PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Pflanzenschutzmittel: PHOSTOXIN Tabletten Antragsnummer: /00 Wirkstoff(e): Aluminiumphosphid Stand: SVA am: Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/ Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 2 von 30 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Decodierung von Auflagen und Hinweisen...28

3 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 3 von 30 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel: PHOSTOXIN Tabletten Antragsnummer: /00 Antragsart: Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller: Dr.-Werner-Freyberg-Straße Laudenbach Wirkungsbereich: Insektizid Formulierungstyp: Gaserzeugendes Produkt Wirkstoff(e): Aluminiumphosphid(0352) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln 560 g/kg ja 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/- erzeugnisse/objekte Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais) Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais) Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais) Getreideerzeugnisse (Mehle) Getreideerzeugnisse Schadorganismus/ Zweckbestimmung Insekten Insekten Insekten Insekten Insekten Entscheidung zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen (Mehle) Hülsenfrüchte (trocken) Insekten zulassen Trockenobst Insekten zulassen

4 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 4 von Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei PHOSTOXIN Tabletten handelt es sich um ein phosphorwasserstoffentwickelndes Produkt, welches gegen Vorratsschädlinge eingesetzt werden soll. Für die Bestimmung des Wirkstoffs (Aluminiumphosphid) im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen keine CIPAC-Methoden zur Verfügung. Zur Bestimmung des analytisch relevanten Rückstands Phosphan in pflanzlichen Lebensmitteln, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel PHOSTOXIN Tabletten mit dem Wirkstoff Aluminiumphosphid ist vorgesehen für die Anwendungen in vorratslagerndem Getreide (Schüttböden, Schuten (Küsten- und Binnenschiffe) und Silos ohne Kreislaufbewegung (mit 15 Tab/t und einer Einwirkzeit von 96 Stunden (4 Tagen)) sowie für Getreideerzeugnisse (Mehle) (unter gasdichten Planen, Räumen), Hülsenfrüchte und Trockenobst (mit 5 Tab/m 3 und einer Einwirkzeit von 10 Tagen). Aluminiumphosphid ist ein graues Pulver mit einem fischigen bzw. penetranten knoblauchartigen Geruch. Aluminiumphosphid bildet mit der Luftfeuchtigkeit beziehungsweise mit der Feuchtigkeit im Boden das toxische Gas Phosphin. Dieses Gas führt zu oxidativem Stress in Säugetierzellen und verhindert in größeren Konzentrationen den Sauerstoff-Transport im Blut (Methämoglobinämie). Aluminiumphosphid wird als Begasungsmittel (in Form von Pellets oder Tabletten) verwendet (IRAC-Klassifizierung 24A). Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff werden gegen Ratten und Wühlmäuse im Freiland (insbesondere bei Dämmen und Deichen) eingesetzt oder auch zum Schutz von Lagergut vor Insekten (Vorratsschutz). In bestimmten Einsatzgebieten wie u. a. im Vorratsschutz sind die aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu beachten (TRGS 512 Begasungen). Bei dem Mittel PHOSTOXIN Tabletten handelt sich um ein gebrauchsfertiges aluminiumphosphidhaltiges Festpräparat, das in Verbindung mit Feuchtigkeit (aus Luft, Vorratsgut) Phosphorwasserstoff (PH 3)freisetzt. Der Wirkstoffgehalt liegt bei 560 g/kg. Der Wirkstoff ist gemäß Verordnung 540/2012/EU bis zum 31. August 2019 genehmigt. Danach sind nur Anwendungen als Insektizid in Innenräumen von professionellen Anwendern zulässig. Das Mittel PHOSTOXIN Tabletten ist 2001 erstmalig in Deutschland zugelassen worden. Diese Formulierung ist ebenfalls in anderen Mitgliedstaaten der EU zugelassen, z. B. Frankreich, England, Dänemark Belgien, Finnland, wo es zum Teil auch in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen angewandt werden kann. Die Wirksamkeit von PHOSTOXIN Tabletten kann aufgrund von Datenlücken nicht abschließend bewertet werden. Gemäß Anhang III Punkte 6.1 und 6.2 der Richtlinie 91/414/EWG in Verbindung mit den EPPO-Richtlinien PP 1/223(2), 1/225(2) und 1/226(2) müssen in ausreichender Anzahl Unterlagen zur Wirksamkeit und zum Grenzaufwand bzw. zur Bestimmung der biologischen Aktivität und des erforderlichen Mittelaufwands des Pflanzenschutzmittels und seiner Wirkstoffe unter den üblichen Anwendungsbedingungen vorgelegt werden. Die unter dem Punkt Summery, Section 7, Tier II, Annex III, Punkt angekündigten Untersuchungen zum Grenzaufwand liegen nicht vor. Es fehlen daher die Unterlagen, die notwendig sind, die Dosierungen festzulegen, um alle Entwicklungsstadien der beantragten Schadorganismen, insbesondere Eier, Larven und Puppen, mit einem aluminiumphosphidhaltigen und PH3-freisetzenden Pflanzenschutzmittel zu bekämpfen. Die bisher gewählten Dosierungen und Einwirkzeiten führten zu keiner Tilgung aller Schaderreger und Stadien bei der höchsten Konzentration. Ebenso fehlt der Nachweis, dass bei Pflanzenerzeugnissen mit einer sehr dichten Konsistenz (Mehle) das Material komplett vom Gas durchdrungen wird, da die Eindringtiefen pro

5 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 5 von 30 Zeiteinheit je nach Dichte der Stoffe variieren. Der Wirkung sind deshalb durch die Partikelgröße des Lagergutes Grenzen gesetzt, so dass für die beantragten Anwendungen ggf. maximale Schütthöhen oder Gebindegrößen festzulegen sind. Hier muss dann ggf. mit längeren Einwirkzeiten reagiert werden. Es sind Abgrenzungsversuche vom Antragsteller in Begasungskammern unter Laborbedingungen (20 C, gasdicht, 65 % Luftfeuchte, tatsächlich erreichte Konzentration in der Kammer: max. 700 ppm, Brutgemisch plus Adulte) ohne Vorratsgut und im Labormaßstab (0,5 m 3 ) durchgeführt und vorgelegt worden: Die vorgelegten Versuche sind nicht mit dem beantragten Produkt PHOSTOXIN Tabletten, sondern mit der Formulierung Detia Gas EX B durchgeführt worden. Der Antragsteller belegt deshalb anhand von Ausgasungskurven, dass diese bei den verwendeten Aluminiumphosphid-Produkten Phostoxin Rounds, PHOSTOXIN Pellets und Detia Gas Ex B und dem magnesiumphosphidhaltigen Mittel Degesch Magtoxin vergleichbar sind, wobei die Ausgasung bei Detia Gas EX B gegenüber den PHOSTOXIN-Produkten zeitlich etwas verzögert abläuft. Die gewählten Dosierungen und Einwirkzeiten führten jedoch zu keiner Tilgung aller Schaderreger und Stadien. Des Weiteren ist gemäß Anhang III Punkt 3.9 der Richtlinie 91/414/EWG die vorgeschlagene Gebrauchsanleitung vorzulegen. Vorgelegt wurde keine Gebrauchsanleitung für das Mittel PHOSTOXIN Tabletten, sondern für das Mittel Gas EX T. Versuche zur Verträglichkeit von Kulturpflanzen und zu Einflüssen auf die Quantität und die Qualität des Ertrags sind hier nicht relevant, da das Mittel im Vorratsschutz in geschlossenen Räumen ausgebracht wird. Untersuchungen belegen, dass die Keimung von Getreide und die Atmungsaktivität unter ungünstigen Bedingungen leicht beeinträchtigt sein können. Unter den Anwendungsbedingungen aber ist mit keiner negativen Beeinflussung von Saatgut auszugehen. Eine Anwendung im Saatgut ist zudem nicht beantragt worden. Weltweit wird von Resistenzen und Unempfindlichkeiten gegen den Wirkstoff Phosphorwasserstoff berichtet. Bis zu 10 % der von der FAO 1972/1973 untersuchten Proben weltweit beinhaltete resistente Individuen, insbesondere bei Rhizopertha dominica, Sitophilus-Arten und Tribolium-Arten. Die ermittelten Unempfindlichkeiten und Resistenzen beschränkten sich in der Mehrzahl auf Einzelfälle, die insbesondere auf Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Um signifikante Änderungen in der Empfindlichkeit der Schaderreger gegenüber Phosphorwasserstoff zu registrieren, wird außerdem vor Ort ein entsprechendes Monitoring empfohlen. Ergänzend müssen allgemeine Hygienemaßnahmen im Vorratslager konsequent durchgeführt werden (z. B. Säuberung und Behandlung der Räume vor Einlagerung neuer Güter, keine Mischung frischer und alter Lagerbestände, keine Zuwanderung aus Schlupflöchern und durch offene Räume zulassen). Um dem Resistenzrisiko wirkungsvoll zu begegnen wird ein entsprechendes Resistenzmanagement empfohlen. Bei der Anwendung von Phostoxin Tabletten im Vorratsschutz besteht für Bienen und relevante Nutzorganismen keine Exposition. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen (NB663) und Populationen relevanter Nutzorganismen (NN000) nicht gefährdet. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Aluminiumphosphid sowie zum Präparat Phostoxin Tabletten reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Dritte sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die Bewertung des Rückstandsverhaltens von Phosphorwasserstoff hat ergeben, dass nach praxisgerechter Anwendung des o. g. Pflanzenschutzmittels eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Phosphorwasserstoff-Rückständen mit der Nahrung nicht zu

6 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 6 von 30 erwarten ist. Die für die beantragten Erntegüter festgesetzten Rückstandshöchstgehalte werden voraussichtlich bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung eingehalten. Als Folge der vorgesehenen Anwendungen im Vorratsschutz ist eine signifikante Kontamination von Boden oder Gewässern mit dem Wirkstoff bzw. dem daraus entstehenden eigentlich wirksamen Phosphorwasserstoff nicht zu erwarten. Eine signifikante Exposition von Nichtzielarten ist auch durch die über den Luftpfad entweichenden Restmengen des Begasungsmittels nicht gegeben. Schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser sowie unvertretbare Auswirkungen auf Populationen von Nichtzielorganismen können daher ausgeschlossen werden. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 4 Gefahrstoffverordnung F Leichtentzündlich N Umweltgefährlich T+ Sehr giftig RK002 RK014 RX032 RX036 RX050 SK001 SK007 SK008 SK015 SP001 SX013 SX022 SX026 SX027 SX030 SX035 SX043 R 15/29 : Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und leichtentzündlicher Gase R 26/27/28 : Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase R 36 : Reizt die Augen R 50 : Sehr giftig für Wasserorganismen S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren S 3/9/14/49: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß,sind vom Hersteller anzugeben) S 7/8 : Behälter trocken und dicht geschlossen halten S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 22 : Staub nicht einatmen S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 27 : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen S 30 : Niemals Wasser hinzugießen S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 43 : Zum Löschen... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden)

7 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 7 von 30 SX045 SX061 S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S 61 : Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS02 GHS06 GHS09 Flamme Totenkopf mit gekreuzten Knochen Umwelt S2 Gefahr EUH 029 EUH 032 EUH 070 EUH 401 H260 H300 H310 H319 H330 H400 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Giftig bei Berührung mit den Augen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. Lebensgefahr bei Verschlucken. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Verursacht schwere Augenreizung. Lebensgefahr bei Einatmen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 NW264 NW467 VA5471 Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Keine Anwendung in Räumen, in denen Trinkwasserleitungen aus Kunststoff verlegt sind, ausgenommen bei Warenbegasungen unter gasdichten Folien gemäß TRGS 512.

8 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 8 von 30 Anwenderschutz SB001 SB110 SB195 SE1201 SF5053 SF510 SF514-1 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden. Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt. Sofern ein Auslegegerät (Applikator) zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels zu verwenden ist, ist dieses unter Berücksichtigung von Nummer 9 Abs. (5) der TRGS 512 nach Gebrauch zu reinigen. Die Reinigung des Gerätes hat im Freien und vorzugsweise bei leichtem Wind (Beachtung der Windrichtung) unter sorgfältiger Vermeidung einer Exposition von Mensch und Tier mit Stäuben des Pflanzenschutzmittels und/oder Phosphan zu erfolgen. Die Reinigung des Applikators ist in einem ausreichend großen Gefäß mit entspanntem Wasser (mit Spülmittel) durchzuführen. Dabei müssen sämtliche Teile mindestens vier Stunden im Wasserbad verbleiben. Während dieser Zeit ist der Bereich zu verlassen. Anschließend ist das Gerät mit frischem Wasser gut abzuspülen, bis alle Teile sauber sind. Vor der erneuten Verwendung muss das Gerät technisch überprüft werden und in allen Teilen absolut trocken sein. Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.

9 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 9 von 30 SF523 SF524 SS1201 Die Begasung auf Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffen ist nur an der Anlegestelle durchzuführen, der gekennzeichnete Gefahrenbereich ist zu evakuieren. Bis zur Freigabe durch den Begasungsleiter darf das Schiff die Anlegestelle nicht verlassen und nur von sachkundigen ausreichend geschützten Personen betreten werden. Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. ST3312 VS005-1 Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben. Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten. Wirksamkeit WMI24A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung DH001 EO001 EO002 EO004 RSh 1: Giftig bei Kontakt mit den Augen. SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen. SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden. SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.

10 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 10 von 30 Hinweise NB663 NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Mit Unterbrechung Analytik Naturhaushalt Phys.chem. Eigenschaften Rückstandsanalytik Rückstandsverhalten und Toxikologie Wirksamkeit Wirkstoff Ohne Unterbrechung Analytik Naturhaushalt Phys.chem. Eigenschaften

11 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 11 von 30 Rückstandsanalytik Rückstandsverhalten und Toxikologie Wirksamkeit Wirkstoff 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 26. November 2014 erklärt BFR 2. Oktober 2013 erklärt UBA 3. September 2013 erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoffe PHOSTOXIN WM GE Aluminiumphosphid(0352) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt 560 g/kg DETIA-BEUTELROLLE GE Aluminiumphosphid(0352) 570 g/kg PHOSTOXIN Tabletten GE Aluminiumphosphid(0352) 560 g/kg DETIA-GAS-EX B GE Aluminiumphosphid(0352) 570 g/kg DETIA-GAS-EX P GE Aluminiumphosphid(0352) 560 g/kg 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung keine

12 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 12 von Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar.

13 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 13 von 30 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Produktanalytik Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Aluminiumphosphid Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften siehe Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels PHOSTOXIN Tabletten reagieren mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. Die grauen, nach Knoblauch riechenden Tabletten sind luftdicht in einer Metallfalsche mit Schraubverschluss verpackt. Nach zweijähriger Lagerung der Metallflaschen mit den Tabletten bei Umgebungstemperatur gab es keine sichtbaren Veränderungen an den Metallbehälter bzw. Tabletten. Die Metallflaschen mit Kunststoffverschluss zeigten keine Undichtigkeiten. Das Entgasungsverhalten der Tabletten vor und nach der Lagerung war nahezu identisch. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Aluminiumphosphid maßanalytisch bestimmt. Aus dem Aluminiumphosphid wird mit Schwefelsäure Phosphorwasserstoff freigesetzt und dieser mit Quecksilber-II-chlorid umgesetzt.die dabei gebildete Salzsäure wird titrimetrisch bestimmt und daraus der Wirkstoffgehalt berechnet. Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Eine CIPAC-Methode steht für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in Formulierungen noch nicht zur Verfügung 2.4 Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Zur Bestimmung des analytisch relevanten Rückstands Phosphan in pflanzlichen Lebensmitteln, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmen-

14 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 14 von 30 gen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Phosphorwasserstoff lässt sich mittels GC-NPD und GC-FPD bestimmen. Für Luft liegt eine Methode mittels GC-NPD und Cryotrapping vor. Methoden für die Bestimmung in Lebensmitteln tierischen Ursprungs werden zurzeit als nicht erforderlich angesehen. Methoden für die Bestimmung in Boden und in Körperflüssigkeiten und gewebe sind nicht erforderlich, da der Wirkstoff sehr schnell abbaut. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel PHOSTOXIN Tabletten mit dem Wirkstoff Aluminiumphosphid ist vorgesehen für die Anwendungen in vorratslagerndem Getreide (Schüttböden, Schuten (Küsten- und Binnenschiffe) und Silos ohne Kreislaufbewegung (mit 15 Tab/t und einer Einwirkzeit von 96 Stunden (4 Tagen)) sowie für Getreideerzeugnisse (Mehle) (unter gasdichten Planen, Räumen), Hülsenfrüchte und Trockenobst (mit 5 Tab/m 3 und einer Einwirkzeit von 10 Tagen). Aluminiumphosphid ist ein graues Pulver mit einem fischigen bzw. penetranten knoblauchartigen Geruch. Aluminiumphosphid bildet mit der Luftfeuchtigkeit beziehungsweise mit der Feuchtigkeit im Boden das toxische Gas Phosphin. Dieses Gas führt zu oxidativem Stress in Säugetierzellen und verhindert in größeren Konzentrationen den Sauerstoff-Transport im Blut (Methämoglobinämie). Aluminiumphosphid wird als Begasungsmittel (in Form von Pellets oder Tabletten) verwendet (IRAC-Klassifizierung 24A). Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff werden gegen Ratten und Wühlmäuse im Freiland (insbesondere bei Dämmen und Deichen) eingesetzt oder auch zum Schutz von Lagergut vor Insekten (Vorratsschutz). In bestimmten Einsatzgebieten wie u. a. im Vorratsschutz sind die aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu beachten (TRGS 512 Begasungen). Bei dem Mittel PHOSTOXIN Tabletten handelt sich um ein gebrauchsfertiges aluminiumphosphidhaltiges Festpräparat, das in Verbindung mit Feuchtigkeit (aus Luft, Vorratsgut) Phosphorwasserstoff (PH 3)freisetzt. Der Wirkstoffgehalt liegt bei 560 g/kg. Der Wirkstoff ist gemäß Verordnung 540/2012/EU bis zum 31. August 2019 genehmigt. Danach sind nur Anwendungen als Insektizid in Innenräumen von professionellen Anwendern zulässig. Das Mittel PHOSTOXIN Tabletten ist 2001 erstmalig in Deutschland zugelassen worden. Diese Formulierung ist ebenfalls in anderen Mitgliedstaaten der EU zugelassen, z. B. Frankreich, England, Dänemark Belgien, Finnland, wo es zum Teil auch in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen angewandt werden kann. Die Wirksamkeit von PHOSTOXIN Tabletten wurde anhand der eingereichten Unterlagen bestätigt. Die bisher gewählten Dosierungen und Einwirkzeiten führten zu keiner Tilgung aller Schaderreger und Stadien bei der höchsten Konzentration. Grenzkonzentrationsversuche in Begasungskammern und ohne Substrat haben gezeigt, dass hier die Grenzwerte für die Wirksamkeit bei einer Einwirkzeit von mindestens 4 Tagen und einer tatsächlichen Minimalkonzentration am Zielort bei < 1400 ppm liegen. Generell strebt der Antragsteller jedoch an, dass zur sicheren und nachhaltigen Entwesung eine Tilgung der Schadorganismen und deren Entwicklungsstadien notwendig ist. Um ungünstige Bedingungen wie Verluste und damit unbeabsichtigte Unterdosierungen während der Begasung auszugleichen (Absorption im Versuchsgut selbst, Undichtigkeiten, Durchdringung der Waren), sind daher ausreichend hohe, konservativ berechnete Dosierungen beantragt worden, die sich in den vergangenen Jahren in der Praxis bereits bewährt haben.

15 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 15 von 30 Höhere Dosierungen sind dann begründet, wenn z. B. die empfohlene Dosierung eine effektive Bekämpfung auch unterschiedlich empfindlicher Schaderreger einschließt und wenn die Begasung eine Tilgung und nicht nur eine Befallsminderung vorsieht. Auch wenn nur wenige Schadorganismen überleben oder nachschlüpfen, sind sie die Ursache für einen erneuten Befall und stellen die Nachhaltigkeit der Pflanzenschutzanwendung in Frage. Die nachgelieferten Versuche des Antragstellers aus dem Jahr 2011 weisen diesbezüglich nun aus, dass zur Bekämpfung auch der Eistadien von Kornkäfer und Dorröbstmotte in Getreideerzeugnissen und unter praxisähnlichen Bedingungen in Containergaragen hohe Dosierungen von mindestens 5 g/m 3 und eine Einwirkzeit von 5 Tagen notwendig sind. Die beantragten Dosierungen erscheinen somit angemessen und wirksam. Es sind Abgrenzungsversuche vom Antragsteller in Begasungskammern unter Laborbedingungen (20 C, gasdicht, 65 % Luftfeuchte, tatsächlich erreichte Konzentration in der Kammer: max. 700 ppm, Brutgemisch plus Adulte) ohne Vorratsgut und im Labormaßstab (0,5 m 3 ) durchgeführt und vorgelegt worden: Die vorgelegten Versuche sind nicht mit dem beantragten Produkt PHOSTOXIN Tabletten, sondern mit der Formulierung Detia Gas EX B durchgeführt worden. Der Antragsteller belegt deshalb anhand von Ausgasungskurven, dass diese bei den verwendeten Aluminiumphosphid-Produkten Phostoxin Rounds, PHOSTOXIN Pellets und Detia Gas Ex B und dem magnesiumphosphidhaltigen Mittel Degesch Magtoxin vergleichbar sind, wobei die Ausgasung bei Detia Gas EX B gegenüber den PHOSTOXIN-Produkten zeitlich etwas verzögert abläuft. Die gewählten Dosierungen und Einwirkzeiten führten jedoch zu keiner Tilgung aller Schaderreger und Stadien. Versuche zur Verträglichkeit von Kulturpflanzen und zu Einflüssen auf die Quantität und die Qualität des Ertrags sind hier nicht relevant, da das Mittel im Vorratsschutz in geschlossenen Räumen ausgebracht wird. Untersuchungen belegen, dass die Keimung von Getreide und die Atmungsaktivität unter ungünstigen Bedingungen leicht beeinträchtigt sein können. Unter den Anwendungsbedingungen aber ist mit keiner negativen Beeinflussung von Saatgut auszugehen. Eine Anwendung im Saatgut ist zudem nicht beantragt worden. Weltweit wird von Resistenzen und Unempfindlichkeiten gegen den Wirkstoff Phosphorwasserstoff berichtet. Bis zu 10 % der von der FAO 1972/1973 untersuchten Proben weltweit beinhaltete resistente Individuen, insbesondere bei Rhizopertha dominica, Sitophilus-Arten und Tribolium-Arten. Die ermittelten Unempfindlichkeiten und Resistenzen beschränkten sich in der Mehrzahl auf Einzelfälle, die insbesondere auf Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Um signifikante Änderungen in der Empfindlichkeit der Schaderreger gegenüber Phosphorwasserstoff zu registrieren, wird außerdem vor Ort ein entsprechendes Monitoring empfohlen. Ergänzend müssen allgemeine Hygienemaßnahmen im Vorratslager konsequent durchgeführt werden (z. B. Säuberung und Behandlung der Räume vor Einlagerung neuer Güter, keine Mischung frischer und alter Lagerbestände, keine Zuwanderung aus Schlupflöchern und durch offene Räume zulassen). Um dem Resistenzrisiko wirkungsvoll zu begegnen wird ein entsprechendes Resistenzmanagement empfohlen. Bei der Anwendung vonphostoxin Tabletten im Vorratsschutz besteht für Bienen und relevante Nutzorganismen keine Exposition. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen (NB663) und Populationen relevanter Nutzorganismen (NN000) nicht gefährdet.

16 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 16 von Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Aluminiumphosphid und das Pflanzenschutzmittel Phostoxin Tabletten wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch ausreichend untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Rückstandssituation in vorratslagernden Gütern wie Getreide (ausgenommen Mais), Getreideerzeugnisse (Mehle), Hülsenfrüchte (trocken) und Trockenobst ist für das Pflanzenschutzmittel Phostoxin Tabletten ausreichend belegt. Die vorliegenden Versuche zeigen, dass die jeweils gültigen Rückstandshöchstgehalte bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels voraussichtlich einzuhalten sind. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Verbraucher durch die Aufnahme von Phosphorwasserstoff-Rückständen mit der Nahrung nicht zu erwarten. 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittel Phostoxin Tabletten mit dem insektiziden Wirkstoff Aluminiumphosphid ist vorgesehen für Anwendungen zur Begasung im Vorratsschutz in Räumen, gasdichten Silozellen, unter gasdichten Planen und in Schiffen. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung ist ein direkter Eintrag des Pflanzenschutzmittels in die Umweltkompartimente Boden, Wasser und Luft nicht gegeben. Der aus dem Wirkstoff Aluminiumphosphid durch hydrolytische Reaktion mit der Luftfeuchtigkeit entstehende Phosphorwasserstoff wird als Folge der beantragten Anwendungen in begrenzten Mengen in die Atmosphäre austreten. Dort unterliegt er nach einer raschen Verdünnung der radikalischen Oxidation zu Phosphorsäure (berechnete DT 50 der Reaktion mit OH-Radikalen: ca. 24 h). Eine signifikante Kontamination des Bodens mit Phosphorwasserstoff und eine folgende Verlagerung in das Grundwasser ist als Folge der vorgesehenen Anwendungen nicht zu erwarten. Leicht hydrolysierbare Phosphide wie Aluminiumphosphid wirken akut toxisch auf Vögel (LD mg/kg KG) und Säugetiere (LD 50 8,7 mg/kg KG). Vergleichbares gilt ebenso für Fische (LC 50 9,7 µg/l). Als Folge der vorgesehenen Anwendungen im Vorratsschutz sind allerdings eine signifikante Exposition von Nichtzielorganismen und damit einhergehende unvertretbare Auswirkungen nicht zu erwarten. Der Wirkstoff Aluminiumphosphid ist nicht als Stoff mit POP-, PBT- oder vpvb-eigenschaften einzustufen. Aufgrund der Toxizität gegenüber aquatischen Organismen ist für das Pflanzenschutzmittel Phostoxin Tabletteneine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung als umweltgefährlich und sehr giftig für Wasserorganismen erforderlich (N, R50 bzw.ghs09, H400).

17 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 17 von 30 3 Anwendungen 001 Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais) - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Vorratsschutz Insekten Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: auf Schüttboden Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Bei Bedarf Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik: Aufwand: begasen 15 Stück je t Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) auf Schüttboden: Vorratslagerndes Getreide (ausg. Mais) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5)

18 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 18 von 30 Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Weizen und Roggen reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung an vorratslagerndem Getreide (ausgenommen Mais) aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg PH 3/kg Getreide bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. 002 Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais) - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Vorratsschutz Insekten Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe Bei Bedarf

19 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 19 von 30 Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik: Aufwand: begasen 15 Stück je t Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe: Vorratslagerndes Getreide (ausg. Mais) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit

20 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 20 von 30 Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Weizen und Roggen reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung an vorratslagerndem Getreide (ausgenommen Mais) aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg PH 3/kg Getreide bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. 003 Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais) - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Vorratsschutz Insekten Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Bei Bedarf Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik: Aufwand: begasen 15 Stück je t Kennzeichnungsauflagen

21 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 21 von 30 Wartezeiten (F) gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung: Vorratslagerndes Getreide (ausg. Mais) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Weizen und Roggen reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung an vorratslagerndem Getreide (ausgenommen Mais) aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg PH 3/kg Getreide bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht.

22 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 22 von Getreideerzeugnisse (Mehle) - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Vorratsschutz Insekten Getreideerzeugnisse (Mehle) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: bei Lagerung unter gasdichten Planen Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Bei Bedarf Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik: begasen Aufwand: 5 Stück je m³ Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten 14 Tage bei Lagerung unter gasdichten Planen: Getreideerzeugnisse (Mehle) Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit

23 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 23 von 30 Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Mehlen reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung an Getreideerzeugnissen (Mehle) aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg PH 3/kg Getreide bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. 005 Getreideerzeugnisse (Mehle) - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Vorratsschutz Insekten Getreideerzeugnisse (Mehle) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: in Räumen Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Bei Bedarf Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik: begasen Aufwand: 5 Stück je m³

24 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 24 von 30 Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten 14 Tage in Räumen: Getreideerzeugnisse (Mehle) Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Mehlen reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung an Getreideerzeugnissen (Mehle) aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg PH 3/kg Getreide bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. 006 Hülsenfrüchte (trocken) - Insekten

25 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 25 von 30 Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Vorratsschutz Insekten Hülsenfrüchte (trocken) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: in Räumen Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Bei Bedarf Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik: begasen Aufwand: 5 Stück je m³ Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten 14 Tage in Räumen: Hülsenfrüchte (trocken) Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten

26 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 26 von 30 Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an getrockneten Hülsenfrüchten (Bohnen, Erbsen und Linsen) reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg PH 3/kg getrocknete Erbsen und 0,05 mg PH 3/kg alle anderen getrockneten Hülsenfrüchte bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. 007 Trockenobst - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Vorratsschutz Insekten Trockenobst Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: in Räumen Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Bei Bedarf Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik: begasen Aufwand: 5 Stück je m³ Kennzeichnungsauflagen

27 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 27 von 30 Wartezeiten 14 Tage in Räumen: Trockenobst Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Trockenobst reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg PH 3/kg frische oder gefrorene Früchte bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht.

28 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 28 von 30 4 Decodierung von Auflagen und Hinweisen DH001 EO001 EO002 EO004 NW262 NW264 NW467 RK002 RK014 RX032 RX036 RX050 SB001 SB110 SB195 SE1201 SF5053 RSh 1: Giftig bei Kontakt mit den Augen. SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen. SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden. SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. R 15/29 : Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und leichtentzündlicher Gase R 26/27/28 : Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase R 36 : Reizt die Augen R 50 : Sehr giftig für Wasserorganismen Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden. Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.

29 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 29 von 30 SF510 SF514-1 SF523 SF524 SK001 SK007 SK008 SK015 SP001 SS1201 Sofern ein Auslegegerät (Applikator) zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels zu verwenden ist, ist dieses unter Berücksichtigung von Nummer 9 Abs. (5) der TRGS 512 nach Gebrauch zu reinigen. Die Reinigung des Gerätes hat im Freien und vorzugsweise bei leichtem Wind (Beachtung der Windrichtung) unter sorgfältiger Vermeidung einer Exposition von Mensch und Tier mit Stäuben des Pflanzenschutzmittels und/oder Phosphan zu erfolgen. Die Reinigung des Applikators ist in einem ausreichend großen Gefäß mit entspanntem Wasser (mit Spülmittel) durchzuführen. Dabei müssen sämtliche Teile mindestens vier Stunden im Wasserbad verbleiben. Während dieser Zeit ist der Bereich zu verlassen. Anschließend ist das Gerät mit frischem Wasser gut abzuspülen, bis alle Teile sauber sind. Vor der erneuten Verwendung muss das Gerät technisch überprüft werden und in allen Teilen absolut trocken sein. Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren. Die Begasung auf Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffen ist nur an der Anlegestelle durchzuführen, der gekennzeichnete Gefahrenbereich ist zu evakuieren. Bis zur Freigabe durch den Begasungsleiter darf das Schiff die Anlegestelle nicht verlassen und nur von sachkundigen ausreichend geschützten Personen betreten werden. Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen. S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren S 3/9/14/49: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß,sind vom Hersteller anzugeben) S 7/8 : Behälter trocken und dicht geschlossen halten S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.

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