PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Pflanzenschutzmittel: Quickfume Presskörper Antragsnummer: /00 Wirkstoff(e): Aluminiumphosphid Stand: SVA am: Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/ Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 2 von 20 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Decodierung von Auflagen und Hinweisen...18

3 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 3 von 20 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel: Quickfume Presskörper Antragsnummer: /00 Antragsart: Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller: UPL Europe Ltd. The Centre Birchwood Park WA3 6YN Warrington, Chesire VEREINIGTES KÖNIGREICH (UK) Wirkungsbereich: Insektizid Formulierungstyp: Gaserzeugendes Produkt Wirkstoff(e): Aluminiumphosphid(0352) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln 570 g/kg ja 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/- erzeugnisse/objekte Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais) Schadorganismus/ Zweckbestimmung Insekten Entscheidung zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Es handelt sich um ein phosphorwasserstoffentwickelndes Produkt, welches gegen Vorratsschädlinge eingesetzt werden soll. Für die Bestimmung des Wirkstoffs Aluminiumphosphid im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung des analytisch relevanten Rückstands Phosphan in pflanzlichen Lebensmitteln, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel Quickfume Presskörper enthält den Wirkstoff Aluminiumphosphid und wird gegen Vorratsschädlinge in vorratslagerndem Getreide in gasdichten Silozellen eingesetzt.

4 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 4 von 20 Das Mittel Quickfume Presskörper mit dem Wirkstoff Aliminiumphosphid soll antragsgemäß gegen Insekten in vorratslagerndem Getreide (ausgenommen Mais) in gasdichten Silozellen ohne Kreislaufbegasung eingesetzt werden. Aluminiumphosphid ist ein graues Pulver mit einem fischigen bzw. penetranten knoblauchartigen Geruch. Aluminiumphosphid bildet mit der Luftfeuchtigkeit beziehungsweise mit der Feuchtigkeit im Boden das toxische Gas Phosphin. Dieses Gas führt zu oxidativem Stress in Säugetierzellen und verhindert in größeren Konzentrationen den Sauerstoff-Transport im Blut (Methämoglobinämie). Aluminiumphosphid wird als Begasungsmittel (in Form von Pellets oder Tabletten) verwendet (IRAC-Klassifizierung 24A). Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff werden gegen Ratten und Wühlmäuse im Freiland (insbesondere bei Dämmen und Deichen) eingesetzt oder auch zum Schutz von Lagergut vor Insekten (Vorratsschutz). In bestimmten Verwendungsbereichen wie u. a. im Vorratsschutz sind auch die aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu beachten (TRGS 512 Begasungen). Bei dem Mittel Quickfume Presskörper handelt sich um ein gebrauchsfertiges aluminiumphosphidhaltiges Festpräparat, das in Verbindung mit Feuchtigkeit (Luft, Vorratsgut) Phosphorwasserstoff, PH3, freisetzt. Der Wirkstoffgehalt wird im Antrag nicht ausdrücklich genannt, jedoch sind im EU-Wirkstoffdossier 570 g AlP /kg angegeben. Der Wirkstoff ist gemäß Verordnung 540/2012/EU bis zum 31. August 2019 genehmigt. Danach sind Anwendungen in Innenräumen nur als Insektizid und unter Beachtung besonderer Sicherheitsmaßnahmen zulässig. Zur Bewertung der Wirksamkeit wurden Versuche an verschiedenen Dipteren, Coleopteren und Lepidopteren eingereicht. Im vom Antragsteller eingereichten Document MIIIA, Sec 7, Point 6 Efficacy Data and Information wurde zwecks der Bewertung auf ein Mittel namens QuickPhos verwiesen, welches jedoch in Deutschland keine Zulassung hat und zu dem der Bewertungsbehörde keine Daten vorliegen. In der Nachlieferung vom 19. November 2012 sind dann Wirksamkeitsversuche dargelegt worden, die in einem DAR für Quickphos Pellets und Tablets (560g AlP/kg) für die nördliche und südliche Zone vom 5. Oktober 2012 im Core Assessment dokumentiert sind. Es ist hier festzuhalten, dass die drei vorgelegten Wirksamkeitsversuche HM10001 bis HM aus den Jahren 2010 /2011 nicht nach GEP-Standard durchgeführt worden sind. Da die Studien jedoch insgesamt valide und nachvollziehbar sind und von SRAL Aquitaine (service regional de l Alimentation), einer amtlichen dem DRAAF (Direction regionale de l alimentation, de l agriculture et de la forêt d Aquitaine) zugeordneten Einrichtung in Frankreich, begleitet worden sind, können die Versuche trotz des formalen Mangels für diesen Antrag zum Nachweis der Wirksamkeit herangezogen werden. Die Bewertung der Wirksamkeit für das Mittel Quickfume Presskörper (ZAA /00) kann somit insgesamt positiv bewertet werden. Unter den Bedingungen der Versuche konnten nicht immer alle Entwicklungsstadien zu 100 % mit einem Aufwand von 4,5 g/m³ Quickphos abgetötet werden (Part B Sec 7, Summary S. 83: Wirksamkeit gegen Coleoptera-Vertreter), so dass in der beantragten Anwendung die Einwirkzeiten über 16 Tage hinaus auf 21 Tage ausgedehnt worden sind und die Aufwandmenge in Hinblick auf eine Tilgung und auf den Gasverlust über die längere Zeit deutlich auf 36 g/m³ erhöht worden ist. Eine effektive Behandlung von Getreide auch unter ungünstigen Bedingungen gegen alle Entwicklungsstadien soll auf diese Weise gewährleistet werden. Der Antragsteller sollte hier nochmals erläutern, warum die Dosierung auch im Vergleich zu anderen zugelassenen Mitteln in Europa in Deutschland höher ausfällt (u. a. konkrete Berechnung der erforderlichen Minimaldosierung plus Sicherheitsfaktoren; Behandlungsziel - Tilgung mit mindestens 99,9 % Mortalität). Es sind keine Abgrenzungsversuche vom Antragsteller durchgeführt worden, auch nicht mit vergleichbaren Quickphos-Mitteln, da die Dosierung in der Praxis potentielle Gasundichtigkeiten auffangen können soll und zugleich gegen eine breite Palette von unterschiedlich empfindlichen Schaderregern

5 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 5 von 20 in verschiedensten Entwicklungsstadien wirken soll. Aus diesem Grunde wird die in den vorgelegten Versuchen ermittelte niedrigste Konzentration von 200 ppm PH3 den in der Anwendung beantragten Aufwand deutlich überschreiten. Der Antragsteller strebt eine Tilgung an, die eine ohnehin entsprechende Höherdosierung mit Sicherheitsfaktoren bedingt. Versuche zur Verträglichkeit für Kulturpflanzen und zu Einflüssen auf die Quantität und Qualität des Ertrags sind hier nicht relevant, da das Mittel im Vorratsschutz in geschlossenen Räumen ausgebracht wird, sodass kein Kontakt mit der Kulturpflanze vorkommt. Weltweit wird von Resistenzen und Unempfindlichkeiten gegen den Wirkstoff Phosphorwasserstoff berichtet. Bis zu 10 % der von der FAO 1972/1973 untersuchten Proben weltweit beinhaltete resistente Individuen, insbesondere bei Rhizopertha dominica, Sitophilus-Arten und Tribolium-Arten. Die Resistenzen beschränkten sich in der Mehrzahl auf Einzelfälle, die insbesondere auf Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Um dem Resistenzrisko wirkungsvoll zu begegnen wird ein entsprechendes Resistenzmanagement empfohlen. Der Antragsteller selbst geht bei der beantragten Begasung von Getreide in Silozellen ohne Kreislaufbewegung von eine 100%igen Mortalität der Schadorganismen aus, dass nicht mit Resistenzen in überlebenden Insekten gerechnet wird. Ursache für in der Praxis dennoch beobachtete Resistenzentwicklungen gegenüber Aluminiumphosphid aber sind häufig wiederholte unsachgemäße Anwendungen, hervorgerufen durch insbesondere Unterdosierungen und gasundichte Räumlichkeiten. Somit wird auf ein mögliches Resistenzrisiko hingewiesen, dem mit sachgemäßen Applikationen des Mittels begegnet werden kann (Aufwand, Zeitpunkt der Applikation, geschultes Personal, Abdichtung der Räumlichkeiten, einschließlich der Überprüfung mit einem Drucktest, keine Wiederholung unwirksamer Behandlungen mit dem selben Mittel, Bestimmung der zu bekämpfenden Schädlinge und Stadien vor Behandlungsbeginn). Um signifikante Änderungen in der Empfindlichkeit der Schaderreger gegenüber Phosphorwasserstoff zu registrieren, wird ein entsprechendes Monitoring empfohlen. Ergänzend müssen allgemeine Hygienemaßnahmen im Vorratslager konsequent durchgeführt werden (z. B. Säuberung und Behandlung der Räume vor Einlagerung neuer Güter, keine Mischung frischer und alter Lagerbestände, keine Zuwanderung aus Schlupflöchern und durch offene Räume zulassen). Bei der Anwendung von Quickfume Presskörper (570 g/kg Aluminiumphosphid) im Vorratsschutz besteht für Bienen und Populationen relevanter Nutzorganismen keine Exposition. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen (NB663).und Populationen relevanter Nutzorganismen (NN000) nicht gefährdet. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Aluminiumphosphid sowie zum Präparat Quickfume Presskörper reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Dritte sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Es liegen für die beantragten Vorratsgüter an vorratslagerndem Getreide zahlreiche Rückstandsversuchsergebnisse vor, die zeigen, dass Rückstände an Phosphorwasserstoff oberhalb des derzeit festgesetzten Rückstandshöchstgehalts in den Erntegütern bei Einhaltung einer Wartezeit von 2 Tagen nach erfolgter Belüftung nicht zu erwarten sind. Unter dieser Voraussetzung (Einhaltung der festgesetzten Wartezeit) ist die beantragten Anwendung aus Sicht des Rückstandsverhaltens zulassungsfähig. Als Folge der vorgesehenen Anwendungen im Vorratsschutz ist eine signifikante Kontamination von Boden oder Gewässern mit dem Wirkstoff bzw. dem daraus entstehenden eigentlich wirksamen Phosphorwasserstoff nicht zu erwarten. Eine signifikante Exposition von Nichtzielarten ist auch durch die über den Luftpfad entweichenden Restmengen des Begasungsmittels nicht gege-

6 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 6 von 20 ben. Schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser sowie unvertretbare Auswirkungen auf Populationen von Nichtzielorganismen können daher ausgeschlossen werden. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS06 GHS09 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Umwelt S2 Gefahr EUH 029 EUH 032 EUH 070 EUH 401 H300 H310 H319 H330 H400 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Giftig bei Berührung mit den Augen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Lebensgefahr bei Verschlucken. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Verursacht schwere Augenreizung. Lebensgefahr bei Einatmen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 NW264 NW467 Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

7 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 7 von 20 Anwenderschutz SB001 SB110 SB195 SE1201 SF5053 SF510 SF514-1 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden. Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt. Sofern ein Auslegegerät (Applikator) zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels zu verwenden ist, ist dieses unter Berücksichtigung von Nummer 9 Abs. (5) der TRGS 512 nach Gebrauch zu reinigen. Die Reinigung des Gerätes hat im Freien und vorzugsweise bei leichtem Wind (Beachtung der Windrichtung) unter sorgfältiger Vermeidung einer Exposition von Mensch und Tier mit Stäuben des Pflanzenschutzmittels und/oder Phosphan zu erfolgen. Die Reinigung des Applikators ist in einem ausreichend großen Gefäß mit entspanntem Wasser (mit Spülmittel) durchzuführen. Dabei müssen sämtliche Teile mindestens vier Stunden im Wasserbad verbleiben. Während dieser Zeit ist der Bereich zu verlassen. Anschließend ist das Gerät mit frischem Wasser gut abzuspülen, bis alle Teile sauber sind. Vor der erneuten Verwendung muss das Gerät technisch überprüft werden und in allen Teilen absolut trocken sein. Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.

8 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 8 von 20 SF524 SS1201 Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. ST3312 VS005-1 Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben. Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten. Wirksamkeit WMI24A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung DH001 EO001 EO002 EO004 RSh 1: Giftig bei Kontakt mit den Augen. SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen. SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden. SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden. Hinweise NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

9 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 9 von Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Mit Unterbrechung Analytik Naturhaushalt Phys.chem. Eigenschaften Rückstandsanalytik Rückstandsverhalten und Toxikologie Wirksamkeit Wirkstoff Ohne Unterbrechung Analytik Naturhaushalt Phys.chem. Eigenschaften Rückstandsanalytik Rückstandsverhalten und Toxikologie Wirksamkeit

10 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 10 von 20 Wirkstoff 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 27. Januar 2015 erklärt BFR 2. Oktober 2013 erklärt UBA 30. April 2014 erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoffe PHOSTOXIN WM GE Aluminiumphosphid(0352) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt 560 g/kg DETIA-BEUTELROLLE GE Aluminiumphosphid(0352) 570 g/kg PHOSTOXIN Tabletten GE Aluminiumphosphid(0352) 560 g/kg DETIA-GAS-EX B GE Aluminiumphosphid(0352) 570 g/kg PHOSTOXIN Tabletten GE Aluminiumphosphid(0352) 560 g/kg DETIA-GAS-EX P GE Aluminiumphosphid(0352) 560 g/kg 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar.

11 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 11 von 20 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Produktanalytik Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Aluminiumphosphid Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften siehe Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Quickfume Presskörper sind grünlich bis graue, nach Knoblauch riechende Pellets, welche nicht explosiv reagieren. Es handelt sich um ein gasentwickelndes Produkt, welches bei Kontakt mit Wasser Phosphorwasserstoff entwickelt. Stampfdichte, Korngrößenverteilung, Staubanteil und Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur (54 C für 14 Tage) erfüllen die Anforderungen. Das Mittel ist nach einer Lagerung von zwei Jahren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Aluminiumphosphid nach einer Jai Research Foundation- Methode (Benjamin, 1999) gaschromatographisch mit Hilfe eines FP-Detektors sowie maßanalytisch bestimmt. Für die maßanalytische Bestimmung werden Aluminiumphosphid Pellets in Schwefelsäure gelöst und mit Kaliumpermanganat umgesetzt. Die daraus entstehend Lösung wird mit einer Oxalsäurelösung oxidiert. Der Wirkstoffgehalt wird aus der Titration gegen Kaliumpermangantlösung bestimmt. Die Methoden sind gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Eine CIPAC-Methode steht für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in Formulierungen nicht zur Verfügung.

12 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 12 von Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Zur Bestimmung des analytisch relevanten Rückstands Phosphan in pflanzlichen Lebensmitteln, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Phosphorwasserstoff lässt sich mittels GC-NPD und GC-FPD bestimmen. Für Luft liegt eine Methode mittels GC-NPD und Cryotrapping vor. Methoden für die Bestimmung in Lebensmitteln tierischen Ursprungs werden zurzeit als nicht erforderlich angesehen. Methoden für die Bestimmung in Boden und in Körperflüssigkeiten und gewebe sind nicht erforderlich, da der Wirkstoff sehr schnell abbaut. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel Quickfume Presskörper mit dem Wirkstoff Aliminiumphosphid soll antragsgemäß gegen Insekten in vorratslagerndem Getreide (ausgenommen Mais) in gasdichten Silozellen ohne Kreislaufbegasung eingesetzt werden. Aluminiumphosphid ist ein graues Pulver mit einem fischigen bzw. penetranten knoblauchartigen Geruch. Aluminiumphosphid bildet mit der Luftfeuchtigkeit beziehungsweise mit der Feuchtigkeit im Boden das toxische Gas Phosphin. Dieses Gas führt zu oxidativem Stress in Säugetierzellen und verhindert in größeren Konzentrationen den Sauerstoff-Transport im Blut (Methämoglobinämie). Aluminiumphosphid wird als Begasungsmittel (in Form von Pellets oder Tabletten) verwendet (IRAC-Klassifizierung 24A). Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff werden gegen Ratten und Wühlmäuse im Freiland (insbesondere bei Dämmen und Deichen) eingesetzt oder auch zum Schutz von Lagergut vor Insekten (Vorratsschutz). In bestimmten Verwendungsbereichen wie u. a. im Vorratsschutz sind auch die aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu beachten (TRGS 512 Begasungen). Bei dem Mittel Quickfume Presskörper handelt sich um ein gebrauchsfertiges aluminiumphosphidhaltiges Festpräparat, das in Verbindung mit Feuchtigkeit (Luft, Vorratsgut) Phosphorwasserstoff, PH3, freisetzt. Der Wirkstoffgehalt wird im Antrag nicht ausdrücklich genannt, jedoch sind im EU- Wirkstoffdossier 570 g AlP /kg angegeben. Der Wirkstoff ist gemäß Verordnung 540/2012/EU bis zum 31. August 2019 genehmigt. Danach sind Anwendungen in Innenräumen nur als Insektizid und unter Beachtung besonderer Sicherheitsmaßnahmen zulässig. Zur Bewertung der Wirksamkeit wurden Versuche an verschiedenen Dipteren, Coleopteren und Lepidopteren eingereicht. Im vom Antragsteller eingereichten Document MIIIA, Sec 7, Point 6 Efficacy Data and Information wurde zwecks der Bewertung auf ein Mittel namens QuickPhos verwiesen, welches jedoch in Deutschland keine Zulassung hat und zu dem der Bewertungsbehörde keine Daten vorliegen. Mit Nachlieferung vom 19. November 2012 sind Wirksamkeitsversuche dargelegt worden, die in einem DAR für Quickphos Pellets und Tablets (560g AlP/kg) für die nördliche und südliche Zone vom 5. Oktober 2012 im Core Assessment dokumentiert sind. Es ist festzuhalten, dass die drei vorgelegten Wirksamkeitsversuche HM10001 bis HM aus den Jahren 2010 /2011 nicht nach GEP- Standard durchgeführt worden sind. Da die Studien jedoch insgesamt valide und nachvollziehbar sind und von SRAL Aquitaine (service regional de l Alimentation), einer amtlichen dem DRAAF (Direction regionale de l alimentation, de l agriculture et de la forêt d Aquitaine) zugeordneten Ein-

13 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 13 von 20 richtung in Frankreich, begleitet worden sind, können die Versuche trotz des formalen Mangels für diesen Antrag zum Nachweis der Wirksamkeit herangezogen werden. Die Bewertung der Wirksamkeit für das Mittel Quickfume Presskörper (ZAA /00) kann somit insgesamt positiv bewertet werden. Unter den Bedingungen der Versuche konnten nicht immer alle Entwicklungsstadien zu 100 % mit einem Aufwand von 4,5 g/m³ Quickphos abgetötet werden (Part B Sec 7, Summary S. 83: Wirksamkeit gegen Coleoptera-Vertreter), so dass in der beantragten Anwendung die Einwirkzeiten über 16 Tage hinaus auf 21 Tage ausgedehnt worden sind und die Aufwandmenge in Hinblick auf eine Tilgung und auf den Gasverlust über die längere Zeit deutlich auf 36 g/m³ erhöht worden ist. Eine effektive Behandlung von Getreide auch unter ungünstigen Bedingungen gegen alle Entwicklungsstadien soll auf diese Weise gewährleistet werden. Der Antragsteller sollte hier nochmals erläutern, warum die Dosierung auch im Vergleich zu anderen zugelassenen Mitteln in Europa in Deutschland höher ausfällt (u. a. konkrete Berechnung der erforderlichen Minimaldosierung plus Sicherheitsfaktoren; Behandlungsziel - Tilgung mit mindestens 99,9 % Mortalität). Es sind keine Abgrenzungsversuche vom Antragsteller durchgeführt worden, auch nicht mit vergleichbaren Quickphos-Mitteln, da die Dosierung in der Praxis potentielle Gasundichtigkeiten auffangen können soll und zugleich gegen eine breite Palette von unterschiedlich empfindlichen Schaderregern in verschiedensten Entwicklungsstadien wirken soll. Aus diesem Grunde wird die in den vorgelegten Versuchen ermittelte niedrigste Konzentration von 200 ppm PH3 den in der Anwendung beantragten Aufwand deutlich überschreiten. Der Antragsteller strebt eine Tilgung an, die eine ohnehin entsprechende Höherdosierung mit Sicherheitsfaktoren bedingt. Versuche zur Verträglichkeit für Kulturpflanzen und zu Einflüssen auf die Quantität und Qualität des Ertrags sind hier nicht relevant, da das Mittel im Vorratsschutz in geschlossenen Räumen ausgebracht wird, sodass kein Kontakt mit der Kulturpflanze vorkommt. Weltweit wird von Resistenzen und Unempfindlichkeiten gegen den Wirkstoff Phosphorwasserstoff berichtet. Bis zu 10 % der von der FAO 1972/1973 untersuchten Proben weltweit beinhaltete resistente Individuen, insbesondere bei Rhizopertha dominica, Sitophilus-Arten und Tribolium-Arten. Die Resistenzen beschränkten sich in der Mehrzahl auf Einzelfälle, die insbesondere auf Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Um dem Resistenzrisko wirkungsvoll zu begegnen wird ein entsprechendes Resistenzmanagement empfohlen. Der Antragsteller selbst geht bei der beantragten Begasung von Getreide in Silozellen ohne Kreislaufbewegung von eine 100%igen Mortalität der Schadorganismen aus, dass nicht mit Resistenzen in überlebenden Insekten gerechnet wird. Ursache für in der Praxis dennoch beobachtete Resistenzentwicklungen gegenüber Aluminiumphosphid sind häufig wiederholte unsachgemäße Anwendungen, hervorgerufen durch insbesondere Unterdosierungen und gasundichte Räumlichkeiten. Einem möglichen Resistenzrisiko ist mit sachgemäßen Applikationen des Mittels zu begegnen (Aufwand, Zeitpunkt der Applikation, geschultes Personal, Abdichtung der Räumlichkeiten, einschließlich der Überprüfung mit einem Drucktest, keine Wiederholung unwirksamer Behandlungen mit dem selben Mittel, Bestimmung der zu bekämpfenden Schädlinge und Stadien vor Behandlungsbeginn). Um signifikante Änderungen in der Empfindlichkeit der Schaderreger gegenüber Phosphorwasserstoff zu registrieren, wird ein entsprechendes Monitoring empfohlen. Ergänzend müssen allgemeine Hygienemaßnahmen im Vorratslager konsequent durchgeführt werden (z. B.

14 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 14 von 20 Säuberung und Behandlung der Räume vor Einlagerung neuer Güter, keine Mischung frischer und alter Lagerbestände, keine Zuwanderung aus Schlupflöchern und durch offene Räume zulassen). Bei der Anwendung von Quickfume Presskörper (570 g/kg Aluminiumphosphid) im Vorratsschutz besteht für Bienen und Populationen relevanter Nutzorganismen keine Exposition. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen (NB663).und Populationen relevanter Nutzorganismen (NN000) nicht gefährdet. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Aluminiumphosphid und das Pflanzenschutzmittel Quickfume Presskörper wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels Quickfume Presskörpers und des darin enthaltenen Wirkstoffs Aluminiumphosphid in vorratslagerndem Getreide (ausgenommen Mais) liegen ausreichend Untersuchungen vor. Bei Einhaltung einer Wartezeit von 2 Tagen nach erfolgter Belüftung führt die beantragte Anwendung in den Erntegütern zu Rückständen, die derzeit durch den festgesetzten Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg Phosphorwasserstoff/kg Getreide abgedeckt sind. 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittel Quickfume Presskörper mit dem insektiziden Wirkstoff Aluminiumphosphid ist vorgesehen für die Anwendung zur Begasung im Vorratsschutz (vorratslagerndes Getreide) in gasdichten Silozellen. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung ist ein direkter Eintrag des Pflanzenschutzmittels in die Umweltkompartimente Boden, Wasser und Luft nicht gegeben. Der aus dem Wirkstoff Aluminiumphosphid durch hydrolytische Reaktion mit der Luftfeuchtigkeit entstehende Phosphorwasserstoff wird als Folge der beantragten Anwendungen in begrenzten Mengen in die Atmosphäre austreten. Dort unterliegt er nach einer raschen Verdünnung der radikalischen Oxidation zu Phosphorsäure (berechnete DT 50 der Reaktion mit OH-Radikalen: ca. 24 h). Eine signifikante Kontamination des Bodens mit Phosphorwasserstoff und eine folgende Verlagerung in das Grundwasser ist als Folge der vorgesehenen Anwendungen nicht zu erwarten. Leicht hydrolysierbare Phosphide wie Aluminiumphosphid wirken akut toxisch auf Vögel (LD mg/kg KG) und Säugetiere (LD 50 8,7 mg/kg KG). Vergleichbares gilt ebenso für Fische (LC 50 9,7 µg/l). Als Folge der vorgesehenen Anwendungen im Vorratsschutz sind allerdings eine signifikante Exposition von Nichtzielorganismen und damit einhergehende unvertretbare Auswirkungen nicht zu erwarten. Der Wirkstoff Aluminiumphosphid ist nicht als Stoff mit POP-, PBT- oder vpvb-eigenschaften einzustufen.

15 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 15 von 20 Aufgrund der Toxizität gegenüber aquatischen Organismen ist für das Pflanzenschutzmittel Quickfume Presskörper eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung als umweltgefährlich und sehr giftig für Wasserorganismen erforderlich (N, R50 bzw.ghs09, H400).

16 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 16 von 20 3 Anwendungen 001 Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais) - Insekten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Vorratsschutz Insekten Vorratslagerndes Getreide (ausgenommen: Mais) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: begasen 36 g/t Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten 2 Tage gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung: Vorratslagerndes Getreide Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten

17 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 17 von 20 Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorliegenden Versuche an vorratslagerndem Getreide zeigen, dass der zurzeit festgesetzte Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg Phosphorwasserstoff/kg Getreide erst bei Einhaltung einer Wartezeit von 2 Tagen nach Belüftung sicher eingehalten werden kann. Die Wartezeit wird somit auf 2 Tage festgesetzt.

18 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 18 von 20 4 Decodierung von Auflagen und Hinweisen DH001 EO001 EO002 EO004 NW262 NW264 NW467 RK002 RK014 RX032 RX036 RX050 SB001 SB110 SB195 SE1201 SF5053 RSh 1: Giftig bei Kontakt mit den Augen. SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen. SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden. SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. R 15/29 : Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und leichtentzündlicher Gase R 26/27/28 : Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase R 36 : Reizt die Augen R 50 : Sehr giftig für Wasserorganismen Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden. Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.

19 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 19 von 20 SF510 SF514-1 SF524 SK001 SK007 SK015 SP001 SS1201 SS2204 ST3312 SX007 Sofern ein Auslegegerät (Applikator) zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels zu verwenden ist, ist dieses unter Berücksichtigung von Nummer 9 Abs. (5) der TRGS 512 nach Gebrauch zu reinigen. Die Reinigung des Gerätes hat im Freien und vorzugsweise bei leichtem Wind (Beachtung der Windrichtung) unter sorgfältiger Vermeidung einer Exposition von Mensch und Tier mit Stäuben des Pflanzenschutzmittels und/oder Phosphan zu erfolgen. Die Reinigung des Applikators ist in einem ausreichend großen Gefäß mit entspanntem Wasser (mit Spülmittel) durchzuführen. Dabei müssen sämtliche Teile mindestens vier Stunden im Wasserbad verbleiben. Während dieser Zeit ist der Bereich zu verlassen. Anschließend ist das Gerät mit frischem Wasser gut abzuspülen, bis alle Teile sauber sind. Vor der erneuten Verwendung muss das Gerät technisch überprüft werden und in allen Teilen absolut trocken sein. Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren. Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen. S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren S 3/9/14/49: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß,sind vom Hersteller anzugeben) S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben. S 7 : Behälter dicht geschlossen halten

20 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 20 von 20 SX008 SX013 SX022 SX026 SX027 SX030 SX035 SX043 SX045 SX057 VS005-1 WMI24A S 8 : Behälter trocken halten S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 22 : Staub nicht einatmen S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 27 : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen S 30 : Niemals Wasser hinzugießen S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 43 : Zum Löschen... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden) S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

21 BVL-Bewertungsbericht ZAA /00 Quickfume Presskörper Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 570 g/kg Aluminiumphosphid (0352) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Aluminiumphosphid:

22 Common name Aluminium phosphide BVL No CIPAC No. 227 CAS No EEC No Al P Function Insecticide Molecular formula and molar mass AlP g/mol Chemical name (IUPAC) Chemical name (CA) Aluminium phosphide Phosphinidynealuminum FAO Specification Minimum purity of the active substance as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured none 830 g/kg (Directive 2008/125) none

23 Physical and chemical properties of the active substance Aluminium phoshide Section (Annex point) Study Method Material/ Purity (%, w/w) GLP Results Conclusion/ Comment Reference B (IIA 2.1.1) Melting point, freezing point or solidification point of technical active substance EEC A1 (DSC) 86.5 Y No melting point was observed up to a temperature of 500 C. Smeykal, H. (2002) (CHE ) Melting point is known to be > 1000 C Document MII (E ) PH 3 Information from literature -133 C Fluck, E. (1973) (CHE ) (literature) B (IIA 2.1.2) Boiling point of technical active substance EEC A2 (DSC) 86.5 Y Determination not necessary, because boiling point is clearly above 500 C. Smeykal, H. (2002) (CHE ) Not applicable Document MII (E ) PH 3 Information from literature -88 C Fluck, E. (1973) (CHE ) (literature)

24 Section (Annex point) Study Method Material/ Purity (%, w/w) GLP Results Conclusion/ Comment Reference B (IIA 2.1.3) Temperature of decomposition or sublimation Y No endothermic or exothermic effect up to 500 C. (see B.2.1.1) Smeykal, H. (2002) (CHE ) Test is not applicable for an inorganic salt. Document MII (E ) B (IIA 2.2) PH 3 statement Relative density of technical active substance EEC A3 (air comparison pycnometer) OECD 109 CIPAC MT 33 (tap density) OPPTS PH 3 Phosphine is thermally very stable and decomposes noticeably only above 550 C. Y D 23 4 = 2.32 Smeykal, H. (2002) (CHE ) Y 0.76 g/ml Suratwala, T.G. (2003) d = g/l (CHE ) (E )

25 Section (Annex point) Study Method Material/ Purity (%, w/w) GLP Results Conclusion/ Comment Reference B (IIA 2.3.1) Vapour pressure of technical active substance EEC A4 (Vapour pressure balance, effusion method) 86.5 Y Vapour pressure was measured in the temperature range C and was below the detection limit of 10-3 Pa. A (conservative) estimation according to the Antoine equation gives following results: 6 x 10-9 Pa (20 C) 1 x 10-8 Pa (25 C) 2 x 10-7 Pa (50 C) Vapour pressure is known to be very low. (Due to the inorganic structure of aluminium phosphide a calculation of the vapour pressure is not feasible. Due to the high melting point of above 360 C the determination of the vapour pressure is not feasible.) as estimation Smeykal, H. (2002) (CHE ) Document MII (E ) B (IIA 2.3.2) Volatility, Henry's law constant of technical active substance statement N Aluminium phosphide hydrolysed quickly at contact with water, so water solubility is not determinable. The vapour pressure of the phosphide is negligible, so a determination of the volatility is not possible.

26 Section (Annex point) Study Method Material/ Purity (%, w/w) GLP Results Conclusion/ Comment Reference B (IIA 2.4.1) B (IIA 2.4.1) PH 3 Appearance: Physical state OPPTS PH 3 Appearance: Colour Not applicable Document MII (E ) Ostwald solubility coefficient: β = (24.3 C) Fluck, E. (1973) (CHE ) (literature) N solid Document M Y powder at 31 C Suratwala, T.G. (2003) (CHE ) (E ) gas Fluck, E. (1973) (CHE ) (literature) grey Document M OPPTS Y greenish yellow at 31 C Suratwala, T.G. (2003) (CHE ) (E )

27 Section (Annex point) Study Method Material/ Purity (%, w/w) GLP Results Conclusion/ Comment Reference B (IIA 2.4.2) PH 3 Appearance: Odour colourless Fluck, E. (1973) (CHE ) (literature) N garlicky Document M OPPTS Y garlic-like odour at 31 C Suratwala, T.G. (2003) (CHE ) (E ) PH 3 garlic-like Fluck, E. (1973) (CHE ) (literature) B (IIA 2.5.1) Spectra of technical active substance UV IR 1 H-NMR 13 C-NMR N Not applicable due to ionic structure. Schmitt, S.; Voigt, M. (2002) (CHE ) 31 P-NMR N 31 P-NMR spectra was submitted. Voigt, M.; Schmitt, S. (2002) (CHE ) X-Ray diffraction X-ray diffraction spectra was submitted. Voigt, M.; Schmitt, S. (2002) (CHE )

28 Section (Annex point) Study Method Material/ Purity (%, w/w) GLP Results Conclusion/ Comment Reference MS N Not applicable Voigt, M.; Schmitt, S. (2004) (CHE ) OPPTS Y Aluminium phosphide shows no absorbance in the UV-visible region (200 to 800 nm). For technical reason IR, NMR and MS spectra are not applicable for the inorganic compound aluminium phosphide. A slight absorbance can be detected in the UV spectrum. Suratwala, T.G. (2003) (CHE ) (E ) Document MII (E ) PH 3 UV 1 H-NMR 31 P-NMR IR MS UV: ε = 3400 L/(mol*cm) at λ = 191 nm Fluck, E. (1973) (CHE ) (literature) B (IIA 2.5.2) Spectra of relevant impurities Not applicable B (IIA 2.6) Solubility in water of technical active substance statement N not applicable, due to fast hydrolysis Voigt, M. and Schmitt, S. (2003) (CHE )

29 Section (Annex point) Study Method Material/ Purity (%, w/w) GLP Results Conclusion/ Comment Reference Not applicable. Aluminium phosphide reacts immediately with atmospheric moisture, water or acids. Phosphine gas is produced. Document MII (E ) PH ml/l (17 C) Fluck, E. (1973) (CHE ) (literature) B (IIA 2.7) Solubility in organic solvents of technical active substance statement N Organic solvents cannot solvate aluminium or phosphorous ions with three charges. Thus, aluminium phosphide will be found to be not visibly soluble in organic solvents Voigt, M.; Schmitt, S. (2003) (CHE ) Not applicable. Aluminium phosphide is an inorganic salt that is known to be insolube in organic solvents. Document MII (E ) PH 3 Ethanol: 500 Ether: 2000 Oil of terpentine: 3250 Cyclohexanol: 2850 (26 C) All in ml phosphine per L solvent at 18 C

30 Section (Annex point) Study Method Material/ Purity (%, w/w) GLP Results Conclusion/ Comment Reference B (IIA 2.8) Partition coefficient of technical active substance (n-octanol/water) statement N not applicable, due to fast hydrolysis Not applicable. Aluminium phosphide reacts with atmospheric moisture, water or acids. Voigt, M.: Schmitt, S. (2003) (CHE ) Document MII (E ) B (IIA 2.9.1) Hydrolysis rate of technical active substance statement N Not applicable, due to fast hydrolysis Not applicable. Aluminium phosphide reacts immediately with atmospheric moisture, water or acids. Phosphine gas is produced. Voigt, M.; Schmitt, S. (2003) (CHE ) Document MII (E ) B (IIA 2.9.2) Direct phototransformation of technical active substance statement N Not applicable, due to fast hydrolysis Voigt, M.; Schmitt, S. (2003) (CHE )

31 Section (Annex point) Study Method Material/ Purity (%, w/w) GLP Results Conclusion/ Comment Reference Not applicable. Aluminium phosphide reacts immediately with atmospheric moisture and water. UVabsorbance cannot be determined. Document MII (E ) B (IIA 2.9.3; OECD IIA 2.9.4) Quantum yield of direct photodegradation statement N Not applicable, due to fast hydrolysis Voigt, M.; Schmitt, S. (2003) (CHE ) Not applicable. Document MII (E ) B (IIA 2.9.4; OECD IIA 2.9.5) Dissociation constant (pka) statement N Not applicable, due to fast hydrolysis Voigt, M.; Schmitt, S. (2003) (CHE ) Not applicable. Aluminium phosphide reacts immediately with atmospheric moisture, water or acids. Phosphine gas is produced. Document MII (E ) B (IIA 2.10) Estimated photochemical oxidative degradation study (PH 3 ) N Half-life: 28 h (OH radical concentration of mol/cm 3 ) (shorter in sunny weather: less than 5 h) Frank, R. and Rippen, G. (1987) (CHE )

32 Section (Annex point) Study Method Material/ Purity literature literature literature (%, w/w) (PH 3 ) (PH 3 ) (PH 3 ) GLP Results Conclusion/ N N N Degradation by direct photolysis is not expected to be quantitatively relevant for phosphine. Reaction rate constant: cm 3 /mol sec Half-life: ~ 24 h (atmospheric degradation of phosphine via reaction with OH radicals at room temperature) Reaction rate constant: cm 3 /mol sec Half-life: ~ 24 h (atmospheric degradation of phosphine via reaction with OH radicals at room temperature) Comment Reference Calvert, J. and Pitts, J. (1966) (CHE ) Becker K.H. et al. (1984) (CHE ) Fritz, B. et al. (1982) (CHE ) Not applicable Document MII (E )

33 Section (Annex point) B (IIA ) B (IIA ) Study Method Material/ Purity Flammability EEC A10 EEC A12 EEC A10 (OPPTS ) (%, w/w) Auto-flammability EEC A GLP Results Conclusion/ Y Y Test substance could not be ignited with a flame. Test substance is hazardous in the sense of EEC A12. In contact with water the test substance evolves highly flammable gases in dangerous quantities, the gas ignites spontaneously (step 3 of EEC A12) Aluminium phosphide is not highly flammable. Y In the temperature range C no exothermal effect was observed. No self ignition was registered up to 400 C. Test substance is not autoflammable in the sense of EEC A16. Comment However, the ECB has classified aluminium phosphide as F (highly flammable) However, the ECB has classified aluminium phosphide as F (highly flammable) Reference Smeykal, H. (2002) (CHE ) Suratwala, T.G. (2005) (CHE ) (E ) Smeykal, H. (2002) (CHE )

34 Section (Annex point) Study Method Material/ Purity (%, w/w) GLP Results Conclusion/ Comment Reference EEC A15 ASTM E Y Auto-ignition temperature of aluminium phosphide is at 380 C. Suratwala, T.G. (2005) (CHE ) (E ) B (IIA 2.12) Flash point Not applicable, for melting point is > 40 C Not applicable. Melting point is not below 40 C. Document MII (E ) B (IIA 2.13) Explosive properties EEC A14 (DSC) Recomm. transport dang. goods 86.5 Y Heat of decomposition was < 500 J/g (up to 500 C). Chemical structure of the test substance gives no indication of explosive properties. The test substance has no danger of explosion in the sense of EEC A14. Aluminium phosphide itself is not explosive. It reacts immediately with atmospheric moisture and water to generate phosphine. Phosphine forms an explosive mixture with air at concentrations greater than 1.8 % v/v. Smeykal, H. (2002) (CHE ) Document MII (E )

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