RAMPASTOP Leimschranke

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Baumwachse, Wundbehandlungsmittel Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 14 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller PROTECTA SAS, ZA St Louis 10, LE THOR Wirkungsbereich Leime, Wachse, Baumharze Formulierungstyp Paste Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Baumwachse, Wundbehandlungsmittel Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 0 g/l ja Kein Wirkstoff Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Steinobst Gemeiner Ohrwurm (Forficula auricularia), Rasenameise Steinobst Gemeiner Ohrwurm (Forficula auricularia), Rasenameise 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Entscheidung zulassen zulassen Bei handelt es sich um eine Paste. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Das Mittel ist auch in Metalldosen bis 1 L für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich vorgesehen. Die Vorlage von Analysemethoden ist für dieses Mittel nicht erforderlich. Das Mittel wirkt in seiner Gesamtheit und enthält keinen Wirkstoff, daher ist es aus rückstandsanalytischer Sicht nicht relevant. Das Mittel enthält 99,7 % Polybuten. Polybuten ist kein im Rahmen des Pflanzenschutzes definierter chemischer Wirkstoff. Es handelt sich dabei um eine wachsähnliche Paste, die in Form eines Gürtels (Leimring oder Leimschranke) von 1 cm Durchmesser zur Abwehr von stammauf- und abwärts kriechenden Schadlinsekten wie Ohrwürmern und Ameisen um den Stamm von Steinobst gelegt wird. Ohrwürmer verursachen als Allesfresser immer wieder Schäden an diversen Kulturpflanzen. Insbesondere Weichobst, wie Aprikosen, Pfirsiche und Süßkirschen werden angenagt, wobei das anschließende Eindringen von Fäulniserregern die Schäden noch verstärkt. Es liegen zwei Versuchsergebnisse aus einer Aprikosenanlage (2005 und 2006) aus der Region Rheinhessen vor, die bei der Abwehr des Gemeinen Ohrwurms eine sehr gute und langanhaltende Wirkung zeigten. Das Mittel war auch im Vergleich mit einer einmaligen Anwendung eines chemischen Mittels (Pyrethroid) im Hinblick auf die Wirkungsdauer deutlich überlegen. Versuche zur Abwehr von Ameisen wurden nicht vorgelegt. Im SVA sollte besprochen werden, ob der Zielorganismus Rasenameise Antrag: / SVA am:

4 aus der Anwendung nicht gestrichen werden sollte. Versuche mit reduzierter Aufwandmenge machen keinen Sinn, da die mechanische Barriere eine Mindestbreite aufweisen muß, damit sie nicht von den Zielorganismen überwunden werden kann. Negative Einflüsse auf Qualität und Quantität des Ertrags, sowie unerwünschte oder unbeabsichtigte Nebenwirkungen sind für dieses Mittel nicht zu erwarten. Resistenzen bei einer mechanischen Schutzbarriere sind unwahrscheinlich. Bei sachgerechter Anwendung des Mittels besteht keine Exposition für Bienen und Nutzorganismen. Die Hinweise NB663 und NN000 werden vergeben. Aufgrund der beantragten Anwendung sind auch Auswirkungen auf die für die Bodenfruchtbarkeit relevanten Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen nicht zu erwarten. Das Mittel enthält keinen Wirkstoff im Sinne der pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die vorliegenden Angaben zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Umstehenden oder Anwohnern sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Verbrauchers durch Rückstände in der Nahrung in Folge der Pflanzenbehandlung mit kann ausgeschlossen werden. Wartezeiten in Tagen sind nicht erforderlich und Rückstandshöchstgehalte werden nicht abgeleitet, da kein Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff zur Anwendung kommt. Bei sachgerechter Anwendung ist weder eine signifikante Kontamination des Bodens noch von Oberflächengewässern gegeben. Aufgrund der Zusammensetzung des Pflanzenschutzmittels und der Art der Anwendung sind schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser sowie sonstige unvertretbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt nicht zu erwarten. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Antrag: / SVA am:

5 Hinweise NB663 NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Keine 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Fongisil Hartmut G. Schmidt Diplom Ingenieur PA Brunonia-Raupenleim F. Schacht GmbH & Co. KG GS Tervanol Rot Stähler Deutschland GmbH & Co. KG PA PP 140 F Stähler Deutschland GmbH & Co. KG XX LacBalsam frunol delicia GmbH PA Nenninger`s Baumharz warmflüssig Ludwig Nenninger Chemische Fabrikation GmbH PA Antrag: / SVA am:

6 Nenninger's Baumwachs, kaltstreichbar Ludwig Nenninger Chemische Fabrikation GmbH AE Nenninger's flüssiger Wundverschluss Arbal Ludwig Nenninger Chemische Fabrikation GmbH PA Nenninger's Wundwachs Ludwig Nenninger Chemische Fabrikation GmbH PA Baumwachs Pomona kaltstreichbar Stähler Deutschland GmbH & Co. KG PA Baumwachs Pomona warmstreichbar Stähler Deutschland GmbH & Co. KG PA Novaril Rot Stähler Deutschland GmbH & Co. KG PA Rebwachs WF Stähler Deutschland GmbH & Co. KG PA Baumwachs Brunonia F. Schacht GmbH & Co. KG PA Maywax-Baumwachs kaltstreichbar F. Schacht GmbH & Co. KG PA Antrag: / SVA am:

7 Trimona Baumwachs F. Schacht GmbH & Co. KG PA 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

8 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Baumwachse, Wundbehandlungsmittel Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels PROTECTA SAS Versuchsbezeichnung PAS L-0-PA Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: ist eine braune Paste mit schwachem Geruch, die nach Entnahme aus der Verpackung zu einem Strang geformt und um den Baumstamm gewickelt wird. Die Wirkung ist rein physikalisch, die Insekten bleiben an der Paste kleben. Die Paste ist nach einer Lagerung von zwei hren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Die Vorlage von Analysemethoden ist für dieses Mittel nicht erforderlich, da es keinen Wirkstoff enthält. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Das Mittel wirkt in seiner Gesamtheit und enthält keinen Wirkstoff, daher ist es aus rückstandsanalytischer Sicht nicht relevant. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel enthält 99,7 % Polybuten. Polybuten ist kein im Rahmen des Pflanzenschutzes definierter chemischer Wirkstoff. Es handelt sich dabei um eine wachsähnliche Paste, die in Form eines Gürtels (Leimring oder Leimschranke) von 1 cm Durchmesser zur Abwehr von stammauf- und abwärts kriechenden Schadlinsekten wie Ohrwürmern und Ameisen um den Stamm von Steinobst gelegt wird. Ohrwürmer verursachen als Allesfresser immer wieder Schäden an diversen Kulturpflanzen. Insbesondere Weichobst, wie Aprikosen, Pfirsiche und Süßkirschen werden angenagt, wobei das anschließende Eindringen von Fäulniserregern die Schäden noch verstärkt. Es liegen zwei Versuchsergebnisse aus einer Aprikosenanlage (2005 und 2006) aus der Region Rheinhessen vor, Antrag: / SVA am:

9 die bei der Abwehr des Gemeinen Ohrwurms eine sehr gute und langanhaltende Wirkung zeigten. Das Mittel war auch im Vergleich mit einer einmaligen Anwendung eines chemischen Mittels (Pyrethroid) im Hinblick auf die Wirkungsdauer deutlich überlegen. Versuche zur Abwehr von Ameisen wurden nicht vorgelegt. Im SVA sollte besprochen werden, ob der Zielorganismus Rasenameise aus der Anwendung nicht gestrichen werden sollte. Versuche mit reduzierter Aufwandmenge machen keinen Sinn, da die mechanische Barriere eine Mindestbreite aufweisen muß, damit sie nicht von den Zielorganismen überwunden werden kann. Negative Einflüsse auf Qualität und Quantität des Ertrags, sowie unerwünschte oder unbeabsichtigte Nebenwirkungen sind für dieses Mittel nicht zu erwarten. Resistenzen bei einer mechanischen Schutzbarriere sind unwahrscheinlich. Bei sachgerechter Anwendung des Mittels besteht keine Exposition für Bienen und Nutzorganismen. Die Hinweise NB663 und NN000 werden vergeben. Aufgrund der beantragten Anwendung sind auch Auswirkungen auf die für die Bodenfruchtbarkeit relevanten Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen nicht zu erwarten. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Das Mittel enthält keinen Wirkstoff im Sinn der pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Pflanzenschutzmittel wurde nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch ausreichend untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Anwendungssicherheit sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgesehenen Anwendungen sind auf Grund der Mitteleigenschaften und der Anwendungsweise nicht rückstandsrelevant. Rückstandsdaten zu Erntegütern sind daher nicht erforderlich. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Verbrauchers durch Rückstände in der Nahrung in Folge der Pflanzenbehandlung mit kann ausgeschlossen werden. 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittel Rampastop Leimschranke ist ohne einen eigentlichen Wirkstoff formuliert und vorgesehen zur Anwendung als Barriere mit physikalischer Wirkung gegen kriechende Insekten im Obstbau, auch im Haus- und Kleingartenbereich. Aufgrund der Applikationsform (Stammbehandlung/Kleben) und der Zusammensetzung sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eine signifikante Kontamination von Boden, Wasser und Luft sowie unvertretbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt nicht zu erwarten. Eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung hinsichtlich der Umweltgefährdung ist für das Pflanzenschutzmittel Rampastop Leimschranke nicht erforderlich. Antrag: / SVA am:

10 3 Anwendungen 001 Steinobst - Gemeiner Ohrwurm (Forficula auricularia), Rasenameise Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Gemeiner Ohrwurm (Forficula auricularia), Rasenameise Steinobst Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zum Schadorganismus zur Bekämpfung kriechender Insekten am Stamm Stadium der Kultur 53 bis 87 Anwendungszeitpunkt Ab Knospenaufbruch Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je hr 2 Abstand 8 bis 12 Woche(n) Anwendungstechnik kleben - Erläuterungen Leimring Aufwand 25 ml pro Stück Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Freiland: Steinobst Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Anwendung ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. 002 Steinobst - Gemeiner Ohrwurm (Forficula auricularia), Rasenameise Antrag.: / SVA am:

11 Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Gemeiner Ohrwurm (Forficula auricularia), Rasenameise Steinobst Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Erläuterung zum Schadorganismus zur Bekämpfung kriechender Insekten am Stamm Stadium der Kultur 53 bis 87 Anwendungszeitpunkt Ab Knospenaufbruch Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je hr 2 Abstand 8 bis 12 Woche(n) Anwendungstechnik kleben - Erläuterungen Leimring Aufwand 25 ml pro Stück Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Steinobst Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Anwendung ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

12 NB663 NN000 NW467 SB001 SB010 SP001 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

13 BVL-Bewertungsbericht ZAA /00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): Baumwachse, Wundbehandlungsmittel Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe dunkelbraun III2. 1 Geruch schwach III Explosionsfähigkeit Das Mitel ist nicht explosiv. ( sonstiges: nur Hauptbestandteil ) III Brandfördernde Eigenschaften Das Mittel besitzt keine brandfördernden III2. 3 Selbstentzündlichkeit (feste Stoffe) EEC A 16 Relative self-ignition temperature for solids Eigenschaften. Das Mittel ist nicht selbstentzündlich. III2. 3 Flammpunkt > 154 C ( sonstiges: aus SDB des Hauptbestandteils ) III2. 3 Entzündlichkeit (feste Stoffe) EEC A 10 nicht entzündlich Flammability (solids) III Viskosität mm²/sec ( Temperatur: 20 C; sonstiges: nur Hauptbestandteil ) III Dichte, relative EEC A 3 Relative density III Lagerstabilität bei erhöhter CIPAC MT 46.1 Temperatur Accelerated storage, III III4. 2 Haltbarkeit bei Umgebungstemperatur Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten general methods GIFAP-technical monograph no. 17 0,9 Das Mitel ist chemisch und physikalisch stabil 2 a nicht erforderlich, da Paste

14 Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Positiv The following physical, chemical and technical properties of the plant protection product were experimentally tested: Colour, storage stability at high temperatures (14 d at 54 C) and low temperature stability (7 d at 0 C). No significant deviations from the data submitted by the applicant were detected

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