HERITAGE. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 18

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Azoxystrobin Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 18 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Anlage 1 Bewertungsbericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15b PflSchG Antragsteller Syngenta Agro GmbH, Am Technologiepark 1-5, Maintal Wirkungsbereich Fungizid Formulierungstyp Wasserdispergierbares Granulat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Azoxystrobin (0902) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 500 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Rasen Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) zulassen Rasen Schwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces zulassen graminis) Rasen Gräser-Anthraknose (Colletotrichum zulassen graminicola) Rasen Rhizoctonia solani zulassen Rasen Blattfleckenkrankheit (Drechslera zulassen poae) Rasen Puccinia-Arten zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Der Nachweis der Identität des Mittels mit der im Vereinigten Königreich (UK) zugelassenen Formulierung wurde durch den vorliegenden Zulassungsbericht und eine Erklärung des Antragstellers erbracht. Für den technischen Wirkstoff Azoxystrobin im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen auch CIPAC-Methoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Azoxystrobin in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft sowie Körperflüssigkeiten und gewebe stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel, mit dem Wirkstoff Azoxystrobin aus der neuen chemischen Gruppe der ß- Methoxyacrylate, wird gegen den Schneeschimmel, Schwarzbeinigkeit, Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola), Rhizoctonia solani, Blattfleckenkrankheit, Rostpilze (Puccinia-Arten) und Hexenringe in Rasen beantragt und kann maximal 4-malig im Spritzverfahren eingesetzt werden. Bei dem Mittel handelt es sich um einen Antrag auf Zulassung nach 15,15b PflSchG. Das Prüfmittel ist in UK zugelassen. Die Prüfung im Bereich Wirksamkeit umfasst neben der Anlage der GAP nur die Prüfung auf gleiche landwirtschaftliche Verhältnisse zwischen Deutschland Antrag: / SVA am:

4 und dem Ursprungsland der Zulassung. Der Antragsteller hat aber auch in Deutschland das gesamte Dossier einschließlich Wirksamkeitsstudien eingereicht. Die Wirksamkeit wurde einschließlich des Grenzaufwands in allen Anwendungen bis auf die Indikation gegen Hexenringe positiv bewertet. Gegen Colletotrichum wird die Wirkung von der Bewertungsbehörde und auch in UK als mäßig beschrieben, weshalb der Zusatz nur zur Befallsminderung in der GAP erfolgt. In UK ist Heritage als qualified minor use (vergleichbar mit einer Genehmigung nach 18, 18a PflSchG) gegen Hexenringe registriert. Zudem wurde in UK bei der Bewertung die Anwendung mit Zusatz eines Netzmittels zu Grunde gelegt, das für Deutschland nicht vorgesehen ist. Eine Wirksamkeitsprüfung fand in UK für diese qulified minor use in nur sehr geringem Umfang statt, so dass auf dieser Datenbasis eine Zulassung des Prüfmittels gegen Hexenringe nicht befürwortet werden kann. Das Anwendungsgebiet wurde bereits vom Antragsteller zurückgezogen. Das Prüfmittel erwies sich in allen Untersuchungen als pflanzenverträglich, dennoch wird empfohlen eine Positivliste über die Verträglichkeit von Sorten in die Gebrauchsanleitung aufzunehmen. Der Wirkstoff Azoxystrobin birgt laut FRAC ein hohes Resistenzrisiko. Im Resistenzmonitoring wird ein Zusammenhang zwischen Anwendungshäufigkeit und Resistenzrisiko gesehen, aus diesem Grunde wurde die Anzahl der Behandlungen in den Anwendungen begrenzt und entsprechende Resistenzauflagen (WH951 und WW7091) verbunden mit der WW750 vergeben. Das Mittel kann als nichtbienengefährlich gekennzeichnet werden. Es wird als recht nützlingsschonend eingestuft. Aufgrund der vorgesehenen Anwendung bei Rasen werden hauptsächlich epigäisch lebende Raubarthropoden mit dem Präparat in Berührung kommen. Populationen der Arten Poecilus cupreus und Pardosa spp. werden nicht geschädigt. Es liegen keine Hinweise vor, dass die Bodenfruchtbarkeit durch die Anwendung negativ beeinflusst wird. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Azoxystrobin und zum Pflanzenschutzmittel reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern oder Umstehenden sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen sind nicht rückstandsrelevant. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Mittels sowie unter Beachtung der vorgesehenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen ist nicht mit schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser und unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu rechnen. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung GHS09 Umwelt N Umweltgefährlich RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Antrag: / SVA am:

5 Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN130 NN160 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung Beistoff Zu: KIIIA bzw. KIIIA1 7.9 Für alle im Mittel enthaltenen Beistoffe ist umgehend je ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG einzureichen. Dieses muss sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden oder vom Hersteller des Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Antrag: / SVA am:

6 Ortiva Syngenta Agro GmbH SC - Azoxystrobin (0902) 250 g/l Amistar Syngenta Agro GmbH SC - Azoxystrobin (0902) 250 g/l Priori Xtra Syngenta Agro GmbH SC - Azoxystrobin (0902) 200 g/l - Cyproconazol (0825) 80 g/l UNIVERSALIS Syngenta Agro GmbH SC - Azoxystrobin (0902) 93,5 g/l - Folpet (0091) 500 g/l AMISTAR Opti Syngenta Agro GmbH SC - Azoxystrobin (0902) 80 g/l - Chlorthalonil (0276) 400 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

7 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Azoxystrobin Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Syngenta Agro GmbH Versuchsbezeichnung SYD F-0-WG Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b. Es wurden Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Diese werden jedoch nicht bewertet, da das BVL davon ausgeht, dass diese Studien bereits im Rahmen der Zulassung im Vereinigten Königreich (UK) bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Wirkstoff: Analysemethoden zur Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Azoxystrobin und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes wurden von der Zulassungsbehörde des Vereinigten Königreichs bewertet und als valide befunden. Mittel: In der Formulierung wird der Wirkstoff Azoxystrobin nach einer ZENECA-Methode (Taylor, 1996) gaschomatographisch mit Hilfe eines FI-Detektors bestimmt. Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in WG Formulierungen steht eine CIPAC-Methode (Handbuch M, S. 14, Methode [571/WG/M/-]) zur Verfügung 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Azoxystrobin in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft sowie Körperflüssigkeiten und gewebe stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Für das Pflanzenschutzmittel wurde ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b PflSchG gestellt. Die im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung zu vorgelegten Analysenmethoden zu den Rückständen des Wirkstoffes wurden in Vorbereitung der Entscheidung zur Aufnahme des Wirkstoffes Azoxystrobin in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG bewertet und als ausreichend befunden. Daher wurde keine neue Bewertung durchgeführt. Antrag: / SVA am:

8 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel, mit dem Wirkstoff Azoxystrobin aus der neuen chemischen Gruppe der ß- Methoxyacrylate, wird gegen den Schneeschimmel, Schwarzbeinigkeit, Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola), Rhizoctonia solani, Blattfleckenkrankheit, Rostpilze (Puccinia-Arten) und Hexenringe in Rasen beantragt und kann maximal 4-malig im Spritzverfahren eingesetzt werden. Bei dem Mittel handelt es sich um einen Antrag auf Zulassung nach 15,15b PflSchG. Das Prüfmittel ist in UK zugelassen. Die Prüfung im Bereich Wirksamkeit umfasst neben der Anlage der GAP nur die Prüfung auf gleiche landwirtschaftliche Verhältnisse zwischen Deutschland und dem Ursprungsland der Zulassung. Der Antragsteller hat aber auch in Deutschland das gesamte Dossier einschließlich Wirksamkeitsstudien eingereicht. Die Wirksamkeit wurde einschließlich des Grenzaufwands in allen Anwendungen bis auf die Indikation gegen Hexenringe positiv bewertet. Gegen Colletotrichum wird die Wirkung von der Bewertungsbehörde und auch in UK als mäßig beschrieben, weshalb der Zusatz nur zur Befallsminderung in der GAP erfolgt. In UK ist Heritage als qualified minor use (vergleichbar mit einer Genehmigung nach 18, 18a PflSchG) gegen Hexenringe registriert. Zudem wurde in UK bei der Bewertung die Anwendung mit Zusatz eines Netzmittels zu Grunde gelegt, das für Deutschland nicht vorgesehen ist. Eine Wirksamkeitsprüfung fand in UK für diese qulified minor use in nur sehr geringem Umfang statt, so dass auf dieser Datenbasis eine Zulassung des Prüfmittels gegen Hexenringe nicht befürwortet werden kann. Das Anwendungsgebiet wurde bereits vom Antragsteller zurückgezogen. Das Prüfmittel erwies sich in allen Untersuchungen als pflanzenverträglich, dennoch wird empfohlen eine Positivliste über die Verträglichkeit von Sorten in die Gebrauchsanleitung aufzunehmen. Der Wirkstoff Azoxystrobin birgt laut FRAC ein hohes Resistenzrisiko. Im Resistenzmonitoring wird ein Zusammenhang zwischen Anwendungshäufigkeit und Resistenzrisiko gesehen, aus diesem Grunde wurde die Anzahl der Behandlungen in den Anwendungen begrenzt und entsprechende Resistenzauflagen (WH951 und WW7091) verbunden mit der WW750 vergeben. Das Mittel kann als nicht-bienengefährlich gekennzeichnet werden. Es wird als recht nützlingsschonend eingestuft. Aufgrund der vorgesehenen Anwendung bei Rasen werden hauptsächlich epigäisch lebende Raubarthropoden mit dem Präparat in Berührung kommen. Populationen der Arten Poecilus cupreus und Pardosa spp. werden nicht geschädigt. Es liegen keine Hinweise vor, dass die Bodenfruchtbarkeit durch die Anwendung negativ beeinflusst wird. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Azoxystrobin und das Pflanzenschutzmittel "Heritage" wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die beantragten Anwendungen sind nicht rückstandsrelevant. 2.8 Naturhaushalt Azoxystrobin wird unter Laborbedingungen mit einer DT 50 (normiert) von bis zu 210 Tagen im Boden nur sehr langsam abgebaut. Die Mineralisierungsrate betrug max. 24 % nach 120 Tagen. Es entsteht beim Abbau der Hauptmetabolit ICIA5504/2 in der Größenordnung von 21 % nach 360 Tagen und der Metabolit ICIA5504/36 mit 8,8 % nach 360 Tagen. Da der Metabolit ICIA5504/36 ein Abbauprodukt von ICIA5504/2 ist und nach 280 Tagen der Gehalt < 5 % beträgt, wird für die weitere Expositionsbetrachtung nur der Metabolit ICIA5504/2 herangezogen. Der Abbau des Wirkstoffes unter Feldbedingungen erfolgt mit einer DT 50 von 11 bis 98 Tagen. Die DT 90 liegt bei maximal 325 Tagen und damit unter einem hr, daher ist eine Akkumulation des Wirkstoffes nicht zu Antrag: / SVA am:

9 besorgen. Aufgrund der hohen Beständigkeit des Wirkstoffes sind Studien zu den langfristigen Auswirkungen auf Regenwürmer erforderlich. Für den Wirkstoff wurde ein Koc-Wert von 406 ( ) ermittelt. Eine Modellierung mit PELMO 3.0 für den Wirkstoff ergab keine Einträge > 0,1 µg/l in das Grundwasser. Eine Verlagerung des Wirkstoffes in das Grundwasser wird daher weitestgehend ausgeschlossen. Der Metabolit ICIA5504/2 weist einen Koc-Wert von 24 (21 420) auf. Die Modellierungen wurden für eine Reihe von Szenarien berechnet, welche sich in den Kulturstadien und der damit zu berücksichtigen Interzeptionsrate unterschieden. Es ergeben sich mögliche Sickerwasserkonzentrationen von bis zu 8,6 µg/l. Der Metobolit ICIA5504/2 ist toxikologisch und ökotoxikologisch nicht relevant für die Risikobewertung. Des Weiteren weist er keine vergleichbare Pestiziden-Eigenschaften wie der Wirkstoff auf. Azoxystrobin ist im Wasser/Sediment-System hydrolysestabil und der Einfluss des Photoabbaus gering. Der Wirkstoff verschwindet mit einer DT 50 von 4-14 Tagen aus der Wasserphase. Der Abbau im Gesamtsystem ist dagegen sehr langsam mit DT 50 -Werten von 244 Tagen. Es findet dabei eine beträchtliche Verlagerung von bis zu 81 % des Wirkstoffes ins Sediment statt. Der entstehende Hauptmetabolit ICIA5504/2 kommt nach 152 Tagen in der Wasserphase > 10 % und im Sediment mit max. 9% vor. Eine relevante Verflüchtigung des Wirkstoffes ist aufgrund des Dampfdruckes von 1,1 x Pa nicht zu erwarten. Dies wird durch entsprechende Verflüchtigungsstudien, in denen keine signifikante Verflüchtigung beobachtet werden konnte, bestätigt. Azoxystrobin weist eine mittlere Toxizität gegenüber Vögeln und Säugern auf, wobei der niedrigere Endpunkt eine NOEL von 32 mg/kg KG/d für Säuger ist. Gewässerorganismen reagieren empfindlich auf den Wirkstoff. M.bahia zeigt den niedrigsten bewertungsrelevanten Endpunkt mit einer EC 50 von 55 µg/l. Aus einer vorliegenden outdoor pond microcosm Studie mit der Formulierung Amistar 250 wird eine NOEAEC von 10 µg/l und ein erforderlicher Sicherheitsfaktor von 5 ermittelt. Allerdings wird festgestellt, dass der Mikrokosmos nicht zur Bewertung bei mehrmaliger Exposition herangezogen werden kann. Die regulatorisch akzeptable Konzentration für Gewässer beträgt daher - unter Berücksichtigung des Sicherheitsfaktors von 40 und dem Endpunkt zu M.bahai- 1,375 µg/l. Der Sicherheitsfaktor wurde in diesem Fall von 100 auf 40 gesenkt, da ausreichend viele Studien an Invertebraten vorliegen. Die weiteren getesteten Organismen wie Fische oder Sedimentorganismen sind unempfindlicher. Der Metabolit ICIA5504/2 zeigt sich wesentlich weniger toxisch gegenüber Gewässerorganismen als die Ausgangssubstanz. Zu Nichtzielarthropoden liegen Studien zum Wirkstoff als Monoformulierungstests vor und zeigen keine ausgeprägte Toxizität. Die LR 50 Werte liegen > 250 g as/ha. In dem vorliegenden Test an Folsomia candida zeigt sich eine NOEC von 50 mg/kg. Azoxystrobin weist gegenüber Regenwürmern mit einer LC 50 von 141,5 mg/kg eine moderate akute Toxizität auf. Längerfristige Auswirkungen wurden mit einer Mon-Formulierung getestet und zeigen eine NOEC von 10,0 mg/kg. Zum auftretenden Hauptmetabolit sind Ergebnisse zu Auswirkungen auf Regenwürmern aufgeführt und weisen auf keine bedeutende Toxizität hin (LC 50 > 1000 mg/kg). Bei den Pflanzen reagiert Daucus carota mit einer ER 50 von 560 g/ha am empfindlichsten. In Tests an Bodenmikroorganismen konnten keine relevanten Effekte beobachtet werden. Hinweis zur Kennzeichnung für Azoxystrobin: Gefahrensymbol N und R 50/53. Einschätzung der PBT-Kriterien: P und T Kandidat Zum Mittel Heritage liegen keine eigenen Untersuchungen an Vögeln vor. Der Akuttest an Ratten weist eine mit dem Wirkstoff vergleichbare niedrige akute Toxizität auf. Das Risiko für Vögel und Säuger durch die Anwendung von Heritage ist als akzeptabel zu bewerten. Die vorliegenden Akuttests an Gewässerorganismen zeigen für die Gruppe der Invertebraten eine deutlich erhöhte Toxizität des Mittels auf. Zur Risikobewertung wird daher eine EC 50 von 1,8 µg Prä/L (0,91 µg as/l) aus einer Akut-Studie an D.magna herangezogen. Die erhöhte Toxizität (ca. Faktor 280) wird auf das schlechte Lösungsverhalten der Wirkstoffsuspension in Wasser zurück- Antrag: / SVA am:

10 geführt. Aufgrund der hohen Anzahl von Mittelstudien an Invertrebraten wird wie auch beim Wirkstoff eine Reduzierung des Sicherheitsfaktors von 100 auf 50 als angemessen angesehen. Die regulatorisch akzeptable Konzentration (RAK) beträgt deshalb 0,0182 µg as/l. Zur Sicherstellung eines akzeptablen Risikos gegenüber Gewässerorganismen sind die beschriebenen Risikominderungsmaßnahmen bezüglich der Einträge aus Abdrift, Drainage und Run-off einzuhalten. Gegenüber Nichtzielarthropoden kann aus den vorliegenden Tests zum Wirkstoff und dem Präparat ein bewertungsrelevanter Endpunkt von 250 g as/ha aus einem 3 D Test an E.balteatus abgeleitet werden. Ein annehmbares Risiko kann für die beantragten Anwendungen nachgewiesen werden. Ein unannehmbares Risiko für Regenwürmer ist aufgrund der vorliegenden Unterlagen zum Mittel und dem Wirkstoff weitestgehend auszuschließen. Zur Risikobewertung von Nichtzielpflanzen liegen keine Mitteldaten vor. Aufgrund der Wirkstoffdaten ist kein unannehmbares Risiko für Pflanzen auf Nichtzielflächen zu erwarten. Auch gegenüber Bodenmikroorganismen ist mit keinem Risiko zu rechnen. Hinweis zur Kennzeichnung des Mittels Heritage: Gefahrensymbol N und R 50/53 Antrag: / SVA am:

11 3 Anwendungen 001 Rasen - Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Zierpflanzenbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Rasen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 - Erläuterungen Anzahl Anwendungen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen WW750 WW7091 WH915 WH951 VV207 Wartezeiten (F) spritzen 0,5 kg/ha in 800 bis 1000 l Wasser/ha Freiland: Rasen (Gras und Heu) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW800 NW706 NW607 reduzierter Abstand: 90% 20 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Die beantragten Anwendungen sind nicht rückstandsrelevant sofern anfallender Grasschnitt nicht verfüttert wird. Antrag.: / SVA am:

12 002 Rasen - Schwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces graminis) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Schwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces graminis) Rasen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 - Erläuterungen Anzahl Anwendungen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen WW750 WW7091 WH915 WH951 VV207 spritzen 0,5 kg/ha in 800 bis 1000 l Wasser/ha Wartezeiten (F) Freiland: Rasen (Gras und Heu) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW800 NW706 NW607 reduzierter Abstand: 90% 20 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

13 003 Rasen - Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola) Rasen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zum Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Freiland nur zur Befallsminderung Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 - Erläuterungen Anzahl Anwendungen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen WW750 WW7091 WH915 WH951 VV207 spritzen 0,5 kg/ha in 800 bis 1000 l Wasser/ha Wartezeiten (F) Freiland: Rasen (Gras und Heu) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW800 NW706 NW607 reduzierter Abstand: 90% 20 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

14 004 Rasen - Rhizoctonia solani Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Rhizoctonia solani Rasen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 - Erläuterungen Anzahl Anwendungen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen WW750 WW7091 WH915 WH951 VV207 spritzen 0,5 kg/ha in 800 bis 1000 l Wasser/ha Wartezeiten (F) Freiland: Rasen (Gras und Heu) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW800 NW706 NW607 reduzierter Abstand: 90% 20 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

15 005 Rasen - Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae) Rasen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 - Erläuterungen Anzahl Anwendungen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen WW750 WW7091 WH915 WH951 VV207 spritzen 0,5 kg/ha in 800 bis 1000 l Wasser/ha Wartezeiten (F) Freiland: Rasen (Gras und Heu) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW607 reduzierter Abstand: 90% 20 m NW800 NW706 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

16 006 Rasen - Puccinia-Arten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Puccinia-Arten Rasen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 - Erläuterungen Anzahl Anwendungen zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen WW750 WW7091 WH915 WH951 VV207 spritzen 0,5 kg/ha in 800 bis 1000 l Wasser/ha Wartezeiten (F) Freiland: Rasen (Gras und Heu) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW800 NW706 NW607 reduzierter Abstand: 90% 20 m Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

17 GHS09 N NB6641 NN130 NN160 NW262 NW264 NW468 NW607 NW706 NW800 RK050 SB001 SB010 SF SP001 SX035 SX057 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Umwelt Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter Antrag.: / SVA am:

18 VV207 WH915 WH951 WW7091 WW750 verwenden Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

19 BVL-Bewertungsbericht ZNU /00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 500 g/kg Azoxystrobin (0902) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Azoxystrobin:

20 ISO common name Azoxystrobin BVL Nr CIPAC Nr. 571 CAS Nr N N EWG Nr. CN O O H 3 CO OCH 3 Wirkungsbereich Fungizid O Summenformel und Molgewicht C 22 H 17 N 3 O 5 403,4 g/mol Chemische Bezeichnung (IUPAC) Chemische Bezeichnung (CA) Methyl-(E)-2-{2[6-(2-cyanophenoxy)-pyrimidin-4-yloxy]phenyl}-3-methoxyacrylate Methyl-(E)-2-{2[6-(2-cyanophenoxy)-pyrimidin-4-yloxyphenyl]oxy}-α-(methoxymethylene)- benzeneacetate FAO-Spezifikation 571/TC; 2008: 965 g/kg Mindestreinheitsgrad 930 g/kg (RL 2007/21/EG) Z-Isomer max. 25 g/kg relevante Verunreinigung(en)

21 Physikalische und chemische Eigenschaften des Wirkstoffes Azoxystrobin B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) Studie Schmelzpunkt, Gefrier- oder Erstarrungspunkt Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.1) Reinheit [%] 99,0 OECD 102 (Kapillarmethode) Methode Ergebnis Kommentar Referenz 116 C LOEP (CHE ) Siedepunkt > 360 C LOEP Zersetzungs- oder Sublimationstemperatur Relative Dichte 99,0 OECD 109 EEC A 3 (Pyknometer) Dampfdruck OECD 104 (Gassättigungsmethode) Flüchtigkeit, Henry-Konstante Aussehen: physikalischer Zustand 99,0 96,2 Farbe 99,0 96,2 nicht bestimmt D 20 4 = 1,34 LOEP Husband, 1995 (CHE ) 1,1 x Pa (20 C) extrapoliert aus Messungen zwischen 80 C und 100 C LOEP (CHE ) Berechnung 7,3 x 10 9 Pa m 3 mol 1 (20 C) (CHE ) visuelle Betrachtung visuelle Betrachtung kristallines Pulver kristallines Pulver weiß hellbraun LOEP LOEP LOEP LOEP (CHE ) (CHE ) (CHE ) (CHE )

22 B (IIA 2.5) Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.4) Studie Reinheit [%] Geruch 99,0 96,2 Spektren 99,0 Methode Ergebnis Kommentar Referenz sinnesphysiologisch UV/VIS OECD 101 IR NMR MS geruchlos geruchlos λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] 202, , ,0 302 Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur von Azoxystrobin. LOEP (CHE ) (CHE ) (CHE ) B (IIA 2.5) B (IIA 2.6) Spektren für relevante Verunreinigungen Löslichkeit in Wasser 99,0 UV/VIS; IR NMR; MS EEC A 6 (Säulen-Elutions- Methode) 6,0 mg/l (20 C; deionisiertes Wasser) nicht relevant (CHE ) 96,2 EEC A 6 (Säulen-Elutions- Methode) 6,7 mg/l (20 C; ph 5,2) 6,7 mg/l (20 C; ph 7,0 5,9 mg/l (20 C; ph 9,2) LOEP (CHE )

23 B (IIA 2.8) Studie Löslichkeit in organischen Lösemitteln Reinheit [%] 96,2 OECD 105 Aceton 86 Acetonitril 340 Dichlormethan 400 Ethylacetat 130 Hexan 0,057 Methanol 20 1-Octanol 1,4 Toluol 55 Verteilungskoeffizient Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.7) Methode Ergebnis Kommentar Referenz 99,0 OECD 107 (Kolben- Methode) LOEP (CHE ) alle in g/l, 20 C log P o/w = 2,5 (20 C; ph 7) LOEP (CHE )

24 Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.9) Studie Reinheit [%] Hydrolyse > 98,7 [ 14 C] Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC C 7 [ 14 C-cyanophenyl]-markiert: 25 C: keine signifikante Hydrolyse (< 10%) bei ph 5, ph 7 und ph 9 50 C: nur bei ph 9 signifikante Hydrolyse DT 50 = 290 h LOEP Steel und Joseph, 1994 (CHE ) Abbauprodukte (ph 9; 50 C): E-2-(2-[6(cyano-phenoxy)-pyrimidin-4-yloxy]- phenyl)-3-methoxy-acrylic acid: max. 12 % nach 12 d 2-[6-(2-cyanophenoxy)-pyrimidin-4-yloxy]- phenylacetic acid: max. 8 % nach 12 d LOEP Hydrolyse von E-2-(2-[6(cyano-phenoxy)- pyrimidin-4-yloxy]-phenyl)-3-methoxy-acrylic acid bei 50 C: nach 5 d noch 77 % bzw. 80 % (ph 7 und ph 9) der Verbindung nachgewiesen Tummon, 1995 (CHE ) 99,0 [ 14 C-cyanophenyl]-markiert: ph 9 (60 C): DT 50 = 2,6 d Arrhenius-Gleichung: ph 9 (20 C): DT 50 = 2313 d LOEP Tummon und Hurt, 1995 (CHE )

25 B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.10) B (IIA 2.11) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) Studie Direkte Phototransformation in Wasser Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.9) Reinheit [%] [ 14 C] [ 14 C-pyrimidinyl]-markiert: ph 7 (25 C): DT 50 = 8,7 d [ 14 C-phenylacrylat]-markiert: ph 7 (25 C): DT 50 = 11,9 d [ 14 C-cyanophenyl]-markiert: ph 7 (25 C): DT 50 = 13,9 d (Florida summer sunlight) Methode Ergebnis Kommentar Referenz LOEP Hauptabbauprodukt: Z-Isomer von Azoxystrobin: max. 16 % Quantenausbeute Studie nicht akzeptierbar Dissoziationskonstante 99,0 OECD 112 Wirkstoff besitzt weder saure noch basische LOEP (spektrophoto- Eigenschaften. metrisch) Berechnung nach Atkinson Es wurde keine Abschätzung des oxidativen photochemischen Abbaus vorgenommen. Entzündbarkeit 96,2 EEC A10 Die Testsubstanz verbrennt nicht unter den Testbedingungen Selbstentzündlichkeit 96,2 EEC A 16 keine Selbstentzündung unterhalb 112 C 131 C (Schmelzbereich). Flammpunkt Nicht anwendbar Explosionsfähigkeit Die chemische Struktur gibt keine Hinweise auf eine Explosionsgefahr. Stabilität in Luft, indirekte Phototransformation Oberflächenspannung 96,2 EEC A 5 OECD 115 Kuet und Hadfield, 1994 (CHE ) (CHE ) Moffatt, 1994 (CHE ) (CHE ) (CHE ) (CHE ) (CHE ) 71,8 mn/m 90 % (w/w) bei 20 C (CHE )

26 Studie Brandfördernde Eigenschaften Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.15) Reinheit [%] LOEP: List of Endpoints des Draft Assessment Report Methode Ergebnis Kommentar Referenz Die chemische Struktur gibt keine Hinweise auf brandfördernde Eigenschaften. (CHE )

27 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion Eigenschaft Methode Ergebnis (Annex Punk) III Explosionsfähigkeit Das Mittel ist aufgrund der Zusammensetzung nicht explosiv. III Brandfördernde Eigenschaften Das Mittel ist aufgrund der Zusammensetzung nicht brandfördernd. III2. 3 Entzündlichkeit (feste Stoffe) EEC A 10 Flammability (solids) Das Mittel ist nicht entzündlich. III ph-wert CIPAC MT 75.2 ph 6,47 ( Konzentration: 1 of aqueous dispersions III Schütt-/Stampfdichte CIPAC MT 159 Pour and tap bulk density of granular materials III Schütt-/Stampfdichte CIPAC MT 159 Pour and tap bulk density of granular materials III III Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur in-house method CIPAC MT 46.1 Accelerated storage, general methods III Haltbarkeit bei Umgebungstemperatur in-house method III Benetzbarkeit CIPAC MT 53.3 Wetting of WP III Suspendierbarkeit CIPAC MT 168 Suspensibility of WG III Spontaneität der CIPAC MT 174 Dispergierbarkeit Dispersibility of water dispersible granules III Nasssiebung (z.b. >= 75 µm) CIPAC MT 167 Wet sieving after dispersion of WG III Korngrößenverteilung CIPAC MT 170 Dry sieving of WG III Korngrößenverteilung CIPAC MT 170 Dry sieving of WG % ) 540 g/l ( sonstiges: fest ) 580 g/l ( sonstiges: lose ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: 6 Monate bei 40 C ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) 2 a 18 s 61 % 92,9 % 0,199 Gew. % 1000 µm ( sonstiges: <10% ) 500 µm ( sonstiges: >90% ) III Staubanteil CIPAC MT 171 1,3 mg - 9 -

28 Dustiness of granular formulations III Abrieb in-house method 0,0016 Gew. % III Fließfähigkeit CIPAC MT 172 Flowability of WG after heat test under pressure III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Offen 0 Gew. % Rückstand ( sonstiges: 4,75 mm ) Gründlich mit Wasser spülen. This is an application for mutual recognition according to 15b; experimental testing did not take place

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