Ortiva. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /01. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 25

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /01 Wirkstoff(e): Azoxystrobin Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 25 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /01 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller Syngenta Agro GmbH, Am Technologiepark 1-5, Maintal Wirkungsbereich Fungizid Formulierungstyp Suspensionskonzentrat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Azoxystrobin (0902) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 250 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Kartoffel Rhizoctonia solani offen Kartoffel Silberschorf (Helminthosporium nicht zulassen solani) Kartoffel Colletotrichum coccodes offen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei handelt es sich um ein Suspensionskonzentrat zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen der FAO Spezifikation 571/SC (2008) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Das Mittel ist auch in unterschiedlichen Verpackungen bis 24 ml für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich vorgesehen. Für den technischen Wirkstoff Azoxystrobin und für die Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung.. Es stehen auch CIPAC-Methoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Azoxystrobin in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft sowie Körperflüssigkeiten und gewebe stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel mit dem Wirkstoff Azoxystrobin aus der Gruppe QoI-Fungizide (Strobilurine) wird erneut beantragt gegen Blattfleckenerreger, Oomyceten, echten Mehltaupilzen und Rostpilzen im Acker-, Hopfen-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Die Anwendungen erfolgen im Spritzverfahren in den einzelnen Kulturen für den Erwerbsanbau und den Haus- und Kleingartenbereich im Freiland und z.t. im Gewächshaus. Die hinreichende Wirksamkeit und der Grenzaufwand im Acker-, Hopfen- und Gemüsebau wurden positiv bewertet. Nur in den Indikationen Kartoffel- Alternaria solani und brassicae konnte nicht durchgehend eine hinreichende Wirksamkeit erreicht werden. Die Ursache hierfür ist aus den Versuchen nicht ersichtlich. Da aber auch die Vergleichsmittel davon betroffen waren, kann die Zulassung trotzdem erneut ausgesprochen werden, allerdings mit der Antrag: / SVA am:

4 Auflage, dass Wirkungsminderungen möglich sein können. Die Indikationen waren bereits nach 15 PflSchG zugelassen oder nach 18, 18a PflSchG genehmigt und sind in diesem Antrag nach 15 PflSchG überführt worden. Eine Qualitätssicherung und Ertragssteigerung konnte in den vorgelegten Versuchen festgestellt werden. In keinem Versuch im Acker-, Hopfen- und Gemüsebau wurden phytotoxische Wirkungen festgestellt. Die hinreichende Wirksamkeit und der Grenzaufwand im Zierpflanzenbau wurden positiv bewertet. Phytotoxizität wurde hier vereinzelt festgestellt. Aus diesem Grund und wegen der großen Arten- und Sortenvielfalt bei Zierpflanzen muss eine entsprechende Kennzeichnung des Produkts erfolgen und eine Arten- und Sortenliste empfindlicher und verträglicher Kulturpflanzen in die Gebrauchsanleitung aufgenommen werden. Gegenüber dem Wirkstoff Azoxystrobin muss laut FRAC (Fungicide Resistence Action Committee) ein hohes Risiko zur Resistenzbildung bei Pilzen postuliert werden. Kreuzresistenzen mit anderen Wirkstoffen aus dieser Gruppe sind möglich. Aus Resistenzgründen ist die Anzahl der Behandlungen in den Anwendungen begrenzt und entsprechende Resistenzauflagen verbunden mit der WW750 sind vergeben worden. Das Mittel ist nicht-bienengefährlich, was auch für die Applikation in die beginnende Rapsblüte Voraussetzung ist. Das Mittel kann hinsichtlich der Auswirkung auf Nützlingspopulationen als recht schonend eingestuft werden. Es kann als nichtschädigend für Populationen der Florfliegen, Laufkäfer, Blumenwanzen, Raubmilben, Brackwespen und Wolfsspinnen und des Siebenpunkt-Marienkäfers eingestuft werden, muss aber als schwach- schädigend für Populationen der Schwebfliegen gekennzeichnet werden. Das Mittel beeinträchtigt nicht die Leistung bzw. die Populationen der für die Bodenfruchtbarkeit mit verantwortlichen Bodenorganismen. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Azoxystrobin und zum Pflanzenschutzmittel reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern oder Umstehenden sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der für Azoxystrobin festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen dieses Wirkstoffs mit der Nahrung nicht zu erwarten. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Mittels sowie unter Beachtung der vorgesehenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen ist nicht mit schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser und unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu rechnen. Zusätzlich erforderliche Anwendungsbestimmung: NG 340 Auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Azoxystrobin. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N Umweltgefährlich RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Ausw. Arthropoden Antrag: / SVA am:

5 NN291 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Verpackung VH352 Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß 15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen. Wirkstoff VH619 Der Gehalt an Toluol und Z-Isomer im technischen Wirkstoff Azoxystrobin darf 2 g/kg bzw. 25 g/kg nicht überschreiten. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN130 NN134 NN1513 NN161 NN165 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus Antrag: / SVA am:

6 NN170 NN1842 (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Ohne Unterbrechung Wirkstoff Zu: KIIA 1.10 Eine neue Spezifikation für den technischen Wirkstoff Azoxystrobin ist vorzulegen. Die Verunreinigung Toluol ist mit einem Maximalgehalt von 2 g/kg zu spezifizieren. Begründung: Mit erneuter Aufnahme des Wirkstoffs Azoxystrobin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde für die Verunreinigung Toluol ein Maximalgehalt von 2 g/kg festgesetzt. Zu: KIIA 1.11 Folgende Studie aus der EU-Wirkstoffprüfung ist vorzulegen: Stulz, J. (2009): Justification of specification Azoxystrobin 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Amistar Syngenta Agro GmbH SC - Azoxystrobin (0902) 250 g/l Priori Xtra Syngenta Agro GmbH SC - Azoxystrobin (0902) 200 g/l - Cyproconazol (0825) 80 g/l UNIVERSALIS Syngenta Agro GmbH SC - Azoxystrobin (0902) 93,5 g/l - Folpet (0091) 500 g/l AMISTAR Opti Syngenta Agro GmbH SC - Azoxystrobin (0902) 80 g/l - Chlorthalonil (0276) 400 g/l HERITAGE Syngenta Agro GmbH WG - Azoxystrobin (0902) 500 g/kg Syngenta Agro GmbH SC Antrag: / SVA am:

7 - Azoxystrobin (0902) 250 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Möhre, Kohlrabi, Gemüsepaprika, Wurzelzichorie, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Tabak, Johanniskraut, Raps, Zuckerrübe, Zucchini, Bleichsellerie, Dicke Bohne, Meerrettich, Wurzelpetersilie, Aubergine, Spitzwegerich, Minze-Arten, Endivien, Rettich, Knollensellerie, Patisson, Lupine-Arten, Phacelia, Schnittmangold, Futtererbse, Hopfen, Blattkohle, Radieschen, Schnittlauch, Knoblauch, Buschbohne, Schwarzwurzel, Futterrübe, Salate, Chicoree, Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), frische Kräuter, Gemeine Ringelblume, Erbse, Kartoffel, Gurke, Blumenkohle, Zierpflanzen, Zwiebelgemüse, Topinambur, Melone, GESPERRTER KODE! (Kürbis-Hybriden), Ackerbohne, Stielmangold, Tomate, Gemüsefenchel, Speisezwiebel, Schalotte, Rucola-Arten, Rosenkohl, Spargel, Stangenbohne, Porree, Pastinak, Gräser, Erdbeere, Echte Kamille 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

8 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Ja Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Ja Produktanalytik Ja Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Ja Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Ja Toxikologie/Exposition des Anwenders Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Ja Naturhaushalt Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Azoxystrobin Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Syngenta Agro GmbH Versuchsbezeichnung SYD F-1-SC Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: ist ein gelbes Suspensionskonzentrat, welches weder entzündlich noch explosiv oder brandfördernd ist, die Zündtemperatur liegt bei über 475 C. Dichte, ph-wert, Viskosität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit, Suspendierbarkeit, Spontaneität der Dispergierbarkeit, Nasssiebung, Korngrößenverteilung, Ausgießbarkeit und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage) und niedriger (0 C für 7 Tage) Temperatur erfüllen die Mindestanforderung der FAO Spezifikation 571/SC (2008). Das Mittel ist nach einer Lagerung von zwei Jahren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Azoxystrobin nach einer Methode von Syngenta (Hazelwood/Clarke, 2004) gaschromatographisch mit Hilfe eines FI-Detektors bestimmt. Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in SC Formulierungen steht eine CIPAC-Methode zur Verfügung (Handbuch M, S. 15, Methode [571/SC/M/-]). Antrag: / SVA am:

9 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Azoxystrobin in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft sowie Körperflüssigkeiten und gewebe stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Der Wirkstoff Azoxystrobin lässt sich mittels GC-NPD, GC-MS und LC/MS/MS bestimmen. Für Lebensmittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs ist die Standardmultimethode S19 anwendbar. Für pflanzliche Matrices sind auch die QuEChERS Methode und die ChemElut Methode anwendbar. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel mit dem Wirkstoff Azoxystrobin aus der Gruppe QoI-Fungizide (Strobilurine) wird erneut beantragt gegen Alternaria- Arten in Kartoffel und Raps, Sclerotinia in Raps, Cercospora beticola in Zucker- und Futterrüben, Brennfleckenkrankheit in Futtererbsen, Falscher Mehltau in Hopfen, Echten Mehltaupilzen in Gurke, Zucchini und Tomate, Samtfleckenkrankheit und Phytophthora in Tomate, Alternaria- Arten, Rostpilzen, Mycosphaerella in Blumenkohle, Blattkohle, Kopfkohl und Rosenkohl, Falscher Mehltau und Rhizoctonia in Salate und Endivien, Echter Mehltau, Alternaria und Cercospora in Möhre, Rostpilzen und Laubkrankheit in Spargel und Rostpilzen in Zierpflanzen. Die Anwendungen erfolgen im Spritzverfahren in den einzelnen Kulturen für den Erwerbsanbau und den Haus- und Kleingartenbereich im Freiland und z.t. im Gewächshaus. Das Mittel soll - in Kartoffel ab Beginn Bestandschluss bis Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung, - in Raps ab Hauptinfloreszenz in obersten Blättern von oben sichtbar bis Ende der Blüte, - in Zucker und Futterrüben ab Bestandesschluss bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht, - in Futtererbse ab Erste Blütenknospen sichtbar bis 50 % der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht; Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken, - in Hopfen ab 10 % der Gerüsthöhe erreicht bis Pflückreife: "Dolden" geschlossen, - in Tomate, Gurke, Zucchini ab 1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife - in Blumenkohle, Kopf- und Blattkohle, Rosenkohl ab Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art- /sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen - in Möhre ab 3. Laubbatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht - in Zierpflanze ab 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün eingesetzt werden. Die hinreichende Wirksamkeit und der Grenzaufwand im Acker-, Hopfen- und Gemüsebau wurden positiv bewertet. Nur in den Indikationen Kartoffel- Alternaria solani und brassicae konnte nicht durchgehend eine hinreichende Wirksamkeit erreicht werden. Die Ursache hierfür ist aus den Versuchen nicht ersichtlich. Da aber auch die Vergleichsmittel davon betroffen waren, kann die Zulassung trotzdem erneut ausgesprochen werden, allerdings mit der Auflage, dass Wirkungsminderungen möglich sein können. Die Indikationen waren bereits nach 15 PflSchG zugelassen oder nach 18, 18a PflSchG genehmigt und sind in diesem Antrag nach 15 PflSchG überführt worden. Eine Qualitätssicherung und Ertragssteigerung konnte in den vorgelegten Versuchen festgestellt werden. In keinem Versuch im Acker-, Hopfen- und Gemüsebau wurden phytotoxische Wirkungen festgestellt. Die hinreichende Wirksamkeit und der Grenzaufwand im Zierpflanzenbau wurden positiv bewertet. Phytotoxizität wurde hier vereinzelt festgestellt. Aus diesem Grund und wegen der großen Arten- Antrag: / SVA am:

10 und Sortenvielfalt bei Zierpflanzen muss eine entsprechende Kennzeichnung des Produkts erfolgen und eine Arten- und Sortenliste empfindlicher und verträglicher Kulturpflanzen in die Gebrauchsanleitung aufgenommen werden. Gegenüber dem Wirkstoff Azoxystrobin muss laut FRAC (Fungicide Resistence Action Committee) ein hohes Risiko zur Resistenzbildung bei Pilzen postuliert werden. Kreuzresistenzen mit anderen Wirkstoffen aus dieser Gruppe sind möglich. Aus Resistenzgründen ist die Anzahl der Behandlungen in den Anwendungen begrenzt und entsprechende Resistenzauflagen verbunden mit der WW750 sind vergeben worden. Das Mittel ist nicht-bienengefährlich, was auch für die Applikation in die beginnende Rapsblüte Voraussetzung ist. Das Mittel kann hinsichtlich der Auswirkung auf Nützlingspopulationen als recht schonend eingestuft werden. Es kann als nichtschädigend für Populationen der Florfliegen, Laufkäfer, Blumenwanzen, Raubmilben, Brackwespen und Wolfsspinnen und des Siebenpunkt- Marienkäfers eingestuft werden, muss aber als schwach- schädigend für Populationen der Schwebfliegen gekennzeichnet werden. Das Mittel beeinträchtigt nicht die Leistung bzw. die Populationen der für die Bodenfruchtbarkeit mit verantwortlichen Bodenorganismen. Ergänzungsantrag 01: Mit diesem Ergänzungsantrag wird die Bekämpfung in Kartoffeln gegen Rhizoctonia solani, Helminthosporium solani (Silberschorf) und Colletotrichum coccodes beantragt. Das Mittel soll einmal je Anwendung eingesetzt werden. Für die Anwendungsgebiete 001 und 003 ist die hinreichende Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit ist belegt. Aufgrund der nicht in jedem Fall zu erwartenden ausreichenden Wirkung ist die Auflage WW760 zu setzen. Im Rahmen des Anti-Resistenz-Managements ist die Auflage WW762 zu erteilen. Aufgrund des geringen Befallgrades in den unbehandelten Kontrollen und der sehr schwankenden Wirkungsgrade, kann die Wirksamkeit für das Anwendungsgebiet 002 (Silberschorf) nicht ausreichend belegt werden. Das Anwendungsgebiet 002 wird negativ bewertet. Der Einfluss des Mittels auf Nützlinge, Honigbiene und Bodenfruchtbarkeit ändert sich nicht. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Azoxystrobin und das Pflanzenschutzmittel "" wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels "" und des darin enthaltenen Wirkstoffs Azoxystrobin liegen ausreichende Untersuchungen vor. Die beantragten Anwendungen führen im Erntegut zu Rückständen, die durch die in der Verordnung (EG) Nr. 296/2005 festgesetzten Rückstandshöchstgehalte abgedeckt sind. Eine Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (NTMDI, Berechnung nach dem EFSA PRIMo Modell ergibt eine Ausschöpfung des ADI-Werts (0.1 mg/kg KG) von 26 %. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Verbrauchers ist nicht zu erwarten. 2.8 Naturhaushalt Azoxystrobin wird unter Laborbedingungen mit einer DT 50 (normiert) von bis zu 210 Tagen im Boden nur sehr langsam abgebaut. Die Mineralisierungsrate betrug max. 24 % nach 120 Tagen. Es entsteht beim Abbau der Hauptmetabolit ICIA5504/2 in der Größenordnung von 21 % nach 360 Tagen und der Metabolit ICIA5504/36 mit 8,8 % nach 360 Tagen. Da der Metabolit ICIA5504/36 Antrag: / SVA am:

11 ein Abbauprodukt von ICIA5504/2 ist und nach 280 Tagen der Gehalt noch < 5 % beträgt, wird für die weitere Expositionsbetrachtung nur der Metabolit ICIA5504/2 herangezogen. Der Abbau des Wirkstoffes unter Feldbedingungen erfolgt mit einer DT 50 von 11 bis 98 Tagen. Die DT 90 liegt bei maximal 325 Tagen und damit unter einem Jahr, daher ist eine Akkumulation des Wirkstoffes nicht zu besorgen. Aufgrund der hohen Beständigkeit des Wirkstoffes sind Studien zu den langfristigen Auswirkungen auf Regenwürmer erforderlich. Für den Wirkstoff wurde ein Koc-Wert von 406 ( ) ermittelt. Eine Modellierung mit PELMO 3.0 für den Wirkstoff ergab keine Einträge > 0,1 µg/l in das Grundwasser. Eine Verlagerung des Wirkstoffes in das Grundwasser wird daher weitestgehend ausgeschlossen. Der Metabolit ICIA5504/2 weist einen Koc-Wert von 113 auf. Die Modellierungen wurden nur für eine worst-case Anwendung (Spritzen beim Legen von Kartoffeln) mit einer Bodeneintragsmenge von 750 g as/ha gerechnet. Erst bei der Berücksichtigung eines Behandlungsintervalls von einer Anwendung alle 3 Jahre sind Einträge > 10 µg/l in das Grundwasser auszuschließen. Aufgrund der vorliegenden Informationen wird deshalb per Anwendungsbestimmung festgelegt, dass in den der Anwendung folgenden zwei Kalenderjahren keine Mittel mit dem Wirkstoff Azoxystrobin auf der Fläche ausgebracht werden dürfen. Der Metobolit ICIA5504/2 ist Ökotoxikologisch nicht relevant für die Risikobewertung und weist keine vergleichbare Pestiziden-Eigenschaften wie der Wirkstoff auf. Auch eine toxikologische Relevanz wurde in der EU-Wirkstoffprüfung nicht gesehen. Azoxystrobin ist hydrolysestabil und der Einfluss des Photoabbaus gering. Der Wirkstoff verschwindet mit einer DT 50 von 4-14 Tagen aus der Wasserphase. Der Abbau im Gesamtsystem ist dagegen sehr langsam mit DT 50 -Werten von 244 Tagen. Es findet dabei ein beträchtliche Verlagerung von bis zu 81 % des Wirkstoffes ins Sediment statt. Der entstehende Hauptmetabolit ICIA5504/2 kommt nach 152 Tagen in der Wasserphase > 10 % und im Sediment mit max. 9% vor. Eine relevante Verflüchtigung des Wirkstoffes ist aufgrund des Dampfdruckes von 7,3 x 10-9 Pa nicht zu erwarten. Dies wird durch entsprechende Verflüchtigungsstudien, in denen keine signifikante Verflüchtigung beobachtet werden konnte, bestätigt. Azoxystrobin weist eine mittlere Toxizität gegenüber Vögeln und Säugern auf, wobei der niedrigere Endpunkt eine NOEL von 32 mg/kg KG/d für Säuger ist. Gewässerorganismen reagieren empfindlich auf den Wirkstoff. M.bahia zeigt den niedrigsten Endpunkt mit einer EC 50 von 55 µg/l. Aus einer vorliegenden outdoor pond microcosm Studie mit der Formulierung Amistar 250 wird eine NOEAEC von 10 µg/l und ein erforderlicher Sicherheitsfaktor von 5 ermittelt. Allerdings wird festgestellt, dass der Microcosm nicht zur Bewertung bei mehrmaliger Exposition herangezogen werden kann. Die für Gewässer regulatorisch akzeptable Konzentration beträgt daher - unter Berücksichtigung des Sicherheitsfaktors von 40 und dem Endpunkt zu M.bahai- 1,375 µg/l. Der Sicherheitsfaktor wurde in diesem Fall von 100 auf 40 gesenkt, da ausreichend viele Studien an Invertebraten vorliegen. Die weiteren getesteten Organismen wie Fische oder Sedimentorganismen sind unempfindlicher. Der Metabolit ICIA5504/2 zeigt sich wesentlich weniger toxisch gegenüber Gewässerorganismen als die Ausgangssubstanz. Zu Nichtzielarthropoden liegen Studien zum Wirkstoff als Monoformulierungstests vor und zeigen keine ausgeprägte Toxizität. Die LR 50 Werte liegen > 250 g as/ha. In dem vorliegenden Test an Folsomia candida zeigt sich eine NOEC von 50 mg/kg. Azoxystrobin weist gegenüber Regenwürmern mit einer LC 50 von 141,5 mg/kg eine moderate akute Toxizität auf. Längerfristige Auswirkungen wurden mit dem Präparat getestet und zeigen eine NOEC von 10,0 mg/kg. Zum auftretenden Hauptmetabolit sind Ergebnisse zu Auswirkungen auf Regenwürmern aufgeführt und weisen auf keine bedeutende Toxizität hin (LC 50 > 1000 mg/kg). Auch ein Streuabbautest liegt vor und zeigt bei mit den hier beantragten Anwendungen vergleichbaren Testbedingungen keine Effekte auf den Streuabbau. Bei den Pflanzen reagiert Daucus carota mit einer ER 50 von 560 g/ha am empfindlichsten. In Tests an Bodenmikroorganismen konnten keine relevanten Effekte beobachtet werden. Hinweis zur Kennzeichnung für Azoxystrobin: Gefahrensymbol N und R 50/53. Erste Einschätzung der PBT-Kriterien: P und T Kandidat Antrag: / SVA am:

12 Zum Mittel liegen keine eigenen Untersuchungen an Vögeln vor. Der Akuttest an Ratten weist eine mit dem Wirkstoff vergleichbare niedrige akute Toxizität auf. Das Risiko für Vögel und Säuger durch die Anwendung von ist als akzeptabel zu bewerten. Die vorliegenden Akuttests an Gewässerorganismen zeigen keine erhöhte Toxizität des Mittels. Zur Risikobewertung wird der vorher genannte Microcosm Test neben der Akutstudie an M.bahia herangezogen. Zur Sicherstellung eines akzeptablen Risikos gegenüber Gewässerorganismen sind die beschriebenen Risikominderungsmaßnahmen bezüglich der Einträge aus Abdrift und Run-off einzuhalten. Bezüglich der genauen Ausgestaltung ist noch eine Rückfrage mit dem UBA offen. Gegenüber Nichtzielarthropoden kann aus den vorliegenden Tests zum Wirkstoff und dem Präparat ein bewertungsrelevanter Endpunkt von 250 g as/ha aus einem 3 D Test an E.balteatus abgeleitet werden. Für die Spezies Encarsia formosa fehlen noch Informationen zur Dosis- Wirkungsbeziehung. Ein Risiko für Nichtzielarthropoden kann weitestgehend ausgeschlossen werden. Ein Risiko für Regenwürmer ist aufgrund der vorliegenden Unterlagen zum Mittel und dem Wirkstoff als unwahrscheinlich einzuschätzen. Zur Risikobewertung von Nichtzielpflanzen liegen keine Mitteldaten vor. Aufgrund der Wirkstoffdaten ist kein unannehmbares Risiko für Pflanzen auf Nichtzielflächen zu erwarten. Auch gegenüber Bodenmikroorganismen ist mit keinem Risiko zu rechnen. Hinweis zur Kennzeichnung des Mittels : Gefahrensymbol N und R 50/53 Antrag: / SVA am:

13 001 Kartoffel - Rhizoctonia solani 3 Anwendungen Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Rhizoctonia solani Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Kartoffel Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen beim Legen Aufwand 3 l/ha in 150 bis 200 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Freiland: Kartoffel Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW606 5 m NW605 reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% * Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA Weitere Versuche zur Kulturverträglichkeit. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Ja Ja O Keine Angabe Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Die hinreichende Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit konnte aufgrund mangelder Datengrundlage nicht belegt werden. Die Anforderungen der EPPO-Richtlinie PP 1/32 zur Vorlage von Wirksamkeitsergebnissen mit einer notwendigen Anzahl wurden nicht erfüllt. Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorliegenden und für eine Bewertung ausreichenden Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Rückstände oberhalb des für Azoxystrobin in Kartoffeln festgesetzten Rückstandshöchstgehalts von 1 mg/kg zu erwarten sind. Antrag.: / SVA am:

14 002 Kartoffel - Silberschorf (Helminthosporium solani) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Silberschorf (Helminthosporium solani) Kartoffel Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen beim Legen Aufwand 3 l/ha in 150 bis 200 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (F) Freiland: Kartoffel Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW606 5 m NW605 reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% * Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein Ja O Keine Angabe Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Die hinreichende Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit konnte aufgrund des geringen Befallgrades in den unbehandelte Kontrollen und der sehr schwankenden Wirkungsgrade nicht ausreichend belegt werden. Antrag.: / SVA am:

15 003 Kartoffel - Colletotrichum coccodes Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Colletotrichum coccodes Kartoffel Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zum Schadorganismus nur zur Befallsminderung Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen beim Legen Aufwand 3 l/ha in 150 bis 200 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WW762 Wartezeiten (F) Freiland: Kartoffel Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW606 5 m NW605 reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% * Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA Weitere Versuche zur Kulturverträglichkeit. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Ja Ja O Keine Angabe Antrag.: / SVA am:

16 N NB6641 NN130 NN134 NN1513 NN161 NN165 NN170 NN1842 NN291 NW262 NW264 NW468 NW604 NW605 NW606 RK050 SB001 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Antrag.: / SVA am:

17 SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden VH352 Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß 15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen. VH619 Der Gehalt an Toluol und Z-Isomer im technischen Wirkstoff Azoxystrobin darf 2 g/kg bzw. 25 g/kg nicht überschreiten. WW762 Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

18 BVL-Bewertungsbericht ZN /01 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 250 g/l Azoxystrobin (0902) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Azoxystrobin:

19 ISO common name Azoxystrobin BVL Nr CIPAC Nr. 571 CAS Nr N N EWG Nr. CN O O H 3 CO OCH 3 Wirkungsbereich Fungizid O Summenformel und Molgewicht C 22 H 17 N 3 O 5 403,4 g/mol Chemische Bezeichnung (IUPAC) Chemische Bezeichnung (CA) Methyl-(E)-2-{2[6-(2-cyanophenoxy)-pyrimidin-4-yloxy]phenyl}-3-methoxyacrylate Methyl-(E)-2-{2[6-(2-cyanophenoxy)-pyrimidin-4-yloxyphenyl]oxy}-α-(methoxymethylene)- benzeneacetate FAO-Spezifikation 571/TC; 2008: 965 g/kg Mindestreinheitsgrad 930 g/kg (RL 2010/55/EU) Z-Isomer max. 25 g/kg relevante Verunreinigung(en) 2 g/kg Toluol

20 Physikalische und chemische Eigenschaften des Wirkstoffes Azoxystrobin B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) Studie Schmelzpunkt, Gefrier- oder Erstarrungspunkt Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.1) Reinheit [%] 99,0 OECD 102 (Kapillarmethode) Methode Ergebnis Kommentar Referenz 116 C LOEP (CHE ) Siedepunkt > 360 C LOEP Zersetzungs- oder Sublimationstemperatur Relative Dichte 99,0 OECD 109 EEC A 3 (Pyknometer) Dampfdruck OECD 104 (Gassättigungsmethode) Flüchtigkeit, Henry-Konstante Aussehen: physikalischer Zustand 99,0 96,2 Farbe 99,0 96,2 nicht bestimmt D 20 4 = 1,34 LOEP Husband, 1995 (CHE ) 1,1 x Pa (20 C) extrapoliert aus Messungen zwischen 80 C und 100 C LOEP (CHE ) Berechnung 7,3 x 10 9 Pa m 3 mol 1 (20 C) (CHE ) visuelle Betrachtung visuelle Betrachtung kristallines Pulver kristallines Pulver weiß hellbraun LOEP LOEP LOEP LOEP (CHE ) (CHE ) (CHE ) (CHE )

21 B (IIA 2.5) Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.4) Studie Reinheit [%] Geruch 99,0 96,2 Spektren 99,0 Methode Ergebnis Kommentar Referenz sinnesphysiologisch UV/VIS OECD 101 IR NMR MS geruchlos geruchlos λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] 202, , ,0 302 Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur von Azoxystrobin. LOEP (CHE ) (CHE ) (CHE ) B (IIA 2.5) B (IIA 2.6) Spektren für relevante Verunreinigungen Löslichkeit in Wasser 99,0 UV/VIS; IR NMR; MS EEC A 6 (Säulen-Elutions- Methode) 6,0 mg/l (20 C; deionisiertes Wasser) nicht relevant (CHE ) 96,2 EEC A 6 (Säulen-Elutions- Methode) 6,7 mg/l (20 C; ph 5,2) 6,7 mg/l (20 C; ph 7,0 5,9 mg/l (20 C; ph 9,2) LOEP (CHE )

22 B (IIA 2.8) Studie Löslichkeit in organischen Lösemitteln Reinheit [%] 96,2 OECD 105 Aceton 86 Acetonitril 340 Dichlormethan 400 Ethylacetat 130 Hexan 0,057 Methanol 20 1-Octanol 1,4 Toluol 55 Verteilungskoeffizient Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.7) Methode Ergebnis Kommentar Referenz 99,0 OECD 107 (Kolben- Methode) LOEP (CHE ) alle in g/l, 20 C log P o/w = 2,5 (20 C; ph 7) LOEP (CHE )

23 Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.9) Studie Reinheit [%] Hydrolyse > 98,7 [ 14 C] Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC C 7 [ 14 C-cyanophenyl]-markiert: 25 C: keine signifikante Hydrolyse (< 10%) bei ph 5, ph 7 und ph 9 50 C: nur bei ph 9 signifikante Hydrolyse DT 50 = 290 h LOEP Steel und Joseph, 1994 (CHE ) Abbauprodukte (ph 9; 50 C): E-2-(2-[6(cyano-phenoxy)-pyrimidin-4-yloxy]- phenyl)-3-methoxy-acrylic acid: max. 12 % nach 12 d 2-[6-(2-cyanophenoxy)-pyrimidin-4-yloxy]- phenylacetic acid: max. 8 % nach 12 d LOEP Hydrolyse von E-2-(2-[6(cyano-phenoxy)- pyrimidin-4-yloxy]-phenyl)-3-methoxy-acrylic acid bei 50 C: nach 5 d noch 77 % bzw. 80 % (ph 7 und ph 9) der Verbindung nachgewiesen Tummon, 1995 (CHE ) 99,0 [ 14 C-cyanophenyl]-markiert: ph 9 (60 C): DT 50 = 2,6 d Arrhenius-Gleichung: ph 9 (20 C): DT 50 = 2313 d LOEP Tummon und Hurt, 1995 (CHE )

24 B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.10) B (IIA 2.11) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) Studie Direkte Phototransformation in Wasser Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.9) Reinheit [%] [ 14 C] [ 14 C-pyrimidinyl]-markiert: ph 7 (25 C): DT 50 = 8,7 d [ 14 C-phenylacrylat]-markiert: ph 7 (25 C): DT 50 = 11,9 d [ 14 C-cyanophenyl]-markiert: ph 7 (25 C): DT 50 = 13,9 d (Florida summer sunlight) Methode Ergebnis Kommentar Referenz LOEP Hauptabbauprodukt: Z-Isomer von Azoxystrobin: max. 16 % Quantenausbeute Studie nicht akzeptierbar Dissoziationskonstante 99,0 OECD 112 Wirkstoff besitzt weder saure noch basische LOEP (spektrophoto- Eigenschaften. metrisch) Berechnung nach Atkinson Es wurde keine Abschätzung des oxidativen photochemischen Abbaus vorgenommen. Entzündbarkeit 96,2 EEC A10 Die Testsubstanz verbrennt nicht unter den Testbedingungen Selbstentzündlichkeit 96,2 EEC A 16 keine Selbstentzündung unterhalb 112 C 131 C (Schmelzbereich). Flammpunkt Nicht anwendbar Explosionsfähigkeit Die chemische Struktur gibt keine Hinweise auf eine Explosionsgefahr. Stabilität in Luft, indirekte Phototransformation Oberflächenspannung 96,2 EEC A 5 OECD 115 Kuet und Hadfield, 1994 (CHE ) (CHE ) Moffatt, 1994 (CHE ) (CHE ) (CHE ) (CHE ) (CHE ) 71,8 mn/m 90 % (w/w) bei 20 C (CHE )

25 Studie Brandfördernde Eigenschaften Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.15) Reinheit [%] LOEP: List of Endpoints des Draft Assessment Report Methode Ergebnis Kommentar Referenz Die chemische Struktur gibt keine Hinweise auf brandfördernde Eigenschaften. (CHE )

26 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Geruch unspezifisch III2. 1 Farbe gelb III Explosionsfähigkeit EEC A 14 Explosive Das Mittel ist nicht properties III Brandfördernde Eigenschaften EEC A 21 Oxidising properties (liquids and gases) III2. 3 Zündtemperatur (Flüssigkeit und Gase) EEC A 15 Autoignition temperature (liquids and gases) explosiv. Das Mittel ist nicht brandfördernd. Das Mittel ist nicht selbstentzündlich. III2. 3 Flammpunkt EEC A 9 Flash-point Das Mittel ist nicht entflammbar. III Azidität/Alkalität CIPAC MT ,1 g/kg H2SO4 / Free acidity or alkalinity NaOH - Electrometric procedure III ph-wert CIPAC MT 75.3 Determination of phvalues, ph of diluted and undiluted aqueous solutions III ph-wert CIPAC MT 75.3 Determination of phvalues, ph of diluted and undiluted aqueous solutions III Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III Oberflächenspannung EEC A 5 Surface tension III Dichte, relative EEC A 3 Relative density III Lagerstabilität bei erhöhter OECD 113 Temperatur Screening test for thermal stability and stability in air 7,4 ( Konzentration: unverdünnt ) 6,8 ( Konzentration: 1 % ) 76 mpa*s ( Schergeschwindigkeit: 200 1/s; Temperatur: 40 C ) 117 mpa*s ( Schergeschwindigkeit: 200 1/s; Temperatur: 20 C ) 32,5 mn/m ( Konzentration: unverdünnt; Temperatur: 20 C ) 1,096 Das Mittel ist chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) III Lagerstabilität bei erhöhter CIPAC MT 46.3 Das Mittel ist - 9 -

27 Temperatur Accelerated storage, combined method III Lagerstabilität bei niedriger CIPAC MT 39.3 Low Temperatur temperature stability, liquid formulations III Haltbarkeit bei GIFAP-technical Umgebungstemperatur monograph no. 17 III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC III Suspendierbarkeit CIPAC MT 184 Suspensibility of formulations forming suspensions on dilution in water III Suspendierbarkeit CIPAC MT 184 Suspensibility of formulations forming suspensions on dilution in water III Suspendierbarkeit CIPAC MT 184 Suspensibility of formulations forming suspensions on dilution in water III Spontaneität der Dispergierbarkeit CIPAC MT 160 Spontaneity of dispersion of suspension concentrates III Nasssiebung (z.b. >= 75 µm) CIPAC MT 185 Wet sieve test III Korngrößenverteilung OECD 110 Particle size distribution/fibre length and diameter distribution III Korngrößenverteilung OECD 110 Particle size distribution/fibre length and diameter distribution III Ausgießbarkeit CIPAC MT Pourability of suspension concentrates (revised method) III Ausgießbarkeit nach dem Spülen CIPAC MT Pourability of physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) 0 max. ml Sediment ( Lagerdauer: bei 0 C / 7 Tage ) 2 a 5 ml ( Konzentration: 0,5 %; Standzeit: nach 1 min ) 2 ml ( Standzeit: nach 1 min; Konzentration: 6 % ) 95 % ( Konzentration: 0,1 % ) 98 % ( Konzentration: 0,5 % ) 99 % ( Konzentration: 6 % ) 95 % ( Konzentration: 5 % ) 0,01 Gew. % 0,7 µm ( sonstiges: <= 10 % ) 3,79 µm ( sonstiges: >= 90 % ) 3,6 Gew. % Rückstand 0,2 Gew. % Rückstand

28 III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten suspension concentrates (revised method) Gründlich mit Wasser und Reinigungsmittel spülen. Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Positiv The following physical, chemical and technical properties of the plant protection product were experimentally tested: density, colour, ph, surface tension, storage stability at high temperatures (14 d at 54 C) and low temperature stability (7 d at 0 C), persistent foa ming, suspensibility, particle size distribution (laser diffraction) and pourability incl. rinsed residue. No significant deviations from the data submitted by the applicant were detected, with exception of ph. The formulation complies with the chemical, physical and technical criteria which are stated in FAO specification 571/SC (2008)

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