PYRUS. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 24

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Pyrimethanil Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 24 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15b PflSchG Antragsteller AGRIPHAR S.A., Rue de Renory 26, 4102 Ougree Wirkungsbereich Fungizid Formulierungstyp Suspensionskonzentrat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Pyrimethanil (0900) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 400 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Weinrebe Botrytis cinerea zulassen Erdbeere Botrytis cinerea nicht zulassen Erdbeere Botrytis cinerea nicht zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Der Nachweis der Identität des Mittels mit der in Österreich zugelassenen Formulierung wurde durch den vorliegenden Zulassungsbescheid sowie eine Erklärung des Antragstellers erbracht. Für die Bestimmung des Wirkstoffs Pyrimethanil sowie der relevanten Verunreinigung Cyanamid im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen keine CIPAC-Methoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Pyrimethanil in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel Pyrus, mit dem Wirkstoff Pyrimethanil aus der Wirkstoffgruppe der Anilino-Pyrimidine wird erstmals beantragt gegen Botrytis cinerea in Erdbeeren (Freiland und Gewächshaus) und Weinreben. Im Weinbau ist die Anwendung nur für Keltertrauben vorgesehen. Bei dem Mittel Pyrus handelt es sich um einen Antrag auf Zulassung nach 15 b. Das Prüfmittel ist in Österreich zugelassen. Die Prüfung im Bereich Wirksamkeit umfasst neben der Anlage der GAP nur die Prüfung auf gleiche landwirtschaftliche Verhältnisse zwischen Deutschland und dem Ursprungsland der Zulassung. Der Antragsteller hat aber auch in Deutschland das gesamte Dossier einschließlich Wirksamkeitsstudien eingereicht, was von der Bewertungsbehörde auch bewertet wurde. Die Wirksamkeit einschließlich des Grenzaufwands und die Pflanzenverträglichkeit für die Weinrebe wurden positiv bewertet. Die Aufwandmenge des hier zu übertragenden Mittels Pyrus liegt in der Indikation Weinrebe um 20 % höher als es bei dem Vergleichsmittel Scala (gleiche Menge Pyrimethanil enthalten), welches in Deutschland zugelassen ist. Zwischen diesen beiden Aufwandmengen (Basisaufwand 0,5 bzw. 0,625 L/ha) war kein signifikanter Unterschied hinsichtlich der Wirksamkeit feststellbar. Da für das Mittel Pyrus für Deutschland zu wenige Grenzaufwandversu- Antrag: / SVA am:

4 che vorliegen, kann kein genauerer Grenzaufwand abgeleitet werden. Es wird empfohlen, die Aufwandmenge, wie für Österreich zugelassen, für die deutsche Zulassung zu übernehmen (Basisaufwand: 0,625 L/ha). Die Anwendung des Mittels hat im Weinbau keinen Einfluss auf die Gärung des Mostes und keinen negativen Einfluss auf die Sensorik des Weins. Die in Österreich zugelassenen Aufwandmengen von Pyrus in Erdbeeren liegen hingegen im Vergleich zur deutschen Zulassung von Scala um 20 % niedriger. Tendenziell zeigten die Versuchsergebnisse entsprechend schlechtere Wirkungsgrade und Ertragsergebnisse. Die in Österreich mit Pyrus zugelassene niedrigere Aufwandmenge (2,0 L/ha) im Vergleich zu der in Deutschland mit Scala zugelassenen Aufwandmenge (2,5 L/ha), wird als nicht ausreichend betrachtet, um von einer hinreichenden Wirksamkeit auszugeben. Die Anwendungen des Mittels im Obstbau müssen negativ bewertet werden. Das Resistenzpotenzial von Botrytis cinerea wird als hoch eingeschätzt. Im Resistenzmonitoring wird ein Zusammenhang zwischen Anwendungshäufigkeit und Resistenzrisiko gesehen, aus diesem Grunde wurde die Anzahl der Behandlungen in den Anwendungen begrenzt und eine entsprechende Resistenzauflage (WW7091) verbunden mit der WW750 vergeben. Das Mittel ist nicht bienengefährlich und wird als nicht schädigend für Populationen der Raubmilbe Typlodromus pyri, und des Laufkäfers Poecilus cupreus eingestuft. Populationen der Blumenwanze Orius laevigatus können hingegen schwach geschädigt werden. Das Mittel beeinträchtigt nicht die Leistung bzw. die Populationen der für die Bodenfruchtbarkeit mit verantwortlichen Bodenorganismen. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Pyrimethanil und zum Pflanzenschutzmittel reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern oder Umstehenden sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der für den Wirkstoff Pyrimethanil festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen dieses Wirkstoffs mit der Nahrung nicht zu erwarten. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Mittels sowie unter Beachtung der vorgesehenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen ist nur für die Anwendung 001 Weinbau und 003 Erdbeeren im Gewächshaus nicht mit schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser und unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu rechnen. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N Umweltgefährlich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Antrag: / SVA am:

5 Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Ausw. Arthropoden NN2513 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Einstufg/Kennzeichn RK051 R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS520 Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Wirkstoff VH606 Der Gehalt an Cyanamid im technischen Wirkstoff Pyrimethanil darf 0,5 g/kg nicht überschreiten. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN134 NN165 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Keine Antrag: / SVA am:

6 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Rubin TT BASF SE APE/DT Li FS - Prochloraz (0631) 38,6 g/l - Pyrimethanil (0900) 42 g/l - Triticonazol (0936) 25 g/l Scala BASF SE APE/DT Li SC - Pyrimethanil (0900) 400 g/l Vision BASF SE APE/DT Li SC - Fluquinconazol (0845) 50 g/l - Pyrimethanil (0900) 200 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

7 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Ja Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Ja Produktanalytik Ja Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Ja Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Ja Toxikologie/Exposition des Anwenders Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Ja Naturhaushalt Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Pyrimethanil Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels AGRIPHAR S.A. Versuchsbezeichnung CAG F-0-SC Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b. Es wurden Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Diese werden jedoch nicht bewertet, da das BVL davon ausgeht, dass diese Studien bereits im Rahmen der Zulassung in Österreich bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Analysemethoden zur Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Pyrimethanil und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes wurden von der österreichischen Zulassungsbehörde bewertet und als valide befunden. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Pyrimethanil nach einer Methode von Szimjonka (2001) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer Lichrospher 60 RP-Select B Säule mittels UV- Detektion bei 254 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril: Puffer-Lösung (ph 2,5) ( , v/v) Außerdem wird in der Formulierung die in Pyrimethanil enthaltene relevante Verunreinigung Cyanamid ebenfalls nach einer Methode von Stroot (2008) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer Nucleosil C18 Säule bei 485 nm bestimmt. Elutionsmittel: Methanol: Wasser: Tetrabutylammoniumhydrogensulfat ( , v/v/v) Die Methoden sind gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in SC-Formulierungen steht keine CIPAC-Methode zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Pyrimethanil in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Antrag: / SVA am:

8 Für das Pflanzenschutzmittel Pyrus wurde ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b PflSchG gestellt. Die im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung vorgelegten Analysemethoden zu den Rückständen des Wirkstoffes wurden in Vorbereitung der Entscheidung zur Aufnahme des Wirkstoffes Pyrimethanil in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG bewertet und als ausreichend befunden. Daher wurde keine neue Bewertung durchgeführt. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel Pyrus, mit dem Wirkstoff Pyrimethanil aus der Wirkstoffgruppe der Anilino-Pyrimidine wird erstmals beantragt gegen Botrytis cinerea in Erdbeeren (Freiland und Gewächshaus) und Weinreben. Im Weinbau ist die Anwendung nur für Keltertrauben vorgesehen. Bei dem Mittel Pyrus handelt es sich um einen Antrag auf Zulassung nach 15 b. Das Prüfmittel ist in Österreich zugelassen. Die Prüfung im Bereich Wirksamkeit umfasst neben der Anlage der GAP nur die Prüfung auf gleiche landwirtschaftliche Verhältnisse zwischen Deutschland und dem Ursprungsland der Zulassung. Der Antragsteller hat aber auch in Deutschland das gesamte Dossier einschließlich Wirksamkeitsstudien eingereicht, was von der Bewertungsbehörde auch bewertet wurde. Die Wirksamkeit einschließlich des Grenzaufwands und die Pflanzenverträglichkeit für die Weinrebe wurden positiv bewertet. Die Aufwandmenge des hier zu übertragenden Mittels Pyrus liegt in der Indikation Weinrebe um 20 % höher als es bei dem Vergleichsmittel Scala (gleiche Menge Pyrimethanil enthalten), welches in Deutschland zugelassen ist. Zwischen diesen beiden Aufwandmengen (Basisaufwand 0,5 bzw. 0,625 L/ha) war kein signifikanter Unterschied hinsichtlich der Wirksamkeit feststellbar. Da für das Mittel Pyrus für Deutschland zu wenige Grenzaufwandversuche vorliegen, kann kein genauerer Grenzaufwand abgeleitet werden. Es wird empfohlen, die Aufwandmenge, wie für Österreich zugelassen, für die deutsche Zulassung zu übernehmen (Basisaufwand: 0,625 L/ha). Die Anwendung des Mittels hat im Weinbau keinen Einfluss auf die Gärung des Mostes und keinen negativen Einfluss auf die Sensorik des Weins. Die in Österreich zugelassenen Aufwandmengen von Pyrus in Erdbeeren liegen hingegen im Vergleich zur deutschen Zulassung von Scala um 20 % niedriger. Tendenziell zeigten die Versuchsergebnisse entsprechend schlechtere Wirkungsgrade und Ertragsergebnisse. Die in Österreich mit Pyrus zugelassene niedrigere Aufwandmenge (2,0 L/ha) im Vergleich zu der in Deutschland mit Scala zugelassenen Aufwandmenge (2,5 L/ha), wird als nicht ausreichend betrachtet, um von einer hinreichenden Wirksamkeit auszugeben. Die Anwendungen des Mittels im Obstbau müssen negativ bewertet werden. Das Resistenzpotenzial von Botrytis cinerea wird als hoch eingeschätzt. Im Resistenzmonitoring wird ein Zusammenhang zwischen Anwendungshäufigkeit und Resistenzrisiko gesehen, aus diesem Grunde wurde die Anzahl der Behandlungen in den Anwendungen begrenzt und eine entsprechende Resistenzauflage (WW7091) verbunden mit der WW750 vergeben. Das Mittel ist nicht bienengefährlich und wird als nicht schädigend für Populationen der Raubmilbe Typlodromus pyri, und des Laufkäfers Poecilus cupreus eingestuft. Populationen der Blumenwanze Orius laevigatus können hingegen schwach geschädigt werden. Das Mittel beeinträchtigt nicht die Leistung bzw. die Populationen der für die Bodenfruchtbarkeit mit verantwortlichen Bodenorganismen. Antrag: / SVA am:

9 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Pyrimethanil und das Pflanzenschutzmittel "Pyrus" wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels "Pyrus" und des darin enthaltenen Wirkstoffs Pyrimethanil liegen ausreichende Untersuchungen vor. Die beantragten Anwendungen führen im Erntegut zu Rückständen, die durch die in der Verordnung (EG) Nr. 296/2005 festgesetzten Rückstandshöchstgehalte abgedeckt sind. Eine Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (TMDI-Berechnung, EFSA PRI- Mo) ergibt eine Ausschöpfung des ADI-Werts (0,17 mg/kg KG) von 76 %. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Verbrauchers ist nicht zu erwarten. 2.8 Naturhaushalt Der Wirkstoff Pyrimethanil wird im Boden unter Laborbedingungen mit Halbwertszeiten von bis zu 43 Tagen langsam ab- bzw. umgebaut. Eine Mineralisierung findet nur im geringen Umfang statt. Die Mineralisierungsrate beträgt max. 7 % nach 105 Tagen. Ein erheblich größerer Anteil, bis zu 62 %, werden zu nicht extrahierbaren Rückständen. An Abbauprodukten tritt der Metabolit AE F mit bis zu 11,5 % im Boden auf und mit einer DT 50 von bis zu 110 Tagen sehr beständig. In Feldstudien zeigt sich, dass der Abbau des Wirkstoffes mit einer Halbwertszeit von maximal 54 Tagen unter Feldbedingungen etwas schneller vorangeht. Die DT 90 liegt deutlich unter einem Jahr. Der Wirkstoff und der Metabolit weisen eine mittlere Adsorption mit KOC Werten von 420 für den Wirkstoff und 144 für den Metaboliten auf. Die vorliegende Lysimeterstudie zeigt für den Wirkstoff und den Bodenmetaboliten AE F132593, dass bis zu einer Bodeneintragsmenge von ca. 500 g as/ha keine relevanten Einträge in das Grundwasser zu erwarten sind. In Focus-Pelmo Berechnungen wird gezeigt, dass bei den beantragten Anwendungen nicht mit Einträgen > 0,1 µg/l in das Grundwasser für den Wirkstoff oder den Metaboliten zu rechnen ist. Für den Pfad Run-off/Drainage und Uferfiltration würde ein Risiko von Einträgen >0,1 µg/l ins Grundwasser für die Anwendung 002 Erdbeeren (Freiland) erforderlich sein. Daher wird ein bewachsener Randstreifen von 10 m für diese Anwendung vorgeschrieben. Für die Anwendung 001 im Weinbau ist mit keinem Risiko über diesen Eintragspfad zu rechnen. Eine Gefährdung des Grundwassers kann somit weitestgehend ausgeschlossen werden. Im Wasser-Sedimentsystem zeigt sich in der Wasserphase für den Wirkstoff eine Halbwertszeit von 9-24 Tagen. Nach 14 Tage sind ca. 65 % des Wirkstoffes in das Sediment verlagert worden. Für die Sedimentphase sind keine Halbwertszeiten angegeben. Der Abbau im Gesamtsystem ist sehr langsam. Eine Mineralisierung findet kaum statt. Der Metabolit AEF tritt am Studienende mit zunehmenden Gehalten auf, nach 100 d betrug der Anteil 6 % im Wasser. Der Wirkstoff ist mit einem Dampfdruck von 1,1 x 10-3 Pa als semi-volatil einzustufen. In Studien zeigte sich, dass 27 % der Aufwandmenge von den Pflanzenoberflächen verflüchtigten. Von der Bodenoberfläche wurde nur ein Anteil von 10 % verflüchtet. Aufgrund der Spritz-Anwendung müssen Einträge über den Luftweg bei der Expositionsbetrachtung berücksichtigt werden. Der Wirkstoff weist eine DT 50 von 1,8 Stunden nach Atkinson in der Troposphäre auf. Aufgrund der Informationen zum Zulassungsantrag Scala können folgende Angaben gemacht werden. Der Wirkstoff zeigt keine starke akute Toxizität gegenüber Vögeln und Säugern. Im längerfristigen Bereich zeigt sich mit einer NOEC von 18,4 mg/kg KG/d ermittelt an Ratten eine stärkere Toxizität als im Vogeltest mit einer NOEC von 95,96 mg/kg KG/d. Antrag: / SVA am:

10 Der Wirkstoff zeigt seine stärkste Toxizität gegenüber Fischen in einem 89 tägigen ELS-Test aus dem eine NOEC von 80 µg/l resultierte. Dieser Endpunkt liegt um mehr als Faktor 100 unter den akut-toxischen Endpunkten und noch um Faktor 20 unter dem Ergebnis aus dem 21 tägigen verlängerten Fischtest, welcher eine NOEC von 1600 µg/l ergab. Sedimentorganismen wurden getestet und zeigten sich nicht als besonders empfindlich. Der auftretende Metabolit im Wasser- Sedimentsystem ist deutlich weniger toxisch als die Ausgangssubstanz. Zusammen mit einem Sicherheitsfaktor von 10 ergibt sich für Gewässer eine regulatorisch relevante Konzentration von 8 µg/l. Bei den Regenwürmern liegt zum Wirkstoff nur ein akuter Endpunkt mit einer LC 50 von 313 mg/kg vor. Gegenüber Bodenmikroorganismen zeigten sich in der 8000 g/ha Variante Effekte > 25 % auf die N-Mineralisation. Untersuchungen zu Effekten auf Nichtzielpflanzen liegen zum Wirkstoff nicht vor. Der Metabolit AE F zeigt sich als weniger toxischer gegenüber Bodenorganismen als der Wirkstoff. Hinweis zur Kennzeichnung des Wirkstoffes Pyrimethanil: N und R 51/53 Erste Einschätzung im Bezug auf die PBT-Kriterien: Eine Einstufung als P (Sediment) scheint wahrscheinlich. Zu dem Mittel Pyrus werden keine Angaben zu Vögeln und Säugern gemacht. Es wird aufgrund der vorliegenden Informationen aus Österreich und der Zulassung von Scala ein akzeptables Risiko abgeleitet. Die Risikobewertung der Gewässerorganismen erfolgt anhand einer ELS-Fisch Studie mit einer NOEC von 80 µg as/l. Ein akzeptables Risiko kann nur unter Berücksichtigung der vorgesehenen Risikominderungsmaßnahmen für Spray-Drift und Run-off demonstriert werden. Für den Bereich Nichtarthropoden gibt es eine Reihe von Ergebnissen. Da zum Teil widersprüchliche Ergebnisse vorliegen wurde ein Näherungswert von 1 kg as/ha als LR 50 aus einem erweiterten Laborversuch an T.pyri (2-D) abgeleitet und in die Risikobewertung eingestellt. Ein akzeptables Risiko ist gegeben. Bei den Regenwürmern sind die Ergebnisse der Mittelstudie mit einer NOEC von 5,65 mg/kg bewertungsrelevant und ergibt ein akzeptables Risiko für die Anwendung 001 im Weinbau. Für die Gewächshausanwendung in Erdbeeren kann durch eine entsprechende Anwendungsbestimmung das Risiko für Regenwürmer minimiert werden. Kein akzeptables Risiko konnte für die Anwendung 002 Erdbeeren (Freiland) nachgewiesen werden. Es zeigten sich keine relevanten Effekte an Nichtzielpflanzen. Hinweis zur Kennzeichnung des Mittels Pyrus: N und R 51/53 Antrag: / SVA am:

11 001 Weinrebe - Botrytis cinerea 3 Anwendungen Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Weinbau Botrytis cinerea Weinrebe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Nutzung als Keltertraube Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Abstand 21 Tage Anwendungstechnik spritzen oder sprühen Aufwand - Basisaufwand 0,625 l/ha in maximal 400 l Wasser/ha - ES 61 1,25 l/ha in maximal 800 l Wasser/ha - ES 71 1,875 l/ha in maximal 1200 l Wasser/ha - ES 75 2,5 l/ha in maximal 1600 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WW750 WW7091 Wartezeiten 21 Tage Freiland: Weinrebe Anwendungsbestimmungen NW605 reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% * NW468 NW m Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorliegenden und für eine Bewertung ausreichenden Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Rückstände oberhalb des für Pyrimethanil in Keltertrauben festgesetzten Rückstandshöchstgehalts von 5 mg/kg zu erwarten sind. Antrag.: / SVA am:

12 002 Erdbeere - Botrytis cinerea Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Obstbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Botrytis cinerea Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Erdbeere Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur ab 60 Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Abstand 21 Tage Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Dreidüsengabel / spritzen als Reihenbehandlung Aufwand 2 l/ha in maximal 2000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten 3 Tage Freiland und Gewächshaus: Erdbeere Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein Ja Nein Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Die in Österreich zugelassenen Aufwandmengen von Pyrus in Erdbeeren liegen im Vergleich zur deutschen Zulassung von Scala um 20 % niedriger. Tendenziell zeigten die Versuchsergebnisse entsprechend schlechtere Wirkungsgrade und Ertragsergebnisse. Die in Österreich mit Pyrus zugelassene niedrigere Aufwandmenge (2,0 L/ha) im Vergleich zu der in Deutschland mit Scala zugelassenen Aufwandmenge (2,5 L/ha), wird als nicht ausreichend betrachtet, um von einer hinreichenden Wirksamkeit auszugeben. Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorliegenden und für eine Bewertung ausreichenden Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Rückstände oberhalb des für Pyrimethanil in Erdbeeren festgesetzten Rückstandshöchstgehalts von 5 mg/kg zu erwarten sind. Antrag.: / SVA am:

13 003 Erdbeere - Botrytis cinerea Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Botrytis cinerea Erdbeere Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Gewächshaus Stadium der Kultur ab 60 Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je Jahr 2 Abstand 21 Tage Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen spritzen als Reihenbehandlung Aufwand 2 l/ha in maximal 2000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten 3 Tage Gewächshaus: Erdbeere Anwendungsbestimmungen NZ113 NW468 Nachforderungen zur Anwendung Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Ja Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Die in Österreich zugelassenen Aufwandmengen von Pyrus in Erdbeeren liegen im Vergleich zur deutschen Zulassung von Scala um 20 % niedriger. Tendenziell zeigten die Versuchsergebnisse entsprechend schlechtere Wirkungsgrade und Ertragsergebnisse. Die in Österreich mit Pyrus zugelassene niedrigere Aufwandmenge (2,0 L/ha) im Vergleich zu der in Deutschland mit Scala zugelassenen Aufwandmenge (2,5 L/ha), wird als nicht ausreichend betrachtet, um von einer hinreichenden Wirksamkeit auszugeben. Antrag.: / SVA am:

14 N NB6641 NN134 NN165 NN2513 NW262 NW264 NW468 NW605 NW606 NZ113 RK051 SB001 SB110 SP001 SS110 SS120 SS Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Antrag.: / SVA am:

15 SS520 SX035 SX057 VH606 WW7091 WW750 Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Der Gehalt an Cyanamid im technischen Wirkstoff Pyrimethanil darf 0,5 g/kg nicht überschreiten. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

16 BVL-Bewertungsbericht ZAU /00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 400 g/l Pyrimethanil (0900) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Pyrimethanil:

17 ISO common name Pyrimethanil BVL No CIPAC No. 714 CAS No CH 3 EEC No N H N N CH 3 Function Fungicide Molecular formula and molar mass C 12 H 13 N g/mol Chemical name (IUPAC) Chemical name (CA) N-(4,6-dimethylpyrimidin-2-yl) aniline 4,6-dimethyl-N-phenyl-2-pyrimidinamine FAO Specification Minimum purity of the active substance as manufactured 975 g/kg (Directive 2006/74/EC) Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured Cyanamide max 0.5 g/kg

18 Physical and chemical properties of the active substance Pyrimethanil Section (Annex point) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) Study Melting point, freezing point or solidification point Purity [%] Method Results Comments Reference 99.4 CIPAC MT 2 (capillary method) Boiling point see B Temperature of decomposition or sublimation Relative density 99.4 EEC A 2 (DTA) EEC A 3 (pycnometer) 96.3 C Lehne, 1991 (CHE ) An exothermic peak starting at C and ending at C corresponded to thermolytic degradation of the molecule. d 20 4 = 1.15 Miklautz, 1992 (CHE2006-2) Steinke, 1993 (CHE ) 99.6 (TAS) EEC A 3 (pycnometer) d 4 20 = 1.19 Kroehl, 2004 (CHE ) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) 99.6 (PAS) EEC A 3 (pycnometer) Vapour pressure 99.4 OECD 104 (vapour pressure balance) Volatility, Henry's law constant d 4 20 = x 10 3 Pa (20 C) 2.2 x 10 3 Pa (25 C) extrapolated from measurements between 25 C and 60 C. Kroehl, 2004 (CHE ) Miklautz, 1992 (CHE2006-2) Calculation 3.6 x 10 3 Pa m 3 mol 1 (25 C) Schneider and Miklautz, 1993 (CHE )

19 Section (Annex point) B (IIA 2.4) Study Appearance: physical state Purity [%] TAS Method Results Comments Reference Visual assessment crystalline powder Steib, 1991 (CHE ) 99.6 (TAS) Visual assessment crystalline powder Kroehl, 2004 (CHE ) B (IIA 2.4) 99.6 (PAS) Appearance: colour TAS Visual assessment Visual assessment crystalline powder off-white to light beige or light yellow Kroehl, 2004 (CHE ) Steib, 1991 (CHE ) 99.6 (TAS) Visual assessment white Kroehl, 2004 (CHE ) B (IIA 2.4) Appearance: odour 99.6 (PAS) TAS Visual assessment Olfactory assessment bright yellow odourless Kroehl, 2004 (CHE ) Steib, 1991 (CHE ) 99.6 (TAS) Olfactory assessment faint aromatic Kroehl, 2004 (CHE ) 99.6 (PAS) Olfactory assessment faint aromatic Kroehl, 2004 (CHE )

20 Section (Annex point) B (IIA 2.5) Study Spectra of purified active substance Purity [%] 99.4 Method Results Comments Reference UV/VIS OECD 101 λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] ph neutral 211 sh neutral 229 sh 4870 neutral neutral acid 245 sh acid acid acid 99.4 IR, NMR, MS Spectra are consistent with given structure of pyrimethanil. Depke, 1991 (CHE ) Depke, 1991 (CHE ) B (IIA 2.5) B (IIA 2.6) Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern Solubility in water 99.4 UV/VIS, IR, NMR, MS OECD 105 (flask method) Spectra are consistent with given structure of the impurity cyanamid 160 mg/l (20 C; ph 4.2) Dötzer, Kröhl, 2008 (E ) Müller, 1991 (CHE ) 99.4 OECD 105 (flask method) 121 mg/l (25 C; ph 6.1) Miklautz, 1989 (CHE ) 99.4 OECD 105 (flask method) 99 mg/l (20 C; ph 9.9) Müller, 1991 (CHE ) Müller, 1999 (CHE )

21 Section (Annex point) B (IIA 2.7) B (IIA 2.8) Study Solubility in organic solvents Partition coefficient Purity [%] Method Results Comments Reference 99.4 EEC A 6 (flask method) 99.4 OECD 107 /117 (shake flask method and HPLC method) acetone dichloromethane ethyl acetate n-hexane 23.7 methanol toluene all values in g/l at 20 C shake flask: log P o/w = 2.84 (25 C; ph 6.1) HPLC method: log P o/w = 3.00 (25 C) Miklautz, 1989 (CHE ) Brehm and Miklautz, 1989 (CHE ) B (IIA 2.9) 99.6 EEC A 8 (HPLC method) Hydrolysis rate 99.4 BBA guideline No. 55/part I log P o/w = 2.92 (21 C; ph 4.6; ph 5.6; ph 6.5 or ph 8) no dependence on ph was found ph 5 (22 C): hydrolytically stable ph 7 (22 C): DT 50 = 2.74 a ph 9 (22 C): DT 50 = 1.86 a Bright, 1999 (CHE ) Tschampel, 1989 (CHE ) OECD 111 preliminary test (50 C): hydrolytically stable at ph 4, ph 5, ph 7 and ph 9

22 Section (Annex point) B (IIA 2.9) Study Direct phototransformation in purified water Purity [%] > 98 [ 14 C] Method Results Comments Reference EPA OPPTS [U-phenyl-ring]-labelled: No significant degradation at ph 5, ph 7 and ph 9. At ph 4 moderately rapid degradation with DT 50 = 6 7 d. It was concluded that the citrate buffer or ist minor impurities acted as photosensitiser. Mamouni, 2001 (CHE ) 99.7 OECD test guideline Phototransformation of Chemicals in water, 1992 distilled water (ph 7): no degradation synthetic natural water (ph 7): DT 50 = 47.5 h pyrimethanil is stable to direct photolysis, but indirect photodegradation is possible due to the presence of photosensitisers in aqueous solutions. Tschampel, 1994 (CHE ) 99.1 OECD test guideline Phototransformation of Chemicals in water, 1990 solutions containing 1 % acetonitrile: ph 4 (30 C): DT 50 = 29 h ph 7 (30 C): DT 50 = 76.8 d photolysis products: complex mixture of high polar compounds Tschampel, 1992 (CHE ) Tschampel, 2000 (CHE ) B (IIA 2.9) Quantum yield of direct photodegradation Degradation products of the above mentioned studies (CHE , CHE ): The polar material from aqueous photolysis of pyrimethanil was assigned to aniline, phenylguanidine and other polar compounds, none of them exceeding 10 %. Due to the fact that no direct photodegradation was observed, no quantum yield was calculated. Feyerabend and Bürkle, 1998 (CHE ) Mamouni, 2001 (CHE )

23 Section (Annex point) B (IIA 2.9) Study Dissociation constant Purity [%] Method Results Comments Reference 99.4 OECD 112 (titration method) pk a = 3.52 Miklautz, 1991 (CHE ) B (IIA 2.10) Stability in air, indirect phototransformation Calculation (CAMEO) Atkinson calculation pk a -value of 3.52 can be assigned to the deprotonation of the pyrimidine ring. DT 50 = 1.8 h k = 218 x cm 3 s 1 (OH-radical conc.: 0.5 x 10 6 cm 3 ) Tschampel, 2000 (CHE ) Brehm, 1993 (CHE2006-4) B (IIA 2.11) 99.4 Flammability 97.7 EEC A 10 Stable when absorbed onto silica gel and exposed to day or UV-light at room temperature for 7 days. Pyrimethanil technical was determined to be non-flammable. Müller, 1991 (CHE ) Cichy, 1991 (CHE ) 97.7 EEC A 12 Not flammable in contact with water. Cichy, 1991 (CHE ) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) B (IIA 2.15) 97.7 EEC A 13 Not highly flammable. Cichy, 1991 (CHE ) Auto-flammability 97.7 EEC A 16 No self-ignition up to 330 C. Cichy, 1991 (CHE ) Flash point EEC A 9 Not applicable (melting point > 40 C) Explosive properties TAS EEC A 14 Not explosive (heat: Koenen; shock: fall hammer; friction: friction test apparatus) Surface tension 97.5 EEC A mn/m (90% saturated aqueous solution; 20 C) Oxidising properties Nicolaus, 1991 (CHE ) Bright, 1999 (CHE ) 97.7 EEC A 17 Non-oxidising Cichy, 1991 (CHE )

24 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe weiß III2. 1 Geruch geruchlos III Explosionsfähigkeit EEC A 14 Explosive properties Das Mittel ist nicht explosiv. III Brandfördernde Eigenschaften Das Mittel ist aufgrund der Zusammensetzung nicht brandfördernd. III2. 3 Zündtemperatur (Flüssigkeit und Gase) EEC A 15 Autoignition temperature (liquids and gases) III2. 3 Flammpunkt EEC A 9 Flash-point > 110 C III ph-wert CIPAC MT 75.1 Determination of ph values, general method III ph-wert CIPAC MT 75.1 Determination of ph values, general method III Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III Oberflächenspannung EEC A 5 Surface tension III Dichte, relative CIPAC MT 3.3 Density of suspension concentrates III Lagerstabilität bei erhöhter CIPAC MT 46.1 Temperatur Accelerated storage, general methods III Lagerstabilität bei niedriger CIPAC MT 39.1 Low Temperatur temperature stability, EC and solutions III Haltbarkeit bei GIFAP-technical Umgebungstemperatur monograph no. 17 III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC III Suspendierbarkeit CIPAC MT ,6 % ( Das Mittel ist nicht selbstentzündlich. 5,8 ( Konzentration: unverdünnt ) 6,7 ( Konzentration: 1 % ) 799 mpa*s ( Schergeschwindigkeit: 20 rpm; Temperatur: 25 C ) 51,33 mn/m ( Konzentration: 1 g/l ) 1,085 ( Temperatur: = 20 C ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) 0 max. ml Sediment ( Lagerdauer: bei 0 C / 7 Tage ) 2 a 0 ml ( Konzentration: 2,5 % in CIPAC- Wasser D; Standzeit: nach 1 min ) 7 ml ( Konzentration: 0,1 % in CIPAC- Wasser C; Standzeit: nach 1 min ) - 9 -

25 Suspensibility of SC Konzentration: 0,03 % in CIPAC-Wasser D ) III Suspendierbarkeit CIPAC MT 161 Suspensibility of SC 99,5 % ( Konzentration: 0,1 % in CIPAC-Wasser D ) III Spontaneität der Dispergierbarkeit CIPAC MT 160 Spontaneity of dispersion of suspension concentrates III Nasssiebung (z.b. >= 75 µm) CIPAC MT 59.3 Wet sieving (WP) III Ausgießbarkeit nach dem Spülen CIPAC MT 148 Pourability of SC III Ausgießbarkeit CIPAC MT 148 Pourability of SC 94,5 % ( Konzentration: 5 % in CIPAC-Wasser D ) 0,0046 Gew. % 0,25 Gew. % Rückstand 2,89 Gew. % Rückstand Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Offen Experimental testing of the products physico-chemical and technical characteristics: This is an application for mutual recognition according to 15b; experimental testing did not take place

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