TOPPER. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 17

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Triclopyr Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 17 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller AGRIPHAR S.A., Rue de Renory 26, 4102 Ougree Wirkungsbereich Wachstumsregler Formulierungstyp Wasserlösliche Tablette Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Triclopyr (0525) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 100 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel nicht zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Apfel, Birne Minderung des Vorernte-Fruchtfalls nicht zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei handelt es sich um wasserlösliche Sprudeltabletten zur Spritzanwendung. Die technischen Daten weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für die Bestimmung des Wirkstoffs Triclopyr im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffs Triclopyr in pflanzlichen Lebensmitteln, Boden und Wasser stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Nachgefordert sind Analysemethoden und Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Triclopyr in fettreichen pflanzlichen Lebensmitteln und Leber oder Niere sowie deren unabhängige Validierungen und eine Analysemethode von Triclopyr in Luft. Bei handelt es sich um ein Pflanzenschutzmittel in Tablettenform (10 g Mittel/Stück), das in Wasser aufgelöst zur Verhinderung des Vorerntefruchtfalls in Apfel und Birne eingesetzt werden soll. Das als synthetisches Auxin wirkende Mittel war zunächst für die Ausdünnung von Überbehang bei Einsatz zu einem früheren Vegetationszeitpunkt vorgesehen, diese Anwendung wurde aber wegen Problemen und schweren Nebenwirkungen nicht weiter verfolgt. Der Wirkstoff Triclopyr gehört zur chemischen Gruppe der Pyridin-Carboxylasen und wird überwiegend als Herbizid eingesetzt. Die Aufnahme von Triclopyr in die Pflanze erfolgt über die Blätter, die Wurzelaufnahme ist gering. Die Formulierung als Ester (hydrophob) verbessert die Aufnahme durch die Blattkutikula der Zielpflanzen. Nach der Aufnahme wird der Ester innerhalb kurzer Zeit abgespalten, zu Triclopyr hydrolisiert und systemisch akro- und basipetal in der Pflanze verteilt. Durch die Anreicherung im meristematischen Gewebe werden Zellteilung, Zellstreckung und Zellvergrößerung sowie RNA-Synthese gestört. Die Folge in empfindlichen dikotylen Pflanzen sind Verformungen und Verdrehungen bis hin zum Wachstumsstillstand und Nekrotisierung des Pflan- Antrag: / SVA am:

4 zengewebes. Monokotyle Pflanzen werden bei Verwendung praxisrelevanter Aufwandmengen nicht erfasst. Die selektive Wirkung beruht auf einer unterschiedlichen Aufnahme und Metabolisierung in den Pflanzen. Aus dem langjährigen Einsatz von Triclopyr sind weltweit bisher keine Resistenzentwicklungen beobachtet worden. Das Resistenzrisiko kann als gering eingestuft werden. Die Aufnahme von Triclopyr in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG erfolgte lediglich als Herbizid. Der Wirkungsbereich als Wachstumsregler, wie bei vorgesehen, wird von der Anhang-I- Aufnahme nicht abgedeckt! Als Wachstumsregler soll das Präparat in der vorgesehenen Anwendung das Ausbilden der Trennschicht zwischen Trieb und Frucht verhindern. Die hinreichende Wirksamkeit kann aber durch die vorgelegten Unterlagen nicht als belegt angesehen werden. Mehr noch zeigen sich viele Probleme, die ein hohes Risiko für die Anwendung darstellen. Der Antrag soll daher abgewiesen werden. wird als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Ausgehend von den dargestellten Ergebnissen wird bei der beantragten Anwendung gegenüber keinem der geprüften Nützlinge ein Kennzeichnungsvorschlag vorgesehen. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung der für die Nachhaltigkeit auf der Zielfläche bedeutsamen Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen ist bei der vorgesehenen Anwendung als gering einzustufen. Triclopyr-Säure wird unter Laborbedingungen im Boden mit Halbwertszeiten von 13 bis 52 d abgebaut. In einer 2-jährigen Lysimeterstudie mit einer einmaligen Anwendung von 1,89 bis 2,2 kg as/ha im Frühjahr wurden maximal 0,07 µg/l des Wirkstoffs oder der Metaboliten im Sickerwasser gefunden, so dass Auswirkungen auf das Grundwasser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung können unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel und Säuger, Arthropoden, die Bodenfauna und Gewässerorganismen ausgeschlossen werden. Durch Risikominderungsmaßnahmen (Driftminderung, Einhaltung eines Abstandes) ergibt sich auch für terrestrische Nichtzielpflanzen ein vertretbares Risiko. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung Xn Gesundheitsschädlich RA088 Enthält Triclopyr. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RX063 R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. SK012 S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Antrag: / SVA am:

5 Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Wirkstoff VH391 Der Gehalt an Fluroxypyr im technischen Wirkstoff Triclopyr darf 2 g/kg nicht überschreiten. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung Analytik Zu: KIIIA Eine Analysemethode zur Bestimmung der relevanten Verunreinigung Fluroxypyr im Pflanzenschutzmittel ist vorzulegen. Begründung: Gemäß 15, Abs. 1, Nr. 4a PflSchG darf ein Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn die relevanten Verunreinigungen bestimmt werden können. Diese Unterlagen sind innerhalb von 6 Monaten vorzulegen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass künftige Anträge ohne diese Unterlage als unvollständig angesehen werden könnten. Antrag: / SVA am:

6 Beistoff Zu: KIIIA bzw. KIIIA1.7.9 Für jeden Beistoff ist umgehend ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG einzureichen. Diese müssen sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden oder vom Hersteller des jeweiligen Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden. Begründung: Das am 29. Oktober 2009 eingereichten Sicherheitsdatenblätter sind nicht aktuell und weisen unter Punkt 15 keine Einstufung und Kennzeichnung gemäß EU-Vorgaben auf. Zu: KIIIA bzw. KIIIA1 7.9 Für jeden Beistoff ist umgehend ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG einzureichen. Diese müssen sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden oder vom Hersteller des jeweiligen Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden. Begründung: Die Sicherheitsdatenblätter stammen aus den Jahren 2003 und früher. Aktualitätsbescheinigungen liegen nicht vor. Naturhaushalt Zu: KIIIA Vorlage geeignete Prüfunterlagen zu einer weiteren aquatischen Pflanzenart, vorzugsweise Myriophyllum spicatum. Aus dem Vergleich der Toxizität von Triclopyr und der Formulierung gegenüber Algen ergeben sich Hinweise auf eine erhöhte Toxizität der Formulierung, so dass der Test mit der Formulierung durchzuführen ist. Begründung: Der Wirkstoff Triclopyr-Säure weist gegenüber den aquatischen Standardorganismen sowohl im akuten als auch chronischen Bereich eine geringe Toxizität auf. Zur Toxizität von Triclopyr-Säure gegenüber Lemna sp. als Standardvertreterart zu aquatischen Makrophyten liegen keine Daten zu vor, sind jedoch basierend auf der Auswertung der mit der EU-LoEP vorliegenden Daten zu Triclopyr-BEE und Triclopyr-Säure als nicht erforderlich anzusehen. So liegen zu Triclopyr-BEE, welches um Größenordnungen toxischer als die Säure wirkt, Daten zur Toxizität gegenüber Lemna sp. vor. Hierbei erwies sich Lemna sp. nicht empfindlicher als die anderen Standardarten. Für die Testung von Wirkstoffen der Gruppe der Auxine wird Lemna sp. allerdings nicht als geeignete Testart angesehen, da bekannt ist, dass monokotyle Arten gegenüber Auxinen häufig wesentlich weniger empfindlich reagieren als dikotyle Wasserpflanzen wie Myriophyllum sp. Gemäß Sanco/3268/2001 ist daher für ein Auxin ein Test mit einer weiteren Wasserpflanze (z.b. Myriophyllum) erforderlich (siehe auch AMRAP). Die Eignung von Lemna gibba zur Adressierung der Toxizität von Triclopyr gegenüber aquatischen Pflanzen wurde auch im Rahmen des PeerReviews zu Triclopyr diskutiert und im Ergebnis die Vorlage weiterer Prüfunterlagen zu anderen dikotylen aquatischen Pflanzen gefordert (siehe EFSA Scientific Report 56, von 2005). Vor dem Hintergrund, dass Triclopyr-Säure auf Myriophyllum mit Bezug auf die hier beantragte Aufwandmenge um den Faktor >1000 toxischer wirken müsste als auf die derzeit bewertungsrelevanten Gruppen Daphnie und Fisch, um die Erteilung von Risikominderungsmaßnahmen notwendig zu machen, wird das Risiko vorläufig als vertretbar bewertet. Für eine abschließende Bewertung des Risikos für aquatische Pflanzen sind jedoch geeignete Prüfunterlagen zu einer weiteren aquatischen Pflanzenart, vorzugsweise Myriophyllum spicatum, vorzulegen. Da sich aus dem Vergleich der Toxizität von Wirkstoff und Formulierung gegenüber Algen Hinweise auf eine im Vergleich zum Wirkstoff höhere Toxizität der Formulierung ergibt, ist der Test mit der Formulierung durchzuführen. Da die Testguideline zu Myriophyllum spicatum noch keine etablierte Vorschrift darstellt, können die entsprechenden Daten zulassungsbegleitend erarbeiten werden. Antrag: / SVA am:

7 Der vorzulegende Test mit Myriophyllum ist aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen in der Durchführung kritisch. Daher wurde auf dem AMRAP-Workshop vereinbart, ein robusteres Testdesign zu Auswirkungen auf Myriophyllum spicatum in einem Ringtest zu überprüfen. Ein Test nach diesen Vorgaben würde gleichermaßen akzeptiert. Da die intrinsische Toxizität der Prüfsubstanz gegenüber Myriophyllum spicatum für die Risikobewertung relevant ist, sind bei der Testdurchführung die Expositionsbedingungen über den Versuchsverlauf konstant zu halten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die vom Umweltbundesamt erarbeitete Testguideline, die auf der SETAC 2009 in Göteborg vorgestellt wurde (Dirk Maletzki and Tessa Beulshausen, Federal Environment Agency: The development of a test method with Myriophyllum spicatum to compare sensitivity of monocotyledon and dicotyledon aquatic macrophytes. Poster presentation, SETAC Europe 19th Annual Meeting, Göteborg, Sweden, 2009, Abstr. code: MO 295). Die Vorlage der Prüfunterlagen ist zum Ausschluss der Gefährdungen durch das Mittel, die aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht abschätzbar sind, und somit zur Sicherstellung des in 1 Nr. 4 PflSchG genannten Schutzzweckes erforderlich. Zu: KIIIA Vorlage geeigneter Prüfunterlagen zu Auswirkungen des Präparates auf terrestrische Nichtzielpflanzen. Bugrundung: Zur Bewertung der Auswirkungen des Präparates liegen nur Daten zu der auf EU-Ebene geprüften Beispielformulierung Garlon 4 vor, für deren Verwendung im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu auch eine Einverständniserklärung vorliegt. Im Dossier sind jedoch keine Angaben zur Vergleichbarkeit der Formulierung Garlon 4 mit der beantragten Formulierung enthalten, so dass eine Übertragbarkeit der Ergebnisse zu prüfen ist. Da sich die beiden Formulierungen bezüglich der verwendeten Beistoffe unterscheiden, kann nicht per se von einer Übertragbarkeit der Ergebnisse ausgegangen werden. Für eine abschließende Risikobewertung sind daher geeignete Prüfunterlagen zu Auswirkungen der beantragten Formulierung auf terrestrische Nichtzielpflanzen vorzulegen. In Studien zu den Auswirkungen der Wirkstoffvarianten Triclopyr-BEE und Triclopyr-TEA auf terrestrische Nichtzielpflanzen, die im Rahmen des Reregistrierungsverfahrens in den USA vorgelegt wurden (Schwab, 1993; öffentlich zugängliche Information aus RED der US-EPA zu Triclopyr; EPA 738-R ), erwiesen sich immer die Endpunkte aus den Vegetative vigour Tests als empfindlichsten. Am empfindlichsten reagierte in diesen Versuchen die Art Helianthus annuus (Wachstum). Die Vorlage der Prüfunterlagen ist zum Ausschluss der Gefährdungen durch das Mittel, die aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht abschätzbar sind, und somit zur Sicherstellung des in 1 Nr. 4 PflSchG genannten Schutzzweckes erforderlich. Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA Grad der Auflösung und Verdünnungsstabilität sind gemäß CIPAC-Methode MT 179 vor und nach Lagertest bei erhöhter Temperatur zu bestimmen und das Ergebnis mit dem Versuchsbericht nachzureichen. Zu: KIIIA Die Ergebnisse des Nasssiebtestes nach MT 185 vor und nach beschleunigter Lagerung sind vorzulegen. Begründung: Es liegen Ergebnisse des Nassiebtestes vor Lagerung nach MT 59.3 sowie vor und nach Lagerung nach SOP EU-AM vor, hier wird jedoch ein 150 m-sieb verwendet. Rückstandsanalytik Zu: KIIA 4.3 Antrag: / SVA am:

8 Innerhalb von 12 Monaten ab Zulassungsdatum ist eine geeignete Analysenmethode zur Bestimmung von Triclopyr in fettreichen pflanzlichen Probenmaterialien durch ein unabhängiges Labor zu validieren. Alternativ können auch Studien zu einer oder mehreren neuen Analysenmethoden vorgelegt werden, wenn diese in zwei voneinander unabhängigen Laboren validiert worden sind. Begründung: Um sicher zu stellen, dass sich vorgeschlagene Analysenverfahren allgemein eignen, ist gemäß Leitlinie SANCO/825/00 eine unabhängige Validierung erforderlich. Zu: KIIA 4.3 Innerhalb von 12 Monaten ab Zulassungsdatum ist ein validiertes Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Triclopyr in fettreichen pflanzlichen Lebensmitteln vorzulegen. Begründung: Um falsch positive Ergebnisse in der Überwachung zu vermeiden, ist gemäß Leitlinie SAN- CO/825/00 für den o. g. Matrixtyp ein validiertes Absicherungsverfahren erforderlich (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 55 (2003) 275). Die Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Validierung von Absicherungsverfahren sind weiter präzisiert worden (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 52 (2000) 292 bzw. Bundesanzeiger Nr. 232, Seite vom ). Zu: KIIA 4.3 Innerhalb von 12 Monaten ab Zulassungsdatum ist ein validiertes Analysenverfahren (Primärmethode) zur Bestimmung von Rückständen von Triclopyr (nur parent Triclopyr) in Leber oder Niere vorzulegen. Begründung: Zur Überwachung von Höchstmengen werden Analysenverfahren für den o. g. Matrixtyp benötigt. Die vorgeschlagene Methode von Lindsey und Olberding (2002) beruht auf der Hydrolyse von Triclopyr zu 3,5,6-TCP. Damit bestimmt dieses Verfahren neben Triclopyr auch den Metaboliten 3,5,6- TCP sowie die Wirkstoffe Chlropyrifos und Chlorpyrifos-methyl. Zu: KIIA 4.3 Innerhalb von 12 Monaten ab Zulassungsdatum ist eine geeignete Analysenmethode zur Bestimmung von Triclopyr (nur Triclopyr) in Leber oder Niere durch ein unabhängiges Labor zu validieren (ILV). Alternativ können auch Studien zu einer oder mehreren neuen Analysenmethoden vorgelegt werden, wenn diese in zwei voneinander unabhängigen Laboren validiert worden sind. Begründung: Um sicher zu stellen, dass sich vorgeschlagene Analysenverfahren allgemein eignen, ist eine unabhängige Validierung erforderlich. Die vorgeschlagene ILV von West (2002) zur Methode von Lindsey und Olberding (2002) beruht auf der Hydrolyse von Triclopyr zu 3,5,6-TCP. Damit bestimmt dieses Verfahren neben Triclopyr auch den Metaboliten 3,5,6-TCP sowie die Wirkstoffe Chlropyrifos und Chlorpyrifos-methyl. Zu: KIIA 4.3 Innerhalb von 12 Monaten ab Zulassungsdatum ist ein validiertes Analysenverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Triclopyr in fettreichen pflanzlichen Lebensmitteln vorzulegen. Begründung: Zur Überwachung von Höchstmengen werden Analysenverfahren für den o. g. Matrixtyp benötigt (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 55 (2003) 275). Zu: KIIA 4.7 Innerhalb von 12 Monaten ab Zulassungsdatum ist ein validiertes Analysenverfahren (Primärmethode) zur Bestimmung von Rückständen von Triclopyr (Triclopyr-Butoxyethylester) in Luft vorzulegen. Begründung: Antrag: / SVA am:

9 Zu Überwachungszwecken werden gemäß Leitlinie SANCO/825/00 Analysenverfahren benötigt (siehe hierzu auch Bundesanzeiger Nr. 170, Seite vom ). Die Datenlücke wurde bereits im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung identifiziert. Zu: KIIA 4.3 Innerhalb von 12 Monaten ab Zulassungsdatum ist ein validiertes Absicherungsverfahren (Absicherung) zur Bestimmung von Rückständen von Triclopyr (nur Triclopyr) in Leber oder Niere vorzulegen. Begründung: Um falsch positive Ergebnisse in der Überwachung zu vermeiden, ist gemäß Leitlinie SAN- CO/825/00 für den o. g. Matrixtyp ein validiertes Absicherungsverfahren erforderlich. Die Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Validierung von Absicherungsverfahren sind weiter präzisiert worden (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 52 (2000) 292 bzw. Bundesanzeiger Nr. 232, Seite vom ). Die vorgeschlagene Methode von Lindsey und Olberding (2002) beruht auf der Hydrolyse von Triclopyr zu 3,5,6-TCP. Damit bestimmt dieses Verfahren neben Triclopyr auch den Metaboliten 3,5,6-TCP sowie die Wirkstoffe Chlropyrifos und Chlorpyrifos-methyl. Wirkstoff Zu: KIIA 1.10 und 1.11 Es ist zu erklären, ob die Produktionsanlage zur Herstellung des Wirkstoffs Triclopyr weiterhin auch zur Produktion von Fluroxypyr verwendet wird. Es ist außerdem anhand von Qualitätskontrolldaten zu zeigen, ob die Kontamination des technischen Wirkstoffs Triclopyr mit der Verunreinigung Fluroxypyr weiterhin durch Rückstände in der Produktionsanlage auftritt oder ob die Proben während der Analyse kontaminiert wurden. Falls es keine weiteren Hinweise gibt, dass Fluroxypyr im technischen Wirkstoff enthalten ist, sollte diese Verunreinigung aus der Spezifikation entfernt werden. Zu: KIIA 1.10 Die Verunreinigung XY ist aus der Spezifikation des technischen Wirkstoffs Triclopyr zu entfernen. Begründung: Da XY keine relevante Verunreinigung im technischen Wirkstoff darstellt, muss ein Höchstgehalt erst ab 1 g/kg angegeben werden. Zu: KIIA 1.8 Die Reinheit der verwendeten Ausgangssubstanzen zur Herstellung des Wirkstoffs Triclopyr ist anzugeben. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI nicht erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt STARANE RANGER Dow AgroSciences GmbH EC - Triclopyr (0525) 100 g/l - Fluroxypyr (0666) 100 g/l Antrag: / SVA am:

10 GENOXONE ZX AGRIPHAR S.A EC - 2,4-D (0027) 93 g/l - Triclopyr (0525) 103,6 g/l GARLON Premium Dow AgroSciences GmbH EC - Clopyralid (0446) 60 g/l - Triclopyr (0525) 240 g/l GARLON 4 Dow AgroSciences GmbH EC - Triclopyr (0525) 480 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

11 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Triclopyr zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels AGRIPHAR S.A. Versuchsbezeichnung CAG W-0-ST Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Bei handelt es sich um hellgrau/braune wasserlösliche Sprudeltabletten, welche weder entzündlich noch explosiv oder brandfördernd sind. Die relative Selbstentzündungstemperatur liegt bei 228 C. Benetzbarkeit, ph-wert Auflösungsdauer, Verdünnungsstabilität, Nasssiebung, Schaumbeständigkeit, Suspendierbarkeit, und Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur (54 C für 14 d) erfüllen die Mindestanforderung des FAO/WHO-Manuals (2006). Die Tabletten sind über eine Lagerzeit von zwei Jahren in der handelsüblichen Verpackung chemisch und physikalisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des Wirkstoffs Triclopyr und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Triclorpyr nach einer Agriphar- Methode (Lee,1995) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer RP 18 Säule bei 280 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril/Wasser/Essigsäure ( , v/v/v) Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes steht keine CIPAC Methode zur Verfügung. Eine Methode zur Bestimmung der relevanten Verunreinigung Fluroxypyr wurde nachgefordert. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffs Triclopyr in pflanzlichen Lebensmitteln, Boden und Wasser stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Antrag: / SVA am:

12 Nachgefordert sind Analysemethoden und Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Triclopyr in fettreichen pflanzlichen Lebensmitteln und Leber oder Niere sowie deren unabhängige Validierungen und eine Analysemethode von Triclopyr in Luft. Triclopyr lässt sich in pflanzlichen Lebensmitteln mittels GC/ECD und LC-MS/MS bestimmen. In Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist nur in Niere mit relevanten Rückständen zu rechnen. Da die Rückstandslast aus behandelten Äpfeln jedoch als vernachlässigbar angesehen wird, wird die fehlende Analysemethode für Niere nicht hemmend nachgefordert. Für Boden und Wasser liegen GC/ECD- und GC-MS-Methoden vor. Für Körperflüssigkeiten und -gewebe sind keine Methoden notwendig, da der Wirkstoff nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Bei handelt es sich um ein Pflanzenschutzmittel in Tablettenform (10 g Mittel/Stück), das in Wasser aufgelöst zur Verhinderung des Vorerntefruchtfalls in Apfel und Birne eingesetzt werden soll. Das als synthetisches Auxin wirkende Mittel war zunächst für die Ausdünnung von Überbehang bei Einsatz zu einem früheren Vegetationszeitpunkt vorgesehen, diese Anwendung wurde aber wegen Problemen und schweren Nebenwirkungen nicht weiter verfolgt. Der Wirkstoff Triclopyr gehört zur chemischen Gruppe der Pyridin-Carboxylasen und wird überwiegend als Herbizid eingesetzt. Die Aufnahme von Triclopyr in die Pflanze erfolgt über die Blätter, die Wurzelaufnahme ist gering. Die Formulierung als Ester (hydrophob) verbessert die Aufnahme durch die Blattkutikula der Zielpflanzen. Nach der Aufnahme wird der Ester innerhalb kurzer Zeit abgespalten, zu Triclopyr hydrolisiert und systemisch akro- und basipetal in der Pflanze verteilt. Durch die Anreicherung im meristematischen Gewebe werden Zellteilung, Zellstreckung und Zellvergrößerung sowie RNA-Synthese gestört. Die Folge in empfindlichen dikotylen Pflanzen sind Verformungen und Verdrehungen bis hin zum Wachstumsstillstand und Nekrotisierung des Pflanzengewebes. Monokotyle Pflanzen werden bei Verwendung praxisrelevanter Aufwandmengen nicht erfasst. Die selektive Wirkung beruht auf einer unterschiedlichen Aufnahme und Metabolisierung in den Pflanzen. Aus dem langjährigen Einsatz von Triclopyr sind weltweit bisher keine Resistenzentwicklungen beobachtet worden. Das Resistenzrisiko kann als gering eingestuft werden. Die Aufnahme von Triclopyr in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG erfolgte lediglich als Herbizid. Der Wirkungsbereich als Wachstumsregler, wie bei vorgesehen, wird von der Anhang-I- Aufnahme nicht abgedeckt! Als Wachstumsregler soll das Präparat in der vorgesehenen Anwendung das Ausbilden der Trennschicht zwischen Trieb und Frucht verhindern. Die hinreichende Wirksamkeit kann aber durch die vorgelegten Unterlagen nicht als belegt angesehen werden. Mehr noch zeigen sich viele Probleme, die ein hohes Risiko für die Anwendung darstellen. Der Antrag soll daher abgewiesen werden. wird als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Ausgehend von den dargestellten Ergebnissen wird bei der beantragten Anwendung gegenüber keinem der geprüften Nützlinge ein Kennzeichnungsvorschlag vorgesehen. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung der für die Nachhaltigkeit auf der Zielfläche bedeutsamen Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen ist bei der vorgesehenen Anwendung als gering einzustufen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff und das betreffende Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. Antrag: / SVA am:

13 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche zeigen, dass nach praxisgerechter Anwendung des Mittels der gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässige Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg/kg für Triclopyr in Kernobst einhaltbar ist. Die Abschätzung der gesundheitlichen Risikos wurden mit dem deutschen VELS-Modell (DE, 2005) sowie mit dem EFSA PRIMo (rev. 2_0, EFSA, 2008), das zahlreiche Verzehrsdaten aus EU- Mitgliedsstaaten und WHO-Regionen enthält, durchgeführt: Die TMDI, basierend auf den zulässigen Rückstandshöchstgehalten beträgt für Triclopyr ca. 17 % des ADI-Wertes von 0,03 mg/kg KG/d für deutsche Kinder und ca. 20 % für englische Kinder. Da der ADI-Wert nur teilweise ausgeschöpft wird, ist für den Verbraucher kein chronisches Risiko durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen ableitbar. Die Berechnung des akuten Risikos auf Basis der akuten Referenzdosis beträgt für Triclopyr 2 % (ARfD = 0,3 mg/kg KG) als maximale Ausschöpfung bei Äpfeln kritischer Fall. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher insgesamt keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. 2.8 Naturhaushalt Triclopyr-Säure wird unter Laborbedingungen im Boden mit Halbwertszeiten von 13 bis 52 d abgebaut. Aus Feldstudien wurden DT 50 -Werte für die Säure von 7 bis 54 d berichtet. Die DT 90 -Werte lagen bei 64 bis 179 d. Im Boden entstehen die Metaboliten TCP und TMP. Die DT 50 für TCP im Labor liegen bei 12 bis 61 d, für TMP bei 72 bis 722 d. Die DT90-Werte für TCP im Feld liegen bei 192 bis 282 d. Aufgrund der niedrigen K foc -Werte von 25 bis 134 für den Wirkstoff und von 51 bis 149 für TCP ist eine Versickerungsneigung von Triclopyr und dem Metaboliten TCP nicht auszuschließen. In einer Feld-Lysimeterstudie zeigten sich jedoch nur Konzentrationen unter 0,1 µg/l im Jahresdurchschnitt für Triclopyr und TCP. TMP wurde nicht nachgewiesen. Ein weiterer Metabolit, möglicherweise Oxaminsäure, trat in Konzentrationen von bis zu 0,58 µg/l im Sickerwasser auf, ist auf Grund seiner Struktur und Zusammensetzung als unbedenklich zu betrachten. Auswirkungen auf das Grundwasser können daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Triclopyr-Säure ist hydrolysestabil bei ph 5 bis 9. Im Wasser-Sediment-System wird Triclopyr langsam in das Sediment verlagert. Die DT 50 für Triclopyr in der Wasserphase beträgt 25 d. Die DT 90 im Gesamtsystem beträgt 79 bis 115 d für Triclopyr-Säure und 66 d für TCP. Die Mineralisierung nach 106 d beläuft sich auf 0,6 bis 1,6 %. Die Bildung nicht extrahierbarer Rückstände im Sediment liegt bei 8 bis 13 %. Mit einem Dampfdruck bei 20 C von 1,4 x 10-4 Pa ist Triclopyr als semivolatil bis volatil einzustufen. kann eine Verflüchtigung von Triclopyr nicht ausgeschlossen werden. Eine Berücksichtigung der Einträge durch Verflüchtigung und Deposition für Gewässerorganismen und terrestrische Saumbiotope ist erforderlich. Versuche zur Verflüchtigung von Boden- und Pflanzenoberflächen ergaben Raten von < 1 %. Die akute Toxizität des Wirkstoffes Triclopyr für Vögel beträgt 1698 mg/kg KG/d (Anas platyrhynchos), die Kurzzeittoxizität 1027 mg/kg KG/d (Colinus virginianus) und der NOEL für die Langzeittoxizität 30 mg as/kg KG/d (Anas platyrhynchos). Die akute Toxizität für Säuger beträgt 630 mg/kg KG/d (Ratte), die Reproduktionstoxizität für die Rate liegt bei einem NOAEL von 30 mg as/kg KG/d. Die empfindlichsten Gewässerorganismen im Hinblick auf Triclopyr sind Wasserlinsen (EC 50 2,4 mg Triclopyr-Ester/L), Sedimentorganismen (NOEC 8,9 mg/kg) und Daphnien (NOEC 48,5 mg/l Triclopyr-Säure). Der Metabolit TCP ist stärker toxisch für aquatische Organismen als der Wirkstoff. Für Daphnien und Sedimentorganismen wurden NOEC-Werte von 0,058 mg/l bzw. 0,062 mg/l gemessen. Auch für den Regenwurm ist der Metabolit TCP mit einem LC 50 -Wert von 9,8 mg/kg deutlich toxischer als Triclopyr. Ein unvertretbares Risiko für Bodenmikroorganismen kann für Triclopyr ausgeschlossen werden. Das Risiko für Nichtzielarthropoden und Nichtzielpflanzen wird anhand der Daten zum Mittel bewertet. Zum Präparat liegen keine Studien zu den Auswirkungen auf Vögel und Säugertiere vor. Unvertretbare Auswirkungen auf Vögel und Säugertiere sind nicht zu erwarten, da alle Toxizitäts- Antrag: / SVA am:

14 Expositions-Verhältnisse akzeptabel gemäß den Kriterien in Anhang VI der Richtlinie 91/414/EWG sind. Gegenüber Gewässerorganismen zeigt das Mittel keine ausgeprägte Toxizität. Die regulatorisch akzeptable Gewässerkonzentration wurde auf Grund der akuten Toxizität der Formulierung gegenüber Fischen und Daphnien (L/EC 50 > 100 mg Pr./L, entspricht > 10 mg as/l) auf > 0,1 mg as/l festgesetzt. Risikominderungsmaßnahmen im Hinblick auf aquatische Organismen sind nicht erforderlich. Eine Studie an einer weiteren aquatischen Pflanzenart, vorzugsweise Myriophyllum spicatum, wird zulassungsbegleitend nachgefordert. Die akute Toxizität des Mittels für Regenwürmer beträgt >1000 mg/kg. Die empfindlichsten terrestrischen Nichtzielorganismen sind Pflanzen (ER 50 Beta vulgaris 19,6 g/ha im Wachstumstest mit einer auf EU-Ebene geprüften Beispielformulierung). Eine vorläufige Risikoabschätzung auf Basis der Beispielformulierung ergibt, dass Managementmaßnahmen im Hinblick auf Drift erforderlich sind. Nichtzielpflanzen-Studien zur beantragten Formulierung sind zulassungsbegleitend nachgefordert. Unvertretbare Auswirkungen auf Vögel und wildlebende Säuger, Arthropoden, Regenwürmer, Bodenmikroflora und Gewässerorganismen sind auszuschließen. Antrag: / SVA am:

15 3 Anwendungen 001 Apfel, Birne - Minderung des Vorernte-Fruchtfalls Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Minderung des Vorernte-Fruchtfalls Apfel, Birne Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Ab 5. Standjahr Anwendungszeitpunkt 3 bis 4 Wochen vor der Ernte Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen oder sprühen Aufwand 60 g/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe Kennzeichnungsauflagen NW642 Wartezeiten 21 Tage Freiland: Apfel, Birne Anwendungsbestimmungen NT104 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Ja Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche belegen, dass der gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässige Rückstandshöchstgehalt von 0,1* mg/kg für Triclopyr in Kernobst nach praxisgerechter Anwendung von "" einhaltbar ist. Detailangaben zur Rückstandssituation und zur Risikobewertung sind im Anhang dem Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR zu entnehmen. Antrag.: / SVA am:

16 NB6641 NT104 NW468 NW642 RA088 RX063 SB001 SB110 SF SK012 SP001 SS110 SS2101 SX002 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Enthält Triclopyr. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Antrag.: / SVA am:

17 SX013 SX024 SX046 VH391 Xn S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Der Gehalt an Fluroxypyr im technischen Wirkstoff Triclopyr darf 2 g/kg nicht überschreiten. Gesundheitsschädlich noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

18 BVL-Bewertungsbericht ZAA /00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 100 g/kg Triclopyr (0525) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von 3,5,6-Trichlor-2-pyridyloxy-essigsäure:

19 ISO common name Triclopyr (-Butoxyethylester) BVL Nr CIPAC Nr. 376 ( ) CAS Nr. EWG Nr. Wirkungsbereich (Säure) (-BEE) (Säure) (-BEE) Herbizid Cl Cl Cl Cl OH O Cl N O Cl N O O C H 3 O O Summenformel und Molgewicht C 7 H 4 Cl 3 NO 3 256,5 g/mol C 13 H 16 Cl 3 NO 4 356,68 g/mol Chemische Bezeichnung (IUPAC) 3,5,6-Trichlor-2-pyridyloxyessigsäure 3,5,6-Trichlor-2-pyridyloxyessigsäure-2-butoxyethylester Chemische Bezeichnung (CA) [(3,5,6-Trichlor-2-pyridinyl)oxy]essigsäure FAO-Spezifikation Mindestreinheitsgrad 960 g/kg als Triclopyr-BEE (RL 2006/74/EG) relevante Verunreinigung(en) Fluroxypyr: max 2 g/kg

20 Physikalische und chemische Eigenschaften des Wirkstoffes Triclopyr (1) bzw. der Variante Triclopyr-butoxyethylester (2) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) Studie Schmelzpunkt, Gefrier- oder Erstarrungspunkt Sektion (Annexpunkt) Reinheit 99,8 99,0 Siedepunkt 99,8 Zersetzungs- oder Sublimationstemperatur 99,0 99,8 99,0 Relative Dichte 99,8 99,0 Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC A1 Kapillarmethode EEC A1 EEC A2 Kapillarmethode EEC A2 Kapillarmethode EEC A3 (Pyknometer) (1) 150,5 C (2) 32 C (1) s. B (2) s. B (1) 208 C (2) 210 C (1) D 4 21 = 1,85 (2) D 4 21 = 1,31 Sydney und Knowles, 1994 (CHE ) Sydney, 1994 (CHE ) Sydney und Knowles, 1994 (CHE ) Sydney, 1994 (CHE ) Sydney und Knowles, 1994 (CHE ) Sydney, 1994 (CHE ) Sydney und Knowles, 1994 (CHE ) Sydney, 1994 (CHE )

21 B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) B (IIA 2.4) Studie Sektion (Annexpunkt) Reinheit Dampfdruck 99,8 Flüchtigkeit, Henry-Konstante Aussehen: physikalischer Zustand 99,0 Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC A4 (Dampfdruckwaage) (1) 2, Pa (25 C, extrapoliert) (1) 1, Pa (20 C, extrapoliert) (2) 1, Pa (25 C, extrapoliert) (2) 4, Pa (20 C, extrapoliert) PAS Berechnung (1) bei 20 C 8, Pa m 3 mol 1 99,5 99,4 99,0 97,6 visuelle Betrachtung 4, Pa m 3 mol 1 4, Pa m 3 mol 1 4, Pa m 3 mol 1 (ungepuffert) (ph 5) (ph 7) (ph 9) (2) 2, Pa m 3 mol 1 (20 C, ungepuffert) (1) grobkörniger Feststoff (1) pulvriger Feststoff (2) klare Flüssigkeit (2) Flüssigkeit Sydney und Knowles, 1994 (CHE ) (LUF ) Sydney, 1994 (CHE ) (LUF ) (LUF ) (LUF ) Madsen und (CHE ) Madsen und (CHE ) Madsen und (CHE ) Madsen und (CHE )

22 B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) Studie Farbe 99,5 99,4 99,0 97,6 Geruch 99,5 99,4 99,0 97,6 Methode Ergebnis Kommentar Referenz visuelle Betrachtung Sektion (Annexpunkt) Reinheit sinnesphysiologisch (1) weiß (1) weiß (2) farblos (2) hell bernsteinfarben (1) schwach beißend (1) leicht muffig (2) schwach süßlich (2) schwach süßlich Madsen und (CHE ) Madsen und (CHE ) Madsen und (CHE ) Madsen und (CHE ) Madsen und (CHE ) Madsen und (CHE ) Madsen und (CHE ) Madsen und (CHE )

23 B (IIA 2.5) Studie Sektion (Annexpunkt) Reinheit Spektren 99,8 Methode Ergebnis Kommentar Referenz UV/VIS OECD 101 λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] (1) ph 0, ph 7,1 (MeOH) ph > Graupner und Wood, 1994 (CHE ) 99,0 (2) ph 0, Graupner und Wood, 1994 (CHE ) ph 8,25 (MeOH) ph > IR NMR MS (1) Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur von Triclopyr. (2) Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur von Triclopyr-Butoxyethylester. B (IIA 2.5) Spektren für relevante Verunreinigungen UV/VIS, IR, NMR, MS

24 B (IIA 2.6) B (IIA 2.7) B (IIA 2.8) Studie Löslichkeit in Wasser Löslichkeit in organischen Lösungsmitteln Verteilungskoeffizient Sektion (Annexpunkt) Reinheit 99,8 99,0 99,8 Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC A6 (Kolbenmethode) 99,0 EPA/FIFRA Subdivision D ,8 99,0 OECD 107 Schüttelmethode EEC A8 (1) bei 20 C: 0,408 g/l (demin. H 2 O) 7,69 g/l ph 5 8,10 g/l ph 7 8,22 g/l ph 9 (2) bei 20 C: 5,75 mg/l (ungepuffert) 5,91 mg/l ph 5 3,91 mg/l ph 7 5,60 mg/l ph 9 (1) Hexan 0,09 g/l Toluol 19,2 g/l Dichlormethan 25,9 g/l Methanol 665 g/l Aceton 582 g/l Ethylacetat 272 g/l Acetonitril 92,2 g/l (2) in jedem Verhältnis mischbar mit oben genannten Lösungsmitteln (1) bei 22 C log P o/w = 0,42 ph 5 log P o/w = - 0,45 ph 7 log P o/w = - 0,96 ph 9 (2) bei 22 C log P o/w = 4,75 ph 5 log P o/w = 4,62 ph 7 log P o/w = 4,31 ph 9 Sydney und Knowles, 1994 (CHE ) Sydney, 1994 (CHE ) Sydney und Knowles, 1994 (CHE ) Sydney, 1994 (CHE ) Sydney und Knowles, 1994 (CHE ) Sydney, 1994 (CHE )

25 B (IIA 2.9) Studie Sektion (Annexpunkt) Reinheit Hydrolyse 99 radiochem. Methode Ergebnis Kommentar Referenz FIFRA Guideline C-markiert (1) stabil bei ph 5, 7 und 9 Cleveland und Holbrook, 1991 (WAS ) B (IIA 2.9) Direkte Phototransformation in Wasser 99,9 radiochem. 98,6 14 C-markiert FIFRA Guideline (2) (25 C) DT 50 = 84 d ph 5 DT 50 = 8,7 d ph 7 DT 50 = 0,3 d ph 9 DT 50 = 0,5 d ph 6,7, H 2 O Hydrolyseprodukt: Triclopyr-Säure (1) DT 50 = 0,5 d (ph 7, 25 C, 43 N) Hauptabbauprodukt: 3,5-Dihydroxytriclopyr mit 35% der applizierten Radioaktivität nach 12 h (steril, ph 7) Oxaminsäure mit 10% der applizierten Radioaktivität nach 24 h (Flusswasser) Bidlack, 1978 (CHE ) Woodburn et al, 1990 (LUF ) 98 radiochem. 99 radiochem. 14 C-markiert 14 C-markiert (2) DT 50 = 6,6 d (ph 5, 24,5 C, 37,5 N, Nov. Dez.) nach 30 d: (natürliches Sonnenlicht) 29 % CO 2 (Hauptabbauprodukt) 17 % (5 or 6)-chloro-3-hydroxy-2-pyridinone <7% Triclopyr BEE 6% Dichloro-2-pyridinyloxy acetic acid-2- hydroxy ethyl ester (2) DT 50 = 3,1 h (ph 8,4 [Oberflächenwasser], 25 C, 40 N, Sommer) Havens und Shepler, 1993 (LUF ) Smith, 1999 (LUF )

26 B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.10) B (IIA 2.11) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) Studie Quantenausbeute 99,6 Sektion (Annexpunkt) Reinheit Dissoziationskonstante 99 Methode Ergebnis Kommentar Referenz FIFRA Guideline C-markiert (1) Φ = 0,034 (ph 7) (1) Φ = 0,012 (Oberflächenwasser) (2) Φ = 0,493 Batzer, 1994 (LUF ) Smith, 1999 (LUF ) 99,8 OECD 112 (1) pk a = 3,97 (21 C) Sydney und Knowles, 1994 (CHE ) PAS Entzündbarkeit 99,4 Stabilität in Luft, indirekte Phototransformation Selbstentzündlichkeit 97,0 Berechnung nach Atkinson (AOP) EEC A10 EEC A12 EEC A13 (1) DT 50 = 26,5 h k = 4, cm 3 s 1 OH-Radikalkonz.: 1, cm 3 (2) DT 50 = 5,6 h k = 23, cm 3 s 1 OH-Radikalkonz.: 1, cm 3 (1) Die Testsubstanz verbrennt nicht unter den Testbedingungen. (2) Keine Gasentwicklung, Testsubstanz verbrennt nicht. Testsubstanz besitzt keine pyrophoren Eigenschaften. Simon, 2001 (LUF ) Cowlyn, 2000 (CHE ) Cowlyn, 2000 (CHE ) 97,0 EEC A15 (2) 375 C Cowlyn, 2000 (CHE ) Flammpunkt 97,0 EEC A9 (2) 135 C Cowlyn, 2000 (CHE )

27 B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) B (IIA 2.15) Studie Explosionsfähigkeit 99,4 Sektion (Annexpunkt) Reinheit Oberflächenspannung Brandfördernde Eigenschaften 97,0 99,4 97,6 Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC A14 EEC A5 (Ringmethode) (1) Das untersuchte Material stellt keine Explosionsgefahr dar [thermische und mechanische (Schlag und Reibung) Empfindlichkeit]. (2) Das untersuchte Material stellt keine Explosionsgefahr dar [thermische und mechanische (Schlag) Empfindlichkeit]. (1) 71,6 mn/m (90% gesätt. Lösung, 20,8 C) (2) 62,9 mn/m (90% gesätt. Lösung, 20,5 C) 99,4 EEC A17 (1) Die Testsubstanz hat keine brandfördernden Eigenschaften. (2) Die Methode A 17 ist nur für Feststoffe anwendbar. Aufgrund der chemischen Struktur ist davon auszugehen, dass der Ester keine brandfördernden Eigenschaften hat. Cowlyn, 2000 (CHE ) Cowlyn, 2000 (CHE ) Sarff, 2000 (CHE ) Sarff, 2000 (CHE ) Cowlyn, 2000 (CHE ) : List of Endpoints des Draft Assessment Report

28 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe hellgrau/braun III Explosionsfähigkeit EEC A 14 Explosive properties Das Mittel ist nicht explosiv. III Brandfördernde Eigenschaften EEC A 17 Oxidising properties (solids) Das Mittel ist nicht brandfördernd. III2. 3 Selbstentzündlichkeit (feste Stoffe) UN-Bowes-Cameron- Cage-Test Das Mittel ist nicht selbstentzündlich. III2. 3 Entzündlichkeit (feste Stoffe) EEC A 10 Das Mittel ist nicht III2. 3 Relative Selbstentzündungstemperatur Flammability (solids) EEC A 16 Relative self-ignition temperature for solids III ph-wert CIPAC MT 75.3 Determination of phvalues, ph of diluted and undiluted aqueous solutions III Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur CIPAC MT 46.1 Accelerated storage, general methods III Haltbarkeit bei Umgebungstemperatur GIFAP-technical monograph no. 17 III Benetzbarkeit CIPAC MT 53.3 Wetting of WP III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.1 Persistent foaming III Suspendierbarkeit CIPAC MT 15 Suspensibility of WP III Verdünnungsstabilität CIPAC MT 41 Dilution stability III Nasssiebung (z.b. >= 75 µm) CIPAC MT 59.3 Wet sieving (WP) III2.15 Auflösungszeit von in-house method Brausetabletten III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten entzündlich. 228 C 6,84 bis 6,95 ( Konzentration: 1 % ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) 2 a < 62 s 0 ml ( Konzentration: 0,2 g/l; Standzeit: nach 1 min ) 101 % ( Standzeit: nach 0,5 h ) < 0,05 ml weißes Sediment (10 Tbl./ 2500 l) < 0,05 ml gelbliches Sediment (20 Tbl./ 800 l) ( Temperatur: 20 C; Standzeit: nach 18 h ) < 1,14 Gew. % 124 s mit Wasser und Reinigungslösung spülen

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

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