Solar. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Isoproturon. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 15

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Solar /00 Wirkstoff(e): Bromoxynil Isoproturon Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 15 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 PSM-Zulassungsbericht Solar Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 PSM-Zulassungsbericht Solar 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Solar Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller Nufarm Deutschland GmbH, Im MediaPark 4 e, Köln Wirkungsbereich Herbizid Formulierungstyp Suspensionskonzentrat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Bromoxynil (0264) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung Isoproturon (0411) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 25 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 450 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Winterweichweizen, Wintergerste, Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Winterroggen, Wintertriticale Windhalm, Einjährige zweikeimblätt Sommerweichweizen, Sommergerste rige Unkräuter, Ausfallraps Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallraps Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Kamille-Arten Sommerweichweizen, Sommergerste Gemeiner Windhalm, Kamille-Arten Entscheidung nicht zulassen nicht zulassen zulassen zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei Solar handelt es sich um ein Suspensionskonzentrat zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006) bzw. der FAO- Spezifikation 336/SC/S (1990) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für die Bestimmung der Wirkstoffe Bromoxynil und Isoproturo im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen auch CIPAC-Methoden zur Verfügung. Eine Analysemethode zur Bestimmung der in Isoproturon enthaltenen relevanten Verunreinigungen Symmetrical urea 1, Meta Isomer und Ortho Isomer wurde nachgefordert. Antrag: / SVA am:

4 PSM-Zulassungsbericht Solar Zur Bestimmung von Rückständen der Wirkstoffe Bromoxynil und Isoproturon in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen von Bromoxynil in Körperflüssigkeiten und gewebe liegen ebenfalls geeignete Methoden vor. Das Mittel Solar enthält die Wirkstoffe Bromoxynil (chemische Gruppe der Hydroxybenzonitrile) und Isoproturon (chemische Gruppe der Harnstoff-Derivate). Bromoxynil wird über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und wirkt als Kontaktherbizid in den Blattzellen. Ein Transport in der Pflanze findet kaum statt. Bromoxynil greift in die Photosynthese (Hill-Reaktion) durch Hemmung des Photosystems II und durch Entkopplung der aktiven Phosphorylierung ein (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe: C3). In Folge der Anwendung des Mittels vergilben und nekrotisieren die Blätter empfindlicher Pflanzen, bevor diese absterben. Isoproturon wird sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter und Stängel aufgenommen. Der Transport in der Pflanze erfolgt überwiegend über das Xylem. Durch die Hemmung des Elektronentransports kommt es zur Beeinträchtigung der Photosynthese im Bereich der II. Lichtreaktion (Wirkmechanismus HRAC-Gruppe: C2). Schadsymptome wie Vergilbungen und Verdrehungen der Blattränder sind die Folge. Die hinreichende Wirksamkeit von Solar für Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm und Kamille-Arten in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale zum Anwendungszeitpunkt BBCH 21 bis 29 (AW 00/00-003) sowie gegen Gemeiner Windhalm und Kamille-Arten in Sommerweichweizen und Sommergerste ebenfalls BBCH 21 bis 29 (AW 00/00-004) ist belegt. Die Auflage WH9161 (In der Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) wird erteilt. Gemäß den EPPO-Bewertungsgrundsätzen führt die Abschätzung für Acker-Fuchsschwanz und Gemeiner Windhalm zu einem hohen Resistenzrisiko. Für das Mittel Solar wird die Auflage WH951 (Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.) erteilt. Die Kulturverträglichkeit von Solar ist belegt. Es wurden keine negativen Auswirkungen auf die Ertragsleistung durch die Anwendung von Solar festgestellt. Im Rahmen der praxisüblichen Fruchtfolge besteht für alle in Frage kommenden Folgekulturen kein Nachbaurisiko. Für angrenzende empfindliche Nachbarkulturen wie Winterraps und Zuckerrüben sind bei Berücksichtigung der Guten Fachlichen Praxis Schädigungen durch die Anwendung von Solar nicht zu erwarten. Solar wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge wie Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) und Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Die vorliegenden Angaben zu den Wirkstoffen und zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Aus den Ergebnissen der vorgelegten Studien ergeben sich keine Hinweise auf nicht vertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Nach praxisgerechter Anwendung des Mittels ist zu erwarten, dass die gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte von jeweils 0,05 mg/kg für Bromoxynil und Isoproturon in Getreidekorn nach praxisgerechter Anwendung des Mittels einhaltbar sind. Die Bewertung der Rückstandssituation im jeweiligen Erntegut hat ergeben, dass weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für den Verbraucher durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen besteht. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. Isoproturon (IPU) wird unter Laborbedingungen im Boden mit DT 50 -Werten von 4 bis 35 d abgebaut. Modellierungen mit PELMO zeigen, dass auf Sandböden mit einem C org -Gehalt von < 1 % eine Gefährdung des Grundwassers durch Isoproturon nicht auszuschließen ist. Freilandlysimeterstudien mit Herbst- und Frühjahrsanwendungen sowie Feldversickerungstudien bestätigen eine Antrag: / SVA am:

5 PSM-Zulassungsbericht Solar mögliche Grundwassergefährdung durch Isoproturon. Insbesondere auf drainierten Böden bei Herbst/Winteranwendung und auf bindigen Böden mit hohem Tongehalt ist eine Grundwassergefährdung nicht auszuschließen. Im Hinblick auf run-off und anschließende Uferfiltration können Einträge > 0,1 μg/l in das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist keine Zulassung möglich für die Anwendungen 001 und 002 in BBCH-Stadien des Getreides von 10 bis 29. Die Anwendungen 003 und 004 im BBCH Stadium 21 bis 29 dürfen nicht auf drainierten Flächen erfolgen. Bromoxynil wird unter Laborbedingungen im Boden mit DT 50 -Werten von 0,25 bis 2,4 d abgebaut. Aufgrund der niedrigen Kf oc -Werte von 108 bis 239 für den Wirkstoff bzw. 32 bis 639 für die Metaboliten ist eine Versickerungsneigung nicht auszuschließen. Berechnungen mit verschiedenen Modellen aus der EU-Wirkstoffprüfung ergaben jedoch Konzentrationen deutlich unter 0,1 µg/l für Bromoxynil und die Metaboliten. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung können unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel und Säuger, Arthropoden und die Bodenfauna ausgeschlossen werden. Um das Risiko für Gewässerorganismen und terrestrische Pflanzen auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, sind Anwendungsbestimmungen erforderlich. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N Umweltgefährlich T Giftig RA049 Enthält Bromoxynil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX023 R 23 : Giftig beim Einatmen RX040 R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. SK012 S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX001 S 1 : Unter Verschluß aufbewahren SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden SX045 S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NG410 Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/gleich 30 %. NG411 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem Corg.-Gehalt kleiner als 1%. NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Antrag: / SVA am:

6 PSM-Zulassungsbericht Solar SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. BBA-Wirksamkeit WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Wirksamkeit WMC2 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C2 WMC3 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C3 Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN165 NN1842 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Antrag: / SVA am:

7 PSM-Zulassungsbericht Solar 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Ohne Unterbrechung Analytik Zu: KIIIA (Isoproturon) Eine Analysenmethode zur Bestimmung der relevanten Verunreinigung Meta isomer im Pflanzenschutzmittel ist vorzulegen. Begründung: Gemäß Artikel 4 (1) c) der Richtlinie 91/414/EWG darf ein Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn "die toxikologisch und ökotoxikologisch signifikanten Verunreinigungen" bestimmt werden können. Innerhalb von 6 Monaten sind diese Unterlagen vorzulegen. Zu: KIIIA (Isoproturon) Eine Analysenmethode zur Bestimmung der relevanten Verunreinigung Ortho isomer im Pflanzenschutzmittel ist vorzulegen. Begründung: Gemäß Artikel 4 (1) c) der Richtlinie 91/414/EWG darf ein Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn "die toxikologisch und ökotoxikologisch signifikanten Verunreinigungen" bestimmt werden können. Innerhalb von 6 Monaten sind diese Unterlagen vorzulegen. Zu: KIIIA (Isoproturon) Eine Analysenmethode zur Bestimmung der relevanten Verunreinigung Symmetrical urea 1 im Pflanzenschutzmittel ist vorzulegen. Begründung: Gemäß Artikel 4 (1) c) der Richtlinie 91/414/EWG darf ein Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn "die toxikologisch und ökotoxikologisch signifikanten Verunreinigungen" bestimmt werden können. Innerhalb von 6 Monaten sind diese Unterlagen vorzulegen. JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Es sind nach wie vor EC 10 -Werte vorzulegen. Zu: KIIIA Gemäß den Bewertungsgrundsätzen der EPPO-Prüfrichtlinie PP 1/213 führt die Abschätzung für Acker-Fuchsschwanz und Gemeinem Windhalm zu einem hohen Resistenzrisiko. Entsprechend der genannten Richtlinie sind daher für jeweils mindestens 20 Populationen dieser Arten Unterlagen zur Sensitivität vorzulegen. Beistoff Zu: KIIIA bzw. KIIIA1 7.9 Für jeden Beistoff ist umgehend ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG einzureichen. Diese müssen sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden oder vom Hersteller des jeweiligen Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden. Antrag: / SVA am:

8 PSM-Zulassungsbericht Solar Begründung: Die 11 vorgelegten Sicherheitsdatenblätter stammen aus dem Jahr 2006 und früher, Aktualitätsbescheinigungen liegen nicht vor. Zudem sind einige Sicherheitsdatenblätter in französischer Sprache verfaßt. Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA Die Spontaneität der Dispergierbarkeit von Isoproturon in SC-Formulierungen muss gemäß der FAO-Spezifikation (336/SC/S [1990]) auch nach dem Kältetest bestimmt werden. Begründung: Es liegen keine Ergebnisse zur Spontaneität der Dispergierbarkeit nach Kältetest vor. Rückstandsverhalten Zu: KIIA Vorlage einer Studie oder einer gutachterlichen Stellungnahme, die die Effizienz der Extraktionsverfahren belegt, welche bei den Analysenmethoden zur Bestimmung von Isoproturon in Lebensmitteln tierischen Ursprungs angewandt werden. Begründung: Die Richtigkeit von Rückstandsbestimmungen ist gemäß Anhang IIA 6.1 und 6.2 der Richtlinie 91/414/EWG sicherzustellen. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt EMBLEM Nufarm Deutschland GmbH WP - Bromoxynil (0264) 200 g/kg Bromoterb Makhteshim-Agan Deutschland GmbH SC - Bromoxynil (0264) 200 g/l - Terbuthylazin (0316) 300 g/l Bromotril 225 EC Makhteshim-Agan Deutschland GmbH EC - Bromoxynil (0264) 225 g/l Zeagran ultimate Nufarm Deutschland GmbH SE - Bromoxynil (0264) 100 g/l - Terbuthylazin (0316) 250 g/l Xinca Nufarm Deutschland GmbH SC - Bromoxynil (0264) 401,6 g/l Gardobuc Syngenta Agro GmbH SE - Bromoxynil (0264) 150 g/l - Terbuthylazin (0316) 333 g/l Antrag: / SVA am:

9 PSM-Zulassungsbericht Solar Eclat Syngenta Agro GmbH WG - Bromoxynil (0264) 600 g/kg - Prosulfuron (0917) 30 g/kg Buctril Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA EC - Bromoxynil (0264) 225 g/l Certrol B Nufarm Deutschland GmbH EC - Bromoxynil (0264) 235 g/l TRISTAR Dow AgroSciences GmbH EC - Ioxynil (0212) 100 g/l - Bromoxynil (0264) 100 g/l - Fluroxypyr (0666) 100 g/l Protugan Makhteshim-Agan Deutschland GmbH SC - Isoproturon (0411) 500 g/l Isofox Feinchemie Schwebda GmbH SC - Bifenox (0537) 166 g/l - Isoproturon (0411) 333 g/l AZUR Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA SC - Ioxynil (0212) 100 g/l - Isoproturon (0411) 400 g/l - Diflufenican (0698) 20 g/l Herbaflex Stähler Deutschland GmbH & Co. KG SC - Beflubutamid (1018) 85 g/l - Isoproturon (0411) 500 g/l TOLKAN FLO Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA SC - Isoproturon (0411) 500 g/l Arelon Flüssig Stähler International GmbH & Co. KG SC - Isoproturon (0411) 500 g/l FENIKAN Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA SC - Isoproturon (0411) 500 g/l - Diflufenican (0698) 62,5 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine Antrag: / SVA am:

10 PSM-Zulassungsbericht Solar 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

11 PSM-Zulassungsbericht Solar 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Ja Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Ja Produktanalytik Ja Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Ja Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Ja Toxikologie/Exposition des Anwenders Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Ja Naturhaushalt Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Bromoxynil Isoproturon Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Nufarm Deutschland GmbH Versuchsbezeichnung NUD H-0-SC Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Solar ist ein weißes bis hellbeiges, geruchloses Suspensionskonzentrat, welches weder selbstentzündlich, entflammbar, brandfördernd noch explosiv ist. Dichte, ph-wert, Viskosität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage) und niedriger (0 C für 7 Tage) Temperatur erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006) sowie die Mindestanforderung der FAO Spezifikation für Isoproturon (336/SC/S, 1990). Das Mittel ist nach einer Lagerung von zwei Jahren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades der technischen Wirkstoffe Bromoxynil und Isoproturon und deren Gehalte an Verunreinigungen stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung werden die Wirkstoffe Bromoxynil und Isoproturon nach einer Nufarm- Methode (Clarisse, 2006) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer C18 Säule mittels UV-Detektion bei 225 nm bestimmt. Elutionsmittel: 0,02 M Phosphorsäure+ Acetonitrile+ Methanol ( v/v/v). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validiert. Für die Bestimmung der Wirkstoffgehalte in SC Formulierungen stehen keine CIPAC-Methoden zur Verfügung. Eine Analysemethode zur Bestimmung der in Isoproturon enthaltenen relevanten Verunreinigungen Symmetrical urea 1, Meta Isomer und Ortho Isomer wurde nachgefordert. Antrag: / SVA am:

12 PSM-Zulassungsbericht Solar 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen der Wirkstoffe Bromoxynil und Isoproturon in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen von Bromoxynil in Körperflüssigkeiten und gewebe liegen ebenfalls geeignete Methoden vor. Der Wirkstoff Isoproturon lässt sich mittels LC-MS/MS in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden und Wasser bestimmen. Für Lebensmittel tierischen Ursprung, Boden, Wasser und Luft liegen auch HPLC/UV-Methoden vor. Weiterhin ist für Boden eine GC/NPD-Methode vorhanden. Für pflanzliche Lebensmittel sind Multimethoden anwendbar. Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und -gewebe sind nicht erforderlich, da Isoproturon nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. Der Wirkstoff Bromoxynil lässt sich mittels GC/ECD und LC-MS/MS in pflanzlichen Lebensmitteln und mittels GC/ECD und HPLC/UV in Lebensmitteln tierischen Ursprungs bestimmen. Für Boden liegen GC/ECD- und GC-MS-Methoden, für Wasser GC/ECD-, GC-MS- und HPLC/UV-Methoden und für Luft LC-MS/MS-Methoden vor. Für Körperflüssigkeiten und -gewebe stehen GC-MS- Methoden zur Verfügung. Multimethoden sind nicht anwendbar. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel Solar enthält die Wirkstoffe Bromoxynil (chemische Gruppe der Hydroxybenzonitrile) und Isoproturon (chemische Gruppe der Harnstoff-Derivate). Bromoxynil wird über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und wirkt als Kontaktherbizid in den Blattzellen. Ein Transport in der Pflanze findet kaum statt. Bromoxynil greift in die Photosynthese (Hill-Reaktion) durch Hemmung des Photosystems II und durch Entkopplung der aktiven Phosphorylierung ein (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe: C3). In Folge der Anwendung des Mittels vergilben und nekrotisieren die Blätter empfindlicher Pflanzen, bevor diese absterben. Die Selektivität beruht auf der unterschiedlichen Metabolisierung des Wirkstoffes in gegenüber Bromoxynil empfindlichen oder weniger empfindlichen Pflanzen. Isoproturon wird sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter und Stängel aufgenommen. Der Transport in der Pflanze erfolgt überwiegend über das Xylem. Durch die Hemmung des Elektronentransports kommt es zur Beeinträchtigung der Photosynthese im Bereich der II. Lichtreaktion (Wirkmechanismus HRAC-Gruppe: C2). Schadsymptome wie Vergilbungen und Verdrehungen der Blattränder sind die Folge. Die Selektivität beruht auf der unterschiedlichen Aufnahme des Wirkstoffs Isoproturon und dem schnelleren Abbau in weniger empfindlichen Pflanzen. Die hinreichende Wirksamkeit von Solar für Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm und Kamille-Arten in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale zum Anwendungszeitpunkt BBCH 21 bis 29 (AW 00/00-003) sowie gegen Gemeiner Windhalm und Kamille- Arten in Sommerweichweizen und Sommergerste ebenfalls BBCH 21 bis 29 (AW 00/00-004) ist belegt. Die Auflage WH9161 (In der Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) wird erteilt. Bezüglich einer Resistenzentwicklung gegenüber Bromoxynil liegt trotz langjährigem Einsatz weltweit nur eine Meldung (USA) für das Gemeine Kreuzkraut vor. Dagegen besteht für Isoproturon bezüglich der Schadgräser Acker- Fuchsschwanz und Gemeiner Windhalm ein hohes Resistenzrisiko. Es gibt in Deutschland nachweislich Standorte, auf denen sich Isoproturonresistente Acker-Fuchsschwanz- und Windhalm- Biotypen herausgebildet haben. Gemäß den EPPO-Bewertungsgrundsätzen führt die Abschätzung für Acker-Fuchsschwanz und Gemeiner Windhalm zu einem hohen Resistenzrisiko. Für das Mittel Solar wird die Auflage WH951 (Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.) erteilt. Die Kulturverträglichkeit von Solar ist belegt. Es wurden keine negativen Auswirkungen auf die Ertragsleistung durch die Anwendung von Solar festgestellt. Im Rahmen der praxisüblichen Fruchtfolge besteht für alle in Frage kommenden Folgekulturen kein Nachbaurisiko. Für angrenzende empfindliche Nachbarkulturen wie Winterraps und Zuckerrüben sind bei Berück- Antrag: / SVA am:

13 PSM-Zulassungsbericht Solar sichtigung der Guten Fachlichen Praxis Schädigungen durch die Anwendung von Solar nicht zu erwarten. Solar wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge wie Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) und Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Die Wirkstoffe und das betreffende Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche zeigen, dass nach praxisgerechter Anwendung des Mittels die gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Bromoxynil (0,05 mg/kg) und Fluroxypyr (0,05 mg/kg) in Getreidekorn einhaltbar sind. Die Abschätzung der gesundheitlichen Risikos wurden mit dem deutschen VELS-Modell (DE, 2005) sowie mit dem EFSA PRIMo (rev. 2_0, EFSA, 2008), das zahlreiche Verzehrsdaten aus EU- Mitgliedsstaaten und WHO-Regionen enthält, durchgeführt: Die TMDI, basierend auf den zulässigen Rückstandshöchstgehalten beträgt für Bromoxynil 23 % des ADI-Wertes von 0,01 mg/kg KG/d für englische Kinder und ca. 27 % für deutsche Kinder. Für Isoproturon wird der ADI-Wert von 0,015 mg/kg KG/d zu 25,4 % für französische Kinder und zu 20,5 % für deutsche Kinder ausgeschöpft. Da NTMDI und TMDI unterhalb des ADI-Wertes liegen, ist eine verfeinerte Expositionsabschätzung nicht notwendig. Für den Verbraucher ist demgemäß kein chronisches Risiko durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen ableitbar. Die Berechnung des akuten Risikos (NESTI, VELS-Modell, DE 2005) auf Basis der akuten Referenzdosis beträgt für Bromoxynil 2 % der ARfD von 0,04 mg/kg KG als maximale Ausschöpfung bei Weizenkorn als kritischer Fall. Wegen der geringen akuten Toxizität des Wirkstoffes Isoproturon wurde keine ARfD festgelegt. Ein Risiko für Verbraucher durch die kurzzeitige Aufnahme von Wirkstoff-Rückständen ist unwahrscheinlich. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher insgesamt keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. 2.8 Naturhaushalt Isoproturon (IPU) wird unter Laborbedingungen im Boden mit DT 50 -Werten von 4 bis 35 d abgebaut (EU list of endpoints 7,2 bis 18,2 d). In Freilandversuchen an 2 Standorten in Deutschland wurden DT 50 -Werte von 12 bis 33 und DT 90 -Werte von 34 bis 68 d gefunden. Im Boden entstehen die Metaboliten M1 (Desmethylisoproturon) mit maximal 14 % bei 20 C und M4 (4-Isopropylanilin) beim Abbau von M1 mit < 7 %. Der Abbau von M1 erfolgt mit DT 50 Werten von 8 bis 34 d. Für die PELMO Berechnungen wird eine DT 50 von 10,7 (median) zugrundegelegt; für den Metaboliten M1 von 26,5 d (geom. Mittel). Der Anteil nicht extrahierbarer Rückstände beträgt in Laborversuchen bis zu 72 % AR. Der K oc -Wert für Isoproturon liegt bei 36 bis 241 (Mittelwert 122), für den Metaboliten M1 bei 84 bis 232 (Mittelwert 147). Modellierungen mit PELMO zeigen, dass auf Sandböden mit einem C org -Gehalt von < 1 % eine Gefährdung des Grundwassers durch Isoproturon nicht auszuschließen ist. Für den Metaboliten M1 ist nicht mit Konzentrationen > 0,1 μg/l zu rechnen. Freilandlysimeterstudien mit Herbst- und Frühjahrsanwendungen sowie Feldversickerungstudien bestätigen eine mögliche Grundwassergefährdung durch Isoproturon. Insbesondere auf drainierten Böden bei Herbst/Winteranwendung und auf bindigen Böden mit hohem Tongehalt ist eine Grundwassergefährdung nicht auszuschließen. Die Auswertung von LAWA-Fundmeldungen und Nach- Antrag: / SVA am:

14 PSM-Zulassungsbericht Solar zulassungs-monitoringstudien zu Isoproturon zeigen, dass mit geeigneten Risikominderungsmaßnahmen eine Grundwassergefährdung ausgeschlossen werden kann. Im Hinblick auf run-off und anschließende Uferfiltration können Einträge > 0,1 μg/l in das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist keine Zulassung möglich für die Anwendungen 001 und 002 in BBCH-Stadien des Getreides von 10 bis 29. Für die Anwendungen 003 und 004 im BBCH Stadium 21 bis 29 sind drainierten Flächen von der Anwnedung ausgenommen. Der Wirkstoff ist hydrolytisch stabil bei ph 5, 7 und 9. Im Wasser-Sediment-System betrug die DT 50 im Wasser bis zu 61 Tage, der Anteil nicht extrahierbarer Rückstände betrug bis 69 % nach 100 Tagen. Der Dampfdruck beträgt 8,1 x 10-6 Pa bei 20 C. Die akute Toxizität des Wirkstoffes Isoproturon für Vögel liegt bei 1401 mg/kg KG (Colinus virginianus), die kurzfristige Toxizität bei 2064 mg/kg KG/d (Coturnix japonica) und die längerfristige Toxizität bei 15 mg/kg KG/d (Coturnix japonica). Für Säuger liegt die akute Toxizität von Isoproturon bei > 2000 mg/kg KG und die langfristige Toxizität bei 10 mg/kg. Bei den Gewässerorganismen ist die Kieselalge Navicula pelliculosa im Hinblick auf die Toxizität des Wirkstoffes am empfindlichsten (E b C μg as/l). Die Metaboliten sind weniger toxisch als der Wirkstoff. Die LC 50 des Wirkstoffes für Regenwürmer liegt bei > 1000 mg/kg. Für den Metaboliten M1 liegt die akute Toxizität bei 180 mg/kg. Bei den Bodenmikroorganismen ergaben sich keine Abweichungen von > 25 % bei der Kontrolle bei 3 kg as /ha. Für terrestrische Nichtzielpflanzen liegen Versuche mit einer Soloformulierung mit Isoproturon vor, die niedrigste ER50 aus dem vegetative vigor Test liegt bei 18 g as/ha (Lycopersicon esculentum). Der Wirkstoff ist mit N (umweltgefährlich) sowie R50/R53 zu kennzeichnen. Bromoxynil wird unter Laborbedingungen im Boden mit DT 50 -Werten von 0,25 bis 2,4 d abgebaut. In Freilandversuchen betrug die DT 50 1 bis 10 d. Im Boden entstehen die Metaboliten 3,5 Dibrom- 4-hydroxybenzamid und 3,5 Dibrom-4-hydroxybenzoesäure. Für die Metaboliten liegen die DT 50 - Werte im Labor bei 1,25 bzw. 6,2 d. Aufgrund der niedrigen Kf oc -Werte von 108 bis 239 für den Wirkstoff bzw. 32 bis 639 für die Metaboliten ist eine Versickerungsneigung nicht auszuschließen. Berechnungen mit verschiedenen Modellen aus der EU-Wirkstoffprüfung ergaben jedoch Konzentrationen deutlich unter 0,1 µg/l für Bromoxynil und die Metaboliten. Auswirkungen auf das Grundwasser können daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Bromoxynil ist hydrolysestabil. Im Wasser-Sediment-System wird der Wirkstoff mit einer DT 50 von 2,5 bis 15 d aus der Wasserphase eliminiert. Die DT 50 im Gesamtsystem lag bei 1,8 bis 13,8 d. Die Mineralisierung betrug ca. 57 % nach 100 d. Mit einem Dampfdruck von 1 x 10-4 Pa bzw. 6,8 x10-5 (Oktanoat) ist die Neigung zur Verflüchtigung gering. Die akute orale LD 50 für Ratten liegt bei 81 mg/kg KG, die Reproduktionstoxizität bei 21,4 mg/kg KG/d. Für Vögel (Colinus virginianus) liegt die akute orale LD 50 bei 217 mg/kg, die Reproduktionstoxizität bei 10,8 mg/kg KG/d (Anas platyrhynchos). Unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Säuger sind durch Bromoxynil nicht zu erwarten, da alle Toxizitäts-Expositions-Verhältnisse nach einer verfeinerten Risikobewertung akzeptabel gemäß den Kriterien in Anhang VI der Richtlinie 91/414/EWG sind. Die empfindlichsten Gewässerorganismen für Bromoxynil sind Wasserpflanzen (Lemna gibba) mit einer E b C 50 von 33 µg ai/l und Kieselalgen (EC µg/l). Fische und Daphnien reagieren wesentlich weniger empfindlich mit NOEC-Werten von 2000 bzw µg/l. Aufgrund des log P ow von 1,04 wurde keine Bioakkumulationsstudie durchgeführt. Risiken für Regenwürmer und andere Bodenmakroorganismen sind durch Bromoxynil nicht zu erwarten. Die LC 50 liegt bei 36 mg/kg Substrat. Eine Wirkung auf Bodenmikroorganismen von > 25 % wurde nicht beobachtet. Der Wirkstoff ist mit N, umweltgefährlich, R 50/53 zu kennzeichnen. Zum Mittel liegen keine zusätzlichen Studien zu den Auswirkungen auf Vögel und Säuger vor. vor. Die Risikobewertung für Vögel ergibt vertretbares Risiko für die akuten und Kurzzeit-Effekte. Im Hinblick auf die längerfristigen Auswirkungen ist eine verfeinerte Risikobewertung erforderlich. Nach dieser Risikobewertung ergibt sich ein vertretbares Risiko. Für Säuger ist im Hinblick auf die akuten und langfristigen Wirkungen eine verfeinerte Risikobewertung erforderlich. Es ergibt sich ein vertretbares Risiko. Für Gewässerorganismen zeigen die Studien zum Präparat, dass Lemna gibba mit einer EC 50 von 33 g as/ha die empfindlichste Art ist. Die Bewertung erfolgt anhand der Wirkstoffdaten zu Isoproturon. Ein annehmbares Risiko kann nur erreicht werden, wenn Risiko- Antrag: / SVA am:

15 PSM-Zulassungsbericht Solar minderungsmaßnahmen bezüglich des Eintragspfades Spraydrift und run-off und Drainage berücksichtigt werden. In den vorliegenden Studien an Nichtzielarthropoden zeigt sich die Art Typhlodromus pyri als empfindlichste Art (LR ml/ha). Ein unannehmbares Risiko für Arthropoden auf der Nichtzielfläche ist auszuschließen. Für Regenwürmer beträgt die akute Toxizität des Mittels > 1000 mg/kg und die Reproduktionstoxizität 15 L/kg. Ein annehmbares Risiko konnte aufgezeigt werden. Für Bodenmikroorganismen ergibt sich ebenfalls ein vertretbares Risiko. In den vorliegenden Studien zum Seedling Emergence und Vegetative Vigour ist eine bewertungsrelevante ER 50 von 2550 ml as/ha für Allium cepa (seedling emergence) und 782,2 g Präparat/ha (vegetative vigor, Beta vulgaris) ermittelt worden. Bewertungsrelevant ist die ED 50 von Lycopersicon esculentum vom Wirkstoff Isoproturon. Das Risiko für Pflanzen auf Nichtzielflächen ist unter Berücksichtigung von Risikominderungmaßnahmen vertretbar. Das Mittel ist mit N, umweltgefährlich und R50/53 zu kennzeichnen. Antrag: / SVA am:

16 PSM-Zulassungsbericht Solar 3 Anwendungen 001 Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale - Acker- Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallraps Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallraps Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 10 bis 29 Anwendungszeitpunkt Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten (F) Freiland: Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA Eine vollständige Risikobewertung fehlt nach wie vor. Es sind entsprechende Unterlagen nachzureichen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorzulegen sind. Antrag.: / SVA am:

17 PSM-Zulassungsbericht Solar Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Ja Nein Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche in Getreide-Arten belegen, dass die zulässigen Rückstandshöchstgehalte von jeweils 0,05 mg/kg für Bromoxynil und für Isoproturon in Getreidekorn nach praxisgerechter Anwendung von "Solar" einhaltbar sind. Detailangaben zur Rückstandssituation und zur Risikobewertung sind im Anhang dem Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR zu entnehmen. Antrag.: / SVA am:

18 PSM-Zulassungsbericht Solar 002 Sommerweichweizen, Sommergerste - Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallraps Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallraps Sommerweichweizen, Sommergerste Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 10 bis 29 Anwendungszeitpunkt Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten (F) Freiland: Sommerweichweizen, Sommergerste Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA Eine vollständige Risikobewertung fehlt nach wie vor. Es sind entsprechende Unterlagen nachzureichen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorzulegen sind. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein Ja Nein Antrag.: / SVA am:

19 PSM-Zulassungsbericht Solar 003 Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale - Acker- Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Kamille-Arten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Kamille- Arten Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 21 bis 29 Anwendungszeitpunkt Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten (F) Freiland: Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW m NG405 NT109 NW605 reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW706 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA Eine vollständige Risikobewertung fehlt nach wie vor. Es sind entsprechende Unterlagen nachzureichen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorzulegen sind. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Antrag.: / SVA am:

20 PSM-Zulassungsbericht Solar 004 Sommerweichweizen, Sommergerste - Gemeiner Windhalm, Kamille-Arten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Gemeiner Windhalm, Kamille-Arten Sommerweichweizen, Sommergerste Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 21 bis 29 Anwendungszeitpunkt Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten (F) Freiland: Sommerweichweizen, Sommergerste Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW m NG405 NT109 NW605 reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW706 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA Eine vollständige Risikobewertung fehlt nach wie vor. Es sind entsprechende Unterlagen nachzureichen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorzulegen sind. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Antrag.: / SVA am:

21 PSM-Zulassungsbericht Solar 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen N Umweltgefährlich NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). NG405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen. NG410 Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/gleich 30 %. NG411 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem Corg.-Gehalt kleiner als 1%. NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NT109 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflä- Antrag.: / SVA am:

22 PSM-Zulassungsbericht Solar NW706 RA049 RK050 RX023 RX040 SB001 SB110 SE110 SF SK012 SP001 SS110 SS120 SS2101 SS2202 SS610 SX001 SX002 SX013 SX024 SX045 T WH9161 WH951 chengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Enthält Bromoxynil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 23 : Giftig beim Einatmen R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. S 1 : Unter Verschluß aufbewahren S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) Giftig In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko Antrag.: / SVA am:

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