Fenomenal. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Aluminium-Salz Fenamidone. Stand: SVA am:

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Fosetyl (als) Aluminium-Salz Fenamidone Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 27 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Anlage 1 Bewertungsbericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Antrag: / SVA am:

3 1.1 Basisdaten 1 Übersicht Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA, Elisabeth-Selbert-Straße 4 a, Langenfeld Wirkungsbereich Fungizid Formulierungstyp Wasserdispergierbares Granulat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Fosetyl (0522) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung (als) Aluminium-Salz Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung Fenamidone (1009) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL Mittel zulassen Beantragte Anwendungen 560 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 600 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 60 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Erdbeere Rote Wurzelfäule (Phytophthora nicht zulassen fragariae), Rhizomfäule Erdbeere Rote Wurzelfäule (Phytophthora nicht zulassen fragariae), Rhizomfäule Erdbeere Rote Wurzelfäule (Phytophthora nicht zulassen fragariae), Rhizomfäule Erdbeere Rote Wurzelfäule (Phytophthora nicht zulassen fragariae), Rhizomfäule Zierpflanzen (ausgenommen: Phytophthora-Arten (Phytophthora zulassen Ziergehölze) species) Zierpflanzen (ausgenommen: Pythium-Arten (Pythium spp.) nicht zulassen Ziergehölze) Ziergehölze Pythium-Arten (Pythium spp.), Phytophthora-Arten zulassen (Phytophthora spe- cies) Zierpflanzen Pythium-Arten (Pythium spp.) zulassen Antrag: / SVA am:

4 Erdbeere Rote Wurzelfäule (Phytophthora nicht zulassen fragariae), Rhizomfäule Erdbeere Rote Wurzelfäule (Phytophthora nicht zulassen fragariae), Rhizomfäule Zierpflanzen (ausgenommen: Phytophthora-Arten (Phytophthora zulassen Ziergehölze) species) Zierpflanzen (ausgenommen: Pythium-Arten (Pythium spp.) nicht zulassen Ziergehölze) Ziergehölze Pythium-Arten (Pythium spp.), Phytophthora-Arten zulassen (Phytophthora spe- cies) Zierpflanzen Pythium-Arten (Pythium spp.) zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei handelt es sich um ein wasserdispergierbares Granulat zu Tauch-, Gieß- und Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen des FAO/WHO- Manuals (Rom 2006) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Das Mittel ist auch in Verbundfaltschachteln (bis zu 20 x 7,5 g) für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich vorgesehen. Für die technischen Wirkstoffe (Fenamidone und Fosetyl-Al) und für die Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen der Wirkstoffe Fosetyl-Al und Fenamidone in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel mit den Wirkstoffen Fosetyl, aus der Wirkstoffgruppe der anorganischen Ethylphosphonate und Fenamidone, aus der Wirkstoffgruppe der Imidazolinone, wird erstmal beantragt gegen Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae) und Rhizomfäule in Erdbeeren, sowie gegen Phytophthora-Arten (Phytophthora species) und Pythium-Arten (Pythium spp.) in Zierpflanzen (Jungpflanzen), Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) und Ziergehölzen. Die Applikationen sind in Erbeeren max. 1malig, in Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) und Ziergehölzen im Gewächshaus max. 3mal, jedoch zur Jungpflanzenanzucht von Zierpflanzen im Gewächshaus nur max. 1mal vorgesehen. Für die Erbeerindikationen konnte die hinreichende Wirksamkeit nicht belegt werden. Ebenso wurden die Indikationen Pythium-Arten (Pythium spp.) in Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) und Pythium-Arten in Ziergehölzen negativ bewertet. In den Indikationen Phytophtora- Arten in Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze), Pythium-Arten in Zierpflanzen (Jungpflanzen), sowie Phytophthora-Arten in Ziergehölzen ist die hinreichende Wirksamkeit von belegt. Bei der Auswertung der Grenzaufwandprüfung wurde ersichtlich, dass für die Indikationen in Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) und Ziergehölze der angegebene Mittelaufwand von 150 kg/ha auf 112,5 kg/ha (für den Haus- und Kleingartenbereich von 1,5 kg/100 m 2 auf 1,125 kg/100 m 2 ) bzw. von 75 kg/ha auf 50 kg/ha (für den Haus- und Kleingartenbereich von 0,75 kg/100m 2 auf 0,5 kg/100 m 2 ) abgesenkt werden kann, ohne die Wirksamkeit zu beeinträchtigen. Desweiteren sollte der Wasseraufwand bei Zierpflanzen (Junganlagen) von 4 l Wasser/m 2 auf 3 l Wasser/m 2 reduziert werden. Negative Wirkungen auf den Ertrag und die Pflanzenverträglichkeit traten nicht auf. Das inherente Risiko einer Resistenzentstehung auf Seiten der Wirkstoffe ist sehr unterschiedlich, beim Fosetyl gering, beim Fenamidon hingegen hoch. Insgesamt unter Betrachtung der Indikationen ergibt sich ein mittleres Resistenzrisko. Zur Vermeidung von Resistenzen ist auf einen Wechsel der Behandlung mit nicht-kreuzresistenten Stoffen zu achten. Das Mittel ist nicht bienengefährlich. Es wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) und Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) ist das Mittel schädigend. Die Leistung bzw. die Populationen der für die Bodenfruchtbarkeit mitverantwortlichen Bodenorganismen werden nicht beeinflusst. Antrag: / SVA am:

5 Die vorliegenden Angaben zu den Wirkstoffen Fenamidone und Fosetyl-Al sowie zum Pflanzenschutzmittel reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern oder Umstehenden sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der für die Wirkstoffe Fenamidone und Fosetyl-Al vorgesehenen bzw. festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen dieser Wirkstoffe mit der Nahrung nicht zu erwarten. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Mittels sowie unter Beachtung der vorgesehenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen ist nicht mit schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser und unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu rechnen. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N Xi SP001 SX026 SX039 Umweltgefährlich Reizend Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Ausw. Arthropoden NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Naturhaushalt NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Einstufg/Kennzeichn RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX036 R 36 : Reizt die Augen Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beach- Antrag: / SVA am:

6 SF1891 SS110 SS2202 ten. Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Einstufg/Kennzeichn SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN160 NN161 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Ohne Unterbrechung Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA Die Azidität/Alkalität der Zubereitung sollte nach der CIPAC-Methode MT 191 bestimmt und das Ergebnis mit dem Versuchsbericht nachgereicht werden Begründung: Der ph-wert der Zubereitung liegt nahe 4. Antrag: / SVA am:

7 Phys.chem.Eigen.exp Zu: KIIIA und Bei der Untersuchung in unserem Labor sind bezüglich Abrieb (MT 178.2) und Fließfähigkeit (MT 172) deutliche Abweichungen von den von Ihnen angegebenen Werten festgestellt worden. Es wurde ein Abrieb von 11,6 % gemessen (Ihre Angabe: 1,8 %). Nach 5 Hüben wurde ein Rückstand von 62 % gemessen und erst nach 35 Hüben verblieb auf dem Sieb kein Rückstand mehr (ACS shelf life specification: max. 5 g nach 5 Hüben). Dazu erbitte ich eine Stellungnahme. Toxikologie Zu: KIIA Untersuchung des entwicklungsneurotoxischen Potenzials von Fenamidone. Begründung: Die Studie von Sheets et al. (Berichtsnr , M ) wurde zur Kenntnis genommen. Um die Validität dieser Studie bewerten zu können, ist eine Diskussion des toxikokinetischen Verhaltens der Testsubstanz in trächtigen Tieren nötig. Daraus soll sich ergeben, ob und wie hoch die Nachkommen exponiert wurden. Eine solche Diskussion ist ggf. zusammen mit den unterstützenden Daten vorzulegen. Zusätzlich bitte ich um Mitteilung, wann die von der US-EPA geforderte Studie zum entwicklungsneurotoxischen Potenzial an Crl:CD(SD)BR-Ratten (US-EPA-Dokumenten-Nr.: EPA-HQ-OPP , abrufbar unter fertig gestellt sein wird und um anschließende Vorlage des Studienberichts. Wirkstoff Zu: KIIA (Fenamidone) Eine Klarstellung bezüglich der Berechnung der Extinktionskoeffizienten aus dem UV/VIS- Spektren ist erforderlich. Begründung: Die Berechnung der Extinktionskoeffizienten für die UV/VIS-Spektren ist nicht nachvollziehbar. Wahrscheinlich wurden die Konzentrationen für den Wirkstoff der basischen und neutralen Lösung vertauscht. Zu: KIIA 3.7 (Fenamidone) Es ist ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt vorzulegen. Begründung: Das eingereichte Sicherheitsdatenblatt ist aus dem Jahr Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Verita Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA WG - Fosetyl (0522) 622 g/kg - Fenamidone (1009) 44,4 g/kg Antrag: / SVA am:

8 Previcur Energy Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA SL - Fosetyl (0522) 310 g/l - Propamocarb (0516) 530 g/l Profiler Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA WG - Fluopicolide (1058) 44,4 g/kg - Fosetyl (0522) 621,9 g/kg Aliette WG Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA WG - Fosetyl (0522) 746 g/kg Gemini Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA WG - Fenamidone (1009) 100 g/kg - Mancozeb (0010) 500 g/kg 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

9 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Ja Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Ja Produktanalytik Ja Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Ja Ja Toxikologie/Exposition des Anwenders Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Ja Naturhaushalt Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Fosetyl Fenamidone Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Versuchsbezeichnung Bayer CropScience BAY F-0-WG Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: ist ein hellbeiges, geruchloses wasserdispergierbares Granulat, welches weder selbstentzündlich, entzündlich, brandfördernd noch explosiv ist. Schütt- und Stampfdichte, ph-wert, Abrieb, Fließfähigkeit, Staubanteil, Suspendierbarkeit, Benetzbarkeit, Nasssiebung, Korngrößenverteilung, Schaumbeständigkeit und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage) Temperatur erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006) sowie der FAO-Spezifikation 384/WG/S/F (2000) für Fosethyl-Al. Das Mittel ist nach einer Lagerung von zwei Jahren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung der Reinheitsgrade der technischen Wirkstoffe und der Gehalte der Verunreinigungen der technischen Wirkstoffe stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Antrag: / SVA am:

10 Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Fenamidone nach einer Aventis CropScience-Methode (Le Gren, I., 2001) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer C18 Säule mittels UV-Detektion bei 240 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril/Wasser ( , v/v). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in WG-Formulierungen steht keine CIPAC-Methode zur Verfügung. In der Formulierung wird der Wirkstoff Fosethyl-Al nach einer Aventis CropScience-Methode (Le Gren, I., 2001) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer Anion 2 Säule mittels UV- Detektion bei 280 nm bestimmt. Elutionsmittel: Methanol/Wasser plus 1,3 mmol Phthalsäure, mit Kaliumhydoxid auf ph6 eingestellt ( , v/v). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in WG-Formulierungen steht keine CIPAC-Methode zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Fosetyl-Al in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Rückstände des Wirkstoffs Fosetyl-Al lassen sich mittels GC/FPD und LC-MS/MS bestimmen. Analysemethoden für Lebensmittel tierischen Ursprungs liegen nicht vor. Da signifikante Rückstände nicht erwartet werden, wird der Antragsteller lediglich daraufhingewiesen. Es sind keine Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und -gewebe erforderlich, da Fosetyl-Al nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffs Fenamidone und relevanter Metabolite in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Für Lebensmittel tierischen Ursprungs sind zurzeit keine Rückstandshöchstgehalte festgelegt, Analysemethoden liegen hierfür aber vor. Fenamidone lässt sich mittels GC-PND, GC-MS und LC-MS/MS bestimmen. In pflanzlichen Matrices sind die Multimethoden S19 und QuEChERS anwendbar. Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und Gewebe sind nicht erforderlich, da Fenamidone nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 Das Mittel mit den Wirkstoffen Fosetyl, aus der Wirkstoffgruppe der anorganischen Ethylphosphonate und Fenamidone, aus der Wirkstoffgruppe der Imidazolinone, wird erstmal beantragt gegen Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae) und Rhizomfäule in Erdbeeren, sowie gegen Phytophthora-Arten (Phytophthora species) und Pythium-Arten (Pythium spp.) in Zierpflanzen (Jungpflanzen), Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) und Ziergehölzen. Die Applikationen sind in Erbeeren max. 1malig, in Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) und Ziergehölzen im Gewächshaus max. 3mal, jedoch zur Jungpflanzenanzucht von Zierpflanzen im Gewächshaus nur max. 1mal vorgesehen. Für die Erbeerindikationen konnte die hinreichende Wirksamkeit nicht belegt werden. Ebenso wurden die Indikationen Pythium-Arten (Pythium spp.) in Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) und Pythium-Arten in Ziergehölzen negativ bewertet. In den Indikationen Phytophtora- Arten in Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze), Pythium-Arten in Zierpflanzen (Jungpflanzen), sowie Phytophthora-Arten in Ziergehölzen ist die hinreichende Wirksamkeit von belegt. Bei der Auswertung der Grenzaufwandprüfung wurde ersichtlich, dass für die Indikationen in Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) und Ziergehölze der angegebene Mittelaufwand von 150 Antrag: / SVA am:

11 kg/ha auf 112,5 kg/ha (für den Haus- und Kleingartenbereich von 1,5 kg/100 m 2 auf 1,125 kg/100 m 2 ) bzw. von 75 kg/ha auf 50 kg/ha (für den Haus- und Kleingartenbereich von 0,75 kg/100m 2 auf 0,5 kg/100 m 2 ) abgesenkt werden kann, ohne die Wirksamkeit zu beeinträchtigen. Desweiteren sollte der Wasseraufwand bei Zierpflanzen (Junganlagen) von 4 l Wasser/m 2 auf 3 l Wasser/m 2 reduziert werden. Negative Wirkungen auf den Ertrag und die Pflanzenverträglichkeit traten nicht auf. Das inherente Risiko einer Resistenzentstehung auf Seiten der Wirkstoffe ist sehr unterschiedlich, beim Fosetyl gering, beim Fenamidon hingegen hoch. Insgesamt unter Betrachtung der Indikationen ergibt sich ein mittleres Resistenzrisko. Zur Vermeidung von Resistenzen ist auf einen Wechsel der Behandlung mit nicht-kreuzresistenten Stoffen zu achten. Das Mittel ist nicht bienengefährlich. Es wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) und Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) ist das Mittel schädigend. Die Leistung bzw. die Populationen der für die Bodenfruchtbarkeit mitverantwortlichen Bodenorganismen werden nicht beeinflusst. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Die Wirkstoffe Fenamidone und Fosetyl sowie das Pflanzenschutzmittel "" wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels "" und der darin enthaltenen Wirkstoffe Fenamidone und Fosetyl liegen ausreichende Untersuchungen vor. Die beantragten Anwendungen führen im Erntegut zu Rückständen, die durch die in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzten bzw. vorgesehenen Rückstandshöchstgehalte abgedeckt sind. Eine Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (TMDI, EFSA PRIMo) ergibt eine maximale Ausschöpfung des jeweiligen ADI-Werts (Fenamidone 0.03 mg/kg KG, Fosetyl 3 mg/kg KG) von 14 % bzw. 62 % Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Verbrauchers ist nicht zu erwarten. 2.8 Naturhaushalt Ein Managementbericht konnte aufgrund der kurzen Fristen leider nicht erstellt werden. Bitte greifen Sie direkt auf den UBA-Bewertungsbericht zurück. Antrag: / SVA am:

12 3 Anwendungen 001 Erdbeere - Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae), Rhizomfäule Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae), Rhizomfäule Erdbeere Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Jungpflanzenanzucht Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik tauchen Aufwand 150 g in 100 l - Erläuterungen Tauchbehandlung der Wurzeln und Blattherzen Minuten / 50 ml Brühe / Pflanze Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten? Freiland: Erdbeere Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Zu: KIIA-6.3 Überwachte Rückstandsstudien mit Fosetyl-Al und Fenamidone in Erdbeeren als Originalstudien Begründung: Im Antrag wird lediglich auf laufende Verfahren zur Überprüfung bzw. Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten auf EU-Ebene verwiesen. Im Rahmen dieser Verfahren wird über überwachte Feldversuche mit Fosetyl-Al und Fenamidone an Erdbeeren berichtet, die jedoch auf nationaler Ebene nicht vorliegen. Die betreffenden Rückstandsversuche sind durch den RMS nur als Ergebnisübersicht in den jeweiligen EU-Dokumenten dokumentiert worden. Da auf dieser Basis eine hinreichende Rückstandsbewertung nicht vorgenommen werden kann, sind zur Bewertung auf nationaler Ebene die Originaldaten vorzulegen. Antrag.: / SVA am:

13 Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Nein Die hinreichende Wirksamkeit konnte durch die eingereichten Unterlagen nicht belegt werden. Zudem liegen keine Ergebnisse zu Geruchs-und Geschmackstests an Erdbeeren vor. Es wird empfohlen Einzelheiten direkt aus dem Bewertungsbericht des JKI zu entnehmen. Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsuntersuchungen wurden zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten in anderen EU Mitgliedsstaaten nicht jedoch in Deutschland vorgelegt. Eine Bewertung der beantragten Anwendungen bei Erdbeeren ist damit derzeit nicht möglich. Für Rückstände des Wirkstoffs Fenamidone in Erdbeeren liegt eine Begründete Stellungnahme der EFSA (EFSA Journal 2010; 8(4):1571) vor, die einen neuen Rückstandshöchstgehalt von 0.05 mg/kg vorsieht. Antrag.: / SVA am:

14 002 Erdbeere - Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae), Rhizomfäule Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Obstbau Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae), Rhizomfäule Erdbeere Freiland Unmittelbar nach dem Pflanzen Anwendungstechnik gießen - Erläuterungen Reihenbehandlung Aufwand 75 g je 100 l - Erläuterungen 100 ml Brühe pro Pflanze, insgesamt nicht mehr als 3 kg/ha Kennzeichnungsauflagen NW642 Wartezeiten? Freiland: Erdbeere Anwendungsbestimmungen NW706 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Zu: KIIA-6.3 Überwachte Rückstandsstudien mit Fosetyl-Al und Fenamidone in Erdbeeren als Originalstudien Begründung: Im Antrag wird lediglich auf laufende Verfahren zur Überprüfung bzw. Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten auf EU-Ebene verwiesen. Im Rahmen dieser Verfahren wird über überwachte Feldversuche mit Fosetyl-Al und Fenamidone an Erdbeeren berichtet, die jedoch auf nationaler Ebene nicht vorliegen. Die betreffenden Rückstandsversuche sind durch den RMS nur als Ergebnisübersicht in den jeweiligen EU-Dokumenten dokumentiert worden. Da auf dieser Basis eine hinreichende Rückstandsbewertung nicht vorgenommen werden kann, sind zur Bewertung auf nationaler Ebene die Originaldaten vorzulegen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Nein Die hinreichende Wirksamkeit konnte durch die eingereichten Unterlagen nicht belegt werden. Zudem liegen keine Ergebnisse zu Geruchs-und Geschmackstests an Erdbeeren vor. Es wird empfohlen Einzelheiten direkt aus dem Bewertungsbericht des JKI zu entnehmen. Antrag.: / SVA am:

15 003 Erdbeere - Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae), Rhizomfäule Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Obstbau Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae), Rhizomfäule Erdbeere Freiland Im Frühjahr bei Wiederergrünen Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen Reihenbehandlung Aufwand 4,5 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten? Freiland: Erdbeere Anwendungsbestimmungen NT112 NW608 NW701 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Zu: KIIA-6.3 Überwachte Rückstandsstudien mit Fosetyl-Al und Fenamidone in Erdbeeren als Originalstudien Begründung: Im Antrag wird lediglich auf laufende Verfahren zur Überprüfung bzw. Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten auf EU-Ebene verwiesen. Im Rahmen dieser Verfahren wird über überwachte Feldversuche mit Fosetyl-Al und Fenamidone an Erdbeeren berichtet, die jedoch auf nationaler Ebene nicht vorliegen. Die betreffenden Rückstandsversuche sind durch den RMS nur als Ergebnisübersicht in den jeweiligen EU-Dokumenten dokumentiert worden. Da auf dieser Basis eine hinreichende Rückstandsbewertung nicht vorgenommen werden kann, sind zur Bewertung auf nationaler Ebene die Originaldaten vorzulegen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Nein Die hinreichende Wirksamkeit konnte durch die eingereichten Unterlagen nicht belegt werden. Zudem liegen keine Ergebnisse zu Geruchs-und Geschmackstests an Erdbeeren vor. Es wird empfohlen Einzelheiten direkt aus dem Bewertungsbericht des JKI zu entnehmen. Antrag.: / SVA am:

16 004 Erdbeere - Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae), Rhizomfäule Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Obstbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae), Rhizomfäule Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Erdbeere Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Frigopflanzen Anwendungszeitpunkt Nach dem Pflanzen - Erläuterungen bis 21 Tage nach dem Pflanzen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen Reihenbehandlung Aufwand 4,5 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten? Freiland: Erdbeere Anwendungsbestimmungen NT112 NW706 NW608 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Zu: KIIA-6.3 Überwachte Rückstandsstudien mit Fosetyl-Al und Fenamidone in Erdbeeren als Originalstudien Begründung: Im Antrag wird lediglich auf laufende Verfahren zur Überprüfung bzw. Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten auf EU-Ebene verwiesen. Im Rahmen dieser Verfahren wird über überwachte Feldversuche mit Fosetyl-Al und Fenamidone an Erdbeeren berichtet, die jedoch auf nationaler Ebene nicht vorliegen. Die betreffenden Rückstandsversuche sind durch den RMS nur als Ergebnisübersicht in den jeweiligen EU-Dokumenten dokumentiert worden. Da auf dieser Basis eine hinreichende Rückstandsbewertung nicht vorgenommen werden kann, sind zur Bewertung auf nationaler Ebene die Originaldaten vorzulegen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Nein Die hinreichende Wirksamkeit konnte durch die eingereichten Unterlagen nicht belegt werden. Zudem liegen keine Ergebnisse zu Geruchs-und Geschmackstests an Erdbeeren vor. Es wird empfohlen Einzelheiten direkt aus dem Bewertungsbericht des JKI zu entnehmen. Antrag.: / SVA am:

17 005 Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) - Phytophthora-Arten (Phytophthora species) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Phytophthora-Arten (Phytophthora species) Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Gewächshaus Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr nach dem Pflanzen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Abstand maximal 30 Tage Anwendungstechnik gießen Aufwand 150 kg/ha in l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH915 WW7091 Wartezeiten (N) Gewächshaus: Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Antrag.: / SVA am:

18 006 Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) - Pythium-Arten (Pythium spp.) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Pythium-Arten (Pythium spp.) Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Gewächshaus Anwendungszeitpunkt Nach dem Pflanzen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Abstand maximal 30 Tage Anwendungstechnik gießen Aufwand 75 kg/ha in l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (N) Gewächshaus: Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Ja Die hinreichende Wirksamkeit gegen Pythium sp. konnte nicht belegt werden. Antrag.: / SVA am:

19 007 Ziergehölze - Pythium-Arten (Pythium spp.), Phytophthora-Arten (Phytophthora species) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Pythium-Arten (Pythium spp.), Phytophthora-Arten (Phytophthora species) Ziergehölze Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Gewächshaus Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr nach dem Pflanzen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Abstand maximal 30 Tage Anwendungstechnik gießen Aufwand 75 kg/ha in l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WW7091 WH915 Wartezeiten (N) Gewächshaus: Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja 008 Zierpflanzen - Pythium-Arten (Pythium spp.) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Pythium-Arten (Pythium spp.) Zierpflanzen Antrag.: / SVA am:

20 Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus) Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Anwendungstechnik gießen Aufwand 3 g/m² in 4 l Wasser/m² Kennzeichnungsauflagen WH915 WW7091 Wartezeiten (N) Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus): Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Antrag.: / SVA am:

21 009 Erdbeere - Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae), Rhizomfäule Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Obstbau Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae), Rhizomfäule Erdbeere Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Unmittelbar nach dem Pflanzen Anwendungstechnik gießen - Erläuterungen Reihenbehandlung Aufwand 75 g je 100 l - Erläuterungen 100 ml Brühe pro Pflanze, insgesamt nicht mehr als 3 kg/ha Kennzeichnungsauflagen NW642 Wartezeiten? Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Erdbeere Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Zu: KIIA-6.3 Überwachte Rückstandsstudien mit Fosetyl-Al und Fenamidone in Erdbeeren als Originalstudien Begründung: Im Antrag wird lediglich auf laufende Verfahren zur Überprüfung bzw. Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten auf EU-Ebene verwiesen. Im Rahmen dieser Verfahren wird über überwachte Feldversuche mit Fosetyl-Al und Fenamidone an Erdbeeren berichtet, die jedoch auf nationaler Ebene nicht vorliegen. Die betreffenden Rückstandsversuche sind durch den RMS nur als Ergebnisübersicht in den jeweiligen EU-Dokumenten dokumentiert worden. Da auf dieser Basis eine hinreichende Rückstandsbewertung nicht vorgenommen werden kann, sind zur Bewertung auf nationaler Ebene die Originaldaten vorzulegen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Nein Die hinreichende Wirksamkeit konnte durch die eingereichten Unterlagen nicht belegt werden. Zudem liegen keine Ergebnisse zu Geruchs-und Geschmackstests an Erdbeeren vor. Es wird empfohlen Einzelheiten direkt aus dem Bewertungsbericht des JKI zu entnehmen. Antrag.: / SVA am:

22 010 Erdbeere - Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae), Rhizomfäule Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Obstbau Rote Wurzelfäule (Phytophthora fragariae), Rhizomfäule Erdbeere Haus- und Kleingartenbereich: Freiland Im Frühjahr bei Wiederergrünen Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen Reihenbehandlung Aufwand 45 g je 100 m² in 4 bis 6 l Wasser/ 100 m² Kennzeichnungsauflagen NW642 Wartezeiten? Haus- und Kleingartenbereich: Freiland: Erdbeere Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Zu: KIIA-6.3 Überwachte Rückstandsstudien mit Fosetyl-Al und Fenamidone in Erdbeeren als Originalstudien Begründung: Im Antrag wird lediglich auf laufende Verfahren zur Überprüfung bzw. Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten auf EU-Ebene verwiesen. Im Rahmen dieser Verfahren wird über überwachte Feldversuche mit Fosetyl-Al und Fenamidone an Erdbeeren berichtet, die jedoch auf nationaler Ebene nicht vorliegen. Die betreffenden Rückstandsversuche sind durch den RMS nur als Ergebnisübersicht in den jeweiligen EU-Dokumenten dokumentiert worden. Da auf dieser Basis eine hinreichende Rückstandsbewertung nicht vorgenommen werden kann, sind zur Bewertung auf nationaler Ebene die Originaldaten vorzulegen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Nein Die hinreichende Wirksamkeit konnte durch die eingereichten Unterlagen nicht belegt werden. Zudem liegen keine Ergebnisse zu Geruchs-und Geschmackstests an Erdbeeren vor. Es wird empfohlen Einzelheiten direkt aus dem Bewertungsbericht des JKI zu entnehmen. Antrag.: / SVA am:

23 011 Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) - Phytophthora-Arten (Phytophthora species) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Phytophthora-Arten (Phytophthora species) Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Gewächshaus Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr nach dem Pflanzen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Abstand maximal 30 Tage Anwendungstechnik gießen Aufwand 1,5 kg/100 m² in 1000 l Wasser/ 100 m² Kennzeichnungsauflagen WH915 WW7091 Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Gewächshaus: Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Antrag.: / SVA am:

24 012 Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) - Pythium-Arten (Pythium spp.) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Pythium-Arten (Pythium spp.) Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Gewächshaus Anwendungszeitpunkt Nach dem Pflanzen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Abstand maximal 30 Tage Anwendungstechnik gießen Aufwand 0,75 kg/100 m² in 1000 l Wasser/ 100 m² Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Gewächshaus: Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Ja Die hinreichende Wirksamkeit gegen Pythium sp. konnte nicht belegt werden. Antrag.: / SVA am:

25 013 Ziergehölze - Pythium-Arten (Pythium spp.), Phytophthora-Arten (Phytophthora species) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Pythium-Arten (Pythium spp.), Phytophthora-Arten (Phytophthora species) Ziergehölze Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Gewächshaus Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr nach dem Pflanzen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Abstand maximal 30 Tage Anwendungstechnik gießen Aufwand 0,75 kg/100 m² in 1000 l Wasser/ 100 m² Kennzeichnungsauflagen WH915 WW7091 Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Gewächshaus: Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Antrag.: / SVA am:

26 014 Zierpflanzen - Pythium-Arten (Pythium spp.) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Pythium-Arten (Pythium spp.) Zierpflanzen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Haus- und Kleingartenbereich: Gewächshaus Erläuterung zur Kultur Jungpflanzenanzucht Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Anwendungstechnik gießen Aufwand 3 g/m² in 4 l Wasser/m² Kennzeichnungsauflagen WH915 WW7091 Wartezeiten (N) Haus- und Kleingartenbereich: Gewächshaus: Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Antrag.: / SVA am:

27 N NB6641 NN160 NN161 NN334 NN3842 NT112 NW264 NW468 NW608 NW642 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Antrag.: / SVA am:

28 NW701 NW706 RK050 RX036 SB001 SB110 SF1891 SP001 SS110 SS2202 SX002 SX026 SX035 SX039 SX046 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 36 : Reizt die Augen Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Antrag.: / SVA am:

29 SX057 WH915 WW7091 Xi S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Reizend noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

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