Salvo. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 22

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): 2,4-D Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 22 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15b PflSchG Antragsteller AgriChem B.V., Koopvaardijweg 9, 4906 CV Oosterhout Wirkungsbereich Herbizid Formulierungstyp Wasserlösliches Konzentrat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) 2,4-D (0027) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 500 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Winterroggen, Winterweichweizen, Zweikeimblättrige Unkräuter nicht zulassen Wintergerste Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer Zweikeimblättrige Unkräuter nicht zulassen Weizen, Gerste, Roggen, Hafer Zweikeimblättrige Unkräuter zulassen Wiesen, Weiden Zweikeimblättrige Unkräuter nicht zulassen Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter nicht zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Der Nachweis der Identität des Mittels mit der im Vereinigten Königreich zugelassenen Formulierung wurde durch eine Erklärung des Antragstellers und den vorliegenden Zulassungsbescheid erbracht. Für die Bestimmung des Wirkstoffs 2,4-D sowie für die relevante Verunreinigung freie Phenole im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes 2,4-D in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Die im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung zur Genehmigung des Wirkstoffs 2,4-D vorgelegten Rückstandsanalysenmethoden wurden damals als ausreichend befunden. Die in einer aktuellen Bewertung der vorliegenden Analysemethoden festgestellten Datenlücken werden dem Antragsteller als Hinweise mitgeteilt. Das Mittel enthält den Wirkstoff 2,4-D als Dimethylamin-Salz. Die Aufnahme dieser Wirkstoffvariante erfolgt überwiegend über die Wurzeln. 2,4-D gehört zu der chemischen Gruppe der Phenoxycarbonsäuren, deren Wirkungsweise auf den Eingriff in die Stoffwechselprozesse der Pflanzen beruht (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe: O). Bei dem Zulassungsantrag für handelt es sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung aus Großbritannien nach 15b PflSchG. Die Vergleichbarkeit der relevanten landwirtschaftlichen, pflanzen- Antrag: / SVA am:

4 schutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen in Deutschland und Großbritannien wurde nachgewiesen. Das Mittel ist für den Einsatz im Ackerbau (Getreide) und im Grünland (Wiesen und Weiden) sowie im Zierpflanzenbau (Rasen) gegen zweikeimblättrige Unkräuter vorgesehen. Die in UK beschiedenen Anwendungen in Getreide mit Grasuntersaat (Anwendung 00/00-003) und in Rasen (Anwendung 00/00-005) wurden anerkannt und einschließlich der relevanten Auflagen moderat an in Deutschland bestehende Zulassungen angepasst. Dagegen wurden die Anwendungen 00/00-001, 00/ und 00/ ) in der derzeitigen Fassung negativ bewertet. Eine positive Bewertung setzt die Anpassung der Mittelaufwandmengen und Wasseraufwandmenge (00/00-004) voraus. Des weiteren sind moderate Änderungen wie Stadium der Kultur (von 15 bis 31 in 13 bis 29) und Ergänzung des Anwendungszeitpunktes nach dem Auflaufen erforderlich. Bei der Anwendung in Sommergetreide können Ertragsminderungen in Sommerhafer nicht ausgeschlossen werden. Vorsorglich wird die Auflage WP777 (Bei Hafer Ertragsminderung möglich.) erteilt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass der alleinige Einsatz von Mitteln mit dem Wirkstoff 2,4-D nur selten für eine erfolgreiche Bekämpfung ausreicht. Das Risiko der Resistenzentwicklung kann aufgrund der langjährigen Praxiserfahrung mit dem Wirkstoff 2,4-D und der derzeit gemeldeten Resistenzfälle als sehr gering eingestuft werden. Negative Auswirkungen auf Folgekulturen sind unter Berücksichtigung des schnellen Abbaus des Wirkstoffes im Freiland (Halbwertszeit < 7 d) nicht zu erwarten. Für den Fall des vorzeitigen Umbruchs gibt der Antragsteller den Hinweis in der Gebrauchsanleitung, dass kein Nachbau von Kulturen innerhalb von 3 Monaten nach Applikation erfolgen soll. wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten (NN1001) und als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen (NN1002) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff und zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Aus den Ergebnissen der vorgelegten Studien ergeben sich keine Hinweise auf nicht vertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Nach praxisgerechter Anwendung des Mittels in Getreide-Arten ist der gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässige Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg für 2,4-D in Getreidekorn einhaltbar. Die Anwendung auf Wiesen und Weiden führt nicht zu relevanten Rückständen in Gras und Heu, da die ersten vier Schnitte nach der Anwendung der Kompostierung zugeführt werden. Die Bewertung der Rückstandssituation im jeweiligen Erntegut hat ergeben, dass weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für den Verbraucher durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen besteht. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. Unter Berücksichtigung der Art und Häufigkeit der Anwendung kann für beide Wirkstoffe eine Akkumulation des Wirkstoffs und der Metaboliten im Boden ausgeschlossen werden. Modellierungen ergaben für den Wirkstoffe und die Metaboliten keine Einträge > 0,1 µg/l ins Grundwasser. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung können unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel, Arthropoden und die Bodenfauna ausgeschlossen werden. Für Nichtzielpflanzen ergibt sich ein vertretbares Risiko unter Beachtung von Risikomanagementmaßnahmen. Im Hinblick auf die Auswirkungen auf Säuger sind die Anwendungen 004 und 005 nicht zulassungsfähig. Antrag: / SVA am:

5 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung GHS05 Ätzwirkung Xi Reizend RA012 Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RK052 R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. RX037 R 37 : Reizt die Atmungsorgane RX041 R 41 : Gefahr ernster Augenschäden RX043 R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich SK015 S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX023 S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden SX026 S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SF248 Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die behandelten Flächen bis zum Antrocknen des Spritzbelages nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) Antrag: / SVA am:

6 SS610 Wirkstoff VH334 tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D. Wirksamkeit WMO Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NN1001 NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 3.9 Die Gebrauchsanweisung ist zu überarbeiten und an die geänderten Anwendungen anzupassen. Naturhaushalt Zu: KIIA 8.6 (2,4-D Metabolit Chlorhydrochinon) Vorlage von geeigneten Unterlagen zu den Auswirkungen des 2,4-D Metaboliten Chlorhydrochinon auf Lemna gibba innerhalb von 12 Monaten. Begründung: Neben der in der EU-Wirkstoffprüfung bewerteten Wasser/Sediment-Studie (Concha, N., Shepler K., 1993, PTRL Rep. No 393W-1) liegt mir eine weitere Wasser/Sediment-Studie vor, die für die Expositionsbewertung herangezogen wird. In dieser Studie wurde in der Wasserphase der Metabolit Chlorhydrochinon mit maximal 16,4 % nach 27 Tagen detektiert. Ein Eintrag des Wirkstoffs 2,4-D in Oberflächengewässer über Abdrift, Run-off und Drainage und damit die Bildung des Metaboliten Chlorhydrochinon in der Wasserphase kann in den für das Mittel beantragten Indikationen nicht ausgeschlossen werden. Es liegen keine Studien zur Beurteilung der Auswirkungen des Metaboliten Chlorhydrochinon auf aquatische Organismen vor, mit denen das Risiko für die aquatische Biozönose bewertet werden kann. Aufgrund der ausgeprägten Toxizität des Wirkstoffes 2,4-D gegenüber Wasserpflanzen, wird für die aquatische Risikobewertung für den Metaboliten Chlorhydrochinon die Vorlage geeigneter Daten zu den Auswirkungen des Metaboliten gegenüber Lemna gibba als ausreichend betrachtet. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt UBA erklärt Antrag: / SVA am:

7 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt GENOXONE ZX AGRIPHAR S.A EC - 2,4-D (0027) 93 g/l - Triclopyr (0525) 103,6 g/l DICOTEX AGRIPHAR S.A SL - 2,4-D (0027) 70 g/l - MCPA (0074) 70 g/l - Mecoprop-P (0772) 42 g/l - Dicamba (0218) 20 g/l Spritz-Hormin 500 Nufarm Deutschland GmbH SL - 2,4-D (0027) 500 g/l U 46 D-Fluid Nufarm Deutschland GmbH SL - 2,4-D (0027) 500 g/l UV RASEN FLORANID Torf- und Humuswerk Uchte GmbH GR - 2,4-D (0027) 7 g/kg - Dicamba (0218) 1 g/kg GREENMASTER Fine Turf Extra Scotts Celaflor GmbH GR - 2,4-D (0027) 7,2 g/kg - Dicamba (0218) 1 g/kg Duplosan KV-Combi Nufarm Deutschland GmbH SL - 2,4-D (0027) 160 g/l - Mecoprop-P (0772) 350 g/l SUBSTRAL Rasendünger Scotts Celaflor GmbH GR mit UNKRAUTVER- NICHTER - 2,4-D (0027) 8 g/kg - Dicamba (0218) 1,2 g/kg 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

8 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Keine Angabe Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe 2,4-D Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels AgriChem B.V. Versuchsbezeichnung AGC H-0-SL Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b. Es wurden keine Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Dieses ist auch nicht erforderlich, da das BVL davon ausgeht, dass die physikalisch-chemischen Eigenschaften bereits im Rahmen der Zulassung im Vereinigten Königreich bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Die Analysemethoden zur Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes 2,4-D und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes wurden von der britischen Zulassungsbehörde bewertet und für valide befunden. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff 2,4-D nach einer Methode von Brabant Chemie (Smidt, 2007) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer C18-Säule mittels UV-Detektion bei 280 nm bestimmt. Elutionsmittel: Methanol/Natriumactetat-Puffer ( , v/v). Außerdem wird in der Formulierung die in 2,4-D enthaltene relevante Verunreinigung freie Phenole nach einer CIPAC-Methode (Handbuch F, Seite 197, Methode [MT 69.1]) photometrisch bestimmt. Die Methoden sind gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in SL-Formulierungen steht keine CIPAC-Methode zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes 2,4-D in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Antrag: / SVA am:

9 Für das Pflanzenschutzmittel wurde ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b PflSchG gestellt. Die im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung zur Genehmigung des Wirkstoffs 2,4-D vorgelegten Rückstandsanalysenmethoden wurden damals als ausreichend befunden. Die in einer aktuellen Bewertung der vorliegenden Analysemethoden festgestellten Datenlücken werden dem Antragsteller als Hinweise mitgeteilt. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel enthält den Wirkstoff 2,4-D als Dimethylamin-Salz. Die Aufnahme dieser Wirkstoffvariante erfolgt überwiegend über die Wurzeln. 2,4-D gehört zu der chemischen Gruppe der Phenoxycarbonsäuren, deren Wirkungsweise auf den Eingriff in die Stoffwechselprozesse der Pflanzen beruht (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe: O). Es kommt zu einem abnormen Wachstumsverhalten. Bei dem Zulassungsantrag für handelt es sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung aus Großbritannien nach 15b PflSchG. Die Vergleichbarkeit der relevanten landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen in Deutschland und Großbritannien wurde nachgewiesen. Das Mittel ist für den Einsatz im Ackerbau (Getreide) und im Grünland (Wiesen und Weiden) sowie im Zierpflanzenbau (Rasen) gegen zweikeimblättrige Unkräuter vorgesehen. Die in UK beschiedenen Anwendungen in Getreide mit Grasuntersaat (Anwendung 00/00-003) und in Rasen (Anwendung 00/00-005) wurden anerkannt und einschließlich der relevanten Auflagen moderat an in Deutschland bestehende Zulassungen angepasst. Dagegen wurden die Anwendungen 00/00-001, 00/ und 00/ ) in der derzeitigen Fassung negativ bewertet. Eine positive Bewertung setzt die Anpassung der Mittelaufwandmengen und Wasseraufwandmenge (00/00-004) voraus. Des weiteren sind moderate Änderungen wie Stadium der Kultur (von 15 bis 31 in 13 bis 29) und Ergänzung des Anwendungszeitpunktes nach dem Auflaufen erforderlich. Für die Anwendungen in Getreide wird die Auflage WH9161 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) erteilt und für die Anwendungen in Wiesen und Weiden sowie in Rasen die WH914 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.). Bei der Anwendung in Sommergetreide können Ertragsminderungen in Sommerhafer nicht ausgeschlossen werden. Vorsorglich wird die Auflage WP777 (Bei Hafer Ertragsminderung möglich.) erteilt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass der alleinige Einsatz von Mitteln mit dem Wirkstoff 2,4-D nur selten für eine erfolgreiche Bekämpfung ausreicht. Das Risiko der Resistenzentwicklung kann aufgrund der langjährigen Praxiserfahrung mit dem Wirkstoff 2,4-D und der derzeit gemeldeten Resistenzfälle als sehr gering eingestuft werden. Negative Auswirkungen auf Folgekulturen sind unter Berücksichtigung des schnellen Abbaus des Wirkstoffes im Freiland (Halbwertszeit < 7 d) nicht zu erwarten. Für den Fall des vorzeitigen Umbruchs gibt der Antragsteller den Hinweis in der Gebrauchsanleitung, dass kein Nachbau von Kulturen innerhalb von 3 Monaten nach Applikation erfolgen soll. wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten (NN1001) und als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen (NN1002) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff und das betreffende Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schäd- Antrag: / SVA am:

10 liche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche zeigen, dass nach praxisgerechter Anwendung des Mittels der gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässige Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg für 2,4-D in Getreidekorn einhaltbar ist. Aus der Berechnung der Langzeitaufnahme (NTMDI) von Rückständen mit dem deutschen Modell (VELS, 2005) und dem EFSA PRIMo ergibt sich eine Ausschöpfung des ADI-Wertes (0,05 mg/kg KG/Tag) von 13 % für 2,4-D berechnet an Hand der Lebensmittelmenge, die ein zwei- bis unter fünfjähriges Kind (Körpergewicht: 16,15 kg) täglich verzehrt. Da der ADI-Wert nur teilweise ausgeschöpft wird, ist für den Verbraucher kein chronisches Risiko durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen ableitbar. Die Berechnung des akuten Risikos auf Basis der akuten Referenzdosis beträgt für 2,4-D <1 % (ARfD = 0,15 mg/kg KG) als maximale Ausschöpfung für alle Getreidekorn-Arten. Die Anwendung auf Wiesen und Weiden führt nicht zu relevanten Rückständen in Gras und Heu, da die ersten vier Schnitte nach der Anwendung der Kompostierung zugeführt werden. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher insgesamt keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. 2.8 Naturhaushalt 2,4 D wird im Boden mit DT 50 -Werten von 1,5 bis 59,3 Tagen abgebaut. Es werden keine relevanten Metaboliten > 10 % im Boden gebildet. Der K OC -Wert liegt bei 56 (Mittelwert). PELMO- Modellierungen mit 1600 g ai/ha (hier beantragt 700 g/ha) ergaben keine Einträge > 0,1 g/l in das Grundwasser. Eine Lysimeterstudie mit 750 g as/ha appliziert im Juni in Sommergetreide ergab keine relevanten Einträge durch Wirkstoff oder Metaboliten in das Grundwasser, sie deckt jedoch nicht die Anwendungen 001, 002 und 003 ab. Eine Wasser-Sediment-Studie ergibt eine DT 50 im Gesamtsystem von 15 d. Die Mineralisierung am Studienende betrug 63,9 %. In der Luft ist nicht mit einer weiträumigen Verteilung zu rechnen. Der Dampfdruck beträgt 1,9 x 10-5 Pa bei 25 C (Säure). Die Säure liegt bei ph 7 zu fast 100 % in dissoziierter Form vor. Das vorliegende Säureanion ist nicht volatil. Für Vögel liegt die akute Toxizität bei 500 mg/kg (Dimethylamin-Salz, Colinus virginianus), die Kurzzeittoxizität bei > 5620 mg/kg KG/d (Dimethylamin-Salz, Colinus virginianus) und die Reproduktionstoxizität bei 134 mg/kg KG/d (Dimethylamin-Salz, Colinus virginianus). Für Säuger wird die LD 50 der Ratte von 469 mg/kg zugrundegelegt; die NOEL für die Langzeitexposition liegt bei 5 mg/kg. Bei den Gewässerorganismen ist die Wasserlinse Lemna gibba als empfindlichste Art anzusehen (EC g/, Dimethlyamin-Salz). Die akute Toxizität des Wirkstoffes für den Regenwurm beträgt 350 mg as/kg. Für Bodenmikroorganismen sind für den Wirkstoff keine Abweichungen von > 25 % im Hinblick auf C- und N- Mineralisierung festzustellen. Ein Wachstumstest an terrestrischen Pflanzen mit 2,4 D (Dimethlyamin-Salz)ergab eine ER 50 von 68,3 g/ha für Brassica kaber als empfindlichste Art. Für Vögel ergibt die Risikobewertung auf Basis der eingereichten Wirkstoffdaten ein vertretbares Risiko. Bei den Säugern ergibt sich ein nicht vertretbares Risiko für langfristige Effekte für die Anwendungen 004 und 005 (Grünland, Nichtkulturland). Diese Anwendungen sind daher nicht zulassungsfähig. Bei den Gewässerorganismen ist die EC 50 für Lemna gibba für das DMA-Salz von 0,48 mg/l bewertungsrelevant. Die Risikobewertung ergibt ein vertretbares Risiko für die Eintragspfade Drift, run-off und Drainage. Bei den Arthropoden wurde keine gesonderte Risikobewertung durchgeführt, da die Effektkonzentrationen für Nichtzielpflanzen ein wesentlich höheres Risiko ausweisen. Für Regenwürmer ergibt sich auf Basis der LC 50 von 350 mg/kg für das DMA-Salz ein vertretbares Risiko. Für Bodenmikroorganismen zeigte eine Studie mit dem Präparat, dass nicht mit unvertretbaren Effekten zu rechnen ist. Für terrestrische Pflanzen ergab sich ein vertretbares Risiko Antrag: / SVA am:

11 auf der Basis von Risikomanagementmaßnahmen unter Berücksichtigung der EC 50 von 68.3 g as/ha für Brassica kaber aus dem vegetative vigor Test Das Mittel ist mit R52/53 zu kennzeichnen. Antrag: / SVA am:

12 3 Anwendungen 001 Winterroggen, Winterweichweizen, Wintergerste - Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Zweikeimblättrige Unkräuter Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Winterroggen, Winterweichweizen, Wintergerste Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 15 bis 31 Anwendungszeitpunkt Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642 WH9161 Wartezeiten (F) Freiland: Winterroggen, Winterweichweizen, Wintergerste Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT102 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Wirksamkeit Zu: KIIIA Nehmen Sie bitte zu folgendem Sachverhalt Stellung: Die Anwendung wird in der derzeitigen Fassung negativ bewertet. Eine positive Bewertung setzt die Anpassung der Mittelaufwandmenge von 2 l/ha auf 1,5 l/ha an vergleichbare in Deutschland zugelassene Anwendungen voraus (Minimierungsgebot). Desweiteren sind moderate Änderungen wie Stadium der Kultur (von 15 bis 31 in 13 bis 29) und Ergänzung des Anwendungszeitpunktes nach dem Auflaufen erforderlich. Sonstige Ergänzungen und Hinweise 21 Tage nach der Behandlung kann die Saat bzw. Pflanzung erfolgen können in der Gebrauchsanleitung angegeben werden, müssen aber in der Fassung der Anwendung nicht enthalten sein. Antrag.: / SVA am:

13 Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche in Getreide-Arten belegen, dass der gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässige Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg für 2,4-D in Getreidekorn nach praxisgerechter Anwendung von "" einhaltbar ist. Detailangaben zur Rückstandssituation und zur Risikobewertung sind im Anhang dem Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR zu entnehmen. Antrag.: / SVA am:

14 002 Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer - Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Zweikeimblättrige Unkräuter Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 15 bis 31 Anwendungszeitpunkt Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 0,8 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WP777 NW642 WH9161 Wartezeiten (F) Freiland: Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT101 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Wirksamkeit Zu: KIIIA Nehmen Sie zu folgendem Sachverhalt Stellung: Die Anwendung wird in der derzeitigen Fassung negativ bewertet. Eine positve Bewertung setzt die Anpassung der Mittelaufwandmenge von 0,8 l/ha auf 1,5 l/ha an vergleichbare in Deutschland zugelassene Anwendungen voraus. Des weiteren sind moderate Änderungen wie Stadium der Kultur (von 15 bis 31 in 13 bis 29) und Ergänzung des Anwendungszeitpunktes nach dem Auflaufen ) erforderlich. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Antrag.: / SVA am:

15 003 Weizen, Gerste, Roggen, Hafer - Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Zweikeimblättrige Unkräuter Weizen, Gerste, Roggen, Hafer Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Mit Grasuntersaat Stadium der Kultur 15 bis 31 Anwendungszeitpunkt Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Sonstige Ergänzungen und Hinweise keine Einsaat von Grasuntersaaten innerhalb von 3 Wochen nach Applikation Kennzeichnungsauflagen NW642 WH9161 Wartezeiten (F) Freiland: Weizen, Gerste, Roggen, Hafer Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT101 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

16 004 Wiesen, Weiden - Zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Grünland Schadorganismus/Zweckbestimmung Zweikeimblättrige Unkräuter Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Wiesen, Weiden Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik Aufwand Sonstige Ergänzungen und Hinweise Kennzeichnungsauflagen WH914 Wartezeiten 14 Tage Freiland: Wiesen, Weiden (Gras und Heu) Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Während der Vegetationsperiode, nicht im Ansaatjahr spritzen 2,8 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha 4 Tage vor oder nach der Behandlung nicht walzen oder mähen / Kompostierung der ersten 4 Schnitte für mindestens 6 Monate vor der Nutzung Mit Unterbrechung Wirksamkeit Zu: KIIIA Nehmen Sie zu folgendem Sachverhalt Stellung: Die Anwendung wird in der derzeitigen Fassung negativ bewertet. Eine positve Bewertung setzt die Anpassung der Mittelaufwandmenge von 2,8 l/ha auf 2 l/ha und der Wasseraufwandmenge von l/ha in l/ha) an vergleichbare in Deutschland zugelassene Anwendungen voraus (Minimierungsgebot). Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Nein Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche auf Grasland belegen, dass die gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte für 2,4-D in Lebensmitteln tierischer Herkunft nach praxisgerechter Anwendung von "" einhaltbar sind. Detailangaben zur Rückstandssituation und zur Risikobewertung sind im Anhang dem Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR zu entnehmen. 005 Rasen - Zweikeimblättrige Unkräuter Antrag.: / SVA am:

17 Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Zweikeimblättrige Unkräuter Rasen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik Aufwand Sonstige Ergänzungen und Hinweise Kennzeichnungsauflagen WH914 Freiland Während der Vegetationsperiode, nicht im Ansaatjahr spritzen 2,8 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha 4 Tage vor oder nach der Behandlung nicht walzen oder mähen / Kompostierung der ersten 4 Schnitte für mindestens 6 Monate vor der Nutzung Wartezeiten (F) Freiland: Rasen (Gras und Heu) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein Antrag.: / SVA am:

18 GHS05 NN1001 NN1002 NT101 NT102 NW265 NW468 NW642 RA012 RK052 RX037 RX041 RX043 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Ätzwirkung Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. R 37 : Reizt die Atmungsorgane R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Antrag.: / SVA am:

19 SB001 SB110 SE110 SF SF248 SK015 SP001 SS120 SS2101 SS2202 SS610 SX002 SX023 SX024 SX026 SX035 SX046 VH334 WH914 WH9161 WMO WP777 Xi Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die behandelten Flächen bis zum Antrocknen des Spritzbelages nicht durch unbeteiligte Dritte betreten werden. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D. In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O Bei Hafer Ertragsminderung möglich. Reizend noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

20 ZAU /00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel BVL-Bewertungsbericht Wirkstoff(e): 500 g/l 2,4-D (0027) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von 2,4-D: - 1 -

21

22 ISO common name 2,4-D (- Ethylhexylester) BVL Nr CIPAC Nr CAS Nr (-EHE) O O EWG Nr O OH O O CH (-EHE) Cl Cl Cl Cl CH 3 Wirkungsbereich Herbizid Summenformel und Molgewicht C 8 H 6 Cl 2 O 3 221,0 g/mol C 16 H 22 Cl 2 O 3 333,26 g/mol Chemische Bezeichnung (IUPAC) 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure-2-ethylhexylester Chemische Bezeichnung (CA) 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure-2-ethylhexylester FAO-Spezifikation 2,4-D: AGP:CP/310; g/kg : AGP:CP/310; g/kg Mindestreinheitsgrad (g/kg) 2,4-D: 960 g/kg (RL 2001/103/EG) : 920 g/kg relevante Verunreinigung(en) Freie Phenole: max. 3 g/kg bezogen auf 2,4-D - 3 -

23 Physikalische und chemische Eigenschaften des Wirkstoffes 2,4-D und der Variante (-Ethylhexylester) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) B (IIA 2.4) Studie Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.1) Reinheit [%] 98,7 Methode Ergebnis Kommentar Referenz Schmelzpunkt, Gefrier- oder Erstarrungspunkt 99,72 analog EEC A1 BS ,25 C < 37 C 2,4-D (LOEP) Hersey, 1995 (CHE ) Weibull, 1994 (LOEP) (CHE ) Siedepunkt 99,72 ASTM D s. B Weibull, 1994 (CHE ) Zersetzungs- oder Sublimationstemperatur Relative Dichte 98,7 99,72 ASTM D C Weibull, 1994 (CHE ) 99,72 97,46 93,9 EEC A3 (Pyknometer) SIS (Pyknometer) EEC A3 Dampfdruck 99,7 OECD 104 (Effusion) Flüchtigkeit, Henry-Konstante Aussehen: physikalischer Zustand 98,7 99,72 97,46 93,9 D 4 20 = 1,508 D 4 20 = 1,1502 D 4 20 = 1,1527 D 4 20 = 1,151 1, Pa (25 C, extrapoliert) 4, Pa (25 C) Berechnung 1, Pa m 3 mol 1 (25 C, ph 1) visuelle Betrachtung 1,84 Pa m 3 mol 1 (25 C) kristalliner Feststoff Flüssigkeit Flüssigkeit 2,4-D (LOEP) 2,4-D (LOEP) (LOEP) 2,4-D (LOEP) (LOEP) 2,4-D Hersey, 1995 (CHE ) Weibull, 1994 (CHE ) Hersey, 1995 (CHE ) Chakrabarti und Gennrich, 1987 (LUF ) (LUF ) Downey, 1987 (CHE ) (LUF ) Hersey, 1995 (CHE ) Weibull, 1994 (CHE ) Hersey, 1995 (CHE ) - 4 -

24 B (IIA 2.4) B (IIA 2.5) B (IIA 2.5) B (IIA 2.6) 99,72 97,46 93,9 Geruch 98,7 99,72 97,46 93,9 Spektren 99,8 Spektren für relevante Verunreinigungen Löslichkeit in Wasser 99,4 Methode Ergebnis Kommentar Referenz visuelle Betrachtung Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.4) Studie Reinheit [%] Farbe 98,7 sinnesphysiologisch UV/VIS OECD 101 IR, NMR, MS 95 UV/VIS, IR, NMR, MS 99,7 99,4 OECD 105 (Kolbenmethode) (Säulenelution) weiß, Munsell 2.5Y 8/1 klar, leicht goldgelb gelb, Munsell 5Y 8/6 leicht phenolisch süß/sauer, leicht stechend charakteristisch nach aromatischen Estern λ max [nm]: 207, 232, 287 in Methanol λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] 203, in Methanol 228, , Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur von 2,4-D und 2,4-D-Ethylhexylester. Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur von 2,4-Dichlorphenol. g/l ph (25 C) 0, (ungepuffert) 86,8 µg/l (25 C) 2,4-D 2,4-D 2,4-D 2,4-D (LOEP) (LOEP) Hersey, 1995 (CHE ) Weibull, 1994 (CHE ) Hersey, 1995 (CHE ) Hersey, 1995 (CHE ) Weibull, 1994 (CHE ) Hersey, 1995 (CHE ) Patel et al., 1991 (CHE ) Buddle und Clarke, 1992 (CHE ) Patel et al., 1991 (CHE ) Hopkins, 1987 (CHE ) Helmer, 1987 (CHE ) - 5 -

25 B (IIA 2.8) B (IIA 2.9) Studie Löslichkeit in organischen Lösemitteln Verteilungskoeffizient Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.7) Reinheit [%] 99,8 99,72 99,7 99,4 Hydrolyse 99,2 radiochem 99,3 radiochem. Methode Ergebnis Kommentar Referenz OECD 105 n-hexan 0,03 Toluen 6,4 Dichlormethan 13 Methanol 810 Isopropanol 220 n-octanol 120 Aceton 390 Ethylacetat 170 (alle in g/l, 25 C) in jedem Verhältnis mischbar mit n-heptan, Xylol, Dichlormethan, Methanol, 2-Propanol, Aceton, Ethylacetat, n-octanol, Acetonitil (20 C) analog. EEC A8 log P o/w ph (25 C) 2,70 1 0,18 5 0,83 7 1,01 9 HPLC log P o/w = 5,78 (25 C) EPA C-Ringmarkiert EPA C-Ringmarkiert stabil über 30 d bei 25 C, geschätzt DT 50 : 2 a (ph5-9) ph 5: DT 50 = 99,7 d ph 7: DT 50 = 48,3 d ph 9: DT 50 = 55,2 h 2,4-D (LOEP) 2,4-D (LOEP) (LOEP) 2,4-D (LOEP) (LOEP) Cicotti, 1999 (CHE ) Weibull, 1994 (CHE ) Bailey und Hopkins,1987 (CHE ) Helmer, 1987 (CHE ) Creeger et al., 1989 (CHE ) Concha et al., 1989 (WAS ) B (IIA 2.9) Direkte Phototransformation in Wasser 97,8 radiochem. 99,3 radiochem. 14 C-Ringmarkiert DT 50 =13 d (Xe-Lampe, 12h-Tag, 25 C) Abbauprodukt: 1,2,4-Benzentriol DT 50 =128 d natürliches Sonnenlicht, wässr. Puffer ph5 2,4-D (LOEP) (LOEP) Creeger et al., 1989 (CHE ) Concha und Shepler, 1989 (LUF ) - 6 -

26 B (IIA 2.9) B (IIA 2.10) B (IIA 2.11) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) B (IIA 2.15) Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.9) Studie Reinheit [%] Quantenausbeute 99 UBA test guideline Dissoziationskonstante PAS Methode Ergebnis Kommentar Referenz analog. OECD 112 (Titration) Φ 0,014 Φ = 1,246 pk a = 2,77 (λ= 304 nm) Stabilität in Luft, Berechnung DT 50 = 6 d (12h-Tag) indirekte Phototransformation nach Atkinson k = 5, cm 3 s 1 OH-Radikal-Konz.: cm ³ DT 50 = 10 h k = 12, cm 3 s 1 Entzündbarkeit firmenintern schlecht entzündbar 2,4-D (LOEP) (LOEP), Φ >1 nicht nachvollziehbar 2,4-D nicht relevant 2,4-D 2,4-D (LOEP) nicht anwendbar (LOEP) Selbst- DAR entzündlichkeit keine Studie vorhanden Flammpunkt TAS 136 C DAR Explosionsfähigkeit nicht explosiv nicht explosiv Oberflächenspannung nicht relevant Brandfördernde Die Struktur gibt keine Hinweise auf Eigenschaften brandfördernde Eigenschaften. LOEP: List of Endpoints des Draft Assessment Report (LOEP) (LOEP) 2,4-D Klöpffer, 1991 (CHE ) Concha und Shepler, 1989 (LUF ) Nelson und Faust, (CHE ) Maestracci, 1994 (CHE ) Weibull, 1994 (LUF ) Ducloux et al., 1981 (CHE ) DAR - 7 -

27 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion Eigenschaft Methode Ergebnis (Annex Punk) III Dichte, relative 1,1697 Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Offen Experimental testing of the products physico-chemical and technical characteristics: This is an application for mutual recognition according to 15b; experimental testing did not take place

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