Rebell Ultra. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Quinmerac. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Chloridazon Quinmerac Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 25 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 PSM-Zulassungsbericht Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 PSM-Zulassungsbericht 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller BASF SE E-APE/DT, Li 556, Speyerer Straße 2, Limburgerhof Wirkungsbereich Herbizid Formulierungstyp Suspensionskonzentrat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Chloridazon (0089) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung Quinmerac (0867) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 325 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 100 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Futterrübe, Zuckerrübe Kletten-Labkraut zulassen Futterrübe, Zuckerrübe Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei handelt es sich um ein Suspensionskonzentrat zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen des FAO/WHO-Manuals (2010) und der FAO- Spezifikation 111/SC/S/F (1997) für Chloridazon und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für die Bestimmung der Wirkstoffe Chloridazon und Quinmerac im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen auch CIPAC-Methoden für die einzelnen Wirkstoffe zur Verfügung. Eine Analysemethode zur Bestimmung der in Chloridazon enthaltenen relevanten Verunreinigung 4-Amino-5-chlor-Isomer wurde nachgefordert. Zur Bestimmung von Rückständen der Wirkstoffe Chloridazon und Quinmerac in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Nachgefordert ist ein Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Quinmerac in Milch, Eiern, Fleisch, Fett und Leber oder Niere. Das Mittel enthält die Wirkstoffe Chloridazon (Gruppe der Phenylpyridazine) und Quinmerac (Gruppe der Chinolincarbonsäuren) und soll im Vorauflauf allein und im Nachauflauf Antrag: / SVA am:

4 PSM-Zulassungsbericht zwecks Verbesserung der Blattaufnahme als Tankmischung mit dem Mittel Spectrum (Wirkstoff Dimethenamid-P, Gruppe der Chloracetamide) angewendet werden. Bei Chloridazon findet nach der Aufnahme über die Wurzel eine akropetale Verteilung in alle Teile der Pflanze statt. Chloridazon ist ein Photosynthesehemmer und hemmt die Hill-Reaktion (Wirkungsmechanismus (HRAC- Gruppe): C3). Bei Quinmerac erfolgt die Aufnahme sowohl über die Wurzel als auch über das Blatt, wobei Licht die Aufnahmerate erhöht. Quinmerac fördert aufgrund seiner Auxinwirkung in empfindlichen Pflanzen die Bildung des Phytohormons Ethylen (Wirkungsmechanismus (HRAC- Gruppe): O) Dadurch kommt es im Pflanzengewebe zu einer Anreicherung der phytohormonellen Abscisinsäure (ABA). Pflanzendeformationen, Stomataverschluss, Hemmung der Transpiration, CO 2 -Assimilation und Wachstum sowie das Absterben von Zellen sind die Folge. Die hinreichende Wirksamkeit von im Vorauflauf gegen Kletten-Labkraut und im Nachauflauf in Tankmischung mit Spectrum im Splittingverfahren gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Futterund Zuckerrüben ist belegt. Für die Mittel und Spectrum sowie für die Einzelwirkstoffe sind bis jetzt keine Resistenzen gemeldet worden. Das Risiko einer Resistenzentwicklung wird insgesamt als mittel bewertet. Nach der Anwendung von oder der Tankmischung aus und Spectrum traten vorübergehende Schäden an den Rüben auf, die aber rasch wieder vollständig ausgewachsen waren. Vorsorglich wird die Auflage WP734 (Schäden an der Kulturpflanze möglich) erteilt. Für nachgebaute Folgekulturen wie Mais besteht kein Risiko, für Gerste wird vom Antragsteller in der Gebrauchsanleitung ein Nachbauintervall von einer Woche vorgegeben. Das Mittel wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge wie Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer), Bembidion lampros (Laufkäfer), Poecilus cupreus (Laufkäfer) und Pardosa spp. (Wolfsspinnen) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Die vorliegenden Angaben zu den Wirkstoffen und zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Aus den Ergebnissen der vorgelegten Studien ergeben sich keine Hinweise auf nicht vertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Nach praxisgerechter Anwendung des Mittels in Rübenkulturen sind die gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte von jeweils 0,5 mg/kg für Chloridazon und Quinmerac in Zucker- und Futterrüben einhaltbar. Die Bewertung der Rückstandssituation im jeweiligen Erntegut hat ergeben, dass weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für den Verbraucher durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen besteht. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. Für den Abbau von Chloridazon im Boden wird ein DT 50 -Wert von 78,5 Tagen zugrunde gelegt. Für die Metaboliten B und B-1 ist mit Einträgen > 0,1 g/l in das Grundwasser zu rechnen. Es ist von jährlichen Durchschnittskonzentrationen von bis zu 40 g/l für den Metaboliten B und bis zu 2,1 g/l für den Metaboliten B-1 auszugehen. Die beiden Metaboliten weisen keine herbizide Aktivität auf und sind als ökotoxikologisch nicht relevant einzustufen. Konzentrationen von > 10 g/l im Grundwasser sollten jedoch grundsätzlich nicht überschritten werden und sind nur im begründeten Einzelfall akzeptabel. Es wird die Anwendungsbestimmung NG 407 erteilt (keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand). Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung können unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel und Säuger, Arthropoden und die Bodenfauna ausgeschlossen werden. Für Gewässerorganismen und Nichtzielpflanzen sind Risikominderungsmaßnahmen erforderlich. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Antrag: / SVA am:

5 PSM-Zulassungsbericht Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung GHS09 Umwelt N Umweltgefährlich RK051 R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NG407 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand. NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Wirksamkeit WMC3 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C3 WMO Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN130 NN160 NN164 NN165 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung Analytik Zu: KIIIA Antrag: / SVA am:

6 PSM-Zulassungsbericht Eine Analysemethode zur Bestimmung der relevanten Verunreinigung 4-Amino-5-chlor-2- phenylpyridazin-3(2h)-on im Pflanzenschutzmittel ist vorzulegen. Begründung: Eine Methode wurde nicht vorgelegt. Im Dokument M weisen Sie darauf hin, dass die CIPAC-Methode 111/SC diesen Punkt adressieren könnte. Die Anwendbarkeit der Methode ist zumindest mit Beispielchromatogrammen zu belegen. Diese Unterlagen sind innerhalb von 6 Monaten vorzulegen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass künftige Anträge ohne diese Unterlage als unvollständig angesehen werden könnten. BBA-Ausw. Bienen Zu: KIIIA Ein Ergebnis aus der Halbfreilandprüfung (KIIIA ) nach GLP und EPPO-Richtlinie 170 Begründung: In einer der Laborprüfungen mit Apis mellifera L. wurden bei oraler Applikation von BAS H Verhaltensstörungen beobachtet. Um Verhaltensstörungen durch die Anwendung von Zepplin unter praktischen Bedingungen ausschließen zu können, ist für eine abschließende Bewertung ein Ergebnis aus der Halbfreilandprüfung (KIIIA ) nach GLP und EPPO-Richtlinie 170 nachzureichen. Beistoff Zu: KIIIA X: Für jeden oben genannten Beistoff ist umgehend ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG einzureichen. Dieses muss sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden oder vom Hersteller des Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden. Rückstandsanalytik Zu: KIIA 4.3 (Quinmerac) Innerhalb von zwölf Monaten ab Zulassungsdatum ist ein validiertes Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Quinmerac in Milch, Eiern, Fleisch, Fett und Leber oder Niere vorzulegen. Begründung: Um falsch positive Ergebnisse in der Überwachung zu vermeiden, ist gemäß Leitlinie SAN- CO/825/00 für die o.g. Matrixtypen ein validiertes Absicherungsverfahren erforderlich. Die Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Validierung von Absicherungsverfahren sind weiter präzisiert worden (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 52 (2000) 292 bzw. Bundesanzeiger Nr. 232, Seite vom ). Wirkstoff Zu: KIIA (Chloridazon) Für die relevante Verunreinigung 4-Amino-5-chlor-2-phenylpyridazin-3(2H)-on des technischen Wirkstoffs Chloridazon sind UV/VIS-, IR-, NMR- und Massenspektren einzureichen. Begründung: Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 544/2011 sind für relevante Verunreinigungen die genannten Spektren vorzulegen. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt Antrag: / SVA am:

7 PSM-Zulassungsbericht UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Rebell BASF SE E-APE/DT SC - Chloridazon (0089) 400 g/l - Quinmerac (0867) 50 g/l TERLIN DF Skyanide Chemicals GmbH WG - Chloridazon (0089) 650 g/kg Pyramin WG BASF SE E-APE/DT WG - Chloridazon (0089) 650 g/kg Butisan Gold BASF SE E-APE/DT SE - Metazachlor (0617) 200 g/l - Quinmerac (0867) 100 g/l - Dimethenamid-P (0988) 200 g/l Katamaran Plus BASF SE E-APE/DT SE - Metazachlor (0617) 300 g/l - Quinmerac (0867) 100 g/l - Dimethenamid-P (0988) 100 g/l Butisan Top BASF SE E-APE/DT SC - Metazachlor (0617) 375 g/l - Quinmerac (0867) 125 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

8 PSM-Zulassungsbericht 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Chloridazon Quinmerac Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels BASF SE Versuchsbezeichnung BAS H-0-SC Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: ist ein beiges, fruchtig riechendes Suspensionskonzentrat, welches weder selbstentzündlich noch explosiv, brandfördernd oder entzündlich ist. Die Zündtemperatur liegt bei 601 C. Dichte, ph-wert, Viskosität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit, Suspendierbarkeit, Spontaneität der Dispergierbarkeit, Nasssiebung, Korngrößenverteilung, Ausgießbarkeit und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage) und niedriger (0 C für 7 Tage) Temperatur erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (2010) und der FAO- Spezifikation 111/SC/S/F (1997) für Chloridazon. Laut eingereichten Studien ist das Mittel mit anderen Mitteln mischbar. Zepplin ist nach einer Lagerung von zwei Jahren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades der technischen Wirkstoffe Chloridazon und Quinmerac und deren Gehalte an Verunreinigungen stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung werden die Wirkstoffe Chloridazon und Quinmerac nach einer Methode von Battelle UK Ltd (Walker, 2007) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer Zorbax Eclipse XDB C18 Säule mittels UV-Detektion bei 252 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril/Wasser/Schwefelsäure ( , v/v/v) Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev. 4 validiert. Für die Bestimmung der Wirkstoffgehalte in SC-Formulierungen stehen CIPAC-Methoden zur Verfügung (Chloridazon: Handbuch D, S. 38, Methode [111/SC/M-] und Quinmerac: Handbuch J, S. 106, Methode [563/SC/M/-]). Eine Analysemethode zur Bestimmung der in Chloridazon enthaltenen relevanten Verunreinigung 4-Amino-5-chlor-Isomer ist nachgefordert. Antrag: / SVA am:

9 PSM-Zulassungsbericht 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen der Wirkstoffe Chloridazon und Quinmerac in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Nachgefordert ist ein Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Quinmerac in Milch, Eiern, Fleisch, Fett und Leber oder Niere. Der Wirkstoff Chloridazon lässt sich in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie Wasser mittels LC-MS/MS bestimmen. Für Boden, Wasser und Luft liegen auch HPLC/UV- Methoden vor. Weiterhin können Rückstände von Chloridazon in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und im Boden mit GC/ECD bestimmt werden. Der Wirkstoff Quinmerac lässt sich mittels LC-MS/MS in pflanzlichen Lebensmitteln, Boden und Wasser bestimmen. Es liegen außerdem LC/LC-UV-Methoden für Lebensmittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs vor. In Wasser und Luft kann der Wirkstoff Quinmerac auch mit HPLC/UV bestimmt werden. Es sind keine Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und -gewebe erforderlich, da Chloridazon und Quinmerac nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft sind. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel enthält die Wirkstoffe Chloridazon (Gruppe der Phenylpyridazine) und Quinmerac (Gruppe der Chinolincarbonsäuren) und soll im Vorauflauf allein und im Nachauflauf zwecks Verbesserung der Blattaufnahme als Tankmischung mit dem Mittel Spectrum (Wirkstoff Dimethenamid-P, Gruppe der Chloracetamide) angewendet werden. Bei Chloridazon findet nach der Aufnahme über die Wurzel eine akropetale Verteilung in alle Teile der Pflanze statt. Die Blattaufnahme ist von untergeordneter Bedeutung. Chloridazon ist ein Photosynthesehemmer und hemmt die Hill-Reaktion (Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C3). In der Zuckerrübe wird der Wirkstoff metabolisiert und die Pflanze regenneriert sich schnell. Bei Quinmerac erfolgt die Aufnahme sowohl über die Wurzel als auch über das Blatt, wobei Licht die Aufnahmerate erhöht. Die herbizide Wirkung wird durch den über das Blatt aufgenommenen Wirkstoff ausgelöst und durch den über die Wurzel aufgenommenen Wirkstoff verstärkt. Quinmerac fördert aufgrund seiner Auxinwirkung in empfindlichen Pflanzen die Bildung des Phytohormons Ethylen (Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O) Dadurch kommt es im Pflanzengewebe zu einer Anreicherung der phytohormonellen Abscisinsäure (ABA). Pflanzendeformationen, Stomataverschluss, Hemmung der Transpiration, CO 2 -Assimilation und Wachstum sowie das Absterben von Zellen sind die Folge. Die Selektivität von Quinmerac beruht hauptsächlich auf einer geringeren Gewebe/Wirkort-(targetsite) Empfindlichkeit der Kulturpflanzen. In Zuckerrüben wird die Verträglichkeit von Quinmerac noch durch eine raschere Metabolisierung unterstützt. Die Aufnahme von Dimethenamid-P erfolgt fast ausschließlich über Koleoptil und Wurzelspitzen. Die Wirkung beruht auf einer Beeinflussung der Zellteilung und des Zellwachstums. Die hinreichende Wirksamkeit von im Vorauflauf gegen Kletten-Labkraut und im Nachauflauf in Tankmischung mit Spectrum im Splittingverfahren gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Futter- und Zuckerrüben ist belegt. Die Auflage WH9161 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) wird erteilt. Für die Mittel und Spectrum sowie für die Einzelwirkstoffe sind bis jetzt keine Resistenzen gemeldet worden. Das Risiko einer Resistenzentwicklung wird insgesamt als mittel bewertet..nach der Anwendung von oder der Tankmischung aus und Spectrum traten vorübergehende Schäden an den Rüben auf, die aber rasch wieder vollständig ausgewachsen waren. Vorsorglich wird die Auflage WP734 (Schäden an der Kulturpflanze möglich) erteilt. Es waren keine negativen Auswirkungen auf den Ertrag und die Qualität der Rüben festzustellen. Ein Schädigung angrenzender Nachbarkulturen in 1m Abstand von der behandelten Fläche ist nicht zu erwarten. Für nachgebaute Folgekulturen wie Mais besteht kein Risiko, für Gerste wird vom Antragsteller in der Gebrauchsanleitung ein Nach- Antrag: / SVA am:

10 PSM-Zulassungsbericht bauintervall von einer Woche vorgegeben. Das Mittel wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge wie Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer), Bembidion lampros (Laufkäfer), Poecilus cupreus (Laufkäfer) und Pardosa spp. (Wolfsspinnen) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Die Wirkstoffe und das betreffende Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche zeigen, dass nach praxisgerechter Anwendung des Mittels die gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Chloridazon (0,5 mg/kg) und Quinmerac (0,5 mg/kg) in Zuckerrübenkörpern einhaltbar sind. Die Abschätzung des gesundheitlichen Risikos durch Wirkstoffrückstände im Erntegut auf Grund der beantragten Anwendungen wurde mit dem deutschen VELS-Modell (DE, 2005) sowie mit dem EFSA PRIMo (rev. 2_0, EFSA, 2008), das zahlreiche Verzehrsdaten aus EU- Mitgliedsstaaten und WHO-Regionen enthält, durchgeführt: Die TMDI, basierend auf den zulässigen Rückstandshöchstgehalten beträgt für Chloridazon 20 % des ADI-Wertes von 0,1 mg/kg KG/d für englische Kinder und 11 % für deutsche Kinder. Für Quinmerac wird der ADI-Wert von 0,08 mg/kg KG/d zu 18,4 % (TMDI) für englische Kinder und zu 6,3 % (NTMDI) für deutsche Kinder ausgeschöpft. Da NTMDI und TMDI unterhalb des ADI-Wertes liegen, ist eine verfeinerte Expositionsabschätzung nicht notwendig. Für den Verbraucher ist demgemäß kein chronisches Risiko durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen ableitbar. Die Berechnung des akuten Risikos (IESTI, EFSA PRIMo) auf Basis der akuten Referenzdosis beträgt für Quinmerac 15 % der ARfD von 0,3 mg/kg KG für englische Kinder als maximale Ausschöpfung bei Zuckerrüben als kritischer Fall. Wegen der geringen akuten Toxizität des Wirkstoffes Chloridazon wurde keine ARfD festgelegt. Ein Risiko für Verbraucher durch die kurzzeitige Aufnahme von Wirkstoff-Rückständen ist unwahrscheinlich. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher insgesamt keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. 2.8 Naturhaushalt Quinmerac wird unter Laborbedingungen im Boden mit DT 50 -Werten von 16 bis 201 d abgebaut. In Freilandversuchen betrug die DT bis 58 d, die DT 90 bis 194 d. Für die PEC gw -Modellierung wurde eine DT 50 von 10,4 d verwendet. Im Boden werden die Metaboliten BH (max. 29,1 % nach 30 d, DT 50 für PEC GW 17,3 d), und BH (max. 27,2 % nach 91 d, DT 50 für PEC GW 80,2 d), gebildet. Auf Grund der niedrigen K oc -Werte von durchschnittlich 35,1 für Quinmerac bzw. 28 für BAS und 73,5 für BAS ist eine Versickerungsneigung nicht auszuschließen. Diese Werte werden auch für die PELMO-Modellierung verwendet. In einer Feld-Lysimeterstudie mit 250 g Wirkstoff/ha in Raps im August 14 Tage nach der Aussaat wurde Quinmerac nicht in Konzentrationen über 0,1 µg/l im Sickerwasser gefunden. Die Einträge der Metaboliten BH (max. 0,79 µg/l) und BH (max. 0,74 µg/l) waren höher. Eine weitere Lysimeterstudie mit Chloridazon und 224,6 g Quinmerac mit Anwendung im Mai ergab für den Metaboliten BH eine durch- Antrag: / SVA am:

11 PSM-Zulassungsbericht schnittliche Jahreskonzentration von 6,49 µg/l und für den Metaboliten BH von < 0,1 µg/l. Beide Studien decken nur die Anwendung ab, nicht die Anwendung (vor dem Auflaufen). Die PELMO Modellierungen zeigen, dass Einträge der Metaboliten BH und BH in das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden können. Es wird daher eine maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac/ha als Anwendungsbestimmung festgelegt. Beide Metaboliten werden als ökotoxikologisch nicht relevant beurteilt und sind auch als toxikologisch nicht relevant anzusehen. Einträge über run-off oder Drainage sind für den Wirkstoff und die Metaboliten nicht zu erwarten. Quinmerac ist hydrolysestabil. Die DT 50 -Werte betrugen in der Wasser-Sediment-Studie in der Wasserphase 78 bis 99 d, im Gesamtsystem mit 163 bis 196 d. Der Wirkstoff wird zu max. 19,7 % (d 30) auch ins Sediment verlagert. In der Wasserphase findet sich auch der Metabolit BAS mit max. 9,5 % nach 100 d. Die Mineralisierung ist mit 2 bzw. 4% nach 100 d gering. Der Dampfdruck liegt bei <10-10 Pa, damit kann eine relevante Verflüchtigung ausgeschlossen werden und auch eine weiträumige Verteilung ist trotz einer DT 50 >2 d nicht wahrscheinlich. Für die Auswirkungen von Quinmerac auf Vögel wird die akute LD 50 von >2000 mg/kg (Colinus virginianus) zugrundegelegt; für die Kurzzeittoxizität die LD 50 von >935 mg/kg (Colinus virginianus) und für die Langzeittoxizität der NOAEL von 11 mg as/kg KG/d (Coturnix japonica). Für Säuger liegt die LD 50 der Ratte bei >5000 mg/kg KG und der NOEL für die Langzeittoxizität beim Kaninchen bei 30 mg/kg KG/d. Die empfindlichsten Gewässerorganismen sind Wasserpflanzen (Lemna gibba) mit einer E y C 50 von 16 mg as/l. Die Metaboliten zeigen eine geringere Toxizität für Fische und Algen. Eine Bioakkumulationsstudie wurde wegen des niedrigen log P ow von 1,29 nicht durchgeführt. In Studien mit Nichtzielarthropoden und einer Quinmerac-Monoformulierung wurde eine LR 50 >500 g ai/ha ermittelt. Die akute Toxizität des Wirkstoffes und seiner Metaboliten für Regenwürmer liegt bei >1000 mg/kg. Die NOEC des Metaboliten BH für Folsomia candida liegt bei 1000 mg/kg Substrat. Für Quinmerac und die beiden Metaboliten ergeben sich keine Auswirkungen auf die Bodenmikroflora. Untersuchungen zu Nichtzielpflanzen im seedling emergence Test zu einer Quinmerac-Soloformulierung und beiden Metaboliten zeigten eine ER 50 zwischen 31,25 und 62,5 g/ha und für beide Metaboliten von > 250 g/ha. Der Metabolit BH wurde auch im Wachstumstest untersucht mit einer ER 50 von > 500 g/ha. Chloridazon wird im Boden im Labor mit einer DT 50 von 8,6 bis 187,6 Tagen abgebaut. Für den Abbau im Freiland wurden DT 50 -Werte von 13 bis 78,5 Tagen festgestellt. Im Freiland wurden für den Wirkstoff DT 50 -Werte von 16 bis 78,5 Tagen gefunden. Als realistic worst case wird ein DT 50 - Wert von 78,5 Tagen zugrundegelegt. Der Metabolit B wurde in Studien zum aeroben Abbau im Boden mit > 10 % ermittelt. Er zeigte im Labor Halbwertszeiten im Boden von 97 bis 134 Tagen. Der Metabolit B-1 wure im Boden mit < 5 % und im Lysimeter gefunden.im ph-bereich von 5 bis 9 ist Chloridazon hydrolytisch stabil. In Wasser-Sediment-Systemen werden DT 50 -Werte im Wasser von 57 bis 145 Tagen ermittelt. Eine Lysimeterstudie mit 2,96 und 2,5 kg Wirkstoff/ha ergab keine relevanten Mengen an Wirkstoff im Sickerwasser. Für die Metaboliten B und B-1 ist mit Grundwasser-Einträgen > 0,1 g/l zu rechnen. Es ist von jährlichen Durchschnittskonzentrationen von bis zu 40 g/l für den Metaboliten B und bis zu 2,1 g/l für den Metaboliten B-1 auszugehen. Modellierungen mit PELMO (Borstel, Hamburg) ergaben bei Anwendung von 1 x 813 g as/ha im Vorauflauf und 3 x 271 g as/ha im Splitting ab dem 2. Jahr für den Metaboliten B jährliche Durchschnittskonzentrationen von weit über 0,1 g/l. Die beiden Metaboliten weisen keine herbizide Aktivität auf und sind als ökotoxikologisch nicht relevant einzustufen. Konzentrationen von > 10 g/l im Grundwasser sollten jedoch grundsätzlich nicht überschritten werden und sind nur im begründeten Einzelfall akzeptabel. Es ist insbesondere in leichteren Böden von einer Verlagerung des Metaboliten B in das Grundwasser auszugehen. Demzufolge werden Anwendungen auf leichten Böden zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf das Grundwasser bei der Zulassung nicht berücksichtigt. Zudem wird die Anwendungsbestimmung NG 407 erteilt (Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand). Aufgrund der mit EXPOSIT errechneten Einträge der run-off bedingten Initialkonzentrationen im Uferfiltrat von > 0,1 g/l ist in Abhängigkeit vom Aufwand die Anwendungsbestimmung NG 402 (10 m) erforderlich. Der Dampfdruck liegt bei 10-9 Pa, damit kann eine relevante Verflüchtigung ausgeschlossen werden. Antrag: / SVA am:

12 PSM-Zulassungsbericht Die akute LD 50 des Wirkstoffes Chloridazon für Vögel liegt bei > 2000 mg/kg (Colinus virginianus), die LC 50 Kurzzeit bei 1112 mg/kg KG/d (Anas platyrhynchos) und die NOEC für die längerfristige Wirkung bei 21,8 mg/kg KG/d (Colinus virginianus). Bei den Säugern liegt die akute Toxizität des Wirkstoffs bei der Ratte bei 2140 mg/kg KG/d und die NOEAEL bei 148 mg/kg KG/d. Bei den Gewässerorganismen ist die Grünalge Pseudokircheriella subcapitata mit 0,56 mg Wirkstoff/L die empfindlichste Art. Die Metaboliten B und B-1 sind weniger toxisch. In Studien mit Nichtzielarthropoden und einer CHloridazon-Monoformulierung wurde eine LR 50 >2600 g ai/ha ermittelt. Die akute Toxizität des Wirkstoffes und seiner Metaboliten für Regenwürmer liegt bei >1000 mg/kg. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Bodenmikroflora. Untersuchungen zu Nichtzielpflanzen im seedling emergence Test zu einer Chloridazon-Soloformulierung zeigten eine ER 50 von > 975 g as/ha. Zusätzliche Untersuchungen mit dem Präparat wurden mit Vögeln und Säugern nicht durchgeführt. Ein Risiko für Vögel kann auch unter Berücksichtigung der Mischung mit Spektrum nach verfeinerter Risikobewertung im Hinblick auf langfristige Effekte ausgeschlossen werden. Die Risikoabschätzung für Gewässerorganismen für die Anwendung 001 (Vorauflauf) wird auf Basis der Daten zu Pseudokirchneriella subcapitata zu Chloridazon durchgeführt (0,56 mg Chloridazon/L). Risikominderungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Für die Anwendung 002 (in Mischung mit Spektrum, Wirkstoff Dimethenamid-P) wird die Toxizität durch den Wirkstoff Dimethenamid-P bestimmt ((E b C50 0,012 mg/l, Lemna gibba). Risikominderungsmaßnahmen sind erforderlich, ebenso im Hinblick auf den Einträge durch run-off und Drainage. Für Arthropoden sind Unterlagen zum Mittel in Tankmischung mit Spektrum vorhanden (LR 50 > 380 ml für Aphidius rhopalosiphi und 3934 ml/ha für Typhlodromus pyri). Die Risikobewertung ergibt ein vertretbares Risiko. Für Regenwürmer liegt die LC 50 für das Mittel in Kombination mit Spektrum bei >854 mg/kg Substrat und die NOEC aus dem Reproduktionstest bei 62,35 mg/kg Substrat. Es ergibt sich ein vertretbares Risiko. Die Wirkung des Präparates auf Bodenmikroorganismen liegt unterhalb des Schwellenwertes von 25 %. Die empfindlichste Pflanzenart im Hinblick auf das Präparat ist Veronica persica (ER 50 31,25 g/ha L Präp./ha) im seedling emergence Test bzw. für die Tankmischung die ER 50 von 22,4 g as/ha (Lactuca sativa). Risikominderungsmaßnahmen sind erforderlich. Das Mittel ist mit N, umweltgefährlich, R51/R 53 zu kennzeichnen. Antrag: / SVA am:

13 PSM-Zulassungsbericht 3 Anwendungen 001 Futterrübe, Zuckerrübe - Kletten-Labkraut Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Kletten-Labkraut Futterrübe, Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 00 bis 09 Anwendungszeitpunkt Vor dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 2,5 l/ha in 200 bis 300 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642 Wartezeiten (F) Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NG343 NG402 NT101 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche in Zuckerrüben belegen, dass die gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Chloridazon (0,5 mg/kg) und Quinmerac (0,5 mg/kg) in Rübenkorpern nach praxisgerechter Anwendung von "" einhaltbar sind. Detailangaben zur Rückstandssituation und zur Risikobewertung sind im Anhang dem Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR zu entnehmen. Antrag.: / SVA am:

14 PSM-Zulassungsbericht 002 Futterrübe, Zuckerrübe - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Futterrübe, Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 10 bis 31 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Kombinationspartner in Mischung mit: Spectrum (Zeitpunkt 1: 0,15 l/ha ; Zeitpunkt 2: 0,3 l/ha ; Zeitpunkt 3: 0,45 l/ha ) Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen im Splittingverfahren (3 Behandlungen) Aufwand - Zeitpunkt 1 0,83 l/ha in 200 bis 300 l Wasser/ha - Zeitpunkt 2 0,83 l/ha in 200 bis 300 l Wasser/ha - Zeitpunkt 3 0,83 l/ha in 200 bis 300 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen keine Wartezeiten 90 Tage Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Anwendungsbestimmungen NW609 5 m NT102 NG402 NG343 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Antrag.: / SVA am:

15 PSM-Zulassungsbericht GHS09 N NB6641 NG343 NG402 NG407 NN130 NN160 NN164 NN165 NT101 NT102 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Umwelt Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Antrag.: / SVA am:

16 PSM-Zulassungsbericht NW262 NW265 NW468 NW609 NW642 RK051 SB001 SB010 SF SP001 SX035 SX057 WMC3 WMO Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C3 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

17 ZA /00 Zepplin Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel BVL-Bewertungsbericht Wirkstoff(e): 325 g/l Chloridazon (0089); 100 g/l Quinmerac (0867) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Quinmerac: - 1 -

18 ISO common name Quinmerac BVL Nr CIPAC Nr. 563 CAS Nr O OH EWG Nr Cl N Wirkungsbereich Herbizid CH 3 Summenformel und Molgewicht C 11 H 8 ClNO 2 221,64 g/mol Chemische Bezeichnung (IUPAC) Chemische Bezeichnung (CA) 7-Chloro-3-methylquinoline-8-carboxylic acid 7-Chloro-3-methyl-8-quinolinecarboxylic acid FAO-Spezifikation Mindestreinheitsgrad 980 g/kg (RL 2010/89/EU) relevante Verunreinigung(en) - 2 -

19 Physikalische und chemische Eigenschaften des Wirkstoffes Quinmerac Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) B (IIA 2.4) Studie Schmelzpunkt, Gefrier- oder Erstarrungspunkt Reinheit [%] 100 EEC A 1 (DSC) Methode Ergebnis Kommentar Referenz C LOEP Türk, 1996 (CHE ) (E ) Siedepunkt siehe B LOEP Zersetzungs- oder Sublimationstemperatur 100 EEC A 2 (DSC) Relative Dichte 100 EEC A 3 (Gasvergleichs- Pyknometer) Dampfdruck 100 EEC A 4 (Dampfdruckwaage) Flüchtigkeit, Henry-Konstante Aussehen: physikalischer Zustand (TAS) > 260 C LOEP Türk, 1996 (CHE ) (E ) D 20 4 = 1,47 Kästel, 2002 (CHE ) (E ) < Pa (20 C) extrapoliert von C LOEP Kästel, 2002 (CHE ) (E ) Berechnung < Pa m 3 mol 1 (20 C) LOEP Ohnesorge, 2000 (CHE ) (E ) Visuelle Betrachtung kristalliner Feststoff Pulver LOEP LOEP Türk, 1996 (CHE ) (E ) Kästel, 1999 (CHE ) (E ) - 3 -

20 Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) B (IIA 2.5) Studie Reinheit [%] Farbe (TAS) Geruch (TAS) Spektren 99.4 Methode Ergebnis Kommentar Referenz Visuelle Betrachtung sinnesphysiologisch UV/VIS OECD 101 IR, NMR MS farblos weiß geruchslos schwach aromatisch in CH 3 OH: λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur. LOEP LOEP LOEP Türk, 1996 (CHE ) (E ) Kästel, 1999 (CHE ) (E ) Türk, 1996 (CHE ) (E ) Kästel, 1999 (CHE ) (E ) Daum, 2000 (CHE ) (E ) B (IIA 2.5) Spektren für relevante Verunreinigungen UV/VIS, IR NMR, MS nicht relevant - 4 -

21 Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.6) B (IIA 2.7) B (IIA 2.8) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) Studie Löslichkeit in Wasser Löslichkeit in organischen Lösemitteln Verteilungskoeffizient Hydrolyse Direkte Phototransformation in Wasser Reinheit [%] Methode Ergebnis Kommentar Referenz 100 EEC A 6 (Säulenelution) 213 mg/l ph 3,7 (dest. H 2 O) 107 g/l ph 7 alle bei 20 C 100 Aceton 1,5 Acetonitril 0,7 Dichlormethan 2,2 Ethylacetat 0,4 n-heptan unlöslich Methanol 1,9 1-Octanol 0,3 Toluen < 0,1 alle in g/l, 20 C 99,4 OECD 117 (HPLC-Methode) 99,4 96 (radiochem.) EPA-N, EEC C7 log P o/w = 1,29 berechnet: log P o/w = 1,2 ph 4 = -1,4 ph 7 = -4,4 ph 10 stabil bei ph 5 9 stabil bei ph 4, 7 und 9 (DT 50 > 1 a bei 25 C) SETAC ph 5 DT 50 = 57 d ph 7 DT 50 =131 d ph 9 DT 50 =117 d (ph 2,3 21 C) Daum, 2000 (CHE ) (E ) Daum, 2000 (CHE ) (E ) LOEP Türk, 1997 (CHE ) (E ) LOEP Daum, 1998 (CHE ) (E ) Daum, 2000 (CHE ) (E ) Regenstein, 1984 (CHE ) (E ) Brands, 2005 (E ) Lewis, 2003 (CHE ) (E ) - 5 -

22 Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.10) B (IIA 2.11) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) Studie Reinheit [%] Quantenausbeute 99,4 (radiochem.) 96 (radiochem.) Dissoziationskonstante Stabilität in Luft, indirekte Phototransformation Methode Ergebnis Kommentar Referenz BBA Guideline IV, 6-1 Φ = (ph 4,6) Φ (ph 7) Φ = 3, (ph 5) Φ = 1, (ph 7) Φ = 1, (ph 9) Sarafin, 1992 (CHE ) Hassink, 2003 (E ) (E ) 99,4 OECD 112 pk a = 4,31 (20 C) LOEP Redecker, 1988 (CHE ) (E ) Redecker, 1993 (CHE ) (E ) Berechnung nach Atkinson DT 50 < 39 h (24h-Tag) k 9, cm 3 s 1 (OH-Radikal-Konz.: cm ³) Entzündbarkeit 100 EEC A10 Die Testsubstanz verbrennt nicht unter den Testbedingungen. Selbstentzündlichkeit 100 EEC A 16 Bis 400 C wurde keine Selbstentzündung beobachtet. Flammpunkt EEC A 9 nicht anwendbar Explosionsfähigkeit 100 EEC A 14 Das untersuchte Material stellt keine Explosionsgefahr dar [thermische und mechanische (Schlag und Reibung) Empfindlichkeit]. Sarafin, 1991 (CHE ) (E ) LOEP Löffler, 2000 (CHE ) (E ) Löffler, 2000 (CHE ) (E ) LOEP Löffler, 2000 (CHE ) (E ) - 6 -

23 Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.14) B (IIA 2.15) Studie Oberflächen spannung Brandfördernde Eigenschaften Reinheit [%] Methode Ergebnis Kommentar Referenz 100 EEC A 5 (Plattenmethode) EEC A17 LOEP: List of Endponts des Draft Assessment Report 72,2 mn/m (0,1% (w/w) bei 20 C) LOEP Kästel, 2002 (CHE ) (E ) Die chemische Struktur gibt keine Hinweise auf brandfördernde Eigenschaften. LOEP Löffler, 2000 (CHE ) (E ) - 7 -

24 Wirkungsweise von Chloridazon: ISO common name Chloridazon BVL No CIPAC No. 111 CAS No O Cl EEC No N N NH 2 Function Herbicide Molecular formula and molar mass C 10 H 8 ClN 3 O g/mol Chemical name (IUPAC) Chemical name (CA) 5-Amino-4-chloro-2-phenylpyridazin-3(2H)-one 5-Amino-4-chloro-2-phenyl-3(2H)-pyridazinone FAO Specification 885 g/kg AGP:CP/346; 1997 Minimum purity of the active substance as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured 920 g/kg (Directive 2008/41/EC) 4-Amino-5-chloro isomer, max. 60 g/kg - 8 -

25 Physical and chemical properties of the active substance chloridazon Section (Annex point) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) B (IIA 2.4) Study Melting point, freezing point or solidification point Purity [%] Method Results Comments Reference 99.9 OECD 102 (Kapillarmethode ) (DSC) C 207 C Boiling point see B Temperature of decomposition or sublimation 99.9 OECD 102 (DSC) Relative density 99.9 OECD 109 EEC A3 (gas pycnometer) Vapour pressure 99.9 EEC A 4 (effusion method) Volatility, Henry's law constant Appearance: physical state LOEP Daum, 1999 (CHE ) > 360 C. LOEP Daum, 1999 (CHE ) d 20 4 = 1.51 Kästel, 1999 (CHE ) Pa (20 C) Pa (25 C), both extrapolated Calculation Pa m 3 mol 1 (20 C) water solubility: 340 mg/l Pa m 3 mol 1 (20 C) water solubility: 420 mg/l Visual assessment crystalline solid solid LOEP Kästel, 1999 (CHE ) LOEP LOEP LOEP Ohnsorge, 2000 (LUF ) RMS Daum, 1999 (CHE ) Panek, 1990 (CHE ) - 9 -

26 Section (Annex point) B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) B (IIA 2.5) B (IIA 2.5) B (IIA 2.6) Study Purity [%] Appearance: colour Appearance: odour 99.9 Spectra of purified active substance Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern Method Results Comments Reference Visual assessment Organoleptic assessment colourless light yellow-brown or straw odourless faint grassy or herbal UV/VIS λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] IR NMR MS IR NMR MS Solubility in water 99.9 OECD 105 EEC A6 (flask method) Spectra are consistent with given structure of chloridazon g/l (deionized H 2 O) g/l (ph 7) g/l (ph 4) all at 20 C LOEP LOEP LOEP not submitted Daum, 1999 (CHE ) Panek, 1990 (CHE ) Daum, 1999 (CHE ) Panek, 1990 (CHE ) Daum, 1999 (CHE ) LOEP Daum, 2000 (CHE )

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