Mais-Banvel WG. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Natrium-Salz. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Dicamba (als) Natrium-Salz Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 32 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller Syngenta Agro GmbH, Am Technologiepark 1-5, Maintal Wirkungsbereich Herbizid Formulierungstyp Wasserlösliches Granulat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Dicamba (0218) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung (als) Natrium-Salz Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 700 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 770 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Mais Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde, zulassen Winden-Knöterich, Gänsefuß-Arten Zuckermais Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde, zulassen Winden-Knöterich, Gänsefuß-Arten Sorghum-Hirse Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde, Winden-Knöterich, Gänsefuß-Arten zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei handelt es sich um ein wasserlösliches Granulat zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für den technischen Wirkstoff Dicamba und für die Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Dicamba in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Nachgefordert sind validierte Analyse- und Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Dicamba in Boden, welche eine Bestimmungsgrenze von mindestens 3,5 µg/kg erreichen. Das Mittel enthält den Wirkstoff Dicamba, der zu der chemischen Gruppe der Benzoesäuren gehört. Dicamba wird von den Pflanzen insbesondere über die Blätter aufgenommen. Die Translokation in der Pflanze erfolgt akro- und basipetal über Xylem bzw. Phloem zu den Antrag: / SVA am:

4 Meristemgeweben, wo der Wirkstoff akkumuliert. Mangels raschem Metabolismus von Dicamba im Zielgewebe bleibt die Konzentration an nativen wie auch synthetischen Auxinen dauerhaft zu hoch, was zu dauernder Überanregung der Auxin-Rezeptoren führt. Über die Hemmung des basipetalen IAA-Transports kommt es zu einer Störung des Gleichgewichts zwischen den Phytohormonen IAA, Gibberellinen, Cytokininen und Ethylen. Die Synthese von RNA, DNA und Proteinen verläuft abnormal, unkontrollierte Zellteilungen und Zellvergrößerungen finden statt, was letztlich zur Zerstörung des Leitgewebes führt. Neben dieser Funktion als synthetisches Auxin wurde für Dicamba auch eine Hemmung des basipetalen polaren Transports nativer Auxine nachgewiesen. Monokotyle Pflanzen können Dicamba wesentlich schneller metabolisieren als dikotyle Pflanzen. Wirkungsmechansimus (HRAC-Gruppe): O. Die hinreichende Wirksamkeit von gegen Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde, Winden-Knöterich und Gänsefußarten in Mais, Zuckermais, Getreidestoppel und Sorghum-Hirse ist belegt. Die Auflage WH9161 wird erteilt. Das Resistenzrisiko für wird als vertretbar angesehen. In den Versuchen zur Kulturpflanzenverträglichkeit an Mais und Sorhum-Hirse wurden phytotoxische Schäden festgestellt. Die Auflage WP734 (Schäden an der Kulturpflanze möglich) wird erteilt. Die Anwendung von Mais- Banvel WG bewirkte Mehrerträge in Mais im Vergleich zu Unbehandelt. Negative Auswirkungen auf die Qualität des Erntegutes (Körnermais und Sorghum-Hirse) in Form von Rohprotein, Rohfaser und Stärkegehalt wurden nicht festgestellt. Anhaltspunkte, dass die Nutzung der Sorhum-Hirse als Energiepflanze beeinträchtigt sein könnte, liegen nicht vor. Für Folgekulturen besteht nach der Anwendung von in Mais kein Risiko. Dagegen ergibt sich aus den Berechnungen mit PEC- und TER-Werten für Winterraps und Winterweizen als mögliche Folgefrucht nach den Getreidestoppeln im Herbst ein Nachbaurisiko. Durch Freilandversuche wurde belegt, dass nach wendender Bodenbearbeitung und der Einsaat nach ca. 3 Wochen das Risiko für Raps und Senfarten vertretbar ist. Benachbarte Kulturen sind bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis durch die Anwendung des Mittels nicht gefährdet. Das Mittel wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge wie Poecilus cupreus (Laufkäfer), Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) und Chrysoperla carnea (Florfliege) sowie als schwach schädigend für Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff und zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Aus den Ergebnissen der vorgelegten Studien ergeben sich keine Hinweise auf nicht vertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Nach praxisgerechter Anwendung des Mittels ist zu erwarten, dass die gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Dicamba von 0,5 mg/kg in Maiskorn und 0,07 mg/kg in Zuckermais nach praxisgerechter Anwendung des Mittels einhaltbar sind. Die Bewertung der Rückstandssituation im jeweiligen Erntegut hat ergeben, dass weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für den Verbraucher durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen besteht. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. Dicamba wird im Boden Im Freiland mit DT 50 -Werte von 1,8 bis 11 Tagen abgebaut. Die entsprechenden DT 90 -Werte liegen bei 6 bis 37 Tagen. Die Modellierung der Grundwassereinträge mit PELMO ergab, dass für die Anwendung (Anwendung auf Getreidestoppel) mit Einträgen > 0.1 μg/l für den Wirkstoff Dicamba und den Metaboliten DCSA zu rechnen ist. Die Anwendung ist daher nicht zulassungsfähig. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung können unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel und Säuger, Arthropoden und die Bodenfauna ausgeschlossen werden. Für Nichtzielpflanzen ergibt sich erst unter Beachtung von Risikominderungsmaßnahmen ein vertretbares Risiko. Antrag: / SVA am:

5 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N Umweltgefährlich Xi Reizend RA151 Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RK051 R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX036 R 36 : Reizt die Augen SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden SX026 S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX039 S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Ausw. Arthropoden NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Wirksamkeit Antrag: / SVA am:

6 WMO Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN160 NN165 NN170 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Ohne Unterbrechung Beistoff Zu: KIIIA Sie geben den Formulierungstyp an mit wasserdispergierbares Granulat (WG). Aufgrund der hohen Wasserlöslichkeit des Wirkstoffes ist jedoch davon auszugehen, dass es sich um ein wasserlösliches Granulat (SG) entsprechend der Definition laut Technical Monograph No. 2, 6 th edition handelt. Dazu erbitte ich eine Stellungnahme. Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA Die Schaumbeständigkeit von Zubereitungen, die mit Wasser ausgebracht werden, muss gemäß CIPAC-Methode MT 47.2 bestimmt und das Ergebnis mit dem Versuchsbericht nachgereicht werden. Begründung: Es liegt nur der Wert nach 1 Minute vor, es muss aber auch der Wert nach 10 Sekunden vorgelegt werden. Zu: KIIIA Der Lagertest über zwei hre bei Umgebungstemperatur sollte in der handelsüblichen Verpackung durchgeführt werden. In der von Ihnen eingereichten Studie (Wochner, ) wird eine Verpackung aus Papier/PE untersucht. Laut Ihren Angaben zu Punkt ist dagegen ein HDPE-Kanister als Verpackung vorgesehen. Dazu erbitte ich eine Stellungnahme. Zu: KIIIA Die Spontaneität der Dispergierbarkeit von WG-Formulierungen muss gemäß CIPAC-Methode MT 174 bestimmt und das Ergebnis mit dem Versuchsbericht nachgereicht werden. Begründung: Es liegt nur ein Ergebnis nach 3 hren Lagerung vor. Es müssen aber auch die Ergebnise vor Lagerung und nach Lagerung bei 54 C über 14 Tage vorgelegt werden. Rückstandsanalytik Zu: KIIA 4.4 Antrag: / SVA am:

7 Es sind validierte Analysen- und Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Dicamba in Boden vorzulegen, die eine Bestimmungsgrenze von mindestens 3,5 µg/kg erreichen. Der Richtwert ist durch den EC 10 -Wert des empfindlichsten Ernteguts (hier: Erbse) gegeben. Begründung: Zu Überwachungszwecken werden gemäß der Leitlinie SANCO/825/00 Analysenverfahren benötigt (siehe hierzu auch Bundesanzeiger Nr. 170, Seite vom ). Die Bestimmungsgrenze der empfindlichsten vorliegenden Methode beträgt 10 µg/kg. Rückstandsverhalten Zu: KIIA Vorlage einer Studie oder einer gutachterlichen Stellungnahme, die die Effizienz der Extraktionsverfahren belegt, welche bei den Analysenmethoden zur Bestimmung von Dicamba in Niere / Leber, Fett und Milch angewandt werden. Begründung: Die Richtigkeit von Rückstandsbestimmungen ist gemäß Anhangspunkte IIA 6.1 und 6.2 der Richtlinie 91/414/EWG sicherzustellen. Wirksamkeit Zu: KIIIA1 3.9 Die Gebrauchsanleitung ist zu korrigieren. Die Beschreibung der Anwendung im Gemüsebau nach der Ernte oder dem Wiederergrünen ist durchgängig zu streichen. Die Beschreibung der Stoppelanwendung im Ackerbau nach der Ernte oder dem Wiederergrünen ist zu prüfen und durchgängig zu korrigieren. Der Absatz bezüglich der Genehmigung nach 18a PflSchG ist zu streichen. Begründung: Es wurde lediglich eine frühe Anwendung in Zuckermais im Gemüsebau von Ihnen beantragt. Die in der Gebrauchsanleitung beschriebene Anwendung in Gemüsekulturen im Gemüsebau nach der Ernte oder dem Wiederergrünen wurde nicht beantragt. Unklar ist außerdem, ob die Stoppelanwendung im Ackerbau nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen oder nach der Ernte oder vor dem Wiederergrünen zu erfolgen hat. Die seinerzeit genehmigten Anwendungen nach 18a PflSchG (Zuckermais, Getreidestoppel und Sorghum-Hirse) wurden jetzt nach 15 PflSchG beantragt. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Syngenta Agro GmbH SG - Dicamba (0218) 700 g/kg Zoom Syngenta Agro GmbH WG - Dicamba (0218) 600 g/kg - Triasulfuron (0802) 30 g/kg DICOTEX AGRIPHAR S.A SL - 2,4-D (0027) 70 g/l - MCPA (0074) 70 g/l - Mecoprop-P (0772) 42 g/l Antrag: / SVA am:

8 - Dicamba (0218) 20 g/l Arrat BASF SE APE/DT Li KK - Tritosulfuron (1024) 250 g/kg - Dicamba (0218) 500 g/kg Clio Star BASF SE APE/DT Li SL - Topramezone (1047) 50 g/l - Dicamba (0218) 160 g/l TASK DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH - Abt. Pflanzenschutz KK - Dicamba (0218) 609 g/kg - Rimsulfuron (0846) 32,5 g/kg UV RASEN FLORANID Torf- und Humuswerk Uchte GmbH GR - 2,4-D (0027) 7 g/kg - Dicamba (0218) 1 g/kg GREENMASTER Fine Turf Extra Scotts Celaflor GmbH GR - 2,4-D (0027) 7,2 g/kg - Dicamba (0218) 1 g/kg BANVEL M Syngenta Agro GmbH SL - MCPA (0074) 340 g/l - Dicamba (0218) 30 g/l SUBSTRAL Rasendünger Scotts Celaflor GmbH GR mit UNKRAUTVER- NICHTER - 2,4-D (0027) 8 g/kg - Dicamba (0218) 1,2 g/kg 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

9 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Dicamba Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Syngenta Agro GmbH Versuchsbezeichnung SYD H-0-SG Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: ist ein grau-beiges, phenolisch riechendes wasserlösliches Granulat, welches weder selbstentzündlich, brandfördernd, entzündlich noch explosiv ist. Schütt- und Stampfdichte, ph-wert, Oberflächenspannung, Benetzbarkeit, Schaumbeständigkeit, Suspendierbarkeit, Spontaneität der Dispergierbarkeit, Nasssiebung, Korngrößenverteilung, Staubanteil, Abrieb, Fließfähigkeit und Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur (54 C für 14 Tage) erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006). Ein Lagertest über zwei hre bei Umgebungstemperatur liegt zwar vor, wurde aber nicht in der vorgesehenen Verkaufsverpackung durchgeführt. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Dicamba nach einer Novartis-Methode (Kettner, 1999) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer C 18 Säule mittels UV-Detektion bei 280 nm bestimmt. Elutionsmittel: 0,1%ige Phosphorsäure:Methanol (Gradient). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in SG-Formulierungen steht keine CIPAC-Methode zur Verfügung. Antrag: / SVA am:

10 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Dicamba in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Wasser und Luft stehen ge-eignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Nachgefordert sind validierte Analyse- und Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Dicamba in Boden, welche eine Bestimmungsgrenze von mindestens 3,5 µg/kg erreichen. Die für Boden vorhandene GC-MS-Methode erreicht nur eine Bestimmungsgrenze von 10 µg/kg. Der Wirkstoff Dicamba lässt sich mittels LC-MS/MS und GC-MS in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs bestimmen. Für Lebensmittel tierischen Ursprungs, Wasser und Luft liegen GC-MS- Methoden vor. Für Luft ist auch eine HPLC/UV-Methode vorhanden. Es sind keine Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und -gewebe erforderlich, da Dicamba nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel enthält den Wirkstoff Dicamba, der zu der chemischen Gruppe der Benzoesäuren gehört. Dicamba wird von den Pflanzen insbesondere über die Blätter aufgenommen. Die Translokation in der Pflanze erfolgt akro- und basipetal über Xylem bzw. Phloem zu den Meristemgeweben, wo der Wirkstoff akkumuliert. Typische Symptome wie abnormale Veränderung der Blüten, Blätter und Knospen weisen darauf hin, dass die Weiterleitung oder die Funktion der Auxine in der Pflanze beeinträchtigt wird. Die Meristeme und sich entfaltende Laubblätter weisen die höchsten Konzentrationen an dem Phytohormon Indol-3-Essigsäure (IAA) auf. IAA wird als Wuchsstoff (Auxin) bezeichnet. Außer der Zellstreckung löst IAA auch Zellteilungen im Sprosskambium aus. Mangels raschem Metabolismus von Dicamba im Zielgewebe bleibt die Konzentration an nativen wie auch synthetischen Auxinen dauerhaft zu hoch, was zu dauernder Überanregung der Auxin-Rezeptoren führt. Über die Hemmung des basipetalen IAA-Transports kommt es zu einer Störung des Gleichgewichts zwischen den Phytohormonen IAA, Gibberellinen, Cytokininen und Ethylen. Die Synthese von RNA, DNA und Proteinen verläuft abnormal, unkontrollierte Zellteilungen und Zellvergrößerungen finden statt, was letztlich zur Zerstörung des Leitgewebes führt. Neben dieser Funktion als synthetisches Auxin wurde für Dicamba auch eine Hemmung des basipetalen polaren Transports nativer Auxine nachgewiesen. Die Symptome einer Pflanzenschädigung durch Dicamba sind typisch für synthetische Auxin-Herbizide und umfassen Verdrehungen und Einrollen von Sprossteilen und Blattstielen (Epinastie), Spross-Schwellung und Blattdeformationen. Diesen Symptomen folgen Chlorosen an den Vegetationspunkten, Wuchshemmungen, Welken und Nekrosen. Monokotyle Pflanzen können Dicamba wesentlich schneller metabolisieren als dikotyle Pflanzen. Wirkungsmechansimus (HRAC-Gruppe): O. Die hinreichende Wirksamkeit von gegen Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde, Winden-Knöterich und Gänsefußarten in Mais, Zuckermais, Getreidestoppel und Sorghum-Hirse ist belegt. Die Auflage WH9161 wird erteilt. Das Resistenzrisiko für wird als vertretbar angesehen. In den Versuchen zur Kulturpflanzenverträglichkeit an Mais und Sorhum-Hirse wurden phytotoxische Schäden festgestellt. Die Auflage WP734 (Schäden an der Kulturpflanze möglich) wird erteilt. Durch die Anwendung von kam es zu Mehrerträgen in Mais im Vergleich zu Unbehandelt. Negative Auswirkungen auf die Qualität des Erntegutes (Körnermais und Sorghum-Hirse) in Form von Rohprotein, Rohfaser und Stärkegehalt wurden nicht festgestellt. Anhaltspunkte, dass die Nutzung der Sorhum-Hirse als Energiepflanze beeinträchtigt sein könnte, liegen nicht vor. Für Folgekulturen besteht nach der Anwendung von in Mais kein Risiko. Dagegen ergibt sich aus den Berechnungen mit PEC- und TER-Werten für Winterraps und Winterweizen als mögliche Folgefrucht nach den Getreidestoppeln im Herbst ein Nachbaurisiko. Durch Freilandversuche wurde belegt, dass nach wendender Bodenbearbeitung und der Einsaat nach ca. 3 Wochen das Risiko für Raps und Senfarten vertretbar ist. Benachbarte Kulturen sind bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis durch die Anwendung des Mittels nicht gefährdet. Das Mittel wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge wie Poecilus cupreus (Laufkäfer), Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) und Chrysoperla carnea (Florfliege) sowie als schwach schädigend für Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Regen- Antrag: / SVA am:

11 würmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff und das betreffende Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche zeigen, dass nach praxisgerechter Anwendung des Mittels die gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Dicamba von 0,5 mg/kg in Maiskorn und 0,07 mg/kg in Zuckermais einhaltbar sind. Aus der Berechnung der Langzeitaufnahme (NTMDI) von Rückständen mit dem deutschen Modell (VELS, 2005) ergibt sich eine Ausschöpfung des ADI-Wertes von 4,1 % für Dicamba (0,3 mg/kg KG/Tag) berechnet an Hand der Lebensmittelmenge, die ein zwei- bis unter fünfjähriges Kind (Körpergewicht: 16,15 kg) täglich verzehrt. Da der ADI-Wert nur teilweise ausgeschöpft wird, ist für den Verbraucher kein chronisches Risiko durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen ableitbar. Die Berechnung des akuten Risikos (IESTI) auf Basis des höchsten Rückstands und der akuten Referenzdosis beträgt für Dicamba <1 % (ARfD = 0,3 mg/kg KG) als maximale Ausschöpfung bei Zuckermais als kritischer Fall für ein zwei- bis unter fünfjähriges Kind (Körpergewicht: 16,15 kg). Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher insgesamt keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. 2.8 Naturhaushalt Dicamba wird im Boden mit DT 50 -Werten von 2,9 bis 6 Tagen abgebaut. Im Freiland wurden DT 50 - Werte von 1,8 bis 11 Tagen festgestellt. Die entsprechenden DT 90 -Werte liegen bei 6 bis 37 Tagen. Für die PELMO-Berechnungen wird eine DT 50 von 2,8 (geometr. Mittel) herangezogen, für EXPOSIT von 4,1 (90. Perzentil). Der Metabolit 3,6 Dichlorsalicylsäure (DCSA) wurde im Boden zu maximal 58,8 % nach 4 Tagen gebildet. Die DT 50 für diesen Metaboliten liegt bei 1,7 bis 10,1 d (Labor) und 7,7 bis 103 d (Feld). Für die PELMO-und EXPOSIT-Berechungen wird das 90. Perzentil der Laborwerte, d.h. 8,6 d herangezogen. Der K oc -Wert für den Wirkstoff liegt bei 4 Tagen (10. Perzentil), für den Metaboliten DCSA bei 395 d Tagen (10. Perzentil). Die Modellierung der Grundwassereinträge mit PELMO ergab, dass für die Anwendung (Anwendung auf Getreidestoppel) mit Einträgen > 0,1 μg/l für den Wirkstoff Dicamba zu rechnen ist (Einträge von 0,333 μg/l für Wintergerste und 0,483 μg/l für Sommerweizen). Für den Metaboliten DCSA ist mit einer Konzentration von 0,109 μg/l in Wintergerste und von 0,094 μg/l in Sommerweizen zu rechnen. Eine Lysimeterstudie liegt vor; die dort geprüften Aufwandmengen, die den Boden erreichen, sind jedoch niedriger als die im vorliegenden Antrag, so dass die Studie nicht für eine Bewertung herangezogen werden kann. Die Anwendung ist daher nicht zulassungsfähig. Der Wirkstoff ist hydrolytisch stabil bei ph 5, 7 und 9. Im Wasser-Sediment-System betrug die DT 50 im Wasser 37 bzw. 44 Tage, der Anteil nicht extrahierbarer Rückstände betrug 35 bzw. 44 % nach 90 Tagen. In der Luft ist nicht mit einer weiträumigen Verteilung zu rechnen. Der Dampfdruck der Säure beträgt 1,67 x 10-3 Pa bei 25 C. Die Säure liegt bei ph 7 zu fast 100 % in dissoziierter Form vor. Eine Berücksichtigung der Einträge durch Verflüchtigung und Deposition in der Risikobewertung ist nicht erforderlich. Eine weiträumige Verteilung des Wirkstoffes über den Luftpfad ist nicht zu erwarten; die modellierte Halbwertszeit in der Atmospäre beträgt < 2 d, jedoch verflüchtigt Dicamba als Natriumsalz nicht relevant. Antrag: / SVA am:

12 Für Vögel liegt die akute Toxizität des Wirkstoffes bei 216 mg/kg, die Kurzzeittoxizität bei > 995 mg/kg KG/d und die Reproduktionstoxizität bei 91 mg/kg KG/d. Für Säuger liegt die akute Toxizität bei 1707 mg/kg und die NOEC für die langfristige Toxizität bei 30 mg/kg KG/d. Bei den aquatischen Organismen ist Skeletonema costatum mit einer E b C 50 von 1,8 μg as/l die empfindlichste Art. Für Lemna gibba liegt die E b C 50 bei > 3,2 mg/l. Der Metabolit DCSA, der auch im Oberflächenwasser auftritt, weist für Algen eine geringere Toxizität auf (E b C 50 Pseudokirchneriella sub. 137 mg/l), für Fische und Daphnien liegt die Toxizität des Metaboliten in einer vergleichbaren Größenordnung wie der Wirkstoff. Die akute Toxizität des Wirkstoffes für Regenwürmer liegt bei > 1000 mg/kg. Zum Präparat liegen für Vögel keine zusätzlichen Daten vor. Auf der Basis der eingereichten Unterlagen ergibt sich ein vertretbares Risiko. Für Säuger liegt die akute Toxizität für die Ratte bei einer LD 50 von 1984 d. Es ergibt sich ein vertretbares Risiko nach verfeinerter Risikobewertung. Für Gewässerorganismen ist die E b C 50 von Skeletonema costatum von 1,8 μg as/l bewertungsrelevant. Es sind keine Risikomanagementmaßnahmen im Hinblick auf Drift und run-off und Drainage erforderlich. Für Arthropoden liegen die Effektwerte (< 50 % Effekte bei 420 g as/ha) deutlich über denen der terrestrischen Pflanzen, so dass die terrestrischen Pflanzen bewertungsrelevant für die Risikomanagementmaßnahmen sind. Die akute Toxizität des Mittels für Regenwürmer liegt bei > 1000 mg/kg. Daten zur Reproduktion liegen nicht vor. Es ergibt sich ein vertretbares Risiko. Für die Bodenmikroflora ergeben sich für Wirkstoff und Mittel keine Abweichungen > 25 % für C- und N-Mineralisierung. Für terrestrische Nichtzielpflanzen liegen Ergebnisse zum Auflauf- und Wachstumstest mit Wirkstoff und Mittel vor. Als empfindlichste Art erwies sich Brassica rapa im Wachstumstest mit dem Wirkstoff Dicamba (ER 50 12,3 g/ha). Ein vertretbares Risiko ergibt sich erst bei Einhaltung von Risikominderungsmaßnahmen. Das Mittel ist mit N, umweltgefährlich, R51/53 zu kennzeichnen. Antrag: / SVA am:

13 3 Anwendungen 001 Mais - Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde, Winden-Knöterich, Gänsefuß- Arten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde, Winden- Knöterich, Gänsefuß-Arten Mais Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 18 Stadium der Kultur bis 16 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen; Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 0,5 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WP734 NW642 WH9161 Wartezeiten 60 Tage Freiland: Mais Anwendungsbestimmungen NT103 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche in Mais belegen, dass die gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Dicamba von 0,5 mg/kg in Maiskorn und von 0,07 mg/kg in Zuckermais nach praxisgerechter Anwendung von "" einhaltbar sind. Detailangaben zur Rückstandssituation und zur Risikobewertung sind im Anhang dem Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR zu entnehmen. Antrag.: / SVA am:

14 002 Zuckermais - Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde, Winden-Knöterich, Gänsefuß-Arten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde, Winden- Knöterich, Gänsefuß-Arten Zuckermais Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 18 Stadium der Kultur bis 16 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 0,5 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WP734 NW642 WH9161 Wartezeiten 60 Tage Freiland: Zuckermais Anwendungsbestimmungen NT103 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

15 004 Sorghum-Hirse - Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde, Winden-Knöterich, Gänsefuß-Arten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde, Winden- Knöterich, Gänsefuß-Arten Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Sorghum-Hirse Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 18 Stadium der Kultur ab 13 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand - auf vorhandene Unkräuter 0,5 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WP734 NW642 WH9161 Wartezeiten 60 Tage Freiland: Sorghum-Hirse Anwendungsbestimmungen NT103 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA In den Versuchen mit doppelter Dosis kam es zu Schäden von %, je nach Boniturtermin. Diese Schäden sind näher zu erläutern und eine umfassendere Tabelle mit den Verträglichkeitswerten nachzureichen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Für den vorliegenden Fall der Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke ist die Anwendung nicht rückstandsrelevant. Falls darüber hinaus Futternutzung vorgesehen wäre, könnten die Rückstandsdaten zu Mais für die Bewertung der Anwendung in Sorghum-Hirse verwendet werden. Antrag.: / SVA am:

16 N NB6641 NN160 NN165 NN170 NN2842 NT103 NW262 NW265 NW468 NW642 RA151 RK051 RX036 SB001 SB110 SF SP001 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 36 : Reizt die Augen Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Antrag.: / SVA am:

17 SS110 SS2101 SX002 SX024 SX026 SX035 SX039 SX046 SX057 WH9161 WMO WP734 Xi Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O Schäden an der Kulturpflanze möglich. Reizend noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

18 ZA /00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel BVL-Bewertungsbericht Wirkstoff(e): 700 g/kg Dicamba (0218 als Natrium-Salz 770 g/kg) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von 3,6-Dichlor-2-methoxybenzoesaeure-Na: - 1 -

19 ISO common name Dicamba BVL Nr CIPAC Nr. 85 CAS Nr EWG Nr COOH Cl OCH 3 Cl Wirkungsbereich Herbizid Summenformel und Molgewicht C 8 H 6 Cl 2 O 3 221,0 g/mol Chemische Bezeichnung (IUPAC) Chemische Bezeichnung (CA) 3,6-Dichlor-2-methoxybenzoesäure 3,6-Dichlor-2-methoxybenzoesäure FAO-Spezifikation 85/TC; 2001: 850 g/kg Mindestreinheitsgrad 850 g/kg (RL 2008/69/EG) relevante Verunreinigung(en) - 2 -

20 Physikalische und chemische Eigenschaften des Wirkstoffes Dicamba Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) B (IIA 2.4) Studie Schmelzpunkt, Gefrier- oder Erstarrungspunkt Reinheit [%] 99,2 89,8 89,8 Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC A1 Kapillarmethode OECD 113 (DTA) OECD 102 Kapillarmethode Siedepunkt 99,6 EEC A 2 (DSC) Zersetzungs- oder Sublimationstemperatur Relative Dichte 99,2 99,6 EEC A 2 (DSC) EEC A 3 (Pyknometer) 85,9 EEC A 3 (Pyknometer) Dampfdruck 99,2 EEC A 4 (Gassättigungsmethode) Flüchtigkeit, Henry-Konstante Aussehen: physikalischer Zustand 99,2 85, C Widlak, 1993 (CHE ) (E ) 150 C Angly, 1999 (CHE ) C Widlak, 1993 (CHE ) s. B Das, 1999 (CHE ) (E ) 230 C Das, 1999 (CHE ) (E ) D 25 4 = 1,484 Pal, 1993 (CHE ) (E ) D 25 4 = 1,521 Pal, 1993 (CHE ) 1, Pa (25 C) Chen, 1994 (CHE ) (E ) Berechnung 1, Pa m 3 mol 1 (25 C) Burkhard, 1999 (CHE ) (E ) visuelle Betrachtung Feststoff Feststoff Widlak, 1993 (CHE ) (E ) Widlak, 1993 (CHE ) (E ) - 3 -

21 B (IIA 2.4) B (IIA 2.5) B (IIA 2.5) Studie Reinheit [%] Farbe 99,2 85,9 Geruch 99,2 99,2 85,9 85,9 Spektren 99,6 Spektren für relevante Verunreinigungen Methode Ergebnis Kommentar Referenz visuelle Betrachtung Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.4) sinnesphysiologisch UV/VIS OECD 101 IR, NMR, MS UV/VIS, IR NMR, MS weiß cremefarben bis hellbraun leicht aromatisch, stechend leicht stechend λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] ph neutral neutral sauer sauer alkalisch alkalisch Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur von Dicamba. nicht relevant Widlak, 1993 (CHE ) (E ) Widlak, 1993 (CHE ) (E ) Widlak, 1993 (CHE ) (E ) Buck, 1993 (CHE ) (E ) Widlak, 1993 (CHE ) (E ) Buck, 1993 (CHE ) (E ) Oggenfuss, 1999 (CHE ) (E ) Summary - 4 -

22 Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.6) B (IIA 2.7) B (IIA 2.8) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) Studie Löslichkeit in Wasser Löslichkeit in organischen Lösemitteln Verteilungskoeffizient Reinheit [%] Hydrolyse 99,6 [phenyl- U- 14 C- markiert] Direkte Phototransformation in Wasser Methode Ergebnis Kommentar Referenz 99,6 EEC A6 (Kolbenmethode) 89,8 CIPAC MT ,6 EEC A8 Schüttelmethode 100 [phenyl- U- 14 C- markiert] OECD 111 US EPA Quantenausbeute 99,6 OECD Draft document ph 1,8 6,6 g/l (demin. H 2 O) ph 4,1 > 250 g/l ph 6,8 > 250 g/l ph 8,2 > 250 g/l alle bei 25 C Aceton > 500 Dichlormethan 340 Ethylacetat > 500 Hexan 2,8 Methanol > Octanol 490 Toluol 180 alle in g/l, 25 C ph 5,0 log P o/w = -0,55 ph 6,8 log P o/w = -1,80 ph 8,9 log P o/w = -1,90 alle bei 25 C hydrolysestabil bei ph 4, 5, 7 und 9 nach 14 d bei 50 C und 31 d bei 25 C Bestrahlung mit Xe-Lampe (ph 7, 25 C): nach 30 d: 54 % Dicamba 15 % CO 2 DT 50 = 38 d umgerechnet auf Sommertag, 40 N: DT 50 = 50 d Φ = 0,0455 (ph 7,4) GCSOLAR (ε 1 L mol 1 cm 1 ): DT 50 = 13 d (30 N, Sommer) bis 21 d (50 N, Frühling) Kettner, 1999 (CHE ) (E ) Das, 2001 (CHE ) (E ) Kettner, 1999 (CHE ) (E ) Morgenroth, 2000 (CHE ) (E ) Sen und Ekdawi, 1993 (CHE ) (E ) Schmidt, 2002 (CHE ) (E ) - 5 -

23 B (IIA 2.10) B (IIA 2.11) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) B (IIA 2.15) Studie Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.9) Dissoziationskonstante Reinheit [%] Methode Ergebnis Kommentar Referenz 99,2 OECD 112 pk a = 1,87 (25 C) Bebel, 1993 (CHE ) (E ) Burkhard, 1999 (CHE ) (E ) Stabilität in Luft, Berechnung DT 50 = 43 h (3,6 d für 12 h-tag) indirekte Phototransformation nach Atkinson (AOP 1.85) k = 2, cm 3 s 1 (OH-Radikal-Konz.: 1, cm ³) Entzündbarkeit 89,8 EEC A10 Die Testsubstanz verbrennt nicht unter den Testbedingungen. Selbstentzündlichkeit 89,8 EEC A16 Bis 400 C wurde keine Selbstentzündung beobachtet. Flammpunkt nicht anwendbar Explosions- 89,8 EEC A14 Das untersuchte Material stellt keine fähigkeit Explosionsgefahr dar [thermische und mechanische (Schlag und Reibung) Oberflächenspannung Brandfördernde Eigenschaften 89,8 OECD 115 (Ring-Methode) Stamm, 1998 (CHE ) (E ) Angly, 1999 (CHE ) (E ) Angly, 1999 (CHE ) (E ) Summary Angly, 1999 (CHE ) (E ) Empfindlichkeit]. 63,7 mn/m 0,1 % (w/w) bei 20 C Martin, 1999 (CHE ) (E ) 89,8 EEC A17 Die Testsubstanz hat keine brandfördernden Eigenschaften. Angly, 1999 (CHE ) (E ) - 6 -

24 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe Das Mittel weist eine graue bis beige Farbe auf. III2. 1 Geruch phenolisch III Explosionsfähigkeit EEC A 14 Explosive properties Das Mittel ist nicht explosiv. III Brandfördernde Eigenschaften EEC A 17 Oxidising properties (solids) Das Mittel ist nicht brandfördernd. III2. 3 Entzündlichkeit (feste Stoffe) EEC A 10 Flammability (solids) Das Mittel ist nicht entzündlich. III2. 3 Selbstentzündlichkeit (feste UN-Bowes-Cameron- Das Mittel ist nicht Stoffe) Cage-Test III ph-wert CIPAC MT 75.1 Determination of ph values, general method III Oberflächenspannung EEC A 5 Surface tension III Schütt-/Stampfdichte CIPAC MT 169 Tap density of WG III Schütt-/Stampfdichte CIPAC MT 159 Pour and tap bulk density of granular materials III Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur CIPAC MT 46.1 Accelerated storage, general methods selbstentzündlich. 7,4 ( Konzentration: 1 %; Temperatur: 26 C ) 52 mn/m 700 g/l ( sonstiges: fest ) 650 g/l ( sonstiges: lose ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) 2 a III Haltbarkeit bei Umgebungstemperatur III Benetzbarkeit CIPAC MT s ( Konzentration: 5 Wetting of WP % ) III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.1 < 1 ml ( Konzentration: Persistent foaming 0,5 %; Standzeit: nach 1 min ) III Suspendierbarkeit CIPAC MT % ( Konzentration: Suspensibility of WG 0,5 %; Temperatur: 30 C; Standzeit: nach 0,5 h ) III Spontaneität der CIPAC MT ,2 % ( Konzentration: Dispergierbarkeit Viscosity of liquids by 1 %; Lagerdauer: 25 C rotational viscometry über 3 hre ) III Nasssiebung (z.b. >= 75 µm) CIPAC MT 59.3 Wet 0,01 Gew. % ( sieving (WP) sonstiges: Bestimmt mit einem 45 µm Sieb. ) III Korngrößenverteilung CIPAC MT 170 Dry 355 µm ( sonstiges: >= sieving of WG 90 % ) III Korngrößenverteilung CIPAC MT 170 Dry 1000 µm ( sonstiges: - 7 -

25 sieving of WG <= 10 % ) III Staubanteil CIPAC MT 171 5,3 mg Dustiness of granular formulations III Abrieb CIPAC MT Gew. % Attrition resistance of granules III Fließfähigkeit CIPAC MT 172 Flowability of WG after heat test under pressure III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten spontan ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) Nur mit Wasser reinigen. Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Positiv Experimental testing of the products physico-chemical and technical characteristics: The physico-chemical properties and the content of active substances of the plant protection product were analysed during the first registration process

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