PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Pflanzenschutzmittel: Successor T Antragsnummer: /00 Wirkstoff(e): Pethoxamid Terbuthylazin Stand: SVA am: Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/ Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) axel.wilkening@bvl.bund.de

2 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 2 von 24 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Decodierung von Auflagen und Hinweisen...22

3 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 3 von 24 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel: Successor T Antragsnummer: /00 Antragsart: Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße Stade Wirkungsbereich: Herbizid Formulierungstyp: Suspoemulsion Wirkstoff(e): Terbuthylazin(0316) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln 187,5 g/l ja Pethoxamid(1021) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln 300 g/l ja 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/- erzeugnisse/objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Mais Hühnerhirse, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Entscheidung zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei Successor T handelt es sich um eine Suspoemulsion zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für die Bestimmung des Wirkstoffs Terbuthylazin und Pethoxamidsowie für die relevante Verunreinigung Atrazin im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Für die Bestimmung von Rückständen der Wirkstoffe Pethoxamid und Terbuthylazin in Lebensmit-

4 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 4 von 24 teln pflanzlichen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- und Richtwerten zur Verfügung. Zur Bestimmung von Terbuthylazin in Lebensmitteln tierischen Ursprungs liegt ebenfalls eine geeignete Methode vor. Nachgefordert sind validierte Analyse- und Absicherungsverfahren zur Bestimmung der Metabolite LM1, LM2 und LM4 des Wirkstoffes Terbuthylazin in Trinkwasser. Das Mittel Successor T enthält die Wirkstoffe Pethoxamid (Gruppe der Chloracetamide) und Terbuthylazin (Gruppe der Triazine). Pethoxamid wird fast ausschließlich über das Koleoptil und die Wurzelspitzen aufgenommen. Durch Hemmung der Synthese langkettiger Fettsäuren (Lipidbiosynthese) wird die Zellteilung unterbunden (HRAC-Klassifizierung: K3). Die Selektivität von Pethoxamid beruht auf einer schnellen Inaktivierung des Wirkstoffes durch Konjugatbildung. Terbuthylazin wird über die Blätter und überwiegend über die Wurzeln aufgenommen und in der gesamten Pflanze verteilt. Es kommt zur Hemmung der Photosynthese am Photosystem II (primär wird die Hill-Reaktion gehemmt (HRAC-Klassifizierung: C1)). Die Selektivität beruht auf der raschen Metabolisierung des Wirkstoffes. Die hinreichende Wirksamkeit von Successor T gegen Gemeine Hühnerhirse und Einjährige einkeimblättrige Unkräuter in Mais ist belegt (die Wirkungsgrade für Borstenhirse-Arten lagen bei unter 80 %). Der Antragsteller wird aufgefordert, das Wirkungsspektrum der Datenlage anzupassen. Zusätzlich wird die Auflage WH9161 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) erteilt. Für den Wirkstoff Pethoxamid sind in Europa keine Resistenzfälle bekannt, jedoch gibt es 2 Resistenzmeldungen gegenüber Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe aus China und Thailand. Für Terbuthylazin und andere Triazin-Herbizide sind seit mehr als 30 Jahren resistente Biotypen dikotyler und monokotyler Unkräuter bekannt. Der Antragsteller wird aufgefordert, konkrete Vermeidungsstrategien aufzuzeigen. Die Auflage WH951 (Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.) wird erteilt. Die Ergebnisse zur Kulturpflanzenverträglichkeit sind nicht eindeutig. Vorsorglich wird die WP734 (Schäden an der Kulturpflanze möglich) erteilt. Negative Einflüsse auf den Kornertrag sind nicht auszuschließen. Bei der Beurteilung des Nachbauverhaltens spielt die Tatsache eine bedeutende Rolle, dass beide Wirkstoffe über die Wurzeln und die Koleoptile aufgenommen werden. Für nachgebaute Folgekulturen können Schäden nicht ausgeschlossen werden. Die Auflage WP775 (Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich) wird erteilt. Successor T wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge (NN1001 und NN1002) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Die vorliegenden Angaben zu den Wirkstoffen und zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Aus den Ergebnissen der vorgelegten Studien ergeben sich keine Hinweise auf nicht vertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Nach praxisgerechter Anwendung des Mittels in den betreffenden Kulturen sind die gemäß Verord-

5 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 5 von 24 nung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte von 0,01 mg/kg für Pethoxamid und 0,05 mg/kg für Terbuthylazin in Maiskorn einhaltbar. Die Bewertung der Rückstandssituation im jeweiligen Erntegut hat ergeben, dass weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für den Verbraucher durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen besteht. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. Der Wirkstoff Pethoxamid wird unter Laborbedingungen im Boden mit DT 50-Werten von 5 bis 15 Tagen und mit DT 90-Werten von 18 bis 26 d abgebaut. PELMO-Rechnungen und Feldversickerungsstudien ergaben, dass für den Wirkstoff nicht mit Einträgen >0,1 µg/l zu rechnen ist. Für den Metaboliten MET-42 zeigt sich in FOCUS-PELMO Rechnungen und Feldversickerungsstudien eine Versickerungneigung.. Der Metabolit MET-42 weist keine herbizide Aktivität auf und ist ökotoxikologisch nicht relevant. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung können unvertretbare Auswirkungen auf Vögel und Säuger, Arthropoden, Regenwürmer und Bodenmikroorganismen ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen auf aquatische Organismen müssen durch Risikominderungsmaßnahmen für die Eintragspfade Abdrift, Run-off und Drainage auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Im Hinblick auf die Auswirkungen auf terrestrische Pflanzen sind ebenfalls Risikminderungmaßnahmen erforderlich. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 4 Gefahrstoffverordnung N Xn Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich RA034 RK050 RX022 RX036 RX038 SK015 SP001 SX002 SX013 SX024 SX026 SX035 Enthält Pethoxamid - Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 36 : Reizt die Augen R 38 : Reizt die Haut S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden

6 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 6 von 24 SX046 SX057 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS07 GHS09 Ausrufezeichen Umwelt S1 Achtung EUH EUH 401 H302 H315 H319 H400 H410 Enthält Pethoxamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 NW264 NW265 NW468 Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

7 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 7 von 24 Anwenderschutz SB001 SB110 SE110 SF SS110 SS120 SS2101 SS2202 SS610 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Wirkstoff VH335 Der Gehalt an Atrazin im technischen Wirkstoff Terbuthylazin darf 1 g/kg nicht überschreiten. Wirksamkeit WH951 WMC1 WMK3 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3 Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung

8 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 8 von 24 Hinweise NB6641 NN1001 NN1002 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Mit Unterbrechung Analytik - keine - Naturhaushalt - keine - Phys.chem. Eigenschaften - keine - Rückstandsanalytik - keine - Rückstandsverhalten und Toxikologie - keine - Wirksamkeit - keine - Wirkstoff - keine - Ohne Unterbrechung Analytik - keine - Naturhaushalt

9 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 9 von 24 KIIA 7.12 (Terbuthylazin) Es sind Informationen zu den aktuellen Funden des Wirkstoffs Terbuthylazin und des Metaboliten Desethyl-Hydroxy-Terbuthylazin (MT14) im Grundwasser bereitzustellen. Nach aktueller Überprüfung liegen für den Wirkstoff Terbuthylazin und den Metaboliten Desethyl-Hydroxy-Terbuthylazin (M14) weiterhin Grundwasserfundmeldungen > 0,1 µg/l in der Größenordnung von 1-2 µg/l vor (siehe folgende Aufstellung). WW Holdorf: Messstelle 245 (oldenburgisch-ostfriesischer Wasserverband (OOWV)) Wirkstoff-Funde Terbuthylazin: 2008: 0,28 µg/l 2009: ca. 1 µg/l Metaboliten-Funde Desethyl-Hydroxy-Terbuthylazin (MT14): 2007: 0,56 µg/l 2009: 1,4 µg/l. Phys.chem. Eigenschaften KIIIA bzw. KIIIA1 7.9 Für alle im Mittel enthaltenen Beistoffe ist umgehend je ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG in der momentan gültigen Fassung einzureichen. Dieses muss sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden oder vom Hersteller des Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden. Begründung: Die Sicherheitsdatenblätter stammen aus dem Jahr 2007 und früher, entsprechenden Aktualitätsbescheinigungen liegen nicht vor. Rückstandsanalytik KIIA 4.5 (Terbuthylazin) Ein validiertes Analysenverfahren (Primärmethode) zur Bestimmung von Rückständen der Metaboliten LM1, LM2 und LM4 des Wirkstoffes Terbuthylazin in Trinkwasser ist vorzulegen. Auf diese Datenlücke wurde auch in der EFSA conclusion (EFSA Journal 2011; 9(1):1969) hingewiesen. Begründung: Zu Überwachungszwecken werden gemäß Leitlinie SANCO/825/00 Analysenverfahren benötigt (siehe hierzu auch Bundesanzeiger Nr. 170, Seite vom ). KIIA 4.5 (Terbuthylazin) Ein validiertes Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen der Metaboliten LM1, LM2 und LM4 des Wirkstoffes Terbuthylazin in Trinkwasser ist vorzulegen. Begründung: Um falsch positive Ergebnisse in der Überwachung zu vermeiden, ist gemäß Leitlinie SANCO/825/00 für Trinkwasser ein validiertes Absicherungsverfahren erforderlich. Die Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Validierung von Absicherungsverfahren sind weiter präzisiert

10 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 10 von 24 worden (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 52 (2000) 292 bzw. Bundesanzeiger Nr. 232, Seite vom ). Rückstandsverhalten und Toxikologie KIIA (Terbuthylazin) Vorlage einer Studie oder Stellungnahme zur subchronischen Toxizität mit einer 2. Tierart (Nicht- Nager). Begründung: Eine Studie oder Stellungnahme der Firma Oxon zu diesem Punkt liegt dem BVL nicht vor. Von der Firma Syngenta Agro GmbH liegt folgende Unterlage vor, die ich zur Bewertung Ihres Mittels heranziehen könnte: (1992): GS tech: 52-Week oral (dietary administration) toxicity study in the beagle. BVL-Dokumentationsnummer: Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie eine Einverständniserklärung einreichen werden oder die Einleitung eines Verwertungsverfahrens wünschen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf mein Schreiben AP-ZAA /00 Mu/DV/Vd vom 4. April KIIA (Pethoxamid) Für die Bestimmung von Pethoxamid in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs ist die Leistungsfähigkeit des in der Methode von Dorn beschriebenen Extraktionsverfahrens (Extraktionseffizienz bei gewachsenen Proben) zu belegen. Eine gutachterliche Stellungnahme ist ausreichend. Begründung: Die Richtigkeit von Rückstandsbestimmungen ist der gemäß Anhang IIA 6.1 und 6.2 der Richtlinie 91/414/EWG sicherzustellen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf mein Schreiben AP-ZN /00-A-Wi/DV/Vd vom 26. Oktober 2005 zum erstmaligen Antrag von Wirksamkeit - keine - Wirkstoff KIIA (Terbuthylazin) Es sind Spektren (UV/VIS, IR, NMR, MS) für die relevante Verunreinigung Atrazin vorzulegen. Begründung: Entsprechende Spektren liegen nicht vor. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 14. Oktober 2011 erklärt

11 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 11 von 24 BFR 26. November 2013 erklärt UBA 19. November 2013 erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoffe Lido SC Syngenta Agro GmbH SC Terbuthylazin(0316) Pyridat(0610) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt 250 g/l 160 g/l QUANTUM Pethoxamid(1021) Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG EC 600 g/l Bromoterb Bromoxynil(0264) Terbuthylazin(0316) Makhteshim-Agan Deutschland GmbH SC 200 g/l 300 g/l Successor T Terbuthylazin(0316) Pethoxamid(1021) Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG SE 187,5 g/l 300 g/l Artett BASF SE E-APE/DT, Li SC Terbuthylazin(0316) Bentazon(0335) 150 g/l 150 g/l Calaris Syngenta Agro GmbH SC Terbuthylazin(0316) Mesotrione(0975) 330 g/l 70 g/l Zeagran ultimate Nufarm Deutschland GmbH SE Bromoxynil(0264) Terbuthylazin(0316) 100 g/l 250 g/l Gardo Gold Syngenta Agro GmbH SC Terbuthylazin(0316) S-Metolachlor(0963) 187,5 g/l 312,5 g/l Spectrum Gold BASF SE E-APE/DT, Li SE

12 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 12 von 24 Terbuthylazin(0316) Dimethenamid-P(0988) 250 g/l 280 g/l Gardobuc Syngenta Agro GmbH SE Bromoxynil(0264) Terbuthylazin(0316) 150 g/l 333 g/l Aspect Terbuthylazin(0316) Flufenacet(0922) Bayer CropScience Deutschland GmbHRegistrierung & PGA SC 333 g/l 200 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar.

13 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 13 von 24 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Produktanalytik Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Terbuthylazin Pethoxamid Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften siehe Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Successor T ist eine beige, aromatisch riechende Suspoemulsion, welche weder explosiv noch entflammbar oder brandfördernd ist. Die Zündtemperatur liegt bei 390 C. Dichte, ph-wert, Viskosität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit, Dispergierbarkeit, Nasssiebung, Ausgießbarkeit und Lagerstabilität bei erhöhter (35 C für 12 Wochen) und niedriger (0 C für 7 Tage) Temperatur erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006). Das Mittel ist nach einer Lagerung von zwei Jahren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil, allerdings ist nach 24 h keine vollständige Redispergierbarkeit mehr gegeben. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades der technischen Wirkstoffe Terbuthylazin und Pethoxamid und deren Gehalte an Verunreinigungen stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung werden die Wirkstoffe Terbuthylazin und Pethoxamid nach einer Stähler-Methode (Dardemann und Frauen, 2006) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer RP-18 Säule mittels UV-Detektion bei 223 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril : Wasser (Gradient). Außerdem wird in der Formulierung die in Terbuthylazin enthaltene relevante Verunreinigung Atrazin ebenfalls nach einer Stähler Methode (Dardemann und Frauen, 2008) hochdruckflüssigkeit-

14 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 14 von 24 schromatographisch auf einer RP-18 Säule bei 223 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril: Wasser (Gradient) Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Für die Bestimmung der Wirkstoffgehalte in SE-Formulierungen stehen keine CIPAC-Methoden zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Für die Bestimmung von Rückständen der Wirkstoffe Pethoxamid und Terbuthylazin in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- und Richtwerten zur Verfügung. Zur Bestimmung von Terbuthylazin in Lebensmitteln tierischen Ursprungs liegt ebenfalls eine geeignete Methode vor. Nachgefordert sind validierte Analyse- und Absicherungsverfahren zur Bestimmung der Metabolite LM1, LM2 und LM4 des Wirkstoffes Terbuthylazin in Trinkwasser. Der Wirkstoff Pethoxamid lässt sich in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs mittels LC-MS/MS, GC-MS und GC/ECD und bestimmen. Für Boden und Wasser liegen GC/ECD- und LC-MS/MS- Methoden vor. In Luft lässt sich Pethoxamid mittels HPLC/UV bestimmen. Für pflanzliche Lebensmittel sind Multimethoden anwendbar. Methoden zur Bestimmung von Pethoxamid in Lebensmitteln tierischen Ursprungs sind nicht erforderlich, da mit entsprechenden Rückständen nicht gerechnet wird. Der Wirkstoff Terbuthylazin lässt sich in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs und in Boden mittels GC-MS, GC/NPD und LC-MS/MS bestimmen. Für Lebensmittel tierischen Ursprungs liegt eine GC-MS-Methode vor. Rückstände in Wasser lassen sich mit HPLC/UV und LC-MS/MS bestimmen. Für Luft liegen GC/NPD-Methoden vor. Es sind keine Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und -gewebe erforderlich, da Pethoxamid und Terbuthylazin nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft sind. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel Successor T enthält die Wirkstoffe Pethoxamid (Gruppe der Chloracetamide) und Terbuthylazin (Gruppe der Triazine). Pethoxamid wird fast ausschließlich über das Koleoptil und die Wurzelspitzen aufgenommen. Durch Hemmung der Synthese langkettiger Fettsäuren (Lipidbiosynthese) wird die Zellteilung unterbunden (HRAC-Klassifizierung: K3). Die Selektivität von Pethoxamid beruht auf einer schnellen Inaktivierung des Wirkstoffes durch Konjugatbildung. Terbuthylazin wird über die Blätter und überwiegend über die Wurzeln aufgenommen und in der gesamten Pflanze verteilt. Es kommt zur Hemmung der Photosynthese am Photosystem II (primär wird die Hill-Reaktion gehemmt (HRAC-Klassifizierung: C1)). Die Selektivität beruht auf der raschen Metabolisierung des Wirkstoffes. Die hinreichende Wirksamkeit von Successor T gegen Gemeine Hühnerhirse und Einjährige einkeimblättrige Unkräuter in Mais ist belegt (die Wirkungsgrade für Borstenhirse-Arten lagen bei unter 80 %). Der Antragsteller wird aufgefordert, das Wirkungsspektrum der Datenlage anzupassen. Zusätzlich wird die Auflage WH9161 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) erteilt. Für den Wirkstoff Pethoxamid sind in Europa keine Resistenzfälle bekannt, jedoch gibt es 2 Resistenzmeldungen gegenüber Wirkstoffen aus derselben Wirkstoffgruppe aus China und Thailand. Für

15 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 15 von 24 Terbuthylazin und andere Triazin-Herbizide sind seit mehr als 30 Jahren resistente Biotypen dikotyler und monokotyler Unkräuter bekannt. Der Antragsteller wird aufgefordert, konkrete Vermeidungsstrategien aufzuzeigen. Die Auflage WH951 (Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.) wird erteilt. Die Ergebnisse zur Kulturpflanzenverträglichkeit sind nicht eindeutig. Vorsorglich wird die WP734 (Schäden an der Kulturpflanze möglich) erteilt. Negative Einflüsse auf den Kornertrag sind nicht auszuschließen. Bei der Beurteilung des Nachbauverhaltens spielt die Tatsache eine bedeutende Rolle, dass beide Wirkstoffe über die Wurzeln und die Koleoptile aufgenommen werden. Für nachgebaute Folgekulturen können Schäden nicht ausgeschlossen werden. Die Auflage WP775 (Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich) wird erteilt. Successor T wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge (NN1001 und NN1002) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Die Wirkstoffe und das betreffende Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche zeigen, dass nach praxisgerechter Anwendung des Mittels die gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pethoxamid (0,01 mg/kg) und Terbuthylazin (0,05 mg/kg) in Maiskorn einhaltbar sind. Die Abschätzung des gesundheitlichen Risikos durch Wirkstoffrückstände im Erntegut auf Grund der beantragten Anwendungen wurde mit dem deutschen VELS-Modell (DE, 2005) sowie mit dem EFSA PRIMo (rev. 2_0, EFSA, 2008), das zahlreiche Verzehrsdaten aus EU-Mitgliedsstaaten und WHO-Regionen enthält, durchgeführt: Die TMDI, basierend auf den zulässigen Rückstandshöchstgehalten beträgt für Pethoxamid 4 % des ADI-Wertes von 0,01 mg/kg KG/d für englische und deutsche Kinder. Für Terbuthylazin wird der ADI-Wert von 0,004 mg/kg KG/d zu 107 % für niederländische und deutsche Kinder ausgeschöpft. Die verfeinerte Expositionsabschätzung (NEDI - VELS-Modell und IEDI - EFSA PRIMo) ergibt NEDI = 60 % bzw. IEDI = 54 % für deutsche Kinder. Für den Verbraucher ist demgemäß kein chronisches Risiko durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen ableitbar. Die Berechnung des akuten Risikos (NESTI, VELS-Modell, DE 2005 bzw. IESTI (EFSA PRIMo rev. 2_0) auf Basis der akuten Referenzdosis (ARfD = 0,08 mg/kg KG) und des STMR von 0,01 mg/kg beträgt für Pethoxamid <1 % bzw. 2 % als maximale Ausschöpfung bei Maiskorn incl. Zuckermais als kritischer Fall. Die Berechnung des akuten Risikos (NESTI, VELS-Modell, DE 2005) auf Basis der akuten Refe-

16 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 16 von 24 renzdosis (ARfD = 0,008 mg/kg KG) und des STMR von 0,02 mg/kg beträgt für Terbuthylazin <1 % (NESTI) und 3,4 % (IESTI) der als maximale Ausschöpfung bei Maiskorn incl. Zuckermais als kritischer Fall. Ein Risiko für Verbraucher durch die kurzzeitige Aufnahme von Wirkstoff-Rückständen ist unwahrscheinlich. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher insgesamt keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. 2.8 Naturhaushalt Der Wirkstoff Pethoxamid wird unter Laborbedingungen im Boden mit DT 50-Werten von 5 bis 15 Tagen und mit DT 90-Werten von 18 bis 50 d abgebaut. In Freilandversuchen wurden DT 50-Werte von 4 bis 46 d und DT 90-Werte von 73 bis 175 d gefunden. Im Boden entstehen die Metaboliten MET-42 mit max. 11,2 % nach 30 d bei 10 C und MET mit max. 9 % nach 30 d in einem Boden und MET mit max. 9 % nach 120 d. Die DT 50 für MET-42 liegt bei 31 bis 83 d und die DT 90 bei 104 bis 274 d. Für den Wirkstoff liegt der Kf oc-wert bei 94 bis 242 (Mittel: 154), für den Metaboliten MET-42 bei 1,3 bis 2,97. FOCUS-PELMO-Rechnungen ergaben, dass für den Wirkstoff nicht mit Einträgen größer 0,1 µg/l zu rechnen ist. Dies wird bestätigt durch Feldversickerungsstudien. Für die Metaboliten MET-42 und MET wird durch die FOCUS-PELMO Rechnungen die Versickerungsneigung bestätigt. In den Feldversickerungsstudien werden in 151 von 171 Proben Konzentrationen von 0,1 bis 11,2 µg/l des Metaboliten M 42 gefunden. Der Metabolit MET-42 weist keine herbizide Aktivität auf und ist ökotoxikologisch nicht relevant. Nach Aussage des BfR ist MET-42 auch toxikologisch nicht relevant. Zu den beiden Metaboliten MET und MET liegen keine DT 50- Werte und K oc-werte vor, daher können keine Modellrechnungen zur Verlagerung in das Grundwasser durchgeführt werden.aufgrund der Molekülstruktur und der in den Bodenabbaustudien gefundenen Konzentrationen kann ein Eintrag in das Grundwasser in Konzentrationen größer 0,1 μg/l nicht ausgeschlossen werden. Für beide Metaboliten wird davon ausgegangen, dass sich die ökotoxikologischen Effekte nicht stark von denen von MET-42 unterscheiden und daher keine ökotoxikologische Relevanz gegeben ist. Bei der Aufnahme in Annex I (2006) wurden keine weitergehenden Forderungen zu diesen Metaboliten gestellt. Pethoxamid ist hydrolysestabil. Im Wasser- Sediment-System wird der Wirkstoff mit einer DT 90 von 19 bis 37 d abgebaut und zu maximal 17 % ins Sediment verlagert. Im Sediment sind nach 100 Tagen 44 bis 48 % nicht extrahierbare Rückstände zu finden. Es entstehen 3 Metaboliten, von denen einer (D9) an aufeinander folgenden Tagen mit >5 % gefunden wurde. Der Dampfdruck für Pethoxamid liegt bei 3,4 x 10-4 Pa (25 C) und größer 10-4 bei 20 C. In Verflüchtigungsversuchen zeigte sich, dass der Wirkstoff nach 24 h nicht in relevanten Mengen verflüchtigt (2,3 % von Boden- und 1,4 % von Pflanzenoberflächen). Die akute orale LD 50 für Vögel liegt bei 1800 mg/kg KG und für die Kurzzeittoxizität bei größer 1200 mg/kg KG/d. Der NO(A)EL für die Reproduktionstoxizität liegt bei 100 mg/kg KG (alle Daten von Colinus virginianus). Für Säuger liegt die akute orale LD 50 der Ratte bei 963 mg/kg KG und die langfristige Toxizität bei 85 mg/kg KG/d. Die empfindlichsten Gewässerorganismen sind Wasserpflanzen (Lemna) mit einer EC 50 von 7,9 µg a.s./l und Grünalgen (Selenastrum) einer EC 50 von 2 µg/l. Fische und Daphnien reagieren wesentlich weniger empfindlich mit NOEC-Werten von 1100 bzw µg/l. Aufgrund des log P ow von 2,96 wurde eine Bioakkumulationsstudie durchgeführt. Daraus ergibt sich ein BCF-Wert von 50 bezogen auf die Gesamtradioaktivität (2 für den Wirkstoff). Die CT 90 (Gesamtradioaktivität) liegt bei 64,4 d für den Ganzfisch und 78,3 d für die essbaren Teile,

17 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 17 von 24 so dass die Bioakkumulation über die Nahrungskette berücksichtigt werden muss. Zum Wirkstoff liegen keine Tests mit Nichtzielarthropoden vor. Im Glasplattentest mit dem Präparat wurde für beide Standardarten eine Mortalität von 100 % bei 1200 g as/ha (beantragte AWM) ermittelt. Für Regenwürmer liegt die mit dem C org-gehalt korrigierte LC 50 bei 217, mg/kg Substrat und die NOER im Reproduktionstest bei 6000 g as/ha bzw. umgerechnet und korrigiert bei 11,2 mg as/kg TS. In Versuchen mit Bodenmikroorganismen wurde der Schwellenwert von 25 % nicht überschritten. Terrestrische Nichtzielpflanzen wurden nur mit dem Präparat getestet. Die empfindlichste Art war Daucus carota mit einer ER 50 von umgerechnet 337 g as/ha im Seedling Emergence Test und 744 g as/ha im Vegetative Vigour Test. Terbuthylazinwird im Boden im Labor bei 20 C mit DT 50-Werten von 59 bis 167 d abgebaut. Als Metaboliten entstehen Desethyl-Terbuthylazin (MT1) mit max. 25 % nach 119 d und Hydroxy-Terbuthylazin (MT13) mit max. 34,5 % nach 294 d. Für MT1 liegen die Labor-DT 50 -Werte bei 21 bis 112 d, für MT13 bei 207 bis 645 d. In Feldstudien wurden für den Wirkstoff DT 50-Werte von 11 bis 149 Tagen ermittelt; die entsprechenden DT 90-Werte lagen bei 36 bis 163 d. Für die FOCUS PEL- MO-Berechnungen wird ein K foc von 232 zugrundegelegt, für MT1 von 78 und für MT13 von 187. Die Modellierung der Grundwasser-Einträge ergab, dass Einträge von größer 0,1 mg/l für die Metaboliten MT1, MT13 und MT14 für die 4 für Deutschland relevanten Szenarien nicht ausgeschlossen werden können.die Metabolite MT1, MT13, MT 19 und MT20 wurden in den vorliegenden Lysimeterstudien in Konzentrationen kleiner 0,1 µg/l nachgewiesen.der Metabolit MT14 wurde mit einer Konzentration von 0,11 µg/l in einer Lysimeterstudie sowie in Feldversickerungsstudien in Konzentrationen bis zu 0,25 µg/l (Mittel) bzw. 0,41 µg/l (Einzelwert) nachgewiesen.in einer zum Draft Assessment Report vorgelegten Lysimeterstudie wurden die Metabolite LM1, LM2, LM3 (SM9), LM4, LM5 (SM12) und LM6 (SM6) in Konzentrationen größer 0,1 µg/l (bis 0,96 µg/l) im Lysimetersickerwasser nachgewiesen. Die nachträglich im DAR erfolgte Zuordnung einzelner der o.g. Metaboliten zu bislang nicht identifizierten Metaboliten aus älteren Lysimeterstudien mit dem Wirkstoff Terbuthylazin belegt die Reproduzierbarkeit dieser Ergebnisse. Die Metaboliten sind ökotoxikologisch nicht relevant und nicht herbizid wirksam. Da der Wirkstoff wiederholt im Grundwasser gefunden wurde, ist ein Eintrag über belastetes Oberflächenwasser nicht auszuschließen. Ein Nachzulassungsmonitoring in Bezug auf Eintragsrisiken durch run-off ergab in einigen Fällen Starkregenereignisse als mögliche Eintragsursache. Es zeigte sich auch, dass ein bewachsener Randstreifen wirksam vor Terbuthylazin-Einträgen durch run-off schützt. Dies wird auch durch Berechnungen des Eintrags über run-off und Drainage bestätigt, so dass Risikominderungsmaßnahmen (bewachsener Randstreifen) erforderlich sind. Die Hydrolyse trägt nicht nennenswert zum Abbau bei. Im Wasser-Sediment-System wird der Wirkstoff mit einer DT 50 von 6 bis 32 d aus der Wasserphase eliminiert und ins Sediment verlagert. Die Konzentration im Sediment liegt bei maximal 42,8 % (d 14) und nimmt zum Studienende hin ab. Die DT 50 im Gesamtsystem beträgt 33 bis 119 d. Es entsteht ein relevanter Metabolit (MT13), dessen Konzentration im Sediment bei maximal 14,5 % liegt, im Wasser bei max. 5,7 %. Die Mineralisierung ist mit kleiner 0,1 % nach 365 d sehr gering, der Anteil nicht extrahierbarer Rückstände beträgt 31 bis 62 %. Der Dampfdruck liegt bei 2,4 x 10-4 Pa bei 20 C. Eine relevante Verflüchtigung kann daher nicht ausgeschlossen werden. Eine Berücksichtigung der Verflüchtigung in der Risikobewertung ist im Hinblick auf diesen Wirkstoff erforderlich. Die Verflüchtigung von Bodenoberflächen liegt bei kleiner 2,22 %, von Pflanzenoberflächen bei 11,5 % (Mais) bzw. 10,2 % (Buschbohnen). Eine weiträumige Verteilung des Wirkstoffes über die Luft ist daher nicht wahrscheinlich.

18 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 18 von 24 Im Hinblick auf die Toxizität für Säuger wird für den Wirkstoff eine LD 50 an der Ratte von größer 1600 mg/kg KG zugrunde gelegt, sowie 4 mg/kg KG/d für die Reproduktionstoxizität. Für Vögel liegt zum Wirkstoff eine LD 50 akut von 1236 mg/kg KG vor (Colinus virginianus). Für die Langzeittoxizität liegt die NOEC bei 13,85 mg/kg KG/d (Coturnix coturnix). Im Hinblick auf akute und langfristige Wirkungen und Sekundärvergiftung (log Pow 3,4) ergibt sich ein vertretbares Risiko. Die empfindlichsten Gewässerorganismen sind Grünalgen (Pseudokirchneriella subc.) mit einer EC 50 von 12 µg as/l und Wasserpflanzen (Lemna gibba) mit einer EC 50 von 13,3 µg/l. Fische (NOEC 90 µg/l), Daphnien (NOEC 19 µg/l) und Sedimentorganismen (NOEC 1000 µg/l) reagieren weniger empfindlich. Aufgrund des log Pow von 3,41 wurde eine Bioakkumulationsstudie durchgeführt. Diese ergab BCF-Werte von 19 bzw. 34, aber kein signifikantes Rückstandsniveau. Die akute Toxizität des Wirkstoffes für Regenwürmer beträgt 105 mg/kg, die Reproduktionstoxizität 1500 g/ha (NOEC). Die beiden Metaboliten Desethyl-Terbuthylazin und Hydroxy-Terbuthylazin weisen eine akute Toxizität von 156 mg/kg bzw. größer 500 mg/kg auf. Für Bodenmikroorganismen ergaben sich für den Wirkstoff keine Effekte größer 25 % auf C- und N-Mineralisierung. Zu terrestrischen Pflanzen liegen screening-versuche vor. Dies ergaben eine ER 50 von 0,185 mg/kg (entspricht 69,5 g as/ha) für Beta vulgaris. Der Wirkstoff ist mit N, umweltgefährlich, R50/53 zu kennzeichnen. Für das Präparat ergibt sich mit einer zusätzlichen akuten oralen LD 50 für Vögel von 2526 mg Präp./kg KG ein vertretbares Risiko im Hinblick auf das Kurzzeit- und Langzeitrisiko und die Anreicherung in der Nahrungskette. Dieses gilt auch für Säuger auf Basis der Daten zu den Wirkstoffen nach verfeinerter Bewertung. Im Hinblick auf Gewässerorganismen wird die E rc 50 für Lemna gibba von 42 µg/l Präp. zugrundegelegt. Zusätzlich erfolgt auf der Basis einer NOEAEC eines split pond mesocosm von 5 µg as/l eine Bewertung für den Wirkstoff Terbuthylazin unter Berücksichtigung der Verflüchtigung. Risikominderungsmaßnahmen im Hinblick auf Drift und run-off und Drainage sind erforderlich. Für Arthropoden wurden Ergebnisse mit den Standardarten vorgelegt. Es ergibt sich ein vertretbares Risiko. Für Regenwürmer ist eine Freilandstudie mit einer NOER von 4 L/ha bewertungsrelevant. Es ergibt sich ein vertretbares Risiko. Versuche mit Bodenmikroorganismen zum Präparat zeigen ein vertretbares Risiko. Die niedrigste ER 50 für terrestrische Nichtzielpflanzen liegt bei 0,21 l Präp./ha für Daucus carota im Seedling Emergence Test. Risikominderungsmaßnahmen sind erforderlich. Das Präparat ist zu kennzeichnen mit N, umweltgefährlich, R50/R53 (GHS09, H400, H410).

19 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 19 von 24 3 Anwendungen 001 Mais - Hühnerhirse, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Hühnerhirse, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Mais Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: 10 bis 14 Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: spritzen 4 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 WP734 WP775 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. Schäden an der Kulturpflanze möglich. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. Wartezeiten (F) Anwendungsbestimmungen Freiland: Mais Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

20 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 20 von 24 NT103 NW605-1 NW606 NW706 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder

21 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 21 von 24 - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine - Wirksamkeit - keine - Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine - Wirksamkeit - keine - Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche in Mais belegen, dass die gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Pethoxamid (0,01 mg/kg) und Terbuthylazin (0,05 mg/kg) in Maiskorn nach praxisgerechter Anwendung von "Successor T" einhaltbar sind. Detailangaben zur Rückstandssituation und zur Risikobewertung sind im Anhang dem Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR zu entnehmen.

22 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 22 von 24 4 Decodierung von Auflagen und Hinweisen NT103 NW262 NW264 NW265 NW468 NW605-1 NW606 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden.

23 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 23 von 24 NW706 RA034 RK050 RX022 RX036 RX038 SB001 SB110 SE110 SF SK015 SP001 SS110 SS120 SS2101 SS2202 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Enthält Pethoxamid - Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 36 : Reizt die Augen R 38 : Reizt die Haut Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: CURATIO Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Biofa AG, 72525 Münsingen Zulassungszeitraum: 20. Juli 2017

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