Trico. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 16

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Schaffett Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 16 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15b PflSchG Antragsteller Kwizda Agro GmbH, Dr. Karl Lueger-Ring 6, 1011 Wien Wirkungsbereich Repellent, Wildschadenverhütungsmittel Formulierungstyp Emulsion, Öl in Wasser Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Schaffett (1121) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 64,6 g/l nein Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Nadelholz, Laubholz Rotwild, Rehwild zulassen Nadelholz, Laubholz Rotwild, Rehwild zulassen Weinrebe Rehwild zulassen Weinrebe Rehwild zulassen Mais Rehwild zulassen Sonnenblume Rehwild zulassen Sojabohne Rehwild zulassen Raps Rehwild zulassen Hopfen Rehwild zulassen Schwarzer Holunder Rehwild zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Der Nachweis der Identität des Mittels mit der in Österreich zugelassenen Formulierung wurde durch eine Erklärung des Antragstellers und den vorliegenden Zulassungsbescheid erbracht. Für die Bestimmung des Wirkstoffs Schaffett im technischen Material und in der Formulierung stehen geeignete Analysemethoden zur Verfügung. Schaffett ist ein Naturprodukt und ein Teil der menschlichen Nahrung und deshalb Kandidat für die Aufnahme in den Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Rückstandsanalysemethoden für Lebensmittel und Umweltmatrices sind nicht erforderlich. Das Mittel mit dem Wirkstoff Schaffett soll antragsgemäß gegen Wildverbiss von Rot- und Rehwild in Laub- und Nadelholz und Rehwild in Wein, Mais, Sonnenblumen, Sojabohnen, Raps, Hopfen und Schwarzem Holunder eingesetzt werden. Es handelt sich hierbei um ein Emulsionskonzentrat. ist ein fraß- und geruchsabschreckendes Verbissschutzmittel auf Basis von Schaffett aus der Tierkörperverwertung. Ein zusätzlicher optischer Reiz durch weiße Einfärbung, soll die abschreckende Wirkung unterstützen. Laut Herstellerangaben dient der weiße Farbstoff der optischen Kennzeichnung der Applikationsfläche. Der Antragsteller beantragt die Zulassung des in Österreich zugelassenen Handelspräparates nach 15b PflSchG auf Deutschland zu Antrag: / SVA am:

4 übertragen. Die Prüfung im Bereich Wirksamkeit umfasst neben der Anlage der GAP, die Prüfung auf gleiche landwirtschaftliche Verhältnisse zwischen Deutschland und dem Ursprungsland der Zulassung. Weiterhin wurden weitere Unterlagen zur Bewertung der Wirksamkeit eingereicht. In Deutschland ist für den Wirkstoff Schaffett derzeit vergleichbare Anwendung zugelassen. Generell sollte das Mittel nicht bei Hitze und nicht als Mischung ausgebracht werden. Zur Bildung dauerhafter Beläge ist das Antrocknen notwendig. Eine Woche vor und nach der Applikation mit darf andere Blattbehandlung erfolgen. Im Hopfen ist nur gezielt auf den unteren, von Rehwild erreichbaren Pflanzenteil anzuwenden, da es zu Schäden an den Kulturpflanzen kommen kann. Im Obstbau in Holunder und bei Beerennutzung sollten nur die jungen Triebe behandelt werden. Laut JKI sollte generell die Unbedenklichkeit der proteinhaltigen Erzeugnisse aus dem Gewebe warmblütiger Landtiere abgeklärt werden (Diskussionsbedarf im SVA). Aufgrund vorliegender Ergebnisse aus der Laborprüfung kann Schaffett als nicht toxisch für Honigbienen Apis mellifera L. als nicht bienengefährlich eingestuft werden. Für die Formulierung wurden nur Ergebnisse zu den Standardtestarten Aphidius rhopalosiphi und Typhlodromus pyri vorgelegt. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass Fette und ihre Salze aus Naturprodukten relativ schnell metabolisiert werden, sind entsprechende Studien zu den Auswirkungen auf relevante Bodenmikroorganismen vorzulegen. Die vorliegenden Angaben/Informationen zum Wirkstoff Schaffett sowie zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern oder unbeteiligte Dritte sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Verbrauchers durch Schaffett-Rückstände ist nicht zu erwarten. Als Folge der vorgesehenen Anwendungen sind eine Anreicherung des Wirkstoffs im Boden, schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser oder unvertretbare Auswirkungen auf Nichtzielarten nicht zu erwarten. Zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz des Naturhaushalts sind nicht erforderlich. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Ausw. Arthropoden NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Naturhaushalt NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Antrag: / SVA am:

5 SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Hinweise NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung Beistoff Zu: KIIIA Für jeden Beistoff ist umgehend ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG in der momentan gültigen Fassung einzureichen. Dieses muss sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden oder vom Hersteller des Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden. Zu: KIIIA X,Y,Z: Für die o.a. Beistoffe ist die quantitative und qualitative Zusammensetzung anzugeben bzw. die Beistoffe näher zu charakterisieren. Sollte es sich um vertrauliche Informationen des jeweiligen Herstellers handeln, kann dieser die Angaben auch direkt an das BVL senden. Diese Nachforderung ist vor Zulassung zu erfüllen. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

6 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Schaffett Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Kwizda Agro GmbH Versuchsbezeichnung KWZ P-0-EW Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b. Es wurden Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Diese werden jedoch nicht bewertet, da das BVL davon ausgeht, dass diese Studien bereits im Rahmen der Zulassung in Österreich bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Analysemethoden zur Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Schaffett und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes wurden von der österreichischen Zulassungsbehörde bewertet und als valide befunden. Mittel In der Formulierung wird der Gehalt an Schaffett quantitativ mit Hilfe der FT-IR Spektroskopie bestimmt. Die Methode ist ausreichend validiert. Eine CIPAC-Methode steht für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in Formulierungen nicht zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Schaffett ist ein Naturprodukt und ein Teil der menschlichen Nahrung und deshalb Kandidat für die Aufnahme in den Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Rückstandsanalysemethoden für Lebensmittel und Umweltmatrices sind nicht erforderlich. Antrag: / SVA am:

7 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel mit dem Wirkstoff Schaffett soll antragsgemäß gegen Wildverbiss von Rot- und Rehwild in Laub- und Nadelholz und Rehwild in Wein, Mais, Sonnenblumen, Sojabohnen, Raps, Hopfen und Schwarzem Holunder eingesetzt werden. Es handelt sich hierbei um ein Emulsionskonzentrat (Öl in Wasser). ist ein fraß- und geruchsabschreckendes Verbissschutzmittel auf Basis von Schaffett aus der Tierkörperverwertung. Ein zusätzlicher optischer Reiz durch weiße Einfärbung, soll die abschreckende Wirkung unterstützen. Laut Herstellerangaben dient der weiße Farbstoff der optischen Kennzeichnung der Applikationsfläche. Der Antragsteller beantragt die Zulassung des in Österreich zugelassenen Handelspräpara-tes nach 15b PflSchG auf Deutschland zu übertragen. Die Prüfung im Bereich Wirksamkeit umfasst neben der Anlage der GAP, die Prüfung auf gleiche landwirtschaftliche Verhältnisse zwischen Deutschland und dem Ursprungsland der Zulassung. Weiterhin wurden weitere Unterlagen zur Bewertung der Wirksamkeit eingereicht. In Deutschland ist für den Wirkstoff Schaffett derzeit vergleichbare Anwendung im Einsatzgebiet Forst, Ackerbau, Hopfen und Obstbau zugelassen. Vergleichbare Anwendungen im Forst sind in Deutschland als Einzelpflanzenbehandlung zugelassen worden, deshalb wurde der Pflanzenschutzmittelaufwand beispielsweise in kg/1.000 Pflanzen angegeben und nicht als flächenbezogener Wert. Aber aus Sicht der Waldschutzpraxis spricht auch nichts gegen die Angabe eines flächenbezogenen Mittelaufwandes sowie gegen die Angabe eines BBCH-Kulturstadiums: ab Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün (91). Generell sollte das Mittel nicht bei Hitze und nicht als Mischung ausgebracht werden. Zur Bildung dauerhafter Beläge ist das Antrocknen notwendig. Eine Woche vor und nach der Applikation mit darf andere Blattbehandlung erfolgen. Im Hopfen ist nur gezielt auf den unteren, von Rehwild erreichbaren Pflanzenteil anzuwenden, da es zu Schäden an den Kulturpflanzen kommen kann. Im Obstbau in Holunder und bei Beerennutzung sollten nur die jungen Triebe behandelt werden. Laut JKI sollte generell die Unbedenklichkeit der proteinhaltigen Erzeugnisse aus dem Gewebe warmblütiger Landtiere abgeklärt werden (Diskussionsbedarf im SVA). Aufgrund vorliegender Ergebnisse aus der Laborprüfung kann Schaffett als nicht toxisch für Honigbienen Apis mellifera L. eingestuft werden. Bienenvölker werden bei der Anwendung von gegen Wildverbiss nicht gefährdet. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (NB 6641). Für die Formulierung wurden nur Ergebnisse zu den Standardtestarten Aphidius rhopalosiphi und Typhlodromus pyri vorgelegt. Ausgehend von den dargestellten Ergebnissen sollte eine einmalige Anwendung von 15 l/ha in Wein, Hopfen, Schwarzem Holunder, Mais, Sonnenblumen, Sojabohnen und Raps weder bei Aphidius rhopalosiphi noch bei Typhlodromus pyri zu Populationsminderungen 25 % führen. Nach mehrmaligen Anwendungen (maximal 4 im Abstand von 7 d bis 14 d wie in Mais, Sonnenblumen, Sojabohnen und Raps vorgesehen) sind bei Aphidius rhopalosiphi leichte Populationsbeeinträchtigungen (Bereich 25 % bis 50 %) aufgrund subletaler Effekte (Minderung der Parasitierungsleistung) sehr wahrscheinlich. Die Auswirkungen mehrmaliger Anwendungen von (2-mal in Wein bzw. 3-mal in Hopfen und Schwarzen Holunder) auf die Raubmilbe Typhlodromus pyri können nicht abschließend bewertet werden, da entsprechende Ergebnisse fehlen. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass Fette und ihre Salze aus Naturproduk-ten relativ schnell metabolisiert werden, sind entsprechende Studien zu den Auswirkungen auf relevante Bodenmikroorganismen vorzulegen. Antrag: / SVA am:

8 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Schaffett und das Pflanzenschutzmittel werden als toxikologisch ausreichend untersucht betrachtet und als unbedenklich bewertet. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Die Anwendung von Schaffett ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Schaffett ist vorgesehen für Anwendungen mit Spritzapplikation in Acker-, Hopfen-, Obst- und Weinbau sowie im Forst als Wildverbissmittel. Für den Wirkstoff Schaffett steht zur Bewertung von Umweltverhalten und Ökotoxikologie ein eingeschränktes Datenpaket zur Verfügung. Im Hinblick auf das Verhalten dieses Naturstoffgemischs bzw. der als Glycerin-Ester gebundenen Fettsäuren im Boden und im Wasser-Sediment-System kann von einem raschen Abbau ausgegangen werden. Fette und Fettsäuren dienen vielen Lebewesen als energiereiche Nahrungsquelle. Der Wirkstoff ist gleichzeitig aufgrund der extrem geringen Wasserlöslichkeit im Boden als immobil anzusehen. Einträge in Nichtzielflächen durch Verflüchtigung und Deposition aus der Gasphase sind nicht zu erwarten. Studien zur Toxizität des Wirkstoffs Schaffett gegenüber Vögeln und Säugern liegen nicht vor und werden als nicht erforderlich erachtet. Die vorliegenden Untersuchungen zu Auswirkungen auf die Standard-Stellvertreterarten der Gewässerorganismen zeigen Toxizität der Formulierung (NOEC = 100 mg/l). Schaffett ist praktisch unlöslich in Wasser, woraus sich ein sehr hoher theoretischer log P O/W ergeben würde; ein Potenzial für eine Biokonzentration ist jedoch nicht anzunehmen. Negative Auswirkungen auf Nichtziel-Arthropoden wurden bei Untersuchungen mit den Standardarten bei der vorgesehenen Aufwandmenge nicht beobachtet. Die verfügbaren Daten zu den Auswirkungen der Formulierung auf Regenwürmer weisen auf Toxizität hin. Effekte auf Boden-Mikroorganismen und wildlebende Pflanzen sind nicht zu erwarten. Schaffett ist nicht als Wirkstoff einzustufen, der die Kriterien für die Einstufung als Stoff mit PBT-, vpvb- oder POP-Eigenschaften erfüllen. Eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung für das Pflanzenschutzmittel ist nicht erforderlich. Antrag: / SVA am:

9 3 Anwendungen 001 Nadelholz, Laubholz - Rotwild, Rehwild Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Forst Rotwild, Rehwild Nadelholz, Laubholz Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zum Schadorganismus Winterwildverbiss Stadium der Kultur ab 91 Anwendungszeitpunkt Herbst bis Winter Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 2 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen unverdünnt Aufwand 20 l/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (N) Freiland: Nadelholz, Laubholz Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

10 002 Nadelholz, Laubholz - Rotwild, Rehwild Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Forst Rotwild, Rehwild Nadelholz, Laubholz Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zum Schadorganismus Sommerwildverbiss Stadium der Kultur 01 bis 91 Anwendungszeitpunkt Frühjahr bis Sommer Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 2 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen unverdünnt Aufwand 20 l/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (N) Freiland: Nadelholz, Laubholz Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

11 003 Weinrebe - Rehwild Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Weinbau Rehwild Weinrebe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Stadium der Kultur 13 bis 61 Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je hr 2 Abstand Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen Freiland Ertragsanlagen; Nutzung als Tafel- und Keltertraube 28 bis 42 Tage spritzen 15 l/ha in maximal 50 l Wasser/ha Wartezeiten (F) Freiland: Weinrebe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

12 004 Weinrebe - Rehwild Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Weinbau Rehwild Weinrebe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Stadium der Kultur ab 13 Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 2 - für die Kultur bzw. je hr 2 Abstand Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen Freiland Junganlagen; Nutzung als Tafel- und Keltertraube 28 bis 42 Tage spritzen 15 l/ha in maximal 50 l Wasser/ha Wartezeiten (F) Freiland: Weinrebe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

13 005 Mais - Rehwild Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Rehwild Mais Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 12 bis 61 Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Abstand 7 bis 14 Tage Anwendungstechnik spritzen Aufwand 15 l/ha in 200 bis 300 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Mais Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

14 006 Sonnenblume - Rehwild Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Rehwild Sonnenblume Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 12 bis 61 Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Abstand 7 bis 14 Tage Anwendungstechnik spritzen Aufwand 15 l/ha in 200 bis 300 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Sonnenblume Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

15 007 Sojabohne - Rehwild Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Rehwild Sojabohne Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 12 bis 61 Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Abstand 7 bis 14 Tage Anwendungstechnik spritzen Aufwand 15 l/ha in 200 bis 300 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Sojabohne Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

16 008 Raps - Rehwild Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Rehwild Raps Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 12 bis 61 Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Abstand 7 bis 14 Tage Anwendungstechnik spritzen Aufwand 15 l/ha in 200 bis 300 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Raps Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

17 009 Hopfen - Rehwild Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Hopfenbau Rehwild Hopfen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 13 bis 61 Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Abstand 7 bis 21 Tage Anwendungstechnik spritzen Aufwand 15 l/ha in maximal 50 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Hopfen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

18 010 Schwarzer Holunder - Rehwild Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Rehwild Schwarzer Holunder Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur 01 bis 61 Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Abstand 14 bis 21 Tage Anwendungstechnik spritzen Aufwand 15 l/ha in maximal 50 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (N) Freiland: Schwarzer Holunder Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Die Anwendung ist im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht rückstandsrelevant. Antrag.: / SVA am:

19 NB6641 NN1842 NW468 NW642 SB001 SB010 SF SP001 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

20 BVL-Bewertungsbericht ZAU /00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 64,6 g/l Schaffett (1121) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Schaffett: - 1 -

21 Common name Sheep Fat BVL No CIPAC No. Not allocated. Structure of fats and oils CAS No CH O 2 O R 1 Main fatty acids in sheep fat: O EEC No CH O R 2 Palmitic acid (C 16 ) OH O O Function Repellent CH O 2 O R 3 Stearic acid (C 18 ) Oleic acid (C 18:1 ) O OH OH Molecular formula and molar mass Chemical name (IUPAC) -- Chemical name (CA) Sheep extract FAO Specification Minimum purity of the active substance as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured none Pure sheep fat with maximum 1,8% water (directive 2008/127) none - 2 -

22 Physical and chemical properties of the active substance Sheep Fat Section (Annex point) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) Study Melting point, freezing point or solidification point Boiling point Temperature of decomposition or sublimation Relative density Purity [%] Sheep fat (Batch No.: PE ) Method Results Comments Reference -EEC A1 (capillary method) -OECD 102, ISO 1392 (determination of the crystallizing point of the liquefied test substance) Test A: 43.8 o C is the temperature at which the whole test substance became a liquid. Test B: The combined experimentally determined melting range of the main parts of the test substance is in the range of 36 to 44 C. At approximately 10 C the whole test substance became solid. Accepted The test substance is composed of several compounds. No simple melting / freezing temperature can therefore be expected. Not relevant Not relevant Not relevant Wenighofer, 2005 (E ) - 3 -

23 Section (Annex point) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) Study Vapour pressure Volatility, Henry's law constant Appearance: physical state Appearance: colour Purity [%] Sheep fat (Batch No.: PE ) Sheep fat (Batch No.: PE ) Sheep fat (Batch No.: PE ) Method Results Comments Reference -EEC A4 -OECD 104 -Estimation method Atom/fragmen t contribution method using the software MPBPWIN version v , U.S. Environmental Protection Agency. (Modified Grain Method) Visual inspection Visual inspection Estimated vapour pressure of the main triglycerides using calculated melting points: Glycerol ester of palmitic acid: 3.9*10-18 Pa at 25 C Glycerol ester of oleic acid: 1.3*10-18 Pa at 25 C Glycerol ester of stearic acid: 2.6*10-18 Pa at 25 C Accepted Wenighofer, 2000 (E ) Estimated vapour pressure of the main triglycerides using experimental melting temperature (44 C): Glycerol ester of palmitic acid: 7.2*10-13 Pa at 25 C Glycerol ester of oleic acid: 4.6*10-15 Pa at 25 C Glycerol ester of stearic acid: 9.1*10-15 Pa at 25 C Not applicable. Sheep fat is practically insoluble in water and has a very low vapour pressure. Stiffen fat (viscous mass) Accepted Anonymous, 2005 (E ) Yellowish Accepted Anonymous, 2005 (E ) - 4 -

24 Section (Annex point) B (IIA 2.4) B (IIA 2.5) B (IIA 2.5) B (IIA 2.6) Study Appearance: odour Spectra of purified active substance Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern Solubility in water Purity [%] Sheep fat (Batch No.: PE ) Sheep fat (Batch No.: PE ) Sheep fat (Batch No.: PE ) Method Results Comments Reference Olfactory assessment In house method -Estimation by an Atom/Fragme nt Contribution Method using software WSKOWWIN version v1.41, 2000 U.S. Environmental Protection Agency, USA. Rancid Accepted Anonymous, 2005 (E ) UV/vis and IR spectra were provided UV/vis spectrum: no absorbance maxima (λ max ) above 290 nm were observed. IR spectrum: peaks were detected at the following wavelengths : 2916, 2850, 1741 cm - 1. A peak cluster is observed below 1500 cm -1. Calculated water solubility: Glycerol ester of palmitic acid: 7.9*10-18 mg/l at 25 C Glycerol ester of oleic acid: 2.5*10-20 mg/l at 25 C Glycerol ester of stearic acid: 6.5*10-21 mg/l at 25 C Accepted Stock, 2005 (E Not relevant Accepted Wenighofer, 2005 (E ) - 5 -

25 Section (Annex point) B (IIA 2.7) B (IIA 2.8) Study Solubility in organic solvents Partition coefficient Purity [%] Sheep fat (Batch No.: PE ) Method Results Comments Reference CIPAC MT 181 Solubility at 20 C: n-heptane g/l p-xylene g/l 1,2-dichloroethane g/l 2-propanol < 10 g/l acetone < 10 g/l ethyl acetate < 10 g/l Accepted Wenighofer, 2005 (E ) Not relevant B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.10) B (IIA 2.11) Hydrolysis rate Direct phototransformation in purified water Quantum yield of direct photodegradation Dissociation constant Stability in air, indirect phototransformation Flammability As the active substance is a viscous mass at room temperature (not clearly solid) the flash point and not the flammability of the a.s. was determined. Not relevant Not relevant Not relevant Not relevant Not relevant Not relevant - 6 -

26 Section (Annex point) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) B (IIA 2.15) Study Auto-flammability Flash point Explosive properties Surface tension Oxidising properties Purity [%] Sheep fat (Batch No.: PE ) Sheep fat (Batch No.: PE ) Sheep fat (Batch No.: PE ) Sheep fat (Batch No.: PE ) Method Results Comments Reference EEC A15 EEC A9 EEC A14 EEC A5 Statement The auto-ignition temperature of the active substance was found to be 390 C. The flash point (corrected to kpa) of the active substance was found to be C. Thermal sensitivity (Koenen Steel Tube Test): negative Mechanical sensitivity (BAM Fall Hammer Test): negative Mechanical sensitivity (BAM Friction Test): negative The test substance is considered nonexplosive. The surface tension of the active substance was found to be mn/m at 20 C. The test substance is not surface active Based on the structure the test substance is not expected to have oxidising properties. Accepted Wenighofer, 2005 (E ) Accepted Wenighofer, 2005 (E ) Accepted Wenighofer, 2005 (E ) Accepted Wenighofer, 2005 (E ) Accepted - 7 -

27 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe milchig III2. 1 Geruch leicht ranzig III Explosionsfähigkeit Das Mittel ist aufgrund der Zusammensetzung nicht explosiv. III Brandfördernde Eigenschaften Das Mittel ist aufgrund der Zusammensetzung nicht brandfördernd. III2. 3 Flammpunkt EEC A 9 Flash-point Das Mittel ist nicht III2. 3 Zündtemperatur (Flüssigkeit und Gase) III ph-wert CIPAC MT 75.2 ph of aqueous dispersions III Dichte, relative EEC A 3 Relative density III Haltbarkeit bei GIFAP-technical Umgebungstemperatur monograph no. 17 III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC III Emulsionsstabilität CIPAC MT 36.1 Emulsion stability: 5% v/v oil phase when diluted III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten entzündlich. Das Mittel ist aufgrund der Zusammensetzung nicht selbstentzündlich. 7,91 1,01 Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Offen 2 a 32 ml ( Standzeit: nach 1 min ) 0 ml Rahm/Öl ( Standzeit: nach 30 min, 2 h und 24,5 h ) Gründlich mit Wasser oder einer Reinigungslösung spülen. Experimental testing of the products physico-chemical and technical characteristics: This is an application for mutual recognition according to 15b; experimental testing did not take place

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