Betr.: Ihr Schreiben vom ; Runder Tisch Grundwassermanagement; hier: Ergänzungen zum Protokoll der 1. Veranstaltung am

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1 Betroffenenvertretung im Buckower / Rudower Blumenviertel und in den angrenzenden Gebieten (BRB) Firma Mediator GmbH z. Hdn. Frau Voskamp und Herrn Zillessen Bölschestraße Berlin Berlin, Betr.: Ihr Schreiben vom ; Runder Tisch Grundwassermanagement; hier: Ergänzungen zum Protokoll der 1. Veranstaltung am Sehr geehrte Frau Voskamp, sehr geehrter Herr Zillessen, wir übermittelten Ihnen bereits mit unseren Schreiben vom und unser SOS! und die Dokumentation zur Grundwassernotlage. Gleichwohl kommen wir Ihrem Vorschlag nach und vervollständigen das Protokoll in 14 relevanten Punkten. Unsere Feststellungen, Vorschläge, Ergänzungen und Anregungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Übertragen Sie diese bitte, einschließlich der anschließenden Übersicht, in das Protokoll der 1. Veranstaltung des Runden Tisches Grundwassermanagement vom Unter 10. nennen wir die Voraussetzung für ein erfolgreiches Wirken des Runden Tisches und unter 11. machen wir Lösungsvorschläge zur siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung, u. a. im Schadensgebiet Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB). Das Bezirksamt Neukölln stellte im November 2011nach Probenahmen in mehreren Kellern im Rudower Blumenviertel die starke Gesundheitsgefährdung der Bewohner fest. Deshalb bitten wir Sie, die politisch Verantwortlichen der Senatsgesundheitsverwaltung Senator, Staatssekretär zur nächsten Sitzung des Runden Tisches einzuladen. Wer sollte das Heft des Handelns am Runden Tisch Grundwassermanagement in die Hand nehmen, wenn die politisch Verantwortlichen der SenUm weiterhin die gesetzlichen Grundlagen zur siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung missachten? Lesen Sie dazu bitte den Punkt 4. Mit freundlichen Grüßen Klaus Langer Bernt Dehmel Anlagen

2 Betroffenenvertretung im Buckower / Rudower Blumenviertel und in den angrenzenden Gebieten (BRB) Zu Protokoll Diese Seite und die nachstehenden Feststellungen, Vorschläge, Anmerkungen und Ergänzungen zu folgenden Punkten des Protokollentwurfs der 1. Veranstaltung am des Runden Tisches Grundwassermanagement sollen zum festen Bestandteil des daraus resultierenden Protokolls werden. 1. Zur Diskussion Punkt 2 (Seite 2) 2. Zur Einführung siedlungsverträglicher Grundwasserstände (Seite 8) 3. Zu Gesetzeskonforme Lösungen finden (Seite 8) 4. Zu Vorgehensweise von Verwaltung und Politik begleiten (Seite 8) Das Heft des Handelns am Runden Tisch müssen ggf. die Abgeordneten in ihre Hände nehmen 5. Zu Betroffenheiten sichtbar machen (Seite 8) Anzahl der betroffenen Gebäude im Buckower / Rudower Blumenviertel mit angrenzenden Gebieten 6. Zur Transparenz über aktuelle GW-Verhältnisse und deren Hintergründe (Seite 9) 7. Zu Erste Lösungsansätze für ganz Berlin mit Experten gemeinsame Lösungssuche anhand von Modellen (Seite 9) 8. Zu Klärung: Welche guten technischen Lösungen gibt es? Welche Realisierungsmöglichkeiten gibt es dafür? (Seite 9) 9. Zu Integrative Problemsichten ermöglichen alle Aspekte, z. B. auch den Naturschutz in Lösungsfindung einbeziehen (Seite 10) Einig: Herr Taute (Hydrologe an der FU) und Frau Fritz-Taute (SenUm) 10. Zu Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches (Seite 11) Voraussetzungen für ein erfolgreiches Wirken des Runden Tisches 11. Zu Möglichkeiten mit Altlastenproblemen umzugehen ausloten (Seite 12) Lösungsvorschläge zur siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung 12. Zu Zusätzliche Heberbrunnenanlage entlang des Seidelbastweges (Seite 13) 13. Zur Sicherheit über tatsächlichen Umfang (Anzahl) der Betroffenheiten, z. B. Unterstützung durch Verbände bei Bestandserhebung (Seite 13) 14. Zu Was wird gebraucht für die nächsten Schritte? (Seite 15) als zusätzlichen Punkt einsetzen: Dokumentation zur Grundwassernotlage und zur Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände in Berlin Einrichtung eines Berlin-weiten Grundwassermanagements Anlagen

3 1. Zur Diskussion Punkt 2 (Seite 2): Unter Betroffenheiten sichtbar machen stellen wir die groben Rechtsfehler des Bezirksamtes Neukölln von Berlin bei der Erteilung der Baugenehmigungen für das Buckower / Rudower Bumenviertel und seine angrenzenden Gebiete (BRB), das im Einzugs- und Einflussgebiet des Wasserwerkes Johannisthal (WJ) liegt, ausführlich dar. Das rechtsfehlerhafte Handeln der Baubehörde führte dazu, dass während der Teilung der Stadt über 30 Jahre hinweg zwischen 1959 und 1989 tausende Baugenehmigungen nach 62 BauO Bln erteilt wurden, die nicht den öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Standsicherheit entsprachen: Die Bauwerke im BRB waren statisch ungeschützt gegen jederzeit mögliche, mehrere Meter höhere Grundwasserstände bei Wegfall oder entsprechender Reduzierung der Grundwasserförderung des nahe gelegenen WJ. Die Konsequenzen daraus für die im Grundwassergeschehen im Einzugs- und Einflussbereich des WJ verantwortlich handelnde Senatsumweltverwaltung sind gravierend. Sie durfte die den Gebäuden im BRB bescheinigte Standsicherheit nicht gefährden. Dazu musste sie die Grundwasserstände in dem Grundwassergefährdungsgebiet auf siedlungsverträglichem Niveau halten. Allein mit den nach der politischen Wende stark reduzierten Grundwasserfördermengen zu Trinkwasserzwecken der Berliner Wasserwerke aber war und ist eine siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung in den Grundwasserschadensgebieten Berlins kaum sicherzustellen. Hinzu kommt: Das trotz der erkennbar zurückgegangenen Fördermengen (1989: 372 Mio. m³ / Jahr; 2011: 202 Mio. m³ / Jahr; Prognose 2040: 184 Mio. m³ / Jahr) 1995 (!) unter dem Motto Berlin trocknet aus vorgestellte und danach eingeführte Abwasserrecyclingsystem führt dem Grundwasserhaushalt Berlins jährlich zusätzlich Millionen Kubikmeter geklärter Abwasser, zum Teil auch aus den Umlandgemeinden, zu. Auch den Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses war das alles bekannt. Zur Abhilfe aus der flächendeckenden Grundwassernotlage wurde von ihnen - im Jahr 1999 der 37 a BWG mit Einzelbegründung zu 37 a BWG einstimmig beschlossen, - im Jahr 2001 einstimmig die Grundwassersteuerungsverordnung erlassen und - im Jahr 2005 der Berliner Senat aufgefordert, siedlungsverträgliche Grundwasserstände auch bei Abschaltung von Wasserwerken sicherzustellen und alternative dezentrale Maßnahmen zu prüfen. In der Einzelbegründung zu 37 a heißt es u. a., dass eine etwaige, über die normale Trinkwasserversorgung hinaus zur Grundwasserstandssteuerung benötigte Grundwasserfördermenge aus dem Landeshaushalt Berlins finanziert werden müsste (siehe unter Einführung siedlungsverträglicher Grundwasserstände ; Punkt 1. f.). Das Wasserwerk Johannisthal (WJ) ist seit 1993 integraler Teil der Altlastensanierung im Südosten Berlin im Ökologischen Großprojekt Berlin (ÖGP) der SenUm. Die SenUm definierte zwar die Einhaltung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im Einzugsgebiet des WJ auf der gesetzlichen Grundlage, der Grundwassersteuerungsverordnung von 2001, als ein Elementarziel im ÖGP. Doch dieses Ziel wird weit verfehlt: Die Zuflüsse kontaminierten Grundwassers auf das WJ lassen anscheinend keine Grundwasserfördermengen im WJ zu, die siedlungsverträgliche Grundwasserstände in seinem Einzugsgebiet sicherstellen könnten. Tausende Gebäude im Buckower / Rudower Blumenviertel und in den angrenzenden Gebieten (BRB) stehen mit ihren Fundamenten, Bodenplatten und Kellern im hoch anstehenden Grundwasser. Es wurde versäumt, vorab alternative Schutzmaßnahmen zur Sicherstellung siedlungsverträglicher Grundwasserstände zu prüfen und zu entwickeln. Deshalb wurden Finanzmittel für alternative Schutzmaßnahmen weder aus dem Landeshaushalt noch aus dem seit über 19 Jahren laufenden ÖGP, das zum größten Teil vom Bund finanziert wird, bereitgestellt bzw. angefordert. Die Berliner Abgeordneten wurden von den Betroffenen wiederholt gebeten, im Frühjahr 2011 sogar mit ca Eingaben Betroffener aus dem BRB an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, das schädigende Handeln der SenUm sofort zu stoppen. Es ist Aufgabe der Berliner Abgeordneten, die Einhaltung ihrer gesetzlichen Vorgaben von 1999 und 2001durch die SenUm und ihrer Forderungen von 2005 an die SenUm zu kontrollieren und von ihr einzufordern.

4 Das geschah trotz der Eingaben der Betroffenen bisher bis auf Ausnahmen nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit. Fazit: Die Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände ist auch dann Aufgabe der SenUm, wenn die Grundwasserstandssteuerung Fördermengen erfordert, die über die Fördermengen zu Trinkwasserzwecken hinausgehen. Mit dem Abwasserrecycling wurden zusätzlich Fakten geschaffen, die einer siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung abträglich sind. Die aus Sicht der Betroffenen notwendigen kurz- und mittelfristigen, auch alternativen Maßnahmen zur Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände, auch im BRB, sind unter Möglichkeiten mit Altlastenproblematik umzugehen ausloten aufgeführt. 2. Zur Einführung siedlungsverträglicher Grundwasserstände (Seite 8): Aus bekannten Gründen ging der Trinkwasserverbrauch nach der politischen Wende 1989 / 1990 enorm zurück. Der damit verbundene Anstieg des Grundwassers um mehrere Meter in den Einzugs- und Einflussgebieten der im Berlin-Warschauer Urstromtal fördernden Berliner Wasserwerke bewirkte eine starke bauliche Gefährdung der dort seit Jahrzehnten bestehenden Besiedlung. Hinzu kam: Das trotz der erkennbar zurückgegangenen Fördermengen 1995 (!) unter dem Motto Berlin trocknet aus vorgestellte und danach eingeführte Abwasserrecyclingsystem führt dem Grundwasserhaushalt Berlins seitdem jährlich zusätzlich Millionen Kubikmeter geklärter Abwasser, zum Teil auch aus den Umlandgemeinden, zu. Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses waren sich der Gefahren für die Standsicherheit tausender seit Jahrzehnten bestehende Bauwerke und die Gesundheit der Bewohner durch den immensen Grundwasseranstieg in den Grundwassergefährdungsgebieten bewusst. Deshalb schufen sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung in Berlin: a Berliner Wassergesetz (BWG) mit Einzelbegründung von 1999 In der Einzelbegründung zur Änderung des BWG (Einfügung der 36 a, 36 b, 37 a und 37 b) wurde u. a. festgehalten: a. Durch die Absenkung des natürlichen Grundwasserstandes ist bei der Wassergewinnung über Jahrzehnte hinweg in größeren Teilen der Stadt nutzbarer Grund und Boden (Anm. d. Verfasser: Bauland) entstanden. b. Die Vegetation hat sich diesem Zustand angepasst. c. Bei einer ungesteuerten Reduzierung würden in größerem Umfang Vernässungsschäden an Bauwerken eintreten; Anm. der Verfasser: Standsicherheitsprobleme und Gesundheitsschäden. d. Es wird die Möglichkeit von Mindestfördermengen eröffnet. e. Es wird das Instrument des Grundwassermanagements eröffnet. f. Mit 37 a BWG wurde die Kopplung der Grundwasserstandssteuerung an die stark gesunkenen Trinkwasserfördermengen aufgehoben. In der Einzelbegründung zu 37 a BWG heißt es dazu: Eine etwaige über die öffentliche Wasserversorgung hinausgehende Förderung zum Zwecke der Grundwasserstandssteuerung müsste das Land Berlin aus dem Landeshaushalt finanzieren. 2. Die Grundwassersteuerungsverordnung (GruWaSteuV) von 2001 Dort heißt es in Paragraph 3: Über Jahrzehnte künstlich abgesenkte Grundwasserstände dürfen nicht in unverträglichem Ausmaß angehoben werden. 3. Die Forderung der Berliner Abgeordneten von 2005 Auszug aus dem Schreiben des Berliner Abgeordnetenhauses vom an die Senatsumweltverwaltung mit der Forderung, siedlungsverträgliche Grundwasserstände in Berlin sicherzustellen: Es ist weiterhin zu untersuchen, ob neben dem Betrieb der Wasserwerke auch Alternativen für dezentrale Grundwasserhaltungsmaßnahmen bestehen. Der Senat hat weiterhin sicherzustellen, dass bei einer Abschaltung von Wasserwerken die über Jahrzehnte künstlich abgesenkten Grundwasserstände nicht in unverträglichem Maß ansteigen.

5 4. Maß der Siedlungsverträglichkeit Das Maß der Siedlungsverträglichkeit ist in der von der Senatsverwaltung selbst 1994 in Auftrag gegebenen Gutachtlichen Stellungnahme über Schäden an Kellern von Einfamilienhäusern Möglichkeiten einer nachträglichen Sanierung unter Grundbruch definiert worden: Sobald das Grundwasser in den kiesigen Böden die Fundamentsohle erreicht, ist die Standsicherheit der Gebäude erheblich gemindert. Steigt das Grundwasser in die Fundamente, was heute bei den meisten Gebäuden der Fall ist, droht die Zerstörung der Bausubstanzen. Um das zu verhindern, legte die SenUm selbst mit der Hypothetischen Kellersohle minus 2,50 Meter den siedlungsverträglichen Mindest- Abstand des Grundwassers zur Geländeoberfläche (Flurabstand) für das Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB) auf 2,5 Meter fest. Grober Mangel: Die SenUm nahm die Oberfläche der aufgeschütteten Straßen als Bezugsmaß. Die meisten Gebäude im Blumenviertel wurden jedoch auf den ca. einen Meter tiefer liegenden Grundstücken errichtet. Ein ausreichender Sicherheitsabstand des Grundwassers zur Grundstücksoberfläche ist damit nicht gegeben. Abstand im Januar 2012: nur 1,36 Meter. Wir befinden uns im Bereich der Zerstörung der Gebäude! 5. Die Rechtsfehler der Baubehörden des Landes Berlin und des Bezirksamtes Neukölln Unter Betroffenheiten sichtbar machen werden die Rechtsfehler der Baubehörden des Landes Berlin und des Bezirksamtes Neukölln von Berlin bei der Festsetzung der Bebauungspläne für das Rudower Bumenviertel und bei der Erteilung der Baugenehmigungen ausführlich dargestellt. Das rechtsfehlerhafte Handeln der Baubehörden führte dazu, dass während der Teilung der Stadt über 30 Jahre hinweg tausende Baugenehmigungen nach 62 BauO Bln für das BRB erteilt wurden, die nicht den öffentlichrechtlichen Anforderungen an die Standsicherheit entsprachen. Die Konsequenzen daraus für die nachfolgend für das Grundwassergeschehen im Einzugsbereich des Wasserwerkes Johannisthal (BRB) verantwortliche Senatsumweltverwaltung sind gravierend. 6. Fazit Voraussetzung für den Erhalt tausender Bauwerke im BRB ist die flächendeckende Sicherstellung siedlungsverträglicher Grundwasserstände. Die dazu erforderlichen gesetzlichen Grundlagen und Forderungen erließ das Abgeordnetenhaus vor 13, 11 und 7 Jahren. Damit kann der Berliner Senat auch die Fehler der Baubehörden heilen. Wir haben daher kein juristisches Problem. Die gesetzlichen Grundlagen werden jedoch bis heute von der SenUm weitgehend ignoriert und negiert. Wir haben erkennbar ein Problem mit der Umsetzung der rechtlichen / gesetzlichen Vorgaben zur siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung durch die SenUm. Diese hatte genug Zeit, alternative Schutzmaßnahmen, ggf. unter Zuhilfenahme externer Fachleute, einzuleiten und umzusetzen (siehe oben: Punkt 3.), wenn mit den Fördermengen der BWB keine siedlungsverträglichen Grundwasserstände sichergestellt werden können. Die aus Sicht der Betroffenen notwendigen kurz- und mittelfristigen Schutzmaßnahmen zur Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im BRB sind unter Möglichkeiten mit Altlastenproblematik umzugehen ausloten aufgeführt. 3. Zu Gesetzeskonforme Lösungen finden (Seite 8): Die gesetzlichen Grundlagen und Forderungen zur siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung in Berlin wurden 1999, 2001 und 2005 vom Berliner Abgeordnetenhaus einstimmig beschlossen. (Siehe unter Einführung siedlungsverträglicher Grundwasserstände ). Unter Möglichkeiten mit Altlastenproblemen umzugehen ausloten werden die aus Sicht der Betroffenen erforderlichen kurz- und mittelfristigen Schutzmaßnahmen zur Sicherstellung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im BRB aufgeführt. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den beschriebenen gesetzlichen Grundlagen. 4. Zur Vorgehensweise von Verwaltung und Politik begleiten (Seite 8): Die Senatsumweltverwaltung schädigt bei ihrer Grundwasserstandssteuerung im dicht bebauten Stadtgebiet, dem Buckower / Rudower Blumenviertel und seinen angrenzenden Gebieten (BRB), die Bausubstanzen tausender

6 Gebäude unzulässiger Eingriff in die staatlich geprüfte und bescheinigte Standsicherheit und die Gesundheit ihrer Bewohner. Sie ignoriert und negiert die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und lässt den Sinn und Zweck der vom Berliner Abgeordnetenhaus bereits vor 13 (!), 11 (!) und 7 (!) Jahren geschaffenen gesetzlichen Grundlagen und Forderungen, tausenden Betroffenen aus ihrer Notlage zu helfen und siedlungsverträgliche Grundwasserstände flächendeckend in den Grundwasserschadensgebieten sicherzustellen, auch heute noch außer Acht. Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses kontrollierten die Einhaltung und Umsetzung der von ihnen beschlossenen gesetzlichen Vorgaben und Forderungen durch die SenUm bisher nicht mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit, so dass die Verwaltung Schäden in großem Umfang an Gebäuden und der Gesundheit der Betroffenen anrichten kann. Wir haben kein juristisches Problem die gesetzlichen Grundlagen sind, wie ausführlich dargelegt, vorhanden. Wir diagnostizieren ein gravierendes Umsetzungsproblem der gesetzlichen Vorgaben durch die SenUm. Die Verwaltung arbeitet losgelöst von allen politischen Vorgaben. Es hat den Anschein, dass nicht die Politiker die Verwaltung führen, sondern die Verwaltung den Politikern die Richtung vorgibt. Die Teilnahme des Herrn Gaebler an den Sitzungen des Runden Tisches ist erwünscht, wenn Er weiß, dass und wie tausende Bürger/innen unverschuldet in eine schlimme Notlage geraten sind und dass sie sich nicht selbst aus dieser Notlage befreien können. Er kennt die gezielt zur Abhilfe aus dieser unverschuldeten Notlage vom Berliner Abgeordnetenhaus erlassenen Gesetze, Verordnungen und Forderungen (siehe unter: Einführung siedlungsverträglicher Grundwasserstände ). Wenn sich aber die weitere politische Führung seines Hauses und er sich weiterhin den erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Sicherstellung siedlungsverträglicher Grundwasserstände in den Grundwasserschadensgebieten gemäß den gesetzlichen Grundlagen verschließen und dabei vorsätzlich und billigend die Zerstörung und Unbewohnbarkeit ganzer Stadtteile in Kauf nehmen, müssen die am Runden Tisch Grundwassermanagement beteiligten heutigen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses umgehend das Heft des Handelns am Runden Tisch in ihre Hände nehmen, um die von ihren Vorgängern beschlossenen gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen und Forderungen durchzusetzen. Die Aktivitäten der Betroffenenvertreter zum Erhalt der Gesundheit und des Eigentums tausender Bürger/innen sind in der Dokumentation zur Grundwassernotlage und zur Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände in Berlin Einrichtung eines Berlin-weiten Grundwassermanagements festgehalten. Diese Dokumentation finden wir im Fotoprotokoll unter Was wird gebraucht für die nächsten Schritte?. 5. Zu Betroffenheiten sichtbar machen (Seite 8): Betroffenheiten: Belege für den Umfang des Schadensgebietes Buckower / Rudower Blumenviertel mit angrenzenden Gebieten (BRB) Einzugsgebiet und Einflussbereich des Wasserwerkes Johannisthal (WJ) Das Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB) ist in Natur belassenem Zustand ein Sumpf- und Überschwemmungsgebiet im Berliner Urstromtal mit Grundwasserständen nahe den Grundstücksoberflächen. Nur durch eine künstliche, flächendeckende, ausreichende und dauerhafte Grundwasserabsenkung konnte das Gebiet als Bauland gewonnen werden. Wir belegen nachstehend, wie es zu der flächendeckenden Grundwassernotlage mit tausenden betroffenen Gebäuden kam. 1. Auszug aus dem Schreiben des Senators für Bau- und Wohnungswesen GSchZ.: VII E /14; V B2 6505/ 24 vom 13. Juni 1958 an das Bezirksamt Neukölln von Berlin: Betr.: Bebauungsplanverfahren XIV-25 und XIV-40 in Berlin-Neukölln; hier: Baugrund und Grundwasser: Die alluviale Niederung hat einen so hohen Grundwasserstand, dass der gute Baugrund zum Teil im Grundwasser liegt, so dass hier eine Unterkellerung der Gebäude kaum möglich sein wird. Dieses Wissen fand jedoch keinen Niederschlag bei - der Festsetzung der Bebauungspläne, - der anschließenden Baugenehmigung tausender gegen hohe Grundwasserstände ungeschützte Gebäude und - bei der Vergabe öffentlicher Kredite durch die Wohnungsbaukreditanstalt (WBK).

7 Dabei ignorierten die staatlichen Verwaltungen die für eine Bebauung wesentlichen Fakten: - Eine nachhaltige Baulandgewinnung im BRB und dessen Bebauung hing zu dieser Zeit ausschließlich von der Grundwasserförderleistung des WJ zu Trinkwasserzwecken ab und - das WJ wurde während der Teilung Berlins unter der Regie der Ostberliner Behörden betrieben, so dass die Westberliner Behörden keinen Einfluss auf die dortigen Fördermengen hatten. 2. Dem ab 1959 tätig gewordenen Bauaufsichtsamt Neukölln war das unter 1. genannte Schreiben des Bausenators vom bekannt. Auch das Wissen um die Abhängigkeit der Grundwasserstände im BRB von der Grundwasserförderleistung des WJ musste den Fachleuten des Amtes unterstellt werden. Dennoch wurden hier über mehr als 3 Jahrzehnte hinweg ca Gebäude mit Unterkellerung nach 62 BauO Bln (siehe unten: 3.) genehmigt, die weitgehend nicht für, jederzeit mögliche, hohe Grundwasserstände statisch berechnet und dimensioniert waren. Die Fachleute des Amtes ignorierten dabei die für eine Bebauung wesentlichen unter 1. aufgeführten Tatbestände und strichen sogar in den Besonderen Bedingungen zur Baugenehmigung den Passus: Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Baugrund auf seine Beschaffenheit und Tragfähigkeit unter Berücksichtigung des höchsten Grundwasserstandes zu untersuchen., als anscheinend nicht erforderliche Nebenbestimmung. 3. Es war wesentliche Aufgabe des Bauaufsichtsamtes Neukölln, im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften nach 62 BauO Bln festzustellen. Dazu gehörte selbstverständlich auch die Prüfung der Standsicherheit. Das hatte unter dem Aspekt extrem hoher Grundwasserstände in diesem dem Bauaufsichtsamt als Grundwassergefährdungsgebiet bekannten Stadtteil zu geschehen. Bauwerken, die nicht den öffentlichrechtlichen Vorschriften des 62 BauO Bln entsprachen, also nicht auf Dauer standsicher waren, durfte keine Baugenehmigung erteilt werden. 4. Doch die Fachbehörde (!) bescheinigte tausenden Bauvorhaben mit Unterkellerung: Kiesboden ausreichender Tragfähigkeit. Die geprüften statischen Unterlagen umfassen alle erforderlichen Nachweise. Gegen die Genehmigung des Bauvorhabens bestehen in statischer Hinsicht keine Bedenken., obwohl die meisten der Gebäude nicht für hoch anstehendes Grundwasser statisch bemessen bzw. dimensioniert waren. 5. Die Baugenehmigung ist laut damaligem Bausenator Klemann eine öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (siehe oben 3.: 62 BauO Bln). Die rechtmäßig ausgenutzte, staatlich erteilte Baugenehmigung gilt so lange, wie das Bauwerk und seine Nutzung bestehen. Ein gefährlicher Eingriff in die tausenden Gebäuden bescheinigte Standsicherheit ist auch für die später (im Grundwassergeschehen) tätigen und für die Grundwasserstandssteuerung verantwortlichen staatlichen Organe (SenUm) ein Tabu! Sie (SenUm) stehen in der Rechtspflicht, Rechtsfehler der vor ihr tätigen staatlichen Organe (mit-) auszusteuern / auszugleichen. 6. In dem von der Senatsumweltverwaltung 1994 in Auftrag gegebenen Gutachten zu den Möglichkeiten der Steuerung der Grundwasserentnahme Berlin vom Januar 1995 wird das Schadensgebiet eingegrenzt durch den Teltowkanal, die Johannisthaler Chaussee, die Stubenrauchstraße und die Neuköllner / Rudower Straße mit ca Gebäuden. Wir wissen heute, dass auch Gebiete jenseits der Stubenrauchstraße und der Johannisthaler Chaussee in ihrem Bestand von der ausreichenden und dauerhaften Förderleistung des WJ abhängig sind, so dass das Schadensgebiet BRB ca Gebäude umfasst. 7. Zur Abhilfe aus der Grundwassernotlage im Warschau-Berliner Urstromtal legte der seinerzeit zuständige Senator SenStadtUm, Herr Dr. Hassemer, im August 1995 dem Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses einen Antrag über Wasserwirtschaftliche Sofortmaßnahmen zur Grundwasserregulierung in Berliner Wasserschadensgebieten vor (siehe auch unter Anlagen). Darin heißt es u. a.: auf Seite 3 des Antrags: Warschau-Berliner Urstromtal: In den Wassereinzugsgebieten der Wasserwerke Johannisthal und Kaulsdorf, in denen das Grundwasser durch die hohe Förderung vor 1989 über Jahrzehnte stark abgesenkt war, ist der Grundwasseranstieg durch den Rückgang der Grundwasserentnahme besonders hoch. So beträgt in diesen Einzugsgebieten der Grundwasseranstieg teilweise mehrere Meter. Besonders hiervon betroffen sind Ein- und Mehrfamilienhäuser im Rudower Blumenviertel im Bezirk Neukölln und in den Ortsteilen Kaulsdorf-Süd und Mahlsdorf-Süd im Bezirk Hellersdorf. Hier liegen mit steigender Tendenz Beschwerden wegen nasser Keller von ca. 600 Rudowern und ca. 200 Kaulsdorfer/Mahlsdorfer Bürgern vor.

8 Um den Betroffenen in ihrer Notlage zu helfen, haben die Berliner Wasserbetriebe auf Bitten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Anfang Februar 1995 die Grundwasserförderung a) beim Wasserwerk Johannisthal von auf m³ / Tag und b) beim Wasserwerk Kaulsdorf von auf m³ / Tag erhöht. auf Seite 4 des Antrags: Die erhöhte Grundwasserförderung stoppte zwar den weiteren Anstieg Dies reicht jedoch nicht aus, um die Kellervernässungen abzustellen. Der Senat sieht angesichts des Grundwasseranstieges und der besonderen Schadenssituation in den Gebieten die Notwendigkeit zur Hilfe durch die folgenden Maßnahmen: 1. Neubau einer Anlage zur Grundwasserregulierung im Ortsteil Rudow (Kapitel 1400, Titel 72304) und 2. Neubau einer Anlage zur Grundwasserregulierung in den Ortsteilen Kaulsdorf-Süd und Mahlsdorf-Süd (Kapitel 1400, Titel 72305). 8. Es gibt im ÖGP (siehe unter Möglichkeiten mit Altlastenproblematik umzugehen ausloten ) laut Symposiumsbeitrag 2008 der Senatsumweltverwaltung zu 15 Jahren ÖGP auf Basis der gesetzlichen Grundlagen zwei Elementarziele: 1. Elementarziel: Altlastensanierung auf dem Gelände des Wasserwerkes Johannisthal (WJ), wohin das Grundwasser die leichtflüchtigen Schadstoffe aus den belasteten Grundstücken zu 3 Grundwasserreinigungsanlagen transportiert, in den Transfergebieten dahin und auf den Eintragsgrundstücken (Industriebrachen) im Südosten Berlins. Beim Elementarziel 1 können Gefahrenabwehr und Beseitigung von Investitionshemmnissen in idealer Weise miteinander verbunden werden (Originaltext der Umweltverwaltung). Dafür wurden bis zum Jahr 2008 bereits über 150 Mio. hauptsächlich aus Bundesmitteln ausgegeben. Die Investoren erhalten von Altlasten befreite Grundstücke. 2. Elementarziel: Einhaltung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im Einflussgebiet des WJ. Das Elementarziel 2 wird von der SenStadtUm entgegen den gesetzlichen Grundlagen weitgehend ignoriert. Finanzmittel für ggf. erforderliche alternative Maßnahmen* zum z. Z. zu geringen Abschlag des Grundwassers aus dem Gelände des WJ in den Teltowkanal wurden dafür im Rahmen des ÖGP nicht angefordert, geschweige denn ausgegeben. *Die Entwicklung notwendiger alternativer * Maßnahmen zum Schutz unserer seit Jahrzehnten bestehenden Bauwerke und die Sicherstellung siedlungsverträglicher Grundwasserstände auch bei einer Abschaltung von Wasserwerken wurde schon im Jahr 2005(!) von den damaligen Abgeordneten gefordert. 9. Im Frühjahr 2011 protestierten ca Betroffene aus dem BRB mit ihren schriftlichen Eingaben an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses gegen die Zerstörung ihrer Gesundheit und ihres Eigentums. Sie forderten das Berliner Abgeordnetenhaus auf, die Zerstörungswut der Senatsumweltverwaltung zu stoppen. 10. Wir wissen noch gar nicht, wie groß das Problem in Berlin wirklich ist, so wird die Leiterin der Grundwasserkonferenz; Frau Fritz-Taute in der BM vom zitiert. Ihr seien nur 500 betroffene Gebäude in Berlin bekannt. Diese Aussagen im 19. Jahr des Grundwassernotstandes in Berlin sind für die Betroffenen beängstigend. Die Mehrzahl (ca. 60 bis 70 %) der ca Gebäude im Buckower / Rudower Blumenviertel und in seinen angrenzenden Gebieten (BRB) wurde in der alluvialen Niederung des Viertels errichtet. Dort stehen also flächendeckend ca bis Gebäude unzulässig mit ihren Fundamenten, Bodenplatten und Kellern im Grundwasser und sind massiv in ihrer Standsicherheit bedroht. Diese Zahlen aus dem BRB sollten der SenUm bekannt sein. Der Soll-Flurabstand des Grundwassers in der alluvialen Niederung des BRB liegt bei 2,50 Metern. Der Ist-Flurabstand in der alluvialen Niederung des BRB betrug im Januar 2012 nur 1,36 Meter. Das Grundwasser hat nun mal die Eigenschaft, dass es lautlos und versteckt, für viele unsichtbar, sein flächendeckendes Zerstörungswerk verrichtet. So sind viele Menschen im BRB tatsächlich Betroffene. Sie sind sich jedoch meist nicht des Zerstörungspotentials unter ihren Füßen bewusst. Die SenUm weiß es zu nutzen: Senatorin Lompscher im Mai 2011 vor dem Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses: Es handelt sich nur um 63 Betroffene!

9 6. Zur Transparenz über aktuelle GW-Verhältnisse und deren Hintergründe (Seite 9): Anhand täglicher Messungen kennen wir die trotz der seit 13, 11 und 7 Jahren bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung seit 19 Jahren anhaltende Bedrohungslage im Buckower / Rudower Blumenviertel und in den angrenzenden Gebieten (BRB). Das Wasserwerk Johannisthal (WJ) ist seit dem Jahr 1993 integraler Bestandteil des Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP), der Altlastensanierung im Südosten Berlins (siehe unter Möglichkeiten mit Altlastenproblematik umzugehen ausloten ). Ein Ende der Kontaminationszuflüsse auf das WJ bei der Altlastensanierung und damit auch ein Datum für den lt. Wasserversorgungskonzept 2040 vorgesehenen Neubau des Wasserwerkes Johannisthal konnte die SenUm bisher nicht nennen. Unter Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches wird die SenUm aufgefordert, Auskunft über die gegenwärtigen und zukünftigen Grundwasserfördermengen des WJ zu geben und mitzuteilen, ob damit flächendeckend siedlungsverträgliche Grundwasserstände im BRB sichergestellt werden können. 7. Zu Erste Lösungsansätze für ganz Berlin mit Experten gemeinsame Lösungssuche anhand von Modellen (Seite 9): Unter Möglichkeiten mit Altlastenproblematik umzugehen ausloten zeigen die Betroffenen die erforderlichen Abhilfemaßnahmen für das Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten, die ggf. durch Vorschläge externer Fachleute ergänzt / erweitert werden können. 8. Zur Klärung: Welche guten technischen Lösungen gibt es? Welche Realisierungsmöglichkeiten gibt es dafür? (Seite 9): Unter Möglichkeiten mit Altlastenproblematik umzugehen ausloten zeigen die Betroffenen die erforderlichen Abhilfemaßnahmen für das Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB), die ggf. durch Vorschläge externer Fachleute ergänzt / erweitert werden können. Die rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung der Schutzmaßnahmen sind unter Einführung siedlungsverträglicher Grundwasserstände beschrieben. 9. Zu Integrative Problemsichten ermöglichen alle Aspekte, z. B. auch den Naturschutz in Lösungsfindung einbeziehen (Seite 10): 1. Grundwasser ein schutzbedürftiges Gut im dicht bebauten Stadtgebiet Grundwasser ein schutzbedürftiges Gut! Dieser Aussage kann Jedermann zustimmen. Wenn der extrem hohe Grundwasservorrat selbst jedoch im dicht bebauten Stadtgebiet zur Existenz bedrohenden Gefahr für tausende Bewohner der Stadt bis hin zur Zerstörung ihrer Gebäude (Standsicherheit) und ihrer Gesundheit wird, kann der Schutzbedarf nicht mehr allein auf das Grundwasser beschränkt bleiben. Ein auf den gesetzlichen Grundlagen, der GruWaSteuV i. V. m. 37 a BWG und Einzelbegründung zu 37 a BWG, beruhendes intelligentes Grundwassermanagement der Senatsumweltverwaltung ist daher zur Herstellung siedlungsverträglicher Grundwasserstände dringend notwendig. 2. Umweltverträglichkeit Im dicht bebauten Stadtgebiet müssen vorrangig die Gesundheit, die körperliche Unversehrtheit der dort lebenden Menschen und die Standsicherheit ihrer Gebäude gesichert werden. Die Vegetation hat sich in den Jahrzehnten wechselnder Grundwasserstände stets den vorgegebenen Bedingungen angepasst (siehe unter Einführung siedlungsverträglicher Grundwasserstände ; Punkt 1. b.).

10 Tausende Bürgerinnen und Bürger sorgten in ihren Gärten immer für blühende Landschaften das erkannten auch die Verfasser der Einzelbegründung zu 37 a BWG: Die Vegetation hat sich angepasst. Dem gegenüber können sich die Menschen (Gesundheitsgefahren) und ihre Gebäude (Standsicherheit) im dicht bebauten Stadtgebiet kaum den extrem gestiegenen Grundwasserständen anpassen. 3. Beitrag der Betroffenen (Eigentümer) Im Neuen Deutschland vom plädiert der FU-Hydrologe, Herr Taute, dafür, eine Abdichtung der Keller durch die Betroffenen vorzunehmen. Frau Fritz-Taute (SenUm) ist anscheinend derselben Ansicht. Die SenUm ignoriert dabei ihre Pflicht, flächendeckend in den Grundwasserschadens und -gefährdungsgebieten eine siedlungsverträgliche Grundwasserstandssteuerung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Am Beispiel des Buckower / Rudower Blumenviertels wird gezeigt, was die einzige mögliche Sanierungsvariante, die sog. Innentrogabdichtung kosten und was sie bringen würde: Lt. der von SenUm 1994 (!) in Auftrag gegebenen Gutachtlichen Stellungnahme durch ansteigendes Grundwasser Möglichkeiten einer nachträglichen Sanierung wird bei Grundwasserständen über der Fundamentunterkante als einzige Sanierungsvariante die sog. Innentrogabdichtung vorgeschlagen. Hierbei wird ein neues Beton-Innenbauwerk mit Wänden bis oberhalb des höchsten Grundwasserstandes errichtet, wobei dessen Wand und Bodenplatte als Wanne ausgebildet werden. Beide werden gegen das Erdreich (Sohle) bzw. altes Mauerwerk (Wände) jeweils vollflächig isoliert. Die neue Betonwand muss vollflächig mit dem alten Mauerwerk verankert werden. Dabei wird die Isolierung zwischen beiden durchbrochen. Meist müssen aus allen Kellerräumen die alten Bodenplatten (Raumhöhe) entfernt werden. Alle technischen Einrichtungen, Öltanks, Heizungsanlagen, Geräte, Treppen, Türen, Zargen, Fenster, Elektro-, Gas-, Wasser- und Fernmeldeanschlüsse und -leitungen müssen aus- und wieder eingebaut bzw. neu verlegt werden. Während der langen Bauzeit ist eine teure Grundwasserhaltung bei hoch anstehendem Grundwasser notwendig. Die dabei entstehenden Kosten von über übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der überwiegenden Mehrheit der Betroffenen. Der nachhaltige Erfolg der technisch äußerst anspruchsvollen Sanierung ist nicht gegeben, da sich das neue Innenbauwerk auf das weiterhin im Grundwasser verbleibende und verrottende alte Mauerwerk flächendeckend und bündig stützen muss. 10. Zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches (Seite 11): Die Standsicherheit (Bausubstanzen) der Gebäude im Buckower / Rudower Blumenviertel und in den angrenzenden Gebieten (BRB), die seinerzeit von staatlichen Organen geprüft und bescheinigt wurde ( 62 BauO Bln), und die Gesundheit der Bewohner dürfen nicht (weiterhin) durch massive gesetzwidrige Eingriffe anderer staatlicher Organe (SenUm) in den dortigen Grundwasserhaushalt gefährdet und zerstört werden. Die SenUm muss sich an die vom Berliner Abgeordnetenhaus 1999 und 2001 dazu erlassenen Schutzgesetze und 2005 erstellten Forderungen zur Sicherstellung siedlungsverträglicher* Grundwasserstände halten. * Das Maß der Siedlungsverträglichkeit wurde unter Einführung siedlungsverträglicher Grundwasserstände, Punkt 4. erläutert. In unseren Ausarbeitungen zeigen wir, dass und wie tausende Bürger/innen unverschuldet in diese Notlage geraten sind, aus der sie sich selbst nicht befreien können. Unter Integrative Problemsichten ermöglichen alle Aspekte, z. B. auch den Naturschutz in Lösungsfindung einbeziehen beschreiben wir, dass die einzig mögliche Abdichtung der Keller mittels einer Innentrogabdichtung schon wegen ihrer hohen Kosten und Nebenkosten sowie des weiterhin im Grundwasser verbleibenden und verrottenden alten Mauerwerks, auf das sich das neue Innenbauwerk stützen müsste, keine realistische und nachhaltige Problemlösung darstellt. Wir wissen, dass mit den derzeitigen Fördermengen zu Trinkwasserzwecken in Berlin keine siedlungsverträglichen Grundwasserstände sichergestellt werden können. Daher sind, wenn eine Umverteilung der lt. Wasserversorgungskonzept 2040 avisierten Fördermengen der einzelnen Wasserwerke nicht möglich ist, die dann zur Grundwasserstandssteuerung erforderlichen alternativen Schutzmaßnahmen / Grundwasserfördermengen aus dem Landeshaushalt Berlins bzw. aus Mitteln des Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP) zu finanzieren. Voraussetzung für das Erarbeiten von Empfehlungen des Runden Tisches ist daher, dass die unter Einführung siedlungsverträglicher Grundwasserstände genannten gesetzlichen Grundlagen und Forderungen des Berliner Abgeordnetenhauses von allen Seiten als Arbeitsgrundlage angesehen werden! Es ist sodann Aufgabe der SenUm,

11 - 1. zu prüfen, ob durch eine intelligente Umverteilung der jährlichen Berliner Grundwasserfördermengen zu Trinkwasserzwecken im Verbundnetz der Berliner Wasserwerke untereinander siedlungsverträgliche Grundwasserstände flächendeckend in den Schadensgebieten sichergestellt werden können, - 2. darzustellen, wie sich das 1997 / 1998 unter dem Motto Berlin trocknet aus eingeführte Abwasserrecyclingsystem auf den Grundwasserhaushalt der Stadt auswirkt, - 3. für das Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB) darzulegen, a. welche maximalen Abschlagmengen (in m³ / d) vom Gelände des Wasserwerkes Johannisthal die Altlastensanierung im Südosten Berlins im ÖGP zulässt, b. ob damit flächendeckend siedlungsverträgliche Grundwasserstände im BRB sichergestellt werden können, - c. wann der Neubau / die Inbetriebnahme des neuen Wasserwerkes Johannisthal mit welcher maximalen Grundwasserförderleistung (in m³ / d) erfolgt, - d. ob damit flächendeckend siedlungsverträgliche Grundwasserstände im BRB sichergestellt werden können, - e. warum der vor Ort gemessene Flurabstand (Sicherheitsabstand) des GW für ein typisches Gebäude im in der alluvialen Niederung des BRB nie den erforderlichen Ist-Wert von 2,50 m erreichte und - f. warum nach Abschaltung des WJ im Jahre 2001 vom Netz der Flurabstand des GW von 2001 bis 2006 zwar bei durchschnittlich ca. 2,0 Metern lag, danach jedoch trotz unveränderter Sachlage stetig zurückging. 2007: ca. 1,87 m; 2008: ca. 1,75 m; 2009: ca. 1,73 m; 2010 (Jan. - bis Juli): ca. 1,70 m; 2010 (Aug. bis Dez.): ca. 1,52 m; 2011: ca. 1,48 m (Jan. 2011: 1,37 m); Jan. 2012: 1,36 m, wobei das Wetter für die erkennbare Tendenz keine ausschlaggebende Begründung darstellt, aber das steigende Grundwasser Berlin-weit immer mehr zum Problem wird. Die komplexen Zusammenhänge und die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen betroffenen Stadtteilen machen es u. E. erforderlich, dass man sich danach gezielt und detailliert mit den örtlich passenden Problemlösungen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und Forderungen des Berliner Abgeordnetenhauses befasst. Das sollte in kleineren Arbeitsgruppen geschehen, zu denen die jeweils örtlich zuständigen Mitglieder der SPD und CDU des Berliner Abgeordnetenhauses, die Vertreter des jeweiligen Bezirksamtes, ein Vertreter der SenUm und die Betroffenenvertreter gehören sollten. Externe Fachleute können hinzugezogen werden. Es ist dann Aufgabe der Arbeitsgruppen des Runden Tisches, unter Berücksichtigung der Prüf- Darstellungsergebnisse der SenUm (siehe oben: 1., 2. und 3. a. bis f.), für jedes betroffene Schadensgebiet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Forderungen des Berliner Abgeordnetenhauses, ggf. unter Zuhilfenahme externer Fachleute, - Sofortmaßnahmen (!) zum Stopp des weiteren Zerfalls der Bausubstanzen (Standsicherheit)und - kurz- bis mittelfristig ggf. alternative Schutzmaßnahmen zu erarbeiten. Vorschläge für das Schadensgebiet BRB finden sich im SOS! unter Möglichkeiten mit Altlastenproblematik umzugehen ausloten. Die Berliner Abgeordneten müssen die erarbeiteten Empfehlungen der Arbeitsgruppen des Runden Tisches ggf. in Gesetzesform oder in entsprechende Forderungen, auch finanzieller Art, umsetzen. Die Abgeordneten beauftragen abschließend die SenUm, die von ihnen bestätigten Empfehlungen aller Arbeitsgruppen in das intelligente Berlin-weite Grundwassermanagement aufzunehmen und umzusetzen. 11. Zu Möglichkeiten mit Altlastenproblemen umzugehen ausloten (Seite 12): Nachstehend zeigen wir mit unserem SOS! das Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB) als, seit 1993, integralen Bestandteil der Altlastensanierung im Südosten Berlins, die federführend von der SenUm durchgeführt wird. Die Sanierung der Altlasten im Ökologischen Großprojekt Berlin (ÖGP) wird zu Lasten der seit Jahrzehnten bestehenden Besiedlung im BRB vorgenommen. Die Sanierungsmethoden auf den Eintragsgrundstücken und dem Wasserwerksgelände Johannisthal sowie die ewigen Zuflüsse kontaminierten Grundwassers aus den Eintraggrundstücken auf das Wasserwerk Johannisthal (WJ) verhindern siedlungsverträgliche Grundwasserfördermengen auf dem Gelände des WJ. Sie verhindern nun auch auf unabsehbare Zeit den notwendigen, mit dem Wasserversorgungskonzept 2040 für 2009, dann für 2014 angekündigten Neubau des WJ. Alternative Schutzmaßnahmen entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen von 1999 und 2001 sowie den Forderungen des Berliner Abgeordnetenhauses von 2005, z. B. Bau einer 2. Heberbrunnenanlage entlang des Seidelbastweges, wurden im Rahmen der hauptsächlich aus Bundesmitteln finanzierten Sanierungsarbeiten im ÖGP von der SenUm weder geplant, noch von ihr beim Bund beantragt.

12 Dipl.-Ing. Berlin, II. Quartal 2012 / 2; im 19. Jahr des Grundwassernotstands im Buckower / Rudower Blumenviertel (BRB) Spendenkonto: B. Dehmel und K. Langer Nr bei der Berliner Sparkasse ( BLZ ) SOS! Das Blumenviertel wird zum Opfer der Wiedervereinigung! Wie das Blumenviertel den Kollateralschaden bei der Sanierung von Altlasten im Südosten Berlins im Rahmen des Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP) durch das Land Berlin erleidet 1. Das Blumenviertel und das Wasserwerk Johannisthal bis zur politischen Wende Das Buckower / Rudower Blumenviertel mit seinen angrenzenden Gebieten (BRB) ist im Natur belassenen Zustand ein Sumpfgebiet im Berliner Urstromtal mit Grundwasserständen um die Geländeoberflächen. Nur durch dauerhafte und ausreichende Grundwasserfördermengen des nahe gelegenen Wasserwerkes Johannisthal (WJ) war das BRB trocken zu halten und zu bebauen. Es wurde 1959 als Bauland festgesetzt und danach über 30 Jahre lang mit ca Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Genehmigungen des Bauaufsichtsamtes Neukölln bebaut. Bis zur politischen Wende förderte das WJ ca m³ / Tag Grundwasser zu Trinkwasserzwecken: In die vom Bauaufsichtsamt nach 62 BauO Bln geprüfte und bescheinigte Standsicherheit unserer Gebäude wurde bis dahin nicht schädigend eingegriffen. 2. Das Blumenviertel und das Wasserwerk Johannishal nach der politischen Wende Altlastensanierung Der Wasserverbrauch reduzierte sich nach der Wende aus bekannten Gründen. Der Senat ließ die Förderleistung des WJ ungesteuert und unkontrolliert auf ca m³ / Tag halbieren mit der Folge eines flächendeckenden Grundwasseranstiegs im BRB um mehrere Meter bis in die Fundamente und Keller unserer Gebäude. Eine zwischenzeitliche Erhöhung der Förderung um m³ / Tag konnte wegen der auf das WJ mit dem Grundwasser zufließenden Kontaminationen nur für kurze Zeit erfolgen. Diese Fördermenge wurde schließlich in den Jahren 1997 / 1998 durch die vom Berliner Abgeordnetenhaus im Jahre 1995 genehmigte Heberbrunnenanlage am Glockenblumenweg (HEGL) mit einer Fördereistung von max m³ / Tag ersetzt. Ab dem Jahr 1993 wurde das WJ ein wesentlicher Teil der Altlastensanierung im Südosten Berlins in Adlershof, Ober- und Niederschöneweide und Johannisthal im Ökologischen Großprojekt Berlin (ÖGP). Das Projekt wird von der Senatsumweltverwaltung, heute unter der Leitung des Senators M. Müller, federführend betreut. Bis zum Jahr 2001 wurde das WJ weiterhin zur Trinkwasserversorgung genutzt, wurde dann jedoch wegen der Kontaminationszuflüsse vom Versorgungsnetz getrennt. Seitdem kann im WJ nur noch eine geringe zur Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im BRB unzureichende Grundwassermenge gefördert und in den Teltowkanal abgeschlagen werden: ca m³ / Tag: Zerstörung unserer Gebäude und Gesundheit! Für das WJ war als einzigem Wasserwerk in Berlin ein Neubau vorgesehen. Seine Inbetriebnahme sollte im Jahr 2009 erfolgen. Sie wurde dann auf 2014 verschoben. Jetzt erlaubt das ununterbrochen weiter auf das WJ zufließende kontaminierte Grundwasser anscheinend auf unabsehbare Zeit keinen Neubau des WJ. Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss in den Jahren 1999 und 2001 einstimmig die gesetzlichen Grundlagen zur siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung in Berlin: 37 a BWG mit Einzelbegründung zu 37 a BWG und die Grundwassersteuerungsverordnung. Es gibt im ÖGP laut Symposiumsbeitrag 2008 der Senatsumweltverwaltung zu 15 Jahren ÖGP auf der Basis dieser gesetzlichen Grundlagen zwei definierte Elementarziele: 1. Elementarziel: Altlastensanierung auf dem Gelände des WJ, wohin das Grundwasser die leicht flüchtigen Schadstoffe aus den belasteten Grundstücken zu 3 Grundwasserreinigungsanlagen transportiert, in den Transfergebieten dahin und auf den Eintragsgrundstücken (Industriebrachen) im Südosten Berlins. - Beim Elementarziel 1 können Gefahrenabwehr und Beseitigung von Investitionshemmnissen in idealer Weise miteinander verbunden werden (Originaltext der Umweltverwaltung). Dafür wurden bis zum Jahr 2008 bereits über 150 Mio. hauptsächlich aus Bundesmitteln ausgegeben. Die Investoren erhalten von Altlasten befreite Grundstücke. 2. Elementarziel: Einhaltung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im Einflussgebiet des WJ. Das Elementarziel 2 wird, wie wir aktuell spüren, entgegen den gesetzlichen Grundlagen vernachlässigt. Finanzmittel für ggf. erforderliche alternative Maßnahmen* zum z. Z. zu geringen Abschlag des Grundwassers aus dem Gelände des WJ in den Teltowkanal wurden dafür im Rahmen des ÖGP nicht angefordert, geschweige denn ausgegeben. *Die Entwicklung notwendiger alternativer * Maßnahmen zum Schutz unserer seit Jahrzehnten bestehenden Bauwerke und die Sicherstellung siedlungsverträglicher Grundwasserstände auch bei einer Abschaltung von Wasserwerken wurde schon im Jahr 2005(!) von den damaligen Abgeordneten gefordert.

13 3. Wir stellen fest a. Die auch heute noch nach fast 20 Jahren währender Sanierung im ÖGP andauernden Zuflüsse von mit Schadstoffen belastetem Grundwasser aus den sanierten Eintragsgrundstücken und über die Transferwege auf das WJ behindern anscheinend weiterhin auf unabsehbare Zeit ausreichende Abschlagmengen vom Gelände des WJ in den Teltowkanal. b. Das ununterbrochen auf das WJ zufließende kontaminierte Grundwasser erlaubt daher auch auf unabsehbare Zeit nicht den im Wasserversorgungskonzept 2040 vorgesehenen Neubau des WJ. c. Mit den derzeitigen Grundwasserfördermengen im Verbund von - der Heberbrunnenanlage am Glockenblumenweg (HEGL) von ca m³ / Tag und - dem geringen Abschlag von ca m³ / Tag vom Gelände des WJ in den Teltowkanal wird das Elementarziel(!) 2, flächendeckend siedlungsverträgliche Grundwasserstände im BRB entsprechend den gesetzlichen Grundlagen zu erreichen, weit verfehlt. Flurabstand (Sicherheitsabstand) des Grundwassers zu den Oberflächen unserer Grundstücke im BRB im Januar 2012: nur 1,36 Meter, statt siedlungsverträglich mindestens 2,50 Meter. d. Die geringen Fördermengen des Verbundes sind anscheinend durch die mangelhafte Instandhaltung der HEGL und die Gefährdung des Grundwassers im WJ durch andauernde Kontaminationsströme bedingt. e. Die Altlastensanierung im ÖGP erfolgte, ohne vorher eine zusätzliche Sicherung tausender Gebäude im BRB durch alternative Maßnahmen z. B. Neubau einer zweiten Heberbrunnenanlage entlang des Seidelbastweges (neben der bestehenden am Glockenblumenweg) im Rahmen des ÖGP entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft und vorgenommen zu haben! f. Die heutigen Abgeordneten dulden bisher das gesetzwidrige Handeln der Senatsumweltverwaltung! Der Berliner Senat macht das BRB zum Opfer der Wiedervereinigung es erleidet den Kollateralschaden im ÖGP: Zerstörung der Gebäudesubstanzen (Standsicherheit) und der Gesundheit der Bewohner. 4. Wir fordern als Maßnahmen zum Umgang mit zu hohen Grundwasserständen a. Das Berliner Abgeordnetenhaus muss endlich - seine in den Jahren 1999 und 2001 einstimmig beschlossenen gesetzlichen Grundlagen und - seine am erhobenen Forderungen, dauerhaft siedlungsverträgliche Grundwasserstände auf Basis dieser gesetzlichen Grundlagen auch bei Abschaltung von Wasserwerken sicherzustellen und alternative dezentrale Abhilfemaßnahmen zu prüfen, gegenüber dem Berliner Senat durchsetzen! Im Koalitionsvertrag heißt es: Eine stadtweite Grundwassersteuerung ist lückenlos zu betreiben. Hierbei sind die Wasserwerke und alle privaten Entnehmer zu berücksichtigen. Ziel der Koalition ist es, siedlungsverträgliche Grundwasserstände für Gebäude zu erreichen. b. Die Senatsumweltverwaltung muss die seit 13, 11 und 7 Jahren vorgegebenen gesetzlichen Grundlagen und Forderungen zur siedlungsverträglichen Grundwasserstandssteuerung jetzt endlich anwenden und im Rahmen eines intelligenten Berlin-weiten Grundwassermanagements als Teil der Daseinsvorsorge umsetzen! c. Die lt. dem im Wasserversorgungskonzept 2040 im Jahre 2008 avisierten, inzwischen in der Mitteilung der Senatsumweltverwaltung vom an das Berliner Abgeordnetenhaus nochmals reduzierten Grundwasserfördermengen / Jahr einzelner Wasserwerke im Berliner Urstromtal (siehe insbesondere WJ) sind nicht ausreichend, um siedlungsverträgliche Grundwasserstände in ihren jeweiligen Einzugsgebieten zu gewährleisten. Daher ist eine kritische Überprüfung dieser Fördermengen im Hinblick auf ihre mögliche Erhöhung ggf. auch zu Lasten der Schwerpunktwasserwerke erforderlich. Ist eine Erhöhung nicht möglich, so sind alternative Abhilfemaßnahmen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Berliner Abgeordneten (siehe 37 a BWG und Einzelbegründung zu 37 a BWG sowie die GruWaSteuV) und ihrer Forderung vom einzuleiten und zu finanzieren* (*Im Einzugsgebiet des WJ auch: ÖGP). d. Für das Einzugsgebiet des WJ fordern wir als Sofortmaßnahmen im Rahmen des ÖGP: Die Sanierung der Eintragsgrundstücke ist nach Auskunft der Senatsumweltverwaltung weitgehend erfolgt. Deshalb muss jetzt der Abschlag vom WJ und der HEGL in den Teltowkanal auf Werte erfolgen, die flächendeckend einen siedlungsverträglichen Grundwasserstand im BRB sicherstellen: Flurabstand des Grundwassers mindestens 2,50 m. Alternativ: Grundwasserstände im BRB um mindestens 50 cm absenken auf Werte, wie sie nach Abschaltung des WJ in den Jahren 2001 bis 2006 eingehalten wurden. e. Für das Einzugsgebiet des WJ fordern wir als mittelfristige Maßnahmen: Dauerhafte und flächendeckende Sicherstellung siedlungsverträglicher Grundwasserstände durch: 1. Neubau des WJ: Der im Wasserversorgungskonzept 2040 vorgesehene Neubau des WJ hat mit seiner Grundwasserförderleistung siedlungsverträgliche Grundwasserstände im BRB zu gewährleisten. Dazu sollte das WJ die Wasserversorgung des Bezirks Neukölln wie vor der Teilung Berlins übernehmen. 2. Alternativ: Ist diese Fördermenge zu gering, so ist zusätzlich die HEGL auf Dauer zu betreiben. 3. Alternativ: Ist die unter 4. e. 2. genannte Fördermenge zu gering, so ist zusätzlich der Bau einer weiteren Heberbrunnenanlage (z. B. entlang des Seidelbastweges) zu planen und durchzuführen.

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