Runder Tisch: Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung

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1 Runder Tisch: Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung Datum: 29. Oktober 2012 Uhrzeit: Uhr Ort: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin Mediatoren: Beate Voskamp & Horst Zillessen (beide MEDIATOR GmbH) Protokollantin: Beate Voskamp Teilnehmer/innen: gemäß separater Liste Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Tagesordnung 3. Beschluss über das Protokoll der 2. Sitzung des Runden Tisches vom 21. August Informationen / Inputs: 4.1 Vortrag: Zulassungsvoraussetzungen bei Grundwasserentnahmen Frau Hähnel, SenStadtUm Abteilung VIII D, Gewässerschutz 4.2 Vortrag: Auswertung der vorgeschlagenen Maßnahmen Herr Limberg, SenStadtUm, Abteilung VIII E 3, Geologie und Grundwassermanagement 5. Diskussion und Bewertung der Maßnahmenvorschläge einschließlich erster grober Kostenschätzungen zu vorgeschlagenen Maßnahmen 6. Ausblick 7. Verabschiedung 1. Begrüßung Die Moderatoren Frau Voskamp und Herr Zillessen begrüßten die Teilnehmenden zur 3. Sitzung des Runden Tisches Grundwassermanagement. Herr Staatssekretär Gaebler begrüßte die Teilnehmenden und gab einen kurzen Überblick: Ziel des Runden Tisches sei des, Ursachen und Auswirkungen des Grundwasseranstieges in Berlin zu klären und wirkungsvolle Maßnahmen zur Behebung bereits aufgetretener Schäden sowie Möglichkeiten zur Vermeidung befürchteter künftiger Schäden aufzuzeigen. Heute sollen die bei der Fachbehörde eingegangenen und von allen Beteiligten zwischenzeitlich vorgeschlagenen Maßnahmen analysiert und bewertet werden, darüber hinaus sollen Lösungsvorschläge aufgezeigt, Zuständigkeiten geklärt sowie erste grobe Kostenschätzungen über die Maßnahmen gegeben werden. Herr Gaebler bedankte sich bei allen Beteiligten für die eingebrachten Lösungsvorschläge. Diese sollen in dieser Sitzung vorgestellt und im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit näher analysiert und diskutiert werden. Ergänzungen zu den Maßnahmevorschlägen seien auch im Nachhinein noch jederzeit möglich. Er machte nochmals deutlich, dass der Runde Tisch nicht dazu diene, Beschlüsse zu fassen. Vielmehr würden die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Verfahren zusammengestellt und dann dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorgelegt werden. Auf Nachfrage der Betroffenenvertretung BRB (Buckower / Rudower Blumenviertel) bestätigten die Moderatoren, dass alle bei ihnen zwischenzeitlich eingegangenen Unterlagen (Dokumente und Hinweise aus dem Beteiligtenkreis) per Post und sowie per Internet über SenStadtUm transparent gemacht worden seien. Runder Tisch Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung vom 29. Oktober

2 2. Tagesordnung Nach kurzer Besprechung wurde die vorgeschlagene Tagesordnung beschlossen. 3. Beschluss über das Protokoll der 2. Sitzung des Runden Tisches am 21. August 2012 Das Protokoll der 2. Sitzung des Runden Tisches Grundwassermanagement wurde mit der Zusage der Moderatoren, alle zwischenzeitlich eingegangenen Rückmeldungen aus dem Beteiligtenkreis in den vorliegenden Entwurf einzuarbeiten, von den Teilnehmenden beschlossen. Das Moderationsteam kündigte an, das so beschlossene Protokoll per an alle zu versenden. Es soll auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereitgestellt werden. 4. Informationen / Inputs: 4.1 Vortrag: Zulassungsvoraussetzungen bei Grundwasserentnahmen, Frau Hähnel, SenStadtUm Abteilung VIII D, Gewässerschutz Frau Hähnel trug anhand einer PowerPoint-Präsentation 1 vor, welche Voraussetzungen bei Grundwasserentnahmen vorliegen müssten, damit diese zugelassen würden, und wie mit den Einzelmaßnahmen im Zuge des Zulassungsverfahrens umgegangen werde. Sie verwies darauf, dass die Inhalte der Präsentation auf die relevanten Themen des Runden Tisches abgestellt seien und dass sie sich mit ihren Darstellungen daher insbesondere auf Grundwasserentnahmen beziehe wenngleich im Zulassungsverfahren insgesamt mehr beurteilt würde. Folgende zwei Aspekte seien rechtlich dabei besonders relevant: die Benutzung von Gewässern (Grundwasserentnahme und Einleitung in Gewässer) und die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen (Brunnen, Einleitbauwerke). Beide bedürften der Zulassung per Wasserbehördlicher Erlaubnis bzw. Wasserbehördlicher Genehmigung. Grundlagen für das ordnungsrechtliche Handeln der Wasserbehörde seien die einschlägigen Gesetze. Die Behörde sei im Sinne eines allgemeinen Grundsatzes dazu angehalten, nachhaltig zu handeln. Ganz wichtig sei, dass die Behörde innerhalb dieses Rahmens ein Bewirtschaftungsermessen habe. Frau Hähnel wies darauf hin, dass bei bestimmten Entnahme- oder Einleitungsmengen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, und erläuterte die Abläufe. Abschließend erklärte Frau Hähnel, dass sie und auch Ihr Kollege Herr Wedewardt bei Bedarf jederzeit gern beratend zur Verfügung stünden. Auf Fragen aus dem Teilnehmer/innenkreis antwortete Frau Hähnel wie folgt: - jede Grundwasserabsenkung sei zulassungspflichtig unabhängig davon, wer Vorhabenträger sei und unabhängig von einer bestimmten Größenordnung; - Bauliche Maßnahmen zur Trockenlegung seien vor einer wasserrechtlichen Zulassung zu prüfen und nachzuweisen. - es gebe ein Versickerungsgebot für anfallendes Regenwasser; - die Übernahme von Aufgaben eines Grundwassermanagements würde keine Aufgabe der Zulassungsbehörde sein; - der angenommene Normalzustand orientiere sich am HGW (Höchster Grundwasserstand) und dieser sei seit etwa 100 Jahren konstant; - sie könne keine Annahme darüber treffen, ob und inwieweit es Grundstückseigentümerinnen / -nutzer gebe, die ohne Erlaubnis Grundwasser abpumpen würden; sie gehe grundsätzlich von einem rechtskonformen Verhalten der Bürger/innen aus. Herr Wedewardt ergänzte, dass es etwa 50 erteilte Erlaubnisse gebe für Vorhaben, die mit einer Kellertrockenlegung bzw. haltung in Verbindung stünden dabei handele es sich nicht um Industrie-/Gewerbeunternehmen. Herr Limberg ergänzte weiter, dass es den Behörden aufgrund der laufenden Messungen auffallen würde, wenn in größerem Umfang Grundwasser abgepumpt werden würde; - Kriterien für Wirtschaftlichkeit ließen sich nicht allgemein, sondern nur jeweils individuell fallbezogen benennen; die Wasserbehörde gehe nach dem Kriterium der Nachvollziehbarkeit und der Plausibilität vor und versuche, sich so einer jeweiligen Entscheidung zu nähern; - Aspekte des Gesundheitsschutzes spielten keine Rolle im Abwägungsprozess Wasserrecht und Gesundheitsschutz seien zwei unterschiedliche Schutzziele: Daher spiele der Gesundheitsschutz bei der Entscheidung, ob eine Grundwasserförderung wasserrechtlich zugelassen werde oder nicht, keine Rolle. 1 Die PP-Präsentation ist im Internet bereitgestellt unter: Runder Tisch Grundwassermanagement, Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung vom 29. Oktober

3 - die ungefähre Dauer eines Verfahrens ab Antragstellung (auch bei einem vorhandenen Kellerwasserstand von angenommenen cm und vorliegender Gesundheitsgefährdung) würde nach ihrer Einschätzung und Erfahrung etwa 2 Jahre dauern; - weder Ablehnungen beantragter Vorhaben noch Klagen gegen etwaige Ablehnungen seien Frau Hähnel aus den letzten 25 Jahren bekannt; - der Ablauf für einen potenziellen Antragsteller stelle sich wie folgt dar: die Behörde habe grundsätzlich gegenüber dem Antragsteller eine unterstützende Haltung; bis eine Genehmigung rechtlich wirksam werde, könne der Antragsteller bereits bauliche Maßnahmen ergreifen, d.h. parallel zur behördlichen Antragsbearbeitung, so dass i.d.r. gemeinsam nach Möglichkeiten der Zeitersparnis gesucht werde. Voraussetzung sei allerdings der Nachweis darüber, dass die geplanten baulichen Maßnahmen im Sinne des Minimierungsgebotes (Minimierung des Eingriffs in das Grundwasser) umgesetzt würden Vortrag: Auswertung der vorgeschlagenen Maßnahmen, Herr Limberg, SenStadtUm, Abteilung VIII E 3, Geologie und Grundwassermanagement Herr Limberg trug anhand einer PowerPoint-Präsentation 2 die Auswertung (Tabelle) jeder einzelnen vorgeschlagenen Maßnahme vor, indem er den jeweiligen Maßnahmevorschlag kurz beschrieb (Inhalt, Lage, möglicher Nutzen), das aus einer etwaigen Umsetzung resultierende weitere Vorgehen ableitete sowie eine erste grobe Kostenschätzung hierfür vornahm. Einführend stellte er fest, dass der Behörde bis zum Oktober Gebäude mit Vernässungsschäden gemeldet worden seien. Gemessen an der Gesamtzahl der Gebäude seien dies 0,2 %. Ferner führte er aus, dass für die Art einer ggf. durchzuführenden Maßnahme unterschieden werden müsse, ob ein Gebäude auf der Hochfläche oder im Urstromtal liege. 5. Diskussion und Bewertung der Maßnahmenvorschläge Auf Fragen aus dem Teilnehmer/innenkreis wurde wie folgt geantwortet: - im öffentlichen Straßenland gebe es vorhandene Dränagen, erklärte Herr Haferburg. Etwa 20 km seien aufgenommen worden und bekannt, noch nicht alle seien grundinstandgesetzt; nach und nach würden die vorhandenen Stränge erneuert; zu diesen Dränagen gebe es auch etwa 20 km Straßenentwässerungsleitungen zuständig hierfür seien die Tiefbauämter der Bezirke und die Wasserbetriebe (BWB); hinsichtlich weiterer Anlagen befände sich die Behörde mit den BWB in Klärung; Herr Haferburg erklärte, dass im Jahr 2011 ein diesbezügliches Kataster fertig gestellt worden sei; straßenweise würden die einzelnen Anlagen nun geprüft; er stellte in Aussicht, die Unterlagen im Internet und/oder per 3 kurzfristig bereitzustellen. - Pflege und Unterhalt der Dränagen obliege dem jeweiligen Eigentümer Benutzer, erklärte Frau Darkow; eine Dränageanlage stelle eine wasserwirtschaftliche Anlage dar, deren Unterhaltung Aufgabe des jeweiligen Eigentümers bzw. vertraglichen Nutzers sei. Während die Unterhaltung einer klassischen Dränage dem jeweiligen Eigentümer obliege, würden Gräben durch die Wasserbehörde kontrolliert, erläuterte Frau Hähnel; sie könne die Verwunderung einiger Teilnehmer/innen darüber nachvollziehen, dass die Bestandsaufnahme im Rahmen der Gewässerüberwachung so lange gedauert habe; sie verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass in den letzten 20 Jahren in der zuständigen Behörde ein Drittel des für diese Aufgabe ursprünglich zuständigen Personals eingespart worden sei, so dass nun noch 5 Personen für die Oberflächengewässer in ganz Berlin zuständig seien; sie persönlich empfinde es auch als schade, dass die Behörde innerhalb dieser Rahmenbedingungen nur noch reagieren könne. Die Diskussion dazu fasste Herr Zillessen dahingehend zusammen, dass viele Beteiligte sich erhofften, die Politik zu einer Stärkung des Potenzials, das sie in den Dränagen sehen, anregen zu können. Herr Rehberg bat darum, gemeinsam zu überlegen, was gehe und die Kräfte nicht darauf zu lenken, was nicht gehe. Der Runde Tisch könne Handlungsmöglichkeiten und Anregungen für die Politik aufzeigen. Die benötigten Ressourcen stellten den jeweils limitierenden Faktor dar. Frau Fritz-Taute bejahte auf Nachfrage, dass es bspw. denkbar sei, Wasser- und Bodenverbände zu gründen. 2 Die PP-Präsentation ist im Internet bereitgestellt unter: 3 Zusammenstellung aller Berliner Dränagen im öffentlichen Straßenland per an alle Beteiligten des Runden Tisches versandt am Runder Tisch Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung vom 29. Oktober

4 Herr Ohm äußerte die Befürchtung, dass hohe Kosten als Begründung dafür herangezogen werden könnten, dass etwas nicht gehe. Er verwies in diesem Zusammenhang auf eine Studie, in der die Belastungen des Spreetals aufgezeigt würden: demnach seien im Jahre 1998 etwa 15 % des Spreetals betroffen und im Jahr 2011 wohl bereits 25 %. Er befürchte, dass ein Anstieg auf 55% erfolgen könne, wenn nicht versucht werde, dem mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. Er bat darum, hier am Runden Tisch möglichst konkret zu werden. Herr Zillessen stellte klar, dass es Aufgabe der Verwaltung sei, für die Politik mögliche Auswirkungen aufzuzeigen, damit diese auf einer belastbaren Basis Entscheidungen treffen könne. Dazu gehöre es auch, die jeweils zu erwartenden Kosten aufzuzeigen. Die Diskussion in dieser Runde könne für die Entscheidungsträger nur einen Weg aufzeigen, wie es weitergehen könnte. Herr Sackhoff wies darauf hin, dass funktionstüchtige Dränagen oben auf den Hochflächen bspw. dazu geführt hätten, dass es unten im Urstromtal trocken gewesen sei. Das Boxhagener Quartier bspw. habe jetzt durch die erhöhte Versickerungsmenge auf den Hochflächen infolge der nicht mehr funktionierenden Dränagen mit den Folgewirkungen zu kämpfen. Im Rahmen der Fortsetzung seines Vortrags führte Herr Limberg aus, dass der Bau von Brunnen das Schichtenwasserproblem nicht beheben würde. Er verwies ferner darauf, dass die Frage, ob und inwieweit es sich bei den hohen Grundwasserständen um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele, vom Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert und entschieden werden müsse. Herr Sackhoff führte aus, dass zu unterscheiden sei zwischen Gebieten mit eher freistehenden Einfamilienhäusern und solchen mit eher dichter (Innen-)Stadtbebauung. Er bat darum, dies in den Unterlagen und Karten transparent zu machen und unterschiedlich darzustellen. Im Rahmen von Rücksprachen mit fachkundigen Ingenieuren sei deutlich geworden, dass man in den Innenstadtlagen über die Jahre immer wieder werde Maßnahmen ergreifen müssen. Herr Rehberg betonte, dass es sich seiner Ansicht nach eindeutig um ein gesamtgesellschaftliches Problem handele, weshalb die zu beobachtenden und die erwarteten Auswirkungen gleichfalls ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellten, und er dränge darauf, dies als solches anzuerkennen. Nochmals wurde die Frage aufgeworfen, inwiefern die dargestellten gemeldeten Betroffenheiten tatsächlich als Datengrundlagen herangezogen werden könnten. Während der Bezirk Pankow in der Sitzung weitere 100 Betroffene meldete, die sich erst letzte Woche beim Baustadtrat gemeldet hätten, verwies Herr Limberg erneut darauf, dass in die Darstellungen nur das aufgenommen werden könne, was tatsächlich auch gemeldet werde. Herr Limberg setzte seinen Vortrag fort und schloss mit groben Kostenannahmen über die aufgezeigten Maßnahmen ab: Bei Umsetzung aller aufgezeigten Maßnahmen, die in erster Linie auf eine dauerhafte Grundwasserhaltung abzielten, sei für einen Zeitraum von 50 Jahren von einem Kostenansatz zwischen 1,9 und 4,5 Milliarden Euro auszugehen, was pro Jahr Kosten in Höhe von Millionen Euro für das Land Berlin bedeuten würde. Herr Beleites erinnerte an die Diskussion in der letzten Sitzung des Runden Tisches, in der deutlich geworden sei, dass die Datengrundlagen über die Betroffenheiten aus mehreren nachvollziehbaren Gründen nicht als belastbar angenommen werden könnten. Für die Zukunft seien klimatische und ggf. auch technische Veränderungen in die Überlegungen einzubeziehen. Auch aus seiner Sicht handele es sich eindeutig um ein gesamtgesellschaftliches Problem. Der Verband VdGN (Verband deutscher Grundstücksnutzer e.v.) fordere die Aufnahme der Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände in die Berliner Verfassung. Herr Rehberg bedankte sich für die Ausführungen von Herrn Limberg. Ein zentraler Teil einer zu leistenden Bestandsaufnahme liege damit jetzt vor. Die Problematik der Vollständigkeit der Datengrundlage sei bereits mehrfach aufgezeigt und aus seiner Sicht auch deutlich geworden. Es gelte nun, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen, nämlich politikseits die Aufgabe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzuerkennen. Aus seiner Sicht sei eine den Betroffenheiten entsprechende Grundwassersteuerung zu entwickeln. Dabei seien gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen bspw. auch, dass das Grundwasser einen höheren Schutz genieße als früher. Er rege an, im Rahmen der Abwägung auch europäische Vorgaben und Richtlinien ggf. in Frage zu stellen. Zudem plädiere er dafür, dass es nicht nur auf eine Schuldzuweisung für die privaten Eigentümer von Immobilien hinauslaufen könne die sicher auch einräumten, nicht immer richtig gebaut zu haben. Früher habe man sich nicht vorgestellt, dass die Grundwassernutzung einmal unter die Grundwasserneubildung sinken werde. Um diese Runder Tisch Grundwassermanagement, Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung vom 29. Oktober

5 Rahmenbedingungen, Entwicklungen und deren Veränderungen und sowie den Umgang damit zu beraten, sei seiner Ansicht nach der Runde Tisch einberufen worden. Herr Langer legte dar, dass die Betroffenen seit vielen Jahren versuchten, Lösungen zu finden für die anstehenden Probleme. Nach den heutigen Ausführungen und dem Stand der Diskussion hätten sie den Eindruck, wieder am Anfang ihrer Bemühungen zu stehen. Er zählte auf, was in den vergangenen Jahren bereits alles erreicht worden sei, insbesondere nannte er die Grundwassersteuerverordnung. Die Abgeordneten hätten seiner Ansicht nach versucht, den Betroffenen damit zu helfen. Die Betroffenenvertretung BRB dränge auf Anwendung der bestehenden Gesetze und plädiere gleichfalls für eine Aufnahme siedlungsverträglicher Grundwasserstände in die Berliner Verfassung, sie bitte darum, die von ihr erarbeiteten Unterlagen denjenigen Unterlagen, die den Abgeordneten zur Entscheidungsfindung vorgelegt würden, kommentarlos beizufügen, damit diese sich selbst ein Bild machen könnten. Herr Langer äußerte seine Enttäuschung darüber, dass er den Willen der Verwaltung nicht wahrnehmen könne, den Betroffenen tatsächlich helfen zu wollen. Herr Zillessen warb dafür, die Lage nicht so pessimistisch einzuschätzen, da die Verwaltung den Runden Tisch organisiere und begleite, um den Betroffenen zuzuhören, alles aufzunehmen, aufzubereiten und in die politischen Gremien weiterzuleiten. Herr Schubert dankte Frau Hähnel und Herrn Limberg für das Aufzeigen dessen, was möglich wäre und was nicht, und auch für die detaillierte Auflistung und Auswertung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Er bedang sich aus, die jeweiligen Maßnahmen auf ihre Naturverträglichkeit hin zu prüfen. Der Rahmen sei insgesamt sehr eng gefasst aus seiner Sicht. Er schlug vor, dass es über die heutige Sitzung hinaus nochmals eine Befassung damit geben solle. Er erkundigte sich nach zwei konkreten Bereichen / Anlagen Glockenblumenweg und Habermannsee und fragte, inwieweit es dafür zeitliche Befristungen gebe; dies sei wichtig für die Beurteilung einzelner Maßnahmen. Herr Limberg erklärte, dass die Anlage Glockenblumenweg 1997 errichtet und die Erlaubnis für den Betrieb der Anlage für 10 Jahre erteilt worden sei sowie daran anschließend für weitere 10 Jahre, d.h. bis 2017, verlängert worden sei. Die Erlaubnis für den Betrieb der Anlage in Kaulsdorf sei 1999 für 10 Jahre erteilt und dann auch um weitere 10 Jahre bis 2019 verlängert worden. Herr Meißner warb dafür, am Runden Tisch möglichst Vorschläge zu entwickeln, die für möglichst viele oder gar alle gesellschaftlichen Gruppen zumindest akzeptabel seien. Aus Naturschutzsicht plädiere er dafür, möglichst viele Wasserwerke zu haben, auch Johannisthal sollte daher ans Netz gehen. Er schlage vor, hierüber einen Konsens zu finden am Runden Tisch. Herr Ratsch stellte Wasser als wertvolles Gut heraus und verwies auf künftige Veränderungen durch den Klimawandel. Aus seiner Sicht müsse die Wasserbewirtschaftung insbesondere vor diesem Hintergrund zukunftsfähig werden. Einzelne Teilnehmer kritisierten die Arbeit der Verwaltung, was Herr Gaebler zurückwies: Es sei vorgesehen, dass alle Unterlagen dem Parlament zur Verfügung gestellt würden. Das Parlament erwarte von der Fachverwaltung, dass sie diese Auswertungen vornehme und sich auf die Sachverhalte konzentriere. Die Arbeit sei bisher sehr konstruktiv verlaufen und das gelte es auch künftig zu unterstützen und sicherzustellen. Herr Kühne erkundigte sich vor dem Hintergrund, dass etwa 65 km Dränagen im öffentlichen Straßenland von der öffentlichen Hand 1989 übernommen worden seien, nach der grundsätzlichen Haltung zu Dränagesystemen und ob angedacht sei, den gesamten Bestand zu erfassen. Herr Haferburg führte aus, dass die Behörde 1995 dazu viele Kartons mit Unterlagen bekommen habe. Zwischenzeitlich konnten alle Unterlagen gesichtet werden. Daraus konnte geschlossen werden, dass (vermeintliche) Dränagen etwa in einer Größenordnung von 65 km vorhanden seien. In Bereichen, in denen Keller unter Wasser standen, seien diese Dränagen zunächst lokal repariert bzw. instandgesetzt worden. Anschließend seien Strang für Strang die gesamten 65 km geprüft worden. Übrig geblieben seien: 20 km echte Dränagen (mit Löchern) plus 20 km Straßenentwässerung (komplett geschlossen, ohne Löcher; zuständig seien die Tiefbauämter, Betreuung erfolge durch die BWB) plus 20 km Grundstücksentwässerung. Die 20 km echte Dränagen versuchten sie nach und nach zu sanieren hierfür würden etwa bis Euro pro Abschnitt benötigt. Die Umsetzung gelinge nur durch eine finanzielle Verstärkung aus eigenen Mitteln, so dass etwa Euro pro Jahr insgesamt umgesetzt worden seien. Zu Preisen pro Meter ließen sich dabei keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Dränagen im öffentlichen Straßenland gebe es in den Bezirken Pankow, Marzahn und Hellersdorf. Herr Sackhoff bat um Auskunft zu mehreren Fragen: Was sind die Ziele des Senats für diesen Runden Tisch? Welche Maßnahmen seien ggf. geplant, die Grundwassersteuerverordnung, die seit 2002 nicht mehr eingehalten worden sei, wieder einzuhalten? Welche Überlegungen bestehen ggf., die Ergebnisse der Konzeptstudie umzusetzen? Runder Tisch Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung vom 29. Oktober

6 Herr Gaebler führte daraufhin aus: Die fachliche Diskussion solle am Runden Tisch im konstruktiven Dialog geführt werden. Politische Diskussionen würden im Parlament geführt. Entscheidungen zu fällen sei Sache des Gesetzgebers und werde auch nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes erfolgen. Selbstverständlich sei es möglich, Gesetze zu ändern. Dies obliege dem Parlament. Herr Gaebler wies darauf hin, dass die Abwägung darüber, ob und inwiefern die anstehenden Grundwasserfragen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und zu behandeln seien, gleichfalls im Parlament diskutiert und getroffen würde. Dabei handle es sich immer um eine Abwägung mit vielen vielfältigen Belangen. Er erkenne an, dass manchem der Beteiligten vieles von dem, das hier diskutiert werde, bereits bekannt sei. Darüber hinaus würden alle Daten und alle Äußerungen systematisch zusammengetragen. Von Seiten des Senats gebe es derzeit noch kein Konzept. Viele Sorgen und auch viele Vorschläge würden am Runden Tisch zunächst nebeneinandergestellt. An der Bewertung könne sich jede/r aus ihrer/seiner jeweiligen Sicht beteiligen. Die unterschiedlichen Meinungen dazu würden aufgenommen und in die Unterlagen für das Parlament einfließen. Entscheiden werden die Abgeordneten. Herr Limberg ergänzte zur Grundwassersteuerverordnung: Die Einführung im Jahre 2001 sei immer vor dem speziellen Hintergrund dieser Zeit zu sehen, in der sich viele Sorgen gemacht hätten bezüglich der geplanten Privatisierung der BWB, nämlich bspw. dahingehend, dass es in Berlin künftig gar keine Wasserwerke mehr geben werde. Damals habe niemand annehmen können, dass der Trinkwasser-Gebrauch von damals 230 Mio. m³/jahr auf inzwischen nur noch 200 Mio. m³/jahr und perspektivisch noch weiter sinken könne. Das Abgeordnetenhaus habe vor dem Hintergrund der weiter sinkenden Rohwasserförderung und damit steigender Grundwasserstände veranlasst, die Wirksamkeit der Grundwassersteuerverordnung zu überprüfen. Als Ergebnis sei herausgekommen, dass selbst in den Wasserwerkseinflussgebieten im Rahmen der aktuellen Grundwasserförderung zur öffentlichen Wasserversorgung siedlungsverträgliche Grundwasserstände wohl nicht überall erzielt werden könnten. Herr Roloff erkundigte sich danach, ob und inwiefern es möglich (gewesen) sei, die Leitungen im Bereich Habermannsee frostsicher zu verlegen. Herr Haferburg führte aus, dass die betreffenden Leitungen 1999 aufgrund eines sehr engen finanziellen Rahmens leider nicht frostsicher (d.h. tiefer) verlegt worden seien. Persönlich bedaure er das, da er es aus fachlicher Sicht für eine sinnvolle Maßnahme gehalten habe, die er selbst auch gern umgesetzt hätte. Innerhalb der herrschenden Rahmenbedingungen sei dies leider nicht möglich gewesen. Herr Langer kam zurück auf 37 Absatz 5 des BWG (Ermächtigungsgrundlage für die Grundwassersteuerung) und bat darum, den Inhalt dieses Absatzes ernst zu nehmen. Er lese diese Passage so, dass notwendige Maßnahmen im Bedarfsfall aus dem Landeshaushalt bezahlt werden müssten. Er führte aus, dass dieser Passus seiner Ansicht nach deshalb aufgenommen worden sei, da damals schon absehbar gewesen sei, dass es nicht möglich sein würde, siedlungsverträgliche Grundwasserstände sicherzustellen. Frau Hähnel las die betreffende Passage vor und führte aus, dass und weshalb sie die rechtliche Ableitung anders sehe: Ziel dieses Passus sei es aus ihrer Sicht vielmehr, dass im Zulassungsbescheid gegenüber den BWB durch die Grundwasserförderung ein bestimmter Grundwasserstand beauflagt werden könne, Näheres jedoch die Rechtsverordnung (Grundwassersteuerungsverordnung) regele. Herr Gaebler verwies darauf, dass das Parlament selbst entscheiden können solle, wie diese Passage damals gemeint gewesen sein könnte und wie sie aus heutiger Sicht zu interpretieren sei. Während Herr Meißner darauf verwies, dass die Natur an einem zu niedrigen Grundwasserstand leiden würde und dass dies im Urstromtal ein Problem darstellen könne, stellte Herr Diercks dies insofern in Frage, als dass sich die Natur seiner Ansicht nach an sich verändernde Verhältnisse anpassen würde. Herr Sackhoff erinnerte daran, dass die Studie für den Boxhagener Platz seinerzeit im Auftrag des Bezirksamtes und damit im Rahmen einer öffentliche Aufgabe im Rahmen der Sanierung des Gebietes erstellt worden sei. Herr Teschner-Steinhardt regte an, die Stellungnahmen aus dem Jahre 2008, die im Rahmen des Scoping-Termins bezüglich des Wasserwerks Johannisthal eingebracht worden seien, nochmals einzuspielen. Frau Groth fragte nach der Sinnhaftigkeit von Brunnenbauten in betroffenen Gebieten, worauf Her Limberg ausführte, dass dies im Urstromtal sehr wohl Sinn mache und als Sofortmaßnahme durchaus denkbar sei. Herr Ratsch erkundigte sich danach, ob eine Erhöhung der Grundwasserförderung erfolgen könne, wenn gleichzeitig (zur Grundwasserbevorratung) eine Versickerung / Verrieselung in geeigneten anderen Gebieten vorgenommen würde. Herr Limberg erklärte, dass dies zuerst hinsichtlich seiner möglichen ökologischen Auswirkungen bewertet werden müsste. Herr Limberg schloss seine PP-Präsentation ab mit den Folien zu Vorschlägen und Gedanken einer möglichen Finanzierung zur Umsetzung von Maßnahmen. Hier ließen sich im Wesentlichen 3 Varianten unterscheiden: Runder Tisch Grundwassermanagement, Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung vom 29. Oktober

7 - die Nutznießer einer Maßnahme beteiligten sich an deren Finanzierung (z. B. Wasser- und Bodenverband); - das Land lege finanzielle Kredit-/ Fördermöglichkeiten für die nachträgliche Kellersanierung der Betroffenen auf dieser Weg werde bspw. in Sachsen-Anhalt gegangen, d.h. in demjenigen Land mit den größten Problemen in diesem Bereich; - das Land trage selbst alle Kosten. Die Beteiligten diskutierten, was das Vorgetragene für den weiteren Prozess bedeute und gaben weitere Hinweise und Anregungen mit auf den Weg: Herr Langer trug dahingehend Bedenken vor, dass aus einem Gutachten aus dem Jahr 1994 hervorgehe, dass die Innentrogabdichtung die einzige sinnvolle Maßnahme wäre zur Kellerabdichtung im Gebiet des BRB. Wurden seinerzeit die möglichen Kosten mit DM angegeben, sei heute mit bis Euro zu rechnen. Die Schwierigkeit zinsgünstige Kredite bspw. in Anspruch zu nehmen, bestehe für viele Betroffene insbesondere auch darin, diese noch bedienen zu können, bspw. aus Altersgründen. Zudem müsse man in Betracht ziehen, dass diese Maßnahmen nicht den erhofften Erfolg haben könnten, so dass man eine relativ teure Variante mit einer möglicherweise fraglichen Erfolgsaussicht hätte. Herr Rehberg äußerte sich dankbar für die Vorschläge, die nun in breiten Kreisen diskutiert werden könnten. Aus seiner Sicht könne es nicht zielführend sein, nur zinsgünstige Kredite aufzulegen. Es gelte auch, die zunehmende Alterung der (betroffenen) Bevölkerung zu berücksichtigen, sondern auch notwendige Klimaschutzinvestitionen. Insgesamt seien soziale Komponenten bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Er erbitte klare Informationen seitens der Senatsverwaltung. Angesichts steigender Wasserstände in den städtischen Wohnlagen Berlins sei zu überlegen, was sinnvoller sei eine Senkung des Grundwasserstands oder Investitionen in Millionenhöhe in die Ertüchtigung von Fundamenten und Kellern. Herr Gaebler fasste die drei aufgezeigten Möglichkeiten für mögliche Maßnahmenfinanzierungen nochmals zusammen: - finanzielle Umlage der Betroffenen - unterstützende Kredite für Betroffene - öffentliche Unterstützung aus Landesmitteln Auch eine Kombination der verschiedenen Möglichkeiten sei denkbar. Herr Buchholz bestätigte die Zusammenfassung von Herrn Gaebler und trug folgende Bitten vor: bezüglich der Überlegungen zur Installation von Wasser-/Bodenverbänden bitte er sowohl um eine politische Bewertung als auch um eine Aufbereitung von Informationen darüber, was es in anderen Bundesländern diesbezüglich an Erfahrungen gebe und welche konkreten Beispiele; auch bitte er darum darzustellen, was genau eine solche Lösung bedeute, d.h. welche Folgewirkungen daraus abzuleiten wären. Außerdem wies er auf den Klimareport des Senats hin, in dem von dramatischen Veränderungen ausgegangen werde, und er bat, dies ernsthaft zur Kenntnis zu nehmen. Es sei wichtig, sich gut vorzubereiten auf künftige Entwicklungen ebenso wie auf den Diskurs über die zu treffenden Entscheidungen. Daher bat er darum, konkrete Überlegungen darüber anzustellen und aufzuzeigen, wie die einzelnen Vorschläge realisiert und öffentlich gesteuert werden könnten. Herr Rehberg bat darum, die Grundwassersteuerverordnung in den politischen Diskurs aufzunehmen und in dem zu entwickelnden Konzept zu unterscheiden hinsichtlich kurzfristiger, mittelfristiger und langfristiger Lösungsmöglichkeiten. Herr Gaebler verwies auf die intensiven Abstimmungen, die bspw. mit den BWB zu führen seien. Mögliche Umsetzungen einer Grundwassersteuerung seien nur denkbar für die beeinflussbaren Einzugsbereiche der Wasserwerke. Ggf. könne es weitergehende Überlegungen geben, wie bspw. zu einer strategischen Lokalisierung einer weiteren Grundwasserförderung. Über die Grundwassersteuerverordnung allein werde seiner Ansicht nach nicht alles gelöst werden können. Herr Ohm plädierte für intelligente Lösungen, die auch einen Ausgleich berücksichtigten zwischen eher nassen und eher trockenen Gebieten. Auch bat er darum, die Einführung eines Sprengwassertarifs zu überlegen. Frau Kittler vertrat die Auffassung, dass die anstehende Aufgabe nur gesamtgesellschaftlich betrachtet und gelöst werden könne. Sie plädierte dafür, ein Konzept für die gesamte Stadt zu erarbeiten. Herr Meißner unterstützte die Erarbeitung eines berlinweiten Konzeptpapiers. Er könne sich vorstellen, dass ein solches Papier auch die Verwaltung entlasten würde. In die Überlegungen sei einzubeziehen, was ökologisch zumutbar sei. Die Ergebnisse seien inhaltlich zu verschneiden mit dem Wasserversorgungskonzept. Runder Tisch Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung vom 29. Oktober

8 Herr Teschner-Steinhardt regte an, als Finanzierungsmodell ggf. den Altlastenfond zum Vorbild zu nehmen. Wenngleich dies nicht 1:1 übertragbar sei, könnten sich daraus ggf. interessante Impulse für noch zu findende Lösungen ableiten lassen. Er regte darüber hinaus an zu prüfen, ob und inwiefern ggf. auf finanzielle Mittel der BWB zurückgegriffen werden könne. Herr Langer verwies auf die seit 1993 laufende ökologische Sanierung des Wasserwerks Johannisthal, die von Bund und Land finanziert werde. Er schlug vor zu prüfen, ob nicht auch einzelne Maßnahmen vom Bund finanziert werden könnten. Herr Rehberg legte dar, dass das Grundwasserentnahmeentgelt, das in Berlin erhoben werde, bundesweit das höchste sei. Er erkundigte sich danach, ob und ggf. wieviel aus diesen Einnahmen ggf. für die Grundwassersteuerung zur Verfügung gestellt werden könne oder ob es sich um eine isolierte Einnahme des Landes handelte. Er erinnerte daran, dass es auch eine soziale Dimension habe, eine gute Lösung zu finden, und dass er dies als eine landesweite Aufgabe ansehe. 6. Ausblick Frau Fritz-Taute und Herr Gaebler stellten den Beteiligten in Aussicht, dass die Unterlagen, die den Abgeordneten übergeben würden, zuvor für alle transparent gemacht werden würden. Alle hätten die Möglichkeit, auch nach Abschluss des Runden Tisches noch Hinweise, Anregungen und Informationen einzuspeisen. Mehrere Teilnehmer/innen regten an, in dieser Runde nochmals zusammenzukommen, bspw. wenn die Unterlagen zusammengestellt und transparent gemacht worden sein würden. Sie erklärten, dass sie das Gefühl hätten, dass der Diskurs jetzt gerade erst so richtig in Gang gekommen sei und dass das konstruktive Klima genutzt werden sollte, um am begonnenen Dialog dranzubleiben. 7. Verabschiedung Die Moderatoren, Frau Voskamp und Herr Zillessen, und Herr Gaebler bedankten sich bei allen Teilnehmern für die engagierte, intensive und konstruktiv geführte Diskussion. Herr Zillessen verwies auf die entscheidungsvorbereitende Bedeutung und Funktion des Runden Tisches und würdigte das Bemühen von Politik und Verwaltung mittels Einbindung der Betroffenen gute Wege suchen und finden zu wollen. Herr Gaebler fasste zusammen, dass durch den Austausch am Runden Tisch die Betroffenheiten sichtbar geworden seien und allseits die große Hoffnung bestärkt worden sei, zu einer guten Lösung zu kommen diese solle gesamtgesellschaftlich tragfähig und zielführend sein. Herr Gaebler, Frau Voskamp und Herr Zillessen wünschten den Beteiligten eine schönen Abend und beendeten um 20:00 Uhr die Sitzung. Runder Tisch Grundwassermanagement, Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung vom 29. Oktober

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