Auswertung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auswertung der vorgeschlagenen Maßnahmen"

Transkript

1 Titel Auswertung der vorgeschlagenen Maßnahmen Dipl.-Geol. A. Limberg, Runder Tisch Grundwassermanagement, 3. Sitzung

2 Einführung Lage der gemeldeten Kellervernässungen in Berlin Lage auf der Hochfläche Lage im Urstromtal Unterscheidung der Lage der gemeldeten Gebäude mit Kellervernässungen (ungeprüft) nach der geologisch-geografischen Lage

3 Einführung Einflussbereich der Wasserwerke im Urstromtal Gelb dargestellt ist der Absenkbereich um mehr als 0,25 m zum HGW bei einer Gesamtförderung von 181 Mio. m³/jahr Innerhalb des Urstromtales muss unterschieden werden, ob ein Schadensfall im oder außerhalb eines Wasserwerkseinflussbereiches liegt.

4 Maßnahmenvorschlag Förderung aller relevanten Wasserwerke erhöhen (Interessengemeinschaft Buckow/Rudow, Bezirk Marzahn-Hellersdorf, IHK, Bauindustrieverband, BFW, BBU, VDGN)

5 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahmen Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Förderung aller Urstromtal, Förderung von zusätzlichem Viele, aber nicht Alle Zusätzliche Förderung von Grundwasser über Prozesskosten 1,04 relevanten Wasserwerke Einflussbereich Grundwasser mit Ableitung (unterschiedliche Kellertiefen) den Bedarf der öffentlichen Wasserversorgung /m³ erhöhen der in die Vorflut von ca. 30 bis nur in den hinaus widerspricht höherem Recht (z. B. WHG, einmalig: (Interessengemeinschaft Wasserwerke 80 Mio. m³/jahr Wasserwerkseinflussgebieten im 5). Buckow/Rudow, Bezirk Urstromtal Nur im Rahmen des Dargebotes möglich laufend Marzahn-Hellersdorf, IHK, Finanzierung klären (kann nicht über die 31,2 bis 83,2 Mio. Bauindustrieverband, Wassertarife finanziert werden) /Jahr BFW, BBU, VDGN) Umweltverträglichkeitsprüfung (Auswirkung und evtl. Beeinträchtigung / Schädigung anderer auf 50 Jahre Schutzgüter wie z. B. Feuchtgebiete, Schifffahrt Mio. etc.) Auswirkung auf die laufenden Bewilligungsverfahren Auswirkung auf die Trinkwasserschutzgebiete (mögliche Ausdehnung der Schutzgebiete) sind zu prüfen ggf. Kompensationsmaßnahmen erforderlich

6 Maßnahmenvorschlag Förderung des Wasserwerkes Johannisthal erhöhen (Interessengemeinschaft Buckow/Rudow)

7 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Förderung des Urstromtal, Förderung von ca. 5 Mio. Viele, aber nicht Alle Zusätzliche Förderung von Grundwasser über den Prozesskosten 1,04 Wasserwerkes Einflussbereich m³/jahr zusätzlichem (unterschiedliche Bedarf der öffentlichen Wasserversorgung hinaus /m³ Johannisthal erhöhen des Grundwasser mit Ableitung in Kellertiefen) im widerspricht höherem Recht (z. B. WHG, 5) einmalig: (Interessengemeinschaft Wasserwerks die Vorflut Wasserwerkseinflussgebiet Finanzierung klären kann nicht über die Wassertarife Buckow/Rudow, IHK, Johannisthal Das Wasserwerk muss noch Johannisthal finanziert werden laufend Bauindustrieverband, (wieder)errichtet werden Eine Erhöhung der Förderleistung ist bedingt durch 5,2 Mio. /Jahr BFW, BBU, VDGN) das Dargebot (12,8 Mio. m³/a) nur minimal möglich. Umweltverträglichkeitsprüfung (Prüfung der auf 50 Jahre Auswirkung und evtl. Beeinträchtigung/Schädigung 260 Mio. anderer Schutzgüter wie z. B. Feuchtgebiete, Schifffahrt etc.) Auswirkung auf die Trinkwasserschutzgebiete (mögliche Ausdehnung der Schutzgebiete) sind zu prüfen Anpassung an Förderbewilligung (noch nicht erteilt) erforderlich. ggf. Kompensationsmaßnahmen erforderlich

8 Maßnahmenvorschlag Förderung der Brunnenanlage im Glockenblumenweg erhöhen (Interessengemeinschaft Buckow/Rudow)

9 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Förderung der Brunnenanlage Urstromtal, Sanierung und Viele, aber nicht Alle Bauplanung einmalig im Glockenblumenweg Einflussbereich Erweiterung der (unterschiedliche Kellertiefen), Modellierung Verfahrenskosten x T erhöhen des Wasserwerkes bestehenden Anlage im Blumenviertel Finanzierung Baukosten ca. 5 Mio. (Interessengemeinschaft Johannisthal, (Brunnenbau) Umweltverträglichkeitsprüfung Buckow/Rudow, IHK, Blumenviertel Förderung von mehr (Prüfung der Auswirkung und laufend Bauindustrieverband, BFW, als 2 Mio. m³ evtl. Unterhaltung 0,12 Mio. BBU, VDGN) Grundwasser/Jahr Beeinträchtigung/Schädigung /Jahr ggf. Neubau anderer Schutzgüter wie z. B. erforderlich Feuchtgebiete, Schifffahrt etc.) auf 50 Jahre neues Wasserbehördliches 21 Mio. + x T Verfahren ggf. Kompensationsmaßnahmen (Erlaubnis derzeit max. 2,2 Mio. m³/jahr) (Neubau der Brunnen alle 15 bis 20 Jahre)

10 Maßnahmenvorschlag Zusätzliche Brunnenanlage im Seidelbastweg errichten (Interessengemeinschaft Buckow/Rudow)

11 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Zusätzliche Brunnenanlage im Urstromtal, Bau einer neuen Viele, aber nicht Alle Bauplanung einmalig Seidelbastweg errichten Einflussbereich Brunnenanlage, (unterschiedliche Kellertiefen) im Modellierung Verfahrenskosten x T (Interessengemeinschaft des Förderung und Blumenviertel Finanzierung Baukosten ca. 5 Mio. Buckow/Rudow, IHK, Wasserwerkes Ableitung von ca. 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Bauindustrieverband, BFW, BBU, Johannisthal, Mio. m³ (Prüfung der Auswirkung und laufend VDGN) Blumenviertel Grundwasser/Jahr evtl. Unterhaltung ca. 0,12 Beeinträchtigung/Schädigung Mio. /Jahr anderer Schutzgüter wie z. B. Feuchtgebiete, Schifffahrt etc.) auf 50 Jahre Wasserbehördliches 21 Mio. + x Verfahren ggf. Kompensationsmaßnahmen (Neubau der Brunnen alle 15 bis 20 Jahre)

12 Maßnahmenvorschlag Regenwasserentwässerung mit Einleitung in die Wuhle (Bezirk Marzahn-Hellersdorf und SOS Wasser im Keller, Mahlsdorf und Kaulsdorf Süd)

13 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Regenwasserentwässerung Urstromtal, Planung, Modellierung, Viele, aber nicht Alle (unterschiedliche Auswirkungen der Maßnahme auf einmalig mit Einleitung in die Wuhle Einflussbereich Antragstellung, Bau von Kellertiefen) in der Nähe der eine Grundwasserabsenkung wird Modellierung (BA (Bezirk Marzahn-Hellersdorf und des Regenentwässerungskanälen Regenwasserentwässerungsanlagen zurzeit durch eine Modellierung Marzahn-Hellersdorf) SOS Wasser im Keller, Wasserwerkes durch die BWB in Kaulsdorf/Mahlsdorf Süd überprüft (Auftraggeber: BA 2 T Mahlsdorf und Kaulsdorf Süd) Kaulsdorf Marzahn-Hellersdorf) Bau 5 Mio. ggf. Erwerb von Grundstücken x Mio. laufend Unterhaltung x T /Jahr auf 50 Jahre 5 Mio. + x Mio.

14 Maßnahmenvorschlag Hydraulische Berechnung der Zu- und Abläufe und ggf. Querschnittserweiterung der Ableitung des Regenwasserableitungssystems vom Biesdorfer Baggersee in die Wuhle (Bezirk Marzahn-Hellersdorf und SOS Wasser im Keller, Mahlsdorf und Kaulsdorf Süd)

15 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Hydraulische Berechnung der Urstromtal, Erweiterung der bestehenden Viele, aber nicht Alle Auswirkungen der Maßnahme auf einmalig Zu- und Abläufe und ggf. innerhalb des Anlage durch die BWB (unterschiedliche Kellertiefen) in eine Grundwasserabsenkung wird Modellierung Querschnittserweiterung der Einflussbereich, der Nähe des Biesdorfer zurzeit durch eine Modellierung 2 T Ableitung des es der Baggersees überprüft (Auftraggeber: BA Marzahn- für die Erweiterung Regenwasserableitungssystems Wasserwerke Hellersdorf). x T. vom Biesdorfer Baggersee in Kaulsdorf und die Wuhle Wuhlheide laufend (Bezirk Marzahn-Hellersdorf und Unterhaltung SOS Wasser im Keller, x T /Jahr Mahlsdorf und Kaulsdorf Süd) auf 50 Jahre x Mio.

16 Maßnahmenvorschlag Sofortmaßnahme: Ständige Einsatzbereitschaft der Pumpanlage im Habermannsee ( SOS Wasser im Keller, Mahlsdorf und Kaulsdorf Süd)

17 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Sofortmaßnahme: Urstromtal, innerhalb laufende Viele, aber nicht Alle Zurzeit kein Betrieb der einmalig Ständige Einsatzbereitschaft des Unterhaltung durch (unterschiedliche Kellertiefen) in Anlage bei Frostwetterlagen, Bau der Leitung der Pumpanlage im Einflussbereiches SenStadtUm der Nähe des Habermannsees da die Leitung und 1 Mio. Habermannsee des Wasserwerkes frostfreie Verlegung (Wasserwerk Kaulsdorf) Pumpenanlage nicht frostfest ( SOS Wasser im Keller, Kaulsdorf der Leitung zur errichtet wurden. laufend Mahlsdorf und Kaulsdorf Süd) Wuhle Abhilfe nur durch Unterhaltung vollständigen Neubau 12 T /Jahr möglich mit Durchführung eines neuen auf 50 Jahre wasserrechtlichen 1,6 Mio. Verfahrens Bau einer neuen, frostfrei verlegten Leitung (2 km, 500 /m) erforderlich Baumaßnahme im Wasserschutzgebiet

18 Maßnahmenvorschlag Sofortmaßnahme: Fördermenge des Wasserwerkes Kaulsdorf von 6,1 auf 9 Mio. m³/jahr erhöhen ( SOS Wasser im Keller, Mahlsdorf und Kaulsdorf Süd)

19 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Sofortmaßnahme: Urstromtal, innerhalb Erhöhung der Förderung des Viele, aber nicht Alle Dargebot beträgt nur 8,6 Mio. einmalig Fördermenge des des Wasserwerkes Kaulsdorf um (unterschiedliche Kellertiefen) im m³/jahr Wasserwerkes Kaulsdorf von Einflussbereiches 3 Mio. m³ Grundwasser/Jahr, Wasserwerkseinflussgebiet des Förderbewilligung in dieser laufend 6,1 auf 9 Mio. m³/jahr erhöhen des Wasserwerkes dafür entsprechende Wasserwerkes Kaulsdorf Höhe noch nicht erteilt, ( SOS Wasser im Keller, Kaulsdorf Reduzierung in anderen ggf. neue Kellervernässungen Energiekosten Mahlsdorf und Kaulsdorf Süd, Wasserwerken in anderen Bereichen, wo IHK, Bauindustrieverband, dann entsprechend weniger auf 50 Jahre BFW, BBU, VDGN) gefördert werden muss

20 Maßnahmenvorschlag Konzeptstudie Boxhagener Quartier* (Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Betroffenenvertretung Boxhagener Platz) *Übertragbabar auf vergleichbare Gebiete im Urstromtal außerhalb des Einflussbereiches der Wasserwerke

21 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Konzeptstudie Boxhagener Urstromtal, Planung, Viele, aber nicht Alle Bauplanung einmalig: Quartier* außerhalb des Antragstellung (unterschiedliche Kellertiefen) Finanzierung Verfahrenskosten x T (Bezirksamt Friedrichshain- Einflussbereiches Bau einer Anlage im Konzeptgebiet ggf. Baukosten ca. 5 Mio. Kreuzberg, der Wasserwerke Förderung und Umweltverträglichkeitsprüfung Betroffenenvertretung Ableitung von 5 bis 10 Altlasten laufend Boxhagener Platz, IHK, Mio. m³ Wasserbehördliches Unterhaltung ca. 0,17 Bauindustrieverband, BFW, Grundwasser/Jahr Verfahren Mio. /Jahr BBU, VDGN) ggf. Kompensationsmaßnahmen auf 50 Jahre (Neubau der Brunnen alle 15 23,5 Mio. bis 20 Jahre) + x T

22 Maßnahmenvorschlag Für ganz Berlin: Gründungstiefe der gefährdeten Gebäude ermitteln ( SOS Wasser im Keller, Mahlsdorf und Kaulsdorf Süd)

23 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Für ganz Berlin: Urstromtal und Ermittlung der Erkenntnisgewinn immens großer Aufwand: einmalig Gründungstiefe der Hochflächen Gründungstiefe aller Einzelbefragung aller nicht abzuschätzen gefährdeten Gebäude Gebäude in Hausbesitzer erforderlich ermitteln Berlin freiwillige Auskunft laufend ( SOS Wasser im Keller, Feststellung, welche Mahlsdorf und Kaulsdorf Süd, davon nicht auf 50 Jahre IHK, Bauindustrieverband, BFW, fachgerecht BBU, VDGN) abgedichtet sind

24 Maßnahmenvorschlag Für ganz Berlin: Siedlungsverträgliche Abstände des Grundwassers zu den Gebäuden ermitteln und daraus eine Karte ableiten ( SOS Wasser im Keller, Mahlsdorf und Kaulsdorf Süd)

25 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Für ganz Berlin: Urstromtal und Ermittlung eines Erkenntnisgewinn immens großer Aufwand, einmalig Siedlungsverträgliche Hochflächen Grundwasserstandes, auf den Hochflächen mit nicht abzuschätzen Abstände des Grundwassers der 0,3 m unter der Schichtenwasservorkommen ist die zu den Gebäuden ermitteln Gründungstiefe der Grundwassergleichenkarte nicht laufend und daraus eine Karte nicht fachgerecht nutzbar ableiten abgedichteten auf 50 Jahre ( SOS Wasser im Keller, Gebäude liegt Mahlsdorf und Kaulsdorf Süd) Berechnung einer Karte der Grundwassergleichen

26 Maßnahmenvorschlag Recherche nach verloren gegangenen Drainagen und deren Kartenmaterial (Betroffenenvertretung Pankow-Heinersdorf)

27 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung Recherche nach verloren Barnim- Recherche erforderlich Geschädigte auf der Barnim- es sind außerhalb des öffentlichen einmalig gegangenen Drainagen und Hochfläche Hochfläche Straßenlandes in der Regel keine nicht abschätzbar deren Kartenmaterial Pläne zu Drainagen auf privaten (Betroffenenvertretung Pankow- Grundstücken mehr vorhanden laufend Heinersdorf) auf 50 Jahre

28 Maßnahmenvorschlag Überprüfung und Reaktivierung der Drainagen auf öffentlichem Straßenland (Betroffenenvertretung Pankow-Heinersdorf)

29 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Überprüfung und Barnim- Wartungs- und Wenige auf der Barnim-Hochfläche es werden ca. 20 km einmalig Reaktivierung der Drainagen Hochfläche Baumaßnahmen durch in der Nähe der Drainagen Drainagen im öffentlichen Sanierungskosten auf öffentlichem Straßenland SenStadtUm Straßenland von SenStadtUm 10 Mio. (Betroffenenvertretung Pankow- regeneriert Heinersdorf, IHK, Anschlussmöglichkeiten der laufend Bauindustrieverband, BFW, Anlieger unter Voraussetzung Unterhaltungskosten BBU, VDGN) des Abschlusses eines 150 bis 500 (durch Nutzungsvertrages mit Bau Verstärkung der eines Übergabeschachtes Haushaltsmittel) Lebensdauer der Drainagen T /Jahr ca. 30 Jahre auf 50 Jahre 27,5 45 Mio.

30 Überprüfung und Reaktivierung der Gräben (Betroffenenvertretung Pankow-Heinersdorf) Maßnahmenvorschlag

31 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Überprüfung und Barnim- Wartungs- und Wenige auf der Barnim-Hochfläche privatrechtliche einmalig Reaktivierung der Gräben Hochfläche Baumaßnahmen Angelegenheit nicht abzuschätzen (Betroffenenvertretung Pankow- durch SenStadtUm Heinersdorf, IHK, für fließende laufend Bauindustrieverband, BFW, Gewässer 1. und 2. BBU, VDGN) Ordnung nach BWG auf 50 Jahre 1 für alle anderen Gräben sind die Eigentümer zuständig

32 Maßnahmenvorschlag Änderung der Zuständigkeiten: Behörden sollen auch auf privatem Gelände für Drainagen zuständig sein (Betroffenenvertretung Pankow-Heinersdorf)

33 Auswertung Vorschlag (Autor) Änderung der Zuständigkeiten: Behörden sollen auch auf privatem Gelände für Drainagen zuständig sein (Betroffenenvertretung Pankow- Heinersdorf) Lage Erforderliche Maßnahme Nutzen für Kellerwassergeschädigte weiteres Vorgehen Hochflächen Zuständigkeitsänderung Betroffene auf den Hochflächen Wurde in der Arbeitsgruppensitzung Schichtenwasser Pankow ausführlich besprochen und von der Wasserbehörde geprüft privatrechtliches Problem Vorgehen nur bei überwiegendem Interesse der Allgemeinheit rechtlich nicht umsetzbar sehr grobe Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) einmalig laufend auf 50 Jahre

34 Maßnahmenvorschlag Klärung, ob Schichtenwasser oder Grundwasser vorliegt (Betroffenenvertretung Pankow-Heinersdorf)

35 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Klärung, ob Schichtenwasser Hochflächen Anfrage bei SenStadtUm, Entscheidungshilfe für Anfrage der Betroffenen einmalig oder Grundwasser vorliegt VIII E 3 Geologie und Sanierungsmaßnahmen unverbindliche (Betroffenenvertretung Pankow- Grundwassermanagement Einzelanfrage Heinersdorf) kostenlos für Sanierungs- planung eines Gebäudes 81 laufend auf 50 Jahre

36 Maßnahmenvorschlag Wenn keine Gräben vorhanden, staatliche Hilfen zum Brunnenbau (Betroffenenvertretung Pankow-Heinersdorf)

37 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Wenn keine Gräben vorhanden, staatliche Hilfen zum Brunnenbau (Betroffenenvertretung Pankow- Heinersdorf) Hochflächen keiner Auf den bindig ausgebildeten Hochflächen (Geschiebelehm, - mergel) sind Brunnenanlagen nicht zweckmäßig (Schichtenwasser) einmalig laufend auf 50 Jahre

38 Maßnahmenvorschlag Bei Neubau großer Bau-Ensembles Auflagen zur Errichtung von Drainagen oder Sammelbecken (Betroffenenvertretung Pankow-Heinersdorf)

39 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Bei Neubau großer Bau- Hochflächen Entfällt, da für jedes Kann entfallen, da bei Neubauten einmalig Ensembles Auflagen zur Bauvorhaben ein davon auszugehen ist, dass diese Errichtung von Drainagen Regenwasserentwässerungs Bauwerke im Grundwasser nach den laufend oder Sammelbecken konzept erstellt werden muss allgemein anerkannten Regeln der (Betroffenenvertretung Pankow- Bautechnik dicht gebaut werden. auf 50 Jahre Heinersdorf)

40 Maßnahmenvorschlag Bauliche Kellersanierung (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IHK, Bauindustrieverband, BFW, BBU, VDGN)

41 Auswertung Vorschlag Lage Erforderliche Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Maßnahme Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Bauliche Kellersanierung ganz Berlin Feststellung der genauen Nutzung des Gebäudes ohne ggf. Aufgabe des Kellers, wenn Individuell sehr (Senatsverwaltung für Ursache, Beeinträchtigung möglich Maßnahmen zu teuer unterschiedlich, für ein Stadtentwicklung und Umwelt, entsprechende bauliche Einfamilienhaus IHK, Bauindustrieverband, Ausführung einmalig BFW, BBU, VDGN) Unterstützung durch SenStadtUm 2 bis 100 T Information zum HGW laufend Information zum Baugrund auf 50 Jahre Informationsbroschüren Unterstützung durch IHK, Baukammer etc. geeignete Firmen vorschlagen

42 Maßnahmenvorschläge Vorschläge der IHK, Bauindustrieverband, BFW, BBU, VDGN)

43 Auswertung Vorschlag Lage Kommentar Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Kellerwassergeschäd Kostenschätzung igte (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Hohe Grundwasserstände als ganz Berlin Hohe Grundwasserstände haben Kein Nutzen Diskussion zur einmalig gesamtgesellschaftliche natürliche Ursachen. gesamtgesellschaftlichen Verantwortung anerkennen: Es ist anzumerken, dass keine Verantwortung kann nur das laufend (IHK, Bauindustrieverband, verlässliche Erfassung der geschädigten Abgeordnetenhaus führen. BFW, BBU, VDGN) Gebäude vorliegt. Der Behörde sind auf 50 Jahre weniger als 1 % des gesamten Gebäudebestandes als geschädigt gemeldet. Nach der Berliner Bauordnung ( 13) muss ein Gebäude gegen Grundwasser geschützt werden

44 Auswertung Vorschlag Lage Kommentar Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Vernässungsfonds nach dem ganz Berlin In anderen Bundesländern finanzielle Hilfe Zur finanziellen Unterstützung für einmalig Vorbild anderer (z. B. Sachsen-Anhalt) gibt Geschädigte ist eine Entscheidung Bundesländer einrichten es keinen Fonds, sondern durch das Abgeordnetenhaus laufend (IHK, Bauindustrieverband, nur Kredite. erforderlich. BFW, BBU, VDGN) auf 50 Jahre

45 Auswertung Vorschlag Lage Kommentar Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Lokale ganz Berlin Es gibt geeignete gesetzliche Verfahren sind gesetzlich Bei gesetzlichen Änderungen ist die einmalig Grundwasserabsenkung Regelungen und Verfahren, die geregelt. Entscheidung durch das erleichtern einzuhalten sind (z. B. Abgeordnetenhaus erforderlich. laufend (IHK, Bauindustrieverband, Auswirkung der Maßnahme auf BFW, BBU, VDGN) Beeinträchtigung / Schädigung auf 50 Jahre anderer Schutzgüter) Technische Unterstützung durch Information durch SenStadtUm und Verbände

46 Auswertung Vorschlag Lage Kommentar Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Expertenkommission ganz Berlin Die Expertenkommission fundierte Information Das Abgeordnetenhaus muss über einmalig einberufen tagt zurzeit hier am Runden Maßnahmenvorschläge, die (IHK, Bauindustrieverband, Tisch! rechtliche, ökologische oder laufend BFW, BBU, VDGN) finanzielle Folgen haben, entscheiden. auf 50 Jahre

47 Auswertung Vorschlag Lage Kommentar Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Anpassung des gesetzlichen ganz Berlin Der gesetzliche Rahmen Das Abgeordnetenhaus muss über einmalig Rahmens kann nicht einer fehlerhaften Maßnahmenvorschläge, die (IHK, Bauindustrieverband, Bauweise angepasst werden rechtliche, ökologische oder laufend BFW, BBU, VDGN) (z. B. BauOBln 13) finanzielle Folgen haben, entscheiden. auf 50 Jahre

48 Auswertung Vorschlag Lage Kommentar Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Anpassung der Urstromtal EU-Vorgaben der Hier müsste sogar der Europäische einmalig wasserwirtschaftlichen Ziele Wasserrahmenrichtlinie Gerichtshof entscheiden. in Berlin können nicht den laufend (IHK, Bauindustrieverband, Forderungen nach BFW, BBU, VDGN) niedrigeren auf 50 Jahre Grundwasserständen im Urstromtal wegen falscher Bauweise angepasst werden.

49 Auswertung Vorschlag Lage Kommentar Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Begrenzung der Urstromtal Das Vorflutniveau der Wasserstraßen ist einmalig Hochwasserstände in Teil des Flusseinzugsgebietes der Elbe und Vorflutern Vorfluter im Berliner muss den Nutzungsansprüchen der laufend Stadtgebiet auf einem möglichst Schifffahrt dienen. niedrigen Niveau zu halten Planfestgestellte Stauziele müssen auf 50 Jahre (IHK, Bauindustrieverband, eingehalten werden und dürfen nicht zum BFW, BBU, VDGN) Zweck der Grundwasserabsenkung einer fehlerhaften Bauweise angepasst werden. Negative Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung und die Ökologie.

50 Auswertung Vorschlag Lage Kommentar Nutzen für weiteres Vorgehen sehr grobe (Autor) Kellerwassergeschädigte Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) Anpassung von Gebühren ganz Berlin Die Änderung der Gebühren und einmalig und Abgaben Abgaben, die eine Lenkungswirkung (IHK, Bauindustrieverband, auf die Grundwasserförderung haben, laufend BFW, BBU, VDGN) ist Aufgabe der Finanzverwaltung. auf 50 Jahre

51 Auswertung Vorschlag (Autor) Forschung für langfristiges Grundwassermanagement intensivieren (IHK, Bauindustrieverband, BFW, BBU, VDGN) Lage Kommentar Nutzen für Kellerwassergeschädigte weiteres Vorgehen sehr grobe Kostenschätzung (ohne Beachtung der Kostensteigerung) ganz Berlin Ein Grundwassermanagement kein Nutzen keines einmalig wird von SenStadtUm betrieben. laufend Es gibt kein Grundwasserproblem, auf 50 Jahre sondern ein Problem mit nicht fachgerecht abgedichteten Gebäuden

52 Einführung alle vorgeschlagenen Maßnahmen zusammen kosten sehr grob geschätzt 1,9 4,5 Mrd. auf 50 Jahre (38 90 Mio. /Jahr)

53 Finanzierungsvarianten 1. Bildung eines Wasser- und Bodenverbandes nach Wasserverbandsrecht oder Gründung eines Zweckverbandes oder Bildung einer GbR: Finanzierung über Beiträge der bevorteilten Grundstücksbesitzer. Beispiele bekannt aus: Berlin, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Sachsen

54 Finanzierungsvarianten Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) 28 Verbandsbeiträge Wasserverbandsgesetz vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist (1) Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Verband Beiträge (Verbandsbeiträge) zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. (2) Der Verband kann die Verbandsbeiträge in Form von Geld (Geldbeiträge) oder von Sachen, Werken, Diensten oder anderen Leistungen (Sachbeiträge) erheben. (3) Wer, ohne Verbandsmitglied zu sein, als Eigentümer eines Grundstücks oder einer Anlage, als Inhaber von Bergwerkseigentum oder als Unterhaltungspflichtiger von Gewässern von dem Unternehmen des Verbands einen Vorteil hat (Nutznießer), kann mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde wie ein Mitglied zu Geldbeiträgen herangezogen werden. Der Nutznießer ist vorher anzuhören. (4) Die Beitragspflicht nach den Absätzen 1 und 3 besteht nur insoweit, als die Verbandsmitglieder oder Nutznießer einen Vorteil haben oder der Verband für sie ihnen obliegende Leistungen erbringt oder von ihnen ausgehenden nachteiligen Einwirkungen begegnet. (5) Soweit Eigentümer, die nur für die Benutzung ihres Grundstücks zur Durchleitung von Wasser, für eine Deichanlage oder für ein Schöpfwerk zum Verband zugezogen worden sind, keinen Vorteil haben und keine nachteiligen Einwirkungen verursachen, sind sie von allen Verbandsbeitragskosten frei. (6) Die Satzung kann für besondere Härtefälle eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Verbandsbeitragszahlung vorsehen.

55 Finanzierungsvarianten 2. Bereitstellung einer zinsgünstigen Kreditmöglichkeit über eine Landesbank zur Unterstützung und Durchführung nachträglicher Kellerabdichtung Beispiel: Sachsen-Anhalt

56 Finanzierungsvarianten 3. Finanzierung durch das Land Berlin Aus rechtlichen und haushälterischen Gründen nicht geboten sollte politisch trotzdem die Finanzierung aus Landesmitteln beschlossen werden, werden Regressforderungen von Bürgern, die eine Maßnahme eigenfinanziert haben (Bau eines dichten Kellers, Wasserhaltungsmaßnahmen u.a.) ausgeglichen werden müssen. Entsprechende gerichtliche Auseinandersetzungen sind absehbar.

Vorschläge von Maßnahmen zur Behebung von Kellerwasserschäden in Berlin

Vorschläge von Maßnahmen zur Behebung von Kellerwasserschäden in Berlin Vorschläge von Maßnahmen zur Behebung von Kellerwasserschäden in Berlin Titel Vorschläge von Maßnahmen zur Behebung von Kellerwasserschäden in Berlin Förderbrunnen Runder Tisch Grundwassermanagement, 21.

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vorlage zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1786 14.08.2014 Vorlage zur Kenntnisnahme Bericht zum Runden Tisch Grundwassermanagement in Berlin Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/1786 Der

Mehr

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. Ergebnisse der Pilotprojekte Wie weiter?

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. Ergebnisse der Pilotprojekte Wie weiter? Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Ergebnisse der Pilotprojekte Wie weiter? 20. November 2018 16:00 20:00 Uhr Gemeinschaftshaus Gropiusstadt Tagesordnung 16:15 Uhr Grußworte des Bezirksbürgermeisters

Mehr

Entwicklung der Grundwasserstände in Berlin

Entwicklung der Grundwasserstände in Berlin Entwicklung der Grundwasserstände in Berlin Titel Entwicklung der Grundwasserstände in Berlin Runder Tisch Grundwassermanagement, 29. Mai 2012 Entwicklung der Grundwasserstände in Berlin Inhalt Entwicklung

Mehr

Verwendung von Bodenaushub, angeliefertem Boden und Recycling-Material bei Bauarbeiten im Wasserschutzgebiet

Verwendung von Bodenaushub, angeliefertem Boden und Recycling-Material bei Bauarbeiten im Wasserschutzgebiet Wasserbehörde - Wasserbehörde / II D 1 - Stand: Juli 2017 Hinweisblatt für Antragsteller Verwendung von Bodenaushub, angeliefertem Boden und Recycling-Material bei Bauarbeiten im Wasserschutzgebiet 1.

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vorlage zur Kenntnisnahme 18. Wahlperiode Drucksache 18/0491 17.08.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme Weiterbetrieb der Grundwasserregulierungsanlage im Rudower Blumenviertel Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

MERKBLATT. Brunnen zur Gartenbewässerung

MERKBLATT. Brunnen zur Gartenbewässerung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr MERKBLATT Brunnen zur Gartenbewässerung (Foto: A. Limberg) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Stand: Februar

Mehr

Ermittlung des zu erwartenden höchsten Grundwasserstandes in Berlin

Ermittlung des zu erwartenden höchsten Grundwasserstandes in Berlin Ermittlung des zehgw in Berlin Titel Ermittlung des zu erwartenden höchsten Grundwasserstandes in Berlin Dipl.-Geol. A. Limberg, Dipl. Geol. U. Hörmann Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,

Mehr

Wassergewinnungsanlagen zur Flurabstandsregulierung: Planung-Bau-Service

Wassergewinnungsanlagen zur Flurabstandsregulierung: Planung-Bau-Service Wassergewinnungsanlagen zur Flurabstandsregulierung: Planung-Bau-Service 1 1. Einleitung 1. Einleitung 2. Planung von Grundwasserabsenkungen zur Gebäudetrockenhaltung 3. Beispiele permanenter Grundwasserabsenkungen

Mehr

MERKBLATT. Brunnen zur Gartenbewässerung

MERKBLATT. Brunnen zur Gartenbewässerung Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz MERKBLATT Brunnen zur Gartenbewässerung (Foto: A. Limberg) Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Stand: April 2017 - II D 3 - Brückenstraße

Mehr

Informationsveranstaltung der Behörde für Umwelt und Energie 10.Februar 2016

Informationsveranstaltung der Behörde für Umwelt und Energie 10.Februar 2016 Gefahr für Hamburgs Bausubstanz? Informationsveranstaltung der Behörde für Umwelt und Energie 10.Februar 2016 Dipl.-Geol. Claudia Holl, Behörde für Umwelt und Energie Hamburg benötigt Wohnraum. Der Bau

Mehr

Amtsblatt Kreis Nordfriesland

Amtsblatt Kreis Nordfriesland Kreis Nordfriesland Amt für Zentrale Dienste Postfach 11 40 25801 Husum Amtsblatt Kreis Nordfriesland W Ausgabe 11 vom 6. September 2010 Inhalt Seite der unteren Wasserbehörde 2 des Museumsverbundes Nordfriesland

Mehr

- Integrativer Umweltschutz -

- Integrativer Umweltschutz - - Integrativer Umweltschutz - Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Brückenstraße 6, 10179 Berlin Bearbeiter Fabian Hecht Postwurfsendung an sämtliche Haushalte des Rudower und Buckower

Mehr

Runder Tisch: Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung

Runder Tisch: Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung Runder Tisch: Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 3. Sitzung Datum: 29. Oktober 2012 Uhrzeit: 16.00 20.00 Uhr Ort: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin Mediatoren: Beate Voskamp

Mehr

M e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis

M e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (Stand: 11/2012) Sachgebiet 54.2 Wasserversorgung Wasserschutzgebiete und Grundwasserschutz M e r k b l a t t für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen

Mehr

Auftraggeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - II B 3 - Brückenstraße Berlin

Auftraggeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - II B 3 - Brückenstraße Berlin Modellrechnungen von möglichen Varianten der Grundwasserabsenkung zur Trockenhaltung von Kellerräumen im Pilotgebiet Blumenviertel in Berlin- Neukölln Auftraggeber: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr

Mehr

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern Anforderungen an die Benutzung von Gewässern 4-1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 04. August 2016 (BGBl. I Nr. 40, S. 1972) 4-2

Mehr

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin, den 28. Mai 2018 II C 1 Telefon 9(0)

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin, den 28. Mai 2018 II C 1 Telefon 9(0) Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin, den 28. Mai 2018 II C 1 Telefon 9(0)25-2438 wolfgang.mueller@senuvk.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten

Mehr

MERKBLATT. Grundwasserbenutzungen bei Baumaßnahmen und Eigenwasserversorgungsanlagen im Land Berlin

MERKBLATT. Grundwasserbenutzungen bei Baumaßnahmen und Eigenwasserversorgungsanlagen im Land Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr MERKBLATT Grundwasserbenutzungen bei Baumaßnahmen und Eigenwasserversorgungsanlagen im Land Berlin Senatsverwaltung für

Mehr

Protokoll. Teilnehmende. Tagesordnung. TOP 1 Begrüßung

Protokoll. Teilnehmende. Tagesordnung. TOP 1 Begrüßung Informationsveranstaltung "Schäden an Kellerräumen durch wiederansteigendes Grundwasser - Möglichkeiten der Grundwasserhaltung und baulichen Sanierung" Protokoll 28.4.2017, Rathaus Neukölln, BVV-Saal,

Mehr

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen. S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Neufassung Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Nasse Keller in Neuburg Ursachen - Lösungsansätze

Nasse Keller in Neuburg Ursachen - Lösungsansätze Nasse Keller in Neuburg Ursachen - Lösungsansätze Ing.-Büro hydrag, Karlsruhe Dipl.-Geol. R. Stephan Dipl.-Ing. K. Eckert Inhalt Lage und Veranlassung Untersuchungsbereich Betroffenheiten Mögliche Ursachen

Mehr

Amtliche Abkürzung: HWG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 548 vom *) 1)

Amtliche Abkürzung: HWG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 548 vom *) 1) Hessisches Wassergesetz (HWG) Landesrecht Hessen Titel: Hessisches Wassergesetz (HWG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: HWG Gliederungs-Nr.: 85-72 gilt ab: 24.12.2010 Normtyp: Gesetz gilt bis: [keine

Mehr

Thüringer Gewässerbeirat Sondersitzung zur Novelle des Thüringer Wassergesetzes. TOP 2 Neustrukturierung der Gewässerunterhaltung BISHERIGE REGELUNG

Thüringer Gewässerbeirat Sondersitzung zur Novelle des Thüringer Wassergesetzes. TOP 2 Neustrukturierung der Gewässerunterhaltung BISHERIGE REGELUNG Thüringer Gewässerbeirat Sondersitzung zur Novelle des Thüringer Wassergesetzes TOP 2 Neustrukturierung der Gewässerunterhaltung Ellen Frühwein, TMUEN Ref. 24 Novelle des Thüringer Wassergesetzes BISHERIGE

Mehr

3.4 Grundwassermanagement

3.4 Grundwassermanagement 3.4 Grundwassermanagement Entwicklung der Grundwassersituation in den vergangenen Jahren Entwicklung von 1945 - Nach 1945 herrschte in den Aufbaujahren und anschließend in den Wirtschaftswunderjahren eine

Mehr

MERKBLATT. Bru n nen zur Gartenbewässeru ng. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr.

MERKBLATT. Bru n nen zur Gartenbewässeru ng. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr MERKBLATT Bru n nen zur Gartenbewässeru ng (Foto: A. Limberg) Senatsverwa ltu ng für Stadtentwicklu n g u nd - Vlll D

Mehr

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zeitraum: 1. Januar bis 31. August 2013 Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zeitraum:

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Einleitbauwerkes

Mehr

Flussgebietseinheit Eider. Anlage10

Flussgebietseinheit Eider. Anlage10 Flussgebietseinheit Eider Anlage10 2 Bericht an die EU-Kommission nach Art. 3 Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung: Bundesland Schleswig-Holstein

Mehr

GEWÄSSERUNTERHALTUNG UND NEUES LANDESWASSERGESETZ GEWÄSSERNACHBARSCHAFT RHEIN-LAHN 5. SEPTEMBER 2018

GEWÄSSERUNTERHALTUNG UND NEUES LANDESWASSERGESETZ GEWÄSSERNACHBARSCHAFT RHEIN-LAHN 5. SEPTEMBER 2018 GEWÄSSERUNTERHALTUNG UND NEUES LANDESWASSERGESETZ GEWÄSSERNACHBARSCHAFT RHEIN-LAHN 5. SEPTEMBER 2018 Ute Juchem Struktur und Genehmigungsdirektion Nord 1. Ausgangslage: WRRL 2000, WHG 2009, LWG 2015: "Wasser

Mehr

Workshop der Kooperation Mittelweser am in Minden S1

Workshop der Kooperation Mittelweser am in Minden S1 Workshop der Kooperation Mittelweser am 23.04.2012 in Minden 23.04.2012 S1 Überblick über das grundsätzliche Vorgehen der WSV und Rand- und Rahmenbedingungen aus der verkehrlichen Nutzung der Weser Helga

Mehr

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zukunft Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zeitraum: 1. Januar bis 31. Juli 2015 Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Franzburg. über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Trebel

S a t z u n g. der Stadt Franzburg. über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Trebel - 1 - S a t z u n g der Stadt Franzburg über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Trebel Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg

Mehr

Flussgebietseinheit Warnow/Peene. Anlage 12

Flussgebietseinheit Warnow/Peene. Anlage 12 Flussgebietseinheit Warnow/Peene Anlage 12 Bericht an die EU-Kommission gemäß Artikel 3 der Wasserrahmenrichtlinie Flussgebietseinheit Warnow/Peene Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung:

Mehr

RISA Veröffentlichungsreihe

RISA Veröffentlichungsreihe RISA Veröffentlichungsreihe Begleitdokument zum Ergebnisbericht Regenwasser 2030 Thematische Einordnung Arbeitsgruppe (AG) / Querschnittsthema (QT) AG Siedlungswasserwirtschaft Titel Handlungsziel ngsziel

Mehr

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß 61a Landeswasser-Gesetz NRW

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß 61a Landeswasser-Gesetz NRW Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß 61a Landeswasser-Gesetz NRW In Deutschland sind ca. 1 Mio. km öffentliche Kanalisation verlegt Auf den Privatgrundstücken befinden sich etwa 3 Mio. km

Mehr

Flussgebietseinheit Schlei/Trave. Anlage 11

Flussgebietseinheit Schlei/Trave. Anlage 11 Flussgebietseinheit Schlei/Trave Anlage 11 2 Bericht an die EU-Kommission nach Art. 3 Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung: Bundesland

Mehr

Runder Tisch: Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 2. Sitzung

Runder Tisch: Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 2. Sitzung Runder Tisch: Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 2. Sitzung Datum: 21. August 2012 Uhrzeit: 16.00 19.45 Uhr Ort: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin Mediatoren: Beate Voskamp

Mehr

Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung?

Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung? Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung? Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Umsetzung von EU-Vorschriften Umsetzung von

Mehr

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme Netzwerke Wasser 3. Treffen am 24.04.2017 Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme 24. April 2017 Amt für Umwelt und ländlichen Raum 1 Inhalt Gesetzliche Regelungen in Bezug auf Grundwasserentnahmen

Mehr

Trinkwasser in Schleswig-Holstein Entstehung und Gewinnung

Trinkwasser in Schleswig-Holstein Entstehung und Gewinnung Trinkwasser in Schleswig-Holstein Entstehung und Gewinnung Forum Trinkwasserversorgung November 2010 Dipl.-Geol. Carsten Wieger - MLUR www.bmu.de Carsten Wieger - V421 - MLUR 1 Gliederung Wasserversorgung

Mehr

Entwurf Maßnahmenprogramm 2015 Runde Tische. Monika Raschke, MKULNV Flussgebietsmanagement, Gewässerökologie, Hochwasserschutz

Entwurf Maßnahmenprogramm 2015 Runde Tische. Monika Raschke, MKULNV Flussgebietsmanagement, Gewässerökologie, Hochwasserschutz Entwurf Maßnahmenprogramm 2015 Runde Tische Monika Raschke, MKULNV Flussgebietsmanagement, Gewässerökologie, Hochwasserschutz Gliederung 1. Aufgabenstellung - Was ist das Ziel 2. Zuständigkeiten Wer hat

Mehr

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Benutzung des Grundwassers gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Benutzung des Grundwassers gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Kreís Lippe Fachgebiet 4.3 Wasser- und Abfallwirtschaft, Immissions- und Bodenschutz Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Benutzung des

Mehr

Gemeinschaftsvortrag

Gemeinschaftsvortrag Gemeinschaftsvortrag St. Eustachiusplatz 1, Tel.: 02131/2052470 (Klaus-Dieter Pruss) J. Kallmann, Dr. Thiele, K-D. Pruss, Dr. Spona HWFA-Sitzung 20.01.2011 Nachfolgende Ausführungen werden zeigen, dass

Mehr

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zeitraum: 1. Januar bis 28. Februar 2017 Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 1/827

Landtag Brandenburg Drucksache 1/827 Landtag Brandenburg Drucksache 1/827 1. Wahlperiode Gesetzentwurf der Landesregierung Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) A Problem Das Straßenrecht im Land Brandenburg ist für die Straßen, die nicht

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Rechte und Pflichten der Gewässerunterhaltungspflichtigen 18.09.2014 Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft & Bodenschutz

Mehr

Satzung der Stadt Aken (Elbe) zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern 1. und 2. Ordnung

Satzung der Stadt Aken (Elbe) zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern 1. und 2. Ordnung Satzung der Stadt Aken (Elbe) zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern 1. und 2. Ordnung Auf Grund der 52 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung

Mehr

Entwässerung auf großen Flächen aus der Sicht des. Dr. Bernd von Essen öbv landw. Sachverständiger

Entwässerung auf großen Flächen aus der Sicht des. Dr. Bernd von Essen öbv landw. Sachverständiger Entwässerung auf großen Flächen aus der Sicht des Sachverständigen Dr. Bernd von Essen öbv landw. Sachverständiger Worum geht es? - Wasserwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern Geschichte - gesetzliche Grundlagen

Mehr

Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht A. Mittelausschöpfung 1. Hochbau 2. Tiefbau 3. Bauliche Unterhaltung 4. Entwässerungsanlagen 5. Auftragsverwaltung des Bundesministers

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührengegenstand

1 Allgemeines. 2 Gebührengegenstand Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Wallensteingraben Küste, Schweriner See/Obere Sude vom 23.05.2017 Aufgrund

Mehr

vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2018) Beleuchtung in öffentlichen Grünanlagen und an Straßen

vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2018) Beleuchtung in öffentlichen Grünanlagen und an Straßen Drucksache 18 / 17 275 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 10. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2018) zum Thema:

Mehr

3.3 Bauen im Grundwasser

3.3 Bauen im Grundwasser r r r Zu Abwasserleitungen muss ein Mindestabstand von drei Metern eingehalten werden. Sofern ein Brunnenvorschacht errichtet wird, muss die Schachtabdeckung tagwasserdicht hergestellt werden. Der Brunnenkopf

Mehr

Satzung der Gemeinde Altenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen

Satzung der Gemeinde Altenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen -Nichtamtliche Lesefassung- - für die nichtamtliche Lesefassung wird keine Gewähr übernommen Satzung der Gemeinde Altenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser-

Mehr

Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG

Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG Az: 61/641-2/6 Landratsamt Dachau -Sachgebiet 61- Wasserrecht Weiherweg 16 85221 Dachau Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG Für Bauvorhaben, die in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten

Mehr

Rechtliche Aspekte beim Bau und Betrieb von Schwimmbädern. Mag. Gertraud Schützeneder Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht

Rechtliche Aspekte beim Bau und Betrieb von Schwimmbädern. Mag. Gertraud Schützeneder Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht Rechtliche Aspekte beim Bau und Betrieb von Schwimmbädern Mag. Gertraud Schützeneder Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht Maßgebliche Rechtsvorschriften: Oö. Bauordnung 1994 (Oö. BauO 1994) Oö.

Mehr

1. Grundwassernotlage und Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im Rahmen eines Berlin-weiten Grundwassermanagements in Kurzfassung

1. Grundwassernotlage und Sicherung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im Rahmen eines Berlin-weiten Grundwassermanagements in Kurzfassung Dipl.-Ing. Klaus Langer Bernt Dehmel Arnikaweg 5-B Arnikaweg 8 12357 Berlin 12357 Berlin Tel.: (030) 662 5444 Tel.: (030) 661 9876 Im 19. Jahr des Grundwassernotstandes (der Grundwassernotlage) im Buckower

Mehr

Errichtung von Steganlagen an Bundeswasserstraßen

Errichtung von Steganlagen an Bundeswasserstraßen Errichtung von Steganlagen an Bundeswasserstraßen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Errichtung von Steganlagen an Bundeswasserstraßen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 3. August 2017 Fachbereich: WD 7:

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0282 26.04.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes Der Senat von Berlin - StadtUm GR A 3 - Tel.:(9139) 4125 An das Abgeordnetenhaus

Mehr

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Genehmigungsverfahren und bauliche Umsetzung - an landeseigenen Anlagen, - an Querbauwerken in Gewässern 2. Ordnung sowie - an Anlagen Dritter Voraussetzung Klärung der wasserrechtlichen und eigentumsrechtlichen

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB /2009 Telefon: Fax:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB /2009 Telefon: Fax: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB 1330 5/2009 Telefon: 920-2331 Fax: 920-2621 Lothar.Spruch@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über 1875 den Präsidenten

Mehr

Tel.: (9139) App

Tel.: (9139) App Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VD Berlin, den 7. Dezember 2016 Tel.: 90 139 (9139) App. 3170 E-Mail: gerhard.lutz@senstadtum.berlin.de 0007 A An den Vorsitzenden des Hauptausschusses

Mehr

Satzung. zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung. von privaten Abwasserleitungen. vom

Satzung. zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung. von privaten Abwasserleitungen. vom Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen vom 20.12.2010 Aufgrund von 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren Veranstaltung Grundwasserabsenkung bei Baumaßnahmen Gefahr für Hamburgs Bausubstanz? Amt für Bauordnung und Hochbau Michael Munske Hamburgische Bauordnung Materielle Regelungen / Anforderungen Verfahrensbeteiligte

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Perlin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See/ Obere Sude Vom 24.11.2000 Aufgrund des

Mehr

vom 19. Oktober 2016 Allgemeines

vom 19. Oktober 2016 Allgemeines Satzung der Gemeinde Lübow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Wallensteingraben Küste, Schweriner See/Obere Sude und Obere Warnow vom 19. Oktober

Mehr

Leitfaden Überschwemmungsgebiete

Leitfaden Überschwemmungsgebiete Foto: BUE Überschwemmungsgebiete 19. Juli 2016 Leben, Wohnen und Arbeiten in den ÜSG Dove-Elbe, Gose-Elbe und Brookwetterung Olaf Simon, Behörde für Umwelt und Energie Themenübersicht ÜSG in Hamburg Ihre

Mehr

Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände Elbaue und Untere Bode

Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände Elbaue und Untere Bode Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände Elbaue und Untere Bode Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S.49, zuletzt geändert

Mehr

Errichtung und Betrieb von Schifffahrtsanlagen ( 43 LWG)

Errichtung und Betrieb von Schifffahrtsanlagen ( 43 LWG) Errichtung und Betrieb von Schifffahrtsanlagen ( 43 LWG) Firmentreffen am 12.10.2017 in Neustadt Nadja Tanner / Dr. Christian Bauer SGD Süd Referat 31 Folie 1 Inhalte 1. Regelungsinhalte 43 LWG 2. Wesentliche

Mehr

Festsetzung von Wasserschutzgebieten

Festsetzung von Wasserschutzgebieten Regierungspräsidium Gießen Festsetzung von Wasserschutzgebieten Gießen, 10.09.2013 Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 41.1 - Grundwasserschutz/Wasserversorgung Andreas Fuchs Gliederung Bedeutung von

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 18. Wahlperiode Drucksache 18/0469 12.07.2017 Mitteilung zur Kenntnisnahme Hürden im Alltag beseitigen Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden einrichten Drucksachen 17/1554, 17/2070, 17/2388, 17/2660

Mehr

S a t z u n g. 1 Geltungsbereich

S a t z u n g. 1 Geltungsbereich S a t z u n g der Gemeinde Seevetal zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke gemäß 96 Abs. 4 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) für die dauerhaft

Mehr

I. Abschnitt Sachlicher Geltungsbereich. 1 Ziel und Zweck

I. Abschnitt Sachlicher Geltungsbereich. 1 Ziel und Zweck Neufassung der Verordnung über die Unterhaltung und die Schau der Gewässer zweiter und dritter Ordnung (Schau- und Unterhaltungsordnung) im Landkreis Cuxhaven vom 23.06.2010 Aufgrund der 78 Abs. 3 S. 2,

Mehr

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2103 Landtag 19. Wahlperiode

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2103 Landtag 19. Wahlperiode BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2103 Landtag 19. Wahlperiode 19.03.19 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 19. März 2019 Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/1480 20.02.2014 Vorlage zur Beschlussfassung Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Sportraums Driesener Str. 22 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, zugunsten

Mehr

Umweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -

Umweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Umweltrahmengesetz URaG Ausfertigungsdatum: 29.06.1990 Vollzitat: "Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. DDR 1990

Mehr

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3

Mehr

Organisationsformen der Gewässerunterhaltung in Thüringen

Organisationsformen der Gewässerunterhaltung in Thüringen Organisationsformen der Gewässerunterhaltung in Thüringen Dipl.-Ing. Sandra Merx (Zweckverband Kommunale Gewässerunterhaltung Südthüringen), Dipl.-Ing. Marcel Möller (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,

Mehr

1 Allgemeines. - Westliche Fuhne/Ziethe - Taube Landgraben und - Mulde.

1 Allgemeines. - Westliche Fuhne/Ziethe - Taube Landgraben und - Mulde. Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe, Taube Landgraben und Mulde (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 56 Wassergesetz für

Mehr

Änderungsantrag. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/6312. der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.

Änderungsantrag. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/6312. der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/6312 01.12. 93 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz

Mehr

Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Bezirksstadtrat

Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Bezirksstadtrat Bezirksamt Pankow von Berlin 8.2.2010 Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Bezirksstadtrat Herrn Bezirksverordneten Roland Schröder den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin

Mehr

Oberflächennahe Geothermie: Wasserrechtliche Situation, Risiken, gesetzliche Auflagen und Bestimmungen

Oberflächennahe Geothermie: Wasserrechtliche Situation, Risiken, gesetzliche Auflagen und Bestimmungen René Schenk Oberflächennahe Geothermie: Wasserrechtliche Situation, Risiken, gesetzliche Auflagen und Bestimmungen Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Mehr

Grundhochwasser IV: Drainagen zur Ableitung von sich stauendem Niederschlagswasser

Grundhochwasser IV: Drainagen zur Ableitung von sich stauendem Niederschlagswasser Drucksache 18 / 15 319 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 12. Juni 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2018) zum Thema: Grundhochwasser

Mehr

Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven

Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven Zum 01.03.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem

Mehr

Schriftliche Anfrage. der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) Wohnungsbestände in den Bezirken. Drucksache 18 /

Schriftliche Anfrage. der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) Wohnungsbestände in den Bezirken. Drucksache 18 / Drucksache 18 / 11 584 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2017) zum Thema:

Mehr

Hinweis zum Satzungstext: Die Bezeichnung der männlichen Form (z. B. der Eigentümer) gilt gleichermaßen für die weibliche Form.

Hinweis zum Satzungstext: Die Bezeichnung der männlichen Form (z. B. der Eigentümer) gilt gleichermaßen für die weibliche Form. Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß 53 Abs. 1e Satz 1 LWG NRW vom 23. Mai 2016 Hinweis zum Satzungstext: Die Bezeichnung der männlichen

Mehr

Der wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen

Der wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen Wasserkraft in Südbaden Die Rolle der Wasserrahmenrichtlinie in der Wasserkraft Der wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen Dr. Bernd Schieferdecker Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mehr

Überwachung der Zuleitungskanäle in Hessen

Überwachung der Zuleitungskanäle in Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Überwachung der Zuleitungskanäle in Hessen 3. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung am 25. /26. Mai 2011 in Dortmund

Mehr

Genehmigungspraxis aus Sicht einer Unteren Wasserbehörde, hier: UWB Frankfurt am Main

Genehmigungspraxis aus Sicht einer Unteren Wasserbehörde, hier: UWB Frankfurt am Main Genehmigungspraxis aus Sicht einer Unteren Wasserbehörde, hier: UWB Frankfurt am Main Karin Schwarz, Umweltamt Frankfurt am Main, Galvanistr. 28, 60486 Frankfurt am Main, karin.schwarz@stadt-frankfurt.de

Mehr

Der Senat von Berlin Berlin, den StadtWohn IV A - Telefon

Der Senat von Berlin Berlin, den StadtWohn IV A - Telefon Der Senat von Berlin Berlin, den 13.06.2017 - StadtWohn IV A - Telefon 90139-4810 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G

Mehr

Muster. Überwachungsprogramm

Muster. Überwachungsprogramm Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach

Mehr

Einzugsgebiet des Verbandes unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Abschlägen (Anlage I bis III) bei den einzelnen Nutzungsarten:

Einzugsgebiet des Verbandes unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Abschlägen (Anlage I bis III) bei den einzelnen Nutzungsarten: Satzung der Gemeinde Süderholz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände Trebel, Untere Tollense/Mittlere Peene und Ryck-Ziese Aufgrund des 5 der

Mehr

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zukunft Bauen Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht Zeitraum: 1. Januar bis 30. April 2015 Ausschöpfung der Mittel für Baumaßnahmen und bauwirtschaftlicher Lagebericht

Mehr

Auszug aus dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

Auszug aus dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Auszug aus dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. d. F. vom 23.05.2007 (BGBl. I S. 962) 10 Anlagen und Einrichtungen Dritter Anlagen und Einrichtungen in, über oder unter einer Bundeswasserstraße oder

Mehr

Einführung in das Wasserrecht

Einführung in das Wasserrecht Einführung in das Wasserrecht Rechtsanwalt Dr. Alexander Dohmen, LL.M. KOPP-ASSENMACHER & NUSSER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Kaufmännische & rechtliche Grundlagen 28.-30.11.2018 Berlin AGENDA

Mehr

Anzeige gemäß 96 Absatz 6 des Niedersächsischen Wassergesetzes NWG zur Errichtung einer Kleinkläranlage mit bauaufsichtlichen Zulassung.

Anzeige gemäß 96 Absatz 6 des Niedersächsischen Wassergesetzes NWG zur Errichtung einer Kleinkläranlage mit bauaufsichtlichen Zulassung. Anzeige gemäß 96 Absatz 6 des Niedersächsischen Wassergesetzes NWG zur Errichtung einer Kleinkläranlage mit bauaufsichtlichen Zulassung oder Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß

Mehr

Entwurf einer Verordnung gemäß 17 Buchstabe a) Umweltstatistikgesetz zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 Umweltstatistikgesetz

Entwurf einer Verordnung gemäß 17 Buchstabe a) Umweltstatistikgesetz zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 Umweltstatistikgesetz Anlage 1 Vorblatt Entwurf einer Verordnung gemäß 17 Buchstabe a) Umweltstatistikgesetz zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 Umweltstatistikgesetz A. Problem und Ziel Die Erhebung nach 9 Absatz 4

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1938 16. Wahlperiode 08-04-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag Federführend ist das Ministerium

Mehr

Bürgerinformation zu Wasserrechtsverfahren. Moderation: Peter Brieber

Bürgerinformation zu Wasserrechtsverfahren. Moderation: Peter Brieber Bürgerinformation zu Wasserrechtsverfahren Moderation: Peter Brieber Anlass und Zielsetzung Anlass Neubeantragung wasserrechtlicher Bewilligungen für die Wasserwerke Elze-Berkhof und Fuhrberg (enercity)

Mehr