Runder Tisch: Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 2. Sitzung

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1 Runder Tisch: Grundwassermanagement Berlin Beschlossenes Protokoll der 2. Sitzung Datum: 21. August 2012 Uhrzeit: Uhr Ort: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin Mediatoren: Beate Voskamp & Horst Zillessen (beide MEDIATOR GmbH) Protokollantin: Pauline Rocholl Teilnehmer/innen: gemäß separater Liste Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Tagesordnung 3. Beschluss über das Protokoll der 1. Sitzung des Runden Tisches am 29. Mai Transparenz über den Stand der Dinge: 4.1 Transparenz über betroffene Grundstücke 4.2 Transparenz über Maßnahmenvorschläge 5. Rechtlicher Rahmen 5.1 Vortrag: Zulassungsvoraussetzungen bei Grundwasserentnahmen Frau Hähnel, SenStadtUm Abteilung VIII D, Gewässerschutz (vertagt) 5.2 Vortrag: Rechtliche Grundlagen zum Baurecht und zum Wasserrecht Frau Darkow, SenStadtUm, Abteilung VIII E 1, Wasser- und Fischereirecht 6 Diskussion und Bewertung der Maßnahmenvorschläge einschließlich erster grober Kostenschätzungen zu vorgeschlagenen Maßnahmen (vertagt) 7 Nächste Schritte und Ausblick 8 Verabschiedung 1. Begrüßung Die Moderatoren Frau Voskamp und Herr Zillessen begrüßten die Teilnehmerinnen zur 2. Sitzung des Runden Tischen Grundwassermanagement. Herr Staatssekretär Gaebler ließ sich aus aktuellem Anlass entschuldigen und mitteilen, soweit möglich später noch hinzu kommen zu wollen 1. Die neuen Teilnehmer/innen, stellten sich kurz vor. 2. Tagesordnung Nach kurzer Besprechung wurde die vorgeschlagene Tagesordnung beschlossen. 3. Beschluss über das Protokoll der 1. Sitzung des Runden Tisches am 29. Mai Herr Staatssekretär Gaebler war ab Uhr dabei. 1

2 Frau Voskamp berichtete über zwischenzeitlich beim Moderationsteam eingegangene Rückmeldungen und Ergänzungswünsche. Folgende Verabredungen wurden getroffen: - Das Moderationsteam erstellt grundsätzlich ein Kurzprotokoll über die zentralen Inhalte und insbesondere die Ergebnisse der jeweiligen Sitzung. Vertreter/innen von SenStadtUm unterstützen dabei fachbezogen. - Es ist vorgesehen, die Protokolle wie auch weitere Präsentationen und Informationen auf der kürzlich freigeschalteten Internetseite 2 zu veröffentlichen. - Protokollergänzungen werden dem Protokoll als Anhang beigefügt. Eingegangen seien bereits Unterlagen von den Betroffenenvertretungen Rudower / Buckower Blumenviertel, Johannisthal und Pankow- Heinersdorfer Bürger e.v. Herr Dr. Meißner sagte zu, wichtige Protokollergänzungen zu formulieren und nachzureichen. Er bat für die künftigen Sitzungen um ausführlichere Protokollierung, insbesondere um die vorgetragenen Argumente der verschiedenen Interessenvertreter/innen festzuhalten und für den politischen Entscheidungsprozess nachvollziehbar zu machen. Das Protokoll der 1. Sitzung des Runden Tisches Grundwassermanagement wurde mit den genannten Ergänzungen in der vorliegenden Fassung von den Teilnehmer/innen beschlossen. Das Moderationsteam kündigte an, das Protokoll mit den Anlagen per an alle zu versenden. Herr Limberg verwies auf die Internetseite (s.o.): sein Vortrag der 1. Sitzung des Runden Tisches sei dort bereitgestellt. Es sei beabsichtigt, die Internetseite als Informationsplattform für weitere Unterlagen, Vorträge und für die Sitzungsprotokolle zu nutzen. 4. Transparenz über den Stand der Dinge 4.1 Transparenz über betroffene Grundstücke Herr Limberg referierte anhand einer PP-Präsentation über den Stand der bisher vorliegenden Kellerwasserschadensmeldungen 3. Er trug vor, dass bei SenStadtUm bisher konkrete, d.h. grundstücksbezogene Kellerschadensmeldungen für etwa 500 Gebäude vorlägen. In der an den Vortrag anschließenden Diskussion erläuterten mehrere Teilnehmer/innen, dass Datenlage und Annahmen über die Betroffenheiten differenziert zu betrachten seien: Herr Langer verwies darauf, dass nicht nur die Vernässung der Gebäude ein Problem darstelle, sondern insbesondere auch die möglichen Folgewirkungen für deren Standsicherheit. Solche Auswirkungen seien lange Zeit nicht wahrnehmbar und würden von vielen auch nicht gesehen bzw. geprüft. Zudem ging er von weitaus mehr Geschädigten aus als vorgetragen und nannte bis Gebäude, die seiner Ansicht nach in der alluvialen (eiszeitlichen) Niederung des Buckower / Rudower Blumenviertels betroffen seien. Frau Templin unterstützte die Auffassung, dass die bisher vorliegenden Daten nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen würden. Sie berichtete zu wissen, dass viele Betroffene sich nicht trauten, sich zu melden, da sie bei Bekanntwerden negative Folgewirkungen befürchteten, insbesondere den Wertverlust ihrer Immobilie bis hin zu der Unmöglichkeit ihr Haus überhaupt verkaufen zu können. Die Anzahl der derzeit vorliegenden Meldungen dürfe ihrer Ansicht nach nicht als Erheblichkeitskriterium herangezogen werden. Sie verwies darauf, dass die Bebauung der heute betroffenen Gebiete früher zugelassen worden sei. Zudem sei es ihrer Meinung nach wohl gesetzlich geregelt, dass die Grundwasserstände in Berlin über einen bestimmten Stand hinaus nicht angehoben werden dürften. Herr Sackhoff bekräftigte die Annahme, dass die Anzahl der Schäden noch höher läge als bisher aufgezeigt im Untersuchungsgebiet Boxhagener Platz sei von etwa 36% auszugehen: Es handele sich um 319 Grundstücke mit 116 Vernässungsschäden. Die dieser Ermittlung zugrundeliegende Befragung sei grundstücksbezogen erfolgt, d.h. die Zahl der Gebäude auf dem jeweiligen Grundstück mit Keller und deren Betroffenheit sei nicht ermittelt worden. Herr Sackhoff kritisierte die Einbeziehung derjenigen Gebäude, die keine Keller besäßen und seiner Ansicht nach daher auch nicht gefährdet sein können wie bspw. Garagen, Pförtnerhäuser, Trafostationen u.a. Der Gutachter für das Quartier Boxhagerner Platz habe damals auf Nachfrage erklärt, dass die Verteilung der betroffenen Grundstücke im Gebiet den Schluss nahe legen könnte, dass die Grundstücke, deren Eigentümer sich aus verschiedenen Gründen nicht gemeldet hätten, prozentual ähnlich betroffen seien. Herr Sackhoff äußerte seine Verwunderung darüber, dass in der Karte für das Boxhagener Quartier nur die nach 2007 gemeldeten Nässeschäden und nicht auch die in der Studie erfassten 116 Grundstücke oder andere, vorher gemeldete, verzeichnet seien. Er bat diesbezüglich um Nachtrag. 2 Link zur Internetseite: 3 Vortrag im Internet bereitgestellt: Runder Tisch Grundwassermanagement, Protokoll 2. Sitzung, Berlin, 21. August

3 Frau Fritz-Taute stellte klar, dass Ziel des Vortrags von Hern Limberg vor allem das Herstellen von Transparenz über den Kenntnisstand bei SenStadtUm sei. Es handele sich dabei um eine Beschreibung und noch nicht um eine Bewertung. SenStadtUm könne nur auf die ihr vorliegenden Schadensmeldungen zurückgreifen. Die Datenerhebung gestalte sich für sie schwierig, wenn sich die Betroffenen nicht bei ihnen meldeten und sie bat daher erneut um Rückmeldungen der Betroffenen. Auf die Frage von Frau Platta nach der Art und Weise der Datenerhebung, erläuterte Herr Limberg, dass es telefonische wie auch schriftliche Kontakte gebe. In Rudow sei bspw. eine Umfrage durchgeführt worden: 3000 Handzettel seien verteilt worden, 187 Rückläufe seien eingegangen. Telefonische Rückmeldungen kämen vor allem bei Herrn Schneemann / SenStadtUm an. Herr Dierks würdigte die bezüglich der Datenerhebung bereits unternommenen Anstrengungen. Darüber hinaus betonte er, dass die Betroffenheitsanalyse von gesamtstädtischer Bedeutung sei. Wie bereits ausgeführt würden viele betroffene Personen aus unterschiedlichen Gründen ihr Problem nicht selbst melden bspw. weil sie es erst in einigen Jahren bemerken würden, weil sie es der Behörde nicht mitteilen möchten, weil sie einen Wertverlust ihres Hauses befürchteten, aus Scham, Unkenntnis oder Unsicherheit o.a.. Er gehe davon aus, dass die bisherige Zählung keine belastbaren Rückschlüsse erlaube. Für ihn stelle sich die Frage, wie mit den Unsicherheiten in den Datengrundlagen und auch in der Datenerhebung umgegangen werden könne. Dazu schlug Herr Dierks ein zweigleisiges Vorgehen vor: - auf Basis der bekannten Grundwasser- und Gebäudedaten Hochrechnungen erstellen und Kosten für mögliche Maßnahmen ermitteln; - darüber hinaus diejenigen Regionen, für die einzelne Schadensmeldungen vorlägen, differenzierter zu betrachten. Frau Groth plädierte dafür, die Anstrengungen zur Ermittlung Betroffener weiter zu erhöhen, indem über die Presse und über die Internetseite von SenStadtUm weiterhin Aufrufe erfolgten und auf der Internetseite von SenStadtUm eine Möglichkeit zur Meldung von Schäden eingerichtet wird. Herr Beleites plädierte dafür, den Runden Tisch vor allem dafür zu nutzen, um den Betroffenen zu helfen. Er befürchte, dass viele das Problem möglicherweise noch gar nicht in seiner Tragweite wahrgenommen hätten und er gehe davon aus, dass es viele allein nicht gelöst bekämen und überfordert seien. Er schlug vor, die Gestaltungsmöglichkeiten des Grundwassermanagements zu nutzen. Herr Beleites betonte, dass das aufgezeigte Immobilienproblem schwerwiegend sei. Aus eigener Erfahrung wisse er um die Tricks mancher Immobilienmakler. Herr Beleites führte aus, dass er von Betroffenen gebeten worden sei, keine Adressen herauszugeben. Ein Grund dafür sei der mögliche bzw. befürchtete Wertverlust der Immobilie. Desweiteren hätten sich seiner Ansicht nach viele Bürgerinnen und Bürger zwischenzeitlich selbst geholfen und bspw. Pumpen in ihren kellern installiert. Er könne belegen, dass von den etwa Berliner Mitgliedern der VMEG (größter Mitgliedsverein im VDGN, Verband Deutscher Grundstücksnutzer e. V.) wohl bereits Grundstücksnutzer/innen mit nassen Kellern zu kämpfen hätten. Die Lösung des Problems stelle eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung dar. Berlin sei in eine Wasserlandschaft gebaut worden, daher halte er es für kein individuelles, sondern ein gesamtgesellschaftlich zu lösendes Problem. Es gelte über nachgewiesene Betroffenheiten hinaus Lösungen zu finden. Diese Sichtweise fand im Teilnehmerkreis breite Zustimmung. Herr Rehberg ergänzte, dass sich seiner Kenntnis nach bereits etwa 150 Hauseigentümer wohl bereits selbst geholfen hätten. Er halte das Problem für ein flächendeckendes in Berlin wobei selbstverständlich nicht alle Grundstücke betroffen seien. Aus seiner Sicht sei es wichtig, lösungsorientiert vorzugehen: Er bat darum, nochmals alle technisch möglichen Maßnahmen aufzulisten; außerdem sei aufzuzeigen, was darüber hinaus im Urstromtal getan werden könne einerseits seitens des Landes Berlin, andererseits seitens der einzelnen Eigentümer; für diese sei zu klären, welche Unterstützung sie ggf. benötigten. Zudem sei auch zu klären, welche Maßnahmen für die Hochflächen hilfreich wären. Herr Rehberg erinnerte daran, dass Berlin in eine Wasserlandschaft gebaut worden sei und dass daher dass Motto nicht lauten könne, dass jeder einzelne sich allein selbst helfen möge. In der Diskussion wurde deutlich, dass es unterschiedliche Auffassungen über den Umgang mit den belegbaren und den angenommenen Betroffenheiten gab. Die Moderatoren fassten zusammen, dass es zwei Herangehensweisen gebe: - auf Basis von bekannten Schadensfällen - auf Basis von Schätzungen, die die Grundwasserstände sowie Alter und Quantität der Bestandsgebäude und deren Baustandards einbezögen 3

4 Frau Fritz-Taute betonte, dass dies deshalb wichtig sei festzuhalten und zu unterscheiden, da es Folgen habe für die Konzipierung von Maßnahmen sowie deren Umsetzung und Finanzierung. Was genau das bedeute, werde im Einzelnen noch zu klären sein. Mehrere Teilnehmer/innen äußerten dahingehend ihre Bedenken, dass sie die bloße Schätzung wie auch die Zählung einiger eher weniger Schadensfälle für nicht belastbar genug hielten für anstehende politische Entscheidungen. Frau Fritz-Taute teilte diese Bedenken nicht und plädierte dafür, beide Ansätze durchzuspielen und zunächst gleichrangig nebeneinander zu stellen. 4.2 Transparenz über Maßnahmenvorschläge Herr Limberg trug in einem PP-Vortrag Vorschläge von Maßnahmen zur Behebung von Kellerwasserschäden vor 4 und gab damit eine Übersicht über die bisher vorliegenden Maßnahmenvorschläge. Frau Groth ergänzte die Vorschläge um den des Einziehens von Drainage-Gräben bei größeren Neubauvorhaben. Herr Rehberg bedankte sich zunächst für die Übersicht und äußerte anschließend seine Unzufriedenheit über die bisher vorgestellten Maßnahmevorschläge. Er plädiere dafür, eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu erstellen: Fakt sei es, dass die Grundwasserneubildung über der Grundwasserentnahme liege. Er habe Hydrologen befragt und diese hätten folgende Vorschläge formuliert: - Erhöhung der Grundwasserförderung, - Reduzierung der Grundwasseranreicherung sowie die - Prüfung einer Wiederinbetriebnahme stillgelegter Wasserwerke. Er selbst ergänze weitere Vorschläge: - Entwässerungsgräben in Betrieb nehmen, - sinnvolle Nutzung der erhöhten Grundwasserfördermengen. Er erkundigte sich danach, wofür die Einnahmen aus dem Grundwasserentnahmeentgelt verwendet würden und er sowie weitere Teilnehmer/innen plädierten für eine Änderung der Gebührenstruktur. Technische und politische Maßnahmen seien vonnöten. Er betonte, dass die zugegebenermaßen komplexe Aufgabe nur gemeinsam zu bewältigen sein werde. Im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen und Perspektiven, bat er um Angaben zu prognostizierten Entwicklungen des Grundwasserspiegels und darum, diesbezügliche Gestaltungsmöglichkeiten auzuloten. Herr Gräff brachte ein, dass derzeit wohl Berechnungen am Biesdorfer Baggersee durchgeführt würden und dass er hoffe, deren Ergebnisse bis zur 3. Sitzung des Runden Tisches vorliegen zu haben. Er stellte in Aussicht, dass hieran ansatzweise aufgezeigt werden könne, welche positiven Folgewirkungen welche Maßnahmen hätten, ggf. auch konkret für die betroffenen Gebiete. Frau Hähnel führte in Bezug auf eine Anmerkung von Herrn Gräff zu den Bewilligungsverfahren (Fördermengen) der Wasserwerke aus, dass die verschiedenen Konzepte gesamtstädtisch ineinander greifen würden sowohl verfahrensrechtlich als auch fachlich-inhaltlich. So dürfe bspw. die Fördermenge des Wasserwerkes Kaulsdorf nicht erhöht werden, da es rechtlich nicht zulässig sei, mehr zu fördern als erforderlich eine Reduzierung hingegen wäre möglich. Sie stellte klar, dass Maßnahmen jeweils nur antragsbezogen bearbeitet würden. Herr Ratsch schilderte eigene Beobachtungen und Probleme am Biesdorfer Baggersee (verstopfter Abfluss). Herr Langer erkundigte sich danach, ob in Berlin tatsächlich Grundwassermangel herrsche und wie sich die Situation seit 1997 heute darstelle. Herr Meißner führte daraufhin aus, dass sich die Situation in Berlin in geologischer Hinsicht heterogen darstelle: Große Flächen seien von einem Grundwassermangel betroffen daher werde darauf geachtet, möglichst wenig Grundwasser zu verbrauchen. Allerdings herrsche diese Situation nicht in ganz Berlin. Er habe Verständnis dafür, dass es sich für SenStadtUm um einen schwierigen Abwägungsprozess von großer Komplexität handele. Herr Meißner spricht sich für den Erhalt der jetzigen Wasserwerke aus. Ihre Erhaltung sei eine gesamtgesellschaftlich zu leistende Aufgabe. Auch eine mögliche Reduzierung der Grundwasseranreicherung halte er für schwierig, da es dann zwar in den Siedlungsbereichen keine Probleme gäbe, sehr wohl jedoch in der Natur. Aus seiner Sicht bedürfe es daher einer differenzierten regional-bezogenen Analyse. 5. Rechtlicher Rahmen 4 Vortrag im Internet bereitgestellt: Runder Tisch Grundwassermanagement, Protokoll 2. Sitzung, Berlin, 21. August

5 5.1 Vortrag: Zulassungsvoraussetzungen bei Grundwasserentnahmen, Frau Hähnel, SenStadtUm Abteilung VIII D, Gewässerschutz (vertagt) Die laut Tagesordnung ursprünglich vorgesehene Reihenfolge der Vorträge von Frau Hähnel und von Frau Darkow wurde getauscht. Die Teilnehmer/innen kamen darin überein, dass der Vortrag von Frau Hähnel über die Zulassungsvoraussetzungen bei Grundwasserentnahmen noch zurückgestellt und zum gegebenen Zeitpunkt an praktischen Maßnahmen erläutert werden solle. Die Vertreter/innen von SenStadtUm sagten zu, dass ihr Vortrag dennoch bereits vorab im Internet bereit gestellt werde, auch wenn er in dieser Sitzung nicht vorgetragen würde. 5.2 Vortrag: Rechtliche Grundlagen zum Baurecht und zum Wasserrecht, Frau Darkow, SenStadtUm, Abteilung VIII E 1, Wasser- und Fischereirecht Frau Darkow stellte anhand einer PP-Präsentation 5 die Rechtslage aus den verschiedenen einschlägigen Rechtsbereichen dar: - Grundwasser sei nach EG-Recht grundsätzlich so zu bewirtschaften, dass die Entnahme und Neubildung die Waage hielte, also sich seine Menge nicht verringere; beim Grundwasser handele es sich nicht um einen Störfaktor, vielmehr sei haushalterisch sorgsam damit umzugehen. - Aufgabe der Wasserbewirtschaftung sei es, von der Wasserrahmenrichtlinie her den natürlichen Zustand zu eruieren und daraus Maßnahmen zu deren Erreichung oder Erhaltung abzuleiten und umzusetzen. Eine Vielzahl von Maßgaben sei dabei zu berücksichtigen. Prioritäre Nutzungen, wie bspw. das Wohl der Allgemeinheit, seien mit der Wasserbewirtschaftung vereinbar. - Anspruch eines Dritten auf Tätigwerden der Behörde gebe es nicht. Die Grundwassersteuerungsverordnung sei nur für behördliches Handeln und die Berliner Wasserbetriebe unmittelbar maßgeblich. - Das Baugrundrisiko liege grundsätzlich beim Bauherrn. Die Grundwasserentwicklung werde bspw. im Gegensatz zu Klimaveränderungen als beherrschbares, vorhersehbares Risiko angesehen dies entspreche auch der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Jeder Bauwillige sei verpflichtet, sich vor Baubeginn über den höchsten gemessenen und den aktuellen Grundwasserstand zu informieren und dieses in seiner Bauplanung zu berücksichtigen. Unzureichende Baumaßnahmen trotz technischer Lösbarkeit begründeten keine Ansprüche wie bspw. solche zur Finanzierung der Wiederherstellung einer trockenen Wohnsituation. Jeder Bauwillige sei verpflichtet, sich vor Baubeginn über den höchsten und den aktuellen Grundwasserstand zu informieren. Ziel einer Baugenehmigung sei es zu prüfen, ob das jeweilige Bauvorhaben einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift entgegen stünde; Ziel sei nicht, das Risiko des Bauherrn zu prüfen. Herr Sackhoff erkundigte sich danach, ob die Grundwassersteuerverordnung des Landes Berlin vom Senat erlassen worden sei und ob das Berliner Abgeordnetenhaus und Betroffene darin eingebunden gewesen seien. Frau Darkow bejahte die Frage nach dem Erlass die zuständige Senatsverwaltung. Dabei seien Vereine und Fachkreise angehört worden. Die Verordnung sei im Abgeordnetenhaus behandelt und im Umweltausschuss diskutiert worden. Es bestehe die Möglichkeit, Unzufriedenheiten zu äußern und ggf. Veränderungen anzustoßen. Das Abgeordnetenhaus selbst könne dabei die Verordnung durch Gesetz aufheben oder ändern, während die Verwaltung dies durch eine Änderungsverordnung tun könne. Frau Groth machte drauf aufmerksam, dass laut einer Pressemitteilung der Grundwasserspiegel in den letzten 11 Jahren wohl um 83 cm angestiegen sei und den Voraussagen zufolge weiter ansteigen werde. Frau Darkow verwies darauf, dass etwaige Maßnahmen zuerst im Rahmen der WRRL evaluiert werden müssten - und dies liege wiederum im Ermessen der zuständigen Behörde. Frau Hähnel wies darauf auf das Wasserversorgungskonzept hin; dies sieht eine berlinweite Verteilung der Entnahmen zur Trinkwassergewinnung vor. Sie erläuterte, auch künftig mit sinkenden Trinkwasserentnahmen zu rechnen. Herr Limberg stellte mit Verweis auf des 37a des Berliner Wassergesetzes (BWG) klar, dass der Grundwasserstand zur Sicherstellung eines bestimmten Grundwasserspiegels gesenkt werden könne, soweit dies durch die Gewinnung von Trinkwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung beeinflussbar ist. Herr Langer erinnerte daran, dass dieser 37a vom Berliner Abgeordnetenhaus seinerzeit wegen der akuten Grundwasser- 5 Vortrag im Internet bereitgestellt: 5

6 Notlage beschlossen worden sei. In der Begründung dazu habe es u.a. geheißen, dass durch Absenkung des Grundwasserspiegels Bauland entstanden sei. Verändere man die Fördermenge des Grundwassers, müsse seiner Ansicht nach das, was über dem Trinkwasserbedarf liege, durch das Land Berlin finanziert werden. Schon damals sei eine Art Vorsorge zu treffen beabsichtigt gewesen. Herr Langer brachte seine Enttäuschung zum Ausdruck und das Gefühl der Hilflosigkeit gegenüber dem von Frau Darkow Vorgetragenen. Da einzelne Teilnehmer/innen Ziel und Sinnhaftigkeit des Runden Tisches hinterfragten, betonte Herr Zillessen, dass der Runde Tisch einberufen worden sei, um Lösungsmöglichkeiten innerhalb der gegeben Rahmenbedingen suchen und ggf. darüber hinaus auszuloten, welche Veränderungspotenziale bestünden und wie diese ggf. genutzt werden könnten. Frau Darkow führte aus, dass 1999 besondere politische Verhältnisse (Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe) vorgelegen hätten. Damals sei u.a. befürchtet worden, dass die BWB bis auf 2 Wasserwerke aus betriebs-wirtschaftlichen Gründen stillgelegt werden könnten. und dass infolge dessen nicht tolerierbare Zustände hätten eintreten können. Dies sei der Auslöser gewesen für die Einführung des 37a und für die Konkretisierung in der Grundwassersteuerverordnung daher finde sich in der Begründung dazu auch der von Herrn Langer zitierte Satz (s.o.). Frau Darkow stellte klar, dass man dies heutzutage nur vor dem Hintergrund der WRRL lesen könne, die einen sparsamen Umgang mit dem Grundwasser fordert. Herr Gräff schlug vor, zu prüfen, inwieweit ggf. Gesetze und Verordnungen angepasst werden könnten. Er trug vor, dass es in anderen Bundesländern wohl durchaus möglich sei, Trinkwasser über den tatsächlichen Bedarf hinaus zu fördern. Frau Darkow bat Herrn Gräff darum, konkrete Beispiele hierfür zu benennen, damit dies anhand der jeweiligen Rahmenbedingungen geprüft und ausgewertet werden könne. Frau Wittstock äußerte persönlich Verständnis zu haben für die Lage, in der die Betroffenen sich befänden, und sie versicherte, dass ihre Sorgen bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) ankämen. Die BWB wollten im Rahmen ihrer Möglichkeiten gern unterstützen. Frau Wittstock wolle die Gelegenheit nutzen, um die Situation aus Sicht der Wasserbetriebe zu beschreiben: in den letzten Jahren sei insgesamt ein dramatischer Rückgang des Wasserverbrauchs zu verzeichnen Herr Limberg habe dies innerhalb seines Vortrags auch bereits dargestellt. Sie betonte, dass die BWB rechtlich keine Möglichkeit hätten, mehr Wasser zu fördern als gebraucht werde. Aus ihrer Sicht gebe es punktuell in Berlin Probleme mit der Entwicklung des Wasserstandes. Die BWB hätten mit ihren Fördermaßnahmen nur Einfluss auf die Einzugsgebiete der Wasserwerke. Der Bereich Boxhagener Platz liege bspw. außerhalb der Einzugsgebiete und sei damit mit möglichen Maßnahmen nicht erreichbar. Für Kaulsdorf sehe sie bspw. Steuerungsmöglichkeiten, soweit sie innerhalb des rechtlichen Rahmens und der Jahreshöchstfördermengen lägen. Der Bereich Radeland in Spandau sei sehr sensibel. Einer möglichen Einstellung oder Reduzierung der Grundwasseranreicherung stünden möglicherweise naturschutzfachliche Aspekte entgegen. Zudem spiele die Altlastenproblematik eine Rolle bei künftigen Entscheidungen. Hydraulische Barrieren sein zu berücksichtigen. Es liege nicht im Fokus der BWB mit drei Wasserwerken die Versorgung Berlins zu sichern. Künftige Überlegungen hätten auch betriebswirtschaftliche Aspekte. Zwei Drittel der geförderten Mengen würden im geografisch westlich gelegenen Teil der Stadt abgenommen, während bspw. die südliche Hochstadt Versorgungsengpässe habe. Auch die Grundwasserförderung im Urstromtal habe ihre Grenzen. Rund um die Wasserwerke habe Frau Wittstock den Sach-stand im Blick. Allerdings hätten auch die BWB mit steigenden Energiekosten umzugehen und das Verteilungsnetz sei begrenzt, d.h. man könne das Wasser nicht von überall nach überall befördern. Herr Langer erkundigte sich danach, ob es denkbar sei, dass der Bezirk Neukölln, welcher aus fünf Wasserwerken gespeist werde und der vor der Teilung allein aus dem Wasserwerk Johannisthal versorgt worden sei, wieder allein vom Wasserwerk Johannisthal versorgt werden könne. Frau Wittstock erklärte, hierzu noch keine Aussage machen zu können, da hierzu noch Klärungsbedarf bestehe. Herr Schubert bedankte sich bei Frau Darkow für die klaren Aussagen zur Rechtslage, insbesondere bezüglich der wasserrechtlichen Verfahren, sowie bei Herrn Limberg für das Aufzeigen der verschiedenen Maßnahmemöglichkeiten. Die Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz, die er vertrete und die rund Mitglieder habe, sei eingebunden in mehrere Bewilligungsverfahren. Grundsätzlich sei für eine naturverträgliche Wasserförderung Sorge zu tragen. Zu prüfen sei aus seiner Sicht, wie einzelne Maßnahmen jeweils in das Gesamtbild passen würden. Er stellte klar, dass nur sehr lokale Maßnahmen anstelle flächendeckender Maßnahmen seine Zustimmung bzw. die der Landesarbeitsgemeinschaft finden würden. Für ihn sei die Frage zu klären, inwieweit man sich darauf ggf. bereits verständigen könnte. Er schlug vor, sich darüber zu einigen, welche Maßnahmen möglich und wie diese ggf. umsetzbar seien. Er persönlich hege große Sympathie für bauliche Sanierungsmaßnahmen der Eigenheimnutzer/innen. Herr Rohloff regte an, auch Maßnahmen der Preisgestaltung (günstigere Verbrauchspreise z.b. für Sprengwasser) in die Überlegungen mit einzubeziehen. Runder Tisch Grundwassermanagement, Protokoll 2. Sitzung, Berlin, 21. August

7 Herr Sackhoff sprach die Grundwassersteuerverordnung (aus dem Jahr 2001) an: Ihm gehe es um den Zeitraum von 1989 bis 2000 und er hinterfragte, weshalb anstelle der 1989er Grundwassergleichenkarte die 2001er Karte mit den bereits gestiegenen Grundwasserständen verwendet worden sei. Er beklagte, dass der Senat selbst wohl keine Maßnahmen ergriffen habe, die Verordnung einzuhalten. Herr Limberg klärte darüber auf, dass die von Herrn Sackhoff genannten Informationen dem Abgeordnetenhausbericht zu entnehmen seien und zwar dem 2. Zwischenbericht und dem Schlussbericht (vgl. Internetseite zum Runden Tisch). Herr Limberg führte weiter aus, dass man zu diesem Zeitpunkt wohl angenommen habe, hinsichtlich der Grundwasserförderung bereits beim tiefsten Stand angekommen zu sein. Eine weiterer Rückgang sei seiner Ansicht nach nicht vorhersehbar gewesen. Ergebnis des Schlussberichts sei dann gewesen, dass weite Teile des Urstromtals (vom Charlottenburger Schloss bis zur Rummelsburger Bucht) im Rahmen der Trinkwasserverordnung nicht über die Wasserwerke beeinflussbar seien. Für Herrn Rehberg stelle die Grundwassersteuerverordnung die zentrale Stellgröße dar, an der es anzusetzen gelte er plädierte für ihre Anpassung an die neue Situation. Zudem sollte aus seiner Sicht eine dezentrale Steuermöglichkeit eingeführt werden, die von begleitenden baulich-technischen Maßnahmen unterstützt werde wie bspw. durch Entwässerungsgräben in Gebieten mit sehr hohen Grundwasserständen. Aus dem Gutachten zum Boxhagener Platz von 2004 gehe hervor, dass unter den baulich-technischen Maßnahmen die nachträgliche Kellerabdichtung einzelner Gebäude wohl die teuerste sei. Er befürchte einen weiteren Anstieg des Grundwasserspiegels, wenn Veränderungspotenziale nicht genutzt würden. Herr Ratsch ergänzte seinen Vorschlag im Hinblick auf Klimaveränderungen, einen Grundwassermanagementplan für die gesamte Stadt aufzustellen. Darin sollten bspw. auch Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie künftig zwischen Gebieten mit viel Wasser und solchen mit wenig Wasser ausgeglichen werden könne. 6. Diskussion und Bewertung der Maßnahmenvorschläge einschließlich erster grober Kostenschätzungen zu vorgeschlagenen Maßnahmen (vertagt) Aus inhaltlichen und zeitlichen Gründen auf die nächste Sitzung vertagt. 7. Nächste Schritte und Ausblick Frau Fritz-Taute schlug vor, sich auf regionaler Ebene vertiefend mit einzelnen Gebieten zu befassen. Die Zeit bis zur 3. Sitzung des Runden Tisches im Oktober 2012 sollte dafür genutzt werden mögliche Maßnahmen aufzuzeigen, ihr jeweiliges Für und Wider auszuloten sowie noch offene Fragen zu benennen. Die Ergebnisse könnten in der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Dieser Vorschlag fand breite Zustimmung im Teilnehmerkreis. Herrn Gräff bat darum, dass SenStadtUm zwischenzeitlich mit den Bezirken Gespräche auf der Arbeitsebene führen möge, um eine gute Vorbereitung der nächsten Sitzung zu ermöglichen und zu unterstützen: dies böte u.a. die Chance, angedachte Maßnahmen aus rein technischer Sicht zu bewerten. Frau Fritz-Taute nahm diesen Wunsch auf, schlug jedoch vor, vor allem zunächst Vorschläge und Möglichkeiten zu sammeln. Es sei bspw. auch denkbar, einige Teilaspekte auch in anderen Kombinationen zu verwenden. Herr Dierks schloss sich dem an, plädierte dafür, etwaige methodische Schwierigkeiten zunächst außer Acht zu lassen, und verwies darauf, dass die zusammenzutragenden Maßnahmen eine Entscheidungsgrundlage für die nächsten Schritte und ggf. für längerfristige Maßnahmen darstellen würden. Herr Gaebler betonte, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Idee ausgeklammert werde und auch aus politischer Sicht abzuwägen sei. Frau Kittler bittet um einen größeren zeitlichen Vorlauf, um sich gut auf die nächste Sitzung vorbereiten zu können: Die Vorschläge aller Beteiligten sollten so schnell wie möglich eingereicht werden, um sie dann zeitnah auf der Internetseite bei SenStadtUm bereitstellen zu können. Herr Langer übergab dem Moderationsteam Unterlagen zu Protokoll 6. Für den Termin des 3. Runden Tisches wurde aufgrund mehrerer diesbezüglicher Bitten überlegt, diesen auf einen Montag ab Mitte Oktober zu legen. 8. Verabschiedung Frau Voskamp und Herr Zillessen bedankten sich bei allen Teilnehmern und wünschten einen guten Abend. 6 Siehe gesonderte Anlage 7 Zwischenzeitlich wurde als Termin für den 3. Runden Tisch festgelegt: Montag,

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