PLANUNGSHANDBUCH TUNNELSICHERHEIT. Gestaltung von Tunnel

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1 TUNNELSICHERHEIT Gestaltung von Tunnel n (Version 2.0) Veröffentlichung ÖFFENTLICH VERSION AUSGABE-DATUM AUSGABE/ART DER REVISION VERTEILER-STATUS AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 9, 1010 WIEN, Telefon +43/1/ , Telefax + 43/1/ PLaPB DER ASFINAG Dokumenten-Status -- AG DOKUMENT NR. 200 Seite 1 von 32

2 Dokumentenverwaltung Dokumentenhistorie Version Ausgabe- Datum Ausgabe/Art der Veröffentlichung Verteiler- Status Verantwortlicher Veröffentlichung öffentlich GBM/RIF Erstausgabe Änderungsgrund Änderungsberechtigte Name Firma / Abteilung Telefon - Nummer Fax - Nummer E - Mail TUSI AG ÖSAG/CCPB; CCBE gerhard.eberl@oesag.at GEDRUCKT: :03 SEITE 2 VON 32

3 INHALTSVERZEICHNIS 1 VORBEMERKUNG Allgemeines Sorgfaltspflicht Geltungsbereich 6 2 BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN Verzeichnis der verwendeten Begriffe Hochrangiges Straßennetz Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen 7 3 ANSPRECHPARTNER Allgemein Wien Niederösterreich Burgenland Oberösterreich Salzburg Steiermark Kärnten Tirol Vorarlberg Alpenstraßen AG Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen Gesellschaft m.b.h. 9 4 ANWENDUNGSBEREICH Allgemeines Übersicht hochrangiges Straßennetz Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) 10 GEDRUCKT: :03 SEITE 3 VON 32

4 4.2.2 Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen) 11 5 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN BESCHICHTUNG: Tunnel Abstellnische FRISCHLUFTVERSORGUNG FÜR NR-NISCHEN FEUERLÖSCHNISCHENKENNZEICHNUNG HANDFEUERLÖSCHER Notrufnische Feuerlöschnischen Generell BELEUCHTETE BORDSTEINREFLEKTOREN VERKEHRSZEICHEN Wechselverkehrszeichen: Verkehrszeichen: VERKEHRSLICHTSIGNALANLAGE VERKEHRSPROGRAMME (VLSA, WVZ...) Brand: Gegenverkehr Richtungsverkehr Notruf: Gegenverkehr Richtungsverkehr 21 GEDRUCKT: :03 SEITE 4 VON 32

5 5.9. BELEUCHTUNG: Durchfahrt Abstellnische Notrufnische FLUCHTWEGTÜRE FLUCHTWEGKENNZEICHNUNG: Bergmännische Tunnel: Unterflurtrassen: BELEUCHTUNGSSTÄRKE, LICHTSTUFEN IN TUNNEL ANLAGEN Anlage 1: Abstellnische Konfiguration Nische (Farben, Abmessungen) Anlage 2: Fluchtwegsymbol / Fluchttür Anlage 3: Kennzeichnung Feuerlöschnische Anlage 4: Kennzeichnung Fluchttür ohne ASN Anlage 5: Kennzeichnung Fluchtweg ASN und Beleuchtung ASN Anlage 6: Beleuchtung NRN Anlage 9: Empfangsbescheinigung 32 GEDRUCKT: :03 SEITE 5 VON 32

6 1 VORBEMERKUNG 1.1 Allgemeines entfällt 1.2 Sorgfaltspflicht entfällt 1.3 Geltungsbereich Gilt für ÖSAG-Bauvorhaben GEDRUCKT: :03 SEITE 6 VON 32

7 2 BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN 2.1 Verzeichnis der verwendeten Begriffe Hochrangiges Straßennetz XXX 2.2 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen ABM AB-km ABSA ASt Autobahnmeisterei Autobahn-Kilometer Autobahnselbstanschluss Anschlussstelle GEDRUCKT: :03 SEITE 7 VON 32

8 3 ANSPRECHPARTNER 3.1 Allgemein Als Einbautenträger auf Autobahngrund und Grundeigentümer wird die ASFINAG durch den für den jeweiligen Streckenabschnitt zuständigen Straßenerhalter vertreten Wien Amt der Wiener Landesregierung Magistratsabteilung 28 - ERHOB Lienfeldergasse 96 A-1171 Wien Niederösterreich Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Straße Landhausplatz 1, Haus 17 A-3109 St. Pölten Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung Europaplatz 1-3 A-7000 Eisenstadt Oberösterreich Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Autobahnen Kärntnerstraße 12 A-4021 Linz Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung Münchner Bundesstraße 52 A-5020 Salzburg Steiermark Amt der Steiermärkischen Landesregierung Landhausgasse 7 A-8011 Graz GEDRUCKT: :03 SEITE 8 VON 32

9 3.1.7 Kärnten Amt der Kärntner Landesregierung Mießtalerstraße 3 A-9010 Klagenfurt Tirol Amt der Tiroler Landesregierung Herrengasse 1-3 A-6020 Innsbruck Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus, Römerstr. 15 A-6901 Bregenz Alpenstraßen AG ASG Rennweg 10a A-6020 Innsbruck Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen Gesellschaft m.b.h. ÖSAG Alpenstraße 94 A-5020 Salzburg GEDRUCKT: :03 SEITE 9 VON 32

10 4 ANWENDUNGSBEREICH 4.1 Allgemeines Bei sämtlichen Arbeiten auf Autobahngrund und gegebenenfalls auf Fremdgrund (Privateigentümer, Gemeinden, Länder, etc.) sind bei der Erstellung der Bestandsdokumentation die Vorgaben dieser Dokumentationsrichtlinie einzuhalten. 4.2 Übersicht hochrangiges Straßennetz Nachfolgende Tabellen enthalten auch die zukünftigen Netzerweiterungen (kursiv geschrieben) im hochrangigen Straßennetz. Zubringer zum hochrangigen Straßennetz, Rampen und Anschlussstellen sind ebenfalls Teile des hochrangigen Straßennetzes und gehören zum jeweiligen Straßenzug. Die kursiv angeführten Straßenzüge sind derzeit noch nicht vorhanden Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) A01 A02 A022 A03 A031 A04 A041 A05 A06 A07 A08 A081 A09 A10 A101 West Autobahn Süd Autobahn Süd Autobahn (Kn Graz Ost ASt Graz Liebenau) Südost Autobahn Südost Autobahn (Kn Eisenstadt ASt Wulkaprodersdorf) Ost Autobahn Ost Autobahn (Kn Prater Stadionbrücke/Schüttelstraße) Nord Autobahn Nordost Autobahn Mühlkreis Autobahn Innkreis Autobahn Innkreis Autobahn (ASt Ried ASt Walchhausen) Pyhrn Autobahn Tauern Autobahn Tauern Autobahn (Kn Bischofshofen Kn Bischofshofen Mitte) GEDRUCKT: :03 SEITE 10 VON 32

11 A102 A11 A12 A122 A13 A131 A14 A141 A21 A22 A221 A222 A23 A231 A233 A25 A26 Tauern Autobahn (Seeboden ASt Lendorf) Karawanken Autobahn Inntal Autobahn Inntal Autobahn (ASt Reschenpaß Fließ Süd/UF Landeck) Brenner Autobahn Kn Innsbruck-Wilten Kn Innsbruck-Berg Isel) Rheintal Autobahn Rheintal Autobahn (ASt Bregenz Bregenz-Citytunnel) Wiener Außenring Autobahn Donauufer Autobahn Donauufer Autobahn (ASt Wien Nordbrücke ASt Wien-Neujedlersdorf/Ignaz-Köck Str.) Donauufer Autobahn (ASt Wien Strebersdorf ASt Wien Vohburggasse) Autobahn Südosttangente Wien Autobahn Südosttangente Wien (Kn Wien-Inzersdorf Süd ASt Wien-Sterngasse) Autobahn Südosttangente Wien (ASt Wien-Landstraße ASt Wien-Landstraßer Gürtel) Welser Autobahn Linzer Autobahn Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen) S01 S02 S04 S05 S06 S07 S10 S16 Wiener Außenring Schnellstraße Wiener Nordrand Schnellstraße Mattersburger Schnellstraße Stockerauer Schnellstraße Semmering Schnellstraße Fürstenfelder Schnellstraße Mühlviertler Schnellstraße Arlberg Schnellstraße GEDRUCKT: :03 SEITE 11 VON 32

12 S18 S31 S33 S35 S36 Bodensee Schnellstraße Burgenland Schnellstraße Kremser Schnellstraße Brucker Schnellstraße Murtal Schnellstraße GEDRUCKT: :03 SEITE 12 VON 32

13 5 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN Diverse Ergebnisse wurden bereits in die Richtlinien (z.b. RVS 9.282) eingearbeitet und sind nicht dargestellt. Jene Maßnahmen, welche abweichend von der RVS bzw. als zusätzliche Maßnahmen festgelegt wurden, sind unter nachfolgenden Punkten ersichtlich. GEDRUCKT: :03 SEITE 13 VON 32

14 5.1. BESCHICHTUNG: Tunnel Abstellnische Geltende Vorschriften: RVS Merkblatt Betonverein Abweichung Beschichtungshöhe: Höhe durchgehend 4,5m Beschichtungsfarbton: RAL 1015 Siehe Punkt 6.1 Anlage 1 GEDRUCKT: :03 SEITE 14 VON 32

15 5.2. FRISCHLUFTVERSORGUNG FÜR NR-NISCHEN Einbau in Gegenverkehrstunnel mit Fluchtweglänge über 500 m GEDRUCKT: :03 SEITE 15 VON 32

16 5.3. FEUERLÖSCHNISCHENKENNZEICHNUNG Geltende Vorschrift: RVS Abb. 12 Abweichung: Folie hochrückstrahlend, Größe mindestens 490x490 mm Siehe Punkt 6.3 Anhang 3 GEDRUCKT: :03 SEITE 16 VON 32

17 5.4. HANDFEUERLÖSCHER Notrufnische Einsatz des Schaumlöschmittels AFFF Feuerlöschnischen 1 Stk. AFFF 9kg und 1 Stk. Bioversal 10l Generell Im Einfahrtsbereich sind die Feuerlöscher frostsicher auszuführen GEDRUCKT: :03 SEITE 17 VON 32

18 5.5. BELEUCHTETE BORDSTEINREFLEKTOREN Ausführung gem. RVS 9.282, zwischen 2 LED-Modulen sind keine reflektierenden Rückstrahler zu verwenden. LED-Bordsteinreflektoren blinken im Ereignisfall im jeweiligen Abschnitt, in Kurztunnel mit nur einem Steuergerät blinken sämtliche LED-Module im Tunnel im Ereignisfall Ausführung: Verkabelung als isolierte Einzeldrähte im Rohr verlegen (nicht das Kabel alleine eingießen!) Die LED-Module sind mit Sockel (ca. 2cm) auszuführen. Maßnahmen gelten sowohl für Gegen- als auch für Richtungsverkehrstunnel GEDRUCKT: :03 SEITE 18 VON 32

19 5.6. VERKEHRSZEICHEN Wechselverkehrszeichen: LED-Technik WVZ blinken bei Abweichung von der vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit Verkehrszeichen: Überholverbot: GV: beidseitig (Portal und Tunnel) Geschwindigkeitsbeschränkung: GV: beidseitig am Portal; einseitig im Tunnel Bei Neubauvorhaben im GV Portal und Tunnel beidseitig GEDRUCKT: :03 SEITE 19 VON 32

20 5.7. VERKEHRSLICHTSIGNALANLAGE Geltende Vorschrift: RVS Ausführung: LED-Technik GEDRUCKT: :03 SEITE 20 VON 32

21 5.8. VERKEHRSPROGRAMME (VLSA, WVZ...) Brand: Gegenverkehr Richtungsverkehr Alle Portalampeln auf ROT Signalanlagen zur Brandstelle auf ROT, In Fahrtrichtung von der Brandstelle weg Signalanlagen auf GRÜN Geschwindigkeitsbeschränkung für abfahrende Fahrzeuge auf 50km/h (WVZ blinkend) Betroffene Röhre: Portalampel auf ROT, Zufahrt zum Brandort auf ROT, Abfahrt GRÜN. Nicht betroffene Röhre In der 2. Röhre Portalampel auf ROT, alle übrigen Ampeln auf GELB-BLINKEN, Geschwindigkeitsbeschränkung aktivieren Notruf: Gegenverkehr Richtungsverkehr Portalampeln auf ROT, die anderen im Abschnitt befindlichen Ampeln auf GELB- BLINKEN; abweichend von RVS Betroffene Röhre: Portalampeln und alle im Abschnitt befindlichen Ampeln auf GELB-BLINKEN Nicht betroffene Röhre: Unverändert GEDRUCKT: :03 SEITE 21 VON 32

22 5.9. BELEUCHTUNG: Durchfahrt Abstellnische Natriumdampfhochdruckleuchten 1x150W Fahrbahnleuchtdichte min. 3 cd/m²; Wandleuchtdichte min. 50% der Fahrbahnleuchtdichte gemessen in 2m Höhe. Die Durchfahrtsbeleuchtung ist so auszuteilen das die NRN immer im Mittenabstand von zwei Leuchten situiert ist. Die Durchfahrtsbeleuchtung wird im Bereich der AN als Lichthof mit HMI-Leuchten 250W ausgeführt. Die AN wird zusätzlich mit 4 Stück HMI-Leuchten 250W beleuchtet. Diese Leuchten sind um 90 verdreht anzubringen. Bei der Anstrahlung ist darauf zu achten, dass die allfällig an der Stirnwand der Abstellnische angebrachte Infotafel nicht angestrahlt wird. Siehe Punkt 6.5 Anhang Notrufnische Die NR-Nische wird zusätzlich mit einer in der Beleuchtungsachse situierten und um 90 gedrehten HMI-Leuchte 250W angestrahlt. Siehe Punkt 6.6 Anhang 6 GEDRUCKT: :03 SEITE 22 VON 32

23 5.10. FLUCHTWEGTÜRE Geltende Vorschriften: RVS Ergänzend: natur, Piktogramme in grün nachleuchtend, Größe ca. 75x75 cm Siehe Punkt 6.2 Anhang 2 GEDRUCKT: :03 SEITE 23 VON 32

24 5.11. FLUCHTWEGKENNZEICHNUNG: In unmittelbarem Bereich der Fluchtwegtüre: Bergmännische Tunnel: Lauflicht in LED-Technik in 30 60cm Höhe, grün Unterflurtrassen: Türumrahmung in LED-Technik, grün Siehe Punkt 6.4 Anhang 4 GEDRUCKT: :03 SEITE 24 VON 32

25 5.12. BELEUCHTUNGSSTÄRKE, LICHTSTUFEN IN TUNNEL Zur Sicherstellung des Leuchtdichtenniveaus sind Leuchtdichtekameras für eine kontinuierliche Messung fix zu installieren und in die Leittechnik zu integrieren. GEDRUCKT: :03 SEITE 25 VON 32

26 6. ANLAGEN 6.1. Anlage 1: Abstellnische Konfiguration Nische (Farben, Abmessungen) Höhe der Schrift: 80cm Höhe der Umrahmung: 160 cm Schrift- u. Rahmenfarbe: RAL 6002 laubgrün Farbe der Wand und der Decke: RAL 1015 Die Decke wird bis zum Fahrbahngehsteigrand beschichtet!! Schriftart: Verdena Abmessung der Nische LxHxT: ca. 40x4,7x3 m GEDRUCKT: :03 SEITE 26 VON 32

27 6.2. Anlage 2: Fluchtwegsymbol / Fluchttür Fluchtwegsymbol Kennzeichnung Fluchttür lt. ÖNORM Z1000 bzw. DIN Abmessungen: 750x750mm Folie nachleuchtend Symbol-Code: E023 GEDRUCKT: :03 SEITE 27 VON 32

28 6.3. Anlage 3: Kennzeichnung Feuerlöschnische GEDRUCKT: :03 SEITE 28 VON 32

29 6.4. Anlage 4: Kennzeichnung Fluchttür ohne ASN Ansicht Flüchttür (Kennzeichnung oben siehe LED -Umrahmung grün Draufsicht Querschlag Gehsteig Stroboskop-Blitzlicht LED-Bordsteinreflektoren (Bei Panne oder Brand synchronisiert blinkend) GEDRUCKT: :03 SEITE 29 VON 32

30 6.5. Anlage 5: Kennzeichnung Fluchtweg ASN und Beleuchtung ASN GEDRUCKT: :03 SEITE 30 VON 32

31 6.6. Anlage 6: Beleuchtung NRN GEDRUCKT: :03 SEITE 31 VON 32

32 6.7. Anlage 9: Empfangsbescheinigung Wir bestätigen die DOKUMENTATIONSRICHTLINIE für BESTANDSUNTERLAGEN erhalten zu haben und verpflichten uns, die darin angeführten Vorgaben einzuhalten. ( Ort, Datum ) (Stempel und Unterschrift) GEDRUCKT: :03 SEITE 32 VON 32

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