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1 Abrechnen leicht gemacht Empfehlungen für die Endodontie Ausgabe 2019 vdw-dental.com

2 Endodontie beim GKV-versicherten Patienten Auszug aus den BEMA-Richtlinien Behandlung von Molaren Eine Wurzelkanalbehandlung von Molaren ist laut Richtlinie B. III. Nr. 9 angezeigt, wenn damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, eine einseitige Freiendsituation vermieden wird oder der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird. Allgemeine Richtlinien für endodontische Behandlungen Für alle endodontischen Maßnahmen gilt Richtlinie B. III. Nr. 9.1, wonach die Aufbereitung und Abfüllung des Wurzelkanals bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze möglich sein muss, medikamentöse Einlagen auf drei Sitzungen beschränkt sind, nur biologisch verträgliche, erprobte, dauerhafte, randständige und röntgenpositive Wurzelfüllmaterialien verwendet werden dürfen, die Wurzelfüllung das Kanalvolumen vollständig ausfüllen soll und begleitende Röntgenuntersuchungen unter Beachtung der Strahlenschutzbestimmungen abrechenbar sind. Folgende Indikationen werden in den BEMA-Richtlinien u. a. genauer betrachtet: Durch das SGB V ist ein Zuzahlungsverbot bei endodontischen Behandlungen festgelegt worden. Das bedeutet, es dürfen neben der vertragszahnärztlichen Behandlung nur Leistungen in Rechnung gestellt werden, wenn diese nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören, bzw. nicht im BEMA gelistet sind. Wurzelbehandlung sind NICHT mehrkostenfähig im Sinne d. 28 Abs. 2 SGB V. Werden Leistungen erbracht, die nicht Bestandteil des Kassenvertrages sind, kann eine zusätzliche Privatberechnung erfolgen. Hier greift 8 Abs. 7 BMV-Z siehe Leistungstabelle, Fall 2, zzgl. Schnittstellen zwischen BEMA- und GOZ-Vereinbarung privatzahnärztlicher Leistungen mit Versicherten der GKV. Krankheitsbild/Maßnahme Indikation 9.2 Eine Vitalamputation (Pulpotomie) ist nur bei Kindern und Jugendlichen angezeigt. Bei Milchzähnen mit Pulpitis oder Nekrose des Pulpengewebes kann eine Pulpektomie und Wurzelkanalbehandlung angezeigt sein. 9.3 Bei einer Nekrose des Pulpengewebes 9.4 Bei Pulpatoten Zähnen/Revision Im Hinblick auf die Prognose muss kritisch geprüft werden, ob ein Erhaltungsversuch durch eine konservierende oder konservierend-chirurgische Behandlung erfolgt. Die im Röntgenbild diagnostizierte pathologische Veränderung an der Wurzelspitze ist bei der Prognose kritisch zu überprüfen, ob der Versuch der Erhaltung des Zahnes durch konservierende oder konservierend-chirurgische Behandlung unternommen wird. Für die Therapie von Zähnen mit Wurzelkanalfüllungen und apikaler Veränderung sind primär chirurgische Maßnahmen angezeigt. Lediglich bei im Röntgenbild erkennbaren nicht randständigen oder undichten Wurzelkanalfüllungen ist die Revision in der Regel angezeigt, wenn damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, eine einseitige Freiendsituation vermieden wird, der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird. 10 Entfernung eines Zahnes Indiziert, wenn ein Zahn nach den genannten Richtlinien nicht erhaltungswürdig ist. B. III. 11 Milchzahnbehandlung Erhaltungswürdig durch konservierende Behandlung, um die Kaufähigkeit zu bewahren und Fehlentwicklungen des bleibenden Gebisses zu verhüten. * 1 GKV-Durchschnittspunktwert: 1,0411 (Stand 2017 KZBV) * 2 GKV-Durchschnittspunktwert: 0,8710 (Stand 2017 KZBV) * 3 bei Verwendung eines Glasfaserstiftes kann die adhäsive Befestigung zusätzlich in Rechnung gestellt werden; sofern der Stift in Zusammenhang mit Zahnersatz gesetzt wird, ist eine Berechnung über ein Heil- und Kostenplan (gleichartig) möglich * 4 Abzugfähige Mehrkostenfüllung im Sinne d. 28 Abs. 2 SGB-V

3 Leistungstabelle Grundlage der Beispielrechnung ist die Behandlung eines Molaren 3 Kanäle in zwei Sitzungen Die Abrechnungsfähigkeit der einzelnen Gebührenpositionen entnehmen Sie bitte den allg. Bestimmungen der BEMA- und GOZ-Richtlinien. BEMA Geb.-Nr. GOZ Geb.- Nr. Leistung Anzahl Fall 1 Kassenbehandlung Punktwert 1,0411* 1 Anzahl Fall 2 Kassenbehandlung mit Zusatzleistungen Punktwert 1,0411* 1 Faktor 2,3 Anzahl Fall 3 Privatbehandlung Faktor 2,3/1,8 Ä1 Ä1 Beratung 1 9,37 1 9, ,72 Ä3 Eingehende Beratung (mind. 10 Min.) unter Berücksichtigung der GOZ-Bestimmungen 1 20,10 Ä5 Symptombezogene Untersuchung 1 10, Vitalitätsprüfung 1 6,25 1 6,25 1 6,47 Ä925a ä5000 Röntgenaufnahme vor Wurzelkanalbehandlung 1 12, ,49 1 5, Oberflächenanästhesie 1 3,88 1 3, Infiltrationsanästhesie oder 1 8,33 1 8,33 1 7,76 41a 0100 Leitungsanästhesie zzgl. Materialkosten für Anästhetika 1 12, ,49 1 9,05 Kosten je Ampulle Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung) 1 10, , , Anlegen Spanngummi 1 16, a Präendodontischer Aufbau 6 Abs. 1 GOZ 1 147, , Trepanation oder 1 11, ,41 1 8, Vitalexstirpation 1 18, ,41 1 8, Aufbereitung Wurzelkanal 3 90, , , Anwendung eines Lasers, je Sitzung oder 1 22, OP Mikroskop je Sitzung 1 22, Elektrophys.-chemische Methode 3 27, , Elektrometrische Längenbestimmung (max. 2 x je Kanal je Sitzung) 6 54, ,30 Ä925a Ä5000 Röntgen-Messaufnahme 1 12, ,49 1 5, Medikamentöse Einlage 1 15, , , Wurzelfüllung 3 53, , ,11 Ä925a ä5000 Röntgen-WF-Kontrolle 1 12, ,49 1 5,24 18b 2190 Gegossener Stiftaufbau oder * , ,21 * ,21 18a a-d 13a-b 2180 konfektionierter Stift- oder Schraubenaufbau oder Glasfaserstift * 2 zzgl. 1 43, ,81 * , Adhäsive Befestigung Aufbau/Stift/Inlay usw. * , , , 2070, 2090, , 2080, 2100, 2120 Füllung mit plastischem Füllungsmaterial oder 1 33,04 60, ,55 41,26 Füllung in Adhäsivtechnik * ,17 99, ,17 99,60 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial für ZE zzgl. 1 33,04 40, , Adhäsive Befestigung Aufbau/Stift/Inlay usw. 1 33,64 Allgemeine Bestimmung RECIPROC Einmalinstrumente zur Wurzelkanalbehandlung 1 15,80 Vereinbarung privatzahnärztlicher Leistungen mit Versicherten der GKV (nach 8 Abs. 7 BMV-Z) Gesamt 374,51 646,25 877,56 Fall 1 Die BEMA-Richtlinien werden erfüllt. Die komplette Behandlung wird über die GKV abgerechnet (grau hinterlegte Felder). Fall 2 Die BEMA-Richtlinien werden erfüllt, der Patient entscheidet sich nach Aufklärung für vereinbarte private Zusatzleistungen (nach 8 Abs. 7 BMV-Z) aus der GOZ (blau hinterlegte Felder). Fall 3 Der Patient ist Privatpatient, die Behandlung wird nach den Kriterien der GOZ 2012 abgerechnet. Oder aber der Patient ist Kassenpatient, die Behandlung entspricht nicht den BEMA-Richtlinien und wird auf Wunsch des Patienten ausgeführt.

4 Vereinbarung einer Privatbehandlung für gesetzlich versicherte Patienten Beispiel für eine Sitzung Wurzelbehandlung an Zahn 16 nach den BEMA-Kriterien und den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse. Es werden folgende private Zusatzleistungen mit dem Patienten vereinbart: Anschrift der Praxis Vereinbarung einer Privatbehandlung gemäß 8 Abs. 7 BMV-Z für Frau/Herrn Versicherte(r) Die unterzeichnenden Vertragspartner vereinbaren eine privatzahnärztliche Behandlung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Zahn Anzahl GOZ Faktor Elektrometrische Längenbestimmung, je Kanal 2,3 54, Elektrophys.-chemische Methoden, je Kanal, z. B. Endo-Spülspitze EDDY TM 3,5 41,32 Gesamtkosten 95,62 Erklärung des Versicherten Mir ist bekannt, dass ich als gesetzlich versicherter Patient das Recht habe, unter Vorlage einer gültigen Krankenversichertenkarte nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt zu werden und Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung habe. Ich wünsche ausdrücklich, auf der Grundlage des oben genannten Heil- und Kostenplans privat behandelt zu werden. Ich weiß, dass die Kosten dieser Behandlung gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden und verpflichte mich, die anfallenden Kosten selbst zu tragen. Mir ist bekannt, dass eine Erstattung oder Bezuschussung dieser Behandlungskosten durch meine Krankenkasse nicht gewährleistet ist. Ort, Datum Unterschrift Versicherte(r) Unterschrift des Behandlers (o. g. Listung ist nicht abschließend, der Steigerungsfaktor kann erhöht werden) Diese Abrechnungsempfehlungen wurden nach ausführlicher Recherche erstellt und mit Abrechnungsexperten abgestimmt. Haftung ausgeschlossen.

5 Berechnung von Materialkosten in der Endodontie Nach GOZ Rechtsgrundlage für die Berechnung von Auslagen und Kosten beim Privatpatienten sind 3 GOZ in Verbindung mit 10 GOÄ oder 4 Abs. 3 GOZ in Verbindung mit 10 Abs. 2 GOZ. Außerdem findet man im Leistungsbereich C: Konservierende Zahnheilkunde folgende allgemeine Bestimmung: Nach BEMA Materialkosten sind Leistungsbestandteil und können nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Berechnung von sogenannten Materialpauschalen ist untersagt! Folgende private endodontische Zusatzleistungen können bei GKV-Patienten, bei denen die BEMA-Richtlinien erfüllt sind, nach GOZ 2012 abgerechnet werden, z. B.*: Nur einmal verwendbare Nickel-Titan- Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung sind gesondert berechnungsfähig! Das bedeutet: Als Einmalinstrumente gekennzeichnete Nickel-Titan-Instrumente können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Als Einmalinstrumente gekennzeichnete Wurzelkanalinstrumente, die nicht aus Nickel-Titan bestehen, dürfen nicht berechnet werden. Ausnahme: Unzumutbarkeit lt. BGH- Urteil vom (AZ III ZR 264/03) Mehrfach verwendete Wurzelkanalinstrumente sind von der Berechnung vollständig ausgeschlossen. Werden qualitativ hochwertige bzw. hochpreisige Einmal- Artikel verwendet, die nicht unter die sog. Unzumutbarkeitsklausel fallen, kann dies im Steigerungsfaktor zur Geltung kommen. GOZ 2400: Elektrometrische Längenbestimmung des Wurzelkanals, höchstens 2 x je Kanal je Sitzung berechnungsfähig. GOZ 2420: Elektrophys.-chemische Methode, 1 x je Kanal, je Sitzung berechnungsfähig. GOZ 2195: Schraubenaufbau oder Glasfaserstift, 1 x je Zahn zzgl. Materialkosten (tatsächliche Anzahl der Stifte) neben GOZ 2197: Adhäsive Befestigung. Nur im Zusammenhang mit einer Zahnersatz- Hauptleistung als sog. Zuschlagsleistung möglich. Beim Einsetzen oder Rezementieren von Kronen/ Brücken ist der Zuschlag (FZ 1.4,1.5) für ein o. g. Leistung möglich (gleichartige Versorgung). Erfolgt keine Behandlung im Sinne der ZE ist der Glasfaserstift + Mat + adhäsive Befestigung über GOZ ohne Kassenzuschuss zu berechnen. Füllungen in Adhäsivtechnik (Vereinbarung gem. 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V) * Es besteht die Möglichkeit, besonderen Aufwand gemäß 5 Abs. 1 GOZ durch Anpassung des Steigerungsfaktors der zugrundeliegenden Gebührenziffer abzugelten, z. B. 3,5-facher Faktor oder die Vereinbarung eines Steigerungsfaktors oberhalb des 3,5-fachen Faktors gemäß 2 Abs. 1-2 GOZ zu treffen.

6 Berechnung von selbstständigen Leistungen in der Endodontie Abrechnungsmöglichkeiten für die analoge Berechnung von selbstständigen Leistungen gem. 6 Abs. 1 GOZ (Empfehlung Bundeszahnärztekammer, November Page 2. Katalog selbstständiger zahnärztlicher gemäß 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen), diese Liste ist nicht abschließend. Laseranwendungen als selbstständige Leistungen neben anderen als bei den in der GOZ 2012 genannten Leistungen, sofern die Anwendung nicht Bestandteil oder besondere Ausführung einer anderen Leistung ist. Binokularmikroskopische Untersuchung intrakoronaler oder intrakanalärer Strukturen eines Zahnes als selbstständige Leistung Einbringung einer intrakanalären Stiftverankerung ohne Neuanfertigung oder Abnahme der Krone. Endodontische Stabilisierung eines Zahnes im Knochen Entfernen alten, definitiven Wurzelfüllmaterials Entfernung eines frakturierten Wurzelkanalinstrumentes Entfernung von intrakanalären Fremdkörpern Die Leistung Spülprotokoll im Zusammenhang mit der Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden ist im BEMA nicht enthalten und kann deshalb nicht zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Die Berechnung erfolgt als Privatleistung. 1. Berechnungsmöglichkeit Als Gebührenposition kann die GOZ-Nr herangezogen werden. Ein höherer Aufwand durch ein zeitaufwendiges Spülprotokoll kann bei der Bemessung des Steigerungsfaktors gemäß 5 Abs. 2 GOZ berücksichtigt werden. 2. Berechnungsmöglichkeit Die Leistung Spülprotokoll im Zusammenhang mit der Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden ist weder in der GOZ noch in der GOÄ abgebildet. Zahnärztliche Leistungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ abgebildet sind, können gemäß 6 Abs. 1 GOZ unter Beachtung bestimmter Kriterien analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als Analog-Leistung herangezogen wird, liegt allein im Ermessen des Zahnarztes. Entfernung nekrotischen Pulpengewebes Entfernen parapulpärer Stifte Extrakanalärer, adhäsiv befestigter Stift Internes Bleichen (bei medizinischer Notwendigkeit) Mehrschichtiger Aufbau verlorengegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung als Vorbereitung zur Aufnahme einer Krone Mortalamputation an einem bleibenden Zahn Parapulpärer Stift Postendodontischer Aufbau mit Stiftaufbau ohne Krone ( 6 Abs. 1 GOZ [Stift] /2060ff für die Füllung) Präendodontischer Aufbau zur sterilen Offenhaltung der Kanaleingänge Wiederbefestigen eines Stiftaufbaus

7 Gelassenheit inklusive: Das Endo-System Aufbereitung Füllung RECIPROC blue oder RECIPROC Feilensystem Endomotoren VDW.CONNECT Drive und VDW.GOLD RECIPROC GUTTAFUSION Warme Obturation mit Guttapercha Trägerstift Apexlokator Spülung Post-Endo EDDY Schallaktivierte Spülspitze aus Polyamid DT Posts Quarzfaserstifte mit Double Taper-Design Die Endodontie gilt als einer der anspruchsvollsten Bereiche in der Zahnmedizin. Daher reicht es unserer Meinung nach nicht aus, Ihnen nur einzelne, voneinander losgelöste Produkte für den endodontischen Behandlungsablauf anzubieten. Das Endo-System von VDW bietet Ihnen deshalb einen ganzheitlichen Ansatz für vereinfachte, individuelle Arbeitsabläufe, Sicherheit in der Anwendung, überzeugende Wirtschaftlichkeit, langfristigen Behandlungserfolg. Es lässt sich fl exibel an Ihre Bedürfnisse anpassen und Sie können sich selbst in unvorhersehbaren Situationen darauf verlassen es sorgt damit für Gelassenheit inklusive. Service und Beratung inklusive Wir unterstützen Sie von Anfang an mit vielfältigen Service-Angeboten: Produktberater helfen Ihnen, die für Sie geeigneten Produkte auszuwählen. In persönlichen Einweisungen lernen Sie unsere Technologie kennen und anzuwenden. Und auch im Anschluss bleiben wir immer für Sie erreichbar, damit Sie sich stets voll und ganz auf die Funktionsfähigkeit Ihrer VDW Geräte verlassen können. Unser Fortbildungsangebot: Profi tieren Sie von einem hochqualitativen und umfangreichen Fortbildungsprogramm: In unseren Kursen können Sie theoretische Grundlagen und praktische Fertigkeiten erlernen, um die VDW Produkte in Ihrem Praxisalltag optimal anzuwenden. Aktuelle Kurstermine fi nden Sie auf unserer Website: vdw-dental.com/kurstermine Entdecken Sie, was darüber hinaus für Sie inklusive ist.

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