Abrechnungsempfehlung Endodontie. Aktualisierte Ausgabe. Einfach Erfolgreich

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1 Abrechnungsempfehlung Endodontie Aktualisierte Ausgabe Endo Einfach Erfolgreich

2 Berechnung von Materialkosten in der Endodontie: Nach GOZ Rechtsgrundlage für die Berechnung von Auslagen und Kosten beim Privatpatienten sind 3 GOZ in Verbindung mit 10 GOÄ oder 4 Abs. 3 GOZ in Verbindung mit 10 Abs. 2 GOZ. Außerdem findet man im Leistungsbereich C: Konservierende Zahnheilkunde folgende allgemeine Bestimmung: Nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung sind gesondert berechnungsfähig! Das bedeutet: 1. Als Einmalinstrumente gekennzeichnete Nickel-Titan-Instrumente können zusätzlich in Rechnung gestellt werden 2. Als Einmalinstrumente gekennzeichnete Wurzelkanalinstrumente, die nicht aus Nickel-Titan bestehen, dürfen nicht berechnet werden Ausnahme: Unzumutbarkeit lt. BGH-Urteil vom (AZ III ZR 264/03) 3. Mehrfach verwendete Wurzelkanalinstrumente sind von der Berechnung vollständig ausgeschlossen Werden qualitativ hochwertige bzw. hochpreisige Einmal-Artikel verwendet, die nicht unter die sog. Unzumutbarkeitsklausel fallen, kann dies im Steigerungsfaktor zur Geltung kommen. Nach BEMA Materialkosten sind Leistungsbestandteil und können nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Berechnung von sogenannten Materialpauschalen ist untersagt! Folgende private endodontische Zusatzleistungen können bei GKV Patienten, bei denen die BEMA Richtlinien erfüllt sind, nach GOZ 2012 abgerechnet werden, z.b.*: GOZ 2400: Elektrometrische Längenbestimmung des Wurzelkanals, je Kanal, höchstens 2 x je Sitzung berechnungsfähig GOZ 2420: Elektrophys.- chemische Methoden, je Kanal, je Sitzung 1x berechnungsfähig GOZ 2195 Schraubenaufbau oder Glasfaserstift 1 x je Zahn zzgl. Materialkosten neben GOZ 2197: Adhäsiv befestigter Stiftaufbau (als gleichartige Versorgung) Füllungen in Adhäsivtechnik Präendodontischer Aufbau, analog gemäß 6 Abs. 1 GOZ Anwendung eines Lasers als selbständige Leistung analog gemäß 6 Abs. 1 GOZ * Es besteht die Möglichkeit, besonderen Aufwand gemäß 5 GOZ durch Anpassung des Steigerungsfaktors der zugrundeliegenden Gebührenziffer abzugelten, z.b. 3,5-facher Faktor oder die Vereinbarung eines Steigerungsfaktors oberhalb des 3,5-fachen Faktors gemäß 2 Abs. 1 GOZ zu treffen. Vereinbarung einer Privatbehandlung für gesetzlich versicherte Patienten Beispiel: Wurzelbehandlung an Zahn 16 nach den BEMA-Kriterien und den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse. Es werden folgende Zusatzleistungen mit dem Patienten vereinbart: Anschrift der Praxis für Frau/Herrn Erklärung gemäß 7 Abs. 7 EKV-Z bzw. 4 Abs. 5 BMV-Z Versicherte(r) Mir ist bekannt, dass ich als Patient der gesetzlichen Krankenversicherung das Recht habe, unter Vorlage der Krankenversichertenkarte nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt zu werden. Unabhängig davon wünsche ich als Privatpatient behandelt zu werden und vereinbare mit meinem Zahnarzt folgende Behandlung: Zahn Anzahl GOZ Faktor Elektrometrische Längenbestimmung, je Kanal 2,3 54, Elektrophys.- chemische Methoden, je Kanal 2,3 27,15 Gesamtkosten 81,45 Ich bin darüber unterrichtet, dass die Krankenkasse zu diesen Kosten keinen Zuschuss gewährt und auch nicht feststeht, ob meine Zusatzversicherung Leistungen aus dieser Vereinbarung bezuschusst oder übernimmt. Eine Ausfertigung dieses Schreibens habe ich erhalten. Ort, Datum Unterschrift Versicherter Unterschrift des Behandlers (o.g. Listung ist nicht abschließend, der Steigerungsfaktor kann erhöht werden) Diese Abrechnungsempfehlungen wurden nach ausführlicher Recherche erstellt und mit Abrechnungsexperten abgestimmt. Haftung ausgeschlossen.

3 BEMA Geb.- Nr. GOZ Geb.- Nr. Leistung Fall 1* Kassenbehandlung Punktwert 0,9 Fall 2* Kassenbehandlung & Zusatzleistungen Punktwert 0,9 - Faktor 2,3 Anzahl Anzahl Anzahl Fall 3* Privatbehandlung Faktor 2,3 / 1,8 Ä1 Ä1 Beratung oder 1 8,10 1 8, ,72 Ä3 Ä5 Eingehende Beratung, einzige Leistung (mind. 15 min.) Symptombezogene Untersuchung 1 20, , Vitalitätsprüfung 1 5,40 1 5,40 1 6,47 Ä925a Ä5000 Röntgenaufnahme 1 10, ,80 1 5, Oberflächenanästhesie 1 3,88 1 3, oder Infiltrationsanästhesie 1 7,20 1 7,20 1 7,76 Leitungsanästhesie 1 10, ,80 1 9,05 41a 0100 zzgl. Materialkosten für Anästhetika Kosten je Ampulle 2020 Temporärer Verschluss 1 25, Besondere Maßnahmen 1 9,00 1 9, , Anlegen Spanngummi 2 16, Trepanation 1 8, Vitalexstirpation 3 48, , , Aufbereitung Wurzelkanal 3 78, , , Anwendung eines Lasers, je Sitzung Elektrophys.-chem. Methoden Elektrometrische Längenbestimmung 1 27,55 * , , , , ,30 Ä925a Ä5000 Röntgen-Messaufnahme 1 10, ,80 1 5, Medikamentöse Einlage 1 13, , , Wurzelfüllung 3 45, , ,11 Ä925a Ä5000 Röntgen-WF-Kontrolle 1 10, ,80 1 5,24 18b 2190 oder Gegossener Stiftaufbau 1 62,17 * , ,21 18a Schraubenaufbau oder Glasfaserstift * ,86 * , ,81 zzgl. Materialkosten für Wurzelstift (DT Illusion) 1 14,88 * ,88 * 5 Adhäsive Befestigung Aufbau/Stift/Inlay usw. * , ,64 13a-d 2050, 2070, 2090, 2110 Füllung mit plastischem Füllungsmaterial oder 1 28,80-52,20 *³ 1 28,80-52,20 *³ 1 27,55-41,26 * , 2080, 2100, 2120 Füllung in Adhäsivtechnik * ,17-99,60 *³ 1 68,17-99,60 * 3 13a, 13b a 0110 Allgemeine Bestimmung Aufbaufüllung zur Aufnahme einer Krone Analog gemäß 6 (1) GOZ Präendodontischer Aufbau Anwendung Mikroskop, je Behandlungstag einfacher Satz RECIPROC Einmalinstrument zur Wurzelkanalbehandlung 1 28,80-35,10 *³ 1 19, , , , , ,66 * 5 Gesamt 322,36 436,58 689,96 Grundlage der Beispielrechnung (siehe rot markierte Beträge) ist die Behandlung eines Molaren 3 Kanäle in zwei Sitzungen * 1 Punktwert ZE: 0,7771 * 2 bei Verwendung eines Glasfaserstiftes kann die adhäsive Befestigung zusätzlich in Rechnung gestellt werden; beim Kassenpatienten ist dieser Stift gleichartig * 3 nur eine der beiden Positionen kann angerechnet werden; Füllung je nach Füllungsflächen * 4 nicht in Verbindung mit Stiftaufbau * 5 inkl. MwSt. * 6 in einer separaten Sitzung als selbständige Leistung analog gemäß 6 Abs. 1 GOZ, z.b. entsprechend Geb.-Nr Füllung einflächig 2,3fach

4 * Fall 1: Fall 2: Fall 3: Die BEMA-Richtlinien werden erfüllt. Die komplette Behandlung wird über die GKV abgerechnet. Die BEMA-Richtlinien werden erfüllt, der Patient entscheidet sich nach Aufklärung für vereinbarte Zusatzleistungen aus der GOZ (blau hinterlegte Felder). Der Patient ist Privatpatient, die Behandlung wird nach den Kriterien der GOZ 2012 abgerechnet. Oder aber, der Patient ist Kassenpatient, die Behandlung entspricht nicht den BEMA-Richtlinien und wird auf Wunsch des Patienten ausgeführt. Endodontie beim GKV versicherten Patienten Auszug aus den BEMA-Richtlinien Behandlung von Molaren Eine Wurzelkanalbehandlung von Molaren ist laut Richtlinie B.III. Nr. 9 angezeigt, wenn damit: eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann eine einseitige Freiendsituation vermieden wird der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird Allgemeine Richtlinien für endodontische Behandlungen Für alle endodontischen Maßnahmen gilt Richtlinie B.III. Nr. 9.1 wonach: die Aufbereitung und Abfüllung des Wurzelkanals bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze möglich sein muss medikamentöse Einlagen auf drei Sitzungen begrenzt sind nur biologisch verträgliche, erprobte, dauerhafte, randständige und röntgenpositive Wurzelfüllmaterialien verwendet werden dürfen die Wurzelfüllung das Kanalvolumen vollständig ausfüllen soll begleitende Röntgenbilder abrechenbar sind Folgende Indikationen werden in den BEMA - Richtlinien u.a. genauer betrachtet: Krankheitsbild/Maßnahme Nekrose des Pulpengewebes (9.3) Pulpentote Zähne mit pathologischen Veränderungen an der Wurzelspitze (9.4) Kombinierte parodontale und endodontische Läsionen (9.5) Revisionen Entfernung eines Zahnes (10) Milchzahnbehandlung (B.III.11) Indikation Wurzelkanalbehandlung und Abfüllung muss bis zur apikalen Konstriktion erfolgen Im Hinblick auf die Prognose muss kritisch geprüft werden, ob ein Erhaltungsversuch durch eine konservierende oder konservierend-chirurgische Behandlung erfolgt Erhaltung der Zähne im Hinblick auf die parodontale und endodontische Prognose ist kritisch zu prüfen Bei erkennbaren nicht randständigen oder undichten Füllungen, wenn damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann eine einseitige Freiendsituation vermieden wird der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird Indiziert, wenn ein Zahn nach den genannten Richtlinien nicht erhaltungswürdig ist Erhaltungswürdig durch konservierende Behandlung, um die Kaufähigkeit zu bewahren und Fehlentwicklungen des bleibenden Gebisses zu verhüten Durch das SGB V ist ein Zuzahlungsverbot bei endodontischen Behandlungen festgelegt worden. Das bedeutet, es dürfen neben der vertragszahnärztlichen Behandlung nur Leistungen in Rechnung gestellt werden, wenn diese nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören, bzw. nicht im BEMA gelistet sind. Wurzelbehandlungen sind NICHT mehrkostenfähig! Werden Leistungen erbracht, die nicht Bestandteil des Kassenvertrages sind, kann eine Extraabrechnung erfolgen. Hier greift 7 Abs. 7 EKV-Z und 4 Abs. 5 BMV-Z (siehe Abrechnungstabelle, Fall 2).

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6 VDW Wir bieten Erfolg versprechende Behandlungskonzepte Moderne Nickel-Titan Systeme tragen zur Verbesserung der Erfolgsquote endodontischer Behandlungen bei (Cheung et al. 2009). Durch zahlreiche Studien konnte in den letzten Jahren gezeigt werden, dass sie in vieler Hinsicht der manuellen Aufbereitung mit Stahlinstrumenten überlegen sind. Die wesentlichsten Verbesserungen der modernen Technik (Sonntag et al. 2003; Kleier et al. 2006) sind: Beibehaltung des Kanalverlaufs weniger Aufbereitungsfehler bessere Formgebung für die anschließende Obturation kürzere Behandlungszeiten vereinfachter Arbeitsablauf VDW als Spezialist für die Herstellung endodontischer Produkte und Dienstleistungen hat mit seinen starken Marken und Erfolg versprechenden Behandlungskonzepten einen großen Anteil an dieser Entwicklung. VDW GmbH Bayerwaldstr München Tel Fax In Zusammenarbeit mit: Manuela Graf VW Rev.3/

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