Leitfaden Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft"

Transkript

1 Version 015 Leitfaden Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, Mai 015

2 Vorwort Wer in letzter Zeit die Gelegenheit hatte durch bayrische Landschaften zu reisen, dem werden die vielen blau schimmernden Photovoltaikanlagen auf den Dächern nicht entgangen sein. Mit dieser gewaltigen Dichte an Anlagen konnte der Anteil an Photovoltaikstrom in Bayern innerhalb weniger Jahre von wenigen Promille auf über 10 % gesteigert werden. Wenn man noch etwas genauer hinsieht, bemerkt man, dass der Großteil der Anlagen auf Gebäuden mit landwirtschaftlicher Nutzung errichtet wurde. Neben dem Förderregime in Deutschland sind es vor allem die vielen großen Dachflächen und der relative hohe Stromverbrauch in der Land- und Forstwirtschaft, der den großen Anteil der Photovoltaik im diesem Bereich begünstigt hat. Diese optimalen Bedingungen in der Land- und Forstwirtschaft für die Errichtung von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen wird der Klima- und Energiefonds nun mit einem speziellen Förderprogramm für die Land- und Forstwirtschaft unterstützen. Und zwar mit Hilfe des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung (LE 14-0), mit dem, zusätzlich zum Budget des Klima- und Energiefonds, weitere Budgetmittel der Europäischen Union erschlossen werden sollen. Neben dem Förderprogramm für Kleinanlagen bis 5 kw Leistung, bei dem heuer bis zu 60 Megawatt (MW) zusätzliche grüne Stromerzeugungsleistung ermöglicht werden, sind durch dieses Programm weitere 14 MW elektrische Leistung aus einer erneuerbaren Energiequelle für die Energiewende möglich. Im Konzert mit den anderen verfügbaren Fördertöpfen ist dies ein wichtiger und beständiger Weg in unsere Energiezukunft. Wir laden Sie herzlich ein, sich an dieser Förderaktion zu beteiligen, und freuen uns auf eine sonnige Zukunft. Ingmar Höbarth Geschäftsführer Klima- und Energiefonds Theresia Vogel Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds Förderaktion Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft 1

3 Fördergegenstand Gefördert werden ausschließlich neu installierte, stationäre Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb. Der Einbau von gebrauchten PV-Modulen wird nicht gefördert. Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen größer 5 kwpeak und bis inklusive 30 kwpeak. Land- bzw. Forstwirten/Landbzw. Forstwirtinnen, die Photovoltaik-Anlagen mit einer Größe von 5 kwpeak und kleiner errichten wollen, wird empfohlen, im Rahmen der Förderaktion Photovoltaik- Anlagen 015 des Klima- und Energiefonds einzureichen ( Für Anlagen >30 kwpeak besteht keine Fördermöglichkeit im Rahmen des Programms. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen. Die errichtete Photovoltaik-Anlage muss mindestens 10 Jahre im ordnungs- und bestimmungsgemäßen Betrieb bleiben. Pro AntragstellerIn und pro Standort kann nur für 1 Photovoltaik-Anlage angesucht werden. Anlagenerweiterungen sind möglich (siehe Punkt Anlagenerweiterung/Zusätzliche Förderungen ). Die Antragstellung um EU-Finanzierung erfolgt automatisch mit Antragstellung im Rahmen der gegenständlichen Förderaktion. Antragsberechtigte und Fördersätze Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aus Gemeinden mit einer EinwohnerInnenzahl < Ein Antrag auf Förderung kann von österreichischen land- und forstwirtschaft - lichen Betrieben mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer) gestellt werden. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Pauschalbetrag, der nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt wird. Die Förderung wird mit nachstehenden Pauschalen berechnet, allerdings bis zu maximal 40 % der anrechenbaren förderfähigen Kosten. Gefördert werden nur Nettokosten. Die Rechnung für die Photovoltaik-Anlage muss von einem befugten Unternehmen auf den/die Antrag - stellerin ausgestellt sein. Für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen zwischen größer 5 und maximal 30 kwpeak gilt die Förderpauschale von 75 Euro/kWpeak. Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) zwischen größer 5 und maximal 30 kwpeak gilt die Förderpauschale von 375 Euro/kWpeak. Unter gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen versteht man Anlagen, bei denen das photovoltaische Element neben seiner üblichen Funktion der Stromerzeugung auch die Funktion von Bauelementen des Gebäudes übernimmt (doppelte Funktion). Der Begriff Bauelement umfasst Teile der Bauwerkhülle (Dachbedeckung, Fassaden- und Beschattungselemente, Glasoberflächen). Ausdrücklich ausgeschlossen sind somit Photovoltaik- Module, die zusätzlich an der Gebäudehülle angebracht werden und keine Funktion von Bauelementen übernehmen. Zu diesen nicht-gebäudeintegrierten Anlagen zählen weiters Anlagen, die die Funktion des Daches eines Carports, einer Terrasse, eines Eingangsbereiches, eines Balkons oder eines Gartenhauses übernehmen. Auswahlverfahren ent - sprechend dem Förderprogramm LE 14 0: Das Förderprogramm Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft des Klima- und Energiefonds wird im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung (LE 14-0) durch - geführt. In einem ersten Schritt werden alle Anträge auf Ein haltung der Zugangsvoraussetzungen des Förderprogramms LE 14 0 geprüft. Für die Auswahl zur Förderung kommen nur Vorhaben in Betracht, die ordnungsgemäß eingereicht wurden und die im Programm definierten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Anträge, die bis zum Stichtag (siehe Punkt Einreichfristen ) nicht oder nur unvollständig eingelangt sind, werden für das jeweilige Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Vorhaben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden nachfolgend einem Auswahlver fahren unter zogen. Die entsprechenden Auswahl kriterien, die für eine LE-14 0-Förderung zu erfüllen sind, finden Sie in Tabelle 1. Förderaktion Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

4 Tabelle 1: Auswahlkriterien Auswahlkriterium Mögliche Punkte Positiver Umweltbeitrag Reduktion t CO/a Ökologische/Nachhaltige Aspekte PV in der Landwirtschaft Anlagenart Größe der Anlage Kombination von Maßnahmen Anlage mit Speicher Ausrichtung der Anlage Ost-West Gesamtpunkteanzahl: Mindestpunkteanzahl: >5,5 t/a bis 5,5 t/a Dachanlagen Freiflächen <15 kw kw ja nein ja nein Berechnung der CO-Einsparung mit 0,37 t/a pro kwpeak. Gebäudeintegrierte Anlagen sind wie Dachanlagen zu behandeln. Ost-West-Anlagen sind Anlagen, welche aus Photovoltaik-Modulfeldern bestehen, die ungefähr in Richtung Westen und Osten orientiert sind. Um als Projektmaßnahme im Rahmen des Programms LE 14 0 ausgewählt zu werden, ist bei den Auswahlkriterien (Projektselektionskriterien) eine Mindestpunkteanzahl von 5 Punkten zu erreichen. Sollte diese Punkteanzahl nicht erreicht werden, besteht keine Fördermöglichkeit. Projekte, die die Mindestpunkteanzahl erreichen, werden nach der erreichten Punkteanzahl gereiht und abhängig vom Budget für eine Förderung ausgewählt. Projekte mit gleicher Punkteanzahl werden bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Budgets in folgender Reihenfolge vergeben: Anlagen, die über einen Stromspeicher verfügen Danach erfolgt die Reihung nach dem Eingangs - datum bei der Abwicklungsstelle Anmerkung: Sollten Anlagen mit Speicher über das vorhandene Budget hinaus eingereicht werden, entscheidet über die Reihung ebenfalls das Eingangsdatum. Nicht ausgeschöpfte Mittel werden beim nächsten Termin zur Verfügung gestellt. Vorhaben, die zwar grundsätzlich als förderbar bewertet wurden, jedoch aufgrund der budgetären Lage in der jeweiligen Auswahlrunde nicht zum Zug kommen, können in eine der nächsten Auswahlrunden übernommen werden. Förderaktion Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft 3

5 Antragstellung und generelle Voraussetzungen Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Die Antragstellung für die Förderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht (wobei immer der früheste Zeitpunkt maßgebend ist) erfolgen. Die auszu - führenden Arbeiten müssen von einer für diese Arbeiten befugten Fachfirma fach- und norm - gerecht durchgeführt werden. Reine Material- Rechnungen, ohne entsprechende Montage- Rechnung einer befugten Fachfirma, werden nicht gefördert. Die Anlage muss innerhalb von 1 Jahr ab Förderzusage installiert und in Betrieb genommen werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Umsetzung und Endabrechnung des Projekts. Nach fertiger Umsetzung der Anlagen ist an prominenter Stelle auf die Förderung des Vorhabens aus Mitteln des Programms LE 14 0 hinzuweisen. Die Publizitätsmaßnahmen des Klima- und Energiefonds sowie des BMLFUW für das Programm LE 14 0 sind dabei zu beachten. Was wird gefördert Gefördert werden netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden (Betriebs- oder Wohngebäude) oder auf bereits versiegelten Grundstücken von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Die maximal geförderte PV-Leistung liegt zwischen größer 5 und maximal 30 kwpeak. Förderfähige Investitionskosten PV-Module Wechselrichter Batterien, Akkus Aufständerungen, Nachführsysteme (sowohl ein- als auch zweiachsig) Installation, Montage, Kabelverbindungen, Schaltschrankumbau Blitzschutz, Datenlogger notwendiger Umbau des Zählerkastens Planung (im Ausmaß von maximal 10 % der anerkennbaren Netto-Investitionskosten) Welche Kosten können nicht gefördert werden Mehrwertsteuer neuer Zählerkasten, Zählertausch Entsorgungskosten Miete, Gebühr für Zählpunkt, Bauanzeige, Gebühren im Allgemeinen Rechnung von Stromanbieter Displays Dacheindeckung, Laderegler Versicherungskosten Materialien, die in Eigenleistung verbaut wurden Eigenleistungen Anlagenerweiterung Sollte an dem geplanten Projektstandort bereits eine Photovoltaik-Anlage bestehen, kann eine Anlagen - erweiterung im Rahmen der Förderaktion Photovoltaik- Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft unter folgenden Bedingungen eingereicht werden: Der/Die FörderwerberIn ist verpflichtet, die Existenz der bestehenden Photovoltaik-Anlage bei Antragstellung bekannt zu geben. Es kann der bestehende Zählpunkt zur Stromeinspeisung der neuen Anlage verwendet werden. Sollte der eingespeiste Strom der bestehenden Anlage über eine Ökostromtarifförderung der OeMAG abgegolten werden, dann ist im Zuge der Endabrechnung der Anlagenerweiterung der mit der OeMAG abzuschließende Vertrag über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom zum Marktpreis beizubringen. Sollte die bestehende Anlage im Rahmen der Förder - aktion Photovoltaik-Anlagen des Klima- und Energiefonds gefördert worden sein, sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Sollte die bestehende Anlage unter Inanspruchnahme einer anderen Investitionsförderung errichtet worden sein (z. B. Land, Gemeinde), dann sind ebenfalls keine weiteren Unterlagen erforderlich. Zusätzliche Förderungen Wird Ihre eingereichte Photovoltaik-Anlage im Rahmen der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen in der Landund Forstwirtschaft gefördert, kann für diese Anlage keine andere Bundesförderung wie z. B. Ökostromtarifförderung der OeMAG in Anspruch genommen werden. Ebenso kann die Förderung im Rahmen der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft nicht mit anderen Förderungen der Bundesländer oder Gemeinden in Anspruch genommen werden. Die Einhaltung dieser Bestimmung wird seitens der Abwicklungsstelle mittels Zählpunktnummer überprüft. Wenn dabei eine Doppelförderung festgestellt wird, ist die Förderung inklusive Zinsen zurückzuzahlen. Soweit die aus diesem Förderprogramm geförderten Maßnahmen als Endenergieverbrauchseinsparungen 4 Förderaktion Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

6 im Sinne des EEffG anrechenbar sind, werden diese zur Gänze dem Klima- und Energiefonds als strategische Maßnahme gemäß 5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise oder gänzliche Geltendmachung der anrechenbaren Maßnahmen durch Dritte, insbesondere durch Übertragung durch den/die FördernehmerIn zum Zwecke der Anrechnung auf Individualverpflichtungen gemäß 10 EEffG, ist nicht möglich. Kostenerhöhungen und Projektänderungen Bitte beachten Sie, dass Kostenerhöhungen und Projektänderungen nach Genehmigung nicht berücksichtigt werden können. Sollten sich bei Ihrem Projekt Kostenerhöhungen im Zusammenhang mit Projektänderungen vor Genehmigung ergeben, muss vor Beginn der zu ändernden Maßnahme die Abwicklungsstelle informiert und die Zustimmung eingeholt werden. Die Bestellung der wesentlichen Anlagenteile, die in der Projektänderung enthalten sind, darf erst nach Genehmigung der KPC erfolgen. Sobald die Projekt änderung von der KPC genehmigt wurde, gilt für diese Maßnahmen der Projektänderung das vom eigentlichen Antrag abweichende neue Bestelldatum. Berechnung der Förderung Der Förderbarwert wird durch Multiplikation der relevanten Anlagengröße (kwpeak) mit der Pauschale für den jeweiligen Projekttyp ermittelt. Die Förderintensität darf die gemäß Beihilfenrecht vorgegebene Höhe von 40 % der anrechenbaren förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Die KPC ermittelt den Fördersatz für die Investition als Verhältnis des Förderbarwertes zu den förderfähigen Kosten. Sollte die zulässige Förderintensität überschritten werden, wird der Förderbarwert bis zum zulässigen Höchstwert reduziert. Beispielrechnung für 0-kWp-PV-Anlage Bestimmung der förderfähigen Kosten beantragte Investitionskosten für 0-kW-Anlage Euro davon nicht förderfähig (z. B.: Behördenabgaben) Euro förderfähige Kosten Euro maximaler Fördersatz entsprechend Beihilfenrecht % ergibt maximalen Förderbetrag nach Beihilfenrecht (förderfähige Kosten x Fördersatz) Euro Standardberechnung Pauschale Anlagenleistung (0 kwp) x Förderpauschale (75 Euro/kWp) Euro Betrag ist geringer als maximaler Förderbetrag, daher Förderbarwert Euro Details zur Antragstellung Für die Einreichung des Förderantrages werden folgende Daten bzw. Unterlagen benötigt: Im Rahmen der Online-Einreichung sind folgende Angaben anzugeben: Angaben zum/zur AntragstellerIn (wie Rechtsform, Betriebsnummer, Adresse) vertretungsbefugte Person des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, -Adresse) Zustelladresse = Adresse des Antragstellers/der Antragstellerin Kurzbezeichnung (= Projektbezeichnung) im Rahmen der Angaben zum Projekt Ansprechperson (Vor- und Nachname, Telefon - nummer, -Adresse) Bankverbindung (IBAN, BIC) Angaben zum Betrieb: Branche (Landwirtschaft und Jagd bzw. Forstwirtschaft und Holzeinschlag), Betriebsgröße entsprechend der KMU-Definition Angaben zum Projekt (Anlagenart, Bestelldatum, Projektende, Projektstandort: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, BKI) Angaben zur Förderung (Angabe, ob weitere Förderungen, z. B. Landesförderungen, beantragt wurden) Förderaktion Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft 5

7 PlanerIn/BeraterIn/andere ProjektpartnerInnen, Hausbank Projektdaten (Anlagenart, Montageart, Gesamt - leistung, Ertrag, Eigenverbrauch, Modul-Fabrikat, Fabrikat Wechselrichter, Kosten der PV-Anlage, Orientierung zur Himmelsrichtung) Zählpunktnummer * Folgende Uploads sind bei der Antragstellung jedenfalls erforderlich: technische Kurzbeschreibung Nach erfolgreicher Antragstellung wird der Antrag durch die Abwicklungsstelle geprüft und dem Präsidium des Klima- und Energiefonds zur Genehmigung vorgelegt. Nach Genehmigung durch das Präsidium erhält der/die AntragstellerIn einen Fördervertrag von der Abwicklungsstelle. Nach Umsetzung der Maßnahme können die Endabrechnungsunterlagen an die Abwicklungsstelle übermittelt werden. Details zur Endabrechnung Nach Genehmigung und Umsetzung Ihres Projekts sind die Unterlagen für die Endabrechnung bei der Abwicklungsstelle einzureichen. Nach Übermittlung und Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen erfolgt die Auszahlung Ihrer Förderung. Für die Abrechnung des Förderantrages werden folgende Unterlagen benötigt: Zahlungsantrag: vollständig ausgefüllt und von dem/der AntragstellerIn unterfertigt Rechnungen (in Kopie bzw. elektronisch) ausgestellt auf den/die AntragstellerIn Hinweis: Rechnungen über Gesamtkosten kleiner 00 Euro sind nicht förderfähig Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszug) 7-seitiges Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001 eines befugten Professionisten, welches aus den Teilen Prüfbefund ( Seiten), Anlagenbuch Photo - voltaik-anlage ( Seiten) und Besichtigung, Prüfung, Messung: Photovoltaik-Anlagen (3 Seiten) besteht Nachweis der Zählpunktnummer: schriftliche Bestätigung durch den Netzbetreiber erforderlich (z. B. Netzzugangsvertrag) gegebenenfalls neuer Vertrag mit der OeMAG (siehe Punkt Anlagenerweiterung/Zusätzliche Förderungen ) Nach Erfüllung aller Fördervoraussetzungen, welche im Rahmen der Endabrechnung durch die Abwicklungsstelle geprüft werden, erhält der/die AntragstellerIn eine Verständigung über die Auszahlung der Fördermittel. Die Auszahlung kann entsprechend den zur Endabrechnung erbrachten Rechnungen und Anlagendaten auch geringer als die zugesagte Förderung ausfallen. Publizitätsmaßnahmen Nach fertiger Umsetzung der Anlage ist an prominenter Stelle auf die Förderung aus Mitteln des Klima- und Energiefonds sowie des ELER-Programms hinzuweisen. Entsprechende Vorgaben und Informationen sind auf der Website des Klima- und Energiefonds bzw. der KPC verfügbar und werden im Vertrag detailliert angeführt. Einreichfristen Für die Programmausschreibung Photovoltaik- Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft gelten folgende Fristen: Start der Ausschreibung: Ende der Ausschreibung: , 1:00 Uhr Innerhalb dieses Zeitfensters können die Förder - anträge bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingereicht werden. Es werden im Rahmen der Programmausschreibung insgesamt 4 Auswahlrunden durchgeführt. Für die ersten 3 Auswahlrunden gelten folgende Fristen: , 1:00 Uhr , 1:00 Uhr , 1:00 Uhr Die letzte Auswahlrunde erfolgt nach dem Ende der Ausschreibung. Die Genehmigungen durch das Prä - sidium des Klima- und Energiefonds erfolgen im *) Die Zählpunktnummer für den Netzparallelbetrieb der Photovoltaik-Anlage ist beim Netzbetreiber zu beantragen. Der zuständige Netzbetreiber wird zumeist in der Stromrechnung angeführt. Achtung: Die Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung der Photovoltaik-Anlage ist üblicherweise nicht ident mit der bereits existierenden Zählpunktnummer für den Strombezug. 6 Förderaktion Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

8 Anschluss an die Auswahlrunden im Juli 015, im August 015, im Oktober 015 und im Dezember 015. Eine formal vollständige Einreichung innerhalb der vorgegebenen Fristen ist Voraussetzung für die Berücksichtigung im Rahmen der 4 Auswahlrunden. Budget Für die Programmausschreibung Photovoltaik- Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft steht laut Jahresprogramm 015 des Klima- und Energiefonds ein Gesamtbudget von 4 Mio. Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind rund 1,87 Mio. Euro, die aus dem Österreichischen Programm für ländliche Entwicklung für das Jahr 015 zur Verfügung stehen. Projekte, die aufgrund des bereits ausgeschöpften Budgets 015 nicht mehr genehmigt werden können, werden in die erste Auswahlrunde des Jahres 016, sofern Budgetmittel vorhanden sind, übernommen. Rechtsgrundlage Förderrichtlinien für die Umweltförderung im Inland 015 Verordnung (EU) Nr. 1305/013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/005 Verordnung (EU) Nr. 651/014 idgf (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (014/C 04/01) Kontakt und Informationen Einreichung Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Serviceteam Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft der Kommunalkredit Public Consulting gerne zur Verfügung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstraße 9, 109 Wien Telefon: 01/ umwelt@kommunalkredit.at Förderaktion Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft 7

9 Förderablauf Vorbereitung der Dokumente Für die elektronische Einreichung des Förder - antrages sind Ihre Daten sowie einige Dokumente erforderlich und werden elektronisch abgefragt. Wir ersuchen, vor Beginn der Einreichung Folgendes entsprechend vorzubereiten: technische Beschreibung, ein Angebot sowie die Zählpunktnummer. Hinweis: Die Einreichung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung erfolgen! Förderantrag Über die Website der KPC wird der Förderantrag elektronisch erstellt. Die abgefragten Daten sind entsprechend einzutragen, die Dokumente entsprechend hochzuladen. Nach dem Absenden erhalten Sie ein Bestätigungs- mit dem anerkannten Eingangsdatum des Antrages bei der KPC. Eine verbindliche Förderzusicherung ist jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben. Diese erhalten Sie erst mit dem Fördervertrag. Hinweis: Die Projektumsetzung hat innerhalb 1 Jahres nach Genehmigung zu erfolgen Beurteilung und Genehmigung Nach Vorliegen des vollständigen Antrages werden die Inhalte von den MitarbeiterInnen der KPC geprüft und nach positiver Beurteilung vom Präsidium des Klima- und Energiefonds bei ausreichenden Budgetmitteln genehmigt. Nach Genehmigung erhalten Sie von der KPC einen entsprechenden Fördervertrag, welchen Sie mit der Unterzeichnung der beiliegenden Annahmeerklärung annehmen. Damit erhält dieser Rechtswirksamkeit. Durchlaufzeit vom Antrag bis zur Genehmigung ca. 4 Monate Übermittlung der Endabrechnung Auszahlung Nach Projektdurchführung und Bezahlung der Leistungen können die Abrechnungsunterlagen erstellt und an die KPC übermittelt werden. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen werden diese von den MitarbeiterInnen der KPC geprüft und die Förderung zur Auszahlung gebracht. Benötigte Dokumente zur Endabrechnung: Rechnungszusammenstellung ausgefüllt und unterfertigt, Rechnungen in Kopie sowie Zahlungsnachweise, 7-seitiges Prüfprotokoll, Nachweis des Zählpunktes Ab Vorlage der EA bis zur Auszahlung ca. 4 Monate 8 Förderaktion Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

10 Impressum Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Klima- und Energiefonds Gumpendorfer Straße 5/, 1060 Wien Programm-Management: Stefan Reininger Programmabwicklung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstraße 9, 109 Wien Grafische Bearbeitung: r+k kowanz Fotos: Klima- und Energiefonds/Ringhofer, fotolia.com/manfredxy Herstellungsort: Wien, Mai 015

PHOTOVOLTAIK (PV) Welche Förderungen gibt es?

PHOTOVOLTAIK (PV) Welche Förderungen gibt es? PHOTOVOLTAIK (PV) Welche Förderungen gibt es? Agenda Förderstruktur für PV-Anlagen in Österreich Tarifförderung 2015 Investitionsförderungen Neu: Investförderung für PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

Mehr

Leitfaden Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

Leitfaden Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft Version 016 Leitfaden Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, Februar 016 Vorwort Die letzten Monate

Mehr

Leitfaden Photovoltaik Anlagen in der Land und Forstwirtschaft

Leitfaden Photovoltaik Anlagen in der Land und Forstwirtschaft Version 2017 Leitfaden Photovoltaik Anlagen in der Land und Forstwirtschaft Eine Förderaktion des Klima und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, April 2017 Vorwort Im letzten Jahr wurden

Mehr

Leitfaden Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

Leitfaden Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft Leitfaden Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft Jahresprogramm 2018 / 2019 Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, Mai 2018 Inhalt Vorwort 2

Mehr

Richtlinien Förderung Photovoltaik

Richtlinien Förderung Photovoltaik A B 2 6. M Ä R Z 2 0 1 5 Richtlinien Förderung Photovoltaik für Betriebe zur Abwasserbehandlung Gültig bis: 30.11.2016 Fertigstellung und Abrechnung binnen 6 Monaten. Abteilung 4 Lebensgrundlagen und Energie

Mehr

Leitfaden Photovoltaik- Anlagen 2013

Leitfaden Photovoltaik- Anlagen 2013 Version 2013 Leitfaden Photovoltaik- Anlagen 2013 Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, April 2013 Vorwort Der Erfolgsweg der Photovoltaik wird fortgesetzt!

Mehr

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FAQ Photovoltaik-Anlagen

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FAQ Photovoltaik-Anlagen HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FAQ Photovoltaik-Anlagen Schnellübersicht Wer kann bei der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen eine Förderung beantragen? Natürliche und juristische Personen. Somit können neben Privatpersonen

Mehr

Speicherförderung und Lastmanagement Antragsformular

Speicherförderung und Lastmanagement Antragsformular Speicherförderung und Lastmanagement Antragsformular Dieses Formular dient ausschließlich der Beantragung einer Förderung von stationären elektrischen Speichern und eines Lastmanagementsystems für gewerbliche

Mehr

LEITFADEN für das OeMAG Ticketsystem

LEITFADEN für das OeMAG Ticketsystem LEITFADEN für das OeMAG Ticketsystem Genaue Informationen zur Antragstellung finden Sie unter http://www.oem-ag.at/de/foerderung/ SCHRITT 1: Ticketziehung Um einen Antrag bei der OeMAG einzureichen, müssen

Mehr

Version Leitfaden Photovoltaik- Anlagen Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Version Leitfaden Photovoltaik- Anlagen Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Version 2014 Leitfaden Photovoltaik- Anlagen Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, März 2014 Vorwort 2013 geht als Rekordjahr für Sonnenenergie in unsere

Mehr

Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe. Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ

Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe. Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ Förderungen im Überblick Tarifförderung gem. Ökostromgesetz 2013 Schul- und Kindergartenfonds Wasserwirtschaftsfonds

Mehr

Richtlinien Förderung Photovoltaik

Richtlinien Förderung Photovoltaik A B 2 6. M Ä R Z 2 0 1 5 Richtlinien Förderung Photovoltaik für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Fertigstellung und Abrechnung binnen 6 Monaten spätestens jedoch bis 30.11.2016 Abteilung 4 Lebensgrundlagen

Mehr

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FAQ FÖRDERAKTION HOLZHEIZUNGEN

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FAQ FÖRDERAKTION HOLZHEIZUNGEN HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FAQ FÖRDERAKTION HOLZHEIZUNGEN Förderungsgegenstand und Voraussetzungen 2 1. Wer erhält eine Förderung? 2 2. Welche Anlagen werden gefördert? 2 3. Welche Anlagen werden nicht gefördert?

Mehr

Richtlinien Förderprogramm Effiziente Photovoltaik Sonderaktion Schulen

Richtlinien Förderprogramm Effiziente Photovoltaik Sonderaktion Schulen Richtlinien Förderprogramm Effiziente Photovoltaik Sonderaktion Schulen Die Bezeichnungen von Personen, Personengruppen, Funktionen usw. gelten unabhängig vom jeweiligen grammatikalischen Geschlecht des

Mehr

LEITFADEN für das OeMAG Ticketsystem

LEITFADEN für das OeMAG Ticketsystem LEITFADEN für das OeMAG Ticketsystem Genaue Informationen zur Antragstellung finden Sie unter http://www.oem-ag.at/de/foerderung/ Um einen Antrag bei der OeMAG einzureichen, müssen Sie zuerst ein Ticket

Mehr

Leitfaden Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen in Fertighäusern 2012

Leitfaden Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen in Fertighäusern 2012 powered by Leitfaden Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen in Fertighäusern 2012 Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung ertex solar Mohr Wien, April 2012 Vorwort

Mehr

Richtlinien Förderung Photovoltaik

Richtlinien Förderung Photovoltaik A B 2 6. M Ä R Z 2 0 1 5 Richtlinien Förderung Photovoltaik für private Haushalte Fertigstellung und Abrechnung binnen 6 Monaten spätestens jedoch bis 30.11.2016 Abteilung 4 Lebensgrundlagen und Energie

Mehr

Merkblatt Infrastruktur

Merkblatt Infrastruktur Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden

Mehr

Photovoltaikfinanzierung. mit der. SWK Bank

Photovoltaikfinanzierung. mit der. SWK Bank Photovoltaikfinanzierung mit der SWK Bank Solarkredit Die günstige Solarfinanzierung Leitfaden Stand: Dezember 2012 Finanzierungs-Checkliste 2 2 Mindestkreditsumme: 5.000 Höchstkreditsumme: 100.000 Mindestalter

Mehr

Leitfaden Photovoltaik-Anlagen 2011

Leitfaden Photovoltaik-Anlagen 2011 Version 2011 Leitfaden Photovoltaik-Anlagen 2011 Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, März 2011 Vorwort Die direkte Umsetzung der quasi unerschöpflichen

Mehr

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG M 1

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG M 1 AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG M 1 zur Förderung eines Vorhabens im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 1. ALLGEMEINE ANGABEN Für alle Datumsfelder des Förderungsantrages

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

LANDESFÖRDERUNG für PV-ANLAGEN in GEMEINDEN Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Gemeinde Trebesing

LANDESFÖRDERUNG für PV-ANLAGEN in GEMEINDEN Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Gemeinde Trebesing LANDESFÖRDERUNG für PV-ANLAGEN in GEMEINDEN Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Gemeinde Trebesing Ansicht Süd Koschutastraße 4 9020 Klagenfurt am Wörthersee erstellt am: Bericht Nr.: Seite 2 von

Mehr

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FAQ FÖRDERAKTION PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN in der Land- und Forstwirtschaft

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FAQ FÖRDERAKTION PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN in der Land- und Forstwirtschaft Inhaltsverzeichnis HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FAQ FÖRDERAKTION PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN in der Land- und Forstwirtschaft Förderungsgegenstand und Voraussetzungen... 2 1. Wann spricht man von einer Erweiterung

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

LEITFADEN ZUR ERFASSUNG DER VERTRAGSRELEVANTEN DATEN

LEITFADEN ZUR ERFASSUNG DER VERTRAGSRELEVANTEN DATEN LEITFADEN ZUR ERFASSUNG DER VERTRAGSRELEVANTEN DATEN Genaue Informationen zur Antragstellung finden Sie unter http://www.oem-ag.at/de/foerderung/ Sie haben nun folgende E-Mail erhalten, mit der Sie zur

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

KWF-Programm»Impulsprojekte«

KWF-Programm»Impulsprojekte« KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und

Mehr

INVESTITIONSFÖRDERUNG,,MUSTERSANIERUNGEN In Klima- und Energiemodellregionen. Arch. Dipl.-Ing. Gerhard Kopeinig ARCH+MORE ZT GmbH

INVESTITIONSFÖRDERUNG,,MUSTERSANIERUNGEN In Klima- und Energiemodellregionen. Arch. Dipl.-Ing. Gerhard Kopeinig ARCH+MORE ZT GmbH INVESTITIONSFÖRDERUNG,,MUSTERSANIERUNGEN In Klima- und Energiemodellregionen Zielgruppen Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung

Mehr

Ratgeber Stromspeicher kaufen

Ratgeber Stromspeicher kaufen Autor: Dr. Jörg Heidjann Version 1.0 17. Juni 2015 Ratgeber Stromspeicher kaufen Stromspeicher richtig planen, kaufen und installieren. In diesem Ratgeber werden die folgenden Fragen beantwortet: Wie finde

Mehr

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG 4.1.1.

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG 4.1.1. AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG 4.1.1. zur Förderung eines Vorhabens des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2014-2020 1. ALLGEMEINE ANGABEN Für alle Datumsfelder des

Mehr

Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Kleinwasserkraftwerksanlagen 3.

Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Kleinwasserkraftwerksanlagen 3. Entwurf Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen festgesetzt werden (Ökostromverordnung 2005) Auf Grund des 11 des

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2015 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte

Mehr

(Grundlage: Spezielle Richtlinien zur Förderung von Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen in Linz vom 24. April 2008) Straße PLZ Ort

(Grundlage: Spezielle Richtlinien zur Förderung von Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen in Linz vom 24. April 2008) Straße PLZ Ort Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973

Mehr

Ausfüllhilfe für Förderungsantrag. Vorhabensart 3.1.1 Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen

Ausfüllhilfe für Förderungsantrag. Vorhabensart 3.1.1 Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen Ausfüllhilfe für Förderungsantrag Vorhabensart 3.1.1 Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen zur Förderung eines Vorhabens des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2014-2020

Mehr

Förderungsinformationen SANIERUNGSSCHECK 2011 Thermische Sanierung privater Wohnbau Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive

Förderungsinformationen SANIERUNGSSCHECK 2011 Thermische Sanierung privater Wohnbau Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive Infoblatt 1/6 Gemeinsam mehr erreichen Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Projekt zugunsten unserer Umwelt entschieden haben. Die Österreichische Bundesregierung unterstützt Sie bei diesem Vorhaben

Mehr

FAQ, häufig gestellte Fragen. 1. Wie kann ich meinen Förderantrag bei der Burgenländischen Energie Agentur stellen?

FAQ, häufig gestellte Fragen. 1. Wie kann ich meinen Förderantrag bei der Burgenländischen Energie Agentur stellen? FAQ, häufig gestellte Fragen 1. Wie kann ich meinen Förderantrag bei der Burgenländischen Energie Agentur stellen? Der Antrag ist in Original samt allen erforderlichen Unterlagen entweder persönlich abzugeben

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Leitfaden Photovoltaik-Anlagen

Leitfaden Photovoltaik-Anlagen Leitfaden Photovoltaik-Anlagen Jahresprogramm 2018 Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, Mai 2018 Inhalt Vorwort 2 1.0 Ziele der Förderaktion 3 2.0 Fördergegenstand

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Anlage Stellenbeschreibung (Nr. )

Anlage Stellenbeschreibung (Nr. ) Anlage Stellenbeschreibung (Nr. ) Antragsteller/in Ausführende Stelle (Immer ausfüllen, auch wenn Antragsteller und ausführende Stelle identisch sind.) Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Projektleitung

Mehr

HAUSHALTS- GROSSGERÄTE

HAUSHALTS- GROSSGERÄTE swb-förderprogramm HAUSHALTS- GROSSGERÄTE Ihr Förderprogramm für energieeffiziente Haushaltsgroßgeräte JETZT BIS ZU 100 SICHERN! Ihr Förderprogramm für energieeffiziente Haushaltsgroßgeräte Auf einen Blick:

Mehr

VARTA Storage KfW-Programm 275

VARTA Storage KfW-Programm 275 VARTA Storage KfW-Programm 275 1 Was wird gefördert? 1. Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem (PV-Leistung: max. 30 kwp) 2. Ein stationäres Batteriespeichersystem,

Mehr

Zahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise

Zahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise Zahlung und Zahlungsnachweis Hinweise Zahlung und Zahlungsnachweis 2 Zahlung Bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen, müssen Sie mindestens Ihren Eigenanteil an den entstandenen Beratungskosten bezahlt

Mehr

DIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT

DIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT DIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT Neue Dokumente hochladen Neue Dokumente hochladen Loggen Sie sich auf unserer Homepage ein, um neue Dokumente bei insign hochzuladen. Neue Dokumente

Mehr

Bedienungsanleitung EKZ Preis- und Produktvergleichsrechner

Bedienungsanleitung EKZ Preis- und Produktvergleichsrechner Anleitung Bedienungsanleitung EKZ Preis- und Produktvergleichsrechner 0 Einleitung.. Seite 2 1 Mein Verbrauch Seite 2 2 Preisdetails Seite 3 3 Mehr Qualität mit Solarstrom.. Seite 4 4 Übersicht und Bestellung...

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn HAUSANSCHRIFT Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn UST.-ID.-NR. DE 114 110 249 BEARBEITET VON Anke Reich TEL +49 (0)2 28 99 68 45-2550 FAX +49 (0)2 28

Mehr

Kapitel I: Registrierung im Portal

Kapitel I: Registrierung im Portal Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Soliva Energiekonzept. Stand 13.03.2013

Soliva Energiekonzept. Stand 13.03.2013 Soliva Energiekonzept Stand 13.03.2013 Ihr Sorglos Paket Der Wechsel zu sauberem Strom ist so einfach wie der Wechsel des Stromanbieters. Keine Ausschreibung, keine Konfiguration. Sie stellen Ihr Dach

Mehr

Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken

Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken 1 Schritte zum Mobilitätsantrag Beantragung der ECHE (Erasmus Charter for Higher Education 2014-2020) Registrierung

Mehr

Information zum neuen ELBA Zahlungsbeleg ( SEPA Überweisung )

Information zum neuen ELBA Zahlungsbeleg ( SEPA Überweisung ) Information zum neuen ELBA Zahlungsbeleg ( SEPA Überweisung ) Im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs werden mittelfristig Kontonummer und BLZ durch IBAN und BIC abgelöst! Dies

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Wir wissen, dass es möglich ist! 100% QUALITÄT Made in Germany

Wir wissen, dass es möglich ist! 100% QUALITÄT Made in Germany Wir wissen, dass es möglich ist! 100% QUALITÄT Made in Germany Problemstellung Sichere und stabile Stromversorgung Im normalen Alltag wird der benötigte Strom mithilfe verschiedener Energiequellen produziert,

Mehr

LEITFADEN für das OeMAG Ticketsystem

LEITFADEN für das OeMAG Ticketsystem LEITFADEN für das OeMAG Ticketsystem Genaue Informationen zur Antragstellung finden Sie unter http://www.oem-ag.at/de/foerderung/ Um einen Antrag bei der OeMAG einzureichen, müssen Sie zuerst ein Ticket

Mehr

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original

Mehr

(Beiblatt B 3) An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien. Antragsteller: Adresse einer in Österreich gelegenen Niederlassung:

(Beiblatt B 3) An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien. Antragsteller: Adresse einer in Österreich gelegenen Niederlassung: An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien Antragsteller: [Firma oder Name] [Firmenbuchnummer/Handelsregisternummer bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften,

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

www.energie-autarkie.at

www.energie-autarkie.at Energie-Autarkie Photovoltaik Windenergie Energieoptimierung BÜRO Paul-Hackhofer Str. 1 9400 Wolfsberg +43 664 5 246 000 g.rampitsch@energie-autarkie.at TESTANLAGE Prebl 71 9461 Prebl +43 664 5 246 000

Mehr

A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung

A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten 6901 Bregenz 1. Förderungswerberin/Förderungswerber: Name des Unternehmens:

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Hinzufügen zusätzlicher Aktivitäten/Angaben und Aktivieren von relevanten Feldern, um Angaben zu machen

Hinzufügen zusätzlicher Aktivitäten/Angaben und Aktivieren von relevanten Feldern, um Angaben zu machen Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars für Projekte in der Leitaktion 1 im EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION Was ist beim Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars zu beachten? (Stand: 24.02.2014)

Mehr

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern? Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -

Mehr

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag?

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Scheidungsformular 1. Personendaten 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Einer der Eheleute muss "Antragsteller" des Scheidungsantrags sein. Welcher Ehepartner den Antrag stellt, ist in

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Seite 9 von 17 Anlage 1 Hier: Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde - hier: Antrag Antrag auf

Mehr

Bekanntgabe von künstlerischen Diplom-/Masterarbeiten in KUGonline

Bekanntgabe von künstlerischen Diplom-/Masterarbeiten in KUGonline Bekanntgabe von künstlerischen Diplom-/Masterarbeiten in KUGonline Kurzbeschreibung Das elektronische Formular Bekanntgabe künstlerische Diplom-/Masterarbeit ermöglicht es, dass Studierende in KUGonline

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Teil II 459. Verordnung: Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 ÖSET-VO 2016 459. Verordnung des Bundesministers

Mehr

L 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E

L 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E WOHLFAHRTSFONDS L 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E An die Ärztekammer für Niederösterreich Wohlfahrtsfonds Wipplingerstraße 2 1010 Wien Übermittlung

Mehr

Ausfüllhilfe ESTA USA

Ausfüllhilfe ESTA USA Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung noch rechtzeitig erteilt werden kann. Die ESTA-Genehmigung ist für zwei

Mehr

- Pv-Einspeisevertrag -

- Pv-Einspeisevertrag - Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichten des Elektronischen Postfachs Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach

Mehr

LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe

LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe LPR Anhang 5.4 Anlage zum Antrag vom Antragsteller LaIS-Nr. (wird von der Bewilligungsstelle ausgefüllt) D1: Investition in kleine landwirtschaftliche

Mehr

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht. Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht

Mehr

Jetzt Sonne kaufen und für die Zukunft vorsorgen!

Jetzt Sonne kaufen und für die Zukunft vorsorgen! Jetzt Sonne kaufen und für die Zukunft vorsorgen! Photovoltaik Strom aus der Sonne! Die Energie AG zählt seit Jahren zu den Vorreitern im Bereich der erneuerbaren Energien. Mit der Aktion Solarenergie

Mehr

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Neben der Variante der Volleinspeisung des Solarstroms wird seit dem 01.01.2009 auch der Selbstverbrauch des Solarstroms gefördert. Hierbei erhält der Anlagenbetreiber

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz

Mehr

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut

Mehr

Netzgekoppelte Solarstromanlage

Netzgekoppelte Solarstromanlage "Banal gesagt führt nur ein Weg zum Erfolg, nämlich mit dem zu arbeiten, was die Natur hat und was sie bietet. Dabei geht es darum, in einem positiven Kreislauf mit der Umwelt zu wirtschaften. Man nennt

Mehr

Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht. Produktinformation. ekvdialog. Kostenvoranschläge leicht gemacht

Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht. Produktinformation. ekvdialog. Kostenvoranschläge leicht gemacht Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht Oktober 2011 1 ekvdialog ekvdialog ermöglicht Ihnen eine komfortable Abwicklung aller Kostenvoranschläge (= KV) im Hilfsmittelumfeld. Mit

Mehr

Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung

Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung 2 Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei

Mehr

EIN SAUBERER SCHRITT. VIELE SAUBERE VORTEILE.

EIN SAUBERER SCHRITT. VIELE SAUBERE VORTEILE. EIN SAUBERER SCHRITT. VIELE SAUBERE VORTEILE. Der Verbund ist Österreichs größter Stromerzeuger aus heimischer und umweltfreundlicher Wasserkraft. Die Nutzung heimischer, natürlicher und erneuerbarer Ressourcen

Mehr

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG FORST

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG FORST AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG FORST zur Förderung eines Vorhabens im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 1. ALLGEMEINE ANGABEN Für alle Datumsfelder des Förderungsantrages

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

swb-förderprogramm PEDELECS UND CO. Ihr Förderprogramm für leichte Elektrofahrzeuge mit Lithium-Ionen-Akku-Technologie JETZT BIS ZU SICHERN!

swb-förderprogramm PEDELECS UND CO. Ihr Förderprogramm für leichte Elektrofahrzeuge mit Lithium-Ionen-Akku-Technologie JETZT BIS ZU SICHERN! swb-förderprogramm PEDELECS UND CO. Ihr Förderprogramm für leichte Elektrofahrzeuge mit Lithium-Ionen-Akku-Technologie JETZT BIS ZU 100 SICHERN! Ihr Förderprogramm für leichte Elektrofahrzeuge mit Lithium-Ionen-Akku-Technologie

Mehr

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Stadtwerke Gotha Netz GmbH Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Mehr

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung

Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung Intersolar München 2010 Intersolar München 2010 Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung Ralf Haselhuhn Vorsitzender des Fachausschusses Photovoltaik Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie LV Berlin Brandenburg

Mehr

Photovoltaik - Anlage zur Stromerzeugung. Leistungsbeschreibung und Zusatz vereinbarung für Halplus Strom Solar+ für Privatkunden. www.evh.

Photovoltaik - Anlage zur Stromerzeugung. Leistungsbeschreibung und Zusatz vereinbarung für Halplus Strom Solar+ für Privatkunden. www.evh. Photovoltaik - Anlage zur Stromerzeugung Leistungsbeschreibung und Zusatz vereinbarung für Halplus Strom Solar+ für Privatkunden www.evh.de Kundencenter: 0800 581 33 33 Strom von der Sonne für Sie. Halplus

Mehr

Bestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen

Bestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen Bestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen Sehr geehrte Damen und Herren, der Kauf eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements

Mehr

Vorbereitung. Zwischenevaluierung Research Studios Austria

Vorbereitung. Zwischenevaluierung Research Studios Austria Vorbereitung Zwischenevaluierung Research Studios Austria Herbst 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Wer evaluiert?... 2 2. Was wird inhaltlich geprüft?... 2 3. Was wird wirtschaftlich geprüft?... 2 4. Wie sieht

Mehr