der Verwaltungsgemeinschaft Jahrgang 20 Samstag, den 1. April 2017 Nummer 3

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1 AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Jahrgang 20 Samstag, den 1. April 2017 Nummer 3 Nächster Redaktionsschluss: Nächster Erscheinungstermin: Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und der Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und ihrer Mitgliedsgemeinden finden Sie im Internet unter FROHE OSTERN gänseblümchen / pixelio.de Die besten Wünsche zum Osterfest übermitteln Ihnen Günther Hülle, Bürgermeister Gemeinde Alkersleben Burkhard Walther, Bürgermeister Gemeinde Dornheim Matthias Wacker, Bürgermeister Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Rudolf Neubig, Bürgermeister Gemeinde Elleben Klaus Böhm, Bürgermeister Gemeinde Elxleben Hans-Jürgen Langer, Bürgermeister Gemeinde Kirchheim Klaus Kolodziej, Bürgermeister Osthausen-Wülfershausen Uwe Zschetzsche, Bürgermeister Gemeinde Rockhausen Uwe Leuthardt, Bürgermeister Gemeinde Witzleben Diana Machalett, Gemeinschaftsvorsitzende Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

2 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/2017 Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten der Verwaltung Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in Kirchheim Mo Uhr Uhr Di Uhr Uhr Mi. geschlossen Do Uhr Uhr Fr Uhr Telefon : / Fax: / Telefon Kasse / und Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten derzeit im Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, Amt Wachsenburg Di. 14:30 17:30 Uhr Telefon-Nr.: / Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt in Stadtilm Montag geschlossen Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Telefon: / Info Kindertageseinrichtungen Sprechzeiten der Leiterinnen und Ansprechpartner in den Kindertageseinrichtungen Frau Horeis / Frau Hoffmann in der Verwaltung der VG Riechheimer Berg in Kirchheim: Dienstag von 8:00 Uhr 17:00 Uhr Uns bzw. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie wie folgt in den Kindertageseinrichtungen: Kita Elleben Im Wiesengrund :00-17:00 Uhr Kita Osthausen Osthäuser Rasselbande :00-17:00 Uhr Kita Wüllersleben Pfiffikus :00-17:00 Uhr Kita Elxleben Die kleinen Strolche :00-17:00 Uhr Kita Dornheim Die lustigen Frösche :00-17:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden. Tel /62441 Kita Kirchheim Zwergenland Sprechzeiten des Leiters der Kindertageseinrichtung, Herr Schuster in der Kita Zwergenland : Dienstag von 15:00 Uhr - 17:00 Uhr Bekanntmachung anderer Institutionen und Einrichtungen: Der Bürger soll entscheiden Gebietsreformgegner bleiben auf Kurs Wie die Medien meldeten, hat Ministerpräsident Bodo Ramelow ein Gespräch mit dem Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.v. abgesagt, zu dem er für den nach Erfurt eingeladen hatte. Thema sollte die Gebietsreform der Landesregierung sein. Vorbedingung des Ministerpräsidenten für das Gespräch war ein Verzicht des Vereins darauf, über das Ob der Gebietsreform zu reden. Mit diesem Zugeständnis hätte der Verein sein Hauptziel schon vor Gesprächsbeginn aufgegeben. Denn er will die Thüringer Wahlbürger im Rahmen eines Volksbegehrens über das Reformprojekt der Landesregierung befinden lassen. Darin unterstützen ihn über Bürger des Freistaates. Dem Verein geht es also genau um das Ob, welches der Ministerpräsident nicht besprochen wissen möchte. Deshalb machte der Verein den Ministerpräsidenten vorab schriftlich darauf aufmerksam, daß dieses Ziel nicht zur Disposition steht und daß darüber auch nicht verhandelt werden kann. Darauf folgte die Ausladung. Es ist offensichtlich, daß die Landesregierung tut, was sie kann, um die Wahlbürger nicht zu Wort kommen zu lassen und Verwirrung zu stiften. Dazu zählt die Klage der Landesregierung zur Verhinderung des Volksbegehrens gegen die Gebietsreform, welches der Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.v. initiiert hat. Dazu zählte der beschriebene Versuch des Ministerpräsidenten den Verein durch abwegige Vorbedingungen für Gespräche von seinem Ziel der Bürgerbefragung abzubringen. Dazu zählt seit Aschermittwoch die sonderbare Medieninformation 29/2017 des Innenministeriums, die versucht, ausgerechnet dem Verein Selbstverwaltung für Thüringen e.v. die Verantwortung für die Umsetzung des völlig mißlungenen Vorschaltgesetzes zuzuschieben. Die Antwort des Vereins ist klar. Er wird das Volksbegehren vor dem Verfassungsgerichtshof verteidigen. Er wird zum den Thüringer Bürgeraufruf in Gang setzen, der die Thüringer Wahlbürger zum Votum über die Gebietsreform bittet. Schließlich wird der Verein mit der interessierten breiten Öffentlichkeit weiterhin sehr engagiert über das Ob der Gebietsreform sprechen. Selbstverwaltung für Thüringen e.v. Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, Kirchheim Tel.: / , Fax: / Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg (Gemeinden: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

3 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/2017 Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse aus der gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte Alkersleben und Osthausen-Wülfershausen vom Alkersleben Beschluss-Nr.: 48 / 2017 Niederschrift der Sitzung vom Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 49 / 2017 Vereinbarung zur Ergänzung des Geschäftsbesorgungsvertrages Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt die Vereinbarung zur Ergänzung des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen den Gemeinden Alkersleben und Osthausen- Wülfershausen über die Planung, Errichtung und Finanzierung von Photovoltaikanlagen mit der Flugplatzgesellschaft Alkersleben Wülfershausen mbh vom , ergänzt durch den 1. Nachtrag vom , die Vereinbarung vom und den Nachtrag vom gemäß beigefügter Anlage. Damit ist der Bürgermeister zur Unterzeichnung der Vereinbarung für die Gemeinde berechtigt und verpflichte und die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Gemeinde Alkersleben haben dem Geschäftsführer der FAW mbh die Weisung zu erteilen, die Vereinbarung zur Ergänzung des Geschäftsbesorgungsvertrages für die FAW mbh zu unterzeichnen. Beschluss-Nr.: 50 / 2017 Änderung zum Forderungskaufvertrag zwischen der FAW mbh und der DKB AG Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt die Änderung zum Forderungskaufvertrag zwischen der FAW mbh und der DKB AG vom gemäß beigefügter Anlage. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Gemeinde Alkersleben haben dem Geschäftsführer der FAW mbh die Weisung zu erteilen, die Änderung zum Forderungskaufvertrag für die FAW mbh zu unterzeichnen. Osthausen-Wülfershausen Beschluss- Nr.: 55 / 2017 Niederschrift der Sitzung vom Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift der Sitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss- Nr.: 56 / 2017 Vereinbarung zur Ergänzung des Geschäftsbesorgungsvertrages Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt die Vereinbarung zur Ergänzung des Geschäftsbe- sorgungsvertrages zwischen den Gemeinden Alkersleben und Osthausen-Wülfershausen über die Planung, Errichtung und Finanzierung von Photovoltaikanlagen mit der Flugplatzgesellschaft Alkersleben Wülfershausen mbh vom , ergänzt durch den 1. Nachtrag vom , die Vereinbarung vom und den Nachtrag vom gemäß beigefügter Anlage. Damit ist der Bürgermeister zur Unterzeichnung der Vereinbarung für die Gemeinde berechtigt und verpflichtet und die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Gemeinde Osthausen- Wülfershausen haben dem Geschäftsführer der FAW mbh die Weisung zu erteilen, die Vereinbarung zur Ergänzung des Geschäftsbesorgungsvertrages für die FAW mbh zu unterzeichnen. Beschluss- Nr.: 57 / 2017 Änderung zum Forderungskaufvertrag zwischen der FAW mbh und der DKB AG Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt die Änderung zum Forderungskaufvertrag zwischen der FAW mbh und der DKB AG vom gemäß beigefügter Anlage. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen haben dem Geschäftsführer der FAW mbh die Weisung zu erteilen, die Änderung zum Forderungskaufvertrag für die FAW mbh zu unterzeichnen. Bekanntmachungen von Satzungen 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Aufgrund 34 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S. 558) hat der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben in seiner Sitzung am die folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung beschlossen: 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Die Geschäftsordnung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben, Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, vom wird wie folgt geändert: Artikel 1 1 Abs. 3 - Einberufung des Gemeinderats - erhält folgende neue Fassung: (3) Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn dies mindestens ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. Dies gilt nicht, wenn der Gemeinderat den gleichen Beratungsgegenstand innerhalb der letzten drei Monate bereits beraten hat, es sei denn, dass sich die Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat Artikel 2 20 Abs. 3 - Zuständigkeit des Bürgermeisters - erhält folgende neue Fassung: (3) Laufende Angelegenheiten nach Absatz 2, Satz 1 sind alltägliche Verwaltungsgeschäfte der Verwaltungsgemeinschaft, die keine grundsätzliche Bedeutung haben und für den Vollzug des Haushaltes keine erhebliche Rolle spielen. Hierzu gehören insbesondere:

4 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/ Vollzug der Satzungen, 2. Die Vergabe von Aufträgen für ständig wiederkehrende Lieferungen und Leistungen für den laufenden Betrieb (z.b. Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und für den Unterhalt von Fahrzeugen, Geschäftsausgaben für die Gemeinde, Verbrauchsmaterial für Anstalten und Einrichtungen, Geräte und Ausstattungsgegenstände) im Verwaltungshaushalt bis zur Höhe der haushaltsmäßigen Ermächtigung, im Vermögenshaushalt für Investitionen bis zu einer Höhe von ,00, 3. Der Abschluss von bürgerlich-rechtlichen und öffentlichrechtlichen Verträgen (z.b. Kauf-, Miet-, Pacht-, Werklieferungs-, Dienstleistungsverträge; Straßenbaukosten-, Anschlussbeitrags- und Benutzungsverträge) und die Vornahme sonstiger bürgerlich-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Rechtshandlungen (grundbuchrechtliche Erklärungen, Kündigungen, Wohnungen, Rücktritte) bis zu einer Wertgrenze des Rechtsverhältnisses von 2.500,00 Euro, einmaliger oder jährlicher laufender Belastungen, 4. Abschluss von Vergleichen, die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmittel die Einleitung von Aktivprozessen, wenn der Streitwert 5.000,00 Euro oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde 1.000,00 Euro nicht übersteigt, sowie die Führung aller gegen die Gemeinde gerichteten Passivprozesse, 5. die Niederschlagung bis zu einem Betrag von 500,00 Euro, der Erlass bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro oder die Stundung uneinbringlicher Steuern bis zu einem Betrag von 5.000,00 Euro, Abgaben und sonstiger öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 5.000,00 Euro sowie die Stundung von Zahlungsansprüchen bis zu einem Betrag von 2.500,00 Euro auf die Dauer von 7-12 Monaten, bis zu 5.000,00 Euro auf die Dauer von bis zu 6 Monaten, Ausgaben und Auftragserteilungen bis zu einer Höhe von 5.000,00 Euro als Einzelgenehmigung aus Sammelbeträgen, 6. Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des durch die Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrages, 7. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben bis zu Höhe von 2.500,00 Euro und außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 2.500,00 Euro jeweils im Einzelfall. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Der Bürgermeister ist berechtigt, bis zu vorstehenden Grenzen Mittel, die durch anderweitige Einsparungen zur Verfügung stehen, Mehreinnahmen und Mittel der Deckungsreserve in Anspruch zu nehmen. 8. Gewährung von freiwilligen Zuweisungen und Zuschüssen im Rahmen des Haushaltsplans, soweit sie im Einzelfall 300,00 Euro nicht übersteigen, 9. die Anordnung von haushaltswirtschaftlichen Sperren ( 28 Abs. 2 ThürGemHV) In-Kraft-Treten Diese 2. Änderung der Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg vom (Ausfertigungsdatum) Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S. 558), erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben folgende Satzung: 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Die Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben, Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, vom , wird wie folgt geändert: Artikel 1 9 Ausschüsse - erhält folgende neue Fassung: (1) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen bestehen, sind diese der Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Gemeinderatsmitglieder, so kann jedes Gemeinderatsmitglied, das im Übrigen keinen Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht mitzuwirken. Der Gemeinderat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem Ausschuss dieses Gemeinderatsmitglied zugewiesen wird. (2) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien erfolgt einheitlich nach dem Höchstzahlenverfahren nach d`hondt. (3) Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am 1. des darauf folgenden Monats nach der Bekanntmachung im Amts- und Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg in Kraft. Verstöße i.s. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Verstöße i.s. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Bösleben, den gez. Matthias Wacker - Siegel - Bürgermeister Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Bösleben, den gez. Matthias Wacker - Siegel - Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben (Landkreis Ilm Kreis) vom für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;

5 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Nr. 3/2017 Bekanntmachung von Beschlüssen Ausgaben mit ,00 Euro und im Vermögenshaushalt des Gemeinderates in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 1) Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Bösleben-Wüllersleben aus der Ratssitzung vom Beschluss Nr.: 115 / 2017 Beschluss-Tag: Niederschrift vom öffentlicher Teil Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 Euro festgesetzt. nicht belegt 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Jahr 2017 liegt in der Zeit vom bis während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Jahr 2017 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2017 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gemeinde Bösleben Wüllersleben, den gez. Matthias Wacker Bürgermeister - Siegel - 1) - nachrichtlich Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.h. b) für die Grundstücke (B) 400 v.h. Beschluss Nr.: 116 / 2017 Beschluss-Tag: Haushaltsatzung / Haushaltsplan 2017 Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit folgenden Änderungen: Vermögenshaushalt: Abschnitt : Gruppierung ,00 Abschnitt : Sanierung Feuerwehrgebäude, OT Wüllersleben Entnahme aus der allgemeinen Rücklage Gruppierung ,00 und folgenden Anlagen und Änderungen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss Nr.: 117 / 2017 Beschluss-Tag: Finanzplan 2017 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2017 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage. Beschluss Nr.: 118 / 2017 Beschluss-Tag: Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage. Beschluss Nr.: 119 / 2017 Beschluss-Tag: Änderungssatzung der Hauptsatzung Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage. 2. Gewerbesteuer 400 v. H. gemäß Gemeinderatsbeschluss 84/2011 vom Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben vom (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 12/2011 vom )

6 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/2017 Öffentliche Bekanntmachung Mitteilungen Bebauungsplan Gemeinde Dornheim Sport- und Freizeitzentrum Am Angertor, Dornheim Verkürzte öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs (gemäß 3 Abs. 2 i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB) Der Gemeinderat Dornheim hat in seiner Gemeinderatssitzung am mit Beschluss-Nr. 113/2014 die Aufstellung gemäß 2 BauGB für den Bebauungsplan Sport-und Freizeitzentrum, Am Angertor, Dornheim beschlossen. Aufgrund dessen verfolgt die Gemeinde Dornheim das Ziel, ihren für Sport- und Freizeitaktivitäten genutzten Bereich mit den damit in Zusammenhang stehenden Nutzungen in seinem Bestand planungsrechtlich auszuweisen und als Sondergebiet neu festzusetzen. Mit dem Bebauungsplan Sport- und Freizeitzentrum, Am Angertor, Dornheim wird die planungsrechtliche Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung des Standortes als Sport- und Freizeitzentrum geschaffen. Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Dornheim. Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind der nachfolgenden Übersichtskarte (unmaßstäblich) zu entnehmen: Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes mit Stand 01/2017 gern. 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung gern. 4 Abs.2 BauGB haben in der Zeit vorn bis einschließlich stattgefunden. Die im Rahmen der Beteiligungen vorgebrachten Anregungen bedingen eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: - Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhe - Konkretisierung von geplanten Flächennutzungen - Klarstellung von Ergebnisse aus der Schallimmissionsprognose - redaktionelle Korrekturen Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes ist erneut offenzulegen. Gemäß 4a Abs.3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Offenlage gern. 3 Abs.2 BauGB angemessen auf 2 Wochen verkürzt. Die geänderten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Sport- und Freizeitzentrum, Am Angertor, Dornheim der Gemeinde Dornheim mit Stand 04/2017, bestehend aus der Planzeichnung Maßstab 1:1.000, den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Grünordnungsplan liegen verkürzt in der Zeit vom bis einschließlich in der VG Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, Kirchheim während der Dienststunden Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gern. 4a Abs.3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass während dieser Auslegungsfrist nur zu den vorgenommenen Änderungen von jedermann Anregungen zum geänderten Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Sport- und Freizeitzentrum, Am Angertor, Dornheim unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden: Fachplanungen, Gutachten, Studien: - Akustik und Schallschutz Rosenheinrich - ASR (2016): Schallimmissionsprognose zum B-Plan Sport- und Freizeitzentrum Am Angertor Dornheim - LEG Thüringen GmbH (2017): Umweltbericht und Grünordnungsplan für den Bebauungsplan Sport- und Freizeitzentrum Am Angertor, Dornheim umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden: - Landratsamt Ilm-Kreis vom ; Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom ; WAZV Arnstadt und Umgebung vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung vom Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite

7 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/2017 Art der Umweltinformationen Themenblöcke nach Schutzgütern Schlagwortartige Kurzcharakterisierung; Hinweise Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Mensch Tier Pflanzen Boden Wasser Luft Klima Landschaft Kulturgüter Sachgüter Wechselwirkungen x x x x x x x - Immissionsschutz; - Bodenschutz (verfüllter Dorfteich, schonender Umgang mit Grund u. Boden), - Schutz des Grund-/ Oberflächenwassers, Versickerungsnachweis; - Eingriffsregelung, Ausgleichsmaßnahmen, Pflanzungen, Umweltbericht; - Grünflächen-/ Freizeitnutzung; - Auftreten von archäologischen Funden; - Ver-/ Entsorgung; - Raumordnung/ Landesplanung; Schallimmissionsprognose x Begrenzung möglicher Lärmbelastungen Umweltbericht, Grünordnungsplalung/grünordn. x x x x x x x x x x x Auseinandersetzung mit allen Schutzgütern; Eingriffsrege- Maßnahmen Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar Weimarplatz 4, Weimar Belang: Boden, Mensch, Landschaft/Grünflächen, Ausgleichsmaßnahmen, Immissionsschutz Landratsamt Ilm-Kreis Ritterstraße 14, Arnstadt Belang: Mensch, Boden, Wasser, Umweltbericht, Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen, Immissionsschutz WAZV Arnstadt und Umgebung Belang: Boden/ Wasser, Pflanzen Postfach 12 64, Arnstadt Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Humboldtstr. 11, Weimar Belang: Kultur-/ Sachgüter, Auftreten von archäologischen Funden; Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Belang: Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen Hans-C.-Wirz-Str. 2, Gotha Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert bzw. von der Auslegung benachrichtigt. Die Frist zur Stellungnahme wird gern. 4a Abs.3 Satz 3 angemessen auf 2 Wochen verkürzt. Anregungen sind gern. 4a Abs.3 Satz 2 nur zu den Änderungen vorzubringen. Dornheim, den Burkhard Walther Bürgermeister Gemeinde Elxleben Bekanntmachungen von Satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Elxleben (Landkreis Ilm-Kreis) vom für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Elxleben folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 1) 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 Euro festgesetzt. nicht belegt 6

8 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/ Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Elxleben für das Jahr 2017 liegt in der Zeit vom bis während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Elxleben für das Jahr 2017 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2017 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Elxleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. zeiten der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2012 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Beschluss-Nr.: 38 / 2017 Entastung der Jahresrechnung 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012, mit der in der Anlage beigefügten Festlegungen, zu erteilen. Beschluss-Nr.: 39 / 2017 Feststellung der Jahresrechnung 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt gemäß 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2013 gemäß beigefügter Anlage. Elxleben, den Gemeinde Elxleben gez. Klaus Böhm Bürgermeister 1 ) - nachrichtlich (Siegel) Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.h. b) für die Grundstücke (B) 400 v.h. 2. Gewerbesteuer 400 v. H. gemäß Gemeinderatsbeschluss 34/2011 vom Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Elxleben vom (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 12/2011 vom ) Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Elxleben aus der Ratssitzung vom Beschluss-Nr.: 37 / 2017 Feststellung der Jahresrechnung 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt gemäß 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2012 gemäß beigefügter Anlage. Hinweis öffentliche Bekanntmachung: Die festgestellte Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungs- Hinweis öffentliche Bekanntmachung: Die festgestellte Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Elxleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2013 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Beschluss-Nr.: 40 / 2017 Entastung der Jahresrechnung 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013, mit der in der Anlage beigefügten Festlegungen, zu erteilen. Beschluss-Nr.: 41 / 2017 Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2017 Gemeinde Elxleben Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Elxleben mit folgenden Anlagen:- Stellenplan- Übersicht über den Stand der Schulden- Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss-Nr.: 42 / 2017 Finanzplan 2017 der Gemeinde Elxleben Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2017 der Gemeinde Elxleben gemäß beigefügter Anlage. Beschluss-Nr.: 43 / 2017 Vergabe der Bauleistungen Anbau KITA Elxleben Los 4 (2.) Verblendmauerwerk Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Vergabe der Leistungen zur Investitionsmaßnahme Anbau Gruppenraum KITA Elxleben - Los 4 (2.) Verblendmauerwerk an den Bieter: F&S Bau GmbHHauptstr Gersdorf (Sachsen). Die Auftragssumme beträgt: ,24.

9 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/2017 Beschluss-Nr.: 44 / 2017 Vergabe der Bauleistungen Erweiterungsbau KITA Elxleben Los 6 Elektroinstallation Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Vergabe der Leistungen zur Investitionsmaßnahme Anbau Gruppenraum KITA Elxleben - Los 6 Elektroinstallation an den Bieter: Handels- Agrar u. Bau GmbHDorfplatz Molschleben. Die Auftragssumme beträgt: ,26. Beschluss-Nr.: 45 / 2017 Vergabe der Bauleistungen Erweiterungsbau KITA Elxleben Los 7 HLS Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Vergabe der Leistungen zur Investitionsmaßnahme Anbau Gruppenraum KITA Elxleben - Los 7 HLS an den Bieter: S+B Signal- u. Beleuchtungstechnik GmbHFichtenweg Erfurt. Die Auftragssumme beträgt: ,49. Beschluss-Nr.: 46 / 2017 Vergabe der Bauleistungen Erweiterungsbau KITA Elxleben Los 8 Putzarbeiten Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Vergabe der Leistungen zur Investitionsmaßnahme Anbau Gruppenraum KITA Elxleben - Los 8 Putzarbeiten an den Bieter: Aufbau Maurer und Putz GmbHSchulstraße Chemnitz. Die Auftragssumme beträgt: ,51. Beschluss-Nr.: 47 / 2017 Vergabe der Bauleistungen Erweiterungsbau KITA Elxleben Los 9 Trockenbau Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Vergabe der Leistungen zur Investitionsmaßnahme Anbau Gruppenraum KITA Elxleben - Los 9 Trockenbauarbeiten an den Bieter: AWO Caranet GmbHSoproner Str. 1b99427 Weimar. Die Auftragssumme beträgt: ,09 Beschluss-Nr.: 48 / 2017 Vergabe der Bauleistungen Erweiterungsbau KITA Elxleben Los 10 Estricharbeiten Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Vergabe der Leistungen zur Investitionsmaßnahme Anbau Gruppenraum KITA Elxleben - Los 10 Estricharbeiten an den Bieter: Witschas Estriche GmbHAm Alten Gut Erfurt. Die Auftragssumme beträgt: 4.589,25. Beschluss-Nr.: 49 / 2017 Vergabe der Bauleistungen Erweiterungsbau KITA Elxleben Los 11 Malerarbeiten Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Vergabe der Leistungen zur Investitionsmaßnahme Gruppenraum KITA Elxleben - Los 11 Malerarbeiten an den Bieter: W&S MalerfachbetriebOskar-Gründler-Str Gotha. Die Auftragssumme beträgt: ,90. Beschluss-Nr.: 50 / 2017 Vergabe der Bauleistungen Erweiterungsbau KITA Elxleben Los 13 Innentüren Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Vergabe der Leistungen zur Investitionsmaßnahme Anbau Gruppenraum KITA Elxleben - Los 13 Inenntüren an den Bieter: Gebr. Henske Gmb- HVor dem Lohe Buttstädt. Die Auftragssumme beträgt: ,51. Mitteilungen Einladung zur Mitgliederversammlung Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Elxleben lädt alle Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung herzlich ein. Datum: Freitag, 05. Mai 2017 Ort: Gaststätte Zum schwarzen Hahn Elxleben Beginn: Uhr Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes einschließlich Finanzbericht 3. Bericht der Rechnungsprüfer 4. Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes 5. Beschlussfassung zur Verwendung der finanziellen Mittel 6. Zustimmung Optionserklärung zu 2Abs.3 UStG 7. Informationen durch Jagdpächter 8. Verschiedenes Manfred Börner Jagdvorsteher Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Berichtigung der Bekanntmachung des Beschlusses des Gemeinderates Kirchheim aus der öffentlichen Ratssitzung vom Beschluss-Nr.: /2017/GR Beschluss-Tag: Vergabe der Bauleistungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden am Wipfrawehr Am Sand Kirchheim Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Vergabe der Leistungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden am Wipfrawehr Am Sand Kirchheim an den Bieter: ETG Erd- und Tiefbau GmbHNeubaustr Walthershausen Die Auftragssumme beträgt: ,49. Der Bürgermeister wird zur Beauftragung bevollmächtigt. Die Maßnahme wird im Rahmen des Aufbauhilfeprogramms zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden infolge des Hochwassers vom 18.Mai bis zum 04.Juli 2013 in Thüringen durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Thüringen über die Thüringer Aufbaubank gefördert. Bekanntmachungen von Satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen (Landkreis Ilm Kreis) vom für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

10 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/ Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ,00 Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen vom Beschluss- Nr.: 58 / 2017 Niederschrift der Sitzung vom öffentlicher Teil Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift der Sitzung vom öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v. H. b) für die Grundstücke (B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 400 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 Euro festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen für das Jahr 2017 liegt in der Zeit vom bis während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen für das Jahr 2017 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2017 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gemeinde Osthausen-Wülfershausen Osthausen, den gez. Klaus Kolodziej Bürgermeister - Siegel - Beschluss- Nr.: 59 / 2017 Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2017 Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit folgenden Änderungen: Vermögenshaushalt: Abschnitt : Kindertagesstätte Osthausen Errichtung Bad Kleinkindgruppe Gruppierung ,00 und folgenden Anlagen und Änderungen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss- Nr.: 60 / 2017 Finanzplan 2017 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2017 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen gemäß beigefügter Anlage. Beschluss- Nr.: 61 / 2017 Feststellung der Jahresrechnung 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt gemäß 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2012 gemäß beigefügter Anlage. Hinweis öffentliche Bekanntmachung: Die festgestellte Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2012 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Beschluss- Nr.: 62 / 2017 Entlastung der Jahresrechnung 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Beschluss- Nr.: 63 / 2017 Feststellung der Jahresrechnung 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt gemäß 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2013 gemäß beigefügter Anlage.

11 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/2017 Hinweis öffentliche Bekanntmachung: Die festgestellte Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2013 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Beschluss- Nr.: 64 / 2017 Entlastung der Jahresrechnung 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Jagdgenossenschaft Osthausen Versammlung Mitteilungen am Freitag, dem im Gasthaus zum Grünen Baum um Uhr in Osthausen Bericht Vorstand + Kasse Entlastung Vorstand + Kasse Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes Verwendung Jagdpacht Bericht der Jagdpächter Sonstiges Jagdvorsteher K. Kolodziej Bekanntmachungen von Satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Witzleben (Landkreis Ilm-Kreis) vom für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ,00 Euro ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 Euro festgesetzt. 4 1) 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 Euro festgesetzt. Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Rockhausen aus der Ratssitzung vom Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 50 / 2017 Niederschrift vom Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 51 / 2017 Vergabe Planungsleistungen zur Errichtung von zwei Löschwasserzisternen und Rekultivierung oberer Löschteich Rockhausen Der Gemeinderat Rockhausen bestätigt im Zusammenhang mit dem Bau von zwei Löschwasserzisternen und derrenaturierung des oberen Löschteiches Rockhausen das Honorarangebot des Planungsbüros SchumacherLohmühlenweg 18a99310 Arnstadt vom und nimmt die vorzeitige Entscheidung des Bürgermeisters zur Beauftragung zur Kenntnis. nicht belegt 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Witzleben für das Jahr 2017 liegt in der Zeit vom bis während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Witzleben für das Jahr 2017 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2017 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Witzleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

12 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/2017 Gemeinde Witzleben Beschluss-Tag: Beschluss - Nr.: 52 / 2017 Witzleben, den gez. Uwe Leuthardt Bürgermeister 1) - nachrichtlich - Siegel - Niederschrift vom Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v. H. b) für die Grundstücke (B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 400 v. H. gemäß Gemeinderatsbeschluss 96/2012 vom Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Witzleben vom (bekannt gegeben im Amts- und Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 13/2012 vom ) Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Witzleben aus den Ratssitzungen vom und Beschluss-Tag: Beschluss - Nr.: 51 / 2017 Breitbandförderung in der Gemeinde Witzleben 1. Der Gemeinderat Witzleben beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge der Breitbandversorgung/Breitbandausbau gem. 87 Abs. 3 ThürKO auf den Ilm-Kreis als eigene Aufgabe zu übertragen, da diese das Leistungsvermögen der Gemeinde Witzleben übersteigt. Folgende Aufgaben werden beim Breitbandausbau an den Kreis übertragen: a) Stellen der Fördermittelanträge an den Bund und das Land Thüringen b) Ausschreibung c) Vergabe d) Abrechnung der Fördermittel an den Bund und das Land Die Aufgabenübertragung auf den Kreis endet mit der durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förderprogramms ( , siehe RL Bunde Buchstabe H Abs. 3) festgelegten Konfirmität der im Rahmen der Antragstellung definierten Ziele des geförderten Projektes. 2. Der gemäß der genannten RL des Bundes und des Freistaates Thüringen zu leistende Eigenmittelanteil wird von der Gemeinde Witzleben getragen. 3. Zur Finanzierung dieses Eigenanteils wird eine vertragliche Regelung mit dem Landkreis geschlossen. Der Bürgermeister wird zum Abschluss dieser ermächtigt. 4. Die Gemeinde Witzleben verpflichtet sich, soweit sich zum Ende des Projektes eine Deckungslücke ergibt, den notwendigen Betrag auf die abschließende Erfolgskontrolle folgenden Jahres auszugleichen. Dies ist Bestandteil der vertraglichen Regelung. 5. Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgabe der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau werden durch den Ilm-Kreis nicht erhoben. Beschluss-Tag: Beschluss - Nr.: 53 / 2017 Haushaltsplan / Haushaltssatzung 2017 Der Gemeinderat Witzleben beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Witzleben mit folgenden Anlagen und Änderungen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss-Tag: Beschluss - Nr.: 54 / 2017 Finanzplan 2017 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2017 der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage. Beschluss-Tag: Beschluss - Nr.: 55 / 2017 Feststellung Jahresrechnung 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt gemäß 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2012 gemäß beigefügter Anlage. Hinweis öffentliche Bekanntmachung: Die festgestellte Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2012 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Beschluss-Tag: Beschluss - Nr.: 56 / 2017 Entlastung Jahresrechnung 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Beschluss-Tag: Beschluss - Nr.: 57 / 2017 Feststellung Jahresrechnung 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt gemäß 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2013 gemäß beigefügter Anlage. Hinweis öffentliche Bekanntmachung: Die festgestellte Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Witzleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2013 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

13 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/2017 Beschluss-Tag: Beschluss - Nr.: 58 / 2017 Entlastung Jahresrechnung 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Beschluss-Tag: Beschluss - Nr.: 59 / 2017 Erstellung eines Gewässerentwicklungsplanes einschl. Hochwasserschutzkonzept Mettbach / Abschluss einer Zweckvereinbarung Der Gemeinderat Witzleben stimmt dem Abschluss einer ergänzenden Verwaltungs-vereinbarung zur Erarbeitung einer Fließgewässerentwicklungsplanung des Mettbaches und eines Hochwasserschutzkonzeptes im Einzugsgebiet der Gemeinde Witzleben mit der Stadt Stadtilm und der Gemeinde Ilmtal zu und bestätigt in diesem Zusammenhang die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel. Amtliche Bekanntmachungen anderer Institutionen und Einrichtungen Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren Dornheim, Az: / /2016 Für die Flurstücke in der Gemarkung Kirchheim, Flur 7, Flurstücksnummern 105/5, 106/5 und 132/3 wurde am 20. Dezember 2016 ein Bescheid zur Festsetzung der Eigentümer-pachtentschädigung erlassen. Miteigentümer, die diesen Bescheid nicht erhalten haben, können ihn im Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, Zimmer 212, nach telefonischer Vereinbarung, unter Tel.-Nr / , einsehen. Das Eigentum ist durch öffentliche Urkunden (Erbschein, Personalausweis, Reisepass) nachzuweisen. Die Zustimmung ergeht unter der Voraussetzung einer 80%igen Förderung der Planung durch die Thüringer Aufbaubank. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung bevollmächtigt. Wenn die unbekannten Eigentümer bis zum Ablauf der Meldefrist am 15. Mai 2017 nicht ermittelt sind, wird der festgesetzte Betrag beim Amtsgericht Arnstadt, Hinterlegungsstelle, hinterlegt. Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Str Gotha Im Auftrag Helmi Heimbrodt Gruppenleiterin Nichtamtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Jumelage 20. Partnerschaftstreffen in unserer französischen Partnergemeinde Gâtine Chosilles In diesem Jahr wird unser Partnerschaftstreffen bei unseren französischen Freunden in der Zeit vom 25. Mai (Anreisetag) bis zum 28. Mai 2017 (Rückreisetag) stattfinden. Damit dieses Partnerschaftstreffen gut vorbereitet werden kann, bitten uns unsere französischen Freunde um namentliche Mitteilung der Teilnehmer aus der VG Riechheimer Berg. Interessenten an dem Treffen melden sich bitte bis 22. April 2017 bei den Bürgermeistern der Gemeinden oder bei Christina Gerstenhauer in der VG Riechheimer Berg. Tel.: /62425 oder Handy: gerstenhauer@vg-riechheimer-berg.de Da wir auch dieses Jahr nicht mit Fördergeldern rechnen können, müssen die Fahrtkosten für den Bus von den Fahrtteilnehmern selbst übernommen werden. Wir rechnen dabei mit einem Kostenanteil je Teilnehmer an der Busfahrt von ca. 80,00.

14 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/2017 Mitteilungen Grundstücksmarkt der Mitgliedsgemeinden Wohnungen zu vermieten Wüllersleben Arnstädter Str. 2 in Bösleben-Wüllersleben OT Wüllersleben ist eine 1,5-Zimmer Wohnung im 2. OG mit ca. 35,7 m 2, Küchenbereich, Bad mit Wanne ab sofort zu vermieten. Kaltmiete 174,93 zzgl. 75,07 für NK, Warmmiete 250,00, Kaution 2 Monatskaltmieten. Bösleben Häckerlingsgasse 21 in Bösleben sind 2-3-Zimmer- Wohnungen mit einer Größe von ca. 46 m 2 bis ca. 85 m 2, Mietbeginn nach Vereinbarung - ab Frühjahr/Sommer zu vermieten. Kaltmietpreis 4,90 /m 2 zzgl. NK, Kaution 2 Monatskaltmieten. Interessenten wenden sich bitte an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Tel.: / haus und die Schachtarbeiten für den Rohrgraben bis an jedes Haus geschaffen. Jeder Mann, wenn nicht gesundheitlich behindert, arbeitete in den Feierabendstunden und Wochenenden mit. Im Herbst 1970 war das Werk mit dem Abschluss eines Wasserfestes vollbracht. Kommunalabgaben von den Grundstückbesitzern wurden damals nicht erhoben! Jedes Haus hatte Wasseranschluss und manche sanitäre Einrichtung jetzt möglich. Ab dem Jahre 1996 erfolgt die Wasserversorgung des Ortes aus dem zentralen Netz der Ohraleitung. Das Pumpenhaus ist längst zurückgebaut und die Bohrung verschlossen. In den Jahren 1688/89 errichteten sich unsere Ahnen erstmalig den genannten Dorfborn und Schenksborn. Das war aus den alten Rechnungen mit dem Aufwand an Holzrohren, Brunnentrögen und Arbeitsleistungen zu erfahren. Eine hölzerne Leitung führte auch zum Pfarrborn (bei dem Pfarrhaus) und von diesem weiter zum Brauhaus. Die Rohre aus Holz unterlagen einem hohen Verschleiß und forderten in den Jahrhunderten manche Reparatur. Ende des 19. Jahrhundert ersetzte man sie schrittweise als eiserne Rohre. Ob man vor dem Bau der ersten Wasserleitungen aus der Wipfra getrunken hat, das war aus den alten Schriften nicht zu erfahren. Jedenfalls stand das Brauhaus ganz in der Nähe des kleinen Flusses. Das Brunnenwasser war einst der Gemeinde wichtiges Anliegen, denn der Gemeinderat hatte seit den 1680er Jahren einen Bürger als Brunnenmeister die Aufsicht übertragen. In der Chronik geblättert Das Trinkwasser in Alkersleben Nur die ältere Generation unseres Dorfes wird sich an die einstige Wasserversorgung erinnern. Bis in das Jahr 1970 entnahmen die meisten Einwohner von Alkersleben ihr Trinkwasser aus den für den Ort typischen Laufbrunnen. Mit dem 10 Liter Eimer wurde das notwendige Naß vom Brunnen für den Haushalt nach Hause getragen. Das Brauchwasser, also Wasser zum Waschen, Scheuern und für die Viehtränke entnahm man aus der Wipfra. Aus dem Fluss geschöpft, oder mit einer Handpumpe, und wer es sich leisten konnte, bereits mit einer Hauswasseranlage, holte man das Nass sich auf den Hof. Im Winter bei zugefrorener Wipfra wurden natürlich Schöpflöcher in das Eis gehackt und ständig offen gehalten. Hinter einigen Gehöften erinnern heute noch die Stufen am Ufer der Wipfra, auf denen die Wasserträger die schweren Eimer empor schleppten. Die etwa 180 Kühe und 600 Schweine im Dorfe hatten auch Durst und waren täglich zu tränken. Das Wasser für den Haushalt nannte man Born und jeder Laufbrunnen hatte einen Namen, wie der Dorfborn, der Schenksborn und der Pfarrborn. Weiter befand sich ein Laufbrunnen vor dem Haus Nummer 46 und in der Lappgasse. Auf dem Berge erinnert noch heute die alte Handpumpe als Denkmal an jene Zeiten. In ihrer Nähe sind auch noch die drei ehemaligen Brunnenhäuser als kleiner gemauerter Raum zu finden. (Im Jahre 1804 ertrank darin ein zweijähriges Kind) Es sind die einstigen Quellen, von denen das Wasser zu den tiefer gelegenen Laufbrunnen in Dorfstraße und bis zur Schänke floß. Man störte sich früher nicht daran, dass die Quellen weniger als 100 Meter unterhalb des Friedhofes entfernt, ihr frisches Wasser spendeten. Wichtig war, dass sie genügend Wasser gaben. Nach stärkeren Niederschlägen natürlich im Überfluss und gelegentlich etwas naturtrüb. Lange Trockenperioden verursachten Wassermangel. Wasserholer mussten Schlange stehen und warten, bis die Eimer voll getröpfelt waren. In den 1950er Jahren verirrte sich einmal ein Frosch im Rohr und blockierte den Wasserlauf. Nichts hinderte jedoch den Appetit, frisch aus dem laufenden Rohr schmeckte ein Schluck Wasser am besten. Im Jahre 1970 änderte sich die Jahrhunderte bewährte Wasserversorgung. Von der Gemeinde langfristig die Investition vorbereitet, erfolgte eine erfolgreiche Brunnenbohrung von 47 Meter Tiefe im Sehlsgarten. (vor 200 Jahren stand hier noch Haus und Hof der Familie Sehl). Unter reger Mitwirkung der Einwohner wurde gemeinsam in freiwilliger unbezahlter Arbeit das Pumpen- Am Schenksborn (bei der Schenke) holen hier die Frauen Wasser im Jahre 1959 K. Wagner Altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am zum 75. Geburtstag Frau Haefs, Gertraud

15 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/2017 Veranstaltungen Veranstaltungen Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche von J. S. Bach e.v. in Dornheim Sonntag, 12. März, 18 Uhr Der Gemeindekirchenrat lädt zu einem Konzert mit den Haarhäuser Musicfriends ein. Eintritt frei, um eine Spende wird gebeten Sonntag, 19. März Arnstädter Bachfestival Uhr Wanderung von Arnstadt nach Dornheim Uhr Kaffeetafel im Bachstübchen Ecce quam bonum Echo-Klassik Preisträgerin Hille Perl und das Ensemble La Ninfea Rosemarie Frey Mitglied des Vorstandes Ostersonntag, 16. April - Thüringer Bachwochen Uhr geführter Osterspaziergang von der Bachkirche in Arnstadt zur Traukirche in Dornheim 14:30 Uhr Goldberg-Variationen, BWV 988 Jean Rondeau, Frankreich - Cembalo Ab Oktober 2016 ist das 13. Heft der Dornheimer Heimatblätter mit interessanten Beiträgen von Pfarrer Hans-Peter Kopitzsch, Orgelbaumeister und Restaurator Karl-Heinz Schönefeld, Siegfried Neumann, Rosemarie und Jürgen Frey zu erwerben. Rosemarie Frey Mitglied des Vorstandes Altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am zum 70. Geburtstag Frau Hella Beck OSTER-MARKT in Elxleben am Samstag, 1. April :00 Uhr bis 16:00 Uhr - gegenüber Gasthaus Schwarzer Hahn Zugunsten des Erhaltes der Kirche in Elxleben laden wir Sie auch in diesem Jahr sehr herzlich ein, unseren Ostermarkt zu besuchen. Bratwurst und Kuchen sowie Getränke warten auf ihren Verzehr. Die Trödeltore im Pfarrhof sind ebenfalls geöffnet. Besuchen Sie uns. Der Förderverein St. Peter & Paul begrüßt Sie sehr herzlich. Nächster Termin: Trödel- und Familienfest am Sonntag 18. Juni 2017 von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Wer Lust hat für diesen Zweck einen selbstgebackenen Kuchen zu spenden, kann unter den Telefonnummern /60589 oder /60387 mehr dazu erfahren. Schon jetzt sagen wir vielen Dank an alle, die uns unterstützen. Walpurgisnacht in Elxleben am Sonntag, 30. April 2017 Treffpunkt: Anger 19:00 Uhr Zusammen mit der Feuerwehr, den Dorfhexen und der Kapelle Poosday ziehen wir mit Lampions und Fackeln auf einem kleinen Umweg zu unserem Sportplatz. Flüssiges und Gebrutzeltes hält das Team vom Schwarzen Hahn bereit. Alle sind sehr herzlich zu diesem traditionellen Fest willkommen. Ihr Kulturausschuss der Gemeinde Elxleben Kirchliche Nachrichten Kirchengemeindeverband Elxleben, Witzleben Altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am zum 70. Geburtstag Frau Kawula, Gudrun am zum 70. Geburtstag Frau Künast, Marianne am zum 70. Geburtstag Frau Hüter, Rosel am zum 101. Geburtstag Frau Meißner, Ilse Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im April 2017 Monatsspruch April: Was sucht ihr den Lebenden bei den Toten? Er ist nicht hier, er ist auferstanden. (Lk 24, 5-6) Sonntag, 2. April Uhr Gügleben, Gottesdienst Uhr Alkersleben, Gottesdienst Montag, 3. April Uhr Elxleben, Gemeindekirchenratssitzung Uhr Elxleben, Frauenkreis

16 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/2017 Dienstag, 4. April Uhr Elxleben, Vorkonfirmanden: Vorbereitung der Nacht der verlöschenden Lichter Freitag, 7. April Uhr Elxleben, Lange Nacht der Hausmusik im Pfarrhaus Montag, 10. April Uhr Elxleben, Treffen der Konfirmanden zur Vorbereitung der Osternacht Dienstag, 11. April Uhr Elxleben, Vorkonfirmanden: Vorbereitung der Nacht der verlöschenden Lichter Gründonnerstag, 13.April Uhr Ettischleben, Nacht der verlöschenden Lichter, gestaltet von den Vorkonfirmanden Karfreitag, 14. April Uhr Witzleben, Musikalische Andacht zur Sterbestunde Jesu Samstag, 15. April Uhr Elxleben, Treffen der Konfirmanden Probe zur Osternacht Ostersonntag, 16. April Uhr Elxleben, Osternacht, gestaltet von den Konfirmanden Anschließend sind Sie herzlich eingeladen zum gemeinsamen Frühstück in der Pfarrscheune. Hierzu wird eine DiaShow mit Fotos aus dem Konfi-Camp gezeigt dazu sind auch die Vorkonfirmanden herzlich eingeladen! Uhr Ellichleben, Gottesdienst mit Taufe Ostermontag, 17. April Uhr Wülfershausen Gottesdienst mit Taufe Mittwoch, 19. April Uhr Alkersleben, Frauenkreis Donnerstag, 20. April Uhr Elxleben, Mini-Club (Krabbelgruppe) Sonntag, 23. April Uhr Gügleben, Harfenkonzert in Gügleben Christ ist erstanden - die Osterfreude musikalisch auskosten Uhr: Kaffee und Kuchen Uhr: Konzert Christ ist erstanden Uhr: Imbiss im Anschluss an das Konzert Dienstag, 25. April Uhr Elxleben, Treffen der Konfirmanden zur Vorbereitung des Vorstellungsgottesdienstes Altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Kirchheim am zum 70. Geburtstag Herrn Heydorn, Bernd Bechstedt-Wagd am zum 70. Geburtstag Herrn Weisberger, Wolf-Dieter am zum 70. Geburtstag Frau Schulz, Uta Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheit und alles Gute. Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werden wollen. Veranstaltungen Wir laden herzlich ein! Werningslebener Walpurgisfest 2017 Am Sonntag, dem 30. April, ab 18:00 Uhr findet das traditionelle Walpurgisfeuer auf dem Hexentanzplatz im Wiesegarten (Sportplatz) in Werningsleben statt. Das Fest beginnt mit dem Fackelumzug der Jugendfeuerwehr und anschließendem Anzünden des Walpurgisfeuers. Für das leibliche Wohl sorgt der Feuerwehrverein. Für alle Werningsleber Gartenbesitzer besteht die Möglichkeit, ab Freitag, 21. April Strauch und Baumverschnitt (bitte nur Strauch und Baumverschnitt) an der Feuerstelle im Wiesegarten abzulagern. Feuerwehrverein Kirchheim-Werningsleben e. V. Osterfeuer 2017 Wir laden herzlich ein! Am Ostersonnabend, 15. April 2017, ab 17:30 Uhr findet mit dem Feuerwehrverein wieder das traditionelle Osterfeuer statt. Für alle Kirchheimer Gartenbesitzer besteht die Möglichkeit, 1 Woche vor dem Feuer, Strauch und Baumverschnitt (bitte nur Strauch und Baumverschnitt) an der Feuerstelle zwischen Wipfra und neuer Sporthalle abzulagern. Feuerwehrverein Kirchheim - Werningsleben e.v.

17 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 3/2017 Wir laden herzlich ein! Tag der offenen Tür mit Maibaumsetzen und Feuerwehrfrühschoppen der Freiwilligen Feuerwehr Kirchheim Altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Achelstädt am zum 70. Geburtstag Frau Schneider, Gisela Montag, 01. Mai 2017 ab 11:00 Uhr Dorfplatz Kirchheim mit Fahrzeugschau und Bewirtung Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kirchheim Feuerwehrverein Kirchheim - Werningsleben e. V. Altersjubiläen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am zum 75. Geburtstag Frau Nüchter, Karin Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg, Mönchsgasse 81, Kirchheim Tel.: / , Fax: / Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg (Gemeinden: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Sonstige Mitteilungen NACHRUF Willibald (Willi) Felkl Seine optimistische Lebensauffassung, die Lust und Freude am Singen haben unsere Gesangsstunden und Auftritte liebevoll bereichert. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Wir werden unserem Willi stets in Ehren gedenken. Die Osthäuser Angerlerchen Osthausen, den 08. März 2017

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