INFOS RUND UM SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT. Vor der Geburt
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2 INFOS RUND UM SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT Landkreise Mühldorf a. Inn und Altötting Vor der Geburt Pränataldiagnostik Beratungsangebot Immer mehr schwangere Frauen (und ihre Partner) sehen sich vor die Entscheidung gestellt, zusätzliche medizinische Vorsorge und Diagnostik (PND) in Anspruch zu nehmen. Neben den medizinischen Fragen ergeben sich oft grundlegende Gedanken zum weiteren Vorgehen; vielleicht auch Unsicherheit, Zweifel, Sorgen und Ängste. Sie können Ihre Fragen vertraulich, telefonisch stellen oder auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Telefonsprechstunde jeden Mittwoch von Uhr Telefon: 08631/13055 Rauch- und alkoholfrei durch die Schwangerschaft Unterstützung und Infos erhalten Sie an unserer Beratungsstelle Diabetes-Nachsorge Sollte in der Schwangerschaft ein Schwangerschaftsdiabetes aufgetreten sein, nach der Geburt dringend die Nachuntersuchung einhalten (Gefahr einer dauerhaften Diabetes-Erkrankung). Mutterschutzgesetz/Mutterschaftsgeld Kündigungsschutz während der Schwangerschaft Schwangere Frauen dürfen nicht mit schweren Arbeiten beschäftigt werden Akkord-, Nacht-, Sonntags- und Mehrarbeit sind grundsätzlich verboten. An Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 20 Uhr und 22 Uhr ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. 6 Wochen vor der Entbindung beginnt der Mutterschutz und endet 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburt sowie bei Geburt eines Kindes mit Behinderung auf Antrag 6 Wochen vor Entbindung und 12 Wochen nach Geburt) Erwerbstätige Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe ihres letzten Nettolohnes (13,-- pro Tag von der Krankenkasse, Restbetrag vom Arbeitgeber) Mutterschaftsgeld ist bei der Krankenkasse 7 Wochen vor Geburt mit aktueller Bescheinigung vom Arzt über den voraussichtlichen Geburtstermin zu beantragen Arbeitnehmerinnen, die geringfügig beschäftigt und in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, erhalten einmaliges Mutterschaftsgeld von höchstens 210,--. Telefonisch oder schriftlich anfordern bei: Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle Friedrich-Ebert-Allee 38, Bonn Tel. 0228/ Bei Problemen am Arbeitsplatz kann man sich an das Gewerbeaufsichtsamt in München wenden: Tel. 089/21761 Auskünfte erteilt auch das zuständige Arbeitsgericht in Rosenheim: Tel / Erreichbar täglich zwischen 7.45 Uhr 9.00 Uhr und Uhr Uhr. 1 von 5
3 Hebammen Jede Schwangere hat ein Anrecht auf Vorsorge- und Nachbetreuung durch eine Hebamme. Angebote der Hebammen: Geburtsvorbereitung, Hausgeburten, Vorsorge, Begleitung bei Klinikgeburten, Betreuung im Wochenbett und Hausbesuche, Stillberatung, Akupunktur, Homöopathie, Babyschwimmen und -massage, Ernährungsberatung für Säuglinge, Beckenbodentraining und Rückbildungsgymnastik. Entbindung Zur Entbindung empfiehlt sich mitzunehmen: Mutterpass, Krankenversicherungskarte, Personalausweis, Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde; Bei nicht verheirateten Müttern: Geburtsurkunde der Mutter Der Namensschein des Kindes wird im Krankenhaus erstellt und an das Standesamt des Geburtsortes weitergeleitet. Bei Kindern von nicht verheirateten Müttern ist die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt oder Standesamt möglich. Namensrecht: Liegt die elterliche Sorge allein bei einem der beide Elternteile (zur Zeit der Geburt wird das in der Regel die Mutter sein), so erhält das Kind den Familiennamen dieses Elternteils. Die Eltern können sich jedoch einvernehmlich auch für den Namen des anderen Elternteils entscheiden. Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts ist vor und nach der Geburt möglich. Postpartale Depression Wenn der Baby-Blues nicht endet? Stimmungstief im ersten Lebensjahr des Babys. Mit wem kann ich das besprechen? Neben Ihrer Familie und Freunden stehen Ihnen noch viele andere Ansprechpartner zur Verfügung. Beratung erhalten Sie bei: den Schwangerenberatungsstellen, Ihrer Hebamme, den Ärzten Ihres Vertrauens, den Beratungsstellen für psychische Gesundheit (Sozialpsychiatrischer Dienst) oder Psychotherapeuten und Psychiatern. Nach der Geburt Kindergeld Landkreise Mühldorf und Altötting Antragstellung: Arbeitsamt Pfarrkirchen Familienkasse Max-Breiherr-Str. 3, Pfarrkirchen Tel. 0800/ (Mo Fr von Uhr) Antrag kann erst nach Erhalt der Steuer-ID gestellt werden. Formulare schriftlich oder telefonisch anfordern mit Geburtsurkunde belegen Höhe: ab : 194 für das 1. bis 2. Kind 204 für das 1. bis 2. Kind 200 für das 3. Kind 210 für das 3. Kind 225 für das 4. und jedes weitere Kind 235 für das 4. und jedes weitere Kind 2 von 5
4 Elternzeit Die Elternzeit beträgt höchstens 3 Jahre. Davon können 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes eingesetzt werden Die Elternzeit kann in 3 Zeitabschnitten eingeteilt werden und von beiden Elternteilen geteilt oder gemeinsam genommen werden. Sie müssen die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn (bei Aufteilung 8 Wochen) schriftlich von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Eine Teilzeitarbeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden ist zulässig (Rechtsanspruch bei Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten). Es besteht Kündigungsschutz. Elterngeld Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind 14 Monate vorrangig selbst betreuen und nicht voll (höchstens 30 Stunden wöchentlich) erwerbstätig sind. Es beträgt 67 % des Nettolohnes bei einem Einkommen zwischen 1000 und 1200, 66 % bei 1220 und 65 % ab 1240 und mehr, höchstens 1.800, mindestens 300. Bei Geringverdienern erfolgt eine Anhebung der Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent, d.h. für je 20 Euro, die das Einkommen unter liegt, steigt diese Ersatzrate um 1 Prozent. Geschwisterbonus gibt es in Höhe von 10 % des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 im Monat, solange mindestens ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren im Haushalt lebt oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren. Bei Mehrlingsgeburten Erhöhung um 300 für jedes weitere Kind. Elterngeld kann mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate von einem Elternteil genommen werden. Alleinerziehende erhalten 14 Monate, wenn sie - erwerbstätig waren und ein Einkommensverlust vorliegt - die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b EStG) erfüllen. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass die Alleinerziehende nicht mit einer anderen volljährigen Person in einer Wohnung lebt. Elterngeld Plus (ab ) Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Einen Partnerschaftsbonus in Höhe von 4 zusätzlichen Monaten erhalten Paare, die parallel mindestens 4 Monate in Teilzeitarbeit von Wochenstunden arbeiten. Das Elterngeld Plus ersetzt das wegfallende Einkommen um %, abhängig vom Voreinkommen. Die Höhe des Elterngeld-Plus liegt dabei bei höchstens der Hälfte des monatl. Elterngeldbetrages, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Einen aktuellen Elterngeldrechner mit Planer findet man im Serviceportal für Familien unter Empfehlenswert ist es, den Elterngeldantrag online zu stellen (wird gut erläutert). Zuständig für das Elterngeld in der Region Oberbayern sind: Hegelstraße 2, Bayreuth Tel: 09287/ poststelle.ofr-selb@zbfs.bayern.de Geburtstag des Kindes: 1. bis 5. eines Monats 3 von 5
5 Landshuter Str. 55, Regensburg Tel: 0941/ Geburtstag des Kindes 6. bis 10. eines Monats Dienstgebäude Bayerstr. 32, München Tel: 089/ oder (Vermittlung) 089/ Geburtstag des Kindes 11. bis 22. eines Monats Dienstgebäude Bayerstr. 32, München Tel: 089/ oder (Vermittlung) 089/ Geburtstag des Kindes 23. bis 31. eines Monats Familiengeld Das Bayerische Familiengeld (ab ) ersetzt die bisherigen Leistungen Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld. Unabhängig vom Einkommen, Erwerbstätigkeit oder Betreuungsform Antrag ist nicht erforderlich, wenn Elterngeld bezogen wurde oder wird. Höhe: monatlich 250 für 1. und 2. Kind monatlich 300 ab dem 3. Kind Bezugszeitraum: 13. Lebensmonat bis 36. Lebensmonat, maximal für 24 Lebensmonate Voraussetzungen: Hauptwohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern während des Bezugszeitraumes. Elternbriefe Vom Bayerischen Landesjugendamt Wohngeld Einkommensabhängiger Miet- oder Lastenzuschuss; zu beantragen bei der Gemeinde UVG Unterhaltsvorschuss Wenn ein Kind unter 18 Jahren bei einem Alleinerziehenden lebt und der andere Elternteil für das Kind keinen, einen unzureichenden oder unregelmäßigen Unterhalt leistet; längstens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Zu beantragen im Jugendamt. Kinder bis zu 5 Jahren 160 Kinder von 6 11 Jahren 212 Kinder von Jahren 282 Für Kinder von Jahren nur, wenn der alleinerziehende Elternteil nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder im SGB II mind. 600 verdient. 4 von 5
6 Sozialgeld Arbeitslosengeld II Hartz IV Einkommens- und vermögensabhängig Das SGB II unterscheidet zwischen einmaligen und laufenden Leistungsarten; zu beantragen über das Jobcenter oder die Wohnsitzgemeinde. Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (Radio und Fernsehen) Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Aber von dieser Gebühr befreit werden können per Antrag u.a.: Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt Geringverdiener wie z.b. Studenten und Auszubildende, die nicht bei den Eltern leben und Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen Antrag muss mit den erforderlichen Unterlagen geschickt werden an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln Kostenpflichtige Service-Nr.: 018/ Kinderzuschlag Kinderzuschlag kann beantragt werden, wenn die monatlichen Einnahmen (ohne Kindergeld) die Mindesteinkommensgrenze erreichen: Elternpaare 900 Alleinerziehende 600 Arbeitslosengeld II- Bezug schließt den Anspruch auf Kinderzuschlag aus. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt ebenfalls, wenn das Kind eigene Einkünfte in Höhe des Kinderzuschlags oder mehr hat, d.h. insbesondere bei Unterhalt oder UVG besteht kein oder nur ein geringer Anspruch auf Kinderzuschlag. Berechnungsformel für Höchsteinkommensgrenze: 1. pro Elternteil Regelbedarf 382,00 2. Wohnbedarf der Eltern anteilig der Bedarfe für Unterkunft, Heizung 49,86 % 83,25 % 3. Kinderzuschlag pro Kind bis zu 170,00 Summe aus 1 und 2 und 3 = Höchsteinkommensgrenze Antragstellung > siehe Kindergeld, Arbeitsamt Pfarrkirchen Familienkasse Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind Unterstützung von Frauen in Notlagen Einkommensabhängig Persönliches Beratungsgespräch und erste Antragstellung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle während der Schwangerschaft ist Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung. Anträge sind dann bis zum dritten Lebensjahr des Kindes möglich. Art und Höhe der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Situation im Einzelfall. 5 von 5
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