ETHIK KODEX Der Mensch im Mittelpunkt.
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1 ETHIK KODEX Der Mensch im Mittelpunkt.
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3 ETHIK KODEX OÖ ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSER Editorial Der Mensch im Mittelpunkt AKÜ-Mitglieder als Arbeitgeber AKÜ-Mitglieder als Auftragnehmer...13 AKÜ-Mitglieder im Wettbewerb AKÜ-Mitglieder und Sozialpartner Impressum Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verweisen wir im vorliegenden Ethik-Kodex auf das generische Maskulinum. ETHIK KODEX I 03
4 DIE WERTIGKEIT DER BRANCHE KÖNNEN WIR NUR SICHERSTELLEN, INDEM WIR EINEN SORGSAMEN UMGANG MIT UNSEREN MITARBEITERINNEN UND MITARBEITERN PFLEGEN. Hermann Danner, Berufsgruppensprecher der OÖ Arbeitskräfteüberlasser 04
5 LIEBE BERUFSGRUPPEN- MITGLIEDER! Die Berufsgruppe der OÖ Arbeitskräfteüberlasser fühlt sich festen ethischen Grundsätzen verpflichtet. Mit dem vorliegenden Ethik-Kodex wollen wir diese Werte verschriftlichen, sodass wir die Qualität unserer Branche weiter steigern. Flexibilität, Qualität, Zuverlässigkeit, Fairness, Vertrauen, Achtsamkeit, Respekt und Transparenz sind Leitwerte, für die wir uns gemeinsam mit Ihnen als unser Mitglied tagtäglich stark machen. Das Bestreben um faire Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Flexibilität und Qualität bei unseren Kunden machen uns bei der Zusammenführung von Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmern und Unternehmen zu einem zuverlässigen Partner der oberösterreichischen Wirtschaft. Jedes Mitglied der OÖ Arbeitskräfteüberlasser sollte in seinem Handeln immer die Prinzipien unserer Branche fest im Auge behalten. Mit dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und dem Arbeitskräfteüberlasser-Kollektivvertrag haben wir ein Regelwerk, das die Rechte und Pflichten von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern bereits sehr genau festlegt. Mit dem Ethik-Kodex wollen wir auch die menschlichen Werte, die über Gesetzestexte hinausgehen und die in einem fairen Miteinander selbstverständlich sein sollten, aufzeigen. Diese Wertigkeiten erreichen wir nur, wenn wir mit all unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, Mitbewerbern und Sozialpartnern respektvoll umgehen. Dementsprechend haben wir auch die Kapitel unseres Ethik-Kodex gegliedert: AKÜ-Mitglieder als Arbeitgeber AKÜ-Mitglieder als Auftragnehmer AKÜ-Mitglieder im Wettbewerb AKÜ-Mitglieder und Sozialpartner Tragen wir gemeinsam unsere Werte nach außen und zeigen, wie gute Zeitarbeit funktioniert! ETHIK KODEX I 05
6 Menschlichkeit ist die höchste Tugend. LUC DE CLAPIERS VAUVENARGUES 06
7 DER MENSCH IM MITTELPUNKT Wir als OÖ Arbeitskräfteüberlasser haben früh erkannt, dass Flexibilität das Stichwort des Arbeitsmarkts der Zukunft ist. Dennoch steht immer der Mensch und nicht maximaler Profit im Mittelpunkt unseres Handelns. Mit dem vorliegenden Ethik-Kodex legen wir schriftlich fest, was schon bisher unsere Maxime war. Unsere Arbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beschäftigerbetrieben, Wettbewerbern und Sozialpartnern gegenüber der Gesellschaft beruht stets auf ethischen Grundsätzen. Mit dem Ethik-Kodex setzen wir bindende Maßstäbe für die Zukunft und nehmen eine klare Haltung ein. Als Drehscheibe am Arbeitsmarkt ist die Flexbilität ein ganz wesentliches Charakteristikum der Zeitarbeit, indem wir Arbeit und Arbeiternehmerinnen sowie Arbeitnehmer zusammenführen. Diese darf aber niemals zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen, die wir durch die Zeitarbeit in den Arbeitsmarkt integrieren und bei ihrer Karriereentwicklung unterstützen. Folgende Leitwerte haben für uns oberste Priorität, die wir umgekehrt auch von unseren Kooperationspartnern erwarten: Menschlichkeit Zuverlässigkeit Qualität Vertrauen Gerechtigkeit Respekt Transparenz Sicherheit Wertschätzung Mit unserem Ethik-Kodex schaffen wir Transparenz in unseren ethischen Grundsätzen. Sie sind nun jederzeit nachzuschlagen und somit leichter einzufordern bzw. zu überprüfen. Dass in Österreich europaweit die strengsten Vorschriften zum Schutz von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern gelten, reicht uns noch nicht. Mit diesem Ethik-Kodex wollen wir die Qualität der Branche nachhaltig sichern und das über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Sämtliche Mitglieder der OÖ Arbeitskräfteüberlasser verpflichten sich, die folgenden Prinzipien und Regeln einzuhalten, damit der Ethik-Kodex nicht nur idealistische Theorie bleibt, sondern noch stärker als schon bisher gelebte Praxis wird. ETHIK KODEX I 07
8 Wachsendes Vertrauen zueinander ist ein guter Boden für ein fruchtbringendes Miteinander. ERNST FERSTL 08
9 AKÜ-MITGLIEDER ALS ARBEITGEBER Die Mitglieder der OÖ Arbeitskräfteüberlasser stehen für fairen und respektvollen Umgang mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Alle Arbeits- und Sozialgesetze, insbesondere das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz sowie das Gleichbehandlungsgesetz, werden von den Mitgliedern der OÖ Arbeitskräfteüberlasser in jedem Fall strikt eingehalten. Auch die im Kollektivvertrag vorgesehenen Bedingungen und Verordnungen werden zur Gänze erfüllt. Bereits das Bewerbungsgespräch soll fair, transparent und der Bewerberin bzw. dem Bewerber gegenüber wertschätzend gestaltet sein. Die Bewerberin bzw. den Bewerber über den Ausgang des Bewerbungsverfahren zu informieren, ist unerlässlich. Personenbezogene Daten aus der Bewerbung werden nur in einer Datenbank erfasst, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ausdrücklich damit einverstanden ist. Selbstverständlich werden die Daten vertraulich behandelt. Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter sind dem Stammpersonal des Beschäftigers durch das Gleichbehandlungsgesetz in jeglicher Hinsicht gleichgestellt, z. B. beim Lohn sowie jeglichen Sozialunterstützungen oder Preisen in der Betriebskantine. Durch das sogenannte Günstigkeitsprinzip, bei dem AKÜ- sowie geltender Kollektivvertrag der Stammbelegschaft des Beschäftigers verglichen werden und der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstigere in Kraft tritt, verdienen sie sogar bis zu 20 Prozent mehr als ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen. Nach mindestens vier Jahren Überlassung werden Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter auch in betriebliche Pensionskassen des Beschäftigers miteinbezogen. Bei der Einstellung erhält die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter genaue Kenntnis über den Arbeits- und Kollektivvertrag. Des Weiteren erhält sie bzw. er eine kurze Einführung in das aktuelle Arbeitskräfteüberlassungsgesetz bzw. im besten Fall eine schriftliche Version davon. Arbeitsbedingungen müssen ebenso wie einsatzund vertragsbezogene Absprachen schriftlich festgehalten werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entsprechend ihrer persönlichen Eignung, ihren beruflichen und persönlichen Zielen sowie auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen beschäftigt. ETHIK KODEX I 09
10 Die kontinuierliche Betreuung entsprechend den Einsatzerfordernissen der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters stellt sicher, dass er bzw. sie immer einen Ansprechpartner bei etwaigen Unklarheiten hat. Dazu zählen: regelmäßige Mitarbeitergespräche die zeitnahe Beantwortung von Fragen zum Arbeitsverhältnis (etwa zu den Überlassungsbedingungen) eine nachvollziehbare Lohnabrechnung die Gewährleistung der Sicherheit sowie des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes vor und während des Einsatzes (durch regelmäßige Arbeitsplatzbesichtigungen, Überprüfung der Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit sowie durch Arbeitsplatzanalysen) berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung Als OÖ Arbeitskräfteüberlasser unterstützen wir die berufliche Karriereplanung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Lebenslanges Lernen sowie Weiterbildung sind für uns zentral. Die im Zeitarbeitsverhältnis erworbenen Kompetenzen werden schriftlich festgehalten. Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nehmen wir ernst und versuchen, diesen durch ein professionelles Beschwerdemanagement auf den Grund zu gehen. Will eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis wechseln, begleiten wir diesen Wechsel unter Einhaltung der kollektivvertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen professionell und behindern sie bzw. ihn nicht bei seinem Vorhaben. 10
11 Sorgen Sie für Transparenz in Ihrem Unternehmen. Der Wert der Wahrheit ist unermesslich! ETHIK KODEX I 11
12 Respektiere dich selbst, respektiere andere und übernimm Verantwortung für das, was du tust. DALAI LAMA 12
13 AKÜ-MITGLIEDER ALS AUFTRAGNEHMER Wir als OÖ Arbeitskräfteüberlasser stehen unseren Kunden als verlässliche Partner in sämtlichen Personalfragen zur Seite. Eine auf gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen basierende Zusammenarbeit mit unseren Kunden sichert eine produktive Kooperation. Durch regelmäßige Befragungen sollte die Zufriedenheit der Kunden überprüft werden. Bevor ein Auftrag angenommen wird, informieren wir als OÖ Arbeitskräfteüberlasser den Kunden über alle auftragsrelevanten Daten und fungieren beratend. Alle im Zuge der Vertragsvorbereitung und -durchführung vom Kunden erhaltenen Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Aufträge werden nur dann angenommen, wenn Personal im angeforderten Umfang sowie mit adäquater Qualifikation gestellt werden kann. Wenn der Kunde über den gültigen Kollektivvertrag hinausgehende Leistungen wie Prämien, Zuschläge und Sonderleistungen zahlt und die Weitergabe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünscht, werden ihnen diese exklusive der gesetzlichen Abgaben überwiesen. Was Weiterbildung und Personalentwicklung betrifft, werden die Kundenunternehmen ihren Wünschen entsprechend miteinbezogen. Eine faire und respektvolle Behandlung der Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter versteht sich für uns als OÖ Arbeitskräfteüberlasser von selbst. Dazu gehört auch, dass wir die Beschäftigerbetriebe dazu anhalten, es uns in dieser Hinsicht gleichzutun. Darüber hinaus unterstützen wir diese dabei, die Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter in ihr soziales und fachliches Umfeld einzubinden. ETHIK KODEX I 13
14 Der Eckstein der Gerechtigkeit ist die Gleichheit vor dem Gesetz. ROBERT BOSCH 14
15 AKÜ-MITGLIEDER IM WETTBEWERB Ein gerechter Wettbewerb hat für die OÖ Arbeitskräfteüberlasser oberste Priorität. Mitbewerber behandeln wir deshalb fair und kollegial. Bei Anbahnungsgesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Arbeitskräfteüberlasser wird das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb daher selbstredend eingehalten. Dazu zählt insbesondere, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Konkurrenzbetrieben nicht dazu zu verleiten, den Arbeitsplatz unter Missachtung der Kündigungsfristen zu wechseln. Diese auf dem Betriebsgelände des Mitbewerbers anzusprechen, um sie abzuwerben, ist ebenfalls tabu. Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter mit unzutreffenden Informationen über Verdienstmöglichkeiten zu einem Wechsel des Arbeitsplatzes anzustiften, ist ebenso unzulässig. ETHIK KODEX I 15
16 In Worten sei wahrhaft und zuverlässig, im Handeln gewissenhaft und rücksichtsvoll. KONFUZIUS 16
17 AKÜ-MITGLIEDER UND SOZIALPARTNER Als flexible Form der Arbeit ist die Zeitarbeit aus einer modernen Arbeitswelt nicht wegzudenken. Daraus entsteht auch eine besondere Verantwortung, der wir uns als OÖ Arbeitskräfteüberlasser bewusst stellen. An Entwicklungen des Beschäftigungsmarkts wirken wir deshalb aktiv mit. Wir als OÖ Arbeitskräfteüberlasser stehen für die Qualität und stetige Weiterentwicklung der Branche. Mit unseren Sozialpartnern führen wir einen aktiven Dialog, z. B. um Arbeitsbedingungen zu optimieren. Die besten Ergebnisse erzielen wir hierbei durch einen offenen, ergebnisorientierten und auf gegenseitigem Respekt beruhenden Dialog mit den Sozialpartnern. Politik, Medien und Behörden gegenüber sind die Mitglieder der OÖ Arbeitskräfteüberlasser seriöse und kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der Zeitarbeit. Als OÖ Arbeitskräfteüberlasser tragen wir zur Transparenz und Seriosität der Zeitarbeitsbranche bei. Damit wird die Akzeptanz der Zeitarbeit in der Gesellschaft erhöht. ETHIK KODEX I 17
18 18
19 ETHIK KODEX IMPRESSUM Medieninhaber, Verlag und Anzeigen: Wirtschaftskammer Oberösterreich, Hessenplatz 3, A-4020 Linz Herausgeber: WKOÖ - Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister, Telefon Für den Inhalt verantwortlich: Hermann DANNER, Berufsgruppensprecher der OÖ Arbeitskräfteüberlasser Konzeption, Text, Redaktion & grafische Umsetzung: BULLDOG Agentur für Verkaufsförderung, Werbung, Markt- und Netzkommunikation GmbH, Hagenstraße 35, 4040 Linz/Urfahr Stand 2019 Version D_1.1 ETHIK KODEX I 19
20 istock/ijeab Wirtschaftskammer Oberösterreich Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister Hessenplatz 3, A-4020 Linz T F M dienstleister@wkooe.at W
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