Best Practices in der Risikoabschätzung und Gefahrenzonenplanung in Vorarlberg

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1 Best Practices in der Risikoabschätzung und Gefahrenzonenplanung in Vorarlberg DI Andreas Reiterer, DI Margarete Wöhrer-Alge und Denise Burtscher

2 GRUNDGEDANKE GZP der WLV Geologische Naturgefahren

3 ZWECK DES GZP Grundlage für die Tätigkeit der WLV Projektierung und Durchführung von Schutzmaßnahmen Gutachtertätigkeit temporäre Sicherungsmaßnahmen Eignung für Planungen auf anderen Gebieten Lt. Gefahrenzonenplanverordnung 1 (2): GZP sollen nicht nur der WLV als Grundlage für Projektierungsmaßnahmen dienen, sondern auch als Grundlage für Planungen auf den Gebieten der Raumplanung, des Bauwesens und des Sicherheitswesens geeignet sein

4 INHALT DES GZP Gefahrenkarte M 1: Lawinen Wildbäche - Erosion Gefahrenzonenkarte M 1:2000 Textteil Dauersiedlungsraum Gefährdungsbereiche (Gefahrenzonen + Hinweisbereiche) Plangrundlagen Begründung Unterlagen (Berechnungen, Aufnahmeblätter etc...)

5 WIE ENTSTEHT EIN GZP? Erhebung und Bewertung aller naturräumlichen Daten (Klimaverhältnisse, Vegetation, Hydrologie, Boden, Geologie, Landnutzung, etc.) Chroniken, frühere Ereignisse Begehungen, Erhebungen im Gelände (Geländeverhältnisse, Gefahrenherde, Spuren früherer Ereignisse in der Natur) Auskünfte Betroffener, Ortskundiger, Fotos, Videos... Berechnungen, Simulationen

6 ABLAUFSCHEMA ERSTELLUNG GZP Entwurf durch Planverfasser (Begehung der Einzugsgebiete, Berechnungen, Erhebungen...) Interne Koordinierung (intensive Evaluierung) Korrektur Öffentliche Auflage in der Gemeinde (mind. 4 Wochen) Stellungnahmen ( Einsprüche ) Vorprüfung Korrektur Kommissionelle Überprüfung (BMLFUW, Land, Gemeinde, Sektion der WLV) Behandlung Stellungnahmen, Korrektur Genehmigung durch den Bundesminister Inkraftsetzung u. Übergabe

7 FARBENLEHRE DES GZP Rot Gefahrenzonen Wildbäche Gelb Gefahrenzonen und Lawinen Braun Hinweisbereiche sonstige Gefährdungen Blau Vorbehaltsbereich für technische und biologische Maßnahmen (Violett) Hinweisbereich Schützende Geländeform

8 STEINSCHLAG GÖTZIS

9 STEINSCHLAG GÖTZIS

10 STEINSCHLAG GÖTZIS

11 FELSSTURZ STELZISTOBEL

12 FELSSTURZ STELZISTOBEL

13 FELSSTURZ STELZISTOBEL Massenbilanz

14 RUTSCHUNG DOREN

15 RUTSCHUNG RINDBERG

16 RUTSCHUNG RINDBERG

17 RUTSCHUNG RINDBERG

18 RUTSCHUNG DANÖFEN

19 RUTSCHUNG DANÖFEN

20 INVESTITIONEN IN SCHUTZMASSNAHMEN Anteil an den Gesamtmitteln ( 17,68 MIO ) Wildbach Lawine Erosion FWP

21 NATUREREIGNISABLAUF Ereignisaufbau Ereignisdauer Vorhersehbarkeit Hochwasser große EZG Stunden bis Tage Tage Gut Murgang < Stunden 0,5 bis mehrere Stunden Mittel Lawine mehrere Tage < Minuten Gut Steinschlag Wochen Sekunden Schlecht Rut. tiefgründig Jahre Wochen bis ständig Kaum Rut. flachgründig Stunden bis Tage Minuten Schlecht

22 SCHUTZMASSNAHMEN Aufwand Wirkungssicherheit Erhaltungsaufwand Steinschlag mittel gut häufig Rut. tiefgründig schwer möglich schlecht gering bis mittel Rut. flachgründig überschaubar gut mittel

23 GZP HINWEISBEREICHE 7. Unbeschadet der Bestimmungen des 6 dürfen im Gefahrenzonenplan die nachstehend näher bezeichneten Hinweisbereiche nach folgenden Kriterien ausgewiesen werden: die Braunen Hinweisbereiche sind jene Bereiche, hinsichtlich derer anlässlich von Erhebungen festgestellt wurde, dass sie vermutlich anderen als von Wildbächen und Lawinen hervorgerufenen Naturgefahren, wie Steinschlag oder nicht im Zusammenhang mit Wildbächen oder Lawinen stehende Rutschungen, ausgesetzt sind; die Violetten Hinweisbereiche sind Bereiche, deren Schutzfunktion von der Erhaltung der Beschaffenheit des Bodens oder Geländes abhängt

24 BRAUNE HINWEISBEREICHE RUTSCHUNG UND STEINSCHLAG RU, ST zeigen Gebiete an, die durch Rutschung (RU) oder Steinschlag (ST) derart gefährdet sind, dass ein dauerhafter Schutz der Gebäude mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Rui, STi zeigen Gebiete an, die durch Rutschung (RUi) oder Steinschlag (STi) derart gefährdet sind, dass ein dauerhafter Schutz der Gebäude mit vertretbarem Aufwand NICHT möglich ist

25 KLASSIFIZIERUNG VON STEINSCHLAGGEFAHREN Bereiche, die einer mittleren bzw. geringen Häufigkeit von Steinschlag ausgesetzt sind, werden dann als ST ausgewiesen, wenn durch dauerhafte und wartungsfreie Maßnahmen am Gebäude selbst oder unmittelbar davor (z.b. Anschüttung) ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann. Häufig durch Steinschlag betroffene Gebiete sind wegen der ständigen Gefährdung von Personen außerhalb von Gebäuden als STi auszuweisen. Energie Hohe Aktivität/ Ereignisse häufiger als alle 10 Jahre < 100 KJ ST STi KJ STi STi

26 Beispiel GZP Bürs

27 KLASSIFIZIERUNG VON SPONTANEN RUTSCHUNGEN UND HANGMUREN IM EROSIONSGEBIET Ereignishäufigkeit Ereignishäufigkeit Tiefgründigkeit < alle 10 Jahre > Alle 10 Jahre < 2 m RU RUi 2 m RUi RUi IN DER RUTSCHBAHN + IM ABLAGERUNGSGEBIET Es gelten die Kriterien für die Abgrenzung von Hochwasser- und Murereignissen nach den GZP-Richtlinien Ereignishäufigkeit Ereignishäufigkeit Tiefgründigkeit < alle 10 Jahre > Alle 10 Jahre < 0,7 m RU RUi ,7 m RUi RUi

28 BEISPIEL GZP LECH

29 KLASSIFIZIERUNG VON KONTINUIER- LICHEN HANGBEWEGUNGEN U. HANGKRIECHEN KRITERIEN Geschwindigkeit Mögliche Beschleunigung Stark unterschiedliche Bewegungsgeschwindigkeiten und generell differentielle Bewegungsformen Nahbereich einer Bewegungsfuge und/oder Nahbereich von sich unterschiedlich schnell bewegenden Teilschollen. Rotationen Tiefenlage der Bewegungsbahnen

30 BEISPIEL GZP SIBRATSGFÄLL

31 ANSICHT VON SIBRATSGFÄLL

32 KOSTEN FÜR GEOLOGISCHE BEARBEITUNGEN GZP Fläche RRB Kosten Kosten/km² Alberschwende 9,3 km² Dalaas 6,0 km² Eichenberg 1,5 km² Hohenems 12,6 km² Klösterle 2,8 km² Möggers 2,6 km² Schwarzach 3,8 km² Walgau Sonnseite 9,45 km²

33 GEOLOGISCHE BEARBEITUNGEN Erhebungen bei WLV, Gemeinde und vor Ort Durchsicht vorhandener Unterlagen Geologische Kartierung Abgrenzung und Beurteilung der steinschlag- und rutschungsgefährdeten Bereiche Detailanalyse steinschlaggefährdeter Abschnitte (inkl. Steinschlagsimulation) Detailanalyse von Rutschungsbereichen Dokumentation der Detailanalysen Erstellung eines Entwurfes mit Lageplänen und Profilen Abstimmung mit der zuständigen Gebietsbauleitung Fertigstellung der Ausweisung Brauner Hinweisbereiche

34 GZP GARGELLEN

35 BLAUE VORBEHALTSBEREICHE FÜR SCHUTZWALDBEWIRTSCHAFTUNG Schutzwaldbewirtschaftung

36 FERIENSIEDLUNG GARGELLEN - SCHUTZWALD

37 BLAUE VORBEHALTSBEREICHE SCHUTZWALDBEWIRTSCHAFTUNG

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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