Plan zur Tilgung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
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- Richard Dresdner
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1 Plan zur Tilgung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (nach Artikel 16, RL 2002/60/EG im Bundesland Thüringen) Meiningen, Dr. Sabine Rottmann
2 Gliederung I II Rechtsgrundlagen bei der ASP- Bekämpfung ASP-Sachverständigen Gruppe Thüringen Inhalte des Tilgungsplans Bekämpfungsstrategie Bedeutende Inhalte für Jagdausübungsberechtigte Kriterien für die Aufhebung der Seuche Dr. Sabine Rottmann 2
3 Rechtsgrundlagen der Bekämpfung der ASP beim Wildschwein Deutschland Tiergesundheitsgesetz VO über anzeigepflichtige Tierseuchen VO zum Schutz gegen die Schweinepest und die ASP Schweinehaltungshygiene-VO Land Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz EU Richtlinie 2002/60/EG mit Vorschriften zur Bekämpfung der ASP Durchführungsbeschluss 2014/709/EU Dr. Sabine Rottmann 3
4 Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der ASP beim Wildschwein Deutschland Tiergesundheitsgesetz VO über anzeigepflichtige Tierseuchen VO zum Schutz gegen die Schweinepest und die ASP Schweinehaltungshygiene-VO Land Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz EU Richtlinie 2002/60/EG mit Vorschriften zur Bekämpfung der ASP Durchführungsbeschluss 2014/709/EU Dr. Sabine Rottmann 4
5 Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der ASP beim Wildschwein Deutschland Tiergesundheitsgesetz VO über anzeigepflichtige Tierseuchen VO zum Schutz gegen die Schweinepest und die ASP Schweinehaltungshygiene-VO Land Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz EU Richtlinie 2002/60/EG mit Vorschriften zur Bekämpfung der ASP Durchführungsbeschluss 2014/709/EU Dr. Sabine Rottmann 5
6 Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der ASP beim Wildschwein Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, d.h. jeder, der die notwendige Sachkunde besitzt, muss beim Vorliegen von verdächtigen Symptomen unverzüglich das zuständige Veterinäramt darüber informieren! (Verordnung über Anzeigepflichtige Tierseuchen i.v.m. 4 Tiergesundheitsgesetz) Dr. Sabine Rottmann 6
7 Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der ASP beim Wildschwein Mögliche Anordnungen bereits im Vorfeld eines Seuchenausbruchs: Verpflichtung der Jagdausübungsberechtigten bei Gesellschaftsjagden dafür zu sorgen, dass das Aufbrechen und die Sammlung des Aufbruchs an einem zentralen Ort erfolgt jedes verendet aufgefundene Wildschwein - der zuständigen Behörde anzuzeigen - mit Wildmarke zu kennzeichnen - Wildursprungsschein auszufüllen und - zügig zur zuständigen Untersuchungseinrichtung zu bringen Dr. Sabine Rottmann 7
8 Der Tilgungsplan ist verbindlich anzuwenden, sobald ein amtlicher Verdacht/eine Feststellung der ASP beim Wildschwein erfolgt. Artikel 16 Richtlinie des Rates 2002/60/EG (1).unterbreiten die Mitgliedstaaten der Kommission innerhalb von 90 Tagen nach Bestätigung eines Primärfalls der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen einen schriftlichen Plan mit den Maßnahmen zur Tilgung der Seuche im ausgewiesenen Seuchengebiet und den Maßnahmen Dr. Sabine Rottmann 8
9 ASP-Sachverständigengruppe Thüringen ASP-Sachverständigengruppe Thüringen im Mai 2017 eingerichtet 17 Mitglieder: TMASGFF 2 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (OJB+OMB) 2 Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz 4 Landesjagdverband Thüringen 2 Thüringer Zoopark 1 Nationalpark Hainich 1 Thüringenforst 1 Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirksinhaber 1 Thüringer Tierseuchenkasse 1 Landkreise/ Amtstierärzte Dr. Sabine Rottmann 9
10 ASP-Sachverständigengruppe Thüringen Dr. Sabine Rottmann 10
11 Inhalte des Tilgungsplans: 1. Aktueller Status Ausweisung der gefährdeten Gebiete, geografische Verteilung Wildschweinpopulation (+Hausschweinebestand) Bestimmung der Seuchenverschleppung innerhalb der Wildschweinpopulation (natürliche Hindernisse) Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchungen von krank erlegten oder verendeten Tieren Bewertung von Seuchenverschleppung und Ergebnisse der Epidemiologie Dr. Sabine Rottmann 11
12 Inhalte des Tilgungsplans: 2. Staatliche Organisation, Zuständigkeiten, Rechtsgrundlagen des Veterinärwesens 3. Organisation, Zuständigkeiten Rechtsgrundlagen des Jagdwesens 4. Bekämpfungsstrategie Maßnahmen und Überwachung des Wild- und Hausschweinbestandes in den verschiedenen Zonen 5. Auflagen, die Jäger zur Vermeidung der Seuchenausbreitung erfüllen müssen 6. Maßnahmen außerhalb ausgewiesener Gebiete Dr. Sabine Rottmann 12
13 Inhalte des Tilgungsplans: 7. Öffentlichkeitsarbeit 8. Informationssystem, nach dem die Sachverständigengruppe regelmäßig die Ergebnisse des Tilgungsplans prüfen kann 9. Kriterien, die zur Aufhebung der Maßnahmen erfüllt sein müssen Dr. Sabine Rottmann 13
14 Inhalte des Tilgungsplans: 2. Staatliche Organisation, Zuständigkeiten, Rechtsgrundlagen des Veterinärwesens 3. Organisation, Zuständigkeiten Rechtsgrundlagen des Jagdwesens 4. Bekämpfungsstrategie Maßnahmen und Überwachung des Wild- und Hausschweinbestandes in den verschiedenen Zonen 5. Auflagen, die Jäger zur Vermeidung der Seuchenausbreitung erfüllen müssen 6. Maßnahmen außerhalb ausgewiesener Gebiete Dr. Sabine Rottmann 14
15 Bekämpfungsstrategie Dr. Sabine Rottmann 15
16 Bekämpfungsstrategie Hochrisikozone des gefährdeten Bezirks (Seuchengebiet) 4km-Radius um ASP-positives Wildschwein Einzäunen der Hochrisikozone (Elektrozaun + Vergrämungsmittel) Betretungsverbot für Bürger 28 Tage Bewirtschaftungsverbot aller landwirtschaftlich und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und Gewässer Jagdverbot 21 Tage (Verlängerung ggf. möglich) Leinenpflicht auch für jagdlich geführte und sonstige Gebrauchshunde (bis 6 Monate nach letztem ASP-Fund) Intensive Fallwildsuche (aktiv) Fallwild-Suchtrupps + Forst, Jäger, Hilfskräfte (Bundeswehr, Polizei) Wildkameras Einweisung Biosicherheit Bergung der WS-Kadaver durch spezielle Fallwild-Bergetrupps Dr. Sabine Rottmann 16
17 Bekämpfungsstrategie Hochrisikozone des gefährdeten Bezirks (Seuchengebiet) Lebende Wildschweine, Teile von Wildschweinen, Wildschweinfleisch und Trophäen dürfen nicht aus gefährdeten Bezirk verbracht werden Behördliche Anordnung der Untersuchung aller im gefährdeten Bezirk erlegten und verendet gefundenen Wildschweine Dr. Sabine Rottmann 17
18 Bekämpfungsstrategie Dr. Sabine Rottmann 18
19 Bekämpfungsstrategie Randzone des gefährdeten Bezirks (Seuchengebiet) 4 bis 8 km Radius um ASP-positives Wildschwein Betretungsverbot für Bürger 28 Tage Jagdverbot 21 Tage Leinenpflicht auch für jagdlich geführte und sonstige Gebrauchshunde für 21 Tage Intensive Bejagung Jedes Wildschwein unabhängig von Alter, Geschlecht, Stellung in der Rotte oder als Elterntier wird gejagt (keine Lebensmittelgewinnung, ausschließlich Seuchenprophylaxe) Transport der WS-Kadaver zur TNP-Verwahrstelle durch Fallwild- Bergetrupps Probennahme und Lagerung aller WS-Tierkörper in TNP-Verwahrstellen Dr. Sabine Rottmann 19
20 Bekämpfungsstrategie Dr. Sabine Rottmann 20
21 Bekämpfungsstrategie Pufferzone (kein Seuchengebiet) 8 bis 24 km Radius um ASP-positives Wildschwein Intensive Bejagung Jedes Wildschwein unabhängig von Alter, Geschlecht, Stellung in der Rotte oder als Elterntier wird gejagt Jagdübergreifende Gesellschaftsjagden/Drückjagden Ansitzjagd an der Kirrung, weitere Jagdmethoden in Diskussion Prämien für Jäger pro erlegtes Wildschwein als Anreiz möglich Dr. Sabine Rottmann 21
22 Bekämpfungsstrategie Pufferzone (kein Seuchengebiet) Erlegtes und gefallenes Wild muss immer in die TNP- Verwahrungsstelle gebracht werden: Probennahme und Entsorgung des gefallenen Wild (inklusive Aufbruch!) Probennahme (ASP, Trichinenen) bei erlegtem Wild, Verbleib dort bis Freigabe Private Verwendung oder lokale Vermarktung der erlegten Tiere als Lebensmittel nach negativer Beprobung (ASP, Trichinella spiralis) möglich Aufkauf der erlegten Tiere zu marktüblichen Preisen durch das Land Thüringen in Diskussion Dr. Sabine Rottmann 22
23 Bekämpfungsstrategie Fragebogen: Dokumentation bei erlegten oder verendet aufgefundenen Wildschweinen Geografisches Gebiet, in dem Tier erlegt/gefunden wurde (Tierfundkataster, Google Maps) Datum, an dem Tier erlegt/gefunden wurde Person, die Tier erlegt/gefunden hat Alter und Geschlecht des Tieres falls erlegt: auffällige Symptome vorher falls verendet: Zustand des Tierkörpers Laborbefunde Dr. Sabine Rottmann 23
24 Wildsammelstellen und TNP-Verwahrstellen in der Krise An den Wildsammelstellen werden verendete und getötete Wildschweine in Containern gesammelt und entsorgt. Vor der Abholung müssen alle Tiere untersucht werden. Die Wildsammelstellen und TNP-Verwahrstellen sollen über eine geeignete Ausstattung (Absperrung, befestigter Boden, Zugangsbeschränkung, leichte Reinigung und Desinfektion) verfügen. Merkblätter dazu sind aktuell noch in Vorbereitung Dr. Sabine Rottmann 24
25 Biosicherheit im gefährdeten Bezirk und in der Pufferzone Jagdausübungsberechtigte, die gleichzeitig Schweinehalter sind dürfen im gefährdeten Bezirk kein Schwarzwild bejagen und kein Fall-Unfallwild aufsuchen Alle anderen Jäger sollten nach der Jagd im gefährdeten Bezirk oder Aufsuchen von Fall- oder Unfallwild für mind. 72 h keinen Kontakt zu Hausschweinen haben Verbringungsverbot von Teilen von Wildschweinen, allen Teilen und Materialien, die Kontakt zu ASP-infizierten Material gehabt haben in Hausschweinebestände, einschließlich Jagdhunde Reinigung und Desinfektion aller Jagdgeräte und Schuhe nach Abgabe der Tierkörper an TNP-Verwahrstelle, Kleidung nach Jagd waschen, Betreten von Hausschweinebeständen mit Jagdkleidung verboten Dr. Sabine Rottmann 25
26 Biosicherheit im gefährdeten Bezirk und in der Pufferzone Jagdausübungsberechtigte, die gleichzeitig Schweinehalter sind dürfen im gefährdeten Bezirk kein Schwarzwild bejagen und kein Fall-Unfallwild aufsuchen Nach Jagd im gefährdeten Bezirk oder Aufsuchen von Fall- oder Unfallwild für mind. 72 h keinen Kontakt zu Hausschweinen Verbringungsverbot von Teilen von Wildschweinen, allen Teilen und Materialien, die Kontakt zu ASP-infizierten Material gehabt haben in Hausschweinebestände, einschließlich Jagdhunde! Reinigung und Desinfektion aller Jagdgeräte und Schuhe nach Abgabe der Tierkörper an TNP-Verwahrstelle, Kleidung nach Jagd waschen, Betreten von Hausschweinebeständen mit Jagdkleidung verboten Dr. Sabine Rottmann 26
27 Biosicherheit im gefährdeten Bezirk und in der Pufferzone Immer geeignetes Reinigungs- und Desinfektionsmittel mitführen (Hände- und Schuhe) Transport von erlegten Wildschweinen zur TNP-Sammelstelle in flüssigkeitsdichten und leicht zu reinigenden Behältern Reinigung und Desinfektion aller Kontaktmaterialien und Gegenstände nach der Abgabe des Tieres an der TNP-Verwahrstelle Dr. Sabine Rottmann 27
28 Wann ist die Krise vorbei? Aufhebung der durch die zuständige Behörde angeordneten Festlegungen für den gefährdeten Bezirk erfolgt frühestens sechs Monate nach dem letzten Nachweis der ASP beim Wildschwein. Gefährdeter Bezirk muss mindestens für 6 Monate aufrechterhalten werden Epidemiologische Untersuchungen, Untersuchung sämtlicher Stücke erlegtem Wild, Fall- und Unfallwild und Maßnahmen zum Umgang mit Wild, Fall- und Unfallwild muss noch weitere 24 Monate angewendet werden (RL 2002/60 EG) Dr. Sabine Rottmann 28
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Sabine Rottmann 29
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