Landesregierung Schleswig-Holstein
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- Renate Kopp
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1 Landesregierung Schleswig-Holstein Seite 1 von Pressemitteilung veröffentlicht am: Vogelgrippe: Schleswig-Holstein wird Virus-Verbreitung entschlossen bekämpfen KIEL. Schleswig-Holstein wird die Ausbreitung der Vogelgrippe entschlossen bekämpfen. Dazu haben das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sowie der Kreis Ostholstein alle Maßnahmen ergriffen, um das Risiko der Verbreitung des Virustyps H5N1 soweit wie möglich zu begrenzen. Eine Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hatte ergeben, dass zwei verendete Enten aus der Nähe von Neustadt bzw. Timmendorfer Strand (beide Kreis Ostholstein) mit dem Erreger infiziert waren. Bislang konnte allerdings nicht festgestellt werden, ob es sich um die ansteckende Variante des Erregers oder den niedrig ansteckenden Typ handelt, der keine Maßnahmen erforderlich macht. Endgültige Ergebnisse des FLI sind erst in der nächsten Woche zu erwarten. Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher hat sich zur vorsorglichen Ausweisung der Schutz- und Beobachtungsgebiete entschlossen, um das Risiko der Verbreitung des Virus so weit wie möglich zu begrenzen. Der Kreis Ostholstein wird um die Fundorte herum Sperrzonen von drei Kilometern Radius und Beobachtungsgebiete mit einem Radius von zehn Kilometern ausweisen und diese Areale durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich machen. Das Beobachtungsgebiet um den Fundort Timmendorfer Strand wird auch das Stadtgebiet Lübecks berühren. Für die Dauer von 21 Tagen im Sperrgebiet und 15 Tagen im Beobachtungsgebiet dürfen Geflügel und Geflügelprodukte das Sperr- und Beobachtungsgebiet nicht verlassen und danach bis zum 30. Tag nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten werden noch heute durch den Kreis Ostholstein weitere Informationen erhalten. Mit dem Kreis Ostholstein ist vereinbart worden, dass in den betroffenen Gebieten keine Ausnahmegenehmigungen von der Pflicht zur Stallhaltung erteilt werden. In angezeigten Volierenhaltungen werden die vorgeschriebenen Untersuchungen auf den Vogelgrippeerreger vorgezogen. Die ohnehin geplante, weitere Intensivierung des Wildvogelmonitorings durch Befliegung der Küstenregion und der angrenzenden Binnengewässer wird besonders den Kreis Ostholstein abdecken, um möglichst frühzeitig eventuell an der Vogelgrippe gestorbene Tiere in unwegsamen Gebieten zu entdecken und diese potentiellen Infektionsquellen zu beseitigen. Alle beteiligten Stellen von Kreis und Land werden ihre Begehungen des Geländes aus dem gleichen Grund verstärken. Schwäne, Wasservögel, Möwen und Greifvögel aus dem Kreisgebiet werden im Landeslabor Neumünster vorrangig untersucht. Weiterhin gilt für den Fall des Auffindens von verendeten Tiere dieser Arten, dass die zuständige Veterinäre des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Städte informiert werden sollten. Das Ministerium betont, dass es trotz dieser neuen Entwicklung bezüglich der Vogelgrippe keinen Anlass zur Panik gibt. Es handelt sich weiterhin vorrangig um eine Tierkrankheit, die nur schwer auf den Menschen übertragen werden kann. Geflügel, gerade aus heimischer Produktion, kann bis auf weiteres gefahrlos gebraten, gekocht oder anders gegart verzehrt werden. Für Fragen steht unter der Rufnummer 0431 / weiterhin die telefonische Infohotline des Landes zur Verfügung. Das Landwirtschaftsministerium aktualisiert außerdem laufend sein Informationsangebot im Internet, das allen Interessierten rund um die Uhr auf der Startseite des Ministeriums unter
2 Landesregierung Schleswig-Holstein Seite 2 von zur Verfügung steht. Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Mercatorstr. 3, Kiel Telefon und Telefax Absender: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Kontakt: internetredaktion@mlur.landsh.de Druckversion Artikel versenden zurück Weitere Informationen zu diesem Thema: Aktuelle Meldungen zur Vogelgrippe mehr...
3 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hinweise zum Umgang mit tot aufgefundenen Vögeln 1. Vor dem Verpacken der Tiere Schutzbekleidung anlegen. (Gummistiefel oder Einweg-Überschuhe, Einweg-Schutzanzug, Schutzbrille, Einweg- Handschuhe, Mundnasenschutz). 2. Die Tiere in einen Müllsack legen und diesen fest verschließen. Diesen zugebundenen Sack in einen 2. Sack (Transportsack) legen. 3. Einen der beiden Erfassungsbögen hinzufügen und auch den Transportsack fest verschließen. 4. Den Transportsack mit einem Aufkleber und der Erfassungsnummer deutlich und lesbar von außen beschriften. 5. Nach Beendigung der Arbeit Schutzbekleidung vorsichtig umstülpend ablegen und ebenfalls komplett in einen weiteren Sack stecken. Handschuhe zuletzt ausziehen! 6. Hände gründlich desinfizieren. 7. Alle Säcke sind in die Sammelstellen nach Maßgabe des Veterinäramtes zu verbringen. 8. Achtung: Vögel, die in das Landeslabor zur Untersuchung gelangen sollen, in die dafür gekennzeichneten Tonnen legen. (Zur Untersuchung sollen vorrangig Schwäne, dann andere Wasservögel und dann Greifvögel gelangen.) 9. Erreichbarkeit des Kreises, der kreisfreien Stadt, bzw. des Veterinäramtes am Wochenende Tel.: Wichtig: Beim Auffinden mehrerer toter Vögel an einer Stelle unverzüglich das Veterinäramt informieren Erreichbarkeit des Kreises, der kreisfreien Stadt, bzw. des Veterinäramtes: Tel.: Stand: 24. Februar 2006
4 VIII 403 ( ) in Abstimmung mit V 33 und LGASH 401 Kiel, den Vorläufige Empfehlungen (Stand ; Änderungen vorbehalten) zu Persönliche Schutzmaßnahmen beim Auffinden toter Wildvögel, bei denen ein Verdacht auf Vogelgrippe nicht von vornherein ausgeschlossen ist Personen, die tote Wildvögel auffinden, sollen diese grundsätzlich nicht anfassen oder einsammeln, sondern der zuständigen Behörde unverzüglich den Fundort melden. Beim Einsammeln toter Wildvögel ist eine persönliche Schutzbekleidung erforderlich! Hierzu gehören nach Empfehlungen des RKI vom 16. Februar 2006: - Körperbedeckende Arbeitskleidung, nach Möglichkeit Einweg-Overall mit Kapuze - Dicht anliegender Mundnasenschutz (partikelfiltrierende Halbmaske FFP3) - Augenschutz, z. B. in Form einer eng anliegenden Schutzbrille mit Seitenschutz - Flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Schutzhandschuhe oder robuste Einwegschutzhandschuhe - Desinfizierbare Stiefel oder Einweg-Überschuhe Der tote Vogel ist in ein desinfizierbares, zu verschließendes Behältnis oder in robuste, zu verschließende Einwegsäcke zu verbringen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch in ein sicheres Behältnis, z.b. einen Einwegsack zu verbringen, zu verschließen und thermisch zu desinfizieren bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Hände sind nach Ablegen der Schutzkleidung mit einem viruswirksamen Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Falls innerhalb von sieben Tagen Gesundheitsbeschwerden* auftreten, ist ein Arzt zu konsultieren. Der Erkrankte hat den aufgesuchten Arzt darauf hinzuweisen, dass er in den letzten Tagen tote Wildvögel geborgen hat. Für darüber hinaus gehende Gefährdungen berufsmäßig beschäftigter Gruppen (Geflügelhalter, Veterinäre, Laborpersonal etc.) wird auf die Arbeitsschutzempfehlungen (ABAS 608, 609, TRBA100) sowie die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch- Institutes verwiesen. * Fieber höher als 38 o C und akuter Krankheitsbeginn und Husten oder Atemnot
5 Bitte 2-fach ausfüllen!!!!!! Einsender Erfassungs-Nr: (wird vom Kreis zugeteilt) Achtung: Die Erfassungs-Nummer muss auf dem Transportsack vermerkt werden Erfassungs-Formular für tot aufgefundene Vögel Vogel-Art: (möglichst genau beschreiben, mindestens "Schwan", "Ente", "Greif etc.!) Vogel mit Ring? nein ja, ggf. Ringnummer: eingesackt am: durch Fund-Ort: (Datum) (Name, Vorname) (Ort, Straße) ggf. Koordinate: Weitere Personen anwesend, die den Vogel ohne Schutz berührt haben? nein ja (Name, Vorname) Anschrift/Telefon Anmerkungen/Besonderheiten: Stand: 24. Februar 2006
6 Einsender Erfassungs-Nr.: (wird vom Kreis vergeben) Datum: Aufnahme-Formular Meldender (Name, Vorname) (Anschrift) (Telefon und Handy) Vogelart: (möglichst genau beschreiben, mindestens "Schwan", "Ente", "Greif etc.!) Vogel mit Ring? nein ja, ggf. Ringnummer: wo: (Ort, Straße) Genaue Beschreibung des Fundortes: (z. B. Lage im Graben, auf der Koppel) Was veranlasst: (z. B. liegen gelassen, Plastiksack, Polizei verständigt?) (z. B. angefasst?) Bemerkungen: (sonstige Personen/Besonderheiten) Veranlasste Maßnahmen: Weiter an Leitstelle/ Veterinäramt des Kreises Landeslabor Neumünster Stand: 24. Februar 2006
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