Lösungsvorschlag. Begründung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Lösungsvorschlag. Begründung"

Transkript

1 Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen XXX und der Hutchison 3G Austria GmbH (im Weiteren: Hutchison ) auf der Grundlage der beiderseitigen Vorbringen sowie der Ermittlungsergebnisse gemäß 122 Abs. 1 Z 1 TKG 2003 in Verbindung mit 4 der Verfahrensrichtlinien für das Schlichtungsverfahren den folgenden Lösungsvorschlag: Es wird vorgeschlagen, die Rechnung Nr. xxx um das in dieser verrechnete Entgelt für SMS-Nachrichten (national) in Höhe von 50,75 EUR (inkl. USt) zu reduzieren. Die Parteien kommen weiters überein, dass damit alle Streitpunkte hinsichtlich der strittigen Rechnung ausgeräumt und verglichen sind. Begründung Mit Verfahrensformular vom xx.xx.2012 beantragte der Beschwerdeführer die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß 122 Abs. 1 Z 1 TKG 2003 hinsichtlich der Rechnung Nr. XXX vom xx.xx.2012 und brachte hierzu zusammengefasst vor, dass mit gegenständlicher Rechnung 146 SMS (national) verrechnet worden seien. An Frei-SMS wären lediglich 296 anstatt der vertraglich vereinbarten 1000 berücksichtigt worden. Hutchison begründe dies mit bis zum Beginn des regulären Abrechnungszeitraumes nur anteilig zur Verfügung stehenden Freimengen. Die Vertragsbestimmung (in den AGB bzw. auf dem Vertragsformblatt), welche abweichende Guthaben vor Beginn des regulären Abrechnungszeitraumes vorsehe, ohne aber das Datum des Beginns des regulären Abrechnungszeitsraumes anzugeben, verstoße jedoch gegen das Transparenzgebot des 6 KSchG und sei gröblich benachteiligend isd ABGB. Weiters hätte er zum Zeitpunkt des Ver-

2 sands der kostenverursachenden SMS noch keine Kenntnis von einem späteren Beginn des Rechnungszeitraumes gehabt. In Art 21.3 der AGB, auf welche sich Hutchison berufe, werde in diesem Kontext die umgehende Zustellung eines SMS über den Abrechnungszeitraum zugesichert. Dieses SMS hätte er aber erst am erhalten. Somit könne sich der Betreiber nicht auf nur anteilig verfügbare Freimengen vor Beginn eines regulären Rechnungszeitraumes berufen, welcher nicht Bestandteil des Servicevertrags geworden und über welchen auch pflicht- und treuwidrig nicht informiert worden sei. Hutchison nahm im Schlichtungsverfahren hierzu wie folgt Stellung: wir lehnen das Gegenangebot unseres Kunden ab und bitten Sie, das Verfahren weiterzuführen. Beiliegend erhalten Sie die gegenständliche Rechnung. Da die Nutzung der Services nicht bestritten wird, war eine technische Prüfung nicht notwendig. Wir informieren unsere Kunden in Punkt unserer AGB wie folgt über den Rechnungszeitraum: "Die Rechnungslegung erfolgt jeweils in monatlichen Intervallen. Aus abrechnungstechnischen Gründen wird jeder Kunde in einen bestimmten monatlichen Rechnungszyklus eingereiht, der nicht dem Kalendermonat entspricht (z.b.: vom 15. eines Monats bis zum 14. des Folgemonats). Die Einreihung in den monatlichen Rechnungszyklus erfolgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, das ist der Zeitpunkt der Freischaltung des Kunden. Mit erfolgter Freischaltung kann der Kunde seinen monatlichen Abrechnungszeitraum über die 3Kundenzone inside3 (auf oder über Planet3 direkt auf seinem Endgerät einsehen. H3G informiert den Kunden nach Freischaltung umgehend per SMS über seinen Abrechnungszeitraum." Zusätzlich heißt es auf dem 3ServiceVertrag wie folgt: "Bitte beachten Sie dass Ihnen bis zum ersten Rechnungslauf nur anteilige Freimengen zur Verfügung stehen. Zur Kontrolle des Guthabens stellt 3 einen kostenlosen Guthabenstatus auf und auf Planet3 zur Verfügung,..." Anbei finden Sie einen Screenshot des Guthabenstatus der belegt, dass der Rechnungszyklus darin eindeutig ersichtlich ist. Selbstverständlich waren dort auch die anteilig zur Verfügung stehenden Freimengen detailliert ablesbar. Parallel war dies über die kostenlos erhältliche Inside3-App auch direkt auf dem Handy ersichtlich. Am erging folgende SMS an den Anschluss "Lieber 3Kunde! Ihr 3ServiceTeam hält Sie immer am Laufenden. Jetzt für Sie: Eine Erklärung zu Ihrer kommenden ersten 3Rechnung: Sie erhalten Ihre Rechnung in elektronischer Form, somit steht sie Ihnen jederzeit auf zur Verfügung. Ihr regulärer monatlicher Abrechnungszeitraum beginnt jeden Monat am 8. Ihre erste Rechnung beinhaltet das anteilige Paketentgelt vom Tag Ihrer Aktivierung bis zum Beginn Ihres regulären Abrechnungszeitraums sowie die übliche Vorauszahlung Ihrer Paketgebühr für den nächsten Monat. Diese Informationen können Sie einfach und kostenlos im Guthabenstatus auf Planet 3 unter Inside 3 bzw. auf abrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Ihr 3ServiceTeam" Da die Zusendung verzögert erfolgt ist, haben wir unserem Kunden die zuvor angefallenen Zusatzgebühren in Höhe von 18,90 Euro bereits in Form einer Rechnungsgutschrift auf dem Kulanzweg erstattet. XXX war spätestens ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kurznachricht vollständig über den anteiligen Rechnungszyklus informiert. Es besteht daher kein Spielraum für ein darüber hinausgehendes Entgegenkommen. Unsere restlichen Forderungen bestehen zu Recht. Anbei übermittelte Hutchison u.a. eine Kopie der beeinspruchten Rechnung sowie des Vertragsformulars vom xx.xx.2012.

3 Dem Lösungsvorschlag wird folgender Sachverhalt zugrunde gelegt: Zwischen den Parteien bestand ein Vertrag über die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen. Dieser wurde am xx.xx.2012 abgeschlossen. Dass im Zuge des Vertragsabschlusses eine Information der Beschwerdeführerin dahingehend erfolgte, welche konkrete Abrechnungsperiode zur Anwendung kommt und in welchem Umfang Freieinheiten in dieser Periode exakt zur Verfügung stehen, konnte nicht festgestellt werden. Ein diesbezüglicher Hinweis ist weder den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) noch dem Vertragsformular zu entnehmen. Dem Vertragsformular ist hierzu lediglich folgende allgemeine Aussage zu entnehmen: Die erste auf der Grundlage dieses Vertragsverhältnisses ergangene Abrechnung (Nr. XXX vom xx.xx.2012), welche den Gegenstand dieses Verfahrens darstellt, umfaßte den Zeitraum xx.xx. bis xx.xx.2012, und berücksichtigte Freieinheiten lediglich im Ausmass von 265 SMS national und 31 SMS zu 3. Aufgrund der darüber hinausgehenden Nutzung des Anschlusses wurden zusätzliche Entgelte in Höhe von 43,05 Euro (brutto) für 124 SMS national und 7,70 Euro (brutto) für 22 SMS zu 3 vorgeschrieben. Über die konkrete Dauer der Abrechnungsperiode wurde der Beschwerdeführer erst am per SMS mit folgendem Wortlaut informiert: [ ] Ihr regulärer monatlicher Abrechnungszeitraum beginnt jeden Monat am 8. Ihre erste Rechnung beinhaltet das anteilige Paketentgelt vom Tag Ihrer Aktivierung bis zum Beginn Ihres regulären Abrechnungszeitraums sowie die übliche Vorauszahlung Ihrer Paketgebühr für den nächsten Monat. Diese Informationen können Sie einfach und kostenlos im Guthabenstatus auf Planet 3 unter Inside 3 bzw. auf abrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Ihr 3ServiceTeam". Darüber hinausgehende Informationen wurden nicht übermittelt. Der festgestellte Sachverhalt gründet sich auf folgende Erwägungen: Die getroffenen Feststellungen gründen auf den Vorbringen des Beschwerdeführers, des Betreibers sowie den vorgelegten Schriftstücken. Unstrittig waren die Inhalte des abgeschlossenen Vertrages, das Ausmass der Anschlussnutzung sowie der Zeitpunkt des (verspäteten) Zugangs der Informations-SMS. Strittig waren die hieraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf die Haftung des Beschwerdeführers für die angefallenen, das Grundentgelt übersteigenden Nutzungsentgelte.

4 Zur Beurteilung des Schlichtungsfalles war aus rechtlicher Sicht zu erwägen: In diesem Fall ist das Urteil des HG Wien 19 Cg 52/08f vom zu berücksichtigen. Das HG Wien führte darin aus, dass Klauseln zum Abrechnungszeitraum in den AGB gegen das Transparenzgebot des 6 Abs 3 KSchG verstoßen, wenn der Kunde bei Vertragsschluss nicht weiß, welcher Abrechnungszeitraum dem Vertrag zu Grunde liegt. Aufgrund solcher Klauseln könne der Kunde auch nicht absehen, wie viele Freiminuten bzw. welches Transfervolumen ihm bis zum Ende des ersten Abrechnungszeitraumes zur Verfügung steht. Stehen nur anteilige Freimengen zur Verfügung, könne dies dazu führen, dass der Kunde in Unkenntnis dessen das gesamte monatliche Datenvolumen ausnützt und in weiterer Folge mit einer Zusatzzahlung belastet wird. Im konkreten Fall sehen die AGB der Hutchison einen Abrechnungszeitraum von einem Monat vor: Dem den Feststellungen zu entnehmenden Hinweis auf dem Vertragsformular ist ergänzend zu entnehmen, dass die erste Abrechnungsperiode unter Umständen kürzer als ein Monat sein kann, jedoch ist nirgendwo eindeutig ersichtlich, welche abweichende Abrechnungsperiode zur Anwendung kommt bzw. kommen könnte; dies wird vielmehr gemäß Pkt der AGB einer späteren gesonderten Information per SMS vorbehalten. Im gegenständlichen Falle wurde dem Beschwerdeführer das entsprechende SMS mit den Angaben über die konkrete Dauer der ersten Abrechnungsperiode erst mehrere Tage (am ) nach Vertragsabschluß am xx.xx.2012 übermittelt. Wäre der Beschwerdeführer hierüber bereits bei Vertragsabschluss informiert worden, hätte er sein Nutzungsverhalten von Anfang an daran orientieren und den Anfall über das Grundentgelt hinausgehender Kosten vermeiden können. Somit war davon auszugehen, dass die streitgegenständliche, der ersten Rechnungsperiode zugrunde gelegte aliquote Begrenzung der monatlichen Freieinheiten nicht rechtswirksam vertraglich vereinbart wurde. Die Schlichtungsstelle erstattet daher den im Spruch ausgeführten Lösungsvorschlag, welcher auf die Reduzierung der verfahrensgegenständlichen Rechnung um den im Spruch angeführten Betrag abzielt.

5 Hinweis Stimmen beide Streitparteien diesem Lösungsvorschlag binnen zwei Wochen ab Zustellung schriftlich zu, so entsteht über die im Lösungsvorschlag genannten Ansprüche ein rechtsverbindlicher außergerichtlicher Vergleich. RTR-GmbH Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

Lösungsvorschlag. Begründung

Lösungsvorschlag. Begründung RSTR 2966/11 21.02.2012 Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen XXX und der A1 Telekom Austria AG (in Folge: A1 Telekom) auf der Grundlage der

Mehr

Klare Rechnung, gute Freunde.

Klare Rechnung, gute Freunde. Klare Rechnung, gute Freunde. Die erste 3Rechnung. Einige Tage nach der Aktivierung wird Ihre erste 3Rechnung erstellt. Ab diesem Tag gilt ein fixer monatlicher Abrechnungszeitraum. Bitte beachten Sie,

Mehr

Lösungsvorschlag. Begründung

Lösungsvorschlag. Begründung RSTR 1094/10 15.12.2010 ELe Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen XXX und der T-Mobile Austria GmbH (in Folge kurz: "T-Mobile") auf der Grundlage

Mehr

1. Es wird vorgeschlagen, dass der Vertrag über das Produkt xdsl office (8.192 sym) am XXX endet sowie, dass keine Zahlscheingebühr verrechnet wird.

1. Es wird vorgeschlagen, dass der Vertrag über das Produkt xdsl office (8.192 sym) am XXX endet sowie, dass keine Zahlscheingebühr verrechnet wird. RSTR 562/14 3.2.2015 XXX Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen XXX und der Hostprofis ISP Telekom GmbH (Hostprofis) auf der Grundlage der beiderseitigen

Mehr

Lösungsvorschlag. Begründung

Lösungsvorschlag. Begründung RSTR 2309/09 07.04.2010 ELe Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen XXX und der Orange Austria Telecommunication GmbH auf der Grundlage der beiderseitigen

Mehr

Lösungsvorschlag. Die Parteien kommen weiters überein, dass hiermit alle Streitigkeiten aus den vorgenannten Rechnungen bereinigt und verglichen sind.

Lösungsvorschlag. Die Parteien kommen weiters überein, dass hiermit alle Streitigkeiten aus den vorgenannten Rechnungen bereinigt und verglichen sind. RSTR 3190/07 5.3.2010 Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen der XXX und der Orange Austria Telecommunication GmbH (als Rechtsnachfolgerin der

Mehr

===========================Mobile===

===========================Mobile=== Vorgartenstraße 63/50 1200 Wien www.t-mobile.at/faq Kopie Ihre T-Mobile Rechnung Rechnungszeitraum: 08.05.2012-07.06.2012 Ab 1.7.2012 wird aufgrund rechtlicher Vorgaben die Netzansage nicht mehr eingespielt.

Mehr

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 3 Ob 168/12w Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte

Mehr

Leistungsbeschreibung für A1 Sat-Internet (LB A1 Sat-Internet)

Leistungsbeschreibung für A1 Sat-Internet (LB A1 Sat-Internet) Leistungsbeschreibung für A1 Sat-Internet (LB A1 Sat-Internet) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 20. April 2018 für neue Bestellungen. Die auf Grundlage bisheriger LB A1 Sat-Internet abgeschlossenen

Mehr

Vorangestellter Titel Vorname Nachname Nachgestellter Titel. 3,49 /Monat G.) SEPA-Lastschrift-Mandat

Vorangestellter Titel Vorname Nachname Nachgestellter Titel. 3,49 /Monat G.) SEPA-Lastschrift-Mandat Nutzungsvertrag abgeschlossen zwischen Energie AG Oberösterreich Telekom GmbH, FN 282568t, Postfach 298, Böhmerwaldstraße 3, A - 4021 Linz Kunde wirbt Kunde Vertriebscode/Kundennummer: und A.) Kunde Vorangestellter

Mehr

Leistungsbeschreibung für A1 Sat-Internet (LB A1 Sat-Internet)

Leistungsbeschreibung für A1 Sat-Internet (LB A1 Sat-Internet) Leistungsbeschreibung für A1 Sat-Internet (LB A1 Sat-Internet) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 1. Juni 2016 für neue Bestellungen. Die auf Grundlage bisheriger LB A1 Sat-Internet abgeschlossenen Verträge

Mehr

Lösungsvorschlag. RSTR 3392/ xx

Lösungsvorschlag. RSTR 3392/ xx RSTR 3392/14 12.8.2015 xx Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen Herrn XXX und der A1 Telekom Austria AG (im Folgenden: A1 Telekom ) auf der

Mehr

Bescheid. I. Spruch KOA 1.960/13-040

Bescheid. I. Spruch KOA 1.960/13-040 KOA 1.960/13-040 Bescheid I. Spruch 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß 2 Abs. 1 Z 6 KommAustria-Gesetz (KOG),

Mehr

Lösungsvorschlag. Begründung

Lösungsvorschlag. Begründung RSTR 1619/11 20.7.2012 Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen XXX und der UPC Austria GmbH auf der Grundlage der beiderseitigen Vorbringen sowie

Mehr

Bescheid. I. Spruch RSON 64/2015-2

Bescheid. I. Spruch RSON 64/2015-2 RSON 64/2015-2 Bescheid I. Spruch Über Antrag der Johannes Kepler Universität Linz wird gemäß 15 Abs 4 TKG 2003 festgestellt, dass der von dieser geplante Dienst zur Anonymisierung von Kommunikation im

Mehr

Leistungsbeschreibung für A1 Sat-Internet (LB A1 Sat-Internet)

Leistungsbeschreibung für A1 Sat-Internet (LB A1 Sat-Internet) Leistungsbeschreibung für A1 Sat-Internet (LB A1 Sat-Internet) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 1. Oktober 2018 für neue Bestellungen. Die auf Grundlage bisheriger LB A1 Sat-Internet abgeschlossenen

Mehr

Präsentation Streitschlichtungsbericht 2003

Präsentation Streitschlichtungsbericht 2003 Präsentation Streitschlichtungsbericht 2003 Dr. Georg Serentschy Geschäftsführer, Fachbereich Telekommunikation Mag. Gregor Goldbacher Teamleiter Streitschlichtung Pressegespräch 30. März 2004 Seite 1

Mehr

Lösungsvorschlag. Begründung

Lösungsvorschlag. Begründung Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen dem Beschwerdeführer P. und der DIALOG telekom GmbH auf Grundlage der beiderseitigen Vorbringen sowie

Mehr

Bescheid. I. Spruch G 52/05 03

Bescheid. I. Spruch G 52/05 03 G 52/05 03 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ. Prof. Dr. DI Gottfried Magerl als weitere Mitglieder über den Antrag

Mehr

Bescheid. I. Spruch. Die Nutzungsbedingungen für die zugeteilten Frequenzbereiche sind aus Anlage 1 ersichtlich.

Bescheid. I. Spruch. Die Nutzungsbedingungen für die zugeteilten Frequenzbereiche sind aus Anlage 1 ersichtlich. F 1/07-20 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ.-Prof. Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder im Verfahren F 1/07 betreffend

Mehr

Frau Fatma Gülüstan Breitenfurter Straße Wien Wien, am

Frau Fatma Gülüstan Breitenfurter Straße Wien Wien, am UPC Austria Services GmbH. Frau Breitenfurter Straße 305-311 1230 Wien Wien, am 08.03.2017 Information und Bestätigung zur Rufnummernmitnahme Sehr geehrte Frau Gülüstan, hiermit senden wir Ihnen die gewünschten

Mehr

Information zur Rufnummernmitnahme

Information zur Rufnummernmitnahme Herr Für Rückfragen: 0650 650 650 Wien, am 14.12.2016 Information zur nmitnahme Sehr geehrter Herr Kuri, wunschgemäß übersenden wir Ihnen Informationen zur mobilen nmitnahme. Gemäß 4 (3) Nummernübertragungsverordnung

Mehr

Kundmachung gemäß 25 Abs. 2 TKG

Kundmachung gemäß 25 Abs. 2 TKG Kundmachung gemäß 25 Abs. 2 TKG Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen. 1. Änderungen bei Flat-Tarifen: Drei führt ab dem 17.09.2015 das neue

Mehr

Bescheid. I. Spruch. II. Begründung. 1. Festgestellter Sachverhalt G 115/08-06

Bescheid. I. Spruch. II. Begründung. 1. Festgestellter Sachverhalt G 115/08-06 G 115/08-06 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ. Prof. DI Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder hinsichtlich der

Mehr

Bescheid. I. Spruch F 9/12-10

Bescheid. I. Spruch F 9/12-10 F 9/12-10 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ. Prof. DI Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder über die Anträge der

Mehr

R S S RSS =RSS-E 10/15

R S S RSS =RSS-E 10/15 R S S Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler Johannesgasse 2, Stiege 1, 2. Stock, Tür 28, 1010 Wien Tel: 01-955 12 00 42 (Fax DW 70) schlichtungsstelle@ivo.or.at

Mehr

Lösungsvorschlag RSTR 1208/13 XXX XXX

Lösungsvorschlag RSTR 1208/13 XXX XXX RSTR 1208/13 XXX XXX Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen XXX in XXX (in der Folge auch kurz Beschwerdeführer ) und der Hutchison 3G Austria

Mehr

StartNet & EasyNet Business Mobilfunk.

StartNet & EasyNet Business Mobilfunk. StartNet & EasyNet Business Mobilfunk. Entgeltbestimmungen/Leistungsbeschreibung. Stand: 10. September 2018 Monatsentgelte und Leistungen. Tarife mit Router (Kombi-Vorteil möglich) Tarif Bandbreiten Download

Mehr

Vorangestellter Titel Vorname Nachname Nachgestellter Titel. 49,90 /Monat 74,90 /Monat 139,90 /Monat 1

Vorangestellter Titel Vorname Nachname Nachgestellter Titel. 49,90 /Monat 74,90 /Monat 139,90 /Monat 1 Nutzungsvertrag abgeschlossen zwischen Energie AG Oberösterreich Telekom GmbH, FN 282568t, Postfach 298, Böhmerwaldstraße 3, A - 4021 Linz und A.) Kunde Vorangestellter Titel Vorname Nachname Nachgestellter

Mehr

1. Grundsätzliches zum Schlichtungsverfahren und zum Aufschub der Fälligkeit was kann die Schlichtungsstelle für Sie tun?

1. Grundsätzliches zum Schlichtungsverfahren und zum Aufschub der Fälligkeit was kann die Schlichtungsstelle für Sie tun? Verfahrensrichtlinien für das Schlichtungsverfahren mit Betreibern von Kommunikationsdiensten nach 122 Abs. 1 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) und dem Alternative- Streitbeilegung-Gesetz (AStG)

Mehr

Information und Bestätigung zur Rufnummernmitnahme

Information und Bestätigung zur Rufnummernmitnahme T-Mobile Austria GmbH A-1030 Wien, Postfach 676 Information und Bestätigung zur nmitnahme Wien, am 22. März 2017 Sehr geehrte Wirglauer, hier Ihre Bestätigung zur nmitnahme. Im Anhang haben wir wichtige

Mehr

Lösungsvorschlag. Begründung RSTR 0559/13 02.08.2013 XXX

Lösungsvorschlag. Begründung RSTR 0559/13 02.08.2013 XXX RSTR 0559/13 02.08.2013 XXX Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen XXX und der YESSS! Telekommunikation GmbH (im Weiteren: YESSS!) auf der Grundlage

Mehr

Business HotSpot. Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibung

Business HotSpot. Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibung Business HotSpot Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibung Stand: Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Produktbestandteile... 3 3. Allgemeine Entgeltbestimmungen... 5 3.1. Entgelte

Mehr

Business Mobile Data LTE. Entgeltbestimmungen

Business Mobile Data LTE. Entgeltbestimmungen Business Mobile Data LTE Entgeltbestimmungen Stand: März 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Produktbestandteile... 3 3. Allgemeine Entgeltbestimmungen... 5 3.1. Entgelte für SMS... 5 3.2. Entgelte

Mehr

Bescheid. I. Spruch G 083/09-15

Bescheid. I. Spruch G 083/09-15 G 083/09-15 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ.-Prof Dr. Günter Haring als weitere Mitglieder über den Antrag der

Mehr

Bescheid. I. Spruch. II. Begründung

Bescheid. I. Spruch. II. Begründung G 18/12-19 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ.Prof. Mag. Dr. Otto Petrovic als weitere Mitglieder hinsichtlich der

Mehr

Bescheid. I. Spruch. Begründung

Bescheid. I. Spruch. Begründung R 01/04-26 Bescheid Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ.-Prof. DI Dr. Gottfried Magerl als weitere Mitglieder einstimmig

Mehr

1 Grundsätzliches zum Schlichtungsverfahren und zum Aufschub der Fälligkeit was kann die Schlichtungsstelle für Sie tun?

1 Grundsätzliches zum Schlichtungsverfahren und zum Aufschub der Fälligkeit was kann die Schlichtungsstelle für Sie tun? Verfahrensrichtlinien für das Schlichtungsverfahren mit Betreibern von Kommunikationsdiensten nach 122 Abs. 1 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) und dem Alternative-Streitbeilegung- Gesetz (AStG)

Mehr

Maklervertrag / Maklervollmacht. Vollmacht für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Versicherungsmaklers

Maklervertrag / Maklervollmacht. Vollmacht für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Versicherungsmaklers Vollmacht für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Versicherungsmaklervertrag Kunde: (In der Folge KLIENT genannt) Vollständiger NAME (ggf. Mädchenname): Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer:

Mehr

Die Antragstellerin ist mitversicherte Person zum mit der

Die Antragstellerin ist mitversicherte Person zum mit der R S S Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler Johannesgasse 2, Stiege 1, 2. Stock, Tür 28, 1010 Wien Tel: 01-955 12 00 42 (Fax DW 70) schlichtungsstelle@ivo.or.at

Mehr

BESCHEID. I. Spruch. II. Begründung

BESCHEID. I. Spruch. II. Begründung PS 16/12-21 BESCHEID Die Post-Control-Kommission hat durch Dr. Elfriede Solé als Vorsitzende sowie durch Dr. Erhard Fürst und Dr. Alfred Stratil als weitere Mitglieder in der Sitzung vom 8. Oktober 2012

Mehr

Bescheid. I. Spruch. II. Begründung

Bescheid. I. Spruch. II. Begründung KOA 1.800/16-011 Bescheid I. Spruch Dem Österreichischen Rundfunk (FN 71451 a beim Handelsgericht Wien) wird gemäß 74 Abs. 1 ivm 81 Abs. 2 und 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003

Mehr

INTERNET Net4You Internet GmbH Tiroler Straße Villach, Austria

INTERNET Net4You Internet GmbH Tiroler Straße Villach, Austria 1 EINZELANBINDUNG INTERNET WLAN Stk. CAT6 (Kabel) Stk. Für die Anbindung eines Endgeräts an das Internet über WLAN. Geeignet für alle WLAN-fähigen Geräte (Notebook, Smartphone, Tablet, usw.) Je nach Empfang

Mehr

Amtsgericht Siegburg IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Siegburg IM NAMEN DES VOLKES. Urteil Beglaubigte Abschrift (Telekopie gemäß 16~ Abs. 3 ZPO) 112 C 12/18 Amtsgericht Siegburg IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführerin 117, 10827

Mehr

Klare Rechnung, gute Freunde.

Klare Rechnung, gute Freunde. Klare Rechnung, gute Freunde. Die erste 3Rechnung. Einige Tage nach der Aktivierung wird Ihre erste 3Rechnung erstellt. Ab diesem Tag gilt ein fixer monatlicher Abrechnungszeitraum. Bitte beachten Sie,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 5 GZ. RV/1006-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 3. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten

Mehr

Business Mobile Data LTE. Entgeltbestimmungen

Business Mobile Data LTE. Entgeltbestimmungen Mobile Data LTE Entgeltbestimmungen Stand: 15. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Produktbestandteile... 3 3. Allgemeine Entgeltbestimmungen... 5 3.1. Entgelte für SMS... 5 3.2. Entgelte

Mehr

Der Online Service Meine AllSecur (im Folgenden Meine AllSecur genannt) ist ein Angebot der AllSecur Deutschland AG (im Folgenden AllSecur genannt).

Der Online Service Meine AllSecur (im Folgenden Meine AllSecur genannt) ist ein Angebot der AllSecur Deutschland AG (im Folgenden AllSecur genannt). Der Online Service Meine AllSecur Der Online Service Meine AllSecur (im Folgenden Meine AllSecur genannt) ist ein Angebot der AllSecur Deutschland AG (im Folgenden AllSecur genannt). Nutzungsbedingungen

Mehr

TKG-Novelle 2011 Nutzerrechte. Gregor Goldbacher

TKG-Novelle 2011 Nutzerrechte. Gregor Goldbacher TKG-Novelle 2011 Nutzerrechte Gregor Goldbacher Stärkung der Nutzerrechte ein Schwerpunkt der TKG-Novelle Keine strukturellen Neuerungen, aber Anpassungen und Verfeinerungen in vielen Bereichen Vielzahl

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien SENAT 14 GZ. RV/0656-W/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch B-D.GmbH, vom 21. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes

Mehr

Business Data LTE-WIFI. Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibung

Business Data LTE-WIFI. Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibung Business LTE-WIFI Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibung Stand: Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Basisprodukt... 3 3. Zusatzpakete zum Basisprodukt... 4 4. Allgemeine Entgeltbestimmungen...

Mehr

immomedia Immobilien GmbH

immomedia Immobilien GmbH Einholung der Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit Sehr geehrter Kaufinteressent/, gerne lassen wir Ihnen kurzfristig weitere Informationen zu diesem Objekt zukommen. Damit wir Ihnen die Informationen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenüberstellung der geänderten Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenüberstellung der geänderten Bedingungen Fassung 2015 ALLGEMEINER TEIL I Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut A Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

... Straße/Hausnummer Postleitzahl Ort. . Beauftragt den o.g. Sachverständigen mit. bitte ankreuzen. ... Straße/Hausnummer Postleitzahl Ort ...

... Straße/Hausnummer Postleitzahl Ort. . Beauftragt den o.g. Sachverständigen mit. bitte ankreuzen. ... Straße/Hausnummer Postleitzahl Ort ... Mark A. Carden Maurermeister und Beton- und Stahlbetonbaumeister öbuv Sachverständiger der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld für das Maurer- und Betonbauerhandwerk Starenweg 8, 32469 Petershagen, Tel.:05702/801330,

Mehr

Der Antragsteller ist Versicherungsmakler mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung seit 1998.

Der Antragsteller ist Versicherungsmakler mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung seit 1998. R S S Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler Johannesgasse 2, Stiege 1, 2. Stock, Tür 28, 1010 Wien Tel: 01-955 12 00 42 (Fax DW 70) schlichtungsstelle@ivo.or.at

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 50/16 BESCHLUSS vom 14. März 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:140317BVIIIZR50.16.0 - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2017 durch die Vorsitzende

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 8 Ob 65/15i

IM NAMEN DER REPUBLIK. 8 Ob 65/15i IM NAMEN DER REPUBLIK 8 Ob 65/15i 2 8 Ob 65/15i Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofrätin

Mehr

Entgeltbestimmungen für UPC Mobile Data LTE

Entgeltbestimmungen für UPC Mobile Data LTE Entgeltbestimmungen für UPC Mobile Data LTE der UPC Austria Services GmbH, Wolfganggasse 58-60, 1120 Wien ( UPC ) gültig ab 15.06.2017 Details zu den hier genannten Leistungen sind der für Ihr Produkt

Mehr

Bitte unterschrieben vorab per Fax: 089/ und dann mit der Originalunterschrift per Post zurücksenden. HELP Akademie Ltd.

Bitte unterschrieben vorab per Fax: 089/ und dann mit der Originalunterschrift per Post zurücksenden. HELP Akademie Ltd. HELP Akademie Ltd. Hilfe durch Experten für Lebensqualität mit Prüfung und Zertifikat HELP - Akademie Ltd., Rundfunkplatz 2, 80335 München, www.help-akademie.de Teilnehmervertrag Name:. Vorname: Straße

Mehr

Entgeltbestimmungen für UPC Mobile Data LTE

Entgeltbestimmungen für UPC Mobile Data LTE Entgeltbestimmungen für UPC Mobile Data LTE der T-Mobile Austria GmbH, Rennweg 97-99, 1030 Wien ( TMA ) gültig ab 01.10.2018 Details zu den hier genannten Leistungen sind der für Ihr Produkt geltenden

Mehr

Personalvermittlungsvertrag

Personalvermittlungsvertrag Personalvermittlungsvertrag Zwischen BraunVisio Consulting für pesie.org Am Sandberg 36 53757 Sankt Augustin und XXX - im folgenden Auftragnehmer - - im Folgenden Auftraggeber - wird folgender Vertrag

Mehr

LINDA-Kooperationsvertrag NEUKUNDE

LINDA-Kooperationsvertrag NEUKUNDE LINDA-Kooperationsvertrag NEUKUNDE zwischen der ordermed GmbH, Innungsstraße 7, 21244 Buchholz, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Bönig (nachfolgend Ordermed genannt) und der Apotheke Inhaber

Mehr

Leistungsbeschreibung (LB) für die Dienstleistung A1 Online-Festplatte. A1 Online-Festplatte 50GB

Leistungsbeschreibung (LB) für die Dienstleistung A1 Online-Festplatte. A1 Online-Festplatte 50GB Leistungsbeschreibung (LB) für die Dienstleistung A1 Online-Festplatte (LB A1 Online-Festplatte) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 14. Juli 2011. Die Dienstleistung A1 Online-Festplatte wird derzeit

Mehr

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Your-Immobilien.de - Group bmci UG (haftungsbeschränkt) Strehlener Str. 14 01069 Dresden Tel: +49 (0) 0351 / 27 499 839 Mob.: +49 (0) 160 / 5432 096 Fax: +49 (0) 0351 /

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK V ERWALTUNGSGERICHT WIEN 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38620 Telefax: (43 01) 4000 99 38620 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-162/006/5607/2017-4 Wien, 10.07.2017 Dr.

Mehr

08.00 bis Uhr bis Uhr. in alle mobilen Netze. inkl. Wunschland. 150 Freiminuten in alle Netze österreichweit

08.00 bis Uhr bis Uhr. in alle mobilen Netze. inkl. Wunschland. 150 Freiminuten in alle Netze österreichweit TARIFÜBERSICHT VIP-FRIENDS: Telefonieren Sie jetzt GRATIS zu allen DIALOG VIP-Friends. Sensationell günstige Tarife Kein Grundentgelt Premiumkundenbonus Ihr persönlicher Berater vor Ort Online Servicecenter

Mehr

R S S RSS = RSS-E 5/14

R S S RSS = RSS-E 5/14 R S S Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler Johannesgasse 2, Stiege 1, 2. Stock, Tür 28, 1010 Wien Tel: 01-955 12 00 42 (Fax DW 70) schlichtungsstelle@ivo.or.at

Mehr

Gegenüberstellung der Änderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raiffeisenbankengruppe Vorarlberg

Gegenüberstellung der Änderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raiffeisenbankengruppe Vorarlberg Gegenüberstellung der Änderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raiffeisenbankengruppe Vorarlberg Fassung 2015 Fassung 2017 ALLGEMEINER TEIL I. Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut

Mehr

BERATUNGSPROTOKOLL AUFTRAGSERTEILUNGS-PROTOKOLL: Personenbezogene Daten des Klienten:

BERATUNGSPROTOKOLL AUFTRAGSERTEILUNGS-PROTOKOLL: Personenbezogene Daten des Klienten: AUFTRAGSERTEILUNGS-PROTOKOLL: Datum: Beginn: Ende: Berater: Personenbezogene Daten des Klienten: Name: Adresse: Telefonnummer: E-Mail: Firmenbuch-Nr.: UID-Nr.: Geb.Datum/SozialVers-Nr.: Sonstiges (ggf.

Mehr

SAUBERE LÖSUNG: KLARE STROM-RECHNUNG.

SAUBERE LÖSUNG: KLARE STROM-RECHNUNG. SAUBERE LÖSUNG: KLARE STROM-RECHNUNG. Unsere Erklärung zu Ihrer Jahresabrechnung: Einfach, klar und übersichtlich. Impressum: Unsere Wasserkraft 00 Wien, Quellenstraße -, kostenlose Serviceline 0800 0

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

Entgeltbestimmung für UPC Data LTE 50

Entgeltbestimmung für UPC Data LTE 50 bestimmung für UPC Data LTE 50 der UPC Austria Services GmbH, Wolfganggasse 58-60, 1120 Wien ( UPC ) gültig ab 21.07.2017 Details zu den hier genannten Leistungen sind der für Ihr Produkt geltenden Leistungsbeschreibung

Mehr

wir bedanken uns für Ihr bisheriges Vertrauen als Kunde. Folgende Positionen stellen wir Ihnen in Rechnung:

wir bedanken uns für Ihr bisheriges Vertrauen als Kunde. Folgende Positionen stellen wir Ihnen in Rechnung: MUSTERRECHNUNG Datum 31.01.2014 Kunden Nr. X0000001 Rufnummer 0172 1234567 Kunden Nr. Tarif X0000001 Mustertarif 100 Frei-Min./ 10 Frei-SMS (Taktung 60/60) Max Mustermann 12345 Musterstadt Max Mustermann

Mehr

Bestimmungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach 81a Abs. 6 SGB V

Bestimmungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach 81a Abs. 6 SGB V Bestimmungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach 81a Abs. 6 SGB V 1 Organisation der Stellen nach 81a SGB V (1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben Stellen nach 81a SGB V einzurichten. Die

Mehr

Informationen zu den Fernabsatzverträgen

Informationen zu den Fernabsatzverträgen Informationen zu den Fernabsatzverträgen KOMMUNALKREDIT INVEST Kundenservice Postfach 192, 1011 Wien +43 1 25 3030 400 (Mo Fr: 8:00 22:00) kundenservice@kommunalkreditinvest.at www.kommunalkreditinvest.at

Mehr

Vorangestellter Titel Vorname Nachname Nachgestellter Titel

Vorangestellter Titel Vorname Nachname Nachgestellter Titel Nutzungsvertrag abgeschlossen zwischen Energie AG Oberösterreich Telekom GmbH, FN 282568t, Postfach 298, Böhmerwaldstraße 3, A - 4021 Linz Kunde wirbt Kunde Vertriebscode/Kundennummer: und A.) Kunde Vorangestellter

Mehr

Wertkarte. Ab

Wertkarte. Ab Für den Inhalt verantwortlich: Hutchison Drei Austria GmbH, Brünner Straße 52, 1210 Wien, Österreich,www.drei.at Satz- und Druckfehler vorbehalten. Stand November 2018. Es gelten die aktuellen AGB für

Mehr

Artikel 1 Versichertes Risiko; Vergrösserung des versicherten Risikos

Artikel 1 Versichertes Risiko; Vergrösserung des versicherten Risikos R S S Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler Johannesgasse 2, Stiege 1, 2. Stock, Tür 28, 1010 Wien Tel: 01-955 12 00 42 (Fax DW 70) schlichtungsstelle@ivo.or.at

Mehr

ÖSTERREICH: BLEIB SAUBER! 5710/100/

ÖSTERREICH: BLEIB SAUBER! 5710/100/ IHRE STROM-JAHRESABRECHNUNG. EINFACH. KLAR. ÜBERSICHTLICH. Das Übersichtsblatt Hier erfahren Sie übersichtlich auf einem Blatt Ihre gesamten Jahresstromkosten des Abrechnungszeitraums und Ihren neuen Teilzahlungsbetrag

Mehr

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden

Mehr

RSS =RSS-E 20/16

RSS =RSS-E 20/16 Johannesgasse 2, Stiege 1, 2. Stock, Tür 28 1010 Wien Tel: 01-955 12 00 42 (Fax DW 70) schlichtungsstelle@ivo.or.at RSS-0011-16-10 =RSS-E 20/16 Die Schlichtungskommission des Fachverbandes der Versicherungsmakler

Mehr

Merkblatt 6/14 Beiblatt

Merkblatt 6/14 Beiblatt Merkblatt 6/14 Beiblatt Telefonnummer, u.a.) 3. Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen (inkl. Steuern und Abgaben) bzw. Art der Preisberechnung; ggf. Fracht-, Liefer-, oder Versandkosten bzw. Hinweis

Mehr

Leistungsbeschreibung Oja SIM Start, Small, Medium, Large & X-Large

Leistungsbeschreibung Oja SIM Start, Small, Medium, Large & X-Large Leistungsbeschreibung Oja SIM Start, Small, Medium, Large & X-Large Für die nachfolgend angeführten mobilen Sprach-Vorleistungsprodukte in der Rufnummerngasse 0688/839xy gilt folgendes, sofern nicht anderslautende

Mehr

Business Flex SIM. Entgeltbestimmungen/Leistungsbeschreibung. Monatsentgelte und Leistungen. Stand: 15. November Tarif: Business Flex SIM

Business Flex SIM. Entgeltbestimmungen/Leistungsbeschreibung. Monatsentgelte und Leistungen. Stand: 15. November Tarif: Business Flex SIM Business Flex SIM. Entgeltbestimmungen/Leistungsbeschreibung. Stand: 15. November 2018 Monatsentgelte und Leistungen. Tarif: Business Flex SIM Minuten / SMS Österreichweit und in den anderen EU Ländern:

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK V ERWALTUNGSGERICHT WIEN 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38670 Telefax: (43 01) 4000 99 38670 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-042/007/10542/2016-3 Wien, 9. Jänner 2017

Mehr

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden

Mehr

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mehr

Entgeltbestimmungen für UPC Mobile Data LTE

Entgeltbestimmungen für UPC Mobile Data LTE bestimmungen für UPC Mobile Data LTE der UPC Austria Services GmbH, Wolfganggasse 58-60, 1120 Wien ( UPC ) gültig ab 06.09.2016 Details zu den hier genannten Leistungen sind der für Ihr Produkt geltenden

Mehr

Entgeltbestimmungen für UPC Mobile Data LTE

Entgeltbestimmungen für UPC Mobile Data LTE bestimmungen für UPC Mobile Data LTE der UPC Austria Services GmbH, Wolfganggasse 58-60, 1120 Wien ( UPC ) gültig ab 13.09.2016 Details zu den hier genannten Leistungen sind der für Ihr Produkt geltenden

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Senat Graz 3 GZ. RV/0531-G/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der A, vertreten durch PKF Österreicher-Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG, Hegelgasse

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 224/11 BESCHLUSS vom 6. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter

Mehr

dieses Dokument, in dem die Annahme und Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen der Artikel 13 bis 17 des WKKGZ beschrieben sind;

dieses Dokument, in dem die Annahme und Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen der Artikel 13 bis 17 des WKKGZ beschrieben sind; Beschwerderegelung Nij Geertgen Anwendungsbereich Artikel 1 Diese Beschwerderegelung ist kraft des Gesetzes über die Qualität, Beschwerden und Streitigkeiten im Gesundheitswesen (Wet Kwaliteit, Klachten

Mehr