Lösungsvorschlag. Begründung
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- Bernhard Koenig
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1 Lösungsvorschlag Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH erstattet im Schlichtungsfall zwischen XXX und der Hutchison 3G Austria GmbH (im Weiteren: Hutchison ) auf der Grundlage der beiderseitigen Vorbringen sowie der Ermittlungsergebnisse gemäß 122 Abs. 1 Z 1 TKG 2003 in Verbindung mit 4 der Verfahrensrichtlinien für das Schlichtungsverfahren den folgenden Lösungsvorschlag: Es wird vorgeschlagen, die Rechnung Nr. xxx um das in dieser verrechnete Entgelt für SMS-Nachrichten (national) in Höhe von 50,75 EUR (inkl. USt) zu reduzieren. Die Parteien kommen weiters überein, dass damit alle Streitpunkte hinsichtlich der strittigen Rechnung ausgeräumt und verglichen sind. Begründung Mit Verfahrensformular vom xx.xx.2012 beantragte der Beschwerdeführer die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß 122 Abs. 1 Z 1 TKG 2003 hinsichtlich der Rechnung Nr. XXX vom xx.xx.2012 und brachte hierzu zusammengefasst vor, dass mit gegenständlicher Rechnung 146 SMS (national) verrechnet worden seien. An Frei-SMS wären lediglich 296 anstatt der vertraglich vereinbarten 1000 berücksichtigt worden. Hutchison begründe dies mit bis zum Beginn des regulären Abrechnungszeitraumes nur anteilig zur Verfügung stehenden Freimengen. Die Vertragsbestimmung (in den AGB bzw. auf dem Vertragsformblatt), welche abweichende Guthaben vor Beginn des regulären Abrechnungszeitraumes vorsehe, ohne aber das Datum des Beginns des regulären Abrechnungszeitsraumes anzugeben, verstoße jedoch gegen das Transparenzgebot des 6 KSchG und sei gröblich benachteiligend isd ABGB. Weiters hätte er zum Zeitpunkt des Ver-
2 sands der kostenverursachenden SMS noch keine Kenntnis von einem späteren Beginn des Rechnungszeitraumes gehabt. In Art 21.3 der AGB, auf welche sich Hutchison berufe, werde in diesem Kontext die umgehende Zustellung eines SMS über den Abrechnungszeitraum zugesichert. Dieses SMS hätte er aber erst am erhalten. Somit könne sich der Betreiber nicht auf nur anteilig verfügbare Freimengen vor Beginn eines regulären Rechnungszeitraumes berufen, welcher nicht Bestandteil des Servicevertrags geworden und über welchen auch pflicht- und treuwidrig nicht informiert worden sei. Hutchison nahm im Schlichtungsverfahren hierzu wie folgt Stellung: wir lehnen das Gegenangebot unseres Kunden ab und bitten Sie, das Verfahren weiterzuführen. Beiliegend erhalten Sie die gegenständliche Rechnung. Da die Nutzung der Services nicht bestritten wird, war eine technische Prüfung nicht notwendig. Wir informieren unsere Kunden in Punkt unserer AGB wie folgt über den Rechnungszeitraum: "Die Rechnungslegung erfolgt jeweils in monatlichen Intervallen. Aus abrechnungstechnischen Gründen wird jeder Kunde in einen bestimmten monatlichen Rechnungszyklus eingereiht, der nicht dem Kalendermonat entspricht (z.b.: vom 15. eines Monats bis zum 14. des Folgemonats). Die Einreihung in den monatlichen Rechnungszyklus erfolgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, das ist der Zeitpunkt der Freischaltung des Kunden. Mit erfolgter Freischaltung kann der Kunde seinen monatlichen Abrechnungszeitraum über die 3Kundenzone inside3 (auf oder über Planet3 direkt auf seinem Endgerät einsehen. H3G informiert den Kunden nach Freischaltung umgehend per SMS über seinen Abrechnungszeitraum." Zusätzlich heißt es auf dem 3ServiceVertrag wie folgt: "Bitte beachten Sie dass Ihnen bis zum ersten Rechnungslauf nur anteilige Freimengen zur Verfügung stehen. Zur Kontrolle des Guthabens stellt 3 einen kostenlosen Guthabenstatus auf und auf Planet3 zur Verfügung,..." Anbei finden Sie einen Screenshot des Guthabenstatus der belegt, dass der Rechnungszyklus darin eindeutig ersichtlich ist. Selbstverständlich waren dort auch die anteilig zur Verfügung stehenden Freimengen detailliert ablesbar. Parallel war dies über die kostenlos erhältliche Inside3-App auch direkt auf dem Handy ersichtlich. Am erging folgende SMS an den Anschluss "Lieber 3Kunde! Ihr 3ServiceTeam hält Sie immer am Laufenden. Jetzt für Sie: Eine Erklärung zu Ihrer kommenden ersten 3Rechnung: Sie erhalten Ihre Rechnung in elektronischer Form, somit steht sie Ihnen jederzeit auf zur Verfügung. Ihr regulärer monatlicher Abrechnungszeitraum beginnt jeden Monat am 8. Ihre erste Rechnung beinhaltet das anteilige Paketentgelt vom Tag Ihrer Aktivierung bis zum Beginn Ihres regulären Abrechnungszeitraums sowie die übliche Vorauszahlung Ihrer Paketgebühr für den nächsten Monat. Diese Informationen können Sie einfach und kostenlos im Guthabenstatus auf Planet 3 unter Inside 3 bzw. auf abrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Ihr 3ServiceTeam" Da die Zusendung verzögert erfolgt ist, haben wir unserem Kunden die zuvor angefallenen Zusatzgebühren in Höhe von 18,90 Euro bereits in Form einer Rechnungsgutschrift auf dem Kulanzweg erstattet. XXX war spätestens ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kurznachricht vollständig über den anteiligen Rechnungszyklus informiert. Es besteht daher kein Spielraum für ein darüber hinausgehendes Entgegenkommen. Unsere restlichen Forderungen bestehen zu Recht. Anbei übermittelte Hutchison u.a. eine Kopie der beeinspruchten Rechnung sowie des Vertragsformulars vom xx.xx.2012.
3 Dem Lösungsvorschlag wird folgender Sachverhalt zugrunde gelegt: Zwischen den Parteien bestand ein Vertrag über die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen. Dieser wurde am xx.xx.2012 abgeschlossen. Dass im Zuge des Vertragsabschlusses eine Information der Beschwerdeführerin dahingehend erfolgte, welche konkrete Abrechnungsperiode zur Anwendung kommt und in welchem Umfang Freieinheiten in dieser Periode exakt zur Verfügung stehen, konnte nicht festgestellt werden. Ein diesbezüglicher Hinweis ist weder den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) noch dem Vertragsformular zu entnehmen. Dem Vertragsformular ist hierzu lediglich folgende allgemeine Aussage zu entnehmen: Die erste auf der Grundlage dieses Vertragsverhältnisses ergangene Abrechnung (Nr. XXX vom xx.xx.2012), welche den Gegenstand dieses Verfahrens darstellt, umfaßte den Zeitraum xx.xx. bis xx.xx.2012, und berücksichtigte Freieinheiten lediglich im Ausmass von 265 SMS national und 31 SMS zu 3. Aufgrund der darüber hinausgehenden Nutzung des Anschlusses wurden zusätzliche Entgelte in Höhe von 43,05 Euro (brutto) für 124 SMS national und 7,70 Euro (brutto) für 22 SMS zu 3 vorgeschrieben. Über die konkrete Dauer der Abrechnungsperiode wurde der Beschwerdeführer erst am per SMS mit folgendem Wortlaut informiert: [ ] Ihr regulärer monatlicher Abrechnungszeitraum beginnt jeden Monat am 8. Ihre erste Rechnung beinhaltet das anteilige Paketentgelt vom Tag Ihrer Aktivierung bis zum Beginn Ihres regulären Abrechnungszeitraums sowie die übliche Vorauszahlung Ihrer Paketgebühr für den nächsten Monat. Diese Informationen können Sie einfach und kostenlos im Guthabenstatus auf Planet 3 unter Inside 3 bzw. auf abrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Ihr 3ServiceTeam". Darüber hinausgehende Informationen wurden nicht übermittelt. Der festgestellte Sachverhalt gründet sich auf folgende Erwägungen: Die getroffenen Feststellungen gründen auf den Vorbringen des Beschwerdeführers, des Betreibers sowie den vorgelegten Schriftstücken. Unstrittig waren die Inhalte des abgeschlossenen Vertrages, das Ausmass der Anschlussnutzung sowie der Zeitpunkt des (verspäteten) Zugangs der Informations-SMS. Strittig waren die hieraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf die Haftung des Beschwerdeführers für die angefallenen, das Grundentgelt übersteigenden Nutzungsentgelte.
4 Zur Beurteilung des Schlichtungsfalles war aus rechtlicher Sicht zu erwägen: In diesem Fall ist das Urteil des HG Wien 19 Cg 52/08f vom zu berücksichtigen. Das HG Wien führte darin aus, dass Klauseln zum Abrechnungszeitraum in den AGB gegen das Transparenzgebot des 6 Abs 3 KSchG verstoßen, wenn der Kunde bei Vertragsschluss nicht weiß, welcher Abrechnungszeitraum dem Vertrag zu Grunde liegt. Aufgrund solcher Klauseln könne der Kunde auch nicht absehen, wie viele Freiminuten bzw. welches Transfervolumen ihm bis zum Ende des ersten Abrechnungszeitraumes zur Verfügung steht. Stehen nur anteilige Freimengen zur Verfügung, könne dies dazu führen, dass der Kunde in Unkenntnis dessen das gesamte monatliche Datenvolumen ausnützt und in weiterer Folge mit einer Zusatzzahlung belastet wird. Im konkreten Fall sehen die AGB der Hutchison einen Abrechnungszeitraum von einem Monat vor: Dem den Feststellungen zu entnehmenden Hinweis auf dem Vertragsformular ist ergänzend zu entnehmen, dass die erste Abrechnungsperiode unter Umständen kürzer als ein Monat sein kann, jedoch ist nirgendwo eindeutig ersichtlich, welche abweichende Abrechnungsperiode zur Anwendung kommt bzw. kommen könnte; dies wird vielmehr gemäß Pkt der AGB einer späteren gesonderten Information per SMS vorbehalten. Im gegenständlichen Falle wurde dem Beschwerdeführer das entsprechende SMS mit den Angaben über die konkrete Dauer der ersten Abrechnungsperiode erst mehrere Tage (am ) nach Vertragsabschluß am xx.xx.2012 übermittelt. Wäre der Beschwerdeführer hierüber bereits bei Vertragsabschluss informiert worden, hätte er sein Nutzungsverhalten von Anfang an daran orientieren und den Anfall über das Grundentgelt hinausgehender Kosten vermeiden können. Somit war davon auszugehen, dass die streitgegenständliche, der ersten Rechnungsperiode zugrunde gelegte aliquote Begrenzung der monatlichen Freieinheiten nicht rechtswirksam vertraglich vereinbart wurde. Die Schlichtungsstelle erstattet daher den im Spruch ausgeführten Lösungsvorschlag, welcher auf die Reduzierung der verfahrensgegenständlichen Rechnung um den im Spruch angeführten Betrag abzielt.
5 Hinweis Stimmen beide Streitparteien diesem Lösungsvorschlag binnen zwei Wochen ab Zustellung schriftlich zu, so entsteht über die im Lösungsvorschlag genannten Ansprüche ein rechtsverbindlicher außergerichtlicher Vergleich. RTR-GmbH Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
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