PK-Basiskurs - Leistungen der PKZH
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- Teresa Weiss
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1 PK- Basiskurs - Themen Leistungen im Alter Familie Zürcher Grundlagen Informationen Leistungen im Todesfall Leistungen bei Invalidität Internet Berechnungen Beispiele 1
2 Familie Zürcher Anna Sonnental Paul ERZ Versicherter der PKZH: Paul Konrad Zürcher, geb , verheiratet, ERZ 100% BG seit 1999 Ehefrau seit 1987, geb , Hausfrau Eigenheim, WEF-Vorbezug 2007, CHF Gloria Sohn, geb , Elektromonteur Zero Tochter, geb , in Ausbildung Vorsorgeausweis Paul K. Zürcher Paul ERZ Nachberufliche Zukunft - Leistungen der PKZH 4 2
3 Alterspensionierung (AP) - Zeitpunkt Flexible Alterspensionierung Zwischen Alter 58 und 65 Altersabhängige, geschlechtsneutrale Umwandlungssätze Teil - Alterspensionierung Maximal 3 Schritte Jeweils mindestens 20% pro Schritt Verbleibende Tätigkeit ebenfalls 20% einer Vollbeschäftigung Aufgeschobene Alterspensionierung Bis zum 70. Altersjahr (gem. PR Stadt Zürich längstens bis Alter 66 Verfügung notwendig) Ohne Beiträge ab Alter 65 Verzinsung des Altersguthabens Altersabhängige, geschlechtsneutrale Umwandlungssätze Leistungen Art, Höhe, Laufzeit Alterspension (AP) Berechnung: Altersguthaben x Umwandlungssatz = jährliche AP Lebenslängliche Leistung Kapitalbezug Maximaler Bezug: 50% des Altersguthabens Schriftliche Anmeldung mindestens 3 Monate vor Altersrücktritt Schriftliches Einverständnis des Ehegatten mit beglaubigter Unterschrift WEF-Vorbezug wird angerechnet Überbrückungszuschuss Arbeitgeberleistung nach Richtlinien des Personalrechts Höhe: Maximale AHV-Rente, bei Teilzeitbeschäftigung bzw. Teilpensionierung anteilmässig Bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter, jedoch längstens 5 Jahre 3
4 Umwandlungssätze Alter Umwandlungs sätze % % % % % % % Altersguthaben zum Zeitpunkt des Altersrücktritts x Umwandlungssatz = jährliche lebenslängliche Alterspension (AP) Berechnungsbeispiel im Alter 64: CHF x 6.01% = CHF % % Möglicher Kapitalbezug - Beispiel Vorhandenes Altersguthaben (AGH) am CHF Vorbezug Wohneigentum am CHF 80'000 Theoretisches AGH zur Berechnung der AP CHF % des AGH zur Finanzierung der lebenslänglichen AP CHF AGH x altersabhängigen Umwandlungssatz = Pension pro Jahr Der Abzug für die Finanzierung des UeZ ist nicht eingeschlossen Die zu erwartende Ehegatten-/ Partnerpension beträgt 2/3 der Alterspension Maximaler Kapitalbezug CHF
5 Berechnung der AP mit 58 - Beispiel x 5,27%= CHF Lebenslängliche AP ohne Berücksichtigung der UeZ-Kosten im Alter 58: CHF Altersguthaben im Alter 58: CHF Überbrückungszuschuss (UeZ) - Kostenbeteiligung 62%* 38% CHF UeZ pro Jahr CHF (wie AHV-Rente), bei Teilzeit bzw. Teilpensionierung entsprechend dem Beschäftigungs- bzw. Pensionierungsgrad. *Die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers richtet sich nach dem Personalrecht, bei angeschlossenen Unternehmen nach dem Anschlussvertrag. Finanzierung UeZ für 5 Jahre - Beispiel CHF UeZ pro Jahr CHF (wie AHV- Rente) Altersguthaben im Alter 58 CHF CHF AN-Kosten UeZ für 5 Jahre in CHF: 38% von = x 5 = CHF Abgezinst: CHF Altersguthaben nach Abzug der UeZ-Kosten im Alter 58 in CHF: = x 5,27%= CHF Gekürzte lebenslängliche Pension CHF
6 Altersleistungen von 58 bis 63 - Beispiel Lebenslängliche Pension CHF CHF UeZ bis Alter 63 CHF CHF CHF Total bis Alter 63 CHF Der Vorbezug der AHV-Rente ist ab Alter 62/63 möglich. Die Kürzung pro Jahr beträgt 6.8%. Arbeitgeberleistung - UeZ-Sonderregelung seit 2012 Als Übergangsregelung zum Gutschriftensystem 2012 hat der Gemeinderat folgende Änderung von Art. 27 Abs. 3 des Personalrechts beschlossen Bei einem Altersrücktritt von Angestellten der Jahrgänge 1949 bis 1952 beträgt die städtische Beteiligung am Überbrückungszuschuss - im 59. Altersjahr: 80 Prozent - im 60. Altersjahr: 85 Prozent - im 61. Altersjahr: 90 Prozent - im 62. Altersjahr: 95 Prozent - im 63. Altersjahr: 100 Prozent 6
7 Einkäufe bei vorzeitiger Alterspensionierung Überbrückungszuschuss Die durch die Finanzierung des UeZ entstandene Kürzung kann ausgekauft werden. Der Betrag muss zwischen 3 und 6 Monaten vor dem Altersrücktritt überwiesen werden. Vergleich zu Alter 64 Bei vorzeitiger Pensionierung kann die Kürzung im Vergleich zum Alter 64 eingekauft werden. Der Betrag muss zwischen 3 und 6 Monaten vor dem Altersrücktritt überwiesen werden. Einschränkung Bei Kapitalbezug sind aus steuerrechtlichen Gründen keine Einkäufe möglich bzw. Einkäufe können in den 3 Jahren vor dem Altersrücktritt nicht als Steuerabzüge eingesetzt werden. Berechnung AP Paul K. Zürcher Paul ERZ Nachberufliche Zukunft - Leistungen der PKZH 14 7
8 Alters-Kinderpension Anspruch auf Alters- Kinderpension Kinder von Alterspensionierten haben bis zum 18. Altersjahr bzw. bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs, Anspruch auf Leistungen. Unterstützte Stief- und Pflegekinder sind gleichgestellt. Höhe der Alters- Kinderpension Pro Kind 10% der Alterspension, für alle Kinder zusammen maximal 50% Freiwillige Versicherung Eintritt Eintritt zwischen Alter 55 und 58 möglich Bedingung: 8 Beitragsjahre Antrag spätestens 3 Monate nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses Beiträge Keine Sparbeiträge Risikobeiträge sind geschuldet (AN- und AG-Teil) Risikobeiträge werden bei Leistungsbeginn in Rechnung gestellt Pensionierung Alterspensionierung mit Alter 58, sofern nicht vorher Vorsorgefall eingetreten Bei Arbeitsunfähigkeit ist Erwerbsinvalidität massgebend Auflösung vor Alter 58 möglich 8
9 Merkblatt Berechnung der Alterspension Berechnungen Nachberufliche Zukunft - Leistungen der PKZH 18 9
10 Leistungen an Hinterlassene Mögliche Begünstigte im Todesfall Ehegatten und eingetragene Partner Grundlagen Informationen Partner mit Unterstützungsvertrag Geschiedene Ehegatten Sonstige Hinterlassene Kinder und Eltern Waisen Beispiele 10
11 Begünstigte im Todesfall Ehegatten Ehegatten und eingetragene Partner Lebenslängliche Ehegattenpension in der Höhe von 2/3 der Invalidenpension (Grund- und Zusatzpension) bzw. 2/3 der Alterspension oder falls die Bedingungen nicht erfüllt sind: Einmalige Abfindung von 3 Jahres- Ehegattenpensionen Bedingungen für eine Ehegattenpension Der überlebende Ehegatte / eingetragene Partner der verstorbenen Person hat mind. 1 Kind oder bezieht eine IV- Rente oder ist mindestens 40 Jahre alt und die Ehe / Partnerschaft hat5 Jahre gedauert Begünstigte im Todesfall Partner Partner mit Unterstützungsvertrag Grundsätzlich gleiche Leistungen und Voraussetzungen wie bei Ehegatten, jedoch mit folgenden zusätzlichen Bedingungen: Beide Partner dürfen weder verwandt noch verheiratet sein, es besteht eine eheähnliche Gemeinschaft im gleichen Haushalt (im Todesfall mind. 5 J.) und der Unterstützungsvertrag muss zu Lebzeiten bei der PKZH eingetroffen sein Geschiedene Ehegatten Grundsätzlich gleiche Leistungen und Voraussetzungen wie bei Ehegatten, jedoch mit folgenden zusätzlichen Bedingungen: Die Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert und im Scheidungsurteil wurde eine Unterhaltsrente zugesprochen. Die Pension beträgt höchstens 50% der Ehegattenpension und diese darf den Anspruch aus dem Scheidungsurteil nicht übersteigen. 11
12 Formular Begünstigte im Todesfall - Waisen Anspruch auf Waisenpension Kinder von Versicherten und Berechtigten auf Alters- und Invalidenpensionen haben bis zum 18. Altersjahr bzw. bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs, Anspruch auf Leistungen. Unterstützte Stief- und Pflegekinder sind gleichgestellt. Höhe der Waisenpension Die Waisenpension beträgt 5/16 (Doppelwaisen 5/8) der Ehegattenpension (inkl. allfällige Zusatzpension) 12
13 Sonstige Begünstigte im Todesfall Leistungen an sonstige Hinterlassene Ein Gesuch kann von Personen (z.b. Familienangehörige), die keinen Leistungsanspruch haben, gestellt werden. Bedingung ist, dass der Verstorbene wesentlich zum Unterhalt des Gesuchstellenden beigetragen hat. Der Anspruch wird individuell geprüft. Todesfallsumme an Kinder, Eltern Falls im Todesfall von Aktiv Versicherten keine Leistungen ausgerichtet werden, besteht ein Anspruch auf eine Todesfallsumme von 3 Ehegatten-Jahrespensionen, höchstens aber dem AGH. Anspruchsberechtigt sind eigene Kinder, bei deren Fehlen die Eltern Merkblatt 13
14 Familie Zürcher Anspruch auf Alterspension / Alterskapital und UeZ Sonnental Anna Ehegattenpension im Todesfall von Paul Paul ERZ Ehefrau seit 1987, geb , Hausfrau Eigenheim, WEF-Vorbezug2007, Versicherter der PKZH: Paul Konrad Zürcher, , verheiratet, ERZ 100% BG seit 1999 Kein Leistungsanspruch Zero Gloria Tochter, geb in Ausbildung Sohn, geb , Elektromonteur Anspruch auf Alters-Kinderpension bzw. Waisenpension Vorgehen bei Arbeitsunfähigkeit (AUF) 14
15 Vorgehen bei AUF - Themen Merkblätter Internet Familie Zürcher Grundlagen Informationen Leistungen bei Invalidität Lohnfortzahlung Case- Management VA- Begutachtung Beispiele AUF wegen Krankheit oder Unfall Ziel Bei AUF muss die Wiedereingliederung der versicherten Person für alle beteiligten Parteien oberstes Ziel sein. Massnahmen Absenzen überwachen und kontrollieren Nach wenigen Tagen AUF aktiv werden Versicherte Person, Vorgesetzte kontaktieren Begleitung durch Case Management anbieten Nach 1 Monat vertrauensärztliche Begutachtung anmelden Arbeitsversuche und Versetzungen prüfen 15
16 Lohnfortzahlung(LFZ)nach Personalrecht - Arbeitgeberleistung Personalrecht (PR) gültig seit Art. 61 PR Art. 73, 77 81, 83-85, 87 und 90 der Ausführungsbestimmungen PR Dauer und Höhe der LFZ In den ersten 3 Monaten: 90 Tage 100%, anschliessend 90 Tage 80% des Lohnes Vom Monat: 180 Tage 100%, anschliessend 180 Tage 80% des Lohnes Nach 12 Monaten: 180 Tage 100%, anschliessend 550 Tage 80% des Lohnes Absenzen werden längstens 2 Jahre zusammengezählt Die Frist beginnt nach 6 Monaten AF von Neuem Wiedereingliederung bei AUF Möglichkeiten der Reintegration Arbeitsversuch während oder nach der Lohnfortzahlung (PKZH Arbeitsversuch - Art. 51 VSR) Versetzung inner- oder ausserhalb der Organisation Unterstützung durch Case Management IV-Anmeldung Früherfassung IV-Anmeldung für Berufliche Massnahmen Reintegrationsstelle Mögliche beteiligte Partner bei der Wiedereingliederung Personalverantwortliche Vorgesetzte Case Manager/innen Sachbearbeitende der PKZH Vertrauensärzte der PKZH Unfallversicherer: UVZ und SUVA Evtl. Krankentaggeldversicherer IV-Stelle (Zürich) 16
17 Vertrauensärztliche Begutachtung Grundlagen Art. 182a) Ausführungsbestimmungen Personalrecht Art. 5 f) und g), 46 bis 49 des Vorsorgereglements der PKZH Formulare Die aktuellen Formulare befinden sich auf der Homepage der PKZH: Je ein Formular für Erstbegutachtung und Verlaufskontrolle Auszufüllen nach 30 Tagen AUF bei Krankheit oder Unfall Die Ermächtigung für den VA zur Einholung von med. Auskünften ist vom Versicherten zu unterschreiben Unterlagen der Anmeldung beilegen: Absenzenblatt, Arztzeugnisse, Stellenbeschreibung, Ermächtigung Kosten Die Kosten für die Begutachtung gehen zulasten der PKZH (Pauschale bzw. Stundenansatz) Werden Termine beim VA unentschuldigt nicht wahrgenommen, werden dem Versicherten die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt Anmeldung 17
18 Ermächtigung Aufgaben der Vertrauensärzte Begutachtung Auskünfte von behandelnden Ärzten / Kliniken einholen Persönliche Begutachtung des Versicherten (in Ausnahmefällen: in absentia) Kontaktaufnahme mit Personalverantwortlichen, Case Managern oder Vorgesetzten (Klärungen, Möglichkeiten zur Wiedereingliederung usw.) Bericht Bericht aufgeteilt in Teil A (medizinischer Teil) und Teil B (Bericht für den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit) Teil B: Beurteilung der Arbeitsfähigkeit / -unfähigkeit bezogen auf die bisherige und auf jede andere (evtl. angepasste) Tätigkeit Empfohlene Massnahmen zur Wiedereingliederung Empfänger des Berichts Die PKZH erhält als Auftraggeber vom VA den vollständigen Bericht Dem Arbeitgeber (zuständige Person und HRZ Lohnadministration) wird der Teil B zugestellt Der Versicherte kann den vollumfänglichen Bericht verlangen Auf Anfrage wird der ganze Bericht der zuständigen IV-Stelle gesandt Bei Unfall kann der Unfallversicherer den Bericht anfordern 18
19 VA-Bericht Anmeldung zur VA-Begutachtung VT ist seit 1 Monat arbeitsunfähig. Gemäss PR und VSR steht eineva- Begutachtung an. VA holt Auskünfte ein, macht Begutachtung, schreibt Bericht mit Einschätzung und Empfehlungen und sendet diesen der PKZH PKZH prüft den VA- Bericht auf Vollständigkeit und bezahlt diesen AG informiert VT über die VA-Anmeldung und erläutert den Grund PKZH wählt einen geeigneten VA, vereinbart Termin und macht einen Auftrag. Mitteilung des Termins an den VT und den AG PKZH sendet den Teil B des VA-Berichts an den AG VT unterschreibt die Ermächtigung zur Einholung von medizinischen Auskünften für den VA AG sendet die vollständig ausgefüllte VA-Anmeldung mit den notwendigen Unterlagen an die PKZH AG kümmert sich um Eingliederungsmassnahmen 19
20 Berufsinvalidität Berufsinvalidität Berufsinvalidität liegt vor, wenn Versicherte ihre bisherigen Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich bleibend oder längere Zeit nicht mehr oder nicht mehr vollständig erfüllen können Beurteilung durch den Vertrauensarzt Anspruch auf Leistungen bei Berufsinvalidität Einen Anspruch haben Versicherte, die das 55. Altersjahr vollendet haben und eine Karenzfrist von mindestens 4 Beitragsjahren aufweisen. Pflichten gemäss Art. 52 Abs. 1 müssen erfüllt sein Der Anspruch beginnt nach Ablauf der LFZ und ist unbefristet Invalidenleistungen Erwerbsinvalidität Das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit, einer Erwerbsunfähigkeit und einer Invalidität sowie die Berechnung des IV-Grades richten sich nach den Regeln der Eidg. IV Der IV-Grad muss mindestens 20% betragen Höhe der Invalidenleistungen Grundsätzlich 60% des versicherten Lohnes Die Leistung setzt sich zusammen aus einer lebenslänglichen Grundpension und einer bis Alter 64 befristeten Zusatzpension Zu einer Zusatzpension kommt es, wenn eine Vorsorgelücke besteht (Differenz zwischen AGH und Richtwert) Zuschuss (ZS) Bei Anspruch auf eine Berufsinvalidenpension wird bei fehlenden IV-Leistungen ein Zuschuss ausgerichtet Längstens bis zum ordentlichen AHV-Rücktrittsalter Bei rückwirkenden Zahlungen der IV wird der ZS zurückgefordert Voraussetzungen: IV-Anmeldung, Eingliederungsbemühungen 20
21 Invaliden-Kinderpension Anspruch auf Invaliden- Kinderpension Kinder von Invalidenpensionierten haben bis zum 18. Altersjahr bzw. bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs Anspruch auf Leistungen. Unterstützte Stief- und Pflegekinder sind gleichgestellt. Höhe der Invaliden- Kinderpension Pro Kind 10% der Invalidenpension (ohne Zusatzpension), für alle Kinder zusammen maximal 50% Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten Pflichten der Versicherten und der Pensionsberechtigten Vertrauensärztliche Anordnungen befolgen IV-Anmeldung in den ersten 6 Monaten der AUF Eingliederungsmassnahmen der IV Hand bieten Zumutbare Arbeit annehmen Sich um Erwerbstätigkeit bemühen Andere Leistungsansprüche (Unfallversicherung, ALV) geltend machen Konsequenzen bei Verletzung der Pflichten Leistungen werden neu festgesetzt, sistiert oder entzogen 21
22 Merkblatt Vorsorgeausweis Paul K. Zürcher Paul ERZ Nachberufliche Zukunft - Leistungen der PKZH 44 22
23 Familie Zürcher Möglicher Anspruch auf Alterspension / -kapital und UeZ Invalidenpension und ZS Sonnental Anna Ehegattenpension im Todesfall von Paul Paul ERZ Ehefrau seit 1987, geb , Hausfrau Eigenheim, WEF-Vorbezug2007, Versicherter der PKZH: Paul Konrad Zürcher, , verheiratet, ERZ 100% BG seit 1999 Kein Leistungsanspruch Zero Gloria Tochter, geb in Ausbildung Sohn, geb , Elektromonteur Anspruch auf Alters-Kinderpension bzw. Waisenpension bzw. Invalidenkinderpension Berechnungen Rechtsgrundlagen Merkblätter Archiv Fragen / Antworten Kontakte News Merkblätter / Formulare Aktuelle Zahlen Nachberufliche Zukunft - Leistungen der PKZH 46 23
24 Abkürzungen PKZH AG AU HRZ PV CM VT VA SB VSR AUF Pensionskasse Stadt Zürich Arbeitgeber angeschlossenes Unternehmen der PKZH Human Resources Stadt Zürich Personalverantwortliche/r Case Manager/in Versicherte Person Vertrauensarzt der PKZH Sachbearbeitende Vorsorgereglement der PKZH Arbeitsunfähigkeit Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24
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