15. Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide am 16. und Aktuelle Gerichtsurteile
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- Christian Bösch
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1 15. Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide am 16. und Aktuelle Gerichtsurteile
2 Russisches Schaumgebäck BGH: Urteil vom Az. I ZR 54/03 MarkenG und UWG: russisches Schaumgebäck Eine Importfirma hatte sich das in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion übliches Schaumgebäck in Deutschland als geschützte Marke eintragen lassen, einschließlich der Gebäckabbildung in dreidimensionaler Form.
3 Russisches Schaumgebäck geschützte Marke beklagtes Produkt
4 Russisches Schaumgebäck Das Gericht kam zur Entscheidung, dass auch eine andere Firma ein derartiges russisches Gebäck mit der geschützten dreidimensionalen Abbildung des Gebäcks in den Verkehr bringen darf. Begründung: Es ist als unlauterer Behinderungswettbewerb anzusehen, wenn ein Importeur eines Schaumgebäcks, der für sich die Eintragung einer dreidimensionalen Form als Marke erwirkt hat, unter Berufung auf die Marke andere Importeure von der Benutzung dieser Form ausschließen will.
5 Fertigpackung BVerwG: Urteil vom Az. 3C Eichrecht: Fertigpackung In einem Supermarkt wurde festgestellt, dass dort in Kunststofffolie eingeschweißte Fleischerzeugnisse angeboten werden. Auf den Folien war das Bruttogewicht, nicht aber das Nettogewicht angegeben. Das gemessene Füllgewicht wich mehr als zulässig von dem auf der Packung angegebenen Gewicht ab. Es wurde daraufhin ein Bußgeldverfahren aufgrund von 25 FertigpackungsV eingleitet.
6 Fertigpackung Die Herstellerfirma begehrte mit ihrer Klage die Feststellung, dass die Packung nicht den Anforderungen des 25 FertigpackungsV unterliege. Verwaltung- und Oberverwaltungsgericht wiesen die Klage ab. Das BVerwG bestätigte diese Entscheidung: Gebinde von Fleisch, die vom Verkäufer in Folie eingeschweißt in den Verkehr gebracht werden, sind Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge und unterliegen den Anforderungen des Eichrechts. Das gilt auch für den Großhandel.
7 Hygiene KG Berlin: Beschluss vom Az. 2 Ss 173/07 Hygienerecht: Metzgereiverkauf In einer Metzgerei wurde von einer Verkäuferin sowohl die Wurst mit der ungeschützten Hand angefasst als auch Geld kassiert. Das AG Tiergarten verurteilte die Verkäuferin nach 5 LebensmittelhygieneV (LMHV) i.v. mit 53 Abs. 2 Nr. 1a LMBG (Tatzeit: ), unter Heranziehung von 3 Satz 1 i.v. mit Satz 2 Nr.1a LMHV (also alte Fassung).
8 Hygiene Das KG hob dieses Urteil auf. Begründung: Zum Tatzeitpunkt konnte nur das EU-Hygienerecht (EG (VO) 852/2004) herangezogen werden (hier: Art. 4 Nr. 2 der VO). Nach Art.1 der VO unterliegen aber ausschließlich Lebensmittelunternehmer den Pflichten der EG (VO) 852/2004.
9 Backmischung OLG Hamburg: Urteil vom Az. 3 K 172/04 UWG: irreführende Bezeichnung einer Backmischung Die Angabe Dinkel-Grünkern-Brot ist nicht irreführend, wenn auf der Packung unmittelbar darunter deutlich der zutreffende Hinweis steht: Brotbackmischung mit Weizen, Dinkel & Grünkern. Der Verkehr erwartet hier keine Mischung aus 90% Dinkelerzeugnissen.
10 Backmischung Ziffer der Leitsätze betrifft die Angabe Dinkelbrot nur als Brotgrundsorte und nicht eine Getreidemischung mit einer abweichenden Bezeichnung. Anmerkung zum Produkt: Die auf der Rückseite zusammen mit dem Zutatenverzeichnis angegebene Verkehrsbezeichnung lautet: Backmischung für Weizenmischbrot ; folgende Prozentzahlen sind im Zutatenverzeichnis genannt: 77% Weizenmehl, 8% Grünkern, 3 % getrockneter Dinkelvollkornsauerteig.
11 Eichrecht OLG Koblenz: Beschluss vom Az. 2 Ss 243/07 Eichrecht: Verwendung von Kontrollmessgeräten bei vorgebackenen Backwaren In einer Filiale eines Backwarenherstellers wurden tiefgefrorene vorgebackene Baguettes fertiggebacken und in den Verkehr gebracht. Die Eichbehörde verlangte, dass zur Gewichtsüberprüfung auch in der Filiale Kontrollmessgeräte vorhanden sein müssen.
12 Eichrecht Das OLG hob in seinem Beschluss das Urteil des AG Bad Kreuznach auf und entschied, dass auch in diesem Fall nur im Hauptbetrieb Kontrollmessgeräte für die Überprüfung der Gewichte vorhanden sein müssen. Begründet wurde dies damit, dass der für die Gewichtseinhaltung entscheidende Herstellungsvorgang im Hauptbetrieb vorgenommen wird.
13 Cholesterinsenkend VerwG Minden: Beschluss vom Az. 6 L 201/06 11 LFGB: krankheitsbezogene Werbung / Cholesterinspiegel Die Aussage Senkt den Cholesterinspiegel weist lediglich auf die cholesterinsenkende Wirkung des Produkts hin. Auch wenn der Wortlaut die Eignung zur Senkung auch eines krankhaft erhöhten Cholesterinspiegels nicht ausdrücklich ausschließt, kann nicht angenommen werden, dass eine dahingehende Verbrauchererwartung hervorgerufen wird.
14 Cholesterinsenkend Auch die Aussage vor dem Hintergrund der weitverbreiteten cholesterinbewussten Ernährung lässt die Formulierung Für einen ausgeglichenen Cholesterinspiegel keine Verbraucherwartung entstehen, das so bezeichnete Produkt sei zur Behandlung eines krankhaft erhöhten Cholesterinspiegels
15 Anordnung VerwG Karlsruhe: Urteil vom Az. 11 K 2477/06 (nicht rechtskräftig) Mohnfüllung, lebensmittelrechtliche Anordnung Eine Lebensmittelüberwachungsbehörde hatte einer Firma das Gutachten eines Untersuchungsamtes über eine Mohnfüllung telefonisch mitgeteilt und per FAX übermittelt (das Lebensmittel wurde als geeignet die Gesundheit zu schädigen beurteilt). In der Folgezeit entstand ein Meinungsstreit, ob dabei ein Vertriebsverbot ausgesprochen wurde oder nicht.
16 Anordnung Der Kläger (Unternehmer) klagte festzustellen, dass ein rechtswidriges Vertriebsverbot ausgesprochen wurde. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass eine mündliche Übermittelung eines Untersuchungsergebnisses (auch per FAX) keine lebensmittelrechtliche Anordnung und damit auch kein Verwaltungsakt sei.
17 VIELEN DANK
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