Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm
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- Sofia Auttenberg
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1 Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm RABE
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3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 1 Einleitung 4 2 Positionierung und Handlungsgrundsätze 5 3 Ausgangslage Arbeitsmarktlage für Menschen mit Behinderung in Oberösterreich Fördergrundlagen 8 4 Maßnahmen zur Umsetzung der Förderprogramme Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe und Entgeltbeihilfe Sonstige Fördermaßnahmen Förderung investiver Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Unternehmen Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit Integrative Betriebe Betriebsservice Berufliche Assistenz Qualifizierungsprojekte Beschäftigungsprojekte Heranführungsmaßnahme(n) Beratungs- und Sensibilisierungsprojekte 15 5 Zielgrößen für 2012 und Budget 17 7 Steuerung 18 1
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5 Vorwort Das Regionale Arbeitsmarktpolitische BEhindertenprogramm in OÖ basiert auf dem Bundesweiten Arbeitsmarkpolitischen Behindertenprogramm (BABE ) 2012 und In diesem sind die arbeitsmarktpolitische Ausgangslage für Menschen mit Behinderung in Österreich, Fördergrundlagen, arbeitsmarktpolitische Zielvorgaben und deren strategische Ausrichtung sowie die künftigen Förderschwerpunkte festgeschrieben. Das vorliegende regionale arbeitsmarktpolitische Programm soll zeigen, welchen Beitrag die Landesstelle OÖ innerhalb des bundesweiten Programms zu leisten plant. Neben den traditionellen Förderinstrumentarien stellt die Implementierung und Umsetzung des Jugendcoaching als Erweiterung von Clearing einen Baustein zur Schließung von Angebotslücken am Lebensübergang Schule/Beruf dar. Auch die Umsetzung des Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebotes fit- 2work ist ein neues Angebot am Übergang Beruf/Pension und wird ab Juli 2012 in OÖ gestartet. Ziel ist der möglichst langfristige Erhalt der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit und die Verhinderung von krankheitsbedingt frühzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Der Landesstelle OÖ kommt dabei die koordinierende Funktion zwischen den beteiligten Akteuren und Akteurinnen zu. Darüber hinaus werden weitere innovative Projekte im Jugendbereich initiiert und bedarfsgerecht ausgebaut. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Betreuung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen gelegt und damit innovative Ansätze verfolgt. Bei der Umsetzung des Programmes werden wie immer die Grundsätze des Gender Mainstreaming als Querschnittsmaterie Beachtung finden, um geschlechterspezifischen Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen entgegen zu wirken. Doris Thalhammer 3
6 1 Einleitung Im vorliegenden regionalen arbeitsmarktpolitischen Programm werden vorweg die generelle Positionierung sowie Handlungsgrundsätze der Landesstelle OÖ des Bundessozialamtes beschrieben. Nachfolgend wird die Ausgangslage sowohl hinsichtlich der aktuellen Arbeitsmarktdaten als auch der bestehenden Fördergrundlagen betrachtet. Danach werden die bestehenden Maßnahmen beschrieben und einer Bewertung unterzogen. Darauf basierend werden für die einzelnen Maßnahmen Einsatzperspektiven für die Jahre 2012 und 2013 festgelegt. Abschließend erfolgt noch ein kurzer Ausblick auf die prognostizierte Entwicklung der Fallzahlen, auf das Budget und programmbegleitende Steuerungsmaßnahmen. 4
7 2. Positionierung und Handlungsgrundsätze 2 Positionierung und Handlungsgrundsätze Die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderung und benachteiligten Jugendlichen hat sich im Laufe der letzten Jahre zu einer Kernkompetenz des Bundessozialamtes entwickelt. Zentrale Aufgaben sind die Zusammenarbeit mit allen Akteuren zur Koordinierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, der Wissens- und Informationstransfer sowie die Organisation des Erfahrungsaustausches zum Thema Behinderung und Arbeit. Diese Koordinierungsfunktion gilt es in Zukunft weiter auszubauen und zu präzisieren. In diesem Zusammenhang kann auf den bereits seit Jahren bestehenden Oberösterreichischen Pakt für Arbeit und Qualifizierung hingewiesen werden, der die umfassende Einbeziehung der gesamten Zielgruppe ermöglicht, wobei die Stärken der einzelnen Institutionen gebündelt werden. Das Ziel der Schaffung von Chancengleichheit im weitesten Sinne stellt auf alle Aktivitäten ab, die die Gleichstellungswirkung bei bestehenden Leistungen sicherstellen und bei neuen Maßnahmen die Diskriminierung und Benachteiligung von Menschen mit Behinderung von vornherein ausschließen. Bei programmatischen Festlegungen des Bundessozialamtes ist als Querschnittsziel die Umsetzung des Gender Mainstreaming bei allen Maßnahmen und Zielgruppen zu nennen. Basierend auf geschlechterpolitischen Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, wird im Kontext zum Gender Mainstreaming versucht, geschlechterspezifischen Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen entgegen zu wirken. Sowohl im Hinblick auf eine ausgewogene Beschäftigungsquote als auch im Hinblick auf den Abbau von Diskriminierungen, Ungleichheiten und Ausgrenzungen am Arbeitsmarkt, ist verstärkt auf die unterschiedlichen Situationen, Bedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zu achten, wobei die berufliche Integration von Frauen mit Behinderung von einer doppelten Problematik geprägt ist. Als serviceorientiertes Dienstleistungsunternehmen versucht die Landesstelle OÖ in der täglichen Arbeit, die unterschiedlichen Problemlagen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in allen Lebensphasen zu berücksichtigen, Hemmnisse bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und die vielfältigen Chancen zur beruflichen Integration aufzuzeigen und zu fördern. Arbeitsassistenz, persönliche Assistenz, Berufsausbildungsassistenz, Clearing und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen sind in der Zwischenzeit etablierte und nicht mehr wegzudenkende Angebote. Das Betriebsservice der Landesstelle OÖ hat die Aufgabe, Betriebe in sämtlichen Fragen, die mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Zusammenhang stehen, zu unterstützen. 5
8 2 Positionierung und Handlungsgrundsätze Neue zentrale Leistungsangebote werden an den komplexen Lebensübergängen Schule/Beruf bzw. Beruf/Pension im Laufe des Jahres 2012 vorbereitet und umgesetzt. Eine nachhaltige Strategie zur Laufbahnverbesserung wird das Jugendcoaching sein, das gewährleisten soll, dass eine flächendeckende und nahtstellenübergreifende Beratung, Begleitung und Betreuung durch Methoden des Case-Management zur nachhaltigen Integration von ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen in ein weiterführendes Ausbildungssystem bzw. in den Arbeitsmarkt erfolgt. Durch Schaffung eines flächendeckenden Informations- und Unterstützungsangebotes soll der möglichst langfristige Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit berufstätiger und arbeitsloser Personen erreicht werden. Dazu soll ein präventiv wirkendes Case-Management entwickelt werden. ArbeitgeberInnen werden bei der Entwicklung und Festigung einer gesundheitsförderlichen Arbeitswelt unterstützt. Das Bundessozialamt ist im Rahmen dieses Projektes mit der Koordination der regionalen Akteure sowie mit der finanziellen Abwicklung betraut. Die Finanzierung erfolgt durch die Träger der Sozialversicherung, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Bereich Arbeitsmarktpolitik und das Bundessozialamt. Der Start dieses unter der Marke fit2work firmierenden Angebotes ist mit Juli 2012 festgelegt. Zu den KundInnen zählen nicht nur arbeitslose oder in Beschäftigung stehende Menschen mit Behinderung, sondern auch Unternehmen, die Menschen mit Behinderung ausbilden, beschäftigen oder einzustellen beabsichtigen. 6
9 3 Ausgangslage 3.1 Arbeitsmarktlage für Menschen mit Behinderung in Oberösterreich In den Jahren 2008 und 2009 ist die Zahl der Gesamtarbeitslosen enorm gestiegen. Demgegenüber ist die Zahl der vorgemerkten Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen zwar auch deutlich gestiegen (14%), aber im Vergleich doch geringer. Noch etwas niedriger sind die Zuwachsraten bei arbeitslosen Personen mit Behinderung nach dem BEinstG bzw. LBehG. In den Jahren 2010 und 2011 hat sich dieses Bild jedoch geändert: So ist die Zahl der Gesamtarbeitslosen deutlich zurückgegangen, und zwar vor allem bei Männern. Demgegenüber ist die Zahl der beim AMS vorgemerkten Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen leicht gestiegen, vor allem aufgrund des starken Anstiegs bei arbeitslosen Frauen. Noch deutlicher ist der Anstieg bei Personen, die nach dem BEinstG oder LBehG als behindert eingestuft sind. Überblick Arbeitsmarktlage (Arbeitslose in OÖ sowie beim AMS vorgemerkte Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen) im Vergleich Mai 2010 und 2011 Oberöst. Gesamtarbeitslose, arbeitslose Menschen mit gesundheitl. Vermittlungseinschränkungen (früher Behinderte ) und Behindertenanteile an den Gesamtarbeitslosen Änderung Beim AMS arbeitslos vorgemerkte Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen : Gesamt Männer Frauen ,68% -3,94% 2,32% Davon: beim AMS arbeitslos vorgemerkte begünstigte Behinderte (BEinstG / Landesgesetze/ab 2010 auch Passinhaber): Gesamt Männer Frauen Gesamtarbeitslose Gesamt Männer Frauen ,66% -0,55% 8,92% -8,82% -12,59% -3,58% Anteil Behinderter (Menschen mit gesundheitl. Vermittlungseinschränkungen) an den Gesamtarbeitslosen: Gesamt Männer Frauen 16,3% 18,7% 13,5% 14,4% 15,6% 12,6% 15,0% 16,5% 13,0% 16,2% 18,1% 13,8% 7
10 3 Ausgangslage 3.2 Fördergrundlagen Österreichisches Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung Die Leitlinie 19 des Österreichischen Reformprogramms für Wachstum und Beschäftigung sieht die Schaffung von integrativen Arbeitsmärkten vor und will die Arbeit attraktiver und für Arbeitssuchende (auch für benachteiligte Menschen) lohnend machen. Insbesondere wird auf die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung verwiesen Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung Die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung ist auf den ersten Arbeitsmarkt und auf sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Arbeitsplätze ausgerichtet. Ziel ist die Eingliederung und Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt sowie die Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze. Es werden deshalb jene Menschen mit Behinderung in die Maßnahmen einbezogen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie mit entsprechender Hilfestellung in den ersten Arbeitsmarkt zumindest mittelfristig einzugliedern bzw. wiedereinzugliedern sind. Ein inhaltlicher Schwerpunkt beim Förderungsangebot liegt in der beruflichen Assistenz. Bisher konnte das Spektrum an Maßnahmen kontinuierlich ausgebaut und das Zielgruppenspektrum erweitert werden Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderung Der Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderung beinhaltet die Leitlinien der österreichischen Behindertenpolitik für die kommenden zehn Jahre. Er setzt auf den wesentlichen behindertenpolitischen Herausforderungen auf, die sich aus dem 1. Staatenbericht Österreichs über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben haben. Daneben fungiert auch der Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008 als Basis für den Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) Im Zuge einer Novellierung des BEinstG kam es Anfang 2011 zu Veränderungen hinsichtlich der Bestimmungen zum Kündigungsschutz sowie zu einer Erhöhung der Ausgleichstaxe für die Nichteinstellung behinderter Menschen gestaffelt nach Unternehmensgröße. So wurden in Abstimmung mit Sozialpartnern und den Behindertenverbänden mit 1. Jänner 2011 Lockerungen des besonderen Kündigungsschutzes vorgenommen. Seither gilt für neu begründete Arbeitsverhältnisse von begünstigten Behinderten eine längere Probezeit. Statt nach bisher 6 Monaten wird der besondere Kündigungsschutz abgesehen von Ausnahmen (z.b. nach einem Arbeitsunfall) erst nach vier Jahren wirksam. 8
11 3 Ausgangslage Die zweite wesentliche Veränderung betrifft die Ausgleichstaxe. Unternehmen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, sind verpflichtet, für jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht). Bestimmte besonders schwer behinderte DienstnehmerInnen (z.b. Blinde, RollstuhlfahrerInnen) werden auf die Pflichtzahl doppelt angerechnet. Wird diese Verpflichtung nicht oder nicht zur Gänze erfüllt, ist eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Deren Höhe ist seit 2011 nach Betriebsgröße gestaffelt: Sie beträgt ,- monatlich für jede Person, die zu beschäftigen wäre. In Betrieben mit 100 oder mehr ArbeitnehmerInnen fallen 325,- pro Monat und offener Pflichtstelle an und bei 400 und mehr Beschäftigten sind es 345,-. Das BEinstG beinhaltet auch erweiterte Möglichkeiten für selbstständige Erwerbstätige: Menschen mit Behinderung, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen sowie Kleinstunternehmen, in denen der/die behinderte UnternehmerIn hauptsächlich selbst tätig ist, können künftig nicht nur eine Startförderung erhalten, sondern es können auch anfallende behinderungsbedingte Mehrkosten pauschal abgegolten werden Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz Mit 1. Jänner 2011 trat auch das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz in Kraft. Ziel dieses Bundesgesetzes ist der möglichst langfristige Erhalt der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger und arbeitsloser Personen. Zur Erreichung dieses Ziels ist ein flächendeckendes niederschwelliges Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zu schaffen. Dieses muss zielgerichtete Informationen über gesundheitsfördernde Themen des Arbeitslebens zur Verfügung stellen und möglichst frühzeitige Interventionsmöglichkeiten bei gesundheitlichen Problemen erwerbstätiger und arbeitsloser Personen schaffen. Bei Bedarf sollen mittels Case-Management Maßnahmen zur frühzeitigen Bearbeitung gesundheitlicher Probleme entwickelt werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen bei der Entwicklung und Festigung einer gesundheitsförderlichen betrieblichen Arbeitswelt unterstützt werden. Das Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot richtet sich insbesondere an beschäftigte und arbeitslose Personen, deren gesundheitlicher Zustand eine künftige Erwerbsunfähigkeit erwarten lässt. Es richtet sich aber auch an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit einem diesbezüglichen Informationsbedarf. Weiters soll es zur Bewusstseinsbildung für eine gesundheitsfördernde Arbeitswelt beitragen, was präventive Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung einschließt. Für die Schaffung, Koordination und Aufrechterhaltung der organisatorischen Voraussetzungen für dieses Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot ist das Bundessozialamt zuständig. In diesem Zusammenhang wurde das Projekt fit2work konzipiert, das ab 1. September 2011 in der Steiermark startete und bis 2013 stufenweise in ganz Österreich angeboten wird. 9
12 3 Ausgangslage Europäischer Sozialfonds Menschen mit Behinderung stellen, wie auch in den beiden Vorperioden, eine zentrale Zielgruppe der ESF-Interventionen dar. Im operationellen Programm sind für die Förderperiode 2007 bis 2013 ESF-Mittel für folgende Zielgruppen vorgesehen: Jugendliche mit einer körperlichen, seelischen, geistigen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung, die ohne Hilfsmaßnahmen einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder beibehalten können. Hierzu zählen auch lernbehinderte sowie sozial und emotional beeinträchtigte Jugendliche mit dem Schwerpunkt Übergang Schule-Beruf. Ältere Menschen mit Behinderung, deren Arbeitsplätze gefährdet sind oder die Hilfestellung bei der Wiedereingliederung benötigen. Besonderes Augenmerk wird hier auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Sicherung der Arbeitsplätze, auf Umschulung und Weiterbildung und auf innerbetriebliche Präventionsarbeit gelegt. Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die nicht ohne persönliche Unterstützung in das Erwerbsleben integriert werden können, eine Berufs- oder Schulausbildung bzw. ein Studium absolvieren können sowie blinde, sehbehinderte und gehörlose Personen, die qualifizierte Maßnahmen zur beruflichen Integration benötigen. Durch diese Schwerpunktsetzungen sind aber keinesfalls andere Gruppen von Menschen mit Behinderung von Maßnahmen ausgeschlossen. Im Bereich der Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation werden ESF-Mittel in Zukunft ausschließlich zur Kofinanzierung für berufliche Assistenz eingesetzt. Durch diese Fokussierung soll in Zukunft ein effizienter und zielorientierter Mitteleinsatz garantiert werden. 10
13 4 Maßnahmen zur Umsetzung der Förderprogramme 4.1 Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe und Entgeltbeihilfe Durch Lohnförderungen sollen für Unternehmen Anreize gesetzt werden, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen beziehungsweise aufrechte Dienstverhältnisse zu erhalten. Folgende Möglichkeiten der Lohnförderung sind vorgesehen: Die Entgeltbeihilfe kann bei Beschäftigung begünstigter Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen gewährt werden. Weiters besteht die Möglichkeit eines Zuschusses zu den Lohn- und Ausbildungskosten in Form der Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe, wenn der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet ist. Bewertung Die Ergebnisse aus der Evaluierung der Beschäftigungsoffensive belegen diesen beiden Instrumenten sehr hohe Erfolgschancen bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt. 77% der Förderfälle aus der Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe und 69% jener aus der Entgeltbeihilfe sind im Zeitraum von einem Jahr nach Maßnahmenende überwiegend in geförderter oder ungeförderter Beschäftigung. Diese Beihilfen waren auch bisher ein zentrales Instrument, um Dienstverhältnisse abzusichern. Ausblick Der Inanspruchnahme der Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe wird in den nächsten Jahren gleichbleibende Bedeutung zukommen. Zugleich sind aber auch langfristige Fördermöglichkeiten für die Absicherung von Arbeitsplätzen notwendig, wie sie etwa im Rahmen der Entgeltbeihilfe möglich sind, um behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen zu kompensieren. In den Jahren 2012 und 2013 sollen daher die genannten Lohnförderungen im derzeit bestehenden Rahmen erhalten werden. 4.2 Sonstige Fördermaßnahmen Zum Ausgleich behinderungsbedingter Einschränkungen bzw. zur Optimierung der beruflichen Leistungsfähigkeit können bauliche, technische und ergonomische Adaptierungsmaßnahmen, die Schaffung neuer behindertengerechter Arbeitsplätze, persönliche Assistenz oder Einzelqualifizierungen gefördert werden. Bewertung und Perspektive Bei diesen Maßnahmen ist eine hohe berufliche Integrationsquote und somit ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung und dem arbeitsmarktpolitischen Effekt zu beobachten. 11
14 4 Maßnahmen zur Umsetzung der Förderprogramme 4.3 Förderung investiver Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Unternehmen für Menschen mit Behinderung Um eine verbesserte Zugänglichkeit von Gebäuden zu erreichen, unterstützt das Bundessozialamt Landesstelle OÖ investive Maßnahmen zum Abbau baulicher Barrieren. Förderungen können dabei insbesondere für die Errichtung von Rampen und Liften oder die Einrichtung von Behindertenparkplätzen und Leitsystemen für Blinde und schwer Sehbehinderte gewährt werden. Bewertung und Perspektive Angesichts der Bestimmungen des Behindertengleichstellungsrechtes wird dieser Maßnahme in Zukunft nur mehr eingeschränkt Bedeutung zukommen. 4.4 Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit Menschen mit Behinderung können zur Abgeltung der bei Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit anfallenden und nachweisbaren Kosten Zuschüsse bis zur Höhe von 50% der Kosten, höchstens jedoch im Ausmaß der 100fachen Ausgleichstaxe gewährt werden. Bewertung und Perspektive Das Förderinstrument wird auch zukünftig in unveränderter Weise eingesetzt werden. Bei bestehender selbständiger Erwerbstätigkeit (Kleinunternehmen) können behinderungsbedingte Mehraufwendungen des Unternehmers/der Unternehmerin in Form von zeitbegrenzten Pauschalabgeltungen gefördert werden. 4.5 Integrative Betriebe Auf Grund der allgemein schwierigen Arbeitsmarktsituation ist die Bereitstellung von (Dauer-) Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung weiterhin eine wichtige Aufgabe der Integrativen Betriebe. Im Bereich Berufsvorbereitung werden in den Integrativen Betrieben Menschen mit Behinderung mit dem Ziel der Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt qualifiziert. Von zunehmender Bedeutung ist das Angebot von Lehrplätzen für Jugendliche in den integrativen Betrieben. 12
15 4 Maßnahmen zur Umsetzung der Förderprogramme Bewertung und Perspektive Der Bereitstellung von Dauerarbeitsplätzen kommt in wirtschaftlichen Krisenzeiten besondere Bedeutung zu. Die zuletzt gestarteten Bemühungen zur Erhöhung der Durchlässigkeit werden zeitlich befristet zurückzustellen sein. Der Umfang der Förderung wird konstant bleiben, bei der Lehrstellenförderung ist von einer leichten Erhöhung auszugehen. 4.6 Betriebsservice Das Betriebsservice hat die Aufgabe, Unternehmen in sämtlichen Fragen, die mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Zusammenhang stehen, zu beraten, Hilfestellung bei der Personalsuche und bei der Personalauswahl zu leisten sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement zu unterstützen. Bewertung und Perspektive Es zeigt sich, dass für den Erfolg des Betriebsservice die intensive Vernetzung mit allen Akteurinnen und Akteuren im Bereich der beruflichen Integration ausschlaggebend ist. Im letzten Jahr lag die Schwerpunktsetzung des Betriebsservice bereits auf dem Schnittstellenmanagement mit der beruflichen Assistenz und sonstigen Assistenzleistungen und wird diese bislang erfolgreiche Zusammenarbeit weiter intensiviert werden. 4.7 Berufliche Assistenz Die beruflichen Assistenzleistungen sind darauf ausgelegt, den Prozess der Heranführung an den Arbeitsmarkt und der Integration in ein Dienstverhältnis durch vielfältige flankierende Unterstützungsangebote abzusichern. Zu der beruflichen Assistenz zählen Arbeitsassistenz, Jobcoaching, Clearing und Berufsausbildungsassistenz. Eine Vermarktung der Maßnahmen unter dem Begriff NEBA - Netzwerk beruflicher Assistenz ist in Vorbereitung. Die Dienstleistung berufliche Assistenz reicht von der gemeinsam mit dem Klienten vorgenommenen Situationsanalyse und Einschätzungen zu den individuellen beruflichen Möglichkeiten über die Begleitung der Arbeitssuche bis hin zu einer Unterstützung in der Anfangsphase des Dienstverhältnisses. Eine zweite zentrale Funktion der beruflichen Assistenz ist die Krisenintervention zur Sicherung eines gefährdeten Arbeitsplatzes. Besonders Jugendliche benötigen neben den Regelleistungen der beruflichen Assistenz eine besondere Begleitung am Arbeitsplatz; insbesondere die betriebliche Einschulung und das Erlernen der Arbeitsabläufe erfordert die Unterstützung durch das Jobcoaching. 13
16 4 Maßnahmen zur Umsetzung der Förderprogramme Clearing ist eine Dienstleistung an der Schnittstelle Schule-Beruf in enger Zusammenarbeit mit den Schulen und zielt darauf ab, den Jugendlichen durch Beratung, Begleitung und Diagnostik den Fähigkeiten entsprechende Perspektiven aufzuzeigen und durch individuelle Unterstützungspakete die Leistungsfähigkeit zu fördern. So wird auch die Möglichkeit eröffnet, Angebote für die Zielgruppe bedarfsgerecht zu entwickeln. Die Berufsausbildungsassistenz ist auf die Integrative Berufsausbildung in Betrieben konzentriert und unterstützt die Jugendlichen dabei, begleitet die Ausbildung sowohl im Betrieb als auch in der Schule und sichert damit nachhaltig diesen Ausbildungsweg ab. Bewertung Die berufliche Assistenz zählt zu den besonders erfolgreichen Instrumenten der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Dies belegen auch Evaluierungsergebnisse zu Clearing und zur Berufsausbildungsassistenz. Perspektive Berufliche Assistenz wird in den Jahren 2012 und 2013 weiterhin an Bedeutung gewinnen. So wird beispielsweise für die Aufrechterhaltung von Dienstverhältnissen eine frühzeitige Krisenintervention der Arbeitsassistenz zunehmend wichtiger werden. Aber auch die Unterstützung von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen bei der Erreichung eines Lehrabschlusses nimmt im Kontext der neuen Maßnahmen eine immer wichtigere Rolle ein. In diesem Zusammenhang sind natürlich auch neue Maßnahmen, wie das Jugendcoaching und fit2work zu nennen, die während der nächsten Jahre stufenweise implementiert werden. Des Weiteren werden neue Ansätze bei der Bereitstellung von Hilfsmitteln (assistierende Technologien), spezifische Maßnahmen für Personengruppen (z.b. Schriftdolmetsch für Schwerhörige) sowie die Überarbeitung der Rahmenbedingungen beim Zugang zum Erwerbsleben (z.b. bei EpileptikerInnen) geprüft. Das Maßnahmenpaket berufliche Assistenz wird in naher Zukunft stärker an Bedeutung gewinnen, was sich bereits jetzt an steigenden Förderzahlen zeigt. Allerdings bleibt zu berücksichtigen, dass die arbeitsmarktpolitischen (Erlangungs)Erfolge aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage eher zurückgehen werden. 4.8 Qualifizierungsprojekte Verstärkte Anforderungen am Arbeitsmarkt, insbesondere durch den technischen Fortschritt, machen für Menschen mit Behinderung gezielte Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich. Ziel ist es, Qualifizierung entsprechend individueller Berufsperspektiven zu ermöglichen, wobei die Orientierung an den Fähigkeiten und Interessen der TeilnehmerInnen sowie am Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes erfolgt. 14
17 4 Maßnahmen zur Umsetzung der Förderprogramme Besonders für die Zielgruppe der Jugendlichen sind Maßnahmen notwendig, um die Integrationschancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Qualifizierungsprojekte werden deshalb vorwiegend für die Zielgruppe von Jugendlichen mit Behinderung eingesetzt. In den letzten Jahren wurden vor allem Projekte für Jugendliche aufgebaut, die neben berufsbezogenen Kenntnissen auch allgemeine Arbeitstugenden vermitteln. Bewertung Vorliegende Evaluierungsergebnisse sprechen Qualifizierungsprojekten eine hohe Qualität hinsichtlich der Maßnahmengestaltung zu (insb. im Bereich der beruflichen Erstintegration von Jugendlichen). Die Erfolgsquote kann mit 60 % aller TeilnehmerInnen in den Arbeitsmarkt beziffert werden. Perspektive Aufgrund der erfolgreichen Evaluierungsergebnisse und der zu erwartenden steigenden Anzahl an Menschen mit Behinderung ohne Ausbildung (insb. Jugendliche) werden die erfolgreichen Maßnahmen unverändert weitergeführt bzw. bedarfsgerecht ausgebaut werden. 4.9 Beschäftigungsprojekte Auch Beschäftigungsprojekte können Strukturlücken auf dem Weg zu einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt abdecken. Sie bieten die Möglichkeit zu einer befristeten Beschäftigung und dienen der Stabilisierung mit dem Ziel, in einer möglichst realen Arbeitssituation auf Beschäftigungen in der freien Wirtschaft vorbereitet zu werden. Bewertung Die Ergebnisse des Fördercontrolling zeigen, dass Beschäftigungsprojekte zu den kostenintensivsten Maßnahmen zählen und der Integrationserfolg nach Abschluss der Maßnahme im Vergleich zu den eingesetzten Mitteln die geringste Kosten-Nutzenrelation beim Vergleich aller Projekte mit unmittelbarer Erfolgswirkung einnimmt. Maßnahmen hingegen, die in Kombination mit gemeinnütziger Arbeitskräfteüberlassung gestaltet sind, weisen in Oberösterreich überwiegend gute Ergebnisse auf. Perspektive Aus diesem Grunde werden Beschäftigungsprojekte als besonders kostenintensive Maßnahme in den kommenden Jahren seltener bzw. nach kosten- und erfolgsorientierten Kriterien eingesetzt, da der Kosten-Nutzenrelation zum effizienten Mitteleinsatz immer mehr Bedeutung zukommen wird. 15
18 4 Maßnahmen zur Umsetzung der Förderprogramme 4.10 Heranführungsmaßnahme(n) Arbeitsmarktferne Jugendliche werden im Rahmen von Einzelbetreuung befähigt, an Gruppenmaßnahmen mit unmittelbar integrierendem Charakter (z.b. Qualifizierungsprojekten) teilzunehmen. Bewertung und Perspektive Diese Maßnahme war in den letzten beiden Jahren erfolgreich und wird aufgrund der hohen Nachfrage zukünftig in leicht steigendem Ausmaß angeboten werden Beratungs- und Sensibilisierungsprojekte Bei Beratungs- und Sensibilisierungsprojekten zählen Menschen mit Behinderung, Unternehmen, MultiplikatorInnen und Angehörige zu den Zielgruppen. Generelles Ziel ist die Erhöhung des Wissenstandes, die Veränderung der Haltung sowie die Erhöhung der Handlungskompetenz bei allen Zielgruppen, im besonderen Maße aber bei Menschen mit Behinderung, um zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt beizutragen. Der Fokus der Beratung liegt auf Aktivitäten mit Arbeitsmarktbezug. Bewertung und Perspektive Die Praxis zeigt, dass neben arbeitsplatzbezogenen Tätigkeiten vielfach auch Beratungen im privaten Bereich erfolgen. Da in Krisenzeiten der Schwerpunkt auf Maßnahmen mit direktem Arbeitsmarktbezug liegen muss, wird dieses Segment in Oberösterreich auch weiterhin nur in sehr begrenztem Umfang eingesetzt werden. 16
19 5 Zielgrößen für 2012 u Als Orientierung für 2012/2013 mögen die unten dargestellten Zahlen für 2010/2011 dienen, wobei es 2012 und 2013 bei der Umsetzung der Beschäftigungsoffensive insgesamt zu einem leichten Rückgang der Förderfälle kommen wird. Ein wesentlicher Grund dafür liegt darin, dass in Zukunft die Integrationsbeihilfe nicht mehr zu den Agenden des Bundessozialamtes zählt, sondern über das AMS abgewickelt wird. Zugleich werden jedoch die Zahlen der Förderfälle im Bereich der Jugendlichen steigen, da hier mit dem Projekt Jugendcoaching eine neue Zielgruppe angesprochen wird. Entwicklung bei einzelnen Instrumenten Ist Förderfälle Ist Förderfälle Lohnförderung Existenzgründung Arbeitsplatz Individualförderung Mobilität - Individualförderung Begl. Hilfe CR - Clearing Begl. Hilfe BA - Berufsausbildungsassistenz Begl. Hilfe Arbeitsassistenz Begl. Hilfe JC - Jobcoaching Summe begleitende Hilfen SQ - Qualifizierungsprojekt BP - Beschäftigungsprojekt SL - Persönliche Assistenz - selbstbestimmt Leben SN - Sonst. Unterstützungsstruktur unmittelb. Integr SM - Sonst. Unterstützungsstruktur mittelb. Integr ST - Beratung durch Selbsthilfeeinrichtungen Berufliche Integration mit Wirkungsauswertung Zuschüsse Ausbildung & Arbeit Zuschüsse Mobilität sonstige Umfeld-Maßnahmen (z. B. Investive Maßnahmen, ) Gesamtmaßnahmen Beschäftigungsoffensive
20 6 Budget Dem Bundessozialamt stehen in den Jahren 2012 und 2013 Budgetmittel in annähernd gleicher Höhe zur Verfügung. Die aus dem Wegfall der IBH freiwerdenden Mittel werden für das Jugendcoaching und damit im Zusammenhang stehende neue Angebote eingesetzt. Aufwand Jahr ESF Europ. Sozialfonds ATF Ausgleichstaxfonds BHM Bundesbudget BASB Gesamt Entwicklung zum Vorjahr ,38% ,64% % 18
21 7 Steuerung Die inhaltliche und quantitative Umsetzung des RABEN wird durch das Qualitätsmanagement unterstützt und im Controlling laufend überprüft. Bei Abweichungen werden sowohl Einzelprojekte als auch ganze Maßnahmengruppen zur Sicherstellung der Zielerreichung adaptiert. Dabei finden neben Planwerten auch aktuelle zum Zeitpunkt der Planung noch nicht bzw. nur teilweise voraussehbare regionale Entwicklungen des Arbeitsmarktes Berücksichtigung. 19
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