Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm für Wien

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1 Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm für Wien RABE

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3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 1. Arbeitsmarktlage für Menschen mit Behinderungen in Wien 4 2. Grundlagen 7 3. Politische Zielvorgaben und strategische Ausrichtung 8 4. Umsetzung der bundesweiten Zielvorgaben im Bundesland Wien Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern Jugendliche Jugendcoaching Job Coaching Berufsausbildungsassistenz Zielgruppe mittleres Alter/ältere Personen Arbeitsassistenz Beispielhaft soll hier das Frauenprojekt der FEM Süd Frauenassistenz dargestellt werden Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz Lohnförderungen fit2work fit2work Personenberatung fit2work Betriebsberatung Qualifizierung- und Beschäftigungsprojekte Qualifizierungsprojekte Die Beschäftigungsprojekte Finanzierung 16 Impressum 16 1

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5 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren! Das letzte Regionale arbeitsmarktpolitische Behindertenprogramm (RABE) gab es für die Jahre 2010/. Nun ist es wieder so weit. Nachdem das Bundesweite arbeitsmarktpolitische Behindertenprogramm (BABE) veröffentlicht wurde, gibt es auch wieder ein RABE für die Jahre 2012/2013. Die wirtschaftliche Lage ist von Unsicherheiten gekennzeichnet. Viele reden von der nächsten Rezession, Ratingagenturen stufen unsere Wirtschaft als krank und marod ab, Arbeitsmarktdaten werden genau beobachtet. Für Menschen mit Behinderung zeigt sich, dass (teilweise bedingt durch den erhöhten Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte) ihre Beschäftigung und Arbeitslosigkeit mit Verzögerung reagiert die Arbeitslosigkeit in diesem Bereich steigt später an, sinkt aber auch später wieder als bei Menschen ohne Beeinträchtigung. Andere von Ausgrenzung bedrohte Personen, hier vor allem Jugendliche, tun sich schwerer, auf dem Arbeitsmarkt (wieder) Fuß zu fassen. Und bei älteren, gesundheitlich angeschlagenen Menschen stellt sich oft die Frage nach einer früheren Pensionierung, wenn ihr Arbeitsplatz gefährdet ist, sie ihn bereits verloren haben und keinen neuen finden können. Dagegen spricht aber der politische und gesellschaftliche Druck zur Angleichung des tatsächlichen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter. Deshalb hat sich das Bundessozialamt zwei große Schwerpunkte gesetzt: Begleitung von ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen auf ihrem Weg zum Arbeitsmarkt Ergreifen von präventiven Maßnahmen, um Arbeitsplatzverlusten vorzubeugen und eine frühzeitige Pensionierung hintanzuhalten. Wie wir diese Schwerpunkte umsetzen, erfahren Sie in diesem Heft. Daneben wird das Bundessozialamt auch als Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderung ausgebaut. Wir haben uns herausfordernde Ziele gesetzt, wir werden sie (hoffentlich) erreichen. Mit freundlichen Grüßen HR in Dr. in Andrea Schmon (Leiterin der Landesstelle Wien des Bundessozialamtes) 3

6 1. Ausgangslage Arbeitsmarktlage für Menschen mit Behinderungen in Wien Die Zahlen aus den Jahren 2008 und 2009 verdeutlichen, dass die Gesamtarbeitslosenrate in Wien um 9,9% gestiegen ist, österreichweit um 22%. Demgegenüber ist die Zahl der vorgemerkten Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen in Wien um 7,7% höher, österreichweit um 14%. Gesamtarbeitslose Österreich Änderung Änderung Gesamtarbeitslose Wien Änderung Änderung Gesamt -3,7% -1,6% Gesamt 1,5% 6,7% Männer -5,5% -4,1% Männer -0,4% 5,0% Frauen -1,0% 1,8% Frauen 4,6% 9,2% Sonderauswertung BMSG, Quelle: AMS PPDSRemote;dwh;amb/amb_pst_97-lfd In Wien war der Anstieg der Arbeitslosigkeit bis 2009 deutlich niedriger, dafür ab 2009 weiter steigend, im Gegensatz zur österreichweiten Erholung. Begründet ist diese Entwicklung insbesondere durch die unterschiedliche Branchenstruktur in Wien im Verhältnis zu Österreich. Von der Weltwirtschaftskrise betroffen waren ab dem vierten Quartal 2008 anfangs insbesondere die in den Bundesländern angesiedelte Sachgüterindustrie, vor allem die Automobil- und Zulieferindustrie sowie die Kunststoffindustrie. Der Dienstleistungsbereich, der in Wien doch einen großen Teil der Arbeitsplätze ausmacht (und hier besonders Frauen betrifft), hinkte der österreichweiten Entwicklung hinterher. Doch auch die Erholungsphase lässt nun scheinbar auf sich warten. So wie österreichweit (+2,2 %) ist die Zahl der beim AMS vorgemerkten Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen auch in Wien von 2010 zu gestiegen (+7,56 %), vor allem aufgrund des starken Anstiegs bei arbeitslosen Frauen. Noch deutlicher ist der Anstieg bei Personen, die nach dem BEinstG oder Landesbehindertengesetz als behindert eingestuft sind, mit einer Zunahme von +11,08 % - österreichweit +3,1%. Siehe auch nachfolgende Tabellen. 4

7 1. Ausgangslage Wien Gesamtarbeitslose, arbeitslose Menschen mit gesundheitl. Vermittlungseinschränkungen (früher Behinderte und Behindertenanteile an den Gesamtarbeitlosen Änderung Änderung Beim AMS arbeitslos vorgemerkte Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (dieses wurde vor 1/07 als Behinderte bezeichnet): Gesamt Männer Frauen ,82% 2,44% 6,33% 7,56% 6,92% 9,78% Davon: beim AMS arbeitslos vorgemerkte begünstigte Behinderte (BEinstG / Landesgesetzte/ab 2010 auch PassinhaberInnen): Gesamt Männer Frauen ,82% 7,10% 9,11% 11,08% 9,50% 13,89% Gesamtarbeitslose Gesamt Männer Frauen ,54% 0,44% 4,63% 6,70% 5,05% 9,15% Anteil Behinderter (Menschen mit gesundheitl. Vermittlungseinschränkungen) an den Gesamtarbeitslosen: Gesamt Männer Frauen 11,5% 12,5% 10,2% 11,3% 12,0% 10,3% 11,6% 12,3% 10,4% 11,7% 12,5% 10,5% 25,4% 34,7% 16,7% 9,3% 14,6% 6,0% Sonderauswertung BMSG, Quelle: AMS PPDSRemote;dwh;amb/amb_pst_97-lfd 5

8 1. Ausgangslage Tabelle 2: Anteile Jugendliche, Erwachsene und Ältere in den Monaten Mai, Nov. und Jan Beim AMS arbeitslos vorgemerkte Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (diese wurden vor 1/07 als Behinderte bezeichnet): Mai Mai Nov Nov Jan 2012 Gesamt Jan 2012 Jugendliche <25 J 535 5,8% 507 5,5% 577 5,9% Erwachsene 25 bis 44 J ,7% ,6% ,8% Ältere >=45 J ,5% ,9% ,4% Davon: beim AMS arbeitslos vorgemerkte begünstigte Behinderte (BEinstG / Landesgesetze/ab 2010 auch PassinhaberInnen): Mai Mai Nov Nov Jan 2012 Gesamt Jan 2012 Jugendliche <25 J 139 9,9% 122 9,2% 122 9,6% Erwachsene 25 bis 44 J ,9% ,7% ,2% Ältere >=45 J ,1% ,0% ,2% Gesamtarbeitslose Mai Mai Nov Nov Jan 2012 Gesamt Jan 2012 Jugendliche <25 J ,0% ,9% ,8% Erwachsene 25 bis 44 J ,6% ,3% ,7% Ältere >=45 J ,4% ,8% ,5% In Tabelle 2 ist die Altersverteilung dargestellt. Für das Bundessozialamt war die Beobachtungsgröße bzgl. der Jugendlichen bisher die Kategorie Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen bzw. begünstigte Behinderte. Mit dem neuen Jugendcoaching sind nunmehr tendenziell die Jugendlichen aus der Kategorie Gesamtarbeitslose relevant, die Zielgruppe wurde für das Bundessozialamt somit massiv ausgeweitet. Tatsächlich war schon bisher der TeilnehmerInnenkreis (unter 25 Jahre) sehr viel größer als die beim AMS vorgemerkten Personen, da wichtige Maßnahmen des Bundessozialamtes, z. B. Clearing, bereits im Vorfeld ansetzen. 6

9 1. Ausgangslage unter 25 Jahre Teilnehmer/ -innen Anteil Frauen in % , , , , ,4 Quelle: Cognos, Förderfälle mit/ohne Wirkungsauswertung, unter 25 J 2. Grundlagen Die Grundlage des Regionalen arbeitsmarktpolitischen Behindertenprogrammes 2012/2013 stellt das Bundesweite arbeitsmarktpolitische Behindertenprogramm 2012/2013 dar, das sich seinerseits auf Europa 2020: österreichische Reformprogramm die Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung das Behinderteneinstellungsgesetz das Arbeits- und Gesundheits-Gesetz den europäischen Sozialfonds und vorausschauend auf den nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung bezieht. 7

10 3. Politische Zielvorgaben und strategische Ausrichtung Die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ist das zentrale Ziel der Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit Behinderung. Dieses soll durch folgende Interventionsschwerpunkte erreicht werden: Ein wesentliches Ziel der behindertenspezifischen Arbeitsmarktpolitik stellt die Erlangung von Arbeitsplätzen dar. Besonders auch für Frauen mit Behinderung, die bislang noch eine geringere Beschäftigungsquote aufweisen als Männer mit Behinderung, hat die Erlangung eines Arbeitsplatzes hohe Priorität. Wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang stellen die Begleitende Hilfen/Netzwerk berufliche Assistenz dar. Auch der Sicherung von Arbeitsplätzen kommt in wirtschaftlich unsicheren Zeiten verstärkt Bedeutung zu. Lohnförderungen wie Entgeltbeihilfen und Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen und andere Förderinstrumente sollen dazu eingesetzt werden, bestehende Arbeitsverhältnisse abzusichern und drohende Kündigungen abzuwenden. Auch die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit von älteren ArbeitnehmerInnen trägt zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Hier wird das Bundessozialamt gemeinsam mit allen anderen AkteurInnen der beruflichen Rehabilitation verstärkt auf Prävention setzen. Den Begleitenden Hilfen/ Netzwerk berufliche Assistenz kommt neben dem neuen Projekt fit2work auch hier eine wichtige Rolle zu. Besonders für jüngere Menschen erhält das Ziel der Heranführung an den Arbeitsmarkt immer mehr Gewicht. Die Maßnahme Jugendcoaching welche das bisherige Clearing mit erweiterter Zielgruppe ausbaut setzt beispielsweise am Übergang Schule/Beruf an, und soll allen ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen eine Berufsorientierung ermöglichen. Gemeinsam mit den Jugendlichen werden gezielte Schritte zur Erlangung einer Ausbildung oder eines Arbeitsplatzes festgelegt und diese auf ihrem Weg dorthin begleitet. Eine Funktion des Bundessozialamtes, die sich in den letzten Jahren zunehmend herauskristallisiert hat, ist die einer zentralen Vernetzungs- und Koordinationsstelle im Themenbereich Arbeit und Behinderung. Durch die Organisation der Zusammenarbeit der verschiedenen AkteurInnen im Bereich der beruflichen Rehabilitation hat sich das Bundessozialmt als Kompetenzzentrum für Arbeit und Behinderung etabliert, und will diese Rolle weiter ausbauen. Als Querschnittsziel, das für alle Schwerpunkte Gültigkeit hat, ist die Implementierung von Gender Mainstreaming bei allen Maßnahmen und allen Zielgruppen zu nennen. 8

11 4. Umsetzung der bundesweiten Zielvorgaben im Bundesland Wien Die Landesstelle Wien versucht seit Jahren auf die jeweilige Altersgruppe spezifisch ausgerichtete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den anderen AkteurInnen in diesen Bereichen. Für die zwei Gruppen Jugendliche und Erwachsene bzw. Personen im mittleren Alter/ältere Menschen sollen hier exemplarisch die wichtigsten Instrumente dargestellt werden, auch wenn viele von ihnen für beide Zielgruppen Anwendung finden. Wir möchten unser Augenmerk nicht auf Vollständigkeit richten, sondern auf die Herausarbeitung der Schwerpunkte unserer Arbeit. 4.1 Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern Basierend auf geschlechterpolitischen Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung, Chancengleichheit bzw. Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt, wird im Kontext des Gender Mainstreamings versucht, geschlechterspezifischen Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen entgegenzuwirken. Sowohl im Hinblick auf eine ausgewogene Beschäftigungsquote als auch im Hinblick auf den Abbau von Diskriminierungen, Ungleichheiten und Ausgrenzungen am Arbeitsmarkt, ist verstärkt auf die unterschiedlichen Situationen, Bedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zu achten, wobei die berufliche Integration von Frauen mit Behinderungen von einer doppelten Problematik geprägt ist: Neben jenen spezifischen Maßnahmen, die für Frauen zur Verringerung der ungleichen Chancen initiiert werden können, wird auf eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen mit Behinderungen in allen Aktivitäten geachtet. Im Sinne des Gleichstellungsgedankens wollen wir daher als Förderziel in der beruflichen Integration von Frauen mit Behinderungen eine Quote erreichen, die zumindest der Grundpopulation entspricht. Ziel ist es, Frauen und Männer gleichermaßen mit unseren Maßnahmen zu erreichen. Aus diesem Grund ist schon bei Anträgen auf Projektförderung oder Bewerbungen darauf zu achten, dass von der/vom TrägerIn auf die Situationen und die Bedürfnisse der Geschlechter eingegangen wird und sie/er darstellt, wie sie/er plant, Gender Mainstreaming umzusetzen. Auch in den Verträgen ist verstärktes Augenmerk auf Gleichstellungsziele und Gender Mainstreaming zu legen. 9

12 4. Umsetzung der bundesweiten Zielvorgaben im Bundesland Wien 4.2 Jugendliche Jugendcoaching Um die (Aus-)Bildungssituation der Jugendlichen im Raum Wien zu verbessern und schlussendlich dadurch auch ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, wollen wir im Sinne einer nachhaltigen Strategie zur Laufbahnverbesserung, einerseits Jugendliche so lange wie möglich im (Aus-) Bildungssystem halten, bereits außerhalb der Systeme Schule/Beruf befindliche Jugendliche in das (Aus-) Bildungssystem reintegrieren und andererseits einen möglichst reibungslosen Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen. Zur Erreichung dieses Zieles ist eine enge und übergreifende Zusammenarbeit zwischen den Institutionen Bundessozialamt, Schulwesen, Arbeitsmarktservice und Jugendarbeit des Landes Wien erforderlich. Unter Nutzung des erworbenen Know-hows aus 10 Jahren Clearing wurde ein darauf aufbauendes, erweitertes Modell das Jugendcoaching entwickelt. Es bietet ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen freiwillig nahtstellenübergreifende Beratung, Begleitung und Betreuung im letzten Pflichtschuljahr. Durch diese individuelle Begleitung durch Coaches sollen die SchülerInnen befähigt werden, die für sie passende (Aus-)Bildung eigenständig zu wählen und diese zu realisieren. Je nach individuellem Bedarf wird die Maßnahme in drei Stufen angeboten. Stufe 1 Allgemeine Information, fachliche Stellungnahme Stufe 2 Abklärung der Situation, fachliche Stellungnahme Stufe 3 Case Management, Entwicklungsplan. Mit Jänner 2012 startet das Pilotprojekt Jugendcoaching für SchülerInnen der 9. Schulstufe. Mit Ende 2012 soll der Bedarf im Pflichtschulbereich abgedeckt sein. Gleichzeitig wird ab Anfang 2012 im Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und den allgemein bildenden höheren Schulen schwerpunktmäßig Jugendcoaching angeboten, 2013 soll das Angebot im Bereich der mittleren und höheren Schulen erweitert werden. Die Strukturen des Jugendcoachings werden darauf ausgerichtet, die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse von männlichen und weiblichen Jugendlichen zu berücksichtigen. Auf diese Weise sollen Jugendliche in ihrer Vielfalt angesprochen werden. Materialien werden so aufbereitet, dass sie möglichst beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen und sich zudem Jugendliche mit Migrationshintergrund wiederfinden. Unterschiedliche Lernstrategien und soziale Hintergründe werden berücksichtigt. Besondere Unterstützung erhalten Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder einer Behinderung. 10

13 4. Umsetzung der bundesweiten Zielvorgaben im Bundesland Wien Job Coaching Durch Job Coaching sollen Frauen und Männer mit Behinderung (zum förderbaren Personenkreis zählen auch Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Jugendliche mit Lernbehinderung oder mit sozialen und emotionalen Beeinträchtigungen) begleitet und individuell auf ihrem Arbeitsplatz im Unternehmen eingeschult werden. Zielsetzung ist die Sicherung der dauerhaften beruflichen Integration und eine existenzsichernden Erwerbstätigkeit. Diese Unterstützung soll sowohl fachliche als auch soziale Kompetenzen fördern und somit dem Menschen mit Behinderung ermöglichen, die betrieblichen Anforderungen selbständig zu erfüllen. Letztendlich sollen Menschen mit Unterstützungsbedarf durch die Begleitung des ambulanten Job Coachings jene Qualifikationen erlangen, die nötig sind, um ein langfristiges Bestehen des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Die wesentlichsten Aufgaben des Job Coachings bestehen in der direkten Begleitung zum, vom und am Arbeitsplatz, dem Training von Arbeitsschritten und der Unterstützung bei der Arbeitsorganisation und der sozialen Eingliederung in den Betrieb. Gleichzeitig soll damit die Sensibilisierung des betrieblichen Umfeldes für die behinderungsbedingten Anliegen des/der Arbeitnehmers/in verstärkt werden Berufsausbildungsassistenz Die TeilnehmerInnen der Integrativen Berufsausbildung sollen in für sie optimaler Weise durch die Berufsausbildungsassistenz jene Unterstützung erhalten, die erforderlich ist, um entweder eine Lehre (mit verlängerter Lehrzeit) oder eine Teilqualifikation erfolgreich zu absolvieren. Diese Aufgabe umfasst insbesondere die Abklärung der Eignung für die verlängerte Lehre oder für eine Teilqualifizierung die Koordination und Vernetzung zwischen den TeilnehmerInnen der Integrativen Berufsausbildung, den VertreterInnen von Lehrbetrieben und den Berufsschulen die Begleitung und Unterstützung aller Beteiligten und Krisenintervention. Es ist dem Bundessozialamt ein besonderes Anliegen, im Rahmen der Berufsausbildungsassistenz die Grundsätze der People First Bewegung umzusetzen. Ein weiteres Vorhaben ist es, den Anteil der Berufsausbildung in der freien Wirtschaft für die relevante Zielgruppe in den nächsten beiden Jahren zu steigern. 4.3 Zielgruppe mittleres Alter/ältere Personen: Arbeitsassistenz Die Arbeitsassistenzprojekte des Bundessozialamtes nehmen eine prominente Stellung im Förderwesen der Landesstelle Wien ein. Mit diesem Instrumentarium bieten wir unserem Klientel neben den Beratungsleistungen des AMS auch eine umfangreiche unterstützende Maßnahme zur Stabilisierung, Sicherung und Erlangung von Dienstverhältnissen an. 11

14 4. Umsetzung der bundesweiten Zielvorgaben im Bundesland Wien Neben den beiden Arbeitsassistenzprojekten für Jugendliche fördert die Landesstelle Wien auch 6 Arbeitsassistenzprojekte mit Schwerpunkt mittleres und höheres Alter. Das Spektrum reicht von Projekten für Sinnesbehinderung über ein solches für psychisch Erkrankte bis zu einem speziellen Projekt für AkademikerInnen. Einige Arbeitsassistenzprojekte bieten ergänzend auch Jobcoaching für Ihre Zielgruppen an, um die Chance zur Nachhaltigkeit einer Vermittlung zu erhöhen. Die Zahlen der letzten Jahre sprechen für sich: mehr als die Hälfte aller betreuten KlientInnen konnte einen Arbeitsplatz nachhaltig erlangen bzw. konnten ihre bedrohte Arbeitsplätze gesichert werden. wurden mehr als 1200 KlientInnen von den ArbeitsassistentInnen betreut. Dazu kommen noch mehr als 3000 kurzfristige Beratungen. Der Frauenanteil des Klientels beträgt in einigen Arbeitsassistenzprojekten über 50% und steigt weiter. Dies liegt möglicherweise daran, dass Frauen v.a. wenn es um psychische Beeinträchtigungen geht, eher bereit sind, Hilfe zu suchen und anzunehmen. Seitens der Landesstelle Wien wird vor allem die Entwicklung bei den Fallzahlen der einzelnen Behinderungsarten beobachtet und weiter optimiert. So ist in den letzten Jahren der Personenkreis der psychisch beeinträchtigten Personen vor allem im Segment mittleres Alter um durchschnittlich 10-15% pro Jahr gestiegen. Hier wird es in den nächsten Jahren erforderlich sein, unsere Angebote für diese Zielgruppe dem Bedarf anzupassen Beispielhaft soll hier das Frauenprojekt der FEM Süd Frauenassistenz dargestellt werden Das Projekt unterstützt Frauen und Mädchen mit psychischer oder körperlicher Beeinträchtigung, chronischer Krankheit oder Behinderung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt. Die Frauenassistenz sieht - neben der Begleitung in den ersten Arbeitsmarkt eine ihrer Hauptaufgabe darin, den Selbstwert der Frauen ihrer Zielgruppe zu stärken. Die ganzheitliche Unterstützung und Beratung erfolgt in deutscher, türkischer, bosnischer, kroatischer, serbischer oder englischer Sprache. Die Nachfrage am Projekt Frauenassistenz und v.a. nach sozialer, psychologischer und vermittlungsorientierter Einzelberatung in den oben angeführten Sprachen ist in den letzten Jahren gestiegen. Auch die Vernetzungsanfragen sowie die Einladungen zu Tagungen, 12

15 4. Umsetzung der bundesweiten Zielvorgaben im Bundesland Wien Konferenzen und Plattformarbeit haben sich vermehrt. Die FEM Süd Frauenassistenz ist mittlerweile bekannt und der Anstieg der Überweisungen führte zum ersten Mal zu einer Warteliste auch im deutschsprachigen Bereich (wobei hier auch Klientinnen mit nicht-deutscher Muttersprache beraten werden, deren Deutsch ausreichend ist). Der Bedarf soll beobachtet und auch 2012/2013 abgedeckt werden Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz Selbstbestimmt Leben ist ein wichtiger Ansatz für das Bundessozialamt. Das Projekt Persönliche Assistenz PAA ermöglicht dem anspruchsberechtigten Klientel ein selbständiges Ausfüllen eines Arbeitsplatzes. Grundsätzlich erlaubt diese Maßnahme allen davon betroffenen Personen einen Zugang zu oder einen längeren Verbleib im Erwerbsleben und stellt somit eines der wichtigsten Förderinstrumentarien der Landesstelle Wien dar. In den letzten Jahren konnte eine kontinuierliche Steigerung der Inanspruchnahme um durchschnittlich 20% pro Jahr festgestellt werden, was für die Landesstelle Wien in den nächsten Jahren bei Anhalten des Trends finanziell eine Herausforderung darstellen wird Lohnförderungen Einen weiteren wichtigen Förderansatz stellen traditionell Lohnförderungen dar. Hier wurden durch eine Aufgabenbereinigung zwischen AMS und Bundessozialamt die Weichen neu gestellt. Nach der Übernahme der Integrationsbeihilfe durch das AMS konzentriert sich das Bundessozialamt auf die Lohnförderungen für bestehende Arbeitsplätze. Neben der Entgeltbeihilfe, die eine bestehende Leistungsminderungen ausgleichen soll, wird in den nächsten wirtschaftlich unruhigen Jahren ein Ansteigen der Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen erwartet. Oberste Priorität in diesem Fördersegment ist die Erhaltung und Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Genderspezifisch ist darauf Bedacht zu nehmen, dass viele Frauen nach wie vor den größten Anteil unter den Teilzeitbeschäftigten ausmachen. Hier sollten Förderungen so eingesetzt werden, dass ein wenn gewünschtes höheres Stundenausmaß am Arbeitsplatz erreicht werden kann fit2work Das neue Dienstleistungsangebot fit2work wird von beginnend mit Wien, NÖ und Steiermark bis 2013 in ganz Österreich aufgebaut. Das Ziel dieses Projektes ist Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen davor zu bewahren, ihren Arbeitsplatz zu verlieren und ein dadurch verursachtes frühes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben insgesamt hintanzuhalten. 13

16 4. Umsetzung der bundesweiten Zielvorgaben im Bundesland Wien fit2work soll Beratung und Unterstützung sowohl für betroffene Personen als auch für Betriebe bieten und so zur Gestaltung einer gesundheitsfördernden Arbeitswelt beitragen. Wesentliche Elemente sind der freiwillige Zugang und eine frühzeitige Intervention. Durch aktive Einbeziehung der Kostenträger (AMS, BSB, Sozialversicherungsträger) wird eine effizientere und effektivere Nutzung der bestehenden Maßnahmen der Partner und ihre Weiterentwicklung möglich. Mit der Koordination wurde das Bundessozialamt betraut, die eigentliche Beratungsleistung wird durch einen Auftragnehmer erbracht fit2work Personenberatung fit2work informiert, unterstützt und begleitet Betroffene je nach deren individuellem Bedarf und Selbsthilfepotenzial auf den Stufen Basisinformation, Erstberatung und Case Management und wählt dafür aus den vielfältigen Maßnahmen der Partner die geeigneten aus. Zielgruppen sind unselbständig und selbständig erwerbstätige Personen Kurzzeitarbeitslose (bis zu drei Monate, in Ausnahmefällen bis 6 Monate) Unternehmen und Belegschaftsvertretungen (nur Basisinformation, weitergehende Beratung wird durch die Betriebsberatung wahrgenommen) Beratungsziele können u.a. sein: Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeitsfähigkeit, nachhaltige Integration auf einem gesundheitsadäquaten Arbeitsplatz Wiedereinstieg ins Berufsleben fit2work Betriebsberatung Ab Mitte 2012 wird als 2. Schiene von fit2work die Betriebsberatung zur Verfügung stehen, die ebenfalls mehrstufig organisiert ist: Erstberatung erfolgt durch die AUVA, Stufe 2 durch einen Auftragnehmer oder eine Auftragnehmerin. An die fit2work Betriebsberatung können sich Unternehmen wenden, die an gesundheitserhaltenden Maßnahmen für die MitarbeiterInnen interessiert sind oder eine Reduzierung von krankheitsbedingten längeren Ausfällen anstreben Qualifizierung- und Beschäftigungsprojekte In den letzten Jahren hat sich in Wien eine überaus vielfältige Projektlandschaft entwickelt. Dabei bietet das Bundessozialamt jene Qualifizierungsprojekte an, die nicht im Mainstreaming des AMS liegen. Das sind insbesondere Projekte für Sinnesbehinderte (blinde/sehbehinderte Menschen, schwerhörige/gehörlose Menschen). Deshalb wird hier auch besonderer Wert auf die Barrierefreiheit für die Zielgruppen gelegt. Der Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen bzw. technischen Hilfsmitteln für Schwerhörige 14

17 4. Umsetzung der bundesweiten Zielvorgaben im Bundesland Wien oder der Einsatz aktueller Blindenund Sehbehindertentechnologie, sowie aktueller spezifischer Softwareprogramme sind zwingende Voraussetzungen für diese Projekte. Außerdem sind sie eine wesentliche Voraussetzung, um die Vermittlungsziele in den 1. Arbeitsmarkt bzw. Arbeitsplatzsicherungen zu erreichen. Zudem wird seitens der Landesstelle Wien für diese Zielgruppe seit mehr als 10 Jahren eine technische Assistenz gefördert, um hier eine umfangreiche Beratung und Hilfestellung nicht nur für Einzelpersonen sondern auch für DienstgeberInnen anbieten zu können. Ein weiterer Schwerpunkt, der 2012 und 2013 noch ausgebaut werden wird, sind Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Die Kursmaßnahmen müssen vor allem auf die (geringe) Belastbarkeit dieser Zielgruppe abgestimmt werden. Weiters müssen die Maßnahmen auch an den jeweiligen Ausbildungstand der TeilnehmerInnen angepasst werden. Dieses Zusammenspiel ist ein diffiziles und erfordert ein großes Finderspitzengefühl. Daher bietet das Bundessozialamt je eine Maßnahme sowohl im low level als auch im high level Bereich an, um die Komplexität etwas zu verringern. Fast alle unsere Qualifizierungsmaßnahmen bieten auch Schulungen für Personen mit (zusätzlichen) kognitiver Beeinträchtigung an. Hier werden vor allem die schriftlichen Unterlagen nach den Kriterien des LL leichter Lesen aufbereitet Die Beschäftigungsprojekte der Landesstelle Wien unterliegen nunmehr einem Wandel. Einerseits muss eine hohe Refinanzierungsrate durch entsprechende Einnahmen erzielt werden, andererseits soll auch eine entsprechende Vermittlungsquote der TeilnehmerInnen in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. In Kooperation mit der AMS, als wesentlichem finanziellen Kooperationspartner, werden hier in den nächsten Jahren Weichenstellungen erfolgen. 15

18 5. Finanzierung Im Folgenden wird die Budgetentwicklung der letzten 5 Jahre und die Vorausschau für 2012 dargestellt: ATF Ausgleichstax fonds ESF Europäischer Sozialfonds BHM Bundesbudget Landesstelle Wien Quelle: Cognos, Realisierung; 2012: Budgetzuteilung Stand März 2012 Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Bundessozialamt Landesstelle Wien, 1010 Wien, Babenbergerstraße 5 Gestaltung, Satz, Litho: WillYS Werbeproduktionen, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 115/1.2.H, Daten: AMS, BSB, BMSK Fotos: Bundessozialamt, Klaus Morgenstern, Christian Treweller 16

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20 Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt An Max Mustermann Mustermannstrasse Mustermann

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