Aktuelle Situation aus Sicht des Behindertenanwaltes

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1 Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen mit hohem Unterstützungsbedarf Aktuelle Situation aus Sicht des Behindertenanwaltes Fachkonferenz 20 Jahre autark St. Georgen al,

2 Inhalt Kurze Vorstellung der Behindertenanwaltschaft Rechtsgrundlagen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (MmB) und deren Auslegung Zahlen zum Arbeitsmarkt für MmB Entwicklungsmöglichkeiten und Forderungen 2

3 Behindertenanwalt Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei Benachteiligung (Diskriminierung) Sprechstunden und Sprechtage in ganz Österreich 1500 Beschwerdefälle im Jahr (Schwerpunkte Arbeit, Bildung, Barrierefreiheit) Haupttätigkeit: Überzeugungsarbeit und Schlichtungen weiters Berichte, Untersuchungen, Empfehlungen Mitglied im Bundesbehindertenbeirat Jährlicher Tätigkeitsbericht an Sozialminister Büro mit 6 MitarbeiterInnen Behindertenanwalt ist weisungsfrei und unabhängig

4 Rechtsgrundlagen zur Beschäftigung von MmB UN-Behindertenrechtskonvention (2006/2007/2008) ILO Übereinkommen 159 Rahmenrichtlinie 2000/78/EG (Arbeitswelt) Artikel 7 Abs. 1 B-VG (Gleichbehandlungsgebot und Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung) Behinderteneinstellungsgesetz BEinstG (Gleichstellung von MmB in der Arbeitswelt) 4

5 UNBRK Artikel 27: Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Das können Fabriken oder Ämter oder andere Stellen sein. Sie sollen nicht nur in Werkstätten für Menschen in Behinderungen arbeiten müssen. Menschen mit Behinderung dürfen selber entscheiden, wo sie arbeiten wollen. 5

6 UNBRK Artikel 27: Menschen mit Behinderungen sollen Kurse machen dürfen, wie nicht behinderte Menschen Menschen mit Behinderungen sollen Berufsberatung bekommen, wie nicht behinderte Menschen Menschen mit Behinderung sollen Zugang zu Stellenvermittlung haben Menschen mit Behinderung sollen bei der Arbeitssuche unterstützt werden 6

7 ILO C159: Übereinkommen über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten, 1983 Artikel 3: Bezahlte Arbeit muss für alle Gruppen von behinderten Menschen möglich sein Es muss gefördert werden, dass behinderte Menschen dort arbeiten, wo auch andere Menschen arbeiten 7

8 ILO C159: Übereinkommen über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten, 1983 Artikel 7: Für behinderte Menschen müssen dieselben Dienste angeboten werden, wie für andere Menschen auch die erforderlichen Anpassungen sind vorzunehmen 8

9 Diskriminierungsverbot 7b BEinstG Aufgrund einer Behinderung darf niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden unmittelbare Diskriminierung ist, wenn eine behinderter Mensch schlechter behandelt wird als eine andere Person 9

10 Arbeitsmarkt für MmB I Behinderte Menschen finden schwer Arbeit. Sie sind länger arbeitslos. Im Jahr 2015 waren Menschen ohne Behinderung arbeitslos (+37% im Vergleich zum Jahr 2007) Menschen mit Behinderung* arbeitslos (+ 112% im Vergleich zum Jahr 2007) Menschen mit amtlicher Behinderung arbeitslos (+ 124% im Vergleich zum Jahr 2007) 2016: waren weniger Menschen ohne Behinderung arbeitslos als 2015 waren fast 10% mehr Menschen mit Behinderung arbeitslos als 2015 *In der AMS-Statistik gezählt als Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

11 Arbeitsmarkt für MmB II Arbeitsmarkt für Menschen mit Lernschwierigkeiten Ca Personen im Alter Jahre Darunter ca Personen in Einrichtungen Kein eigener SV-Schutz (ausgenommen UV) und keine Bezahlung daher später keine Pension Menschen mit Lernschwierigkeiten schaffen bislang nur in Einzelfällen den Weg in bezahlte Arbeit AMS lehnt Betreuung (nicht nur Leistung!) im Regelfall ab, weil/wenn nicht arbeitsfähig

12 Warum betreut das AMS keine Menschen mit schweren Behinderungen? Begründung des Sozialministers - weil viele Menschen mit schweren Behinderungen nicht halbtags oder länger arbeiten können - man kann auch ohne AMS Arbeit suchen 12

13 Forderungen an BMASK, AMS und Länder Das AMS soll auch Menschen mit schweren Behinderungen betreuen, fördern und vermitteln. Auch dann wenn sie nicht voll arbeitsfähig sind aber arbeiten wollen Menschen mit schweren Behinderungen in Werkstätten sollen durch Länder, SMS und AMS unterstützt werden, wenn sie bezahlte Arbeit wollen Bestehende gute Projekte, wie spagat, autark, fab und andere sollen ausgeweitet und allen Menschen mit schweren Behinderungen angeboten werden 13

14 Forderungen an BMASK und AMS - Menschen mit Behinderungen sollen im AMS besonders beachtet werden. Sie sollten eine eigene Zielgruppe sein - das Ziel sollte sein: die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen steigt nicht stärker als die von Menschen ohne Behinderungen - das AMS soll genügend Geld für Menschen mit Behinderungen bereit stellen - das AMS soll mehr Kurse für Menschen mit Behinderungen machen und eigene Vermittlungsprojekte ( 14

15 Gebot zum verstärkten Einsatz von Leistungen Das muss das AMS laut Gesetz tun: 31 Abs. 3 AMSG: für Personen, die entweder wegen ihrer persönlichen Verhältnisse oder ihrer Zugehörigkeit zu einer auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Gruppe bei der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes besondere Schwierigkeiten haben, [...]sind die Leistungen des Arbeitsmarktservice so zu gestalten und erforderlichenfalls so verstärkt einzusetzen, dass eine weitestmögliche Chancengleichheit mit anderen Arbeitskräften hergestellt wird. Insbesondere ist durch einen entsprechenden Einsatz der Leistungen der geschlechtsspezifischen Teilung des Arbeitsmarktes sowie der Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. 15

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