Jugendcoaching: Kurzkonzept. Version Oktober neba.at/jugendcoaching. Gefördert von: NEBA ist eine Initiative des Bundessozialamtes
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- Hilko Klein
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1 Jugendcoaching: Kurzkonzept Version Oktober 2013 Gefördert von: neba.at/jugendcoaching NEBA ist eine Initiative des Bundessozialamtes
2 1. Übersicht Außerschulische Zielgruppe Schulische Zielgruppe Förderangebote der Schule Erstgespräche Stufe 1 A l l g e m e i n e I n f o r m a t i o n Beratung Stufe 2 A b k l ä r u n g d e r S i t u a t i o n, F a c h l i c h e S t e l l u n g n a h m e BIZ des AMS Externe Beratungs- und Betreuungseinrichtungen Begleitung Stufe 3 C a s e M a n a g e m e n t, A b s c h l u s s b e r i c h t Begleitung/Übergabe in Folgesystem ( A u s - ) B i l d u n g s - o d e r U n t e r s t ü t z u n g s s y s t e m, A r b e i t s m a r k t 2
3 2. Ziele Das Jugendcoaching (JU) bietet ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen Beratung bei der Entscheidung über ihren weiteren Bildungs- und Berufsweg und begleitet individuell vom Ende der Pflichtschulzeit bis zu einer nachhaltigen Integration in ein weiterführendes Bildungssystem oder den Arbeitsmarkt. Das Betreuungsangebot umfasst dabei auch Unterstützung in persönlichen und sozialen Problemfeldern des/der Jugendlichen, die die Ausbildungsfähigkeit behindern können. 3. Zielgruppe Besondere Unterstützung soll für Jugendliche zur Verfügung stehen, die gefährdet sind, die Schule abzubrechen, keinen Abschluss auf der Sekundarstufe I oder II erlangen zu können und/oder Unterstützung bei der Lehrstellensuche bzw. beim Berufseintritt benötigen. Auch Jugendliche, die nicht mehr im Bildungssystem sind, sollen mit dieser Maßnahme reintegriert werden. SchülerInnen ab dem 9. Schulbesuchsjahr 1, die durch individuelle Beeinträchtigungen sowie soziale Benachteiligungen gefährdet sind, die Schule frühzeitig abzubrechen und/oder Unterstützung bei der Berufsorientierung benötigen, sowie außerschulische Jugendliche (darunter fallen auch NEETs 2 ) unter 19 Jahre Jugendliche mit (ehemaligem) sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) bis zum vollendeten 24. Lebensjahr Besonders Erziehungsberechtigte und LehrerInnen werden in den Coaching Prozess einbezogen. Die Jugendlichen können von LehrerInnen sowie von anderen Personen, die mit der Zielgruppe arbeiten (z.b. Offene Jugendarbeit, AMS) identifiziert und vermittelt werden oder sich auch direkt an die zuständigen Träger bzw. Jugendcoaches wenden. 4. Methode Grundsätze JU basiert auf Freiwilligkeit JU verfolgt einen ressourcenorientierten Ansatz, Stärkung der Selbstbestimmung (Empowerment) Die Betreuungsperson sollte wenn möglich nicht wechseln Die/der Jugendliche hat eine Rückkehrmöglichkeit, d.h. sie/er kann das JU nach einer erfolgten Teilnahme noch einmal besuchen Im Sinne eines erfolgreichen Übergangsmanagements sollten Jugendcoaches mit folgenden Einrichtungen bzw. Akteurinnen und Akteuren eng zusammenarbeiten: Eltern, LehrerInnen, schulinternen Ansprechpersonen bzw. Schulleitung (Präsentation der Maßnahme JU bei LehrerInnen und in den Klassen, Präsenz an den Schulen vor Ort), Förderangeboten (Nachhilfeunterricht, Lernunterstützung etc.) AMS, Offene Jugendarbeit, Jugendwohlfahrt, Sozialzentren, Wirtschaft (Betriebe für Schnuppertage), zielgruppenspezifische Institutionen (z.b. für Jugendliche mit Migrationshintergrund), etc. Gender Mainstreaming / Diversity Management Beratung im Sinne des Case-Management-Ansatzes 1 Achtung! Ist unabhängig von der Schulstufe, in der sich der/die Jugendliche befindet. Der/die Jugendliche kann also z.b. in der 4 Klasse einer Hauptschule sein und aufgrund z.b. Wiederholens einer Klasse bereits im 9. Schulbesuchsjahr. 2 N.E.E.T. Jugendliche (Not in Education, Employment or Training) sollen vor allem durch eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit (wie z. B. Jugendtreffs, Jugendzentren und Einrichtungen der mobilen Jugendarbeit) sowie durch Kooperation mit Jugendämtern identifiziert und erreicht werden. 3
4 Zugang Identifizierung von potenziellen JU-TeilnehmerInnen durch die LehrerInnen (Erlass BMUKK Frühmeldesystem = standardisierter Fragebogen, der ein einheitliches Verständnis von Abbruchs- bzw. Ausgrenzungsgefährdung widerspiegelt.) Identifizierung der außerschulischen Jugendlichen (z.b. jene, die sich in einer Berufsorientierungs- bzw. Ausbildungsmaßnahme befinden sowie NEETs) durch Zusammenarbeit der Jugendcoaches mit der Offenen Jugendarbeit, den MitarbeiterInnen des AMS oder sonstigen Trägereinrichtungen. Jugendliche können sich auch selbst an JU-Träger bzw. die Jugendcoaches wenden Jugendliche benötigen keine Zustimmungsberechtigung der Eltern für die Teilnahme am JU. Trotzdem ist eine begleitende Elternarbeit seitens der Jugendcoaches unbedingt anzustreben 5. 3-Stufen-Modell Stufe 1 = Erstgespräch (3-5 Std.) Nach einem verpflichtenden Erstgespräch erfolgt (wenn notwendig) die Überführung entweder in Stufe 2 oder Stufe 3. Ziele Basisinformation über JU Datenerhebun g bzw. eingabe im Monitoring Abklärung der Ist-Situation (Probleme/Ressourcen) und Erwartungshaltungen Bereitstellung der entsprechenden Informationen für die/den Jugendliche/n bzw. die Angehörigen und die LehrerInnen, Weiterleitung bzw. Begleitung des/der Jugendlichen an die für sie/ihn entsprechend der Problematik relevante zuständige Stelle Klärung, ob weiterführende Beratung bzw. Begleitung erforderlich ist abgestimmte und koordinierte Übergabe an bzw. gegebenenfalls auch Begleitung in weiter führende Betreuungs- und/oder (Aus)Bildungssysteme (z. B. betriebliche und überbetriebliche Lehrausbildung, AMS/BSB-Betreuung, etc. Abschlussgespräch Personenbezogene Stammdaten 3 : SV-Nr., Vorname, Zuname, Geschlecht, Staat, PLZ Nicht-personenbezogene Stammdaten: Person ID, Geschlecht, Geburtsjahr, Erstsprache, Staatsbürgerschaft, Grad der Behinderung, Behindertenpass/Begünstigter Behinderter, Behinderungsarten, PLZ Ausgewählte Teilnahmedaten Hinweis: Der/die Jugendcoach hat bis zu 1 Monat nach Abschluss der Stufe 1 (ab 2014) die Möglichkeit den Abschluss wieder aufzuheben und weiter zu coachen! Dokumente Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung zur Weitergabe von Unterlagen an Dritte 3 Stammdaten beschreiben eine Person, Teilnahmedaten beschreiben eine Teilnahme (Eine JU Teilnahme muss Stufe 1 und kann zusätzlich Stufe 2 oder Stufe 3 umfassen). Eine Person kann mehrere Teilnahmen haben. Ein Durchlaufen der Stufen von 1-3 ist nicht vorgesehen. 4
5 Stufe 2 = Beratung (8-15 Std. in max. 6 Monaten) Ziele Basierend auf Anamnese und Datenerhebung der Erstgespräche: (detaillierte) Abklärung der Ist-Situation Hinweise auf und Begleitung in weiterführende Angebote Abstimmen mit externen Maßnahmen allgemeine Beratungsleistungen sowie Entscheidungs- und Orientierungsunterstützung, zielgerichtete Vermittlung an bestehende begleitende Unterstützungs- und Betreuungsangebote (z. B. BIZ, Lernunterstützung etc.) Berufsorientierung und Organisation von Volontariaten bzw. Schnuppertagen abgestimmte und koordinierte Übergabe an bzw. gegebenenfalls auch Begleitung in weiter führende Betreuungs- und/oder (Aus)Bildungssysteme (z. B. betriebliche und überbetriebliche Lehrausbildung, AMS/BSB-Betreuung, etc.) Abschlussgespräch und Übergabe der Jugendcoaching Mappe (inkl. Zielvereinbarung, Fachlicher Stellungnahme, Dokument Teilnahmebefragung JU ) Nachbetreuung: ca. 1 Monat (bzw. abhängig vom Start der Folgemaßnahme) nach Abschlussgespräch telefonische Überprüfung der Umsetzung der Empfehlungen Datenerhebung Personenbezogene Stammdaten (s.o.) bzw. eingabe Nicht-personenbezogene Stammdaten (s.o.) im Monitoring Teilnahmedaten Dokumente Zielvereinbarung (Unterschrieben durch die/den Jugendlichen und wenn möglich durch die Erziehungsberechtigten) Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung zur Weitergabe von Unterlagen an Dritte Teilnahmebefragung Jugendcoaching Fachliche Stellungnahme (Übergabe an Jugendlichen) Stufe 3 = Begleitung (ca. 30 Std. in max. 12 Monaten) Ziele Basierend auf Anamnese und Datenerhebung der Erstgespräche: Berufsorientierung und Organisation von Praktika, Kontakte zu Betrieben und potenziellen ArbeitgeberInnen bzw. Ausbildungsträgern Stärken-Schwächen- Analyse Erstellung eines Neigungs- und Fähigkeitsprofils, koordinierte und zielgerichtete Inanspruchnahme von externen Beratungsund Betreuungseinrichtungen bzw. leistungen Abschlussgespräch und Übergabe der Jugendcoaching Mappe (inkl. Zielvereinbarung, Abschlussbericht, Dokument Teilnahmebefragung JU ) Nachbetreuung: ca. 1 Monat (bzw. abhängig vom Start der Folgemaßnahme) nach Abschlussgespräch telefonische Überprüfung der Umsetzung der Empfehlungen Datenerhebung Personenbezogene Stammdaten (s.o.) bzw. eingabe Nicht-personenbezogene Stammdaten (s.o.) im Monitoring Teilnahmedaten Dokumente Zielvereinbarung (Unterschrieben durch die/den Jugendlichen und wenn möglich durch die Erziehungsberechtigten) Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung zur Weitergabe von Unterlagen an Dritte Teilnahmebefragung Jugendcoaching Abschlussbericht (Übergabe an Jugendlichen) 5
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