Jugendcoaching in Wien.
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- Maria Schäfer
- vor 7 Jahren
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1 Jugendcoaching in Wien
2 Prinzipien des Jugendcoaching Das Angebot Jugendcoaching basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit aller Beteiligten und stützt sich auf ein Vertrauensverhältnis und auf eine ressourcenorientierte Arbeit mit den Jugendlichen. Der aktive Einbezug des sozialen Umfelds der Jugendlichen wird angestrebt. 2
3 Warum Jugendcoaching? damit die Bildungs- und Ausbildungschancen erhöht werden Frühzeitigen Schul- und (Aus)Bildungsabbruch und damit Niedrigqualifikation verhindern Jugendliche möglichst bis zu ihrem 19. Lebensjahr im (Aus)Bildungsbereich halten Jugendliche außerhalb des Schulsystems reintegrieren bzw. mit ihnen geeignete Perspektiven erarbeiten 3
4 Wer wird angesprochen? Jugendliche zwischen dem 15. und 19. Lebensjahr 1 Jugendliche ab dem individuellen 9. Schulbesuchsjahr 2 Systemferne Jugendliche bis 19 Jahre 3 Jugendliche mit (ehemaligem) sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. einer Behinderung bis 25 Jahre 4
5 Zugang zum Jugendcoaching Wie finden Jugendliche den Zugang zum Jugendcoaching? Jugendliche der Zielgruppe werden an der Schule mittels standardisiertem Fragebogen identifiziert und betreut. Jugendliche der Zielgruppe können von anderen Stellen an das Jugendcoaching empfohlen werden. Jugendliche der Zielgruppe können selbständig das Jugendcoaching aufsuchen. 5
6 Wie läuft Jugendcoaching ab? Übersicht Stufenmodell Stufe 1 Erstgespräch Stufe 2 Beratung Stufe 3 Begleitung Folgesystem Erstes Kennenlernen Überblick über das Jugendcoaching, Allgemeine Informationen Klärung, ob weiterführende Begleitung durch Jugendcoaching ggf. Weiterleitung an entsprechend der Problematik zuständige Stelle Umfang ca. 3 Leistungsstunden Abklärung der Situation und Zielvereinbarung Berufsorientierung und Hilfe bei der persönlichen Entscheidungsfindung Zielgerichtete Vermittlung, Fachliche Stellungnahme Umfang ca. 8 Leistungsstunden in 3 Monaten Zielvereinbarung Intensive Unterstützung durch Case Management Stärken-Schwächen-Analyse sowie Neigungs- und Fähigkeitsprofil Clearing Bericht inklusive Entwicklungsplan Umfang ca. 30 Leistungsstunden in 12 Monaten Verbleib oder Wiedereintritt ins Schulsystem Übertritt ins Berufsausbildungssystem bzw. den Arbeitsmarkt Jugendliche mit Behinderung bzw. Sonderpädagogischem Förderbedarf ggf. Weiterbetreuung durch Jugendarbeitsassistenz 6
7 Jugendcoaching in Wien 1 Regional zuständige Jugendcoaching-Projekte für SchülerInnen von KMS/WMS/NMS und PTS im zumindest 9. individuellen Schulbesuchsjahr und für Jugendliche außerhalb des Schulsystems ohne Arbeit bzw. Beschäftigung bis 19 Jahre. wienwork - Jugendcoaching move.on - Jugendcoaching VHS JC 10_11 WUK Domino in.come WUK Jugendcoaching West 7
8 Kontaktadressen regional zuständige Wiener Jugendcoaching-Projekte move.on Zuständigkeit: 1, 2, 3, 20. Bezirk WUK Domino Zuständigkeit: 5, 6, 7, 8, 9. Bezirk VHS Jugendcoaching 10_11 Zuständigkeit: 10, 11. Bezirk in.come Zuständigkeit: 4, 12, 13, 14, 15, 23. Bezirk WUK Jugendcoaching West Zuständigkeit: 16, 17, 18, 19. Bezirk Wien Work Jugendcoaching Zuständigkeit: 21, 22. Bezirk 1020 Wien, Engerthstraße 163 Tel Wien, Josefstädter Straße 51 / 3 / 2 Tel domino@wuk.at, Wien, Gottschalkgasse 10 Tel jennifer.davies@vhs.at, Wien, Bonygasse 40 / 2 / 5 Tel office@in-come.at, Wien, Thaliastraße 85/2 Tel jucowest@wuk.at; Wien, Hanreitergasse 3 / Stiege 8 / EG Tel jugendcoaching@wienwork.at, 8
9 Jugendcoaching in Wien 2 Überregionales Jugendcoaching für spezifische Zielgruppen und Schulformen ÖSB Jugendcoaching: allgemein bildende höhere Schulen, berufsbildende mittlere oder höhere Schulen (AHS, BMS, BHS)- derzeit nur an ausgewählten Standorten ÖBSV: blinde und hochgradig sehbehinderte Jugendliche VHS Jugendcoaching LEB: SPZ für Integrative Betreuung, Förderklassen, SchülerInnen, die von BeratungslehrerInnen u. PsychagogInnen betreut werden, SchülerInnen in Justizanstalten WITAF: gehörlose und hochgradig schwerhörige Jugendliche WUK CoachingPlus: Jugendliche mit psychischer Erkrankung und Jugendliche mit ADHS WUK Domino: Sonderpädagogischen Zentren (SPZ) und Berufsvorbereitungslehrgänge WUK faktor.c: Körper- und Sinnesbehinderung, Schwer- und Mehrfachbehinderung, Autismus- Spektrum- Störungen, Sparten -Sonderschulen, Schulzentrum Ungargasse WUK miko: Nachqualifizierungslehrgänge (NQL) und Kooperationsklassen 9
10 Kontaktadressen Jugendcoaching-Projekte für spezifische Zielgruppen und Schulformen (überregional) ÖSB Jugendcoaching allgemein bildende höhere Schulen, berufsbildende mittlere oder höhere Schulen (AHS, BMS, BHS) - derzeit nur an ausgewählten Standorten ÖBSV blinde und hochgradig sehbehinderte Jugendliche VHS Jugendcoaching LEB SPZ für Integrative Betreuung; Förderklassen; von BeratungslehrerInnen/ PsychagogInnen betreute Jugendliche, Jugendliche in Justizanstalten WITAF gehörlose und hochgradig schwerhörige Jugendliche WUK CoachingPlus Jugendliche mit psychischer Erkrankung und Jugendliche mit ADHS WUK Domino Sonderpädagogischen Zentren (SPZ) und Berufsvorbereitungslehrgänge (BVL) WUK faktor.c Jugendliche mit Körper- und Sinnesbehinderung, Schwer- und Mehrfachbehinderung, Autismus-Spektrum- Störungen, Sparten -Sonderschulen, Schulzentrum Ungargasse WUK miko Jugendliche aus Nachqualifizierungslehrgängen (NQL) und Kooperationsklassen 1060 Wien, Mariahilferstraße 123 / 4. Stock Tel jugendcoaching@oesb.at, Wien, Hägelingasse 4-6 / 3.Stock / Zi. 309 Tel neuberger@assistenz.at, Wien, Kaiserstraße 84 / Top 7 Tel jc_leb@vhs.at, Wien, Rueppgasse 11 Tel office@witafaass.at, Wien, Kaiserstraße 45 / Stiege 2 / 3.Stock Tel coachingplus@wuk.at, Wien, Josefstädter Straße 51 / 3 / 2 Tel domino@wuk.at, Wien, Kaiserstraße 45 / Stiege 2 / 3.Stock Tel faktorc@wuk.at, Wien, Kaiserstraße 45 / Stiege 2 / 3.Stock Tel miko@wuk.at, 10
11 Neuerungen Umsetzungsregelungen ab Oktober 2012: Betreffend Zielgruppe SchülerInnen ab dem 9. Schulbesuchsjahr Systemferne Jugendliche - NEET (Not in Education, Employment or Training): niederschwellige Zugänge, Kooperation mit Offener Jugendarbeit und Jugendwohlfahrt werden nun genauer beschrieben. Regional werden mit Unterstützung der jeweiligen regionalen Koordinationsstelle Übergabeverfahren entwickelt und Vereinbarungen getroffen. Ebenso richtet sich das Angebot an Jugendliche unter 19 Jahre, die nach einem frühzeitigen Bildungsabbruch weder im Schulsystem noch in Beschäftigung oder Betreuung durch das AMS/BSB auffindbar sind oder von Abbruch aus Beschäftigungs- und Betreuungsmaßnahmen bedroht sind. Eine Meldung beim AMS stellt somit keinen Ausschließungsgrund dar. 11
12 Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend Freiwilligkeit Die Teilnahme am Jugendcoaching ist für Jugendliche (und Erziehungsberechtigte) freiwillig. Der Zugang zur Integrativen Berufsausbildung des Bundessozialamts ist jedoch nur unter vorheriger Absolvierung eines Jugendcoaching (Stufe 2 oder Stufe 3) möglich. 12
13 Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend Unterschriftspflichten / Niederschwelligkeit Die Jugendlichen benötigen für die Inanspruchnahme des Jugendcoaching keine Zustimmung von Erziehungsberechtigten. Sie gelten als mündige Minderjährige, die die Beratungsleistung zu ihrem persönlichen Wohl in Anspruch nehmen. Trotzdem sollen bzw. können Erziehungsberechtigte auf Wunsch der Jugendlichen selbstverständlich bei Beratungs- bzw. Perspektivengesprächen eingeladen werden. Stufe 1: Sozialversicherungsnummer muss nicht mehr erhoben werden. Für die konkrete Umsetzung im Rahmen des Schulsystems gibt es von Seiten des BMUKK einen Erlass, der die Vorgangsweise der LehrerInnen hinsichtlich der Maßnahme Jugendcoaching regelt. Zur Weitergabe von Informationen vom Schulsystem an das Jugendcoaching ist auch weiterhin eine Zustimmung der Eltern erforderlich. 13
14 Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend Datenschutz Bei jeder Weitergabe von persönlichen Daten (Name, Sozialversicherungsnummer, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Beginn und Ende des Jugendcoaching) und Unterlagen (z. B. Fachliche Stellungnahme, Clearing Bericht inklusive Entwicklungsplan, etc.) von Jugendlichen an Dritte (BeraterInnen anderer Projekte, AMS, ArbeitgeberInnen, etc.) ist es notwendig, dass die betroffenen Jugendlichen die Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung unterschreiben. Das Original bzw. die Originale erhalten die Jugendlichen (Teil der Jugendcoaching Mappe). Eine Kopie bleibt im persönlichen Akt bei den BeraterInnen im Jugendcoaching 14
15 Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend Schulische und schulnahe Förderangebote Es liegt in der Kompetenz des Schulsystems, Angebote, die zur Beseitigung schulischer/fachlicher Defizite der Jugendlichen dienen, flächendeckend, möglichst engmaschig zur Verfügung zu stellen. Diese Förderangebote wie Nachhilfeunterricht oder Lernunterstützung sind entscheidend für den Erfolg des Jugendcoaching. Eine nähere Spezifizierung sowie Quantifizierung wäre von Seiten des Schulsystems im Verlauf des Aufbaus des Jugendcoaching mit den beauftragten Beratungseinrichtungen zu koordinieren. 15
16 Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend Kooperation mit den in der Schule tätigen Professionen Zur Gewährleistung der optimalen Zusammenarbeit zwischen dem Schulsystem und dem Jugendcoaching empfiehlt sich die Installation einer fixen schulinternen Ansprechperson pro Schule. Ist diese Ansprechperson seitens der Schule noch nicht nominiert, so werden die Jugendcoaches gebeten, diesbezüglich Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen und die Form der Zusammenarbeit so weit wie möglich zu klären. Termine und Veranstaltungen zum Thema Berufsorientierung (Berufspraktische Tage) sowie inhaltliche Angebote des jeweiligen Schulstandorts (themenspezifische Projektwochen) können durch diese Kontaktperson unmittelbar an die BeraterInnen aus dem Jugendcoaching weiter gegeben werden. 16
17 Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend Nachbetreuung Die Dauer der Nachbetreuung wird mit ca. einem Monat (im Falle von anschließenden Lehrverhältnissen mit der Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit, wobei es zu keiner Doppelbetreuung mit Berufsausbildungsassistenz oder Lehrlingscoaching kommen soll) festgelegt. Die Abmeldung aus dem Jugendcoaching sollte erst nach dieser aktiven Nachbetreuungszeit erfolgen. 17
18 Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend TeilnehmerInnenzufriedenheit TeilnehmerInnenzufriedenheit wird erhoben durch standardisierte Befragung der Jugendlichen nach Abschluss der Betreuung 18
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