AK Arbeit Vernetzungstreffen, Thema: AusBildung bis 18

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1 AK Arbeit Vernetzungstreffen, Thema: AusBildung bis 18

2 Das Projekt AusBildung bis 18 wird unter der Ägide des Sozialministeriums in enger Zusammenarbeit folgender Ressorts umgesetzt: Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Bundesministerium für Familie und Jugend (BMFJ) In den Prozess einbezogen sind weitere relevante Akteure wie insbesondere die Länder, Gemeinden, die Sozialpartner (inkl. Bundesjugendvertretung), das Arbeitsmarktservice (AMS) und das Sozialministeriumservice (SMS).

3 Ausbildungspflichtgesetz (APflG) Österreich ist mit 9 Pflichtschuljahren eines der Schlusslichter innerhalb der EU und international im Mittelfeld. Junge Menschen, die über keinen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss verfügen, haben ein dreifaches Risiko von Arbeitslosigkeit vierfaches Risiko HilfsarbeiterInnen zu werden siebenfaches Risiko von erwerbsfernen Positionen.

4 Alle unter 18-jährigen sollen nach Möglichkeit eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen (.). Weitgehende Einschränkung der jugendlichen Hilfsarbeit und Anreizmodelle zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen Verpflichtende Berufs- und Bildungswegorientierung insbesondere im Rahmen der Schulausbildung sowie Evaluierung und Weiterentwicklung des Jugendcoachings Ausreichend niederschwellige Ausbildungsangebote auch im Zusammenhang mit der dualen Berufsausbildung. Einführung einer Verwaltungsstrafe analog der Verletzung der Schulpflicht mit Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2017/2018. Regierungsprogramm 2013 bis 2018

5 Das Institut für Höhere Studien wurde beauftragt, die Bedarfe der Zielgruppe der jährigen österreichweit (2014/2015) zu erheben: Rund Jugendliche wurden bei der Erhebung als Zielgruppe identifiziert. Die Zielgruppe ist hinsichtlich der Systemanbindung und des Unterstützungsbedarfs heterogen: 10 % selbständige Integration Jugendliche, die ohne intensive Betreuung, den Wiedereinstieg schaffen 30 % systemangebundene Fluktuationsgruppe, mit einer Grundmotivation zur Systemeinbindung, aber einem erhöhtem Orientierungsbedarf 15 % unqualifizierte Beschäftigte 45 % systemferne Kernproblemgruppe (Bedarf an aufsuchenden, aktivierenden Maßnahmen bzw. niederschwelligen Einstiegsangeboten)

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7 Das Ausbildungspflichtgesetz, mit Ausnahme der Strafbestimmungen, ist mit 1. August 2016 in Kraft getreten. Jugendliche, deren Pflichtschulzeit mit dem Schuljahr 2016/17 endet, werden die ersten sein, bei denen das Gesetz zu tragen kommt. Lt. der Studie des Instituts für Höhere Studien betrifft dies rund Jugendliche. Die Anzahl der FABAs (Frühe AusBildungsAbbrecherInnen) hat sich in den letzten Jahren reduziert aufgrund demographischer Gründe und der Erfolge der Angebote wie z.b.: dem Jugendcoaching. Aufgrund der zu integrierenden asylberechtigten Jugendlichen, ist aktuell kein weiter Rückgang der Zahlen zu erwarten.

8 Zielgruppe Alle unter 18 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben. sich dauerhaft in Österreich aufhalten und keine schulische oder berufliche Ausbildung machen. Jugendliche mit Behinderung sowie Asylberechtigte Jugendliche und Jugendliche mit subsidiären Schutz sind im APflG eingebunden. Jugendliche AsylbewerberInnen sind nicht betroffen, aufgrund des fehlenden dauerhaften Aufenthaltsstatus.

9 Meldepflicht Frühzeitiges Erkennen der betroffenen Jugendlichen ist wichtig, um sie bestmöglich zu unterstützen mit zielgerichteten Angeboten. Meldung der Erziehungsberechtigten, wenn nicht binnen vier Monaten eine weitere AusBildung aufgenommen wird. Schulen, AMS, SMS, Lehrlingsstellen u.a. sollen Jugendliche, die AusBildungen beginnen od. abbrechen der Statistik Austria mind. vier Mal jährlich melden. Wenn bis zum nächsten Meldezeitpunkt kein Zugang erfolgte, dann folgt die Meldung und Kontaktaufnahme durch die Koordinationsstelle Tirol.

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11 Erfüllung der Ausbildungspflicht Schulbesuche oder privaten Unterricht berufliche Ausbildungen (Lehre, ÜBA, Teilqualifikation) Teilnahme an vorbereitenden Maßnahmen für schulische Externistenprüfungen, einzelne Ausbildungen (Vorbereitung Pflichtschulabschluss, Berufsausbildungsmaßnahmen) Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Teilnahme an Maßnahmen für Jugendliche mit Assistenzbedarf Durch eine im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehene Beschäftigung.

12 Ausnahmen der Ausbildungspflicht Jugendliche, die Kinderbetreuungsgeld beziehen ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. Präsenzdienst/Zivildienst leisten Krankheiten oder berücksichtigungswürdige Gründe Hilfsarbeit ist nur erlaubt, neben schulischer oder beruflicher Ausbildung oder mit einem Perspektiven- oder Betreuungsplan, der zeitlich befristet wird. Jugendliche, die vor dem 18. Geburtstag eine weiterführende Ausbildung erfolgreich absolviert haben.

13 Angebote und Maßnahmen Angebote und Maßnahmen werden bedarfsgerecht ausgebaut (z.b.: Jugendcoaching, Produktionsschulen, AMS Maßnahmen) Ein zu etablierendes Monitoringsystem wird Auskunft geben, wo und welche Kapazitäten benötigt werden (unter Berücksichtigung regionaler Abstimmung). Um neue Maßnahmen oder Änderungen einzubeziehen, wird das SMS künftig eine Liste jener Maßnahmen kundmachen, mittels derer die AusBildungspflicht erfüllt werden kann. Vollausbau wird voraussichtlich 2019/2020 erreicht

14 Vielen Dank für Ihr Interesse. Rückfragen und Anregungen jederzeit gerne an: amg-tirol Koordinationsstelle Übergang Schule-Beruf Mag. Yvonne Fall-Wehinger Wilhelm-Greil-Straße Innsbruck T 0512 / E yvonne.fall-wehinger@amg-tirol.at

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