AUSBILDUNG BIS 18 KOOPERATIONSVERANSTALTUNG AK / SSR / SMS
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- Sebastian Amsel
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1 AUSBILDUNG BIS 18 KOOPERATIONSVERANSTALTUNG AK / SSR / SMS RENATE BELSCHAN-CASAGRANDE I SILVIA HOFBAUER I PATRICK WOLF MAI 2017
2 WARUM AUSBILDUNG BIS 18 GRUNDLAGENANALYSE FRÜHZEITIGE AUSBILDUNGSABBRECHER/INNEN Die Ausbildung bis 18 hat zum Ziel, dass alle Jugendlichen eine Ausbildung abschließen, die über den Pflichtschulabschluss hinausgeht! Laufbahnabbruch gleich nach Pflichtschule: im Durchschnitt 6,8%; 7,6% männlich; 13,4% mit nicht-deutscher UGS FABA der Sek II ohne weitere Ausbildung: - 6,5% der BHS-SchülerInnen - 8,6 % der AHS-SchülerInnen - 13,6% der BMS-SchülerInnen (Handelsschule: 21,7%) - 20 % ohne weitere Ausbildung nach PTS FABA aus der dualen Ausbildung - Differenzierung zwischen Lehrzeit abgebrochen und Lehrzeit beendet, aber keine LAP - insgesamt 24% - in der Lehre findet nur 1 Abbrecher von 100 den Weg ins Bildungssystem zurück Quelle: BMASK
3 EINFÜHRUNG UND UMSETZUNG DES GESETZES Inkrafttreten Gesetz trat mit 1. August 2016 in Kraft Schrittweise Einführung der Ausbildungspflicht Sie gilt zunächst nur für den ersten Jahrgang 1. Jg. Schulpflicht erfüllt mit 2016/17 2. Jg. Schulpflicht erfüllt mit 2017/18 3. Jg. Schulpflicht erfüllt mit 2018/19 Ab dem Schulentlassungsjahrgang 2018/19 werden alle Jugendlichen bis 18 von der Ausbildungspflicht erfasst sein.
4 15- BIS 17-JÄHRIGE FRÜHE AUSBILDUNGSABBRECHERINNEN (FABA) UND FABA-QUOTE FABA FABA-Quote Insgesamt ,5% 7,4% 6,9% 6,4% 6,7% nach Geschlecht Männer ,3% 7,2% 7,0% 6,6% 7,1% Frauen ,7% 7,6% 6,8% 6,3% 6,3% nach Alter 15 Jahre ,2% 5,1% 4,8% 4,2% 4,6% 16 Jahre ,8% 7,7% 7,1% 6,4% 7,0% 17 Jahre ,4% 9,2% 8,6% 8,4% 8,4% nach Wohnort - Bundesland Burgenland ,9% 5,0% 5,3% 5,3% 5,4% Kärnten ,9% 6,2% 6,0% 5,1% 5,6% NÖ ,3% 6,1% 5,8% 5,3% 5,6% OÖ ,8% 5,8% 5,3% 5,0% 4,8% Salzburg ,3% 6,1% 5,2% 5,3% 6,0% Steiermark ,9% 5,9% 5,3% 5,5% 5,8% Tirol ,6% 7,4% 6,4% 5,8% 5,9% Vorarlberg ,1% 7,2% 6,4% 6,1% 6,0% Wien ,6% 13,1% 12,6% 11,5% 12,0% Quelle: BMASK
5 ZIELGRUPPENDIFFERENZIERUNG Coaching aufsuchend, aktivierend, niederschwellig systemferne Jugendliche 45% selbstständige Integration 10% unqualifizierte Beschäftigung 15% Duale Qualifikation und Remuneration systemangebundene Jugendliche 30% Rd Jugendliche pro Jahrgang von den Jährigen sind von der Ausbildung bis 18 betroffen! Orientierung und Unterstützung Quelle: Statistik Austria, Berechnungen und Darstellung IHS
6 ERFÜLLUNG DER AUSBILDUNGSPFLICHT Die zulässigen Ausbildungsformen sind im 4 APFlG geregelt Eine Liste jener Maßnahmentypen, mittels derer die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann, ist öffentlich und wird ständig aktualisiert (Zustimmung des Bundesministers auf Empfehlung der Steuerungsgruppe). Schulbesuch Berufliche Ausbildungen (Lehre, ÜBA, Teilqualifikation) Vorbereitende Maßnahmen für schulische Externistenprüfungen (Nachholen Pflichtschulabschluss Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Eine im Betreuungsund Perspektivenplan vorgesehene Beschäftigung Teilnahme an Maßnahmen für Jugendlichen mit Assistenzbedarf
7 MELDEPFLICHT Erziehungsberechtigte sind angehalten, die Koordinierungsstelle (KOST) zu verständigen, wenn vom Jugendlichen nicht binnen 4 Monaten nach einem Abgang oder Abbruch von Bildung oder Ausbildung eine weitere Aus-/Bildung aufgenommen wird. Schulen, AMS, SMS und Lehrlingsstellen u.a. sollen Jugendliche, die eine Aus-/Bildung beginnen oder abbrechen (4mal jährlich) der Statistik Austria melden. Wenn nach einem Abgang/Abbruch zum nächsten Meldezeitpunkt kein Zugang vermerkt wird, folgt Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Jugendlichen durch KOST. Wenn Jugendliche gegen den Willen ihrer Erziehungsberechtigten keine Aus-/Bildung aufnehmen, gibt es für beide Betreuungs- und Beratungsangebote (im Aufbau). Ausbildungspflicht gilt auch für Jugendliche mit Behinderung. Ausbildungspflicht gilt nicht für AsylwerberInnen.
8 WAS TRÄGT DAS SCHULSYSTEM ZUR AB18 BEI Dropoutprävention Nachholen des Pflichtschulabschlusses Schulversuch PTS 2020 Reform der BMS (mehr Handlungsorientierung, mehr Praxisbezug) Modulare Oberstufe
9 WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE SCHULEN Information Information hinsichtlich der Ausbildungspflicht Aufklärung über die Ausbildungspflicht Infobrief, Folder, Website, Pädagogische Unterstützung Auch der Schulbesuch zählt als Erfüllung der Ausbildungspflicht. Die Zahl der SchulabbrecherInnen soll so gering wie möglich gehalten werden. Um Drop-Outs zu vermeiden ist es notwendig, dass die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der schulischen Förderung ausschöpft werden. Vierteljährliche Meldung Wie andere Ausbildungsstätten meldet auch die Schule Zu- und Abgänge von Jugendlichen.
10 PERSPEKTIVEN- UND BETREUUNGSPLAN 14 (2) In den Fällen des 4 Abs. 2 Z 2 bis 4 und ansonsten bei Bedarf ist zur Gewährleistung der bestmöglichen Ausbildung ein auf die Bedürfnisse der jeweiligen Jugendlichen abgestimmter Perspektiven- und Betreuungsplan zu erstellen. Diese Aufgabe obliegt abhängig von der Zielgruppe dem AMS oder dem SMS und kann von diesen an Beratungs- oder Betreuungseinrichtungen übertragen werden. Bei der Erstellung des Perspektiven- und Betreuungsplans ist zu erörtern, ( ) in welcher Weise die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. ist Aufgabe des AMS / SMS und wird in Zusammenarbeit mit Jugendcoach und betroffenem Jugendlichen erstellt Nutzung bewährter Instrumente z. B. des Jugendcoachings, des AMS sowie nach Absprache in Kooperation mit regionalen Programmen und Projekten Abstimmung der Betreuung: Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sowie Betreuungslücken Gewährleistung reibungsloser Übergaben durch Weitergabe relevanter und wesentlicher Informationen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Aktuell: externe wissenschaftliche Begleitung zur Erarbeitung von Übergabeberichten und Entwicklung eines Prozessmanagements, wobei regionale Spezifika Berücksichtigung finden sollen.
11 HILFSARBEIT UND AUSBILDUNGSFREIE ZEITRÄUME Hilfsarbeit gilt nicht als Erfüllung der Ausbildungspflicht nur in wenigen Ausnahmefällen, wenn dies der Perspektiven- oder Betreuungsplan vorsieht. Die Erfüllung der Ausbildungspflicht gemäß Abs.2 Z 5 bis 7 setzt voraus, dass eine derartige Maßnahme oder Beschäftigung mit einem Perspektivenoder Betreuungsplan, der gemäß 14 Abs.2 vom Arbeitsmarktservice (AMS) oder vom Sozialministeriumsservice (SMS) oder in deren Auftrag erstellt wurde, vereinbar ist. Die Ausbildungspflicht kann ruhen, wenn z.b. Jugendliche Kinderbetreuungsgeld beziehen, ein freiwilliges soziales Jahr bzw. Präsenz-/ oder Zivildienst leisten oder sonstige berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen. Ausbildungsfreie Zeiträume (bis zu 4 Monate) oder Wartezeiten stellen keine Verletzung der Ausbildungspflicht dar.
12 DATENFLUSS DER AUSBILDUNG BIS 18 AMS SMS Statistik Austria Lehrlingsstellen Andere vom AMS oder SMS beauftrage Träger Hauptverband der SV-Träger Erziehungsberechtigte Koordinierungsstelle Netzwerk der Unterstützung
13 ABLAUF, WENN JEMAND KEINE AUSBILDUNG MACHT 1 2 KOST erhält Daten über Abbruch des /der Jugendlichen KOST nimmt schriftlich Kontakt mit dem/der Jugendlichen u. Erziehungsberechtigten auf Jugendcoaching wird beauftragt und nimmt Kontakt mit dem/der Jugendlichen u. Erziehungsberechtigten auf Falls Erstkontakt scheitert, nimmt Jugendcoaching mehrmals Kontakt auf 3 Scheitert auch das, erhalten Erziehungsberechtigte ein weiteres Schreiben 4 Erfolgt wieder keine Reaktion, meldet die KOST an das SMS 5 SMS erstattet Anzeige bei Bezirksverwaltungsbehörde
14 STRAFBESTIMMUNGEN Grundsätzlich ist das Ziel der AB bis 18, Jugendliche in Aus-/Bildung zu halten bzw. sie dazu zu motivieren. Anzeige gegen Erziehungsberechtigte soll die letzte Konsequenz sein, wenn nachweislich keine Verantwortung übernommen wird. HÖHE DER STRAFE Euro beim ersten Verstoß Euro im Wiederholungsfall Zuständig Bezirksverwaltungsbehörde Wenn kein passendes Angebot zur Verfügung steht oder erst nach Ablauf von 4 Monaten, wird nicht bestraft.
15 Kontaktadressen Jugendcoaching-Projekte für spezifische Zielgruppen und Schulformen (überregional) ÖSB Jugendcoaching berufsbildende mittlere oder höhere Schulen (BMS, BHS) - derzeit nur an ausgewählten Standorten Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, Niederösterreich und Burgenland (BSV WNB) blinde und hochgradig sehbehinderte Jugendliche WITAF gehörlose und hochgradig hörbeeinträchtigte Jugendliche WUK CoachingPlus Jugendliche mit psychischer Erkrankung und emotionalen Beeinträchtigungen, mit Autismus-Spektrum-Störung, Jugendliche in Kooperationsklassen. Zusätzliches Angebot für Jugendliche mit ADHS. WUK faktor.c Jugendliche mit Schwer- und Mehrfachbehinderung, Jugendliche mit Lernbehinderung, Zentren für Inklusion und Sonderpädagogik, Sparten - Sonderschulen, Schulzentrum Ungargasse und Berufsvorbereitungslehrgänge. VHS Jugendcoaching Jugendliche bis 21 Jahre in Justizanstalten und Bewährungshilfe sowie aus Förderklassen/Sonderpädagogischen Zentren und Pflichtschulabschlussklassen 1060 Wien, Europaplatz/ Mariahilferstraße 123 / 4. Stock Tel jugendcoaching@oesb.at, Wien, Hägelingasse 4-6 / 3.Stock / Zi. 309 Tel office@assistenz.at, Wien, Rueppgasse 11 / 2. Stock Tel office@witafaass.at, Wien, Bräuhausgasse 37 / 2.Stock Tel coachingplus@wuk.at, Wien, Bräuhausgasse 37 / 2.Stock Tel faktorc@wuk.at, Wien, Gottschalkgasse 10 Tel jugendcoaching@vhs.at, Quelle: NEBA
16 JUGENDCOACHING IN WIEN 5 Regional zuständige Jugendcoaching-Projekte für SchülerInnen von KMS/WMS/NMS, PTS und AHS im zumindest 9. individuellen Schuljahr und für Jugendliche mit Behinderung in Integrationsklassen sowie für Jugendliche außerhalb des Schulsystems ohne Arbeit bzw. Beschäftigung bis 19 Jahre Jugendliche mit Behinderung bis zum 24. Geburtstag. Regionales Jugendcoaching m.o.v.e.on 1020 Wien, Handelskai 388/8/6/861, Tel moveon@integrationshaus.at VHS Jugendcoaching 1110 Wien, Gottschalkgasse 10, Tel jugendcoaching@vhs.at in.come 1120 Wien, Ruckergasse 30-32/6, Tel office@in-come.at WUK Jugendcoaching West 1080 Wien, Josefstädter Straße 51/3/2, Tel jucowest@wuk.at wienwork 1210 Wien, Hanreitergasse 3/8/EG, Tel jugendcoaching@wienwork.at Quelle: NEBA
17 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN UND KONTAKTE Allgemeine Informationen: FAQs: Kontakt zur Koordinierungsstelle bei Fragen zur Ausbildung bis (Ansprechpartnerinnen: Christina Tsohohey und Elisabeth Gräfinger) Serviceline: (kostenlos aus ganz Österreich) Mo-Do 09:00-16:00 Uhr Fr 09:00-12:00 Uhr
18 DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT Renate Belschan-Casagrande AK - Abt. Bildungspolitik renate.belschan-casagrande@akwien.at Silvia Hofbauer AK - Abt. Arbeitsmarkt und Integration silvia.hofbauer@akwien.at Patrick Wolf Stadtschulrat für Wien patrick.wolf@ssr-wien.gv.at
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