Übersichtskarte der Schulstandorte 8

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1 Seite 1 Übersichtskarte der Schulstandorte 8 I. Vorbemerkungen 9 II. Rahmenbedingungen und Ziele 1 III. Grundsätzliche schulrechtliche Bestimmungen 11 IV. Ausblick auf die Eckpunkte des Entwurfs des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW vom mit Auswirkungen auf die Primarstufe Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes Mindestgröße von Grundschulen Kommunale Klassenrichtzahlen ab dem Schuljahr 213/ Grundschulverbund 14 V. Entwicklung der Schulsysteme 15 VI. Übersicht über durchgeführte schulorganisatorische Maßnahmen einschließlich Schulbaumaßnahmen seit Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes 5 Primarstufe am 13. Juni VII. Raumversorgung 19 VIII. Sprachstandserhebung 2 IX. Gemeinsamer Unterricht 21 X. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund 23 XI. Religionszugehörigkeit 27 XII. Offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich und schulische Betreuungsmaßnahmen 31 XIII. Demographische Entwicklung in der Stadt Mönchengladbach 35 XIV. Gesamtstädtische Schülerzahlentwicklung und Prognosen im Primarbereich 37 XV. Prognoseverfahren 39 XVI. Regelzügigkeit und Aufnahmekriterien 4 XVII.Stadtbezirke, Planungsbezirke und Planungsbereiche 42 Stadtbezirk Nord - Planungsbezirk Hardt Bevölkerungsstruktur des Planungsbezirks Hardt Schülerzahlentwicklung im Planungsbezirk Hardt Demographische Entwicklung im Planungsbezirk Hardt Mittelfristige Schülerzahlprognose für den Planungsbezirk Hardt Angebote der offenen Ganztagsschule und Betreuungsmaßnahmen der Grundschulen im Planungsbezirk Hardt Planungsbereiche im Planungsbezirk Hardt Planungsbereich Hardt Planungsbereich Venn 5 9. Zusammenfassung der Maßnahmenvorschläge für den Planungsbezirk Hardt 5 Stadtbezirk Nord - Planungsbezirk Stadtmitte Bevölkerungsstruktur des Planungsbezirks Stadtmitte Schülerzahlentwicklung im Planungsbezirk Stadtmitte Demographische Entwicklung im Planungsbezirk Stadtmitte Mittelfristige Schülerzahlprognose für den Planungsbezirk Stadtmitte Angebote der offenen Ganztagsschule und Betreuungsmaßnahmen der

2 Seite 2 Grundschulen im Planungsbezirk Stadtmitte Planungsbereiche im Planungsbezirk Stadtmitte Planungsbereich Windberg Planungsbereich Eicken Planungsbereich Waldhausen / Westend Planungsbereich Hermges / Dahl Planungsbereich Ohler 8 12.Zusammenfassung der Maßnahmenvorschläge für den Planungsbezirk Stadtmitte 83 Stadtbezirk Ost - Planungsbezirk Volksgarten Bevölkerungsstruktur des Planungsbezirks Volksgarten Schülerzahlentwicklung im Planungsbezirk Volksgarten Demographische Entwicklung im Planungsbezirk Volksgarten Mittelfristige Schülerzahlprognose für den Planungsbezirk Volksgarten Angebote der offenen Ganztagsschule und Betreuungsmaßnahmen der Grundschulen im Planungsbezirk Volksgarten Planungsbereiche im Planungsbezirk Volksgarten Planungsbereich Pesch Planungsbereich Hardterbroich Planungsbereich Lürrip 94 1.Zusammenfassung der Maßnahmenvorschläge für den Planungsbezirk Volksgarten 96 Stadtbezirk Ost - Planungsbezirk Neuwerk Bevölkerungsstruktur des Planungsbezirks Neuwerk Schülerzahlentwicklung im Planungsbezirk Neuwerk Demographische Entwicklung im Planungsbezirk Neuwerk 1 4. Mittelfristige Schülerzahlprognose für den Planungsbezirk Neuwerk 1 5. Angebote der offenen Ganztagsschule und Betreuungsmaßnahmen der Grundschulen im Planungsbereich Neuwerk Planungsbereiche im Planungsbezirk Neuwerk Planungsbereich Neuwerk-Mitte Planungsbereich Bettrath-Hoven Planungsbereich Uedding Zusammenfassung der Maßnahmenvorschläge für den Planungsbezirk Neuwerk 112 Stadtbezirk Ost - Planungsbezirk Giesenkirchen Bevölkerungsstruktur des Planungsbezirks Giesenkirchen Schülerzahlentwicklung im Planungsbezirk Giesenkirchen Demographische Entwicklung im Planungsbezirk Giesenkirchen Mittelfristige Schülerzahlprognose für den Planungsbezirk Giesenkirchen Angebote der offenen Ganztagsschule und Betreuungsmaßnahmen de Grundschulen im Planungsbezirk Giesenkirchen Planungsbereiche im Planungsbezirk Giesenkirchen Planungsbereich Giesenkirchen-Mitte Planungsbereich Giesenkirchen-Nord Zusammenfassung der Maßnahmenvorschläge für den Planungsbezirk Giesenkirchen 123 Stadtbezirk Süd - Planungsbezirk Rheydt-West Bevölkerungsstruktur des Planungsbezirks Rheydt-West Schülerzahlentwicklung im Planungsbezirk Rheydt-West 126

3 Seite 3 3. Demographische Entwicklung im Planungsbezirk Rheydt-West Mittelfristige Schülerzahlprognose für den Planungsbezirk Rheydt-West Angebote der offenen Ganztagsschule und Betreuungsmaßnahmen der Grundschulen im Planungsbezirk Rheydt-West Planungsbereiche im Planungsbezirk Rheydt-West Planungsbereich Rheydt-West Planungsbereich Hockstein Zusammenfassung der Maßnahmenvorschläge für den Planungsbezirk Rheydt-West 134 Stadtbezirk Süd - Planungsbezirk Rheydt-Mitte Bevölkerungsstruktur des Planungsbezirks Rheydt-Mitte Schülerzahlentwicklung im Planungsbezirk Rheydt-Mitte Demographische Entwicklung im Planungsbezirk Rheydt-Mitte Mittelfristige Schülerzahlprognose für den Planungsbezirk Rheydt-Mitte Angebote der offenen Ganztagsschule und Betreuungsmaßnahmen der Grundschulen im Planungsbezirk Rheydt-Mitte Planungsbereiche im Planungsbezirk Rheydt-Mitte Planungsbereich Rheydt-Zentrum Planungsbereich Bonnenbroich / Geneicken Planungsbereich Heyden Planungsbereich Mülfort-Dohr Planungsbereich Geistenbeck Zusammenfassung der Maßnahmenvorschläge für den Planungsbezirk Rheydt-Mitte 158 Stadtbezirk Süd - Planungsbezirk Odenkirchen Bevölkerungsstruktur des Planungsbezirks Odenkirchen Schülerzahlentwicklung im Planungsbezirk Odenkirchen Demographische Entwicklung im Planungstbezirk Odenkirchen Mittelfristige Schülerzahlprognose für den Planungsbezirk Odenkirchen Angebote der offenen Ganztagsschule und Betreuungsmaßnahmen der Grundschulen im Planungsbezirk Odenkirchen Planungsbereiche im Planungsbezirk Odenkirchen Planungsbereich Odenkirchen-Mitte Planungsbereich Bell Zusammenfassung der Maßnahmenvorschläge für den Planungsbezirk Odenkirchen 169 Stadtbezirk West - Planungsbereich Rheindahlen Bevölkerungsstruktur des Planungsbezirk Rheindahlen Schülerzahlentwicklung im Planungsbezirk Rheindahlen Demographische Entwicklung im Planungsbezirk Rheindahlen Mittelfristige Schülerzahlprognose für den Planungsbezirk Rheindahlen Angebote der offenen Ganztagsschule und Betreuungsmaßnahmen der Grundschulen im Planungsbezirk Rheindahlen Planungsbereiche im Planungsbezirk Rheindahlen Planungsbereich Rheindahlen-Mitte Planungsbereich Broich Planungsbereich Günhoven Planungsbereich Hehn Planungsbereich Ohler 186

4 Seite Zusammenfassung der Maßnahmenvorschläge für den Planungsbezirk Rheindahlen 191 Stadtbezirk West - Planungsbezirk Wickrath Bevölkerungsstruktur des Planungsbezirks Wickrath Schülerzahlentwicklung im Planungsbezirk Wickrath Demographische Entwicklung im Planungsbezirk Wickrath Mittelfristige Schülerzahlprognose für den Planungsbezirk Wickrath Angebote der offenen Ganztagsschule und Betreuungsmaßnahmen der Grundschulen im Planungsbezirk Wickrath Planungsbereiche im Planungsbezirk Wickrath Planungsbereich Beckrath Planungsbereich Wickrath 2 9. Zusammenfassung der Maßnahmenvorschläge für den Planungsbezirk Wickrath 23 Montessori-Grundschule Schülerzahlentwicklung der Montessori-Grundschule bis zum Schuljahr 211/ Mittelfristige Schülerzahlprognose für die Montessori-Grundschule Regelzügigkeit sowie Schüler- und Kassenzahlen im Schuljahr 211/12 an der Montessori-Grundschule Raumsituation an der Montessori-Grundschule Angebote der offenen Ganztagsschule und Betreuungsmaßnahmen an der Montessori-Grundschule Planungsaspekte für den Planungsbereich Montessori-Grundschule Maßnahmenvorschläge für die Montessori-Grundschule 28 XVIII. Zusammenfassung der schulorganisatorischen Maßnahmenvorschläge 29

5 Seite 5 Abkürzungsverzeichnis Nachfolgend sind die im Text verwandten Abkürzungen erläutert: AUR EGS GGS KGS MZWR OGS GS-Verbund allgemeiner Unterrichtsraum Evangelische Grundschule Gemeinschaftsgrundschule Katholische Grundschule Mehrzweckraum offene Ganztagsschule Grundschulverbund

6 Seite 6 Verzeichnis der Grundschulen 211/12 Schulart/Schule PLZ, Anschrift Telefon Schulleiter/-in Gemeinschaftsschulen 1. Astrid-Lindgren-Schule 41199, Schmidt-Bleibtreu 66 RY R. Jansen 2. Beckrath 41189, Enger Weg 38 Ry R.' Dziuba 3. Schule Im Burgbongert 41199, Burgbongert 17 RY R. Schnabel 4. Carl-Sonnenschein 4161, Luisenstr. 123 MG R.' Bender 5. Erich-Kästner-Schule 41238, Dohler Str. 12 RY komm. Lehrerin Pollok 6. Franz-Wamich 4165, Buscherstr. 52 MG R. Zimprich 7. Friesenstraße 41238, Friesenstr. 34 RY R. München 8. Hardt 41169, Vossenbäumchen 5 MG R. Reuter 9. Hermann-Gmeiner 41239, Morr 2 RY 363 R. Thomas 1. Heyden 41236, Zingsheimer Str. 35 RY R. Schöpke 11. Hockstein 41239, Klusenstr. 51 RY R. Boms 12. Mülfort-Dohr 41238, Giesenkirchener Str. 113 RY R. Meier 13. Neuwerk 4166, Nespelerstr. 4 MG R. Wytrykus 14. Pesch 4165, Charlottenstr. 15 MG R.' Nolte 15. Regentenstraße 4161, Regentenstr. 87 a MG Teilstandort Alsstraße 4163, Alsstraße 7 MG komm. KonR. Deußen 16. Rheindahlen 41179, Geusenstr. 15 MG R. Netzer 17. Schulstraße 4165, Schulstr. 15 MG R.' Roosen 18. Steinsstraße 41199, Steinsstr. 17 RY R. Krall Auslagerung Geistenbecker Straße 41199, Geistenbecker Str. 9 RY Wickrath 41189, Kreuzherrenstr RY R. Feind Auslagerung Orffstraße 41189, Orffstraße 5 7 RY

7 Seite 7 2. Windberg 4163, Lochnerallee 33 MG Teilstandort Am Ringerberg Katholische Schulen 4168, Am Ringerberg 11 MG komm. Lehrerin von den Driesch 1. Annaschule 4163, Annakirchstr. 56 MG R. Terbeck 2. Anton-Heinen 4161, Bleichstr. 9 MG R. Falke 3. Bell 41199, Höhenstr. 15 RY R. Peters 4. Bettrath-Hoven 4166, Von-Groote-Str. 145 MG R. Stricker Teilstandort Damm 4166, Krahnendonk 19 MG Giesenkirchen 41238, Kleinenbroicher Str. 22 RY R. Hannen 6. Günhoven 41179, Stadtwaldstr. 293 MG R. Paschke 7. Hehn 4169, Heiligenpesch 39 MG R. Linkens 8. Holt 4169, Engelsholt 56 MG R. Vest 9. Meerkamp 41238, Am Sternenfeld 155 RY Komm. KonR. Mostert-Schmidt 1. Nordstraße 41236, Nordstr. 59 RY R. Schubert 11. Ohler 4169, Konradstr. 72/74 MG R. Brockers 12. Uedding 4165, Weiersweg 6 MG R. Klövers 13. Untereicken 4163, Eickener Str. 311 MG R. Paderhuber 14. Venn 4168, Höfgenweg 4 MG R. Liebert 15. Waisenhausstraße 41236, Waisenhausstr. 15 RY R. Vieth 16. Waldhausener Höhe (zum Ende des Schuljahres 211/12 komplett aufgelöst) 4169, Hehner Str. 54 MG R. Vest 17. Will-Sommer-Schule 41179, Geusenstr. 15 MG R. Kramp Teilstandort Broich 41179, Rochusstraße 326 MG Zeppelinstraße 4165, Neuwerker Str. 35 MG komm. Lehrerin Nowak Ev. Grundschule 41236, Pahlkestraße 9 RY R Scholaske Montessori-Grundschule 4161, Balderichstraße 6 MG R. Holtum Auslagerung Gertraudenstraße Stand April , Gertraudenstr. 3 RY

8 Übersichtskarte der Schustandorte Seite 8

9 Seite 9 I. Vorbemerkungen Hiermit wird der 6. Schulentwicklungsplan der Stadt Mönchengladbach für die Primarstufe für die Schuljahre 212/13 bis 217/18 vorgelegt. Grundlage sind die Bestimmungen des Schulgesetzes NRW in der derzeit gültigen Fassung. Mit Datum vom 9.März.212 wurde von der Landesregierung der Entwurf des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vorgelegt. Einen Ausblick auf die geplanten Veränderungen gibt Kapitel IV auf Seite 11. Dieser Schulentwicklungsplan für die Primarstufe stellt die anlässlich der rückläufigen Schülerzahlen wobei die Zahl der Kinder in den Einschulungsjahrgängen im Planungszeitraum nur noch leicht zurück geht erforderlichen strukturellen Änderungen in den Vordergrund. Er zeigt darüber hinaus auf, welche Möglichkeiten dem Schulträger an die Hand gegeben werden, auf den Umstand immer kleiner werdender Schulen positiv Einfluss zu nehmen. Ziel ist es, ein qualitativ hochwertiges und wohnortnahes Angebot in der Schulversorgung im Grundschulbereich auch zukünftig zu sichern. Ein weiterer Schwerpunkt für die kommenden Jahre wird das Thema Inklusion werden. Das deutsche Förder- und damit auch das Regelschulsystem stehen vor einem Wandel. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention im März 29 hat sich die Bundesrepublik Deutschland entsprechend dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Schulsystem zu verschaffen. Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, an einem inklusiven und hochwertigen Unterricht teilnehmen zu können. Trotz mehrfacher Ankündigung des Landes NRW, dem Schulträger die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien an die Hand zu geben, sind bisher keine entsprechenden Gesetzesvorgaben im Landtag gefasst worden. Aus diesem Grund findet das Thema Inklusion im vorliegenden Schulentwicklungsplan nur begrenzt, im Kapitel IX Gemeinsamer Unterricht, Berücksichtigung. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes - Sonderpädagogische Förderung erst nach Vorliegen der konkreten gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Der Schulentwicklungsplan 6 legt die entscheidungserheblichen Daten, Fakten und Kriterien dar, die die Grundlagen für schulorganisatorische und schulpolitische Einzelmaßnahmen für den Bereich des Schulträgers Stadt Mönchengladbach in den kommenden Jahren bieten.

10 Seite 1 II. Rahmenbedingungen und Ziele Wie schon beim letzten Schulentwicklungsplan 5, steht auch der Schulentwicklungsplan 6 unter dem Zeichen rückläufiger Schülerzahlen. Allerdings geht die Zahl der Kinder in den Einschulungsjahrgängen nur noch leicht zurück. Um die Schulen zu erhalten und gleichzeitig eine ausreichende Lehrerversorgung gewährleisten zu können, die Voraussetzung für qualifizierte Bildungsarbeit und für individuelle Förderung ist, haben die Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 9 / DIE Grünen einen schulpolitischen Konsens vereinbart, wonach unter anderem geregelt werden soll, den Klassenfrequenzrichtwert schrittweise von derzeit 24 bis auf 22,5 abzusenken. Dem Prinzip Kurze Beine, kurze Wege weiter folgend, ist die Sicherung einer wohnungsnahen Schulversorgung im Grundschulbereich, beherrschender Aspekt des Entwurfes des 6. Schulentwicklungsplanes. Der Fortbestand und die Sicherung kleiner wohnortnaher Grundschulen angesichts der in den kommenden Jahren weiter sinkenden Schülerzahlen erfordern allerdings auch strukturelle Veränderungen. Die Stadt Mönchengladbach hat bereits in der Vergangenheit entsprechend reagiert und bis zum Einschulungsjahrgang 211/12 insgesamt 4 Grundschulverbünde errichtet. Die Vorgaben des Landes zeigen eindeutig auf, dass dieser Trend, kleine Schulen in einen Verbund zu bringen um damit ein flächendeckendes Angebot an Grundschulen zu erhalten, weiterhin anhalten wird. Siehe auch hierzu das Kapitel IV. Zwar ist es Aufgabe der Schulentwicklungsplanung den Schulraum zu sichern sowie die sächlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, aber ebenso entscheidend ist die Notwendigkeit Grundlagen für die Schaffung und Gestaltung möglichst günstiger Rahmenbedingungen zu liefern. Dadurch werden die pädagogische Leistungsfähigkeit und die Effizienz der städtischen Grundschulen gestärkt bzw. weiterhin ermöglicht. Pädagogisch leistungsfähig sind Schulen erst dann, wenn angemessene Schulgrößen und Klassenfrequenzen vorhanden sind. Die Verpflichtung zur Schulentwicklungsplanung für Gemeinden, die Schulträgeraufgaben zu erfüllen, ergibt sich aus 8 Schulgesetz NRW. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt 1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen, 3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten.

11 Seite 11 III. Grundsätzliche schulrechtliche Bestimmungen Der vorliegende Schulentwicklungsplan 6 Primarstufe basiert auf den derzeit geltenden schulrechtlichen Regelungen. Die Wesentlichen sind nachfolgend zitiert: Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen ( 81 SchG) Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, sind verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest. Sie stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Landes gebildet werden können. Die Bandbreite zur Klassenbildung liegt derzeit zwischen 18 und 3 Schüler/innen. Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt aktuell 24 Schüler/innen. Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln. Mindestgröße von Schulen ( 82 SchG) Schulen müssen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Errichtung muss sie für mindestens fünf Jahre gesichert sein; dabei gelten 28 Schüler/innen als Klasse, für Gesamtschulen und Sekundarschulen 25 Schüler/innen. Für die Fortführung gelten die aktuellen Klassenbildungswerte. Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens eine Klasse pro Jahrgang. Eine Grundschule mit mindestens zwei aufsteigenden Klassen kann fortgeführt werden, wenn den Schüler/innen der Weg zu einer anderen Grundschule mit mindestens einer Klasse pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen und, soweit erforderlich, durch zusätzliche Lehrerstellen sicher zu stellen. Grundschulverbund, Teilstandorte von Schulen ( 83 SchG) Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang sollen, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). Grundschulverbünde können auch aus Gemeinschaftsgrundschulen und Bekenntnisgrundschulen oder Weltanschauungsschulen gebildet werden. An dem bekenntnisgeprägten oder weltanschaulich geprägten Standort werden Schüler/innen nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses oder dieser Weltanschauung unterrichtet und erzogen.

12 Seite 12 IV. Ausblick auf die Eckpunkte des Entwurfs des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW mit Auswirkungen auf die Primarstufe vom Am wurde ein schulpolitischer Konsens für das Land Nordrhein-Westfalen von CDU, SPD und Bündnis 9/DIE GRÜNEN erzielt und ein Konzept zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Schulversorgung im Grundschulbereich bei rückläufigen Schülerzahlen erarbeitet. Seit dem liegt der Entwurf des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes für NRW vor. Mit dem Entwurf des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes sind für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen umfangreiche Änderungen für die Grundschullandschaft in Nordrhein-Westfalen beabsichtigt: 1. Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes Ab dem Schuljahr 213/14 soll der Klassenfrequenzrichtwert an Grundschulen von derzeit 24 in vier Schritten auf 22,5, abgesenkt werden. Ebenfalls sollen ab diesem Zeitpunkt die Klassenbildungen neu geregelt werden. Als Untergrenze sollen 15 und als Obergrenze 29 Schülerinnen und Schüler gelten. Sowohl Unterschreitungen als auch Überschreitungen sollen unzulässig sein. Einzige Ausnahmen sollen Teilstandorte von Grundschulverbünden mit jahrgangsübergreifendem Unterricht sein. Hier sollen auch die Schülerinnen und Schüler des 2. Schulbesuchsjahrgangs mit berücksichtigt werden, sodass es sowohl bei der Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts zu Klassenbildungen mit weniger als 15 Schülerinnen und Schülern kommen kann, als auch beim Wechsel in die zweite Jahrgangsstufe (3. und 4. Klasse). 2. Mindestgröße von Grundschulen Im Schulgesetz NRW ist der Grundsatz verankert, dass Schulen für einen geordneten Schulbetrieb eine erforderliche Mindestgröße haben müssen. Ab dem Schuljahr 213/14 soll für Grundschulen eine Mindestgröße von 92 Schülerinnen und Schülern gelten, damit die Schulen als eigenständige Schulen fortgeführt werden können. Die letzte Grundschule einer Gemeinde soll mit mindestens 46 Schülerinnen und Schülern bei jahrgangsübergreifendem Unterricht fortgeführt werden können, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Grundschule mit mindestens einer Klasse pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. Schulen mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern in Kommunen mit mehr als einer Grundschule sollen als Teilstandort einer anderen Grundschule geführt werden können. Unter der Voraussetzung, dass Gemeinden und Kreise Schulträgeraufgaben erfüllen, sind diese nach dem Schulgesetz NRW verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest und stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums gebildet werden können. Der Schulträger soll unter Einhaltung einer kommunalen Klassenrichtzahl über die Zahl und Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Schulen bzw. Standorte entscheiden. Über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die auf Schulebene zu bildenden Klassen an den jeweiligen Standorten einer Schule soll die Schulleitung entscheiden. Liegt ein Ungleichgewicht der Anmeldezahlen zwischen dem Hauptstandort und dem Teilstandort vor, so ist es Aufgabe der jeweiligen Schulleitung für eine ausgewogene Klassenverteilung zu sorgen.

13 Seite 13 Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen dem Schulträger rechtsverbindliche Instrumentarien an die Hand gegeben werden, damit der Schulträger seiner ihm gesetzlich auferlegten Verpflichtung nachkommen und die Schülerströme so ordnen kann, dass an den Grundschulen ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist und Eingangsklassen innerhalb der Bandbreite gebildet werden können. So sollen Grundschulen mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern als Teilstandort einer anderen Grundschule fortgeführt werden können. Für die Umsetzung soll den Schulträgern eine Frist von 5 Jahren eingeräumt werden, in der die Umwandlung der betroffenen Schulen in Teilstandorte abgeschlossen sein muss. Ab dem Schuljahr 218/19 soll diese Regelung dann uneingeschränkt gelten. 3. Kommunale Klassenrichtzahl ab dem Schuljahr 213/14 Die Zahl der sich in einer Kommune nach den auf Schulebene geltenden Regeln insgesamt ergebenden Eingangsklassen soll eine Höchstzahl nicht überschreiten dürfen. Die Berechung der kommunalen Klassenrichtzahl soll spätestens bis zum eines Jahres erfolgen, um Planungssicherheit zu erlangen. Die Bemessungsgrundlage soll die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum kommenden Schuljahr sein, die auf der Grundlage der zum Stichtag getroffenen Aufnahmeentscheidungen unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte aus den Vorjahren zu ermitteln ist. Grundlage für die spätere Beurteilung der kommunalen Klassenrichtzahl sollen die amtlichen Schuldaten für das betreffende Schuljahr sein. Es sollen folgende Regeln gelten: Um die kommunale Klassenrichtzahl zu ermitteln, wird die Zahl aller Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen aller Grundschulen einer Kommune durch 23 dividiert und mit einem Quotienten von <=15 auf die nächste Zahl aufgerundet, > 15 und <= 3 kaufmännisch gerundet, > 3 und < 6 auf die nächste ganze Zahl abgerundet, >= 6 auf die nächste ganze Zahl abgerundet und das Ergebnis um eins vermindert. Alle Klassen, die von neu eingeschulten Kindern besucht werden, gelten als Eingangsklassen. Die kommunale Klassenrichtzahl darf zwar unterschritten aber nicht überschritten werden. Die letzte Grundschule einer Kommune mit mehr als einem Standort hat die Möglichkeit, die kommunale Klassenrichtzahl bei der Klassenbildung vollständig auszuschöpfen, auch wenn damit die auf Schulebene zulässige Klassenzahl überschritten wird. Welche Konsequenzen sich ergeben, sollte die kommunale Klassenrichtzahl überschritten werden, bleibt in der Praxis abzuwarten. Konkret würde das für die Stadt Mönchengladbach bedeuten, dass bezogen auf die Anmeldungen für den Primarbereich für das Schuljahr 211/12 von einer Gesamtschülerzahl von 23 ausgehend, bei der Teilung durch 23, 99 Eingangsklassen hätten gebildet werden dürfen. Die tatsächliche Zahl der gebildeten Klassen für das laufende Schuljahr 211/12 waren 93 Klassen. Bezogen auf das Schuljahr 212/13 liegt eine Gesamtschülerzahl für den Primarbereich von derzeit 279 Schülerinnen und Schülern zu Grunde. Nach Teilung durch 23 und abgerundet auf die nächste ganze Zahl dürften insgesamt 89 Eingangsklassen gebildet werden. Tatsächlich werden an allen Grundschulen im Stadtgebiet Mönchengladbach bereits im Schuljahr 212/13 89 neue Eingangsklassen gebildet. Zur Verdeutlichung ist unter Kapitel XVIII nochmals die Entwicklung der Klassenzahlen unter Einbeziehung der vorgeschlagenen schulorganisatorischen Maßnahmen (Anpassung von Regelzügigkeiten, Bildung von Grundschulverbünden) dargestellt.

14 Seite Grundschulverbund Nach dem Entwurf des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW könnten auch Grundschulen mit weniger als 92 Schüler/innen zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen als Teilstandorte (Grundschulverbund) geführt werden, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält. Diese Regelung soll der Sicherung des Fortbestandes kleiner wohnortnaher Grundschulen dienen, die durch die rückläufigen Schülerzahlen in ihrer Existenz gefährdet sind. Generell ist fraglich, ob eine einzügige Grundschule den heutigen pädagogischen und auch schulorganisatorischen Anforderungen gerecht werden kann. Den Schulträgern sollte daher die Möglichkeit erhalten bleiben, auch Schulstandorte mit mehr als 92 Schüler/innen als Teilstandort in Grundschulverbünde zu überführen. Die bereits errichteten Grundschulverbünde zeigen, dass durch die Bildung einer einheitlichen Grundschule mit einem Lehrerkollegium, einer Schulleitung, einer Schulkonferenz und einer Schulpflegschaft, wobei an Teilstandorten auch Teilpflegschaften gebildet werden können, die Aufgaben für die Schulleitungen immer komplexer werden. Um den Anforderungen eines Grundschulverbundes gerecht zu werden, soll der Schulleitung einer Schule mit einem Teilstandtort mehr Leitungszeit und Anrechnungsstunden für die Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben etc. ab dem Schuljahr 213/14 eingeräumt werden. Waren es bisher drei Stunden mehr Leitungszeit für den Teilstandort so soll ab dem Schuljahr 213/14 die Regelung gelten, dass bei erstmaliger Gründung eines Teilstandortes 11 Stunden, im folgenden Schuljahr 9 Stunden und ab dem darauf folgenden Schuljahr 7 Stunden zusätzliche Leitungszeit zugestanden werden. Ab dem Schuljahr 213/14 sollen Teilstandorte eine Mindestgröße von 46 Schülerinnen und Schülern aufweisen. Mit weniger Schülerinnen und Schülern soll der Teilstandort nicht aufrecht erhalten werden können. Seit der Auflage des letzten Schulentwicklungsplanes im Januar 27, hat der Schulträger Stadt Mönchengladbach insgesamt 5 Grundschulverbünde neu gegründet. Ein Grundschulverbund wurde inzwischen wieder aufgehoben, da nicht genügend Anmeldungen für die Aufrechterhaltung des Teilstandortes vorlagen. Ein positiver Effekt von Grundschulverbünden besteht dann, dass hier die Leitungsstellen leichter besetzt werden können, als in kleinen Systemen.

15 Seite 15 V. Entwicklung der Schulsysteme Die Entwicklung der Zahl der Schulsysteme im Primarbereich stellt sich seit dem Schuljahr 26/27 wie folgt dar: Schuljahr GGS KGS EGS GS- Montessori Summe Verbund GS 26/ / / / / / Erläuterungen zu den Veränderungen: Schuljahr 28/9: Errichtung der Grundschulverbünde KGS Will Sommer / KGS Broich und GGS Heyden / KGS Am Schmölderpark Schuljahr 21/11 Endgültige Auflösung der KGS Franziskusschule Schuljahr 211/12 Auflösung des Grundschulverbundes GGS Heyden durch endgültige Auflösung des Teilstandortes Am Schmölderpark Errichtung der Grunschulverbünde KGS Bettrath-Hoven / KGS Damm, GGS Windberg / GGS Am Ringerberg und GGS Regentenstraße / GGS Alsstraße Die KGS Waldhausener Höhe ist mit Ablauf des Schuljahres 211/12 vollständig aufgelöst.

16 Seite 16 VI. Übersicht über durchgeführte schulorganisatorische Maßnahmen einschließlich Schulbaumaßnahmen seit Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes 5 Primarstufe am 13. Juni 27 Die nachfolgende Aufstellung zeigt welche schulorganisatorischen Maßnahmen seit dem Schuljahr 27/8 durchgeführt worden sind. Planungsbereich/Schulen Rheindahlen Planungsbereich 1.1 (GGS Rheindahlen / KGS Will-Sommer) Planungsbereich 1.2 (KGS Broich) Planungsbereich 1.5 (KGS Holt) Hardt Planungsbereich 2.2 (KGS Venn) Stadtmitte Planungsbereich 3.1 (GGS Am Ringerberg/ GGS Windberg/ KGS Annaschule/) Planungsbereich 3.2 (GGS Alsstraße/ GGS Regentenstraße/ KGS Untereicken) Schulorganisatorische Maßnahme Zum Beginn des Schuljahres 28/9 wurde auf Grund der räumlichen Situation die Aufnahmekapazität der GGS Rheindahlen auf 2 Züge begrenzt. Die KGS Broich wurde zum Beginn des Schuljahres 28/9 in einen Grundschulverbund mit der KGS Will-Sommer eingebracht. Zum Beginn des Schuljahres 28/9 wurde auf Grund der räumlichen Situation die Aufnahmekapazität der KGS Holt auf 3 Züge begrenzt. Zum Beginn des Schuljahres 28/9 wurde auf Grund der räumlichen Situation die Aufnahmekapazität der KGS Venn auf 3 Züge begrenzt. Auf Grund der Schülerzahlentwicklung wurde die GGS Am Ringerberg mit Beginn des Schuljahres 211/12 als Teilstandort in einen Grundschulverbund mit der GGS Windberg eingebracht. Zum Beginn des Schuljahres 28/9 wurde die Aufnahmekapazität der GGS Regentenstraße auf 2 Züge begrenzt. Auf Grund der Schülerzahlentwicklung wurde die GGS Alsstraße mit Beginn des Schuljahres 211/12 als Teilstandort in einen Grundschulverbund mit der GGS Regentenstraße eingebracht. Bemerkungen Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen. Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen. Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen. Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen. Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen.

17 Seite 17 Planungsbereich 3.3 (GGS Carl-Sonnenschein/ KGS Anton-Heinen/ KGS Waldhausener Höhe) Planungsbereich 3.4 (GGS Franz-Wamich) Planungsbereich 3.5 (KGS Ohler) Neuwerk Planungsbereich 5.1 (GGS Neuwerk/ KGS Damm) Rheydt-West/Rheydt-Mitte Planungsbereich 6.1 (GGS Hermann-Gmeiner/ KGS Am Schmölderpark) Planungsbereich 7.1 (EGS Pahlkestraße/ KGS Nordstraße/ KGS Waisenhausstraße) Planungsbereich 7.2 (GGS Erich-Kästner/ KGS Franziskusschule) Planungsbereich 7.4 (GGS Mülfort-Dohr) Planungsbereich 7.5 (GGS Steinsstraße) Mit Beginn des Schuljahres 27/8 wurde Regelzügigkeit der KGS Anton-Heinen wieder auf 2 festgesetzt. Auf Grund der Schülerzahlentwicklung wurde die KGS Waldhausener Höhe mit Beginn des Schuljahres 21/11 auslaufend aufgelöst Zum Beginn des Schuljahres 28/9 wurde die Aufnahmekapazität der GGS Franz- Wamich auf 2 Züge begrenzt. Es wurden keine schulorganisatorischen Maßnahmen vorgeschlagen. Die KGS Damm wurde zum Beginn des Schuljahres 211/12 als Teilstandort in einen Grundschulverbund mit der KGS Bettrath-Hoven eingebracht Die KGS Am Schmölderpark zum Beginn des Schuljahres 28/9 als Teilstandort in einen Grundschulverbund mit der GGS Heyden eingebracht. Zum Beginn des Schuljahres 29/1 wurde der Teilstandort auf Grund der Schülerzahlentwicklung auslaufend aufgelöst. Zum Beginn des Schuljahres 28/9 wurde auf Grund der räumlichen Situation die Aufnahmekapazität der KGS Waisenhausstraße auf 3 Züge begrenzt. Die KGS Franziskusschule wurde zum Beginn des Schuljahres 27/8 auslaufend aufgelöst. Gleichzeitig wurde die Aufnahmekapazität der GGS Erich- Kästner durch Anpassung der Regelzügigkeit auf 4 erhöht. Zum Beginn des Schuljahres 28/9 wurde die Aufnahmekapazität der GGS Mülfort-Dohr auf 3 Züge begrenzt. Zum Beginn des Schuljahres 28/9 wurde die Aufnahmekapazität der GGS Steinsstraße auf 3 Züge begrenzt. Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen. Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen. Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen. Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen. Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen. Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen.

18 Seite 18 Giesenkirchen Planungsbereich 9.1 (GGS Friesenstraße KGS Giesenkirchen) Wickrath Planungsbereich 1.1 (GGS Beckrath) Zum Beginn des Schuljahres 28/9 wurde die Aufnahmekapazität der GGS Friesenstraße und der KGS Giesenkirchen auf 2 Züge begrenzt. Zum Beginn des Schuljahres 28/9 wurde die Aufnahmekapazität der GGS Beckrath auf 2 Züge begrenzt. Montessori-Grundschule Zum Beginn des Schuljahres 27/8 wurde die Verlagerung der Montessori-Grundschule zum Standort Geroweiher und die Verlagerung der KGS Anton- Heinen zum Standort Bleichstraße beschlossen. Ebenso wurde die Errichtung eines Erweiterungsbaus am Standort Geroweiher beschlossen. Der Erweiterungsbau wurde zum Schuljahresbeginn 29/1 fertig gestellt. Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen. Die Maßnahme wurde im SEP 5 Primarstufe vorgeschlagen.

19 Seite 19 VII. Raumversorgung Ausgehend von den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung MSW vom , zuletzt geändert durch Runderlass des MSW vom ) ergibt sich abhängig von der Größe einer Grundschule ein entsprechender Raumbedarf. Die Größe einer Grundschule wird in Zügen gemessen, also mit der Anzahl von Parallelklassen pro Jahrgang. Raumbereich/Größe Anzahl der Räume 1 Zug 2 Züge 3 Züge 4 Züge Unterrichtsraum (6 m²) Mehrzweckraum (6 m²) Summe Diese Aufstellung zeigt, dass Mehrzweckräume nach dem Raumprogramm für Grundschulen vorgeschrieben sind. Sie sind pädagogisch erforderlich, um den Richtlinien für die Grundschularbeit entsprechen zu können. Darüber hinaus erfordern alle Integrationsmaßnahmen an Grundschulen (Gemeinsamer Unterricht von Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, muttersprachlicher Unterricht) und die Betreuungsangebote einen erhöhten Raumbedarf. Dennoch muss aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Mönchengladbach die konkrete Maßnahmenplanung primär die Zielsetzung haben, dass für jede Klasse ein Unterrichtsraum zur Verfügung steht. Die Versorgung mit Mehrzweckräumen kann insofern nicht allerorts sichergestellt werden. Darüber ergibt sich durch den offenen Ganztagsbetrieb ein erhöhter Raumbedarf an den Schulen. So wurden im Zuge der Einrichtung von OGS entweder neue Betreuungsräume gebaut bzw. bestehende Mehrzweckräume entsprechend umgewidmet.

20 Seite 2 VIII. Sprachstandserhebung Die Untere Staatliche Schulaufsichtsbehörde stellt bereits zwei Jahre vor der Einschulung zum ersten Mal den Sprachstand der Kinder fest und beurteilt, ob die Sprachentwicklung altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Kinder, die einen Sprachförderbedarf aufweisen, sind, sofern sie nicht eine Kindertagesstätte besuchen und dort sprachlich gefördert werden, verpflichtet, an einem vorschulischen Sprachförderkurs teilzunehmen. Seit 27 wird erhoben, bei wie vielen der einzuschulenden Kinder ein sprachlicher Förderbedarf festgestellt wurde. Die Statistik ist nachfolgend dargestellt. Sprachstandsfeststellungsverfahren Jahr Anzahl der getesteten Kinder Anzahl der Kinder, bei denen kein zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt wurde Anzahl der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf Antei der Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf offene Entscheidung % % % % % 8 Ab dem Jahr 28 ist zu erkennen, dass der prozentuale Anteil der zu fördernden Kinder konstant bei 27 % liegt.

21 Seite 21 IX. Gemeinsamer Unterricht Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention im März 29 haben sich alle Bundesländer dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Schulsystem zu verschaffen. Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, an einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht teilnehmen zu können. So soll allen Kindern die gleichen Bildungschancen eingeräumt und inklusive Beschulung im Regelschulbetrieb etabliert werden. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der unteren staatlichen Schulaufsichtsbehörde und des Schulträgers Stadt Mönchengladbach wurde einberufen, deren Arbeitsauftrag es ist, praktikable und pragmatische Handlungsansätze zu entwickeln, die dazu geeignet sind, inklusive Schulungsangebote zu erarbeiten und in die Fläche zu bringen. Schon seit einigen Jahren beschäftigt sich die Stadt Mönchengladbach damit ein breites Angebot für eine inklusive Beschulung zu schaffen. Bereits jetzt findet inklusive Beschulung im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts (GU) statt, wobei die Zahl der Kinder die inklusiv beschult werden in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Waren es im Schuljahr 23/4 noch 21 Kinder die in der Primarstufe an einem gemeinsamen Unterricht teilnahmen, so sind es im laufenden Schuljahr bereits 223 Kinder. In der Primarstufe bieten inzwischen 12 Schulen gemeinsamen Unterricht an. Trotz dieser positiven Entwicklung, wird jedoch der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen mit teilweise unterschiedlichen Förderschwerpunkten, wie Lernen, Sprache, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung beschult. Im abgelaufenen Schuljahr 21/11 waren dies 171 Schülerinnen und Schüler. In Mönchengladbach gibt es derzeit 11 Förderschulen von denen sich 8 in städtischer Trägerschaft befinden. Die städtischen Förderschulen sind die Förderschule Hehnerholt, die Anne-Frank- Förderschule, die Förderschule Rheydt, die Förderschule Wiedemannstraße, die Förderschule Dahlener Straße, die Förderschule Hardt, die Peter-Ustinov-Schule sowie die James Krüss Schule. Die Schulen in nichtstädtischer Trägerschaft sind die Paul-Moor-Schule, die Karl-Barthold- Schule und die LVR-Förderschule Mönchengladbach. Da im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf das individuelle Recht auf gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem haben, erfordert dies einen Gestaltungsprozess, der von den bestehenden Regelungen und den vorhandenen Strukturen und Ressourcen ausgeht und diese auf der Grundlage eines Inklusionsplans weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang kann es u. a. erforderlich werden, Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch bauliche Maßnahmen den Zugang zu Schulgebäuden, in denen allgemeinbildende Schulen untergebracht sind, zu ermöglichen oder zumindest zu erleichtern. Da jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine konkreten Maßnahmen benannt werden können, wurde vorsorglich für das Haushaltsjahr 212 die Erhöhung des allgemeinen Ansatzes Kleinere Baumaßnahmen pauschal um 1. beantragt, aber nicht berücksichtigt.

22 Seite 22 Im lfd. Schuljahr 211/12 werden an den Grundschulen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichtes insgesamt 223 Kinder mit folgenden unterschiedlichen Förderschwerpunkten beschult: Erziehungshilfe 45 Geistigbehinderte 1 Körperbehinderte 13 Lernbehinderte 81 Sprachbehinderte 79 Schwerhörige 2 Stand: April 212 Sehbehinderte 2 Die Kinder, die im Gemeinsamen Unterricht beschult werden, verteilen sich auf folgende Schulen: GGS Im Burgbongert 17 GGS Carl-Sonnenschein 28 GGS Heyden 21 GGS Mülfort-Dohr 18 GGS Neuwerk 25 GGS Schulstraße 19 GGS Wickrath 12 KGS Holt 32 KGS Untereicken 23 Montessori-Grundschule 15 GGS Franz-Wamich 3 GGS Erich Kästner 5 GGS Steinstraße 4 GGS Windberg Teilstandort Am Ringerberg Summe 223 Eine verlässliche Aussage darüber, in welchem Umfang im Schuljahr 212/13 Kinder an Grundschulen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichtes beschult werden, kann nach Angaben der Unteren Staatlichen Schulaufsicht erst zum Ende des laufenden Schuljahres getroffen werden, da erst zu diesem Zeitpunkt der Großteil der eingeleiteten Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes abgeschlossen ist. 1

23 Seite 23 X. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund* * Begriffsdefinition: Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn - wenn ein Kind nicht in Deutschland geboren wurde und vor der Einschulung oder während oder nach der Grundschulzeit zugezogen ist oder - ein oder beide Elternteile nicht in Deutschland geboren sind oder - die in der Familie überwiegend gesprochene Verkehrssprache nicht Deutsch ist. Die im Folgenden aufbereiteten Zahlen werden durch die Schulen selbst erhoben und ohne Zutun des Schulträgers im Rahmen der Erstellung der amtlichen Schulstatistik an das Land gemeldet. Sie werden dann in der amtlichen Schulstatistik veröffentlicht. Genauere Zahlen (z. B. über die Anteile in den Jahrgangsstufen) werden nicht veröffentlicht. Der Schulträger kann nicht beurteilen, ob sie dem Land vorliegen. Nachfolgend ist die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in den einzelnen Grundschulen und in den Planungsbezirken dargestellt: Stadtbezirk Nord Planungsbezirk Hardt Schule Schülerzahl Aussiedler/Ausländer Quote GGS Hardt ,3 % KGS Venn ,4 % Summe: , % Planungsbezirk Stadtmitte Schule Schülerzahl Aussiedler/Ausländer Quote GGS Carl-Sonnenschein ,2 % GGS Franz-Wamich ,5 % GGS Regentenstraße (incl. Teilstandort Alsstraße) GGS Windberg (incl. Teilstandort Am Ringerberg) ,7 % ,3 % KGS Annaschule ,3 % KGS Anton-Heinen ,7 % KGS Ohler ,4 % KGS Untereicken ,3 % KGS Waldhausener Höhe ,8 % Summe: , %

24 Seite 24 Stadtbezirk Ost Planungsbezirk Volksgarten Schule Schülerzahl Aussiedler/Ausländer Quote GGS Pesch , % GGS Schulstraße ,8 % KGS Zeppelinstraße ,8 % Summe: ,8 % Planungsbezirk Neuwerk Schule Schülerzahl Aussiedler/Ausländer Quote GGS Neuwerk ,6 % KGS Bettrath-Hoven (incl. Teilstandort Damm) ,4 % KGS Uedding ,5 % Summe: ,7 % Planungsbezirk Giesenkirchen Schule Schülerzahl Aussiedler/Ausländer Quote GGS Friesenstraße , % KGS Giesenkirchen ,7 % KGS Meerkamp ,1 % Summe: ,2 % Stadtbezirk Süd Planungsbezirk Rheydt-West Schule Schülerzahl Aussiedler/Ausländer Quote GGS Hermann-Gmeiner ,8 % GGS Hockstein ,3 % KGS Nordstraße ,8 % Summe: ,7 %

25 Seite 25 Planungsbezirk Rheydt-Mitte Schule Schülerzahl Aussiedler/Ausländer Quote GGS Erich-Kästner , % GGS Heyden ,5 % GGS Mülfort-Dohr ,7 % GGS Steinsstraße ,4 % KGS Waisenhausstraße ,2 % EGS Pahlkestraße ,6 % Summe: ,6 % Planungsbezirk Odenkirchen Schule Schülerzahl Aussiedler/Ausländer Quote GGS Astrid-Lindgren ,9 % GGS Schule Im Burgbongert ,9 % KGS Bell ,7 % Summe: ,1 % Stadtbezirk West Planungsbezirk Rheindahlen Schule Schülerzahl Aussiedler/Ausländer Quote GGS Rheindahlen ,6 % KGS Günhoven ,9 % KGS Hehn ,5 % KGS Holt ,6 % KGS Will-Sommer (incl. Teilstandort Broich) , % Summe: ,5 %

26 Seite 26 Planungsbezirk Wickrath Schule Schülerzahl Aussiedler/Ausländer Quote GGS Beckrath ,4 % GGS Wickrath ,3 % Summe: ,1 % Schule Schülerzahl Aussiedler/Ausländer Quote Montessori-Grundschule ,7% Summe: ,7 % Gesamtstadt Schülerzahl Aussiedler/Ausländer Quote Summe: ,7 %

27 Seite 27 XI. Religionszugehörigkeit im laufenden Schuljahr 211/12 Stadtbezirk Nord Planungsbezirk Hardt Schule Schüler gesamt Katholisch Evangelisch Islamisch Andere Ohne GGS Hardt ,35% 16,59% 3,32%,95% 12,8% KGS Venn 269 6,22% 19,7% 5,95%,37% 13,75% Summe: 48 63,29% 18,15% 4,64%,66% 13,28% Planungsbezirk Stadtmitte Schule Schüler gesamt Katholisch Evangelisch Islamisch Andere Ohne GGS Carl-Sonnenschein ,19% 12,6% 43,22% 2,2% 4,52% GGS Franz-Wamich ,81% 1,81% 39,86% 6,8% 7,43% GGS Regentenstraße (incl. Teilstandort Alsstraße) 27 26,3% 5,19% 5,% 4,7% 14,44% GGS Windberg (incl. Teilstandort Am Ringerberg) ,45% 18,62% 16,32% 4,14% 17,47% KGS Annaschule ,29% 16,53% 4,66% 2,12% 14,41% KGS Anton-Heinen 15 34,67% 12,% 2,% 8,67% 24,67% KGS Ohler 21 42,68% 17,63% 18,1% 3,8% 17,62% KGS Untereicken ,7% 9,52% 21,43% 8,34% 23,2% KGS Waldhausener Höhe 36 69,44% 8,33% 5,56% 2,78% 13,89% Summe ,39% 12,3% 24,35% 4,66% 15,27%

28 Seite 28 Stadtbezirk Ost Planungsbezirk Volksgarten Schule Schüler gesamt Katholisch Evangelisch Islamisch Andere Ohne GGS Pesch ,87% 1,19% 31,2% 6,94% 18,98% GGS Schulstraße ,8% 11,76% 27,84% 8,62% 15,69% KGS Zeppelinstraße 228 6,53% 7,89% 14,47% 3,95% 13,16% Summe: ,16% 9,95% 24,44% 6,5% 15,94% Planungsbezirk Neuwerk Schule Schüler gesamt Katholisch Evangelisch Islamisch Andere Ohne GGS Neuwerk 23 51,72% 13,79% 14,29% 1,18% 18,72% KGS Bettrath-Hoven (incl. Teilstandort Damm) ,27% 13,17% 3,8%,84% 1,64% KGS Uedding ,8% 14,97% 8,98% 1,2% 16,77% Summe: 727 6,69% 13,98% 8,78% 1,7% 15,38% Planungsbezirk Giesenkirchen Schule Schüler gesamt Katholisch Evangelisch Islamisch Andere Ohne GGS Friesenstraße ,51% 14,5% 22,14%,76% 19,8% KGS Giesenkirchen ,54% 8,33% 2,78% 1,85% 12,5% KGS Meerkamp ,9% 15,34% 5,82% 1,59% 15,34% Summe: ,98% 12,72% 1,25% 1,4% 15,64%

29 Seite 29 Stadtbezirk Süd Planungsbezirk Rheydt-West Schule Schüler gesamt Katholisch Evangelisch Islamisch Andere Ohne GGS Hermann-Gmeiner ,87% 18,44% 22,48% 5,29% 19,2% GGS Hockstein 23 46,9% 25,65% 11,74% 1,74% 14,78% KGS Nordstraße ,57% 1,98% 28,32% 4,4% 19,8% Summe: 75 39,51% 18,35% 2,85% 3,69% 17,63% Planungsbezirk Rheydt-Mitte Schule Schüler gesamt Katholisch Evangelisch Islamisch Andere Ohne GGS Erich-Kästner ,9% 14,22% 36,21% 7,32% 1,34% GGS Heyden ,45% 19,38% 28,37% 6,58% 6,23% GGS Mülfort-Dohr 19 54,21% 7,37% 31,5% 2,63% 4,74% GGS Steinsstraße 25 39,6% 2,% 23,6% 4,8% 12,% KGS Waisenhausstraße ,9% 8,4% 45,98% 8,68% 7,4% EGS Pahlkestraße ,94% 14,39% 37,5% 7,2% 19,42% Summe: ,17% 13,9% 33,71% 6,21% 1,2% Planungsbezirk Odenkirchen Schule Schüler gesamt Katholisch Evangelisch Islamisch Andere Ohne GGS Astrid-Lindgren ,7% 26,5% 21,2% 1,6% 9,54% GGS Schule Im Burgbongert 22 47,27% 23,18% 11,82% 3,17% 14,55% KGS Bell 18 58,33% 13,33% 1,56% 3,89% 13,89% Summe: ,1% 21,% 14,52% 2,71% 12,66%

30 Seite 3 Stadtbezirk West Planungsbezirk Rheindahlen Schule Schüler gesamt Katholisch Evangelisch Islamisch Andere Ohne GGS Rheindahlen 93 46,24% 9,68% 18,28% 4,3% 21,51% KGS Günhoven ,84% 19,53% 1,56% 2,34% 13,28% KGS Hehn ,73% 12,59% 1,4% 2,1% 11,19% KGS Holt 228 5,% 8,77% 2,18% 7,2% 14,4% KGS Will-Sommer (incl. Teilstandort Broich) 31 64,19% 2,% 3,87%,64% 1,32% Summe: 92 59,6% 14,11% 9,6% 3,28% 14,7% Planungsbezirk Wickrath Schule Schüler gesamt Katholisch Evangelisch Islamisch Andere Ohne GGS Beckrath ,38% 31,29% 2,38%, 13,95% GGS Wickrath ,49% 26,87% 7,76% 14,93% 8,96% Summe: ,94% 29,8% 5,7% 7,47% 11,46% Schule Schüler gesamt Katholisch Evangelisch Islamisch Andere Ohne Montessori-Grundschule ,54% 16,59% 8,3% 4,58% 25,98% Summe: ,54% 16,59% 8,3% 4,58% 25,98% Gesamtstadt Schule Schüler gesamt Katholisch Evangelisch Islamisch Andere Ohne Summe: ,78% 16,67% 14,5% 3,79% 15,26%

31 Seite 31 XII. Offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich und schulische Betreuungsmaßnahmen Die Gesamtverantwortung für offene Ganztagsschulen im Primarbereich obliegt dem Schulträger im Rahmen einer gemeinsamen Schulentwicklung- und Jugendhilfeplanung. Die Kooperation der Schulen mit Partnern aus Kinder- und Jugendhilfe, Kultur und Sport ist eine zentrale Aufgabe der Offenen Ganztagsschule : Land, Kommunen und freie Träger sorgen gemeinsam für eine verlässliche und anspruchsvolle Qualitätsentwicklung. Die freien Träger, die mit den Schulen in Mönchengladbach kooperieren sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Verein zur Bildungsförderung (VzB), das Zentrum für Körperbehinderte und einige Elternfördervereine. Das Ziel allen Kindern die einen Betreuungsplatz benötigen, diesen auch zur Verfügung zu stellen wurde inzwischen fast erreicht. Leider fehlt bei der einen oder anderen Schule im Innenstadtbereich der nötige Raum in den Schulen bzw. im Umfeld der Schulen um auch hier der vorhandenen Nachfrage zu entsprechen. Insgesamt bleibt aber festzuhalten, dass nur noch an wenigen Standorten das Angebot an OGS- Plätzen nachgebessert werden muss, da noch ein erhöhter Nachfragebedarf besteht. Im laufenden Schuljahr 211/212 werden an 29 Grundschulen 1664 Kinder im offenen Ganztag betreut und gefördert. Damit wird eine Versorgungsquote von rd. 17,8 Prozent der Grundschülerinnen und Grundschüler erreicht. Für das Schuljahr 212/13 wurden bisher zwei weitere OGS- Gruppen mit insgesamt 5 neuen Plätzen eingerichtet. Nachfolgend die Angebote der Grundschulen im Rahmen des offenen Ganztags und der anderen Form der Betreuung für das laufende Schuljahr 211/12 zusammenfassend dargestellt:

32 Seite 32 Schulen EGS Pahlkestraße GGS Beckrath GGS Carl- Sonnenschein GGS Erich-Kästner GGS Franz-Wamich GGS Hardt 5 57 GGS Hermann- Gmeiner GGS Heyden GGS im Burgbongert GGS Mülfort-Dohr GGS Neuwerk GGS Pesch 5 51 GGS Regentenstraße Teilstandort Alsstraße GGS Rheindahlen GGS Steinsstraße GGS Wickrath GGS Windberg Teilstandort Am Ringerberg KGS Bettrath-Hoven Teilstandort Damm Platzzahl S O L L OGS im Primarbereich (Stand: Oktober 211) Teilnehmer I S T davon mit sonderpädagogischem Förderbedarf Warteliste davon in anderer Betreuung KGS Holt KGS Meerkamp KGS Ohler KGS Uedding 5 48 KGS Untereicken KGS Venn KGS Waisenhausstraße KGS Will-Sommer- Schule Teilstandort Broich Montessori- Balderichstr Montessori- Gertraudenstr Gesamt GS:

33 Seite 33 Neben dem offenen Ganztagsangebot gibt es auch weiterhin alternative Angebote in den Primarschulen. So sind Angebote schulischer Betreuungsmaßnahmen aus den Programmen Schule von acht bis eins und Andere Form der Betreuung wesentliche Bestandteile des gesamtstädtischen Betreuungsangebotes für Grundschulkinder. Im laufenden Schuljahr 211/212 werden 598 Grundschülerinnen und Grundschüler in der schulischen Betreuungsmaßnahme Schule von acht bis eins betreut. Diese Betreuungsmaßnahmen an Schulen werden durch das Land NRW mit finanziellen Mitteln gefördert. Daneben werden im laufenden Schuljahr 211/ Grundschülerinnen und Grundschüler in einer anderen Form der Betreuung gefördert. So fördert das Land NRW ab dem kommenden Schuljahr 212/13 an 25 offenen Ganztagsgrundschulen andere Betreuungsformen für Kinder, deren Betreuungsbedarf sich unterhalb der verpflichtenden zeitlichen Vorgaben für die offene Ganztagsschule bewegt. Hierzu erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule in Grundschulen eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 5.5 Euro, in Förderschulen von 6.5 Euro. Mit der Pauschale ist kein Anspruch einer offenen Ganztagsschule auf Zuweisung in voller Höhe verbunden. Der Schulträger kann die Pauschale je nach den in den Schulen bestehenden Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangebote flexibel verteilen. Er soll im Rahmen der ihm zugewiesenen Mittel sicherstellen, dass Schulen, die eine Betreuung aus den Programmen Schule von acht bis eins oder Silentien anboten, diese auch im Rahmen der Betreuungspauschale anbieten können. Viele Eltern haben auch weiterhin den Wunsch, ihre Kinder in einer alternativen und damit flexibleren Form betreuen zu lassen als dies an einer offenen Ganztagsgrundschule rechtlich möglich ist. Orientiert an ihren Bedarfen und den Bedarfen ihres Kindes können die Eltern zwischen einem qualifizierten Betreuungs- und Förderungsangebot im Rahmen der offenen Ganztagsschule oder einer anderen Betreuungsform wählen. Im Rahmen dieses Schulentwicklungsplanes werden die aktuellen Daten über die Angebote der Grundschulen im Rahmen des offenen Ganztags und der schulischen Betreuungsmaßnahmen für jede einzelne Schule in den einzelnen Planungsbereichen und darüber hinaus auf Stadtbezirksebene gebündelt dargestellt. Nachfolgend sind die aktuell vorliegenden Daten (Stand: ) über die Angebote der Grundschulen im Rahmen des offenen Ganztags und der anderen Form der Betreuung für das Schuljahr 212/13 zusammenfassend dargestellt. Hierbei handelt es sich jedoch um keine abschließende Aufstellung, so dass sich insbesondere die Anzahl der Kinder, die nicht in den offenen Ganztag aufgenommen werden können, verändern kann.

34 Seite 34 ANMELDUNGEN OFFENE GANZTAGSSCHULE (OGS) - Stand: ANDERE FORMEN DER BETREUUNG AN OGS Platzzahl S O L L Neuanmeldungen/ Interessensbekundungen Bestands kinder Anmeldungen insgesamt Anzahl beabsichtigte Aufnahme Anzahl verbleibende Nichtaufnahme Anmeldungen insgesamt EGS Pahlkestraße GGS Beckrath GGS Carl-Sonnenschein GGS Erich-Kästner GGS Franz-Wamich GGS Hardt GGS Hermann-Gmeiner keine Betreuung GGS Heyden GGS Im Burgbongert GGS Mülfort-Dohr k.a. GGS Neuwerk GGS Pesch GGS Regentenstraße Teilstandort Alsstraße GGS Rheindahlen keine Betreuung GGS Steinsstraße GGS Wickrath keine Betreuung GGS Windberg Teilstandort Am Ringerberg KGS Bettrath-Hoven Teilstandort Damm - 37 KGS Holt KGS Meerkamp KGS Ohler KGS Uedding KGS Untereicken KGS Venn KGS Waisenhausstraße KGS Will-Sommer-Schule Teilstandort Broich - 28 Montessori-Balderichstr Montessori-Gertraudenstr Gesamt GS: FÖS Wiedemannstraße Insgesamt:

35 Seite 35 XIII. Demographische Entwicklung in der Stadt Mönchengladbach Die InWIS Forschung & Beratung GmbH hat eine Bevölkerungsprognose (Stand: 211) für den Zeitraum 29 bis 225 erstellt, die vom Fachbereich Stadtentwicklung und Planung zur Verfügung gestellt wurde. Hiernach soll sich die Bevölkerung der Stadt Mönchengladbach, ausgehend vom Jahr 211 bis zum Jahr 225 um rd. 7,3v.H. (absolut rd. 19. Einwohner/innen) reduzieren. Der bis zum Jahr 225 prognostizierte Rückgang in der Altersgruppe 6 bis unter 1 Jahre soll sich, bezogen auf das Ausgangsjahr 211, auf rd. 5,7 v.h. belaufen. Die gesamtstädtische Entwicklung in dieser Altersgruppe ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt: Altersgruppe 6 bis unter 1 Jahre gesamtstädtisch Quelle: InWIS Forschung & Beratung GmbH 21 Die vorstehende Bevölkerungsprognose der InWIS Forschung & Beratung GmbH basiert auf Modellrechnungen und berücksichtigt unterschiedliche Einflussfaktoren (z. B. Wanderungsbewegungen) und ist deshalb nicht mit der nachfolgend dargestellten Schülerzahlprognose, die aus den tatsächlichen Geburtenquoten abgeleitet ist, vergleichbar.

36 Seite 36 Bevölkerungsstruktur der Gesamtstadt Mönchengladbach Merkmal Bevölkerung a. O. d. Hauptwohnung männlich weiblich bis unter 3 Jahre bis unter 6 Jahre bis unter 1 Jahre bis unter 16 Jahre bis unter 2 Jahre bis unter 35 Jahre bis unter 5 Jahre bis unter 6 Jahre bis unter 65 Jahre bis unter 7 Jahre bis unter 8 Jahre bis unter 9 Jahre Jahre und älter Ausländer männlich weiblich bis unter 3 Jahre bis unter 6 Jahre bis unter 1 Jahre bis unter 16 Jahre bis unter 2 Jahre bis unter 35 Jahre bis unter 5 Jahre bis unter 6 Jahre bis unter 65 Jahre bis unter 7 Jahre bis unter 8 Jahre bis unter 9 Jahre Jahre und älter Ausländeranteil in % 1,4 1,3 1,3 1,5 1,5 Ausgewählte Staatsangehörigkeit (1) - Türkei EU-Ausländer darunter - Griechenland Italien Portugal Spanien Außereuropäisches Ausland sonstige Staatsangehörigkeiten staatenlos ungeklärt unbekannt 1 2 7

37 Seite 37 XIV. Gesamtstädtische Schülerzahlentwicklung und Prognosen im Primarbereich Als Folge der rückläufigen Geburtenentwicklung sank ab 197 die Zahl der Einschulungen. Nachdem im Jahr 1979 der Tiefpunkt mit Erstklässlern erreicht war, nahm die Zahl der Einschulungen in den folgenden Jahren wieder zu. Zum Ende der neunziger Jahre hatte die Zahl der Einschulungen mit mehr als 3.2 Erstklässlern die Höchstzahl vor dem sich abzeichnenden Geburtenrückgang erreicht. Während zum Schuljahr 2/1 mit 3.54 Kindern die Zahl der Einschulungen noch über 3. lag, sank die Zahl der Erstklässler ab dem Schuljahr 21/2 mit 2.97 Einschulungen erstmalig seit dem Jahr 1994 wieder auf weniger als 3. ab. Wenn auch noch in den beiden Jahren 22/3 und 23/4 wieder ein Anstieg zu verzeichnen war, hat die Zahl der Einschulungen mit dem Schuljahr 21/11 mit Kindern ihren vorläufigen Tiefpunkt erreicht. Im laufenden Schuljahr 211/12 wurden Kinder eingeschult. Nach dem aktuellen Einwohnerbestand (Stand: ) stehen im Schuljahr 212/ Kinder zur Einschulung an. Im weiteren Verlauf wird die Zahl der einzuschulenden Kinder dann in den Schuljahren 213/14 und 214/15 nochmals geringfügig auf bzw erhöhen. Bis zum Ende des Prognosezeitraums im Jahr 217 wird sich die Zahl der einzuschulenden Kinder konstant leicht auf 2.5 verringern. Die Schülerzahlentwicklung der 1. Jahrgangsstufe ist in der folgenden Grafik dargestellt: Schülerzahlentwicklung 1. Jahrgangsstufe / 7 2 7/ /9 2 9 /1 2 1 / / / / / / / / 18

38 Seite 38 Die Entwicklung der Gesamtschülerzahl in der Primarstufe ist seit dem Schuljahr 26/7 kontinuierlich rückläufig. Bis zum Schuljahr 211/12 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler um 11,7 v.h. (absolut 1.26) zurückgegangen. Diese Zahlen geben die amtlichen Daten der Schulstatistik wieder. Die Prognose der Schülerzahl der kommenden Jahre basiert auf den Daten des Fachbereichs Schule und Sport, die im Rahmen dieser Schulentwicklungsplanung erhoben wurden. Hiernach wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe, wenn auch nur verhalten, über den mittelfristigen Planungszeitraum kontinuierlich weiter sinken. Die Schülerzahlentwicklung in der Primarstufe ist in der folgenden Grafik dargestellt: Schülerzahlentwicklung Primarstufe / 7 2 7/ 8 2 8/ 9 2 9/ / / / / / / / / 18

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