Stadtverordnete im Rat der Stadt Dinslaken
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- Hildegard Neumann
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1 05/ :34 FAX Stadt Dinslaken iloool/0006 Helga Franzkowiak Katharinenstraße Dinslaken sandwitch(a>oniinehome.de Stadtverordnete im Rat der Stadt Dinslaken An den Bürgermeister der Stadt Dinslaken Herrn Dr. Michael Heidinger Platz d'agen Dinslaken Dinslaken, den Fraktionen CDU, SPD, ubv, B90/Die Grünen, FDP, Offensive Dinslaken, Die Linke, Stadtverordnete Herrn Remzi Ugur, Herrn Gerald Schädlich, Herrn Rüdiger Schulte- Braucks zur Kenntnis Antrag gem. 3 und 15 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dinslaken Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Heidinger, hiermit beantrage ich, folgende Punkte in die Stellungnahme der Stadt Dinslaken zum Entwurf des neuen LEP NRW aufzunehmen. I. zu den Erläuterungen zu Nr des LEP: Die beiden letzten Sätze im dritten Absatz: Die oberirdischen Einrichtungen zur Gewinnung oder Förderung unkonventionellen Erdgases lösen in der Regel keinen raumordnerischen Handlungsbedarf aus. Daher bedarf es keiner Festlegungen in den Regionalplänen" sind zu streichen. Begründung: Einrichtungen zur Gewinnung oder Förderung unkonventionellen Erdgases lösen entgegen der Darstellung im LEP-Entwurf einen raumordnerischen Handlungsbedarf aus. Dieser beruht auf eine Vielzahl der Bohrplätze innerhalb eines Gebietes, der zu errichtenden Infrastruktur (z.b. Straßen zum Transport von l
2 05/ :34 FAX Stadt Dinslaken [g]0002/0006 Bestandteilen von Frack-Flüssigkeiten oder des Abtransports des Flow-Backs), der zu erwartenden Auswirkungen von störfaflähnlichen Ereignissen (bis über 20 km) und der zu erwartenden, Grundwasserkontamination die auch obertägige Folgen nach sich zieht. Die Raumbedeutsamkeit ist auch im Rahmen des Entwurfs des Teilregionalplans Energie Nordhessen 2013 anerkannt worden. Auch das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten Fracking in unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in NRW" stellt eine Raumrelevanz fest. Insofern ist die Aussage des LEP zu korrigieren. Auch wenn das Stadtgebiet Dinslaken momentan nicht direkt betroffen ist, so reicht die Aufsuchungserlaubnis für das Feld Wesel Gas der Thyssenschen Vermögensverwaltung direkt an das Stadtgebiet heran. Zudem befinden sich die Trinkwasserschutzgebiete und deren Förderanlagen der Wasserwerke Dinslaken GmbH innerhalb des Aufsuchungsgebietes. Negative Auswirkungen auf das Stadtgebiet wären zu befürchten. I. tn den Landesentwicklungsplan wird ein Ziel Fracking" mit folgendem Inhalt aufgenommen: Die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen durch Fracking sind bis zum Vorliegen sicherer Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen solcher Vorhaben innerhalb der Pianungsregion und einer Neufassung des Bundesberggesetzes zu Vorhaben dieser Art nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar." Begründung: Die Aussetzung von Fracking-Vorhaben entspricht dem erklärten Willen der Landesregierung. Die ist auch in Koaütionsvertrag beschrieben. II. In den Landesentwicklungsplan ist ein weiteres Ziel Fracking" aufzunehmen: Die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen durch Fracking ist ausgeschlossen in folgenden Gebieten und in einem Abstand zu diesen, der sich nach der Länge der vorgesehenen Horizontalbohrung zuzüglich der maximalen Risslänge bemisst, mindestens aber Meter beträgt: Vorranggebiete Siedlung (Bestand und Planung)
3 05/ :34 FAX Stadt Dinslaken i]0003/0006 Vorranggebiete Industrie und Gewerbe (Bestand und Planung) Ferienhausgebiete (Bestand und Planung) Vorranggebiete Bund Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz sowie alle übrigen Wasserschutzgebiete der Zonen I, II, III a und III b, Wassergewinnungsgebiete, Heilquellenschutzgebiete sowie Gebiete mit Mineralwasservorkommen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft sowie alle übrigen Natura Gebiete, Naturparks, Naturschutzgebiete, Schutzgebiete Wald, Nationalparke und (beantragte) UNESCO-Weltkulturerbe-Gebiete, Vorbehaltsgebiete für besondere Klima funktionen Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Lagerflächen Flughafen Bestand und Planung Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz einschließlich Rückhaltebecken sowie weitere Seen und Flüsse einschließlich deren Auenbereiche Gebiete mit ungünstigen geologisch-hydrogeologischen Bedingungen Denkmalgeschützte Stätten einschließlich Natur- und Bodendenkmalen Kraftwerken, Abfallentsorgungsanlagen und Kläranlagen Bestand und Planung Die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen durch Fracking ist ausgeschlossen entlang folgender Infrastrukturtrassen und in einem Abstand zu diesen, der sich nach der Länge der vorgesehenen Horizontalbohrung zuzüglich der maximalen Risslänge bemisst, mindestens aber Meter beträgt: Hochspannungsleitung einschl. Umspannanlage Bestand und Planung Rohrfernleitung Bestand und Planung Schienenfernverkehrsstrecke Bestand und Planung Regional- bzw. Nahverkehrsstrecke Bestand und Planung
4 05/ :35 FAX Stadt Dinslaken S0004/0006 Bundesfernstraßen Bestand und Planung Sonstige regional bedeutsame Straßen Bestand und Planung" Begründung Für den Schutz von Gebieten vor Fracking sind Mindestabstände einzuhalten. Grundsatz 2-2 Daseinsvorsorge Folgenden Text anfügen Die Grundsätze der Daseinsvorsorge, zu denen auch die Sicherung einer nachhaltigen, sparsamen und schonenden Nutzung der Naturgüter gehört, wie die Gewinnung von Ton, Kies und Sanden, werden nicht in ihrer Beurteilung für das Land NRW ermittelt. Durch die mittlerweile erheblichen Belastungen, die durch Kies- und Sandabbau am Unteren Niederrhein ausgelöst werden, ist deshalb die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse gemäß dem Grundsatz der Daseinsvorsorge infrage zum stellen. 9.1 Lagerstättensicherung Da bereits gutachterlich nachgewiesen wurde, dass aus dem Brauntagebau keine nennenswerten Mengen an Sand und Kies für die Versorgung des hiesigen Marktes zur Verfügung stehen werden, muss zwingend eine Erhöhung der Recyclingquote erreicht werden. Dazu müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden oder bei einem Anstieg der Rohstoffpreise die aufwändige sortenreine Rückgewinnung der Betonrohstoffe rentabel werden Ziel Versorgungszeiträume Lagerstättenvorkommen (Mächtigkeit und Verfügbarkeit). Der Untere Niederrhein ist bereits überdurchschnittlich durch den Abbau betroffen. Das Verhältnis von Abgrabungen zu den anderen Raumfunktionen (Siedlungen, Landschafts- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft und vor allem Grund- und Trinkwasserschutz) hat sich bereits so stark verschoben, dass kein weiterer Raum für Abgrabungen verbleibt. Deshalb müssen Festlegungen erfolgen, die das Auslaufen des Abbaus ermöglichen. Die Stadt Dinslaken fordert eine gerechte und abgewogene landesweite Steuerung und Kontingentierung bei der räumlichen Festlegung der Vorranggebiete für Lockergesteine unter Berücksichtigung der Ergebnisse aller durch den Geologischen Dienst NRW ermittelten Lagerstätten (Mächtigkeit und Verfügbarkeit).
5 05/ :35 FAX Stadt Dinslaken i]0005/0006 Die Stadt Dinslaken fordert, dass über das Maß der 51. Änderung des Regionaipians für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) hinaus keine weiteren Vorranggebiete gesichert werden und die bereits ausgewiesenen nur kontinuierlich freigegeben werden Ziel Fortschreibung Den im Entwurf gewählten Ansatz lehnen wir ab. Zur Sicherung einer langfristigen Nutzbarkeit nichtenergetischer Rohstoffe sind Regelungen erforderlich, die die Regionale Versorgungssicherheit (den tatsächlichen Bedarf in NRW) gewährleisten und zugleich zu einer zunehmenden Reduzierung des Verbrauchs von Boden und Flächen führen. Diese Forderung erheben wir, weil bereits so zahlreiche Konflikte mit anderen Nutzungen bestehen. Die zeitnahe Einführung einer Rohstoffabgabe (s.g. Kies-Euro) ist erforderlich und zielführend. Dem Gleichbehandlungsgrundsatz für die anderen Nutzungen im Freiraum muss Rechnung getragen werden. Es muss eine veriässläche, kontinuierliche Reduzierung der zur Verfügung zu stellenden Flächen für den Rohstoffabbau festgelegt werden. Die bisherige Fortschreibung des Mengengerüstes, in der alle Mengen fortgeschrieben werden, die die Kiesindustrie min den letzten Jahren in der Lage war zu vermarkten, lehnt die Stadt Dinslaken ab. Der LEP soll den Planungshorizont von mindestens 15 Jahren abdecken und damit die heimische Wirtschaft in die Lage versetzen, die Bevölkerung in NRW versorgen zu können. Damit diese Versorgungssicherheit für die heimische Wirtschaft und Bevölkerung auch langfristig gewährleistet werden kann, muss ein anderer Ansatz gewählt werden. Die Endlichkeit der Ressource Kies muss berücksichtigt werden. Nachfolgende Generationen müssen in die Lage versetzt werden, auch noch mit Kies und Sand versorgt zu werden. Verankerung einer Reduktionsstrategie Das im Abgrabungsmonitoring festgestellte Mengengerüst darf jeweils für den nächsten Zeitschnitt nur mit einer festgelegten Reduzierung von z.b. 20% festgelegt werden. Die Überprüfung und Neufestlegung der reduzierten Mengen ist alle 5 Jahre neu durchzuführen.
6 05/ :36 FAX Stadt Dinslaken S0006/0006 Das Maß der Flächenzuweisung kann nur an den restriktionsfrei nutzbaren Eignungsflächen für die Kiesgewinnung festgemacht werden. GEP 99, 51. Änderung des Regionalplans Der räumlichen und fachlichen Definition der Tabu-Kriterien kommt eine wesentliche Rolle zu - Einbeziehung aller Wasserschutz- und Einzugsgebiete in die Tabugebiete. - Dazu gehören alle Trinkwasserschutzgebiete der Schutzzonen I bis Mlb, sowie die ausgewiesenen und zukünftigen Trinkwasserreservegebiete. - Naturparke - Natura 2000 Gebiete - Naturschutzgebiete - Besonders hochwertige und ertragreiche Ackerböden - Waldflächen, besonders in waidarmen Regionen - Regionale Grünzüge, weil sie als Klimakorridore wirken - Bei s.g. integrierten Maßnahmen, die dem Hochwasserschutz dienen, sind die abgegrabenen Mengen an Sand und Kies im Mengengerüst zu berücksichtigen. Begründung: Das Stadtgebiet Dinslaken ist zwar nicht direkt durch Abgrabungen betroffen, aber weitere negative Auswirkungen aus Abgrabungsbereichen in den Nachbarkommunen können nicht hingenommen werden. Außerdem bezieht die Stadt Dinslaken ihr Trinkwasser über die Stadtwerke Dinslaken aus dem Wasserwerk Löhnen. Die Einzugsgebiete der Trinkwasserförderung sind bereits durch den Steinkohlebergbau und Abgrabungen verändert worden. Um weitere nachteilige Auswirkungen auf Qualität und Menge der zukünftigen Trinkwasserförderung auszuschließen, werden die zusätzlichen Forderungen erhoben. Mit freundlichen Grüßen
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