Gute Reise! Urlaub Reisespaß Urlaubsfreude, Erholung und jede Menge schöner Reiseerlebnisse mit Bickel Touristik die Welt entdecken!

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1 Gute Reise! Urlaub 2013 Reisespaß Urlaubsfreude, Erholung und jede Menge schöner Reiseerlebnisse mit Bickel Touristik die Welt entdecken!

2 Herzlich willkommen bei Bickel Touristik To uristik Gute Reise Reisespaß Urlaubsfreude, Erholung und jede Menge schöner Reiseerlebnisse mit Bickel Touristik die Welt entdecken! Liebe Reisegäste, zunächst möchten wir uns bei all unseren treuen Stammkunden ganz herzlich bedanken Bickel Touristik feiert 2013 sein 10-jähriges Jubiläum. Dieses Jubiläum möchten wir auch mit Ihnen feiern Bickel Touristik bietet im Jubiläumsjahr einige Jubiläumsreisen zu einem Top-Preis mit Top-Leistungen an unser kleines Dankeschön. Zusätzlich werden wir aktuell im Laufe des Jahres noch weitere Reisen anbieten einfach unter nachschauen. Getreu unserem Motto Gute Reise entdecken Sie mit uns auch im Jahr 2013 wieder die schönsten europäischen Landstriche und Metropolen bequem mit unseren erfahrenen Chauffeuren. Wir danken Ihnen allen für Ihre Treue und freuen uns, wenn wir Sie bald an Bord unserer Reisebusse begrüßen zu dürfen! Bis bald gute Reise Ihr Team von Bickel Touristik Reisegutschein Bickel Touristik Das schönste Geschenk für jede Gelegenheit : Verschenken Sie doch mal Urlaubsfreude Sie haben die Möglichkeit ein festes Ziel anzugeben oder einen Reisewertgutschein ausstellen zu lassen. Somit kann der Beschenkte selbst aus dem vielfältigen Angebot auswählen! Wir beraten Sie gerne! Bickel Touristik Reiseclub Diese Mitgliedschaft ist für Sie kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts Sie genießen viele Vorteile wie z. B. Exklusive Sonderreisen bzw. Sonderangebote nur für Reiseclub Mitglieder Zusatzrabatt bei Saisoneröffnungs- und abschlußreisen Rabatte auf bestimme Reisen Werden Sie jetzt Mitglied und sichern sich viele Reiseclub-Vorteile! Einen 10 Reisegutschein erhalten Sie als Startguthaben einlösbar innerhalb eines Jahres auf alle mehrtägigen Reisen aus dem jeweils gültigen Bickel Touristik Reisekatalog!

3 Früh buchen Geld sparen 3 % Frühbucherrabatt 3 3 Bei Buchung bis zum 31. März 2013 Für alle Reisen, die ab dem 22. April 2013 beginnen Die Zahlung des Reisepreises ist dann innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Spartipp - 25 % Ermäßigung im Alter von 2-12 Jahren erhalten alle Kinder im Zimmer mit mindestens 1 vollzahlenden Person (außer andere Ausschreibung). Kinder unter 2 Jahren reisen kostenlos (ohne Anspruch auf einen Sitzplatz). Evtl. Hotelleistungen z. B. Verpflegung sind vor Ort zu zahlen. Spartipp - Clubs & Grüppchen 3 % ab 8 vollzahlenden Personen 4 % ab 15 vollzahlenden Personen 5 % ab 25 vollzahlenden Personen Sonderzustiege bei Gruppen auf Anfrage. Das neue Internet-Portal Entdecken Sie das neue Internet-Portal von Bickel Touristik! Rund um die Uhr bequem von zu Hause Online buchen Online Blätterkatalog Aktuelle Zusatzangebote Komfortable Reisesuchfunktion Viele Reisen mit detaillierten Zusatzinfos To uristik Gute Reise Bickel Touristik GmbH Auf Wolfsgang Trierweiler Telefon 0651/ Telefax 0651/ info@bickel-touristik.de Über aktuelle Angebote, neue Aktionen und vieles mehr informiert Sie unser kostenloser Newsletter! Jetzt gratis eintragen:

4 Ihr Reiseprofi für Gruppenreisen & Busvermietung Sie planen für Ihre Gruppe, Ihren Verein, Ihre Schulklasse oder... eine Tages- oder Mehrtagesfahrt eine Vereins oder Clubreise einen Betriebsausflug eine Event- oder Kulturreise eine Chor- oder Festspielreise oder Wir planen und organisieren Ihre Reise von Anfang an: Der Bus für jede Gruppengröße 8 bis 66 Sitzplätze Vorschläge für Ihren Hotels für jedes Budget Restaurants für jeden Geschmack Eintrittskarten für fast jede Veranstaltung Örtliche Reiseleitung in Städten, Regionen Bus-Catering Kreative Ideen und gute Preise sind unsere Stärke! Selbstverständlich können Sie auch alle Reisen in diesem Katalog für Ihre Gruppe zu Ihrem Wunschtermin buchen wir erstellen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot! Professionelle Organisation & Durchführung aus einer Hand Nennen Sie uns Ihre Wünsche kostenlos & unverbindlich erstellen wir Ihnen maßgeschneiderte Angebote!

5 Inhaltsverzeichnis nach Länder 5 Abfahrtsorte Neuwied, Bahnhof Mayen, ED-Tankstelle, Polcher Straße Prüm, Hahnplatz Trierweiler-Sirzenich, Gewerbegebiet, Auf Wolfsgang 8 P Andernach, Bahnhof Elztal Raststätte (Süd oder Nord je nach Reiseziel) Kaisersesch, Balduinsplatz Mehren, Rasthof Wittlich, Parkplatz Viehmarkt Bitburg, Bedaplatz Schweich, Hotel Leinenhof Koblenz, Bush. für Reisebusse Hermeskeil, Bahnhof Trier, Hauptbahnhof, Ecke Kürenzerstraße Unser Service für Sie Kostenfreies Parken bei Bickel Touristik im Gewerbegebiet Trierweiler-Sirzenich Für die Dauer Ihres Urlaubes bieten wir Ihnen die kostenlose Abstellmöglichkeit Ihres PKW im Gewerbegebiet Trierweiler-Sirzenich an. Um die Ladezeiten und die Hin- und Rückreisen zu verkürzen und um die Lenkund Ruhezeiten unseres Fahrpersonals einzuhalten, werden teilweise Zustiege mit Zubringerfahrzeugen bedient. Aus organisatorischen Gründen bieten wir bei Tagesfahrten nicht alle Zustiege an. Gerne beraten wir Sie! Tage Reiseziel Seite Belgien 2 Brüssel/Brügge 26 3 Flandern Oostende 42 Deutschland 4 altmühltal 47 8/15 Bad Kissingen 82 4/5 Berlin 22/23 3 Bodensee 43 2 cannstatter Wasn 37 3/4 Dresden 20 1 Freizeitparks Brühl/Rust 32 3/ 4 Hamburg 21 2 heidelberg 39 3 leipzig 44 4 lüneburger Heide mit IGS 46 6 Mecklenburg. Seenplatte 48 3 München 44 2 Odenwald 39 4 Oberaudorf 47 6 Ostfriesland 49 6/7 Nordfriesland 50/51 2 Rom. Straße Ritteressen 38 3 sauerland 43 2 schwabenland 45 3 schwarzwald 38 2/3 Überrraschungsreisen 18 1 tagesfahrten 34/35 3 thüringer Wald 45 F Frankreich 3 Burgund 40 1/2/3 Disneyland Resort Paris 32/33 2/3 Elsaß/Vogesen 40/41 7 normandie/bretagne 56 1/2/3/4 Paris 24/25 7 Provence/Camarque 57 grossbritannien 10 großbritannien Rundreise 74 4 london schottland 73 5/7 Südengland 55/72 italien 7/5 Blumenriviera 64/68/96 4/5 Comer See 63 5 emilia Romagna 61 5/7 Gardasee 65/66 5/7 Lago Maggiore 66/67 4 Mailand 28 Bickel Touristik GmbH Auf Wolfsgang Trierweiler Telefon info@bickel-touristik.de Tage Reiseziel Seite 7 Rom sizilien 70 9 sorrent 71 5 südtirol Bernina Express 61 7 südtirol 62 5/7 Toskana 68/69 4 Venedig 28 Kroatien 7 istrien 60 niederlande 1/2/3 Amsterdam 26/27 3 holland Tulpenblüte 36 4 holland 42 1 Keukenhof 36 8/15 Zandvoort aan Zee 79 Österreich 7 Kärnten 52 4 Mayrhofen Almabtrieb 37 7 salzkammergut 54 7 tirol Wipptal 53 9/16 Tirol Urlaubsreisen /5 Wien 31 schweiz 4 schweiz Arosa Express 55 5 glacier & Bernina Express 58 5 glacier & Mont-Blanc-Express 59 5 schweiz Sommerzauber 58 skandinavien 14 nordkap/lofoten 75 spanien 10/17 Spanien Urlaubsreisen tschechien 3 / 4 Prag Marienbad Kurreisen 80/81 Weitere Reiseziele 4/5 Faschingsreisen 12/13 8 Flusskreuzfahrten 76/77 9 Flugreise Dubai 78 Reisebedingungen 10 Reiseversicherung 7 To uristik Gute Reise

6 Das sollten Sie wissen! Ausweispapiere Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie bei allen unseren Reisen auch innerhalb Deutschlands einen gültigen Personal ausweis oder Reisepass. Für alle anderen Staatsangehörigen gelten ggf. auch andere Regelungen. Auskunft hier über erhalten Sie bei den jeweiligen Konsulaten und Botschaften. Bitte überprüfen Sie Ihre Ausweispapiere vor Reise antritt auf Gültigkeit. Andere Länder Andere Sitten Bitte beachten Sie, dass Sie während eines Urlaubs Gast in einem anderen Land sind. Man erwartet dort von Ihnen, dass Sie sich weitestgehend den Landes gepflogenheiten anpassen sowie örtliche Sitten und Gebräuche achten. In vielen südlichen Ferien regionen herrscht, bedingt durch rege Nachfrage an touristischen Ein richtungen wie Restaurants, Hotels usw. Bautätigkeit. Von Disko theken, Restaurants, Bars usw. geht immer Lärm aus, insbesondere, wenn es sich um Freilufteinrichtungen handelt. In südlichen Ländern wird gerade abends/nachts gefeiert. Gepäck Wir bitten Sie, Ihr Gepäck aus Platzund Gewichtsgründen bei allen Reisen auf ein Handgepäck und einen Koffer (max. 20 kg) zu beschränken. Gepäckstücke im Fußbereich behindern die Be-und Entlüftung bzw. die Klima tisierung im Bus. Im Interesse Ihrer Sicherheit und Be quemlichkeit werden keine Gepäck stücke im Fahrgastraum befördert, ausgenommen Handgepäck, welches Sie in der oberen Ablage im Bus unterbringen können. Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck. Fahrpersonal Unser kompetentes und freundliches Fahrpersonal steht Ihnen während der Reise für alle Fragen und Wünsche zur Verfügung. Sie haben umfassendes Wissen über das Reiseziel und zeigen Ihnen die Sehenswürdigkeiten und Schönheiten Ihres Reiseziels. Teilweise werden auch zusätzlich Reisebegleitungen eingesetzt, die sich auch um das leibliche Wohl unterwegs kümmern. Handys im Bus Durch die Benutzung von Mobiltelefonen kann die empfindliche Fahrzeugelektronik gestört werden, sodass z. B. die Klima tisierungsautomatik ausfällt. Deshalb bitten wir Sie, Ihr Funktelefon im Bus nicht zu benutzen. Hotels Die Angaben zum Hotelstandard führen oft zu Irrtümern und Ent täuschungen. Beachten Sie bitte, dass die Klassifizie r ung der Hotels von den örtlichen Behörden des Reiselandes vorgenommen wird und dadurch ein durchaus anderer Hotel standard zu grunde liegt, als wir es in Deutsch land gewöhnt sind. Bitte beachten Sie, dass bei Buchung eines Dreibettzimmers das dritte Bett in der Regel eine Zustell-Liege ist. Kurtaxe Aufenthaltsabgabe Bitte beachten Sie, dass bei einigen Reisen vor Ort eine Kurtaxe bzw. Bettensteuer fällig wird. In Italien ist generell eine Aufenthaltssteuer zu zahlen. Diese Abgabe muss direkt vor Ort in bar beglichen werden. Mindestteilnehmerzahl Partnerschaft Für alle unsere Reisen gilt eine Mindest teilnehmerzahl von 20 Per sonen. Bei Nichterreichen dieser Zahl behalten wir uns das Recht vor, die Mehrtagesreisen bis 14 Tage und die Tagesreisen bis 8 Tage vor Reiseantritt zu stornieren. Sie erhalten in diesem Fall bereits geleistete An zahlungen zurück Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen Alternativvorschläge. Die Min desteilnehmerzahl gilt auch für Ausflüge, die wir gegen Mehrpreis vor Ort anbieten. Um bei möglichst vielen Reisen und Terminen die erforderliche Mindest teilnehmerzahl zu erreichen, pflegen wir eine Kooperation mit Lambert-Reisen Sunshine Bus aus Schwarzen holz. Dies bedeutet, dass auch Reisen in Sunshine Bussen durchgeführt werden können. Nichtraucherbusse Alle unsere Reisen werden in Nichtraucherbussen durchgeführt. Während der Reise werden jedoch ausreichende Raucherpausen eingelegt. Notrufnummer Außerhalb der regulären Öffnungszeiten läuft unter unserer Ruf-Nr. 0651/ eine Ansage, in der eine Notrufnummer mitgeteilt wird. Diese Nummer ist ausschließlich für Zustiegsprobleme oder sonstige Notfälle. Seit April 2007 ist eine neue EU- Verordnung in Kraft getreten. Sie hat Auswirkungen auf die Lenk-und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern. Um diese Bestimmungen einzuhalten, behalten wir uns vor, Reiseverläufe in ihrem Ablauf tageweise zu verändern. Aus diesem Grund kann es auch vorkommen, dass in Ausnahmefällen Sonderfahrten vor Ort mit örtlichen Bussen durchgeführt werden müssen. werden dadurch nicht beeinträchtigt. Diese neue Regelung verbessert die Ruhezeiten der Fahrer und dient daher auch Ihrer Sicherheit. Wir bitten um ihr Verständnis. Selbstverständlich sind alle unsere Reisen vom Ablauf so geplant, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Lenkund Ruhezeiten eingehalten werden. Deshalb liegt es auch im Ermessen unseres Fahrpersonals, verkehrsbedingt oder aus anderen wichtigen Gründen die ausgeschriebene Fahrstrecke zu ändern. Reiseversicherung Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung. In Zu sammen arbeit mit der Hanse Merkur Versicherung können wir Ihnen hierzu günstige Angebote unterbereiten s. Seite 7. Sicherungsscheine Gemäß 651 k BGB fordert der Ge setz geber von den Reise veranstaltern einen Insol venz schutz für seine Reise gäste. Diesen Versicherungs schutz In sol venz schein erhalten Sie mit Ihrer Reisebe stätigung. Sitzplatz im Bus Aus organisatorischen Gründen (z. B. Änderung des Bustyps oder Einsatz mehrerer Fahrzeuge für eine Fahrt etc.) vergeben wir keine festen Sitzplatznummern. Es besteht deshalb kein An spruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Die Platz-Nr. wird Ihnen beim Einstieg vom Fahrpersonal mitgeteilt. Tiere Aus Sicherheits- und Hygienegründen und im Interesse anderer Reiseteilnehmer ist die Mitnahme von Tieren in unseren Fahrzeugen nicht gestattet. Wertsachen Wir bitten Sie, keine Wertsachen im Bus zurückzulassen. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstähle aller Art im Zu sammenhang mit Ihrem Gepäck im Bus und Hotel.

7 Mit Sicherheit eine schöne Reise FÜR AUTO-, BAHN- ODER B U S REIS EN Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25, EUR je versicherte Person. Abschlussfrist: Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter versicherungsbedingungen abrufen. Maßgebend für den Ver sicherungsschutz sind die Tarifbeschreibungen Ihres Veranstalters und die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D) und VB-KV 2011 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise. Risikopersonen: Maximal fünf Personen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. 5-Sterne-Premium-Schutz 4-Sterne-Komfort-Schutz Reise-Rücktrittsversicherung Reise-Rücktrittsversicherung Reise-Krankenversicherung Urlaubsgarantie Reise-Unfallversicherung Notfall-Versicherung inkl. Schutzengel auf Reisen Reisegepäck-Versicherung Reise-Rücktritts-vers. und Urlaubsgarantie Reisepreis bis EUR 5-STERNE PREMIUM-SCHUTZ Europa bis 45 Tage Einzelperson EUR 7 4-STERNE KOMFORT-SCHUTZ Europa bis 45 Tage Einzelperson EUR 100, 10, 8, 200, 15, 13, 400, 22, 18, 600, 26, 20, 800, 29, 23, 1.000, 35, 29, 1.500, 49, 41, 2.000, 65, 55, 2.500, 85, 70, 3.000, 105, 85, Reisepreis bis EUR REISE-RÜCKTRITTS- VERSICHERUNG WELTWEIT REISE-RÜCKTRITTS- VERSICHERUNG PLUS URLAUBSGARANTIE WELTWEIT Einzelperson EUR Einzelperson EUR 100, 6, 7, 200, 10, 14, 400, 18, 24, 600, 24, 31, 800, 28, 36, 1.000, 32, 41, 1.500, 39, 51, 2.000, 49, 65, 2.500, 69, 85, 3.000, 89, 105, A Buchen Sie beim Testsieger ohne Selbstbehalt auf Anfrage! "! # $! %! # & '! $!! "#$ % " # & #$ ' & $($ " $ Alle Angaben ohne Gewähr Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag Ferientermine 2013: Ostern 20. März bis 05. April. Sommer 08. Juli bis 16. August. Herbst 04. Oktober bis 18. Oktober

8 8 Reisetermine auf einen Blick Datum Tag Reiseziel Seite Datum Tag Reiseziel Seite Datum Tag Reiseziel Seite Datum Tag Reiseziel Seite Januar London Paris 25 Juni Amsterdam Berlin Amsterdam Paris Paris Paris Keukenhof Sorrent Paris Mailand Keukenhof Istrien Amsterdam Oberaudorf Normandie-Bretagne Gardasee Paris Paris Istrien Lago Maggiore 67 Februar April Lago Maggiore Toskana Paris Rom Toskana Berlin Amsterdam Normandie-Bretagne Schweiz-Glacier Dresden Bad Kissingen Provence & Camarque London Paris Köln Weiberdonnerstag Blumenriveria Berlin Flandern Bad Kissingen Amsterdam Paris Amsterdam Gardasee Amsterdam Paris Rom. Straße-Ritteressen Toskana Cinque Terre Mailand Odenwald Lago Maggiore Lago Maggiore Prag Schwäbisches Wochenende Schweiz-Glacier Paris Oberaudorf Normandie-Bretagne Ober-Hammersbach Lago Maggiore Tirol Blumenriveria Prag Venedig Paris Sizilien Berlin Hamburg Rom Hamburg London Paris Kärntner Seen Schottland Hamburg Amsterdam Südtirol Amsterdam Paris Leipzig Gardasee Schwarzwald Amsterdam Emilia Romagna Blumenriveria Bodensee Venedig Istrien Südengland Thüringer Wochenende Prag Lago Maggiore Schweiz-Glacier Überraschungsreise Comersee Schweiz-Glacier Paris Paris Engelberg-Ski Toskana Elsass-Vogesen Brüssel/Brügge Dresden Bodensee Überraschungsreise Elsass-Colmar Amsterdam München Hamburg Rom Paris Paris Paris Südtirol Paris Keukenhof Amsterdam Gardasee Paris Gardasee Holland Tulpenblüte Hamburg 21 März Blumenriveria Burgund Mecklenburg. Seenplatte Paris Toskana Elsass Schweiz-Glacier Dresden Comersee Bodensee Lago Maggiore Paris Holland Tulpenblüte Leipzig Toskana Paris Berg.Land & Sauerland Paris London Amsterdam Keukenhof Nordfriesland Paris Amsterdam Gardasee Blumenriveria Schweiz-Arosa-Express Schweiz-Glacier Blumenriveria Gardasee München Berlin Lago Maggiore Toskana Amsterdam Prag Hamburg Mecklenburg. Seenplatte Amsterdam Paris Paris Schweiz-Glacier Nordfriesland Lago Maggiore Brüssel/Brügge Paris Provence & Camarque Amsterdam Elsass-Colmar Schwarzwald Toskana Engelberg-Ski Gardasee Berg.Land & Sauerland Wien Hamburg Keukenhof Brüssel/Brügge Trentino-Bernina Ex Südtirol-Ski Überraschungsreise Amsterdam Venedig Überraschungsreise Paris Rom. Straße-Ritteressen Paris Paris Amsterdam Heidelberg Burgund Amsterdam Prag Elsass-Colmar Berg.Land & Sauerland Blumenriveria Elsass Schweiz-Glacier Heidelberg Lago Maggiore Provence & Camarque Comersee Sorrent Sizilien Gardasee Provence & Camarque 57 Juli Cinque Terre Sorrent Südengland Normandie-Bretagne Prag 30 Mai Nordfriesland Gardasee Paris Paris Wien Lago Maggiore Paris Wien Schweiz-Sommerzauber Berlin Amsterdam Keukenhof Trentino-Bernina Express Südengland Comersee Schweiz-Glacier Toskana Dresden Toskana Emilia Romagna London Prag Sorrent Lago Maggiore Dresden Holland Venedig Toskana Hamburg Hamburg Istrien Insel Rügen Paris Elsass Toskana Dresden Holland Flandern Gardasee Holland Tulpenblüte Lüneburger Heide Leipzig Wien Bodensee Oberaudorf Salzkammergut Altmühltal München Altmühltal Venedig Schweiz-Glacier Überraschungsreise Rom 29

9 Reisetermine auf einen Blick 9 Datum Tag Reiseziel Seite Datum Tag Reiseziel Seite Datum Tag Reiseziel Seite Datum Tag Reiseziel Seite Toskana Paris Paris Paris Südengland Amsterdam Brüssel/Brügge Amsterdam Ostfriesland Elsass-Vogesen Heidelberg Schwarzwald Nordfriesland Paris Tirol Rom Paris Prag Provence & Camarque Provence & Camarque Emilia Romagna Tirol Südtirol Gardasee London Normandie-Bretagne Gardasee Lago Maggiore Paris Provence & Camarque Toskana Blumenriveria Amsterdam Amsterdam Südengland Toskana Paris Nordfriesland Venedig Sizilien Normandie-Bretagne Wien Paris Sorrent Paris Toskana Flandern Cinque Terre Nordfriesland Prag Thüringer Wochenende Lago Maggiore Tirol Oberaudorf Amsterdam Überraschungsreise Provence & Camarque Südengland Rom Paris Lago Maggiore Paris Nordfriesland Brüssel/Brügge Toskana Burgund Normandie-Bretagne Odenwald Nordkap & Lofoten Bodensee Schweiz-Glacier Elsass-Colmar Schottland Paris Lago Maggiore Schwäbisches Wochenende Amsterdam Elsass-Colmar Toskana Wien Lüneburger Heide Toskana Ostfriesland Normandie-Bretagne Altmühltal Rom Gardasee Istrien Paris Schweiz-Glacier Altmühltal Blumenriveria Elsass-Vogesen Südtirol Blumenriveria Toskana Bodensee Großbritannien Paris Mailand Amsterdam Dresden Cannstatter Wasn 37 November Toskana Berg.Land & Sauerland Elsass-Colmar Dresden Paris Thüringer Wochenende Istrien Hamburg Wien Insel Rügen Lago Maggiore Paris Kärntner Seen Überraschungsreise Blumenriveria Amsterdam Schweiz-Glacier Paris 25 Oktober Amsterdam Südtirol Brüssel/Brügge Nordfriesland Burgund Blumenriveria Nordfriesland Wien Elsass Paris Gardasee Emilia Romagna Berg.Land & Sauerland Berlin Lago Maggiore Trentino-Bernina Ex Überraschungsreise Paris Toskana Toskana Blumenriveria-Saisonabschl Wien Ostfriesland London Bodensee Oberaudorf Emilia Romagna Berlin Paris Dresden Dresden Paris Paris Paris Mailand Almabtrieb Amsterdam Amsterdam Überraschungsreise Holland Amsterdam Sorrent Hamburg Südengland Comersee Amsterdam München Cannstatter Wasn Paris Rom Schwäbisches Wochenende Gardasee Paris Nordfriesland 51 September Normandie-Bretagne Amsterdam Lago Maggiore Kärntner Seen Gardasee Amsterdam Toskana Provence & Camarque Toskana 69 Dezember Mecklenburg. Seenplatte Blumenriveria Paris Paris 25 August Berlin Schweiz-Sommerzauber Paris London London Hamburg Paris Paris Paris Venedig Paris Paris Prag Prag Elsass Lüneburger Heide Schweiz-Arosa-Express 55 Weitere Reisen Bodensee Altmühltal Paris 25 Tagesfahrten Seite Salzkammergut Amsterdam Elsass-Vogesen 40 Freizeitparks Seite Toskana Burgund Bodensee 43 Flusskreuzfahrt Donau Seite Hamburg Bodensee Paris 25 Zandvoort aan Zee Seite Venedig Leipzig Cannstatter Wasn 37 Marienbad Seite Kärntner Seen Rom. Straße-Ritteressen Rom. Straße-Ritteressen 38 Bad Kissingen Seite Lago Maggiore Schweiz-Arosa-Express Heidelberg 39 Österreich Seite Südengland Lago Maggiore Südtirol 62 Spanien Seite Paris Toskana Blumenriveria Amsterdam Sorrent Gardasee Berlin Nordfriesland Südengland Paris Wien Amsterdam Wien Oberaudorf Comersee Holland Paris Lago Maggiore Schweiz-Arosa-Express Elsass-Vogesen London Paris Schweiz-Sommerzauber Oberaudorf 47

10 10 Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich (Brief, , Fax) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Neben abreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Ver trags ab schluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die vollständige Reisebe stätigung ausgehändigt. Dazu ist der Reisever an stalter nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reise beginn handelt. b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurz fristige Buchungen zwei Wo chen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluss. c) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. Für die An nahme wird die rechtzeitige Rück sendung der unterschriebenen Reise an meldung empfohlen. d) Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist der Reiseveranstalter lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisever mittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Haupt pflichten aus dem Reisevermittler vertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Der Veran stalter haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. 675, 631 BGB). Für den Vertragsabschluss gelten die Be stimmungen der Ziffer 1. sinngemäß. 2. Zahlung a) Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicher ungs scheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten. b) Nach Abschluss des Reisever trages sind 10 % des Reisepreises zu zahlen. c) Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reise beginn Zug um Zug gegen Aus händigung der vollständigen Reise unter lagen, soweit für die Reise erforderlich und/ oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungs schein) zu zahlen. d) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reise preises. Zug um Zug gegen Aus händigung der vollständigen Reise unter lagen, sowie für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungs schein). e) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sich erungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt. 3. Leistungen a) Prospekt- und Katalogangaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine konkrete Änderung der Prospektund Preisangaben zu erklären, über die der Reisenden vor Buchung selbstverständlich informiert wird. b) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/ Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reise anmeldung und der Reise bestätigung. Ziffer 3. c) ist zu beachten. c) Zusätzliche Zusicherungen, Neben abreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonder wünsche des Reisenden sollten in der Reise an meldung und insbesondere in die Reise bestätigung aufgenommen werden. Auf Ziffer 1. a) dieser Bedin gungen wird Bezug genommen. 4. Preisänderungen a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsabschluss Preis erhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertrags ab schluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leis tungen, wie Hafen- oder Flug hafengebühren, oder einer Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend von Be förderungs-, Abgaben- und Wechsel kursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4 a) zulässige Preis änderung hat der Reisever anstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. c) Bei Preiserhöhungen nach Ver trags schluss um mehr als 5 % des Ge samtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. d) Die Rechte nach Ziffer 4 c) hat der Reisende unverzüglich nach der Er klärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Leistungsänderungen a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisever trages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Ab weichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reise leistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. c) Im Fall der erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleitung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend. d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadenersatz) unberührt. 6. Rücktritt durch den Kunden a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigung zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt Bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 % Tage 20 % Tage 30 % Tage 40 % Tage 60 % 02 bis Anreisetag 90 % Bei Tagesfahrten fallen ab dem 2. Tag vor Anreise 100 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten an. b) Bei Kreuzfahrten und Flugreisen gelten die jeweiligen Stornofristen der Reise, die möglicherweise von den vorgenannten Fristen abweichen können. Diese werden bei einer Buchungsanfrage mit geteilt und sind auf der Buchungs bestätigung vermerkt. c) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. d) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Ent schädi gung sei wesentlich niedriger als die Pauschale. 7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden Verlangt der Reisende nach Vertrags abschluss Änderungen oder Um buchungen, so kann der Reise veranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Be arbei tungs entgelt von 10 verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Ent schädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes, der vom Reisever anstalter ersparten Auf wendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reise leistung erwerben kann. 8. Ersatzreisende a) Der Reisende kann sich bis zum Reise beginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den be sonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Reise veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reisever anstalter als Gesamt schuldner für den Reisepreis. 9. Reiseabbruch Wird die Reise infolge eines Um standes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit) so ist der Reiseveranstalter verpflichtet bei den Leistungsträger die Erstattung ersparter Aufwen dungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommener Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 10. Störung durch den Reisenden Der Reiseveranstalter kann den Reise vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reise veran stalter und/oder die Reisende sich nicht an sachlich begründete Hin weise hält. Dem Reisever anstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleitung(en) ergeben. Schadenser satzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. 11. Mindestteilnehmerzahl a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf eine bestimmte Mindestteilnehmer zahl hingewiesen, so kann der Reise veranstalter spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 11.a) unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Bei Tages fahrten behält sich der Reiseveranstalter eine kürzere Frist vor Reisebeginn vor. c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. d) Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 11.c) unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 11.c) Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten. 12. Kündigung infolge höherer Gewalt a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenz schließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zer störung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisever trages. b) Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Ent schädigung verlangen. c) Der Reiseveranstalter ist im Kündi gungsfall zur Rück beförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Be förderung mit umfasst. In diesem Fall hat er die zur Vertrags aufhebung er forder lichen Maßnahmen zu ergreifen. d) Die Mehrkosten der Rückbe förderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. 13. Gewährleistung und Abhilfe a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. b) Der Reisende kann die Herab setzung des Reisepreises nach 638 Abs. 3 BGB verlangen, wenn er den oder die Reisemängel beim Reise leiter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, beim Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängel anzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängel anzeige, so stehen ihm keinen An sprüche auf Herabsetzung des Reise preises zu. Hat der Reisende mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. Die 346 Abs. 1, 347 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden entsprechende Anwendung. c) Ist die Reise mangelhaft und leistet der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Eine Frist setzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbst hilfe rechtfertigt. d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Reisende den Reise vertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel auch wichtigem und für den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. e) Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für die erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der vertraglich vereinbarten Reise leistungen maßgeblich (vdl. 638 Bbs. 3 BGB). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind, ist die Rückbe förderung vom Reise vertrag mit umfasst, so hat der Reise veranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen. f) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. 14. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Auf die Ziffern 10. und 13. wird Bezug genommen. 15. Haftungsbeschränkung a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. aa) soweit ein Schaden des Reis enden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder ab) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Ver schuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist. b) Gelten für eine von einem Leis tungsträger zu erbringende Reise leistung internationale Übereinkommen oder auf diesem beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schaden ersatz nur unter bestimmten Voraus setzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.e) dieser Bedingung zu beachten. d) Für alle gegen den Reisever anstalter gerichteten Schaden er satz ansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter oder bei Sach schäden bis Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschänden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungs höchst summen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Dem Reisenden wir in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reise unfall- oder Reisegepäckver siche rung empfohlen. 16. Ausschlussfrist und Verjährung a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach dem 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. b) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 16.a) verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Reis enden beginnt. Bei grobem Ver schulden verjähren die in Ziffer 16. a) betroffenen Ansprüche in zwei Jahren. c) Im Übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungs frist von drei Jahren. 17. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche For malitäten a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumer fordernisse ein schließ lich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reis enden zur Verfügung gestellten Pros pekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluss und vor Reise beginn hin, die für das jeweilige Reise land für deutsche Staatsbürger ohne Besonder heiten wie Doppel staats bürgerschaft etc. gelten. b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reise veranstalter hat der Reisende die Voraussetzung für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reisever anstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheini gungen verpflichtet hat. c) Entstehen z. B. infolge fehlender per sönlicher Voraus setzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 6. (Rücktritt des Kunden) und 9. (Reiseabbruch) entsprechend. d) Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Aus kunft. 18. Gerichtsstand a) Der Reisende kann den Reisever anstalter an dessen Sitz verklagen. b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage erhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. 19. Unwirksamkeit einzelner Be stimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Be stimmungen begründet nicht die Un wirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Für Druckfehler wird nicht gehaftet T o uristik Gute Reise Veranstalter: Bickel Touristik GmbH Auf Wolfsgang Trierweiler

11 WINTER-REISEN 11 Winter-Urlaubsreisen Tirol Preistabelle - Urlaubsreisen Tirol Ort Maurach Oberndorf Hotel Rotspitz Huber- Kitzbühler Hochland Horn Leistung HP HP HP HP HP HP Dauer 1 WO 2 WO 1 WO 2 WO 1 WO 2 WO EZ-Zuschlag Maurach Hotel Huber Hochland *** Alle Zimmer sind mit Bad od. Du/WC, Fön, Radio, TV und Balkon ausgestattet. Das Hotel verfügt über eine Kaminstube, Restaurant, Hallenbad und eine Saunalandschaft. Maurach Hotel Rotspitz *** Alle Zimmer sind mit Du/WC, Fön, Radio, Safe, TV und teilweise Balkon ausgestattet. Das Hotel verfügt über ein Restaurant, Hotelbar und eine Saunalandschaft. Oberndorf Hotel Kitzbühler Horn **** Alle Zimmer sind mit Bad od. Du/WC, TV, Sitzecke und größtenteils Balkon ausgestattet. Das Hotel verfügt über Restaurant, Bar, Hallen- und Freischwimmbad und eine Saunalandschaft. 3 Tage Skiweekend Engelberg 7 Tage Südtirol Dolomiti-Ski-Safari t 2x Übernachtung/Frühstücksbüffet/Abendessen t Hotel Bellevue in Seeliberg t Brotzeit am Ankunftstag t Glühwein am Bus t Jeden Tag Happy Hous 2 für 1 und ein heisses Süppli t Disco in der Almhütte t Kostenfreie Benutzung von Sauna und Fitnessraum TerminE und PreisE e e Einzelzimmerzuschlag 30 e 1. Tag: Abreise am frühen Morgen über die Autobahn Basel nach Seelisberg. Nachdem Sie sich bei einer deftigen Brotzeit gestärkt haben, erwartet Sie das Ski-Gebiet Engelberg- Titlis. 2. Tag: Erleben Sie heute Skispaß pur. Dank dem auf 4000 m gelegenen Gletscher ist das Skigebiet Engelberg-Titlis schneesicher. Abends Disco in der Almhütte. 3. Tag: Am Vormittag haben Sie noch ein letztes Mal Zeit zum Skifahren oder Am Nachmittag Rückfahrt zu den Ausgangsorten. Fahrt im modernen Fernreisebus 6x Übernachtung/Frühstücksbüffet/ Abendessen mit Menüwahl 1x Galadinner im Rahmen der Halbpension 3-Sterne Hotel Rosenheim in Rodeneck Alle Zimmer mit Bad od. Du/WC, Tel., TV Kostenfreie Benutzung von Whirlpool, Sauna, Hallenbad Aprés-Ski-Party mit Live-Musik EverSki Aktivprogramm. Alpin, Langlauf und Wandern inkl. Transfer nach EverSki-Begleitung plus alternatives Tagesprogramm Termin & Preis e Einzelzimmerzuschlag 80 e 1. Tag: Abreise am Morgen über die Autobahn nach Südtirol. Zimmerbezug im Hotel. Begrüßung durch die örtliche Reiseleitung und allgemeine Informationen über die Dolomiten-Ski-Safari und Skipass Verkauf Tag: Täglicher Transfer in das optimale Alpin-, Langlauf- und Wandergebiet Südtirols in Begleitung von kompetenten und professionellen EverSki Guides. 7. Tag: Nach dem Frühstück Antritt der Rückreise zu den Ausgangsorten.

12 12 1 Tag Köln Weiberdonnerstag Weiberfastnacht ein Erlebnis feiern Sie mit! Fahrt im modernen Fernreisebus Termin & Preis e 1 Tag Köln Rosenmontagsumzug Der größte Rosenmontagsumzug Deutschlands Fasching-REISEN 4 Tage Oberharmersbach Alemannische Fastnacht 239 e 1. Tag. Anreise Straßburg - Oberharmersbach Abreise am Morgen Fahrt über die Autobahn Saarbrücken zunächst nach Straßburg. Aufenthalt zum einem Stadtbummel durch Straßburg. Anschl. Weiterfahrt nach Oberharmersbach. Zur Einstimmung gibt s beim Bärenwirt ein Schwarzwaldwässerle für alle. Am Abend wird die Stimmung groß geschrieben beim närrischen Hausball. 2. Tag: Oberharmerbach Zell am Harmersbach Am Vormittag besuchen Sie eine heimische Schnaps- brennerei, wo nach alter Sitte aus Kirchen und anderem Steinobst die hochprozentigen Fruchtwässerchen hergestellt werden. Anschl. Fahrt mit dem Harmersbachbähnle nach Zell am Harmersbach. Dort beginnt um Uhr die Zeller-Fasend-Narroerweckung beim Narrengrab am Storchenturm und anschl. der große Faasendumzug der Zeller Narren. Feiern Sie bei ausgelassener Stimmung und guter Laune und bewundern Sie die einfallsreichen Kostüme und Dekorationen der vielen Wagen und Fußgruppen. 3. Tag: Gengenbach Oberharmersbach Vormittags Ausflugsfahrt nach Gengenbach, dem wunderschönen Schwarzwälder Fachwerkstädtchen. Nach dem Mittagessen im Hotel beginnt der große Faschingsumzug in Oberhamersbach mit Musik und Narrentreiben in den Gaststätten. Am Abend großer Rosenmontagsball im Hotel Bären mit Superstimmung! 4. Tag: Oberharmersbach Rottweil Narrensprung Rückreise Am Vormittag Rückfahrt ab Oberharmersbach zunächst nach Rottweil. Hier beginnt um Uhr der berühmte historische Narrensprung in der Innenstadt. Erleben Sie die typische alemannische Fastnacht! Anschl. Antritt der Rückreise zu den Ausgangsorten. Fahrt im modernen Fernreisebus Termin & Preis e Weitere Reisen über Fasching: Seite 11 8 Tage Tirol Urlaub Seite 23 3 Tage Paris Seite 30 4 Tage Prag Seite 21 3 Tage Hamburg Seite 28 4 Tage Karneval in Venedig Seite 59 5 Tage Schweiz t Rundfahrten laut t 3x Übernachtung/Frühstücksbüffet/Abendessen t Hotel Bären mit Gästehäusern in Oberharmersbach t Alle Zimmer mit Bad od. Du/WC, Telefon, TV t Hausball mit Live Musik t Großer Rosenmontagsball t Besichtigung Schnapsbrennerei mit Probe t Fahrt mit dem Harmersbachbähnle t Kurtaxe 5 oder 8 Tage Bad Kissingen dem Karneval entfliehen Hinweise: Mindestteiln. 20 Pers.; Gültiger Personalausweis erforderl.; Programmänderungen vorbehalten; Evtl. Eintrittsgelder, Schifffahrten nicht enthalten. Termin & Preis e Einzelzimmerzuschlag 40 e 1. Tag: Anreise Bad Kissingen Abreise am Morgen über die Autobahn nach Bad Kissingen. Zimmerbezug im Hotel Sonnenhügel /7. Tag: Bad Kissingen Aufenthalt vor Ort nutzen Sie die Zeit zum Entspannen in der Sonnenhügel Wasser Welt oder nehmen Sie am hoteleigenen Animationsprogramm teil. 5./8. Tag: Bad Kissingen Rückreise Gegen Mittag Antritt der Rückreise zu den Ausgangsorten. Hotel Sonnenhügel Bad Kissingen Beschreibung s. Seite 82 Hin- und Rücktransfer 4x/7x Übernachtung/Frühstücksbüffet/Abendessen als Büffet Hotel Sonnenhügel in Bad Kissingen Alle Zimmer mit Bad od. Du/WC, Telefon, TV, Balkon oder Terrasse Kostenfreie Nutzung von WasserWelt & Saunagarten, Fitnessraum Teilnahme an hoteleigenen Animationsprogramm Kurtaxe TerminE & PreisE 8 Tage e Kein Einzelzimmerzuschlag 5 Tage e Einzelzimmerzuschlag 60 e

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