5. FACHGESPRÄCH IM RAHMEN DES FACHDIALOGS ZUR MOBILITÄTS- UND KRAFTSTOFFSTRATEGIE
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- Klara Klein
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1 17. Oktober FACHGESPRÄCH IM RAHMEN DES FACHDIALOGS ZUR MOBILITÄTS- UND KRAFTSTOFFSTRATEGIE STEUERN / FISKALISCHE INSTRUMENTE UND F&E FÖRDERUNG DR. KLAUS SCHEUERER
2 Steuern / fiskalische Instrumente u. F&E Förderung Themenschwerpunkte und Leitfragen F&E-Förderrahmen: Ist der derzeitige F&E-Förderrahmen bei alternativen Kraftstoffen und Effizienztechnologien im Verkehrsbereich inhaltlich und organisatorisch ausreichend ausgestattet und ausgelegt? Markteinführungsinstrumente: Haben wir effektive Instrumente, um die Brücke von F&E zur Marktentwicklung und -einführung zu organisieren? Was sind geeignete Instrumente, damit neue Technologien / alternative Kraftstoffe den Weg zum Kunden finden? Forschungsprogramm: Wie kann ein Forschungsprogramm für nachhaltige Technologien im Mobilitätsbereich entwickelt werden? Dr. Klaus Scheuerer BMW AG
3 Die Basis für die Einführung von Förderinstrumenten muss ein stabiles politisches Ziel bilden. These: Die Potenziale alternativer Kraftstoffe und innovativer Antriebstechnologien, und damit verbunden die Chancen für Gesellschaft und Umwelt können nur realisiert werden, wenn ein politischer Rahmen existiert, der sowohl Koexistenz als auch Wettbewerb der verschiedenen Technologien garantiert. Inhaltlich decken die Förderprogramme alle aktuellen Themen ab. Dennoch wird eine Überarbeitung anhand strategischer Gesichtspunkte empfohlen. Die Definition der Förderrahmenbedingungen im Beihilferecht bietet nur geringes Potenzial für grundlegende organisatorische Änderungen bei der Fördervergabe. Potenziale: Empfehlung: Verstetigung der Fördermittelzuflüsse durch Verankerung als fester Posten im Bundeshaushalt (Ausgleich möglicher Volatilität EKF). Beschleunigung der Fristen von der Einreichung der Projekte bis zur Fördermittelvergabe durch Kapazitätsausbau auf Seiten der Projektträger, dadurch Anpassung der Bearbeitungsabläufe an themenspezifische Innovationszyklen möglich Start einer Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative für neue Technologien und Antriebe (Handwerk, Universitäten). Überarbeitung bzw. Anpassung bestehender Förderprogramme an den strategischen Belangen des Wirtschafts- und Technologiestandortes Deutschland Orientierung an maximaler Wertschöpfung Stärkere Einbindung von Normierungs- und Standardisierungsaktivitäten in den politischen Fokus Umgehende Einleitung des Übergangs von der Forschung zur Markteinführung
4 Alternative Kraftstoffe / innovative Antriebstechnologien Bedarf für F&E Förderung sowie Marktanreize Neben der Weiterführung der bestehenden Forschungsförderungsprogramme ist umgehend der Übergang auf wirksame Marktanreiz Systeme politisch zu forcieren. Thema F&E Förderung Marktanreize Elektromobilität Wasserstoff CNG LNG LPG Biokraftstoffe 2.G. Grundlagenforschung Dr. Klaus Scheuerer BMW AG Legende: CNG: Compressed Natural Gas LNG: Liquified Natural Gas LPG: Liquified Petroleum Gas Angewandte Forschung Fahrzeuge Infrastruktur ( ) ( ) : Bedarf vorhanden : kein Bedarf vorhanden
5 Markteinführungsinstrumente. Sind sie ausreichend vorhanden? These: Kosten sind der zentrale Faktor bei der Kaufentscheidung eines neuen Fahrzeugs. Dies gilt umso mehr bei neuen Antriebstechnologien, bei denen der Nutzen für die Allgemeinheit nicht durch den direkten Nutzen des Käufers überkompensiert wird (z.b. weniger Lärm und Abgas bei Elektrofahrzeugen aber höhere Anschaffungskosten, differenziertes Nutzungsprofil, unzureichende Infrastruktur). Eine anschiebende Förderung dieser Technologien, angepasst an den technologischen Fortschritt und die Marktdurchdringung, ist dringend erforderlich. Die derzeitigen Markteinführungsinstrumente in Deutschland für alternative Kraftstoffe und Effizienztechnologien im Verkehrsbereich genügen diesen Anforderungen nicht! Empfehlung: Markteinführungsinstrumente sind zeitlich begrenzt, wettbewerbsneutral und nicht diskriminierend auszugestalten. Sie sind gleichermaßen auf Wirtschaft / Industrie sowie private und öffentliche / gewerbliche Kunden auszurichten.
6 Übersicht Fördermaßnahmen. Elektromobilität wird europaweit unterschiedlich gefördert. Irland Luxemburg Dänemark Schweden Keine Registrierungssteuer für EV bis zu 5.000,- Keine Registrierungssteuer für PHEV bis zu 2.500,- Großbritannien Kaufprämie von max für EV oder PHEV < 75 g/km oder 25% der Fahrzeugkosten für PKW (70 Meilen Reichweite EV oder 10 Meilen Reichweite PHEV) LCV: max oder 20% der Fahrzeugkosten EV: keine KFZ-steuer, keine Firmenwagenbesteuerung bis 04/ Prämie für EV oder für Fzge. < 60 g/km bis Ende 2012 Bedingung EV: grüner Strom Niederlande Keine Zulassungssteuer und keine Kfz-steuer für EV oder Fzge < 95 g/km (Diesel) bzw. 110 g/km (Otto) Belgien 30 % Einkommenssteuerreduzierung vom Kaufpreis (max ) Abzugsfähigkeit der Kosten von Firmenwagen bis zu 120% Keine Zulassungssteuer für Elektrofahrzeuge unter kg Keine KFZ-steuer für 5 Jahre für EV < 37 kwh/100 km und HEV < 120 g/km Reduzierung des Basiswertes für die Besteuerung von Firmenwagen um 40% ggü. konv. Fzgen (max SEK/a) Super green car premium i.h.v SEK für Neufahrzeuge < 50 g/km Deutschland Keine Kfz.-steuer für Elektrofahrzeuge für 10 Jahre (geplant) Nachteilsausgleich (geplant) Spanien Regionale Förderung für EV, HEV, FCV, CNG, LPG in Höhe von Frankreich EV: keine Fzg.steuer Österreich Portugal EV: keine Zulassungs- und KFZ-Steuer Hybrid: 50% Zulassungssteuer EV: keine Firmenwagensteuer, Hybride mit < 110 g/km zahlen für 2 Jahre keine Firmenwagensteuer Bis zu Premium (Bonus-Malus- System) für Fzge. < 50 g/km, bis zu bei Hybriden < 110 g/km Italien Keine Kfz.-steuer für Elektrofahrzeuge für 5 Jahre, danach nur 25% eines vergleichbaren konv. Fzg. EV und HEV: NOVA Bonus Quelle: ACEA Overview on Purchase and Tax Incentives for Electric Vehicles in the EU
7 Infrastrukturziele und Fördermaßnahmen. Ausgewählte Beispiele Europa. Land Zielsetzung / aktueller Stand Förderung Norwegen Ladestationen im Zeitraum 2009/ Schnellladestationen im Zeitraum 2011 / 2012 Aktueller Stand: Ladepunkte an 935 Ladestationen Frankreich Portugal Ca. 20 Modellstädte mit Normal- und Schnellladestationen Stand Paris: 300 Ladepunkte Aufbau von Ladestationen und 50 öffentlichen Schnelladestationen an Hauptstraßen und Autobahnen 6 Mio Mio. Weitere ca. 1,5 Mio. / Jahr Support durch Regionen / Städte (speziell Oslo) 50 Mio. zur Förderung von 50% der Kosten im Zeitraum , Übernahme der restlichen 50% durch die Modellstädte Nicht bekannt Spanien Aufbau von Ladestationen in Barcelona, Madrid, Sevillas Förderung von 40% der Kosten (Andalusien 25% der Kosten) Belgien Zielsetzung für 2020: Stationen für Normalladung Stationen für Schnellladung 40% der Kosten, maximal 250 (Voraussetzung: öffentliche Ladestation) Österreich Zuschuss von pro Ladestation im Zeitraum 2010 / 2011 Zuschuss von 30% der Kosten in 3 Modellregionen Großbritannien Ziel öffentliche Ladestationen in 2013 PPP unter Führung von TfL mit Unterstützung von 9.3 Mio. durch die Regierung Quelle: AVERE Public Support for Infrastructure for Electromobility
8 Markteinführungsinstrumente (1). Technologieunabhängige Vorschläge. Bereich Privatkunden Mögliche Markteinführungsinstrumente Abfederung der höheren Anschaffungskosten der Fahrzeuge durch: Dauerhafte Befreiung von der KFZ-Steuer Anrechnung der Mehrkosten / eines Teils davon auf die Einkommenssteuer zeitlich begrenzte Aufhebung der 1% Regel bei Firmenfahrzeugen Ausnahme der antriebsbedingten Mehrkosten von der 1% Regel bei Firmenfahrzeugen (Nachteilsausgleich) Reduzierung der Steuern auf Kraftstoffe (z.b. EU Mindestsatz bei CNG) oder Verzicht auf Ökoumlage bei Fahrstrom bzw. ermäßigter Strompreis Kaufunterstützung z.b. durch KfW-Darlehen Wechselkennzeichen mit reduziertem Steuersatz reduzierter Steuersatz für ein mögliches konventionelles Zweitfahrzeug reduzierte Mehrwertsteuer für antriebsspezifische Komponenten (z.b. Batterie oder CNG/LNG-Tank) Sonderkennzeichnung der Fahrzeuge (blaue Plakette Parkplätze, -gebühren) Abfederung der Anschaffungskosten für Infrastruktur: Kostenzuschuss für private Ladeinfrastruktur oder Abschreibung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung Kein Bonus / Malus System mit diskriminierenden Aufschlägen für konventionelle Fahrzeuge Keine Zufahrtsbeschränkungen für konventionelle Fahrzeuge
9 Markteinführungsinstrumente (2). Technologieunabhängige Vorschläge. Bereich Unternehmen, Wirtschaft, Öffentliche Hand Mögliche Markteinführungsinstrumente Fahrzeugbezogene Maßnahmen: Anrechnung von CO 2 -freien oder CO 2 -reduzierten Fahrzeugen mit angemessenen Multiplikatoren auf den Flottengrenzwert (ohne Deckelung über Fahrzeugstückzahl) Behandlung von Elektrofahrzeugen in Verbindung mit Car Sharing-Modellen als Transportmittel des öffentlichen Verkehrs (analog Taxi Anspruch auf privilegierten Parkraum) Verkürzte Abschreibung für gewerbliche Nutzer (Sonder AfA) Spezielle KfW-Darlehen für gewerbliche Nutzer (z. B. Autovermieter) Anhebung der Beschaffungsgrenzen für Fahrzeuge der öffentlichen Hand Infrastrukturbezogene Maßnahmen: Beschleunigte Abschreibung für Ladeinfrastruktur Investitionen auf Firmenparkplätzen Administrative Vereinfachungen bei der Schaffung öffentlicher Ladeinfrastruktur
10 Forschungsprogramm / Marktanreize Was sollte getan werden? Handlungsempfehlungen: Die bestehenden Forschungsprogramme sind inhaltlich einer strategischen Überprüfung durch Industrie und Politik zu unterziehen sowie der Fördermittelzufluss durch die Wertung als fester Bestandteil des Bundeshaushalts zu verstetigen. Zur Absicherung der Investitionen der Industrie sowie der begebenen Fördergelder ist es aus Sicht der Industrie unumgänglich, umgehend ein technologieunabhängiges, wettbewerbsneutrales und nicht diskriminierendes Maßnahmenpaket an Marktanreizen entsprechend einem Kriterienkatalog (z.b. Effizienz, Einfluss auf Wertschöpfung in Deutschland, Vermeidung von Mitnahmeeffekten) zu schaffen. Die notwendigen Mittel sind aus dem laufenden Bundeshaushalt bereit zu stellen. Was wir brauchen ist eine stetige Politik, die verlässliche Rechts- und Planungssicherheit bzw. Investitionssicherheit für Unternehmen und gewerbliche Kunden schafft. Nur so kann die angestrebte Positionierung von Deutschland als Leitmarkt für neue Kraftstoffe und innovative Antriebssysteme erreicht und abgesichert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass in Deutschland entwickelte Technologie nur in Märkten außerhalb des Heimatmarktes Wettbewerbsfähigkeit erlangt.
11 BACKUP
12 Beispiel öffentliche Ladestationen Norwegen. Quelle: Quelle:
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