Handlungsfeld 1 Ausbildungsvoraus - setzungen prüfen und Ausbildung planen

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1 Handlungsfeld 1 Ausbildungsvoraus - setzungen prüfen und Ausbildung planen 1 Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung Strukturen des Berufsbildungssystems Planung des betrieblichen Ausbildungsbedarfs Ausbildungsberufe auswählen Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung Eignung des Ausbildungsbetriebs 5

2 Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung 1. Wie wird der Begriff Berufsbildung definiert? 2. Was sind die Ziele der betrieblichen Berufsausbildung? 3. Aus welchen Gründen bildet die Wirtschaft aus? 4. Wodurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen Angebot und Nachfrage an Ausbildungsplätzen? 1. Wie wird der Begriff Berufsbildung definiert? Berufsbildung wird im Berufsbildungsgesetz (BBiG) wie folgt definiert: 1 BBiG Ziele und Begriffe der Berufsbildung (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. (2) Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. (3) Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. (4) Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. (5) Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. 3 BBiG Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen. (2) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. die Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder durchgeführt wird, 2. die Berufsbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, 3. die Berufsbildung auf Kauffahrteischiffen, die nach dem Flaggenrechtsgesetz die Bundesflagge führen, soweit es sich nicht um Schiffe der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei handelt. (3) Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung gelten die 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 102 nicht; insoweit gilt die Handwerksordnung. 6

3 2. Was sind die Ziele der betrieblichen Berufsausbildung? Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung Das Ziel der Berufsausbildung wird abgeleitet aus den 1 und 14 des BBiG und aus den jeweiligen Ausbildungsordnungen: 1 BBiG (3) Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen BBiG (1) Ausbildende haben 1. dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, [...] 5. dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird. Auszug aus einer Ausbildungsordnung: Die aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind insbesondere so zu vermitteln, dass der Auszubildende selbstständig das Gelernte planen, durchführen und kontrollieren kann. Konsequenzen Es ergeben sich aus den gesetzlichen Formulierungen also zwei Konsequenzen: 1. Der Ausbilder hat den Auftrag, sowohl Fertigkeiten als auch Kenntnisse zu vermitteln, d. h. auszubilden und auch zu erziehen. 2. Das Bestehen der Abschlussprüfung ist nicht das unmittelbare Ziel einer Ausbildung von Auszubildenden zu Fachkräften. Die Abschlussprüfung stellt lediglich ein Instrumentarium dar, um die erreichten Qualifikationen nachzuweisen. 7

4 Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung Ziel der Ausbildung: Handlungsfähigkeit des Auszubildenden Sozialkompetenz Methodenkompetenz Fachkompetenz formuliert in Schlüsselqualifikationen formuliert in Lernzielen Erziehungsauftrag (erziehen) Ausbildungsauftrag (ausbilden) Förderung von beruflichen und berufsübergreifenden Fähigkeiten Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen Ausbilder Gesellschaftliche und individuelle Ziele Aus Sicht der Gesamtwirtschaft (volkswirtschaftliche Ziele) der Betriebe (betriebswirtschaftliche Ziele) des Staates (gesellschaftspolitische Ziele) der Auszubildenden (individuelle Ziele) z. B.: Vorsprung in der Weltwirtschaft z. B.: Erhöhung der Wettbewerbs fähigkeit z. B.: geringere Arbeitslosigkeit z. B.: Selbstverwirklichung und soziale Unabhängigkeit 8

5 1. Was ist unter dem Begriff Duales System in Bezug auf die betriebliche Ausbildung zu verstehen? Im Gegensatz zum Monoausbildungssystem der Schulen (z. B. Pflegeschulen, Assis tentenausbildungsgänge usw.) wird in der Wirtschaft im sogenannten Dualen System ausgebildet. Dabei ist es die primäre Aufgabe der ausbildenden Betriebe, berufliche Fertigkeiten und die dazugehörigen Kenntnisse zu vermitteln. Diese Ausbildungsgänge (die komplette Ausbildungszeit bis zum Berufsabschluss) werden durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und insbesondere die daraus abgeleiteten Ausbildungsordnungen (erlassen i. d. R. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) gesetzlich geregelt und gesteuert. Überwacht wird die betriebliche Ausbildung von den zuständigen Stellen in Sachen Berufsbildung (in der gewerblichen Wirtschaft z. B. von der Industrieund Handels-, Handwerks- oder Landwirtschaftskammern). Die ausbildenden Betriebe sind aufgrund vertragsrechtlicher Bindung (Berufsausbildungsvertrag) rechtlich allein verantwortlich für die Durchführung der Ausbildung im Dualen System. Die Berufsschulen innerhalb der berufsbildenden Schulen sind Kooperationspartner der Betriebe im Dualen System und haben primär den staatlichen Auftrag der Erziehung zum demokratischen Staatsbürger. Sie vermitteln berufsübergreifende Kenntnisse (Allge meinbildung, wie z. B. Deutsch, Englisch und Politik) und sogenannte berufliche, aber fertigkeitsunabhängige Fachkenntnisse. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder unterstehen die Berufsschulen nicht einer Bundesaufsicht, sondern unterliegen der Aufsicht der Länder (Schulgesetze/Kultusministerien). Die Ausbildung in der Berufsschule wird überwacht durch die Schulaufsichtsbehörde der einzelnen Bundesländer. Duales System der Berufsausbildung Berufsschule Lernort Ausbildungsbetrieb Verantwortlicher Ausbildender Berufsschüler Lernender Auszubildender Berufsschullehrer Lehrender Ausbilder Rahmenlehrplan Ausbildungspläne Ausbildungsrahmenplan Schulgesetz rechtliche Grundlage Berufsbildungsgesetz Schulaufsichtsbehörde Kontrolle zuständige Stellen Staat Finanzierung Wirtschaft 12

6 Schulart Klasse möglicher Abschluss Bemerkungen Hauptschule 5 bis 9 Sekundarabschluss I Hauptschule (allgemein Hauptschulabschluss) Hauptschule freiwillig Klasse 10 Sekundarabschluss I Realschule Bei Erreichen eines höheren Noten- (allgemein Realschulabschluss) profils ist ein erweiterter Realschulabschluss möglich. Realschule 5 bis 10 Sekundarabschluss I Realschule Bei Erreichen eines höheren (allgemein Realschulabschluss) Notenprofils ist ein erweiterter Realschulabschluss möglich. Gymnasium 5 bis 10 Mit Versetzung in Klasse 11 des Gymnasiums erhält der Schüler automatisch den erweiterten Realschulabschluss. Gymnasium 11 bis 12 (13) allgemeine Hochschulreife Nach Klasse 11 bzw. 12 ist es möglich, dass der Schüler mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife abgehen kann. Kollegschulen Realschulabschluss oder nur in einzelnen Bundesländern gymnasialer Abschluss Berufsschule 2 bis 3 Jahre Berufsschulabschluss Haupt- oder Realschulabschluss möglich Berufsgrund- 1 Jahr BGJ-Abschluss Anrechnung mit einem Jahr auf bildungsjahr das erste Ausbildungsjahr (gem. Anrechnungsverordnung der einzelnen Bundesländer) Fachoberschule 2 Jahre allgemeine Fachhochschulreife Mit einer abschlossenen Ausbildung (Klasse 11 und 12) kann der Schüler die Klasse 11 (Praktikumsjahr) überspringen. Berufsfachschule / 1 bis 2 Jahre BFS-Abschluss Anrechnung mit einem Jahr auf Berufskolleg (früher z. B. Handelsschule) das erste Ausbildungsjahr (gem. Anrechnungsverordnung der einzelnen Bundesländer) Berufsaufbauschule 1 Jahr Realschulabschluss wird noch selten angeboten (auch Fachschulreife) Berufsvorberei- 1 Jahr kein Abschluss Hauptschulabschluss möglich tungs-/berufseinstiegsjahr Fachgymnasium 3 Jahre allgemeine Hochschulreife (Klasse 11 bis 13) Fachschule unterschiedlich Fortbildungsabschlüsse z. B.: Ausbildereignungsprüfung, (meist Abendform) Meister, Fachwirte, Fachkaufleute Berufsoberschule 1 Jahr fachbezogene Hochschulreife für Absolventen der Fachoberschule Fachhochschulen Regelstudienzeit je nach Hoch- oder Fachhochschule sind folgende Abschlüsse möglich: Hochschulen/ Regelstudienzeit Diplom, Magister, Master, Universitäten Bachelor, Lehramt usw. Tertiär - bereich Sekundarbereich II Sekundarbereich I 1 Die obige Übersicht zeigt die Eingliederung der allgemein- und berufsbildenden Schulen in das Bildungssystem. Vielfache länderspezifische Unterschiede aufgrund der Kulturhoheit der Länder können hier aus Übersichtsgründen nicht dargestellt werden. 13

7 Bemerkungen zum Sekundarbereich I: 1. Je nach Bundesland wird die 5. Klasse als Förder- oder Beobachtungsjahr oder die 5. und 6. Klasse als Orientierungsstufe angeboten. 2. Parallel zu dem o. g. dreigegliederten Schulwesen werden in den einzelnen Bundesländern auch Sonderschulen für Hochbegabte angeboten. 3. Lernschwache Kinder, Kinder mit körperlichen Schwächen oder geistiger Behinderung werden in dafür vorgesehene Schulen unterrichtet. 4. Je nach Bundesland kann der Schüler alternativ eine kooperative oder integrierte Gesamtschule besuchen. Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Trägerschaften im Dualen System Bundesländer Kultusministerien Abstimmung in der KMK (Kultusministerkonferenz) Schulgesetze Schulaufsicht Rahmenlehrpläne Berufsschulen freiwillige Zusammenarbeit in Arbeitskreisen Mitglieder in Prüfungsausschüssen Abstimmung im Koordinierungsausschuss Bund/Länder Ausbildungsbetriebe zuständige Stellen Berufsbildungsgesetz Ausbildungsrahmenpläne BM für Wirtschaft und Arbeit Bundesregierung 14

8 Merkmale des Ausbildungsbetriebs im Dualen System Wie in den einzelnen Ausbildungsbetrieben die Ausbildung gestaltet wird, hängt von unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Einflussgrößen ab: von der Branche von der Größe des Betriebes von den Einrichtungen und Räumlichkeiten, z. B. Ausbildungswerkstätten Lernecken Lernbüros Arbeitsplatz von der Organisationsstruktur im Betrieb von den Produktionstechniken vom Engagement der Ausbilder vom Stellenwert, den die Ausbildung an sich im Betrieb genießt von der Bereitschaft, in die Ausbildung zu investieren 1 Die betriebliche Bildungsarbeit umfasst neben der eigentlichen Erstausbildung auch die Weiterbildung von Fachkräften, die Einarbeitung von neuen oder versetzten Mitarbeitern sowie die Praktikantenbetreuung. In größeren Unternehmen ist die Ausbildung auf die Personalentwicklung abgestimmt. Primär unterliegt sie wirtschaftlichen und nicht gesellschaftspolitischen Aspekten. Merkmale der Berufsschule im Dualen System Berufsschulen sind Pflichtschulen. Berufsschulen sind Teilzeitschulen (1- bis 2-mal in der Woche/Blockunterricht). Berufsschulen sind nach Fachrichtungen gegliedert. Es wird in Fachklassen unterrichtet. Es unterrichten Berufsschullehrer und,lehrer für Fachpraxis. Die Berufsschule vermittelt fertigkeitsunabhängige, also fachtheoretische und allgemeinbildende Lerninhalte. Die Berufsschule hat den Erziehungsauftrag zum,demokratischen Staatsbürger. 2. Wie entstehen Ausbildungsordnungen? Grundlage der betrieblichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist die für diesen Beruf geltende Ausbildungsordnung. Es gibt fast 400 verschiedene Ausbildungsordnungen. Das BBiG regelt in 4 und 5 die grundsätzlichen Inhalte: 4 BBiG Anerkennung von Ausbildungsberufen (1) Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausbildungsberufe staatlich anerkennen und hierfür Ausbildungsordnungen nach 5 erlassen. (2) Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. 15

9 5 BBiG Ausbildungsordnung (1) Die Ausbildungsordnung hat festzulegen 1. die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird, 2. die Ausbildungsdauer; sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen, 3. die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild), 4. eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan), 5. die Prüfungsanforderungen. Expertengruppen (Sozialpartner, wie AG- und Berufsverbände, Gewerkschaften) Koordinierungssausschuss Bund/Länder Kultusminister abgestimmte Rahmenlehrpläne Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) Bundesminister für Wirtschaft und Technologie oder der sonst zuständige Fachminister abgestimmte Ausbildungsordnung als Rechtsverordnung Bundesministerium für Bildung und Forschung 16

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