Benützungsreglement. Pfarreiheim Bronschhofen
|
|
- Jens Weiner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Benützungsreglement Pfarreiheim Bronschhofen
2 2 Benützungsreglement Pfarreiheim Bronschhofen Seite Geltungsbereich... 3 Benutzungsgrundsatz... 3 Verwaltung & Vermietung... 3 Benutzungsbewilligung... 4 Gebühren... 4 Bewilligungsentzug... 4 Allgemeine Benutzungsbestimmungen... 5 Einrichten... 5 Multimedia... 5 Bedienung der Anlagen... 5 Konsumation... 5 Dekoration... 6 Rauchen & Alkohol... 6 Ordnung, Beschädigungen, Verunreinigungen... 6 Abfallentsorgung... 6 Ruhebestimmungen... 6 Abgabe... 6 Öffnen / Schliessen... 7 Benutzungsverbot... 7 Ordnungsdienst... 7 Feuerpolizeiliche Vorschriften... 7 Fahrzeuge... 7 Öffnungszeiten... 8 Schlussbestimmung... 8 Tarifstruktur Konsumation - Getränke... 11
3 3 Geltungsbereich Dieses Reglement regelt die Benutzung des Pfarreiheims Bronschhofen der Katholischen Kirchgemeinde Wil durch Vereine und andere Organisationen. Benutzungsgrundsatz Das Pfarreiheim Bronschhofen dient in erster Linie der Katholischen Kirchgemeinde Wil und ihren Vereinen und Organisationen. Ausserhalb des kirchlichen Betriebes können die Räume ortsansässigen Vereinen und anderen Organisationen innerhalb der Katholischen Kirchgemeinde Wil überlassen werden. Nicht kirchliche Vereine und Organisationen haben eine Entschädigung gemäss (Anhang A) zu entrichten. Der Gebührentarif wird vom Katholischen Kirchenverwaltungsrat erlassen. Verwaltung, Vermietung Die Verwaltung des Pfarreiheims untersteht dem Katholischen Kirchenverwaltungsrat Wil. Dieser legt das Vorgehen zur Bearbeitung der Gesuche fest. Für alle Grossveranstaltungen wird ein schriftlicher Mietvertrag zwischen dem Veranstalter und der Katholischen Kirchgemeinde Wil abgeschlossen. Die Kirchgemeinde Wil kann bewilligte Veranstaltungen/Reservationen aus wichtigen Gründen ohne Entschädigungspflicht aufheben. Als wichtige Gründe gelten u.a. - Vertragsbruch - Unwahre Angaben im Gesuch - Aufruf zur Gewalt - Politische Gründe - dringlicher Eigenbedarf Für die Raumbenutzung gelten die im Reglement festgesetzten Tarife. Bei nicht kirchlichen Gruppierungen und Vereinen sowie Privatpersonen kann ein Depot in der gleichen Höhe wie die Benutzungsgebühr verlangt werden.
4 4 Benutzungsbewilligung Die für Anlässe allfällig notwendigen Bewilligungen sind vom Veranstalter einzuholen. Grossanlässe werden in Absprache des Leiters des Seelsorgebereichs Bronschhofen mit dem Koordinationsgremium (Kirchenverwaltungsratspräsident, Pfarreiratspräsident, Stadtpfarrer, Leiter der Administration) genehmigt. An Wochenenden wird das Pfarreiheim grundsätzlich nicht für externe Anlässe vermietet. Interne Veranstaltungen sind mit dem Leiter des Seelsorgebereichs Bronschhofen abzusprechen. Die Gesuche sind bei der folgenden Stelle einzureichen: Pfarreiheim Bronschhofen Leiter Seelsorgebereich Bahnhofstrasse Bronschhofen 071 / franz.wagner@kathwil.ch Änderungen in der Benutzung (Ausfälle, einmaliger Abtausch mit anderen Benützern) sind rechtzeitig bekannt zu geben. Gebühren Im Tarifreglement (siehe Anhang A) legt der Kirchenverwaltungsrat die Benutzungsgebühren für die unterschiedlichen Anlässe, Räume sowie Benutzerinnen und Benutzer fest. Bewilligungsentzug Die Benutzungsbewilligung wird auf Zusehen hin erteilt. Sie kann jederzeit entzogen werden, wenn die Interessen der Kirchgemeinde oder andere höhere Interessen es erfordern oder diesem Reglement zuwidergehandelt wird.
5 5 Allgemeine Benutzungsbestimmungen Wer die Bewilligung zur Benutzung der Räumlichkeiten erhält, anerkennt das Benutzerreglement und die Tarifordnung und verpflichtet sich, die Bestimmungen einzuhalten. Bei jedem Anlass übernimmt eine vom Veranstalter bestimmte Person (entsprechend der Genehmigung bzw. Bewilligung) die Verantwortung für die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen und der Hausordnung. Gleichzeitig muss der Veranstalter dem Vermieter/Hauswart eine zuständige Ansprechperson für den Anlass bekannt geben. Jugendräume dürfen nur im Beisein einer verantwortlichen Person (ab 18 Jahren) benützt werden. Einrichten Das Einrichten der Räume ist Sache des Veranstalters, aber immer in Rücksprache mit dem Hauswart. Multimedia Die Benutzung von Multimediageräten ist bei der Reservation zu melden. Preise: siehe Tarifstruktur. Bedienung der Anlagen Die Bedienung der elektrischen Anlagen und Apparate sowie der Beleuchtungseinrichtungen und der audiovisuellen Geräten ist ausschliesslich Sache des Hauswarts oder der von ihm ausdrücklich damit beauftragen Personen. Konsumation Konsumationen müssen bei der Reservierung gemeldet werden. Die Benutzung der Küche ist unentgeltlich. Sie ist gleichzeitig mit der Reservation zu bestellen. Der Küchendienst (Abwaschen) ist von den Organisationen unter Anleitung des Hauswarts zu übernehmen. Getränke sind ausschliesslich über das Pfarreiheim zu beziehen. Getränke bis zum Gesamtbetrag von Fr sind dem Hauswart direkt zu bezahlen. Ansonsten werden Getränke mittels Rechnung nachbelastet. Preise: siehe Getränketarife (Anhang B) Die gesetzlichen Bestimmungen gemäss Jugendschutz sind einzuhalten.
6 6 Dekoration Dekorationen (Bilder, Poster, usw.) dürfen nur mit dem Einverständnis des Hauswartes angebracht oder verändert werden. Es ist verboten, Klammern, Nägel, Klebstreifen, Schrauben oder Ähnliches an Wänden, Decken, Vorhängen oder Mobiliar anzubringen. Dekorationen müssen den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Rauchen & Alkohol ln allen Räumen und Nebenräumen des Pfarreiheims ist das Rauchen untersagt. Im Pfarreiheim darf Alkohol nur gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschenkt oder abgegeben werden. Ordnung, Beschädigungen, Verunreinigungen In allen Räumen und auf allen Anlagen ist auf Reinlichkeit und Ordnung zu achten. Schäden oder das normale Mass übersteigende Verunreinigungen sind unverzüglich dem Hauswart zu melden. Allfällige Kosten hat der Veranstalter zu übernehmen. Reinigungsarbeiten, die über das übliche Mass hinausgehen, werden zum ordentlichen Stundensatz von Fr dem Veranstalter belastet. Abfallentsorgung Der Veranstalter ist für die Abfallentsorgung verantwortlich. Es können Abfallsäcke beim Hauswart gekauft werden. Ruhebestimmungen Bei musikalischen Anlässen sind die Fenster spätestens um Uhr zu schliessen. Lautsprecheranlagen sind so zu betreiben, dass keine Belästigungen Dritter erfolgt. Der Veranstalter sorgt für die Einhaltung der Nachtruhe auch auf dem Vorplatz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Abgabe Das Wegräumen von zusätzlichen Einrichtungen und Gegenständen ist unmittelbar nach dem jeweiligen Anlass durch den Veranstalter (Mieter) vorzunehmen. Die Grobreinigung der Räume (besenrein) ist vom Benützer auszuführen. Das Geschirr ist abgewaschen in der Küche zu deponieren. Der Abschluss der Aufräumarbeiten ist dem Hauswart zu melden, der die ordnungsgemässe Rückgabe bestätigt.
7 7 Öffnen / Schliessen Das Öffnen und Schliessen der Gebäude und Räume ist Sache des Hauswartes. Der Hauswart und der Leiter SB Bronschhofen können in persönlicher Verantwortung für die Dauer eines Anlasses einen entsprechenden Schlüssel abgeben. Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Für verlorene Schlüssel und allfällige Folgekosten haftet die verantwortliche Person. Während den Sommerschulferien sind keine Veranstaltungen möglich. Benutzungsverbot Veranstalter, welche sich den Bestimmungen des Reglements widersetzen, kann das Benutzungsrecht ganz oder teilweise entzogen werden. Ordnungsdienst Der Veranstalter kann verpflichtet werden für den entsprechenden Anlass einen Sicherheitsdienst beizuziehen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Veranstalter zu tragen. Feuerpolizeiliche Vorschriften Der Benutzer/die Benutzerin hat die feuerpolizeilichen Vorschriften für Veranstaltungen strikte einzuhalten und im Bedarfsfalle eine Feuerwache anzustellen. Alle als Notausgänge bezeichneten Fluchtwege sind beidseitig freizuhalten. Die angeordneten Bestuhlungspläne sind strikte einzuhalten. Fahrzeuge Motorfahrzeuge und Fahrräder müssen ausschliesslich an den dafür bestimmten Stellen abgestellt werden. Für Beschädigungen oder Diebstahl wird jegliche Haftung abgelehnt.
8 8 Öffnungszeiten Veranstaltungen sind bis spätestens Uhr (am Freitag und Samstag bis Uhr) zulässig. Endzeit der Miete bedeutet, Räume sind gereinigt, eigenes Material abtransportiert und das Zentrum verlassen. Das Pfarreiheim Bronschhofen bleibt grundsätzlich während den ordentlichen Schulsommerferien wegen Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten geschlossen. An Sonn- und Feiertagen bleibt das Pfarreiheim Bronschhofen in der Regel geschlossen, ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr sowie vom Hohen Donnerstag bis Ostermontag. Über Ausnahmen der Öffnungszeiten entscheidet der Leiter des SB Bronschhofen. Schlussbestimmung Dieses Reglement tritt am 1. März 2014 in Kraft und ersetzt alle vor diesem Datum erlassenen Reglemente sowie alle Änderungen, Weisungen und Ergänzungen Wil, 01. März 2014 Katholischer Kirchenverwaltungsrat Wil Jürg Grämiger Präsident Urs Bachmann Ratsschreiber
9 9 Anhang A Pfarreiheim Bronschhofen Tarife Gültig ab 1. März 2014 TARIFSTRUKTUR Vereine und Organisationen der Katholischen Kirchgemeinde Wil bezahlen keine Gebühren. SAAL Pfarreiheim Bronschhofen Benutzungsart Tarif A kirchliche Personen, Vereine und Institutionen ausserhalb der Kirchgemeinde Wil Tarif B nicht kirchliche Personen, Vereine und Institutionen Benutzungsdauer 1 Tag Konzertbestuhlung Bankettbestuhlung Fr Fr Fr Fr Benutzungsdauer ½ Tag/Abend Konzertbestuhlung Bankettbestuhlung GRUPPENRÄUME Fr Fr Fr Fr grosser Gruppenraum Fr. 30. bis Fr. 50. Fr. 50. bis Fr. 80. kleiner Gruppenraum Fr. 30. Fr. 50. GEBÜHREN FÜR APPARATE Hellraumprojektor Flip-Chart Stellwände Diaprojektor Beamer CD / TV & Videoapparat Fr. 10. Fr. 20. Fr. 20. Fr. 20.
10 10 Anhang B Pfarreiheim Bronschhofen Tarife Gültig ab 1. März 2014 KONSUMATION - GETRÄNKE Tarif A kirchliche Gruppierungen Tarif B nicht kirchliche Gruppierungen Mineral 1 lt. Fr Fr. 4. Süssgetränk 1 ½ lt. Fr Fr Senator 1 lt. Fr Fr. 6. Bier 5 dl. Fr. 2. Fr. 4. Spezli Fr Fr. 3. Spezli alkoholfrei Fr Fr. 3. Wein Fendent du Valais Wein Fendent du Valais Epesses du Pays de Vaud ½ lt. Fr. 6. Fr. 12. ¼ lt. Fr. 4. Fr. 6. ½ lt. Fr. 9. Fr. 18. Dôle du Valais ½ lt. Fr. 8. Fr. 16. Dôle du Valais ¼ lt. Fr. 4. Fr. 8. Kaffee 1 Tasse Fr. 1. Fr. 2. Tee 1 Tasse Fr. 1. Fr. 2. Bezahlung Getränke bis zum Gesamtbetrag von Fr sind dem Hauswart direkt zu bezahlen. Ansonsten werden Getränke mittels Rechnung nachbelastet. Weitere Getränke können über den Hauswart bestellt werden.
Benützungsreglement. Katholisches Pfarreizentrum Wil
Benützungsreglement Katholisches Pfarreizentrum Wil Benützungsreglement Katholisches Pfarreizentrum Wil 2 Seite Geltungsbereich... 3 Zweckbestimmungen... 3 Verwaltung, Vermietung... 3 Raumangebot... 4
MehrReglement. für die Benützung der Pfarreiräume. der katholische Kirchgemeinde Buchrain-Perlen
Reglement für die Benützung der Pfarreiräume der katholische Kirchgemeinde Buchrain-Perlen - 1-1. Zweck Die Pfarreiräume stehen den kirchlichen Organisationen und den Vereinen aus dem Kirchgemeindegebiet
MehrBenützungsreglement. Kirchgemeindehaus Wil. Kreuzkirche Wil. Triangel Zuzwil
Benützungsreglement Kirchgemeindehaus Wil Kreuzkirche Wil Triangel Zuzwil Inhaltsverzeichnis Geltungsbereich... 3 Grundsatz... 3 Verwaltung, Vermietung... 3 Verwaltung... 3 Vermietung... 3 Gesuche... 3
MehrPfarrei Weggis. Benützungsreglement Pfarreizentrum
Pfarrei Weggis Benützungsreglement Pfarreizentrum Benützungsreglement Pfarreizentrum 1. Zweck Das Pfarreizentrum steht den kirchlichen Organisationen und den Vereinen aus dem Kirchgemeindegebiet zur Verfügung.
MehrREGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15
REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)
MehrBenutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten
Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten Stetten, den 26.02.2019 gültig ab: 27.02.2019 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Allgemeines Der Gemeinderat von Stetten erlässt gemäss Art. 52 Abs. 1 und Abs. 4 des
MehrStadt Frauenfeld. Verordnung über die Benützung der Säle im Alterszentrum Park der Stadt Frauenfeld
Stadt Frauenfeld Verordnung über die Benützung der Säle im Alterszentrum Park der Stadt Frauenfeld Stand 28. August 2012 960.0.11 STADT FRAUENFELD VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER SÄLE IM ALTERSZENTRUM
MehrMiet- und Benützungsverordnung
Miet- und Benützungsverordnung Begegnungsraum 3770 Zweisimmen Genehmigt vom Kirchgemeinderat am 20. Oktober 2015 Oktober 2015, Sonja Kübli Seite 1 / 5 1 Zweck Der Begegnungsraum in Zweisimmen dient in
MehrRöm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14
Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz Benutzungsordnung Träff 14 Zweckbestimmung Der Träff 14 ist grundsätzlich für alle offen, die bereit sind die Benutzungsordnung einzuhalten. Verwaltung des Träff 14
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI
REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Seminarräume 1 + 2 können zu folgenden
MehrLeitbild. Es ist ein Ort, wo Menschen verschiedener Generationen und Nationalitäten willkommen
Leitbild Das Zentrum St. Martin, ein Haus der katholischen Kirchgemeinde Hochdorf, ist ein offenes Haus und kann im Rahmen der Reglemente von allen Personen benützt werden. Es ist ein Ort, der vielseitige
MehrGewerbezone Buttisholz
Mietanfrage Die Lokale sind zwischen Anfangs November bis Ende März Mietbar. Unter dem Jahr stehen die Räume ausschliesslich den Vereinen zur Nutzung frei. zwischen SPORTPARK Buttisholz und Veranstalter
MehrH a u s o r d n u n g für das Pfarreizentrum, Burghaldenstrasse 7
Katholische Kirchenpflege Horgen H a u s o r d n u n g für das Pfarreizentrum, Burghaldenstrasse 7 1. Zweckbestimmung Das Pfarreizentrum dient der Förderung des Gemeinde- und Pfarreilebens. Es steht auch
MehrEINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG
EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG Benützungsverordnung Parterreräume altes Schulhaus Ledi 07 Inhaltsverzeichnis. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.... Bewilligung.... Benützung... 4. Schlussbestimmungen... 5 ANHANG I...
MehrVerordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************
Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung
MehrHausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.
Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt. Stand per 11.10.2018 1. Sicherheit Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Küche im großen Schrank; ein Feuerlöscher
MehrBenutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr
Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Vom 4. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Räumlichkeiten und Anlagen Folgende Räumlichkeiten und Anlagen stehen zur
MehrGEMEINDE JONEN. Reglement über die Benützung. des Taverne Chällers Jonen. gültig ab 1. Oktober 1993
GEMEINDE JONEN Reglement über die Benützung des Taverne Chällers Jonen gültig ab 1. Oktober 1993 mit Teilrevision gültig ab 1. Januar 2014 Reglement über die Benützung des Taverne Chällers Jonen 1. Zweck
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
MehrBenützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon
GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum
MehrBenutzungsreglement. Waldhütte "im Schlatt"
Benutzungsreglement Waldhütte "im Schlatt" 07 Der Gemeinderat erlässt das folgende Benutzungsreglement für die Waldhütte der Ortsbürgergemeinde Hallwil: Art. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte
MehrReglement über die Benutzung des Kunstrasenplatzes Schönenbüel
Reglement über die Benutzung des Kunstrasenplatzes Schönenbüel Herausgegeben von der Gemeinde Unterägeri 2010 Der Gemeinderat Unterägeri, gestützt auf 84 Abs. 4 des Gesetzes über die Gemeinden des Kt.
MehrBenützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige
GEMEINDE SEVELEN Benützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Zuständigkeit 3. Reservationen 4. Bewilligungen 5. Benützungsgebühren 6. Einrichtung 7.
MehrGEMEINDEZENTRUM DREITANNEN
Politische Gemeinde Sirnach Tel. 071 969 34 34 Gemeindehaus Fax 071 966 41 60 Kirchplatz 5 www.sirnach.ch 8370 Sirnach gemeinde@sirnach.ch GEMEINDEZENTRUM DREITANNEN A. Allgemeines Benützungs Reglement
MehrGesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung
Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...
MehrReglement Spitex Höfe
Reglement Spitex Höfe Reglement für die Benützung von Räumlichkeiten der Spitex Höfe, Pfäffikon, an Drittpersonen, gültig ab 1. Januar 2011 1. Vertrag Zwischen dem Mieter/der Mieterin und der Spitex Höfe
MehrGemeinde Birmenstorf. Reglement. über die Benützung des Raumes im Obergeschoss des Mehrzweckgebäudes (4. Kindergartenabteilung)
Gemeinde Birmenstorf Reglement über die Benützung des Raumes im Obergeschoss des Mehrzweckgebäudes (4. Kindergartenabteilung) Bezeichnung von Personen 1 Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
MehrGemeinde Unteriberg. Betriebsreglement. Schulhaus Studen
Gemeinde Unteriberg Betriebsreglement Schulhaus Studen Benützungsreglement für die Benützung des Schulhauses Kirchmatt, Studen 1. Räume Das Reglement gilt für die Benützung folgender Räumlichkeiten im
MehrTrotte. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte
Trotte Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte Anfahrtsplan In Pfyn ( Hauptstrasse) der Beschilderung "P Trotte" ( Mühlegasse) folgen Kleiner Rundgang Office
MehrVERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN"
VERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN" Eigentümerin Ortsbürgergemeinde Eiken vertreten durch den Gemeinderat 5074 Eiken Zweck Arbeits- und Aufenthaltsraum für Forstpersonal und
MehrEvangelisch Reformierte KIRCHGEMEINDE VELTHEIM / OBERFLACHS
Evangelisch Reformierte KIRCHGEMEINDE VELTHEIM / OBERFLACHS Reglement über die Benutzung des Kirchgemeindehauses 1 Vorrang der Kirchgemeinde Sämtliche Räume und Anlagen dienen in erster Linie der Kirchgemeinde
MehrGemeinde Grüsch. Reglement über die Benützung der gemeindeeigenen Lokalitäten und Liegenschaften
Gemeinde Grüsch Reglement über die Benützung der gemeindeeigenen Lokalitäten und Liegenschaften Gestützt auf Artikel 31 der Gemeindeverfassung der Gemeinde Grüsch Art. 1 I. Allgemeines Die Gemeindelokalitäten
MehrViolahof Benützungsordnung
GEMEINDERAT Violahof Benützungsordnung www.kaiseraugst.ch e-mail: gemeinde.kaiseraugst@kaiseraugst.ch DORFSTRASSE 17 POSTFACH 4303 KAISERAUGST TELEFON 061 816 90 60 FAX 061 816 90 55 Violahof Benützungsordnung
MehrBenützungsordnung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung der Einwohnergemeinde Schwadernau
Benützungsordnung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung der Einwohnergemeinde Schwadernau Die Einwohnergemeinde Schwadernau erlässt folgende Benützungsordnung für die Benützung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung
MehrBenutzungsreglement Mehrzweckgebäude Eisweiher
Benutzungsreglement Mehrzweckgebäude Eisweiher vom Gemeinderat genehmigt am 8. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Angebot... 3 1.1. Raumangebot... 3 1.2. Einmalige Veranstaltungen... 3 1.3. Regelmässige
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C
REGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Turnhallen können zu folgenden Zeiten gemietet werden:...
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule. des Marktes Stockstadt am Main vom
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule des Marktes Stockstadt am Main vom 23.11.2010 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Der Markt Stockstadt a. Main ist Eigentümer der Alten Knabenschule.
MehrORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN
ORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN Reglement über die Benützung der Waldhütte Jonen gültig ab 1. November 1993 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. BENÜTZUNGSRECHT 3 2. VERWALTUNG 3 3. BENÜTZUNGSBEWILLIGUNG
MehrGesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung
Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...
MehrDer Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.
I. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte, sowie die Handhabung dieses Reglementes ist Sache des Gemeinderates. Für die Wartung und den Betrieb ist der vom Gemeinderat gewählte Hüttenwart zuständig.
MehrBenützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3
Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 1. Zuständigkeit 1.1. Für die Vermietung des Aufenthaltsraumes ist die unten aufgeführte Kontaktperson
MehrEINWOHNERGEMEINDE 4556 AESCHI SO
EINWOHNERGEMEINDE 4556 AESCHI SO REGLEMENT ÜBER DIE BENÜTZUNG DES MEHRZWECKGEBÄUDES UND DER AUSSENANLAGEN I. Allgemeines Geltungsbereich Art. 1 Dieses Reglement regelt die Benützung der Räumlichkeiten
MehrRichtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg
EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg Stand 14.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1 Geltungsbereich...
MehrBetriebsreglement Schulanlage Loowisen
Betriebsreglement Schulanlage Loowisen 1. Zweck, Organisation 1.1 Die Schulanlage "Loowisen" ist Eigentum der Primarschulgemeinde Langrickenbach und wird von ihr unterhalten. 1.2 Der Betrieb wird durch
MehrEinwohnergemeinde Lommiswil Reglement über die Benützung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Zivilschutzanlage Lommiswil 2006
Einwohnergemeinde Lommiswil Reglement über die Benützung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Zivilschutzanlage Lommiswil 2006 Vom Gemeinderat am 17. August 2006 beschlossen. EG Lommiswil - 2 - Inhaltsverzeichnis
MehrSporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum
Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum Inhaltsverzeichnis 1 TRÄGERSCHAFT... - 2-2 ZWECK... - 2-3 GRUNDLAGEN... - 2-4 ORGANE... - 2-5 BENÜTZUNG... - 2-5.1 BENÜTZUNGSRECHT... - 2-5.2
MehrBenützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8. vom November Gültig ab November 2003 Nr. 0925
Benützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8 vom November 2003 Gültig ab November 2003 Nr. 0925 Seite 2 AUFLAGEN 1. An den bestehenden Einrichtungen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.
MehrHausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
MehrEinwohnergemeinde. Birrhard. Reglement über die Benützung des Waldhauses Birrhard
Einwohnergemeinde Birrhard Reglement über die Benützung des Waldhauses Birrhard 30. Mai 2011 - 2 - Die Gemeindeversammlung Birrhard, gestützt auf den 20 Abs. 2 lit. i des Gesetzes über die Einwohnergemeinden
MehrREGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI. Version 1.1
REGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI Version 1.1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Zweck... 3 Benützungsbewilligung... 3 Vereine... 3 Behörden, Kommissionen... 3 Ortsbürger, Einwohner... 3
MehrStadt Rheineck. Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli
Stadt Rheineck Reglement für die Benützung des Feuerwehdepots im Städtli Vom Stadtrat genehmigt am 7. Dezember 1988 Reglement über die Benützung des Feuerwehrdepots im Städtli Grundsatz 1. Allgemeines
MehrVermietung Clublokal
Vermietung Clublokal Version 1.8 Perlen, 29.12.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Vermietungen... 3 2 Mietobjekt... 3 3 Mietbeginn und Mietdauer... 3 4 Mietgesuche... 3 5 Verantwortung... 3 6 Übergabe / Rückgabe
MehrMerkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume)
Einwohnergemeinde Beatenberg Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) vom 8. August 2016 2 1. Allgemeines Zweck Art.
MehrSchule Oberrieden. Betriebs- und Benützungsreglement Sporthalle Langweg
Schule Oberrieden Betriebs- und Benützungsreglement Sporthalle Langweg 26. Februar 2007 SCHULPFLEGE OBERRIEDEN Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen... 2 2 Zuständigkeiten... 2 3 Benützung und Bewilligung...
MehrDieses Reglement regelt die Benutzung der Schulanlagen der Schule Hinwil durch Dritte.
Seite: 1 / 5 Geltungsbereich Dieses regelt die Benutzung der Schulanlagen der durch Dritte. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die Schulanlagen dienen in erster Linie dem Schulunterricht. Sie können ortsansässigen
MehrKreisschule Bechburg Jurastrasse Oensingen Telefon Telefax
Jurastrasse 4 4702 Oensingen Telefon 062 388 34 44 Telefax 062 388 34 40 www.ksbechburg.ch Nutzungsgesuch für die Benützung der Schulanlagen der - Auszufüllen sind Punkt 1 und 2; die Kosten werden von
MehrMiet- und Nutzungsreglement. inkl. Hausordnung für Kirche und Kirchgemeindehaus
Miet- und Nutzungsreglement inkl. Hausordnung für Kirche und Kirchgemeindehaus Artikel 1 Zweck und Nutzung Dieses Reglement bestimmt die Nutzung der Räume und der Einrichtung (inkl. Hilfsmittel) der Kirche
MehrG E M E I N D E K I R C H L E E R A U. Waldhausreglement. der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau
G E M E I N D E K I R C H L E E R A U Waldhausreglement der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweckbestimmung 2 Verwaltung B. Benützungsbewilligung 3 Anmeldung
MehrGemeinde Leibstadt. über die Benützung des
Gemeinde Leibstadt über die Benützung des Reglement über die Benützung des Festzeltes der Gemeinde Leibstadt 1. ALLGEMEINES Art. 1 Es steht folgende Infrastruktur zur Verfügung: - Festzelt (21 x 8 m) -
MehrGesuch zur Benützung der Schulanlage
Gesuch zur Benützung der Schulanlage Gesuchsteller (Zustelladresse) oder verantwortliche Person Name: Verein: Adresse: Telefon: Email: Anlass: Einmalige Benützung (Benutzungsvereinbarung Seiten 2 5) Datum
MehrCulinarium Nöggel Tarife
Culinarium Nöggel Tarife Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil 100.- 200.- Dauermieter 50.- 100.- Essteil ohne Küche 50.- 100.- Dauermieter 30.-
MehrSportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1
Sportstätte Walke Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 1) Zweck Das Clubhaus-Restaurant des FC Kölliken (ink. Terrasse und Festzelt)
MehrBenützungsverordnung von Räumlichkeiten des Zentrums der ev. meth. Kirche Büren
EVANGELISCH - METHODISTISCHE KIRCHE Ressort Betrieb Benützungsverordnung von Räumlichkeiten des Zentrums der ev. meth. Kirche Büren Saal Bistro Küche Gruppenräume Aussenanlage Benü.VerordnungZentrumEMK
MehrDas Pfarreizentrum Pfäffikon ist Eigentum der Kirchenstiftung Pfäffikon. Kirchenrat. Verwaltung Kirchenanlagen Pfäffikon
Betriebs- und Benützungsreglement Pfarreizentrum Pfäffikon 1. Betriebsstruktur und Organisation 1.1 Eigentumsverhältnisse Das Pfarreizentrum Pfäffikon ist Eigentum der Kirchenstiftung Pfäffikon. 1.2 Organigramm
MehrBetriebsreglement. Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen
Betriebsreglement für das Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen Der Kirchenrat Dagmersellen und der Gemeinderat Dagmersellen erlassen für das Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche folgendes Betriebsreglement:
MehrReglement über die Benützung des Konzertsaals
Einwohnergemeinde Langendorf Reglement über die Benützung des Konzertsaals Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Verwaltung 3. Benützung 4. Unterhaltungsanlässe, Versammlungen, Ausstellungen 5. Haftung
MehrBenutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach
GEMEINDE WENZENBACH Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach Die Gemeinde Wenzenbach erlässt auf Grundlage von Art. 21 der Gemeindeordnung (GO) mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar
MehrWeisungen und Tarife für die Benutzung der Turnhallen, Sportanlagen und der Kunstrasenanlage Kien. der Einwohnergemeinde Reichenbach
Weisungen und Tarife für die Benutzung der Turnhallen, Sportanlagen und der Kunstrasenanlage Kien der Einwohnergemeinde Reichenbach Fassung vom 27. Januar 2011 1. Eigentum und Zweck Die Turn- und Sportanlagen
MehrBenützungsreglement für Schul- und Sportanlagen
Benützungsreglement für Schul- und Sportanlagen Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil Benützungsreglement für Schul- und Sportanlagen Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil erlässt, gestützt auf Art.
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Stadt Niesky
Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Stadt Niesky 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt die Benutzungsbestimmungen der Vergütungssätze für die Benutzung stadteigener Schulräume der Stadt
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am 29.02.2012 nachfolgende Benutzungs- und Entgeltordnung
MehrPfarreizentrum Hofstetten-Flüh Benützungsreglement
1 Zweck Das Pfarreizentrum dient der Pflege des kirchlichen und kulturellen Lebens unserer Pfarrei und fördert die ungezwungene Begegnung. Es steht primär den kirchlichen Organisationen aus der Pfarrei
MehrBenützungsreglement: für das Chilezentrum "Hostatt" der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Hergiswil NW. vom 06. Juli
für das Chilezentrum "Hostatt" der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Hergiswil NW vom 06. Juli 2016 1 Der Kirchenrat der Römisch-Katholischen Kirchg e- meinde Hergiswil NW beschliesst, gestützt auf Artikel
MehrAargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement
Aargauer Kunsthaus Aargauerplatz CH-5001 Aarau Tel. +41 62 835 20 30 Fax +41 62 835 23 29 Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement gestützt auf 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes vom 31. März 2009
MehrBenützungsreglement für den Gemeindesaal
1 Der Gemeinderat Uzwil erlässt gestützt auf Art. 5 und Art. 136 Bst. g des Gemeindegesetzes vom 23. August 1979 und Art. 22 der Gemeindeordnung vom 30. Mai 1994 das Benützungsreglement für den Gemeindesaal
MehrRaumvermietung. Räume / Tarife / Benützerordnung
Raumvermietung Räume / Tarife / Benützerordnung Reformierte Kirche Zürich-Affoltern Raumvermietung 8046 Zürich 044 377 62 62 www.glaubten.ch sekretariat@glaubten.ch Bild Titelseite: Atrium Zentrum Glaubten
MehrRaumvermietung für jährige Jugendliche
Raumvermietung für 16-18 jährige Jugendliche Jugendhaus Oase Postfach 335 6403 Küssnacht Tel. 041 850 01 77 E`mail: jugendhaus-oase@gmx.ch Mietobjekt : Party/Konzertraum 120 Qm mit Bar Dj Raum / Spielzimmer
MehrBenützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums
Benützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums 1. Grundsätzliches ZWECK Das Dachgeschoss der Villa Gantrisch ist als Schulungs- und Eventraum zu nutzen. VERANTWORTUNG Die Gesamtverantwortung
MehrOrtsbürgerhütte Ischlag Menziken
GEMEINDE MENZIKEN Ortsbürgerhütte Ischlag Menziken Benützungsreglement 55 Sitzplätze, 32 Schlafplätze Zu vermieten vom 1. April bis 31. Oktober (1. November bis 31. März geschlossen) Ortsbürgerhütte Ischlag
MehrVerordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli
Verordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli vom. November 08 Der Gemeinderat der, gestützt auf Artikel Absatz des Organisationsreglements vom 7. Mai 00, beschliesst:. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
MehrREGLEMENT. über die Benützung der Kleinbühne Alte Weberei
REGLEMENT über die Benützung der Kleinbühne Alte Weberei Nr. 36 Stand: 17.12.2002 B E N Ü T Z U N G S R E G L E M E N T für die Kleinbühne Alte Weberei A. Allgemeine Bestimmungen 1. Die Verwaltung der
MehrHaus- und Benutzungsordnung für Vermietungen
Haus- und Benutzungsordnung für Vermietungen für Kirche und Kirchgemeindezentrum Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich-Leimbach Wegackerstrasse 42 8041 Zürich leimbach@zh.ref.ch www.kirche-leimbach.ch
MehrArbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe
Arbeitsexemplar Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus Nach Beschlussfassung des Sozial- und Schulausschusses vom 09.09.2008 wird nachfolgende Benutzungsordnung erlassen. 1 Widmungszweck Die
MehrWie man ein Lueg Ins Land mietet
Exemplar für Beizer Mietvertrag: Für die Vermietung der Gemeinschaftsanlage Lueg in s Land Wirteteam: Mieter: Anrede: Vorname/Name: Adresse: PLZ/Ort: Tel: Mail: Anrede: Vorname/Name: Adresse: PLZ/Ort:
MehrBenützungsreglement für die öffentlichen Bauten und Anlagen. 3. Allgemeine Benützungsbestimmungen 3. Schulanlagen und Vereinstrakt Dorfzentrum 4
Gemeinde Altendorf Dorfplatz 3 Postfach 8852 Altendorf Benützungsreglement für die öffentlichen Bauten und Anlagen 1. Geltungsbereich 2 2. Bewilligungen 2 3. Allgemeine Benützungsbestimmungen 3 4. Benützungsbestimmungen
MehrBenützungsreglement Gemeindesaal
Gemeinde Uerkheim Benützungsreglement Gemeindesaal Konzertbestuhlung 120 Sitzplätze Tischbestuhlung 100 Sitzplätze Foyer, Saal, Küche, Toilettenanlage, rollstuhlgängig Reservationen 062 739 55 20 Seite
MehrVerordnung über die Benützung der Turnhalle, des Mehrzweckgebäudes und der angeschlossenen Räume vom Schulhaus Mauensee
! Verordnung über die Benützung der Turnhalle, des Mehrzweckgebäudes und der angeschlossenen Räume vom Schulhaus Mauensee Grundlage Art. 1 Allgemeines 1 Der Gemeinderat Mauensee erlässt die folgende Verordnung
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim
B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim 1. Allgemeines Die gemeindeeigene Grillhütte auf dem Gondelfestplatz am Altrhein mit Toilettenanlage steht Jedermann
MehrBetriebsreglement Gemeindezentrum Brüelmatt, Birmensdorf
Betriebsreglement Gemeindezentrum Brüelmatt, Birmensdorf Tel. +41 44 737 37 30 Fax +41 44 737 37 62 Legende: Zu den Verbandsgemeinden gehören: Politische Gemeinde Birmensdorf, Reformierte und Katholische
MehrVerordnung über die Benützung von Liegenschaften und Anlagen der Gemeinde. Benützungverordnung Gemeindeanlagen (BENV) Mehrzweckhalle (MZH)
Verordnung über die Benützung von Liegenschaften und Anlagen der Gemeinde Benützungverordnung Gemeindeanlagen (BENV) (ehemals Benützungsrichtlinien MZH) 7.12.1993 G:\bueren\org\regl\05.0111.01 BENV-MZH.doc
MehrRaumvermietungskonzept und Gebührenreglement
Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement Die in diesem Reglement verwendeten Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Der Gemeinderat beschliesst: I Allgemeines 1 Das vorliegende Reglement regelt
MehrStadt Liestal
618.13 13 Stadt Liestal VERORDNUNG FÜR DIE BENÜTZUNG DER SPORT- UND TURNHALLEN vom 28. September 1993 1. Die Hallen stehen der ganzen Bevölkerung zur Verfügung: - In erster Priorität den Schulen, sofern
MehrKatholische Kirchengemeinde. Mietvertrag
Mietvertrag Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. Joseph Liebenzeller Str. 44 71067 Sindelfingen Telefon Pfarrbüro: 07031 / 73449-10 Kontaktperson für St. Joseph: H. Buddendick:0151/21524951 Kontaktperson
Mehr1 Allgemeines. Der Gemeindesaal ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Breitenworbis. 2 Benutzer
Benutzungssatzung für den Gemeindesaal der Gemeinde Breitenworbis vom 05.02.1999, geändert durch die 1.Änderungssatzung vom 28.08.2002, zuletzt geändert durch die 2.Änderungssatzung vom 12.11.2014 Aufgrund
MehrBenutzungs- und Gebührenreglement Waldhütte Schlosshubel
Benutzungs- und Gebührenreglement Waldhütte Schlosshubel Ausgabe 017 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES / GEGENSTAND... 3 VERMIETUNG UND KOSTEN... 3 EINRICHTUNG UND BETRIEB... 4 ABGABE UND REINIGUNG... 4 VERSCHIEDENE
Mehr[Ort] Nutzungsreglement Gemeindesaal
[Ort] vom 1. November 2018 Inhaltsverzeichnis 1 Zweckbestimmung 3 2 Allgemeine Bestimmung 3 3 Vermietung 3 4 Bewilligung 4 5 Gebühren 4 6 Kostenerlass 5 7 Dauer der Veranstaltung / Umfang der Nutzungsbefugnis
Mehr