Benützungsreglement. Pfarreiheim Bronschhofen

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1 Benützungsreglement Pfarreiheim Bronschhofen

2 2 Benützungsreglement Pfarreiheim Bronschhofen Seite Geltungsbereich... 3 Benutzungsgrundsatz... 3 Verwaltung & Vermietung... 3 Benutzungsbewilligung... 4 Gebühren... 4 Bewilligungsentzug... 4 Allgemeine Benutzungsbestimmungen... 5 Einrichten... 5 Multimedia... 5 Bedienung der Anlagen... 5 Konsumation... 5 Dekoration... 6 Rauchen & Alkohol... 6 Ordnung, Beschädigungen, Verunreinigungen... 6 Abfallentsorgung... 6 Ruhebestimmungen... 6 Abgabe... 6 Öffnen / Schliessen... 7 Benutzungsverbot... 7 Ordnungsdienst... 7 Feuerpolizeiliche Vorschriften... 7 Fahrzeuge... 7 Öffnungszeiten... 8 Schlussbestimmung... 8 Tarifstruktur Konsumation - Getränke... 11

3 3 Geltungsbereich Dieses Reglement regelt die Benutzung des Pfarreiheims Bronschhofen der Katholischen Kirchgemeinde Wil durch Vereine und andere Organisationen. Benutzungsgrundsatz Das Pfarreiheim Bronschhofen dient in erster Linie der Katholischen Kirchgemeinde Wil und ihren Vereinen und Organisationen. Ausserhalb des kirchlichen Betriebes können die Räume ortsansässigen Vereinen und anderen Organisationen innerhalb der Katholischen Kirchgemeinde Wil überlassen werden. Nicht kirchliche Vereine und Organisationen haben eine Entschädigung gemäss (Anhang A) zu entrichten. Der Gebührentarif wird vom Katholischen Kirchenverwaltungsrat erlassen. Verwaltung, Vermietung Die Verwaltung des Pfarreiheims untersteht dem Katholischen Kirchenverwaltungsrat Wil. Dieser legt das Vorgehen zur Bearbeitung der Gesuche fest. Für alle Grossveranstaltungen wird ein schriftlicher Mietvertrag zwischen dem Veranstalter und der Katholischen Kirchgemeinde Wil abgeschlossen. Die Kirchgemeinde Wil kann bewilligte Veranstaltungen/Reservationen aus wichtigen Gründen ohne Entschädigungspflicht aufheben. Als wichtige Gründe gelten u.a. - Vertragsbruch - Unwahre Angaben im Gesuch - Aufruf zur Gewalt - Politische Gründe - dringlicher Eigenbedarf Für die Raumbenutzung gelten die im Reglement festgesetzten Tarife. Bei nicht kirchlichen Gruppierungen und Vereinen sowie Privatpersonen kann ein Depot in der gleichen Höhe wie die Benutzungsgebühr verlangt werden.

4 4 Benutzungsbewilligung Die für Anlässe allfällig notwendigen Bewilligungen sind vom Veranstalter einzuholen. Grossanlässe werden in Absprache des Leiters des Seelsorgebereichs Bronschhofen mit dem Koordinationsgremium (Kirchenverwaltungsratspräsident, Pfarreiratspräsident, Stadtpfarrer, Leiter der Administration) genehmigt. An Wochenenden wird das Pfarreiheim grundsätzlich nicht für externe Anlässe vermietet. Interne Veranstaltungen sind mit dem Leiter des Seelsorgebereichs Bronschhofen abzusprechen. Die Gesuche sind bei der folgenden Stelle einzureichen: Pfarreiheim Bronschhofen Leiter Seelsorgebereich Bahnhofstrasse Bronschhofen 071 / franz.wagner@kathwil.ch Änderungen in der Benutzung (Ausfälle, einmaliger Abtausch mit anderen Benützern) sind rechtzeitig bekannt zu geben. Gebühren Im Tarifreglement (siehe Anhang A) legt der Kirchenverwaltungsrat die Benutzungsgebühren für die unterschiedlichen Anlässe, Räume sowie Benutzerinnen und Benutzer fest. Bewilligungsentzug Die Benutzungsbewilligung wird auf Zusehen hin erteilt. Sie kann jederzeit entzogen werden, wenn die Interessen der Kirchgemeinde oder andere höhere Interessen es erfordern oder diesem Reglement zuwidergehandelt wird.

5 5 Allgemeine Benutzungsbestimmungen Wer die Bewilligung zur Benutzung der Räumlichkeiten erhält, anerkennt das Benutzerreglement und die Tarifordnung und verpflichtet sich, die Bestimmungen einzuhalten. Bei jedem Anlass übernimmt eine vom Veranstalter bestimmte Person (entsprechend der Genehmigung bzw. Bewilligung) die Verantwortung für die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen und der Hausordnung. Gleichzeitig muss der Veranstalter dem Vermieter/Hauswart eine zuständige Ansprechperson für den Anlass bekannt geben. Jugendräume dürfen nur im Beisein einer verantwortlichen Person (ab 18 Jahren) benützt werden. Einrichten Das Einrichten der Räume ist Sache des Veranstalters, aber immer in Rücksprache mit dem Hauswart. Multimedia Die Benutzung von Multimediageräten ist bei der Reservation zu melden. Preise: siehe Tarifstruktur. Bedienung der Anlagen Die Bedienung der elektrischen Anlagen und Apparate sowie der Beleuchtungseinrichtungen und der audiovisuellen Geräten ist ausschliesslich Sache des Hauswarts oder der von ihm ausdrücklich damit beauftragen Personen. Konsumation Konsumationen müssen bei der Reservierung gemeldet werden. Die Benutzung der Küche ist unentgeltlich. Sie ist gleichzeitig mit der Reservation zu bestellen. Der Küchendienst (Abwaschen) ist von den Organisationen unter Anleitung des Hauswarts zu übernehmen. Getränke sind ausschliesslich über das Pfarreiheim zu beziehen. Getränke bis zum Gesamtbetrag von Fr sind dem Hauswart direkt zu bezahlen. Ansonsten werden Getränke mittels Rechnung nachbelastet. Preise: siehe Getränketarife (Anhang B) Die gesetzlichen Bestimmungen gemäss Jugendschutz sind einzuhalten.

6 6 Dekoration Dekorationen (Bilder, Poster, usw.) dürfen nur mit dem Einverständnis des Hauswartes angebracht oder verändert werden. Es ist verboten, Klammern, Nägel, Klebstreifen, Schrauben oder Ähnliches an Wänden, Decken, Vorhängen oder Mobiliar anzubringen. Dekorationen müssen den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Rauchen & Alkohol ln allen Räumen und Nebenräumen des Pfarreiheims ist das Rauchen untersagt. Im Pfarreiheim darf Alkohol nur gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschenkt oder abgegeben werden. Ordnung, Beschädigungen, Verunreinigungen In allen Räumen und auf allen Anlagen ist auf Reinlichkeit und Ordnung zu achten. Schäden oder das normale Mass übersteigende Verunreinigungen sind unverzüglich dem Hauswart zu melden. Allfällige Kosten hat der Veranstalter zu übernehmen. Reinigungsarbeiten, die über das übliche Mass hinausgehen, werden zum ordentlichen Stundensatz von Fr dem Veranstalter belastet. Abfallentsorgung Der Veranstalter ist für die Abfallentsorgung verantwortlich. Es können Abfallsäcke beim Hauswart gekauft werden. Ruhebestimmungen Bei musikalischen Anlässen sind die Fenster spätestens um Uhr zu schliessen. Lautsprecheranlagen sind so zu betreiben, dass keine Belästigungen Dritter erfolgt. Der Veranstalter sorgt für die Einhaltung der Nachtruhe auch auf dem Vorplatz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Abgabe Das Wegräumen von zusätzlichen Einrichtungen und Gegenständen ist unmittelbar nach dem jeweiligen Anlass durch den Veranstalter (Mieter) vorzunehmen. Die Grobreinigung der Räume (besenrein) ist vom Benützer auszuführen. Das Geschirr ist abgewaschen in der Küche zu deponieren. Der Abschluss der Aufräumarbeiten ist dem Hauswart zu melden, der die ordnungsgemässe Rückgabe bestätigt.

7 7 Öffnen / Schliessen Das Öffnen und Schliessen der Gebäude und Räume ist Sache des Hauswartes. Der Hauswart und der Leiter SB Bronschhofen können in persönlicher Verantwortung für die Dauer eines Anlasses einen entsprechenden Schlüssel abgeben. Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Für verlorene Schlüssel und allfällige Folgekosten haftet die verantwortliche Person. Während den Sommerschulferien sind keine Veranstaltungen möglich. Benutzungsverbot Veranstalter, welche sich den Bestimmungen des Reglements widersetzen, kann das Benutzungsrecht ganz oder teilweise entzogen werden. Ordnungsdienst Der Veranstalter kann verpflichtet werden für den entsprechenden Anlass einen Sicherheitsdienst beizuziehen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Veranstalter zu tragen. Feuerpolizeiliche Vorschriften Der Benutzer/die Benutzerin hat die feuerpolizeilichen Vorschriften für Veranstaltungen strikte einzuhalten und im Bedarfsfalle eine Feuerwache anzustellen. Alle als Notausgänge bezeichneten Fluchtwege sind beidseitig freizuhalten. Die angeordneten Bestuhlungspläne sind strikte einzuhalten. Fahrzeuge Motorfahrzeuge und Fahrräder müssen ausschliesslich an den dafür bestimmten Stellen abgestellt werden. Für Beschädigungen oder Diebstahl wird jegliche Haftung abgelehnt.

8 8 Öffnungszeiten Veranstaltungen sind bis spätestens Uhr (am Freitag und Samstag bis Uhr) zulässig. Endzeit der Miete bedeutet, Räume sind gereinigt, eigenes Material abtransportiert und das Zentrum verlassen. Das Pfarreiheim Bronschhofen bleibt grundsätzlich während den ordentlichen Schulsommerferien wegen Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten geschlossen. An Sonn- und Feiertagen bleibt das Pfarreiheim Bronschhofen in der Regel geschlossen, ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr sowie vom Hohen Donnerstag bis Ostermontag. Über Ausnahmen der Öffnungszeiten entscheidet der Leiter des SB Bronschhofen. Schlussbestimmung Dieses Reglement tritt am 1. März 2014 in Kraft und ersetzt alle vor diesem Datum erlassenen Reglemente sowie alle Änderungen, Weisungen und Ergänzungen Wil, 01. März 2014 Katholischer Kirchenverwaltungsrat Wil Jürg Grämiger Präsident Urs Bachmann Ratsschreiber

9 9 Anhang A Pfarreiheim Bronschhofen Tarife Gültig ab 1. März 2014 TARIFSTRUKTUR Vereine und Organisationen der Katholischen Kirchgemeinde Wil bezahlen keine Gebühren. SAAL Pfarreiheim Bronschhofen Benutzungsart Tarif A kirchliche Personen, Vereine und Institutionen ausserhalb der Kirchgemeinde Wil Tarif B nicht kirchliche Personen, Vereine und Institutionen Benutzungsdauer 1 Tag Konzertbestuhlung Bankettbestuhlung Fr Fr Fr Fr Benutzungsdauer ½ Tag/Abend Konzertbestuhlung Bankettbestuhlung GRUPPENRÄUME Fr Fr Fr Fr grosser Gruppenraum Fr. 30. bis Fr. 50. Fr. 50. bis Fr. 80. kleiner Gruppenraum Fr. 30. Fr. 50. GEBÜHREN FÜR APPARATE Hellraumprojektor Flip-Chart Stellwände Diaprojektor Beamer CD / TV & Videoapparat Fr. 10. Fr. 20. Fr. 20. Fr. 20.

10 10 Anhang B Pfarreiheim Bronschhofen Tarife Gültig ab 1. März 2014 KONSUMATION - GETRÄNKE Tarif A kirchliche Gruppierungen Tarif B nicht kirchliche Gruppierungen Mineral 1 lt. Fr Fr. 4. Süssgetränk 1 ½ lt. Fr Fr Senator 1 lt. Fr Fr. 6. Bier 5 dl. Fr. 2. Fr. 4. Spezli Fr Fr. 3. Spezli alkoholfrei Fr Fr. 3. Wein Fendent du Valais Wein Fendent du Valais Epesses du Pays de Vaud ½ lt. Fr. 6. Fr. 12. ¼ lt. Fr. 4. Fr. 6. ½ lt. Fr. 9. Fr. 18. Dôle du Valais ½ lt. Fr. 8. Fr. 16. Dôle du Valais ¼ lt. Fr. 4. Fr. 8. Kaffee 1 Tasse Fr. 1. Fr. 2. Tee 1 Tasse Fr. 1. Fr. 2. Bezahlung Getränke bis zum Gesamtbetrag von Fr sind dem Hauswart direkt zu bezahlen. Ansonsten werden Getränke mittels Rechnung nachbelastet. Weitere Getränke können über den Hauswart bestellt werden.

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