Canton de Berne. Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif. 13. Juni 2007 BVE C

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Canton de Berne. Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif. 13. Juni 2007 BVE C"

Transkript

1 Kanton Bern Canton de Berne Auszug aus dem Protokoll d es Regierungsrates Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif 13. Juni 2007 BVE C BLS AG / Schweizerische Bundesbahnen (SBB) Kantonsbeitrag an die doppelspurige Einführung Bahnhof Burgdorf (Doppelspurausbau Burgdorf Steinhof - Burgdorf Bahnhof) sowie an den Umbau des Bahnhofs Burgdorf BLS Investitionsvereinbarung Art. 56 EBG / SBB: SpezialVereinbarung Projekt RK 2007_06 Mehrjähriger Verpflichtungskredit 1 GEGENSTAND Bewilligung eines Investitionsbeitrages von insgesamt Fr. 21'934'000.~ an den Doppelspurausbau Burgdorf Steinhof - Burgdorf Bahnhof und den Umbau des Bahnhofs Burgdorf. Gemäss Art. 12 ÖVG, Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (Fr. 7'311'300.~) am Gesamtbeitrag. Die Nettoausgabe zu Lasten Kanton Bern (zu bewilligender Kredit) belauft sich auf: Fr. 14'622'700.- Der Beitrag an die BLS AG wird als bedingt rückzahlbares Darlehen (Fr. 5'434'000.~) gewährt. Der Beitrag an die SBB erfolgt als à-fonds-perdu Investitionsbeitrag (Fr. 9' ). 2 RECHTSGRUNDLAGEN Eisenbahngesetz des Bundes vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR ), Art. 56 Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen vom 5. Oktober 1990 (Subventionsgesetz; SuG; SR 616.1) Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2002 (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) Verordnung über Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz vom 18. Dezember 1995 (Abgeltungsverordnung; ADFV; SR ) Verordnung über die Anteile der Kantone an den Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr vom 18. Dezember 1995 (KAV; SR ) Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmungen vom 18. Dezember 1995 (REVO; SR ) Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vom 19. November 2003 (Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV; SR ) Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 16. September 1993 (ÖVG, BSG 762.4), Art. 4, 5, und 12 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich vom 27. November 2000 (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 20. März 2002 (FLG, BSG 620.0), Art. 43ff Verordnung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 3. Dezember 2003 (FLV, BSG 621.1), Art. 136 ff GRB 0962 vom 15. Juni 2004 Investitionsrahmenkredit öffentlicher Verkehr " DOCP-1M062-v2-RRB_SBB_&_BLS_-_Doppelspureinführung_und_Umbau_Bhf_BunjdorfDOC

2 Seite 2 3 KOSTEN 3.1 Kostenübersicht Doppelspurige Einführung Bahnhof Burgdorf" (Bauherr BLS) Unter-/Oberbau, Hochbau, Einrichtungen Fr. 6'815'000.- Bahntechnik (Fahrleitungsanlagen / Sicherungstechnik) Fr. 4'200'000.- Divers (Planung, Rechte, Honorare) Fr. 1'985'000.- Total Fr. 13'000'000.- Nach Art 56 EBG zu finanzierende Projektkosten (Kostendach)./. Anteil Bund Kosten zu Lasten Kanton Bern (Kanton und Gemeinden)./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG /Art. 29 FILAG) Fr. (43%) Fr. (57%) Fr. Fr. 13'000'OOu.-- 5'590'000.» 7 f 410'000.» 2'470'000.» Ausgabe zu Lasten Kanton - Investitionsbeitrag an BLS Fr. 4'940'000.» 3.2 Kostenübersicht Umbau Bahnhof Burgdorf" (Bauherr SBB) Gleisanlage Automatisierung Stellwerksanlage (ohne Modul 103) Fahrleitungsanlage Perronanlage inkl. Ausrüstung Technikraum und Ausrüstungen D-Gruppe Freiverlad (Cargo) Rückbau BLS/RM-Bahnhof (E-Gruppe) Stationsgebäude, Erschliessung, Umgebung Verschiedenes (Honorare, Sicherheitsdienst, Bauleitung) Zwischentotal Umbau Bahnhof Burgdorf (ohne Modul 103) Modul 103 BLS (Integration der Strecke Burgdorf - Buchmatt ins neue Stellwerk) TOTAL Umbau Bahnhof Burgdorf (ohne Modul 103)./. Anteil SBB / Bund Zwischentotal Anteil Kanton Bern + Modul 103 BLS Kosten zu Lasten Kanton Bern - Investitionsbeitrag an SBB 3.3 Gesamtkosten Gesamtkosten Umbau und Doppelspurausbau Bahnhof Burgdorf./. Anteil SBB./. Anteil Bund Kosten zu Lasten Kanton Bern + Zuschlag Kostengenauigkeit (+ 10%) + MWSt (Vorsteuerkürzung) auf SBB-Beitrag Total Kosten zu Lasten Kanton Bern (Kanton und Gemeinden)./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) Fr. 12'040'000.~ Fr. 22'435'OOu.- Fr. 4'720'000.» Fr. 2'590'000.» Fr. riso'ooo.» Fr. 960'000.» Fr. 1'370'000." Fr. 245'000.» Fr. 2'400'000.» Fr. 47'890' Fr. 3'500'000.» Fr. 51'390'000.- Fr. 47' » Fr. 39'670'000.~ Fr. 8 f 220'000.» Fr. 3'500'000.~ Fr. ir720'000.- Fr. 64'390' Fr. 39'670'000.- Fr. 5'590'000.» Fr. 1 9'1 SO'OOO.-- Fr. 1 ' Fr. 891 '000.- Fr. 21'934' Fr. 7'311' Ausgabe zu Lasten Kanton / zu bewilligender Kredit Fr. 14'622' Art der Ausgabe / Finanzkompetenz Es handelt sich um neue Ausgaben gemäss Art. 48, Abs. 2 Bst. a FLG. Im Weiteren ist die Ausgabe einmalig im Sinne von 46 FLG. Der Kredit erfolgt zu Lasten des Rahmenkredits Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr ". DOCP v2-RRB_S8B_4_BLS_-_DoppelspureinfUhnjng_und_Umbau_Bhf_BuiTldorf DOC

3 Seite 3 Gemäss Punkt 5 des Grossratsbeschlusses 0962 vom 15. Juni 2004 ist der Regierungsrat zuständiges Organ nach Art. 53 Absatz 2 FLG für die Mittelverwendung und den Vollzug des Rahmenkredits. 3.5 Bezug zu Budget und Finanzplan Die Ausgabe ist im Budget 2007 und im Finanzplan enthalten. 3.6 Folgekosten Das bedingt rückzahlbare Darlehen an die BLS AG wird in der Bilanz der Unternehmung als unverzinsliche Verbindlichkeit gegenüber der öffentlichen Hand ausgewiesen. Eine Rückzahlung erfolgt grundsätzlich nur, wenn das Objekt durch die Transportunternehmung zweckentfremdet oder veräussert wird. Eine Erhöhung der Nettoabgeltung des Kantons zur Deckung der Folgekosten aus dieser Investition wird im Rahmen der jährlichen Offertverhandlungen zu beurteilen sein. Die BLS AG ist grundsätzlich gehalten, diese Folgekosten durch Mehrerträge, interne Kostensenkungen und weitere Rationalisierungen aufzufangen. An die SBB wird ein à-fonds-perdu Investitionsbeitrag geleistet. Da sich der Kanton nicht an den Betriebskosten der SBB-Infrastruktur beteiligt, entstehen keine Folgekosten für den Kanton. 3.7 Teuerungs- und projektbedingte Mehrkosten Projektänderungen und dadurch bedingte Mehrkosten sowie teuerungsbedingte Mehrkosten sind ausgeschlossen, respektive müssen durch die BLS AG, bzw. die SBB AG getragen werden. Massgebend ist das beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereichte Projekt sowie die Projektbeschreibung gemäss Investitionsvereinbarung. 3.8 Stand des Rahmenkredits Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr" Bewilligte Kreditsumme (GRB 0962 vom 15. Juni 2004) Fr. 158'000'OOu.-- bereits beansprucht Fr. 127*241' noch offene Kreditsumme Fr. 30'758'006.~ Investitionsbeitrag des vorliegenden Finanzierungsgesuches Fr. 14'622' Stand Rahmenkredit neu Fr. 16'135' Auswirkungen auf die Wirtschaft Der Bahnhof Burgdorf ist ein wichtiger Knotenpunkt der S-Bahn Bern. Die Linien S44 und S4 (Rosshäusern - Bern - Burgdorf - Solothurn, respektive - Langnau/Affoltern-Weier) werden in Burgdorf gesplittet, respektive gekoppelt. Die Achse Bern - Burgdorf - Langenthal gehört zu den kantonal wichtigen Wirtschaftsgebieten. Die Sicherstellung eines guten ÖV-Angebots ist für die Region von grosser Bedeutung. Die im Rahmen des SBB-Projektes Bahnhof Burgdorf vorgesehene Aufhebung des heutigen BLS-Bahnhofs (ehemals RM) ist Voraussetzung für die Realisierung des ESP Burgdorf Bahnhof. Das Investitionsvorhaben wird Aufträge für Tiefbau- und Gleisbauarbeiten sowie Fahrleitungsund Sicherungstechnikanlagen auslösen. Die Wertschöpfung wird grösstenteils in der Schweiz stattfinden. Aufgrund der Erfahrungen aus anderen Submissionen von Bahnprojekten werden insbesondere bei den Bauarbeiten auch regionale und lokale Unternehmungen zum Zuge kommen Projektbeurteilung "Rahmenkredit / Nachhaltigkeit" (siehe Beilage 1) Im Rahmen der Berichterstattung über den ÖV-Investitionsrahmenkredit wurde ein Raster zur Beurteilung der Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr entwickelt. Ausgehend von einer Kurzbeschreibung und den finanziellen Eckwerten wird die Bedeutung eines Projekts betreffend die vier zentralen Zielsetzungen und die räumliche Wirkung dargelegt. In einem weiteren Schritt erfolgt eine qualitative Nachhaltigkeitsbeurteilung. DOCP v2-RRB_SBB^&_BLS_-_DoppeliipurBinlührung_und_Umb«u_Bhl_BurgdorfDOC

4 Seite 4 Ergebnis Im Rahmen der altersbedingten Stellwerkserneuerung werden im Bahnhof Burgdorf zahlreiche Anpassungen an der Gleisinfrastruktur vorgenommen. Mit dem Wegfall des separaten ehemaligen RM-Bahnhofteils wird eine verbesserte Nutzung des Bahnhofareals möglich. Mit der doppelspurigen Einführung der BLS-Strecke wird die benötigte Streckenkapazität geschaffen. 4 KREDITART/KONTO/RECHNUNGSJAHR Mehrjähriger Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 Abs. 3 FLG mit folgenden voraussichtlichen Zahlungen: Konto Produktegruppe Kostenträger Jahr Betrag (Kanton & Gemeinden) Infrastruktur und Rollmaterial ÖV Fr. 1 '500' Infrastruktur und Rollmaterial ÖV Fr. 9'500'000.~ Infrastruktur und Rollmaterial ÖV Fr. 6'000'OOQ Infrastruktur und Rollmaterial ÖV Fr Total (Kanton und Gemeinden) Fr '000.» Das Amt für öffentlichen Verkehr wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge von Fr. 7'311'300.- werden über das Konto vereinnahmt. 5 BEDINGUNGEN Die Voraussetzungen für Artikel 56 EBG Investitionsbeiträge an die RM AG wurden vom Bundesamt für Verkehr (BAV) geprüft und als gegeben beurteilt. Die vorliegende Investition wurde von den Fachdiensten BAV geprüft und die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit bestätigt. Über die Abwicklung der Hilfeleistung ist eine Investitionsvereinbarung gemäss Art. 56 EBG und Art. 33 ADFV zwischen dem Kanton Bern und der BLS AG abzuschliessen. Zwischen dem Kanton Bern und der SBB AG ist ebenfalls eine Investitionsvereinbarung abzuschliessen. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wird ermächtigt, diese Vereinbarungen, gestützt auf den vorliegenden Beschluss, im Namen des Regierungsrates zu unterzeichnen. 6 BEGRÜNDUNG Der Bahnhof Burgdorf ist ein wichtiger Knotenpunkt der S-Bahn Bern. Die Linien S44 und S4 (Rosshäusern - Bern - Burgdorf - Solothurn, bzw. - Langnau/Affoltern-Weier) werden in Burgdorf gesplittet, bzw. gekoppelt. Die beiden Projekte SBB Bahnhof Burgdorf' und der BLS-Doppelspurausbau im Zulauf zum Bahnhof Burgdorf" stehen in gegenseitiger Abhängigkeit. Mit den beiden Bauvorhaben werden folgende Ziele verfolgt: Zwingend notwendiger Ersatz der Stellwerks- und Sicherungsanlagen Sanierung von Gleis- und Fahrleitungsanlagen im Bereich des Bahnhofs Burgdorf Verschlankung der Gleisinfrastruktur im Bahnhof Burgdorf (Aufhebung BLS-Bahnhof") Neues Haltegleis 11 mit Zungenperron Verlagerung der Güterabfertigung Schaffung der notwendigen Kapazitäten auf der Zufahrtstrecke aus Richtung Steinhof DOCP v1-RRB_SBB BLS_-_Doppelspureinführung_und_Umbau_Bhf_Burgdorf

5 Seite Schematische Grafik der Gleisanlage im Bahnhof Burgdorf IST-Zustand Bern Ölten Burgdorf BUS Anschlussgleis Aebi AG SOLL-Zustand Bern / Solothurn \ X B XX Ölten Burgdorf SBB doppelspurige Einfühlung Bmgdoif Steinhot - B.ihnhof Bunjiloit 6.2 BLS-Projekt Doppelspurige Einführung" Die BLS-Strecke Langnau - Burgdorf geht nach dem Bahnhof Steinhof in eine Einspurstrecke über. Diese Doppelspurlücke konnte bisher aufgrund des alten Stellwerks in Burgdorf nicht geschlossen werden. Der Einspurabschnitt führt zu Kapazitätsengpässen. Verspätungen werden auf den Gegenzug übertragen und führen zu Unpünktlichkeiten bei den Ein- und Ausfahrten in den Bahnhof Burgdorf. Zudem ergeben sich nebst den Verspätungen auch noch Kreuzungsprobleme im Bahnhof Burgdorf. Diese einspurige Einführung in den Bahnhof Burgdorf erweist sich somit als betriebliches Nadelöhr. Mit Verlegung der Güterabfertigung ( vom Gleisfeld C ins Gleisfeld D), die im Rahmen des SBB-Projektes vorgesehen ist, wird der Einspurstreckenabschnitt im Zulauf zum Bahnhof Burgdorf noch weiter belastet. Die Doppelspurlücke muss deshalb für einen stabilen Betrieb des umgebauten Bahnhofs Burgdorf unbedingt geschlossen werden. Die Verlängerung der heutigen Doppelspur vom Bahnhof Steinhof bis in den Bahnhof Burgdorf benötigt zahlreiche Anpassungen und Neubauten. Die Strecke liegt auf einem bis zu 6 Meter hohen Damm. Dieser muss entsprechend verbreitet werden. Die Brücke Lyssachstrasse ist sanierungsbedürftig und wird im Rahmen des Doppelspurausbaus erneuert und verbreitert. Im Bereich der Tiergartenstrasse verlangt die neue Gleisgeometrie eine Verbreiterung der bestehenden Unterführung. 6.3 SBB-Projekt Umbau Bahnhof Burgdorf" Aufhebung Teil BUS (ehemals RM) Der Bahnhof Burgdorf besteht heute aus einem SBB-Teil und einem BLS-Teil (ehemals RM). Im Rahmen des SBB-Projektes Bahnhof Burgdorf werden die Gleis- und Sicherungsanlagen umfangreich umgebaut. Die Gleisanlagen des heutigen BLS-Bahnhofs Burgdorf (Gleisfeld E) werden aufgehoben. DOCP v1-RRB_SBB BLS_-_Doppelspureinführung_un(J_Umbau_Bhf_Bijrudorf

6 Seite 6 Der Erneuerungsbedarf ist bei folgenden Anlagenbestandteilen gegeben: Stellwerks- und Sicherungsanlagen: Diese sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Sie ist nicht fernsteuerbar und somit produktionsintensiv (besetzte Betriebsleitstelle). Zudem treten immer häufiger Störungen auf. Fahrleitungs- und Gleisanlagen müssen altersbedingt erneuert werden. Als Ersatz für den Rückbau des BLS-Bahnhofteils wird an der Stelle des heutigen Güterschuppens ein neues Gleis mit Perronkante sowie ein Abstellgleis gebaut. Dieses neue Zungenperron" erhält ein Perrondach und die notwendigen technischen Ausrüstungen. Im Rahmen des Umbaus wird das Perron 3 (Gleise 4/5) erhöht und zukünftig einen ebenerdigen Einstieg in die Niederflurfahrzeuge ermöglichen Modul 103 BLS - Einbindung Burgdorf - Buechmatt ins Stellwerk Die Einfahrt von Buchmatt bis zum Bahnhof Burgdorf gehört der BLS AG. Die Integration dieser Einfahrt in das neue Stellwerk des Bahnhofs Burgdorf ist ein separates Modul des SBB- Projekts. Über das neue SBB-Stellwerk Burgdorf sollen folgende Anlagen der BLS gesteuert werden: - Die drei Anschlussweichen der Anschlussgeleise des Industriegebiets Buchmatt. Dieses ist mit rund 12 Kilometer Gleisanlagen erschlossen. Die Weichen sind heute sicherungstechnisch nicht im Bahnhof Burgdorf angeschlossen. Mit der Einbindung ins Stellwerk Burgdorf können die Zustellungen rationeller abgewickelt, die Streckenkapazität und -flexibilität erhöht und die Sicherheit verbessert werden. - Die beiden Barriereanlagen auf der Strecke Buchmatt - Burgdorf. Sie sind am Ende der Lebensdauer und müssen ersetzt werden. Beilagen - Beilage 1 : Projektbeurteilung "Rahmenkredit / Nachhaltigkeit" An die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektton Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber: DOCP v2-RRB_SBB_&_BLS_-_Doppelspureinführung_und_Umbau_Bhf_BurgdorfDOC

7 SBB / BIS - Umbau Bhf Burgdorf & doppelspurige Einführung Beilage J6 Bauherr SBB/BIS Projektbeschreibung Der Bahnhof Burgdorf besteht heute aus einem SBB- und einem BLS-Teil (ehemals RM). Im Rahmen des SBB- Projektes werden die Gleis- und Sicherungsanlagen umfangreich umgebaut. Die Gleisanlagen des heutigen BLS- Bahnhofs Burgdorf werden aufgehoben. Als Ersatz für den Rückbau des BLS-Teils wird an der Stelle des heutigen Güterschuppens ein neues Gleis mit Perronkante sowie ein Abstellgleis gebaut. Dieses neue Zungenperron" erhält ein Perrondach und die notwendigen technischen Ausrüstungen. Doppelspurige Einführung: Die BLS-Strecke Langnau - Burgdorf geht nach dem Bahnhof Steinhof in eine Einspur über. Die Schliessung dieser Doppelspurlücke konnte bisher aufgrund des alten Stellwerks in Burgdorf nicht vorgenommen werden. Diese einspurige Einführung in den Bahnhof Burgdorf erweist sich als betriebliches Nadelöhr. Mit der im Rahmen des SBB-Projektes vorgesehenen Verlegung der Güterabfertigung (Cargo) wird der Einspurstreckenabschnitt im Zulauf zum Bahnhof Burgdorf noch weiter belastet. Die Schliessung der Doppelspurlücke ist für einen stabilen Betrieb des umgebauten Bahnhofs Burgdorf notwendig. Kosten & Finanzierung SBB Bund Kanton Bern brutto Total Budget 39'670'000 5'590'000 21'934'000 67'194'000 Ist ÖV-Investitionsbeitrag Kanton Bern Kanton Bern brutto./. Anteil bernische Gemeinden ÖV-Nettoinvestition zu Lasten Kanton Bern 21'934'000-7'311'300 14'622'700 Kreditbeschluss RRB Baubeginn 2007 Inbetriebnahme ab Zentrale Zielsetzungen von Investitionsbeiträgen im ÖV Beitrag klein-mittel-gross 1.1 Investition für die Gewährleistung der Betriebssicherheit 1.2 Investition für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft Die Stellwerksanlage ist am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Im Rahmen des notwendigen Ersatzes erfolgt eine Automatisierung (Femsteuerung). Notwendige Substanzerhaltungsarbeiten an Gleis- und Fahrleitungsanlagen. 1.3 Investition in die Verbesserung der Dienstleistungsqualität Aufhebung des BLS-Bahnhofsteils. Verbesserungen an den Perronanlagen (Perronerhöhungen) 1.4 Investition für die Bereitstellung nachfragegerechter Kapazitäten Doppelspurige Einführung ist aus Kapazitätsgründen zwingend notwendig. 2. Dominierende räumliche Wirkung der Investition mind. über- regional lokal gesamt- regional/ kantonal kantonal DOCP vt6-8eurteilungsraster_OV-lnvestitionen.XLS/2007_06 Seite 1 von 2

8 Beilage 1 Qualitative Nachhaltigkeitsbeurteilung g> s I 3. Wirtschaft II fi «.1 '5 g «S S 5 S S tr in 3 o 3.1 ÖV-Erreichbarkeit des Standortes 3.2 Erreichbarkeit von ESP bzw. Regionalzentren Mit der Aufhebung des BLS-Bahnhofteils wird Platz für den ESP Bahnhof Burgdorf geschaffen. 3.3 Qualität des ÖV Konzentration der Gleisanlagen. Verbesserungen an den Kundenanlagen. 3.4 Wirtschaftlichkeit des ÖV Vereinfachung der Infrastrukturanlagen im Bahnhof Burgdorf. 4. Gesellschaft 4.1 Verkehrssicherheit Wegfall der Kreuzungen Individualverkehr und Bahnkunden zwischen den beiden Bahhofsteilen. 4.2 Lebensqualität in Siedlungsgebieten 4.3 Mobilitätsangebot aus Sicht der Anwohner 4.4 Intermodaler Verkehr 5. Umwelt 5.1 Lokale Umweltbelastung (Lärm, Luft) 5.2 Flächenverbrauch Mit der Aufhebung des heutigen BLS-Bahnhofs wird der Flächenbedarf der Schienenanlagen deutlich reduziert. Der Platz wird für andere Nutzungen frei. 5.3 Trennwirkung ausserhalb von Siedlungsgebieten 5.4 Verkehrsverlagerung vom MIV zum ÖV Gesamtbeurteilung Stärken: Schwächen: Gesamturteil: Gesamtprojekt mit mehreren Bausteinen: Stellwerksersatz, Zusammenlegung der beiden Bahnhofsteile SBB und BIS sowie doppelspurige Einführung. Im Rahmen der zwingend notwendigen Erneuerung der Stellwerksanlage wird der Bhf Burgdorf vollständig umgebaut und der heutige BLS-Teil aufgehoben. Gleichzeitig wird die kapazitätsbedingte doppelspurige Einführung aus Richtung Burgdorf-Steinhof realisiert. DOCP-B7SS9-v16-Beurteilungsraster_OV-ln\/estitionen.XLS/2007_06 Seite 2 von 2

1. Februar 2012 BVE. Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

1. Februar 2012 BVE. Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif Kanton Bern Canton de Berne Auszug aus dem Protokoll jlgs Regierungsrates Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif 1. Februar 2012 BVE Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) Kantonsbeitrag an verschiedene

Mehr

21. November 2012. Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

21. November 2012. Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif Kanton Bern Canton de Berne Auszug BUS dem Protokoll jjes Regierungsrates Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif 21. November 2012 BLS Netz AG 1 6 5 R Kantonsbeitrag an den Umbau des Bahnhofs Huttwil

Mehr

Regierungsratsbeschluss

Regierungsratsbeschluss 02 15 O 2 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 744/2018 Datum RR-Sitzung: 27. Juni 2018 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

Mehr

Regierungsratsbeschluss

Regierungsratsbeschluss Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 853/2014 Datum RR-Sitzung: 24. Juni 2014 Direktion: Staatskanzlei / Finanzdirektion Geschäftsnummer:

Mehr

Regierungsratsbeschluss

Regierungsratsbeschluss Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 795/2017 Datum RR-Sitzung: 16. August 2017 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer:

Mehr

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif. 28. August 2013 ERZ C

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif. 28. August 2013 ERZ C Kanton Bern Canton de Berne Auszug BUS dem Protokoll des Regierungsrates Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif 28. August 2013 ERZ C ' ' ^6 Nutzungsvertrag mit der Stadt Burgdorf für Sporthallen

Mehr

August Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte

August Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte 35.12.01 Bericht des Regierungsrats zu einem Kantonsratsbeschluss über einen Rahmenkredit für ein Darlehen an die zb Zentralbahn AG zur Finanzierung von Investitionen auf der Strecke Hergiswil Engelberg

Mehr

16. Mai 2004 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern. Tram Bern West Investitionsbeitrag

16. Mai 2004 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern. Tram Bern West Investitionsbeitrag 16. Mai 2004 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern Tram Bern West Investitionsbeitrag Tram Bern West Investitionsbeitrag Im Westen der Stadt Bern liegen zwei für den ganzen

Mehr

Grossratsbeschluss. Datum GR-Sitzung: 21. November 2018 Geschäftsnummer: 2018.POM.368

Grossratsbeschluss. Datum GR-Sitzung: 21. November 2018 Geschäftsnummer: 2018.POM.368 Der Grosse Rat des Kantons Bern Le Grand Conseil du canton de Berne Grossratsbeschluss Datum GR-Sitzung: 21. November 2018 Geschäftsnummer: 2018.POM.368 Wiederkehrende Beiträge für die Instandhaltung und

Mehr

ANTRAG DES STADTRATES WEISUNG ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES

ANTRAG DES STADTRATES WEISUNG ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES G R O S S E R G E M E I N D E R A T WEISUNG ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES Ratsbüro GESCH.-NR.GGR 165/17 BESCHLUSS-NR. GGR EINGANG RATSBÜRO 26. Oktober 2017 VORBERATUNG RPK Rechnungsprüfungskommission

Mehr

Entflechtung Wylerfeld. Mehr Zug für Bern und die Schweiz. sbb.ch/wylerfeld

Entflechtung Wylerfeld. Mehr Zug für Bern und die Schweiz. sbb.ch/wylerfeld Entflechtung Wylerfeld. Mehr Zug für Bern und die Schweiz. sbb.ch/wylerfeld Warum braucht es die Entflechtung Wylerfeld? 2 Im Osten von Bern laufen die vielbefahrenen Bahnstrecken Olten Bern, Biel Bern

Mehr

Dazu fördert der Kanton Institutionen der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung mit den Instrumenten von Artikel 3.

Dazu fördert der Kanton Institutionen der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung mit den Instrumenten von Artikel 3. 90.6 Innovationsförderungsgesetz (IFG) vom 7.0.06 (Stand 0.0.06) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 50 der Kantonsverfassung ), auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeines

Mehr

Anschluss der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (HGV-A)

Anschluss der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (HGV-A) Anschluss der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (HGV-A) Entwicklung der Strecke Zürich München Toni Eder, Vizedirektor BAV Produkterelaunch SBB, neue EC-Wagen 18. November 2010 1 HGV-A,

Mehr

A Bundesbeschluss über die Finanzierung der Schweizerischen Exportförderung für die Jahre

A Bundesbeschluss über die Finanzierung der Schweizerischen Exportförderung für die Jahre A Bundesbeschluss über die Finanzierung der Schweizerischen Exportförderung für die Jahre 2012 2015 Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der

Mehr

Ligerz-Tunnel. Doppelspurausbau Vorprojekt. Öffentliche Präsentation. Philippe Cornaz, Projektleiter September 2017.

Ligerz-Tunnel. Doppelspurausbau Vorprojekt. Öffentliche Präsentation. Philippe Cornaz, Projektleiter September 2017. Ligerz-Tunnel Doppelspurausbau Vorprojekt Öffentliche Präsentation. Philippe Cornaz, Projektleiter 5. 6. September 2017. Ausgangslage: Auswirkung auf Anwohner, Personen- und Güterverkehr. Einspurstrecke

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 15. zum Entwurf eines Dekrets über ein Darlehen an die BLS für den Ausbau des Bahnhofs Willisau

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 15. zum Entwurf eines Dekrets über ein Darlehen an die BLS für den Ausbau des Bahnhofs Willisau Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 15 zum Entwurf eines Dekrets über ein Darlehen an die BLS für den Ausbau des Bahnhofs Willisau 3. Juli 2007 Übersicht Der Regierungsrat beantragt dem

Mehr

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit 2011.GR.000200 Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit 1. Etappe 1. Worum es geht Die Abwasseranlagen im Breitenrainquartier

Mehr

Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖV-Gesetz)

Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖV-Gesetz) Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖV-Gesetz) 7. Vom 7. September 99 (Stand. Januar 009) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 7 und 0 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 986 nach Kenntnisnahme

Mehr

Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs

Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) 151.34 vom 12. November 2003 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 15 und

Mehr

gestützt auf 49 der Kantonsverfassung sowie auf die Bundesgesetzgebung über den Öffentlichen Verkehr, 2)

gestützt auf 49 der Kantonsverfassung sowie auf die Bundesgesetzgebung über den Öffentlichen Verkehr, 2) Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) Vom 2. September 1975 (Stand 1. Januar 2010) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 49 der Kantonsverfassung sowie auf die Bundesgesetzgebung über den

Mehr

Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen

Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE) 1 742.144 vom 24. März 2000 (Stand am 1. März 2014) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 74 und

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 76.4 Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 6.09.99 (Stand 0.0.008) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck Dieses Gesetz bezweckt,

Mehr

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 22. Juni 2016,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 22. Juni 2016, 1 Antrag des Regierungsrates vom 22. Juni 2016 5287 Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Objektkredites für den Neubau eines Kreisels und die Redimensionierung der 634 Feldstrasse in Urdorf

Mehr

Aktuelle Themen der Zentralbahn. Verkehrskonferenz 2015

Aktuelle Themen der Zentralbahn. Verkehrskonferenz 2015 Aktuelle Themen der Zentralbahn Verkehrskonferenz 2015 Renato Fasciati, Geschäftsführer Zentralbahn Stans, 18. Mai 2015 Herzlich willkommen bei der Zentralbahn. Verkehrskonferenz 2015 18. Mai 2015 1 Agenda

Mehr

Informationsabend: Bauarbeiten am Bahnhof Winterthur. Winterthur, 31. Januar 2017

Informationsabend: Bauarbeiten am Bahnhof Winterthur. Winterthur, 31. Januar 2017 Informationsabend: Bauarbeiten am Bahnhof Winterthur. Winterthur, 31. Januar 2017 Ausbau Bahnhof Winterthur. Jürg Sollberger, Projektleiter SBB Infrastruktur. SBB Infrastruktur Anwohnerinformation 31.1.2017

Mehr

Obligatorische Weiterbildung der Lehrpersonen für die Einführung des Lehrplans Solothurn an der Volksschule; Bewilligung eines Verpflichtungskredits

Obligatorische Weiterbildung der Lehrpersonen für die Einführung des Lehrplans Solothurn an der Volksschule; Bewilligung eines Verpflichtungskredits SGB 0128/2016 Obligatorische Weiterbildung der Lehrpersonen für die Einführung des Lehrplans Solothurn an der Volksschule; Bewilligung eines Verpflichtungskredits Botschaft und Entwurf des Regierungsrates

Mehr

Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs

Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) 151.34 vom 12. November 2003 (Stand am 22. Dezember 2003) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 15 und

Mehr

ESP BAHNHOF LANGENTHAL: ZWISCHENINFO VORPROJEKT

ESP BAHNHOF LANGENTHAL: ZWISCHENINFO VORPROJEKT ESP BAHNHOF LANGENTHAL: ZWISCHENINFO VORPROJEKT STADTBAUAMT INFOANLASS 18. SEPTEMBER 2017 Ausgangslage Bild: Thomas Peter Bild: Robert Grogg Themen Ausgangslage ESP Bahnhof (Gesamtprojekt) Projekt SBB

Mehr

Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs

Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs 74. Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom. September 988 (Stand. Januar 00). Allgemeines Grundsatz Kanton und Ortsgemeinden fördern unter Berücksichtigung volks- und betriebswirtschaftlicher

Mehr

Nr. 734 R I. Einleitung

Nr. 734 R I. Einleitung Nr. 734 R-720-12 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 21. Dezember 2004 an den Landrat betreffend Kantonsbeitrag an die Investition für die Ostausfahrt Brig der Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) gemäss

Mehr

Umbau Bahnhof Alpnachstad

Umbau Bahnhof Alpnachstad AGENDA 1 Begrüssung / Einleitung Informationen zum Baustart 2 Mitwirkende / Beteiligte 3 Umfang des Bauvorhabens 4 Bauprogramm 5 Abschluss Alpnachstad, 30.01.2018 Begrüssung / Einleitung Generelles zur

Mehr

Art. 1 * Voraussetzungen der Anerkennung als Destination

Art. 1 * Voraussetzungen der Anerkennung als Destination 935.. Tourismusentwicklungsverordnung (TEV) vom 9.0.005 (Stand 0.0.05) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9 des Tourismusentwicklungsgesetzes vom 0. Juni 005 (TEG) ), auf Antrag der

Mehr

Sofern es die Wirtschaftslage erfordert, kann er besondere Massnahmen treffen, die auf einzelne Regionen ausgerichtet werden können.

Sofern es die Wirtschaftslage erfordert, kann er besondere Massnahmen treffen, die auf einzelne Regionen ausgerichtet werden können. 90. Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG) vom.0.997 (Stand 0.0.005) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 50 der Kantonsverfassung ), auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeines

Mehr

Kanton Zug b) den Anschluss an die übergeordneten Verkehrssysteme.

Kanton Zug b) den Anschluss an die übergeordneten Verkehrssysteme. Kanton Zug 75. Gesetz über den öffentlichen Verkehr Vom. Februar 007 (Stand 9. Dezember 007) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Bst. b der Kantonsverfassung ), beschliesst: Angebot Kanton und

Mehr

RAHMENKREDIT ZUR FINANZIE- RUNG VON INVESTITIONEN DER ZB, ZENTRALBAHN AG AUF DER STRECKE HERGISWIL-ENGELBERG FÜR DIE JAHRE

RAHMENKREDIT ZUR FINANZIE- RUNG VON INVESTITIONEN DER ZB, ZENTRALBAHN AG AUF DER STRECKE HERGISWIL-ENGELBERG FÜR DIE JAHRE REGIERUNGSRAT Dorfplatz 2, 6371 Stans, 041 618 79 02, www.nw.ch RAHMENKREDIT ZUR FINANZIE- RUNG VON INVESTITIONEN DER ZB, ZENTRALBAHN AG AUF DER STRECKE HERGISWIL-ENGELBERG FÜR DIE JAHRE 2013-2016 Antrag

Mehr

Bahn-Journalisten Schweiz Medienreise Ostschweiz-Bodensee Robert Dedecius, 14. April 2014

Bahn-Journalisten Schweiz Medienreise Ostschweiz-Bodensee Robert Dedecius, 14. April 2014 Öffentlicher Verkehr im Kanton Thurgau: Bahn-Journalisten Schweiz Medienreise Ostschweiz-Bodensee Robert Dedecius, 14. April 2014 Entwicklung ÖV im Thurgau 2000 2013 (Fernverkehr und Regionalverkehr) Millionen

Mehr

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Ständerat Frühjahrssession 07 e-parl.0.07 7:5 - - 6.055 s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom 9. Juni 06 Beschluss des Ständerates

Mehr

Kantonale Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHV) vom (Stand )

Kantonale Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHV) vom (Stand ) 90. Kantonale Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHV) vom 6.04.008 (Stand 0.07.008) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf die Artikel 4, 8 und 9 des Kantonalen Gesetzes vom

Mehr

Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft Titel: BLT-Linien Birsigtal/Birseck (10, 10/17 und 11): Instandsetzung und Ertüchtigung Bahninfrastruktur 2010-2013 Kreditvorlage Datum: 17. August 2010

Mehr

Dekret über die Beteiligung von Kanton und Gemeinden an den Kosten des öffentlichen Verkehrs (ÖVD) 1)

Dekret über die Beteiligung von Kanton und Gemeinden an den Kosten des öffentlichen Verkehrs (ÖVD) 1) 995.50 Dekret über die Beteiligung von Kanton und Gemeinden an den Kosten des öffentlichen Verkehrs (ÖVD) ) Vom. März 997 Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf Abs. lit. a des Gesetzes über den

Mehr

Regierungsrat des Kantons Schwyz

Regierungsrat des Kantons Schwyz Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 346/2010 Schwyz, 30. März 2010 / bz Investitionsbeitrag für die Beschaffung von Niederflur-Doppelstock-Zwischenwagen Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gemeindeabstimmungen

1 Allgemeines. 2 Gemeindeabstimmungen 05.33 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) vom 6.0.06 (Stand 0.08.06) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Anwendung von Artikel

Mehr

Ligerztunnel: Mehr Zug und mehr Ruhe zwischen Schafis und Twann. Olivier Saugy, Projektleiter, SBB Infrastruktur.

Ligerztunnel: Mehr Zug und mehr Ruhe zwischen Schafis und Twann. Olivier Saugy, Projektleiter, SBB Infrastruktur. Ligerztunnel: Mehr Zug und mehr Ruhe zwischen Schafis und Twann. Olivier Saugy, Projektleiter, SBB Infrastruktur. Ligerztunnel: Ausgangslage und Anforderungen. Auftrag: Behebung des rund 2 Kilometer langen

Mehr

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Transportgesetzes vom 4. Oktober (TG), verordnet:

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Transportgesetzes vom 4. Oktober (TG), verordnet: Fahrplanverordnung (FPV) vom 25. November 1998 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Transportgesetzes vom 4. Oktober 1985 1 (TG), verordnet: 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der K 10 in den Gemeinden Malters

Mehr

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene 18. Oktober 2010 Anpassungen und Ergänzungen 2011

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene 18. Oktober 2010 Anpassungen und Ergänzungen 2011 OB 3.1 Raum Bern Allgemeine Informationen und technische Daten Standortkanton: Bern Betroffene Gemeinden: Bern, Ittigen, Moosseedorf, Münchenbuchsee, Ostermundigen, Zollikofen Zuständige Amtsstelle: BAV

Mehr

Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG)

Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG) Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra [Signature] [QR Code] Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG) Entwurf

Mehr

Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV) vom 18. Januar 2011 (Stand am 1.

Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV) vom 18. Januar 2011 (Stand am 1. Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV) vom 18. Januar 2011 (Stand am 1. Januar 2011) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Mehr

Streckenunterbruch St.Gallen Teufen 3. April 6. Oktober Sperrungen

Streckenunterbruch St.Gallen Teufen 3. April 6. Oktober Sperrungen Streckenunterbruch St.Gallen 3. April 6. Oktober 2018 Sperrungen 2018 www.modernisierung-ab.ch Inhalt Sperrungen 2018 3 Editorial 4 Streckennetzübersicht 7 Geplante Bauprojekte 9 Linie St.Gallen Gais 13

Mehr

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) 1 vom 4. Oktober 2002 (Stand am 1. Juli 2018) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel

Mehr

Effizienzgewinne im öffentlichen Verkehr Was bringen Wettbewerb und Bestellverfahren?

Effizienzgewinne im öffentlichen Verkehr Was bringen Wettbewerb und Bestellverfahren? Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Regula Herrmann-Kummer Sektionschefin Personenverkehr, Bundesamt für Verkehr Effizienzgewinne im öffentlichen Verkehr Was bringen Wettbewerb und Bestellverfahren?

Mehr

OB 1.7 Raum Obersee. Funktion und Begründung

OB 1.7 Raum Obersee. Funktion und Begründung OB 1.7 Raum Obersee Allgemeine Informationen und technische Daten Standortkantone: Schwyz, St. Gallen Betroffene Gemeinden: Freienbach, Rapperswil Jona, Schmerikon, Schübelbach, Uznach, Wangen Zuständige

Mehr

Durchmesserlinie Appenzell St.Gallen Trogen

Durchmesserlinie Appenzell St.Gallen Trogen Durchmesserlinie Appenzell St.Gallen Trogen 1 Die AB auf dem Weg in die Zukunft 2 Eine Idee, deren Zeit gekommen ist Gute Verbindungen aus der Region in und durch das St.Galler Stadtzentrum ohne Umsteigen.

Mehr

[Signature] des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern

[Signature] des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern [Signature] [QR Code] Dieser Text ist ein Vorabdruck. Es können noch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht

Mehr

Streckenunter St.Gallen Teu ober April 6. Sperrungen

Streckenunter St.Gallen Teu ober April 6. Sperrungen bruch Streckenunter fen St.Gallen Teu ober 2018 kt O 3. April 6. Sperrungen 2018 www.modernisierung-ab.ch Inhalt 3 Editorial 4 Streckennetzübersicht 7 9 13 15 Sperrungen 2018 Die neuen, modernisierten

Mehr

Mobilitätskonzept im Raum Luzern. Fredy Rey Kantonsingenieur Leiter Dienststelle Verkehr und Infrastruktur

Mobilitätskonzept im Raum Luzern. Fredy Rey Kantonsingenieur Leiter Dienststelle Verkehr und Infrastruktur Mobilitätskonzept im Raum Luzern Fredy Rey Kantonsingenieur Leiter Dienststelle Verkehr und Infrastruktur Verkehrswege Deutschland Basel Bern Olten Basel Bern Lenzburg Zug Zürich Zug Zürich Langenthal

Mehr

Standortentscheid Werkstattneubau. Medienkonferenz 19. März 2015

Standortentscheid Werkstattneubau. Medienkonferenz 19. März 2015 Standortentscheid Werkstattneubau Medienkonferenz 19. März 2015 Agenda 1 Ausgangslage Neuausrichtung BLS- Fahrzeuginstandhaltung 2 Kriterien und Entscheid Neubaustandort 3 Standort und Bau neue Werkstätte

Mehr

Praxisbeispiel aus der Schweiz: Bahninfrastrukturfonds BIF

Praxisbeispiel aus der Schweiz: Bahninfrastrukturfonds BIF Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Praxisbeispiel

Mehr

HRM2 Einführungsinstruktion 2 1

HRM2 Einführungsinstruktion 2 1 Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch HRM2 Einführungsinstruktion 2 Investitionsrechnung 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 1 Agenda Anwendung und Begriffe der Investitionsrechnung (IR)

Mehr

Bericht über den Zustand der Eisenbahninfrastrukturen

Bericht über den Zustand der Eisenbahninfrastrukturen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Ablteilung Finanzierung Bericht über den Zustand der Eisenbahninfrastrukturen der schweizerischen

Mehr

Regierungsrat des Kantons Schwyz

Regierungsrat des Kantons Schwyz Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 683/2009 Schwyz, 23. Juni 2009 / ju Investitionsbeiträge an die Schweizerische Südostbahn AG Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht Diese Vorlage

Mehr

Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung, AGV) (Änderung)

Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung, AGV) (Änderung) 7. Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung, AGV) (Änderung) I. Die Verordnung vom 0. September 997 über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung, AGV) wird

Mehr

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Nationalrat Sondersession Mai 07 e-parl 04.04.07 :06 - - 6.055 s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Anträge

Mehr

über den Finanzhaushalt des Staates Bern 2), auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion und der Polizeidirektion, beschliesst:

über den Finanzhaushalt des Staates Bern 2), auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion und der Polizeidirektion, beschliesst: 83.5 Verordnung über den Vollzug der Eidgenössischen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (Chauffeurverordnung) vom..98 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 Arnistrasse Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Gesamtkredit von Fr. 390'000.-- für die Erschliessung

Mehr

Inputreferat zum Thema Mobilität

Inputreferat zum Thema Mobilität Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Inputreferat zum Thema Mobilität Workshop kantonales Behindertengleichstellungsgesetz 15.9.17 Dr. iur. Andrea Aeschlimann-Ziegler,

Mehr

Bei der FWB entsteht viel Neues!

Bei der FWB entsteht viel Neues! Bei der FWB entsteht viel Neues! Bei uns entsteht viel Neues! Mit unseren neuen Fahrzeugen sind wir die modernste Bahn der Ostschweiz. Doch nicht nur alte Züge sind sanierungsbedürftig, sondern auch die

Mehr

Durchmesserlinie Appenzell St.Gallen Trogen

Durchmesserlinie Appenzell St.Gallen Trogen Durchmesserlinie Appenzell St.Gallen Trogen 1 Die Appenzeller Bahnen heute? gutes Produkt, aber zu langsam ungenügend vernetzt Konformität? zu schwerfällig 2 DML die Lösung Gute Verbindungen aus der Region

Mehr

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 27. Mai 2015,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 27. Mai 2015, Berichtige Fassung 1 Antrag des Regierungsrates vom 27. Mai 2015 5206 Beschluss des Kantonsrates über die Einzelinitiative KR-Nr. 318/2013 von Martin Wunderli, Wetzikon, betreffend Ausarbeitung einer Kreditvorlage

Mehr

Diese Verordnung regelt den Vollzug der eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzgebung durch die kantonalen Behörden.

Diese Verordnung regelt den Vollzug der eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzgebung durch die kantonalen Behörden. 83.3 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzgebung (EV BetmG) vom 0.06.0 (Stand 0.09.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9d des Bundesgesetzes vom 3. Oktober

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand )

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand ) 84. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom.06.99 (Stand 0.0.008) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 959 über

Mehr

Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (FöVG)

Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (FöVG) 74. Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (FöVG) vom. Juli 05 (Stand. Januar 06). Allgemeines Grundsatz Kanton und Gemeinden fördern unter Berücksichtigung volks- und betriebswirtschaftlicher

Mehr

Gesetz über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung * (Strassengesetz, StrG)

Gesetz über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung * (Strassengesetz, StrG) Gesetz über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung * (Strassengesetz, StrG) Vom 17. März 1969 (Stand 1. Januar 2018) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 61 des Bundesgesetzes

Mehr

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrats vom 9. September 00.0.05 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung vom

Mehr

Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich

Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich Ständerat Wintersession 2018 18.075 s Bundesgesetz über den Finanz und Lastenausgleich. Änderung Korrektur der Fahne 18.0751 (Betrifft nur die Ausgabenbremse) eparl 03.12.2018 17:05 1 Geltendes Recht Entwurf

Mehr

[Geschäftsnummer] Der Erlass Gesetz über die Abfälle vom (Abfallgesetz, AbfG) (Stand ) wird wie folgt geändert:

[Geschäftsnummer] Der Erlass Gesetz über die Abfälle vom (Abfallgesetz, AbfG) (Stand ) wird wie folgt geändert: Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) (Änderung) Änderung vom [Datum] Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert:. 8. 90. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates,

Mehr

Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug

Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug vom 5. Oktober 1984 (Stand am 6. April 2004) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel

Mehr

Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten 1

Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten 1 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Vom. August 998) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf des Gesetzes über die Sozialhilfe vom 8. Mai 98, in Ausführung

Mehr

Unsere Neuanpflanzungen im Oberbergischen Land lassen die RB 25 aufblühen!

Unsere Neuanpflanzungen im Oberbergischen Land lassen die RB 25 aufblühen! Unsere Neuanpflanzungen im Oberbergischen Land lassen die RB 25 aufblühen! Projektfaltblatt zur Modernisierung der Strecke Overath Marienheide Meinerzhagen Bauvorhaben Auswirkungen Die Oberbergische Bahn

Mehr

Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern und dem Handelsregisteramt (EGvV)

Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern und dem Handelsregisteramt (EGvV) 5.3.6 Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern und dem Handelsregisteramt (EGvV) vom 3.0.03 (Stand 0.0.04) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 4,

Mehr

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand ) 46.5 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom 0.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung der Artikel e ff. des Bundesgesetzes vom. Juli 966

Mehr

Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt

Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (, FHG) (Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung, NFB) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach

Mehr

Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission

Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab

Mehr

Teilrevision der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung und der Ausführungsbestimmungen

Teilrevision der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung und der Ausführungsbestimmungen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Erläuternder Bericht Teilrevision der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung und der Ausführungsbestimmungen

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung zwischen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Bundeshaus Nord 3003 Bern und KEYSTONE-SDA-ATS AG Länggassstrasse 7, Postfach 3001 Bern

Mehr

Verkehrs- und Gestaltungsprojekt Burgfelderstrasse Missionsstrasse

Verkehrs- und Gestaltungsprojekt Burgfelderstrasse Missionsstrasse An den Grossen Rat 13.0701.01 BVD/P130701 Basel, 22. Mai 2013 Regierungsratsbeschluss vom 21. Mai 2013 Ausgabenbericht für die Projektierung Verkehrs- und Gestaltungsprojekt Burgfelderstrasse Missionsstrasse

Mehr

Referat M. Friedli Medienorientierung ZEB. 23. September 2005

Referat M. Friedli Medienorientierung ZEB. 23. September 2005 Referat M. Friedli Medienorientierung ZEB 23. September 2005 Was ist ZEB? Weniger Geld für FinöV-Projekte Parlament verlangt Gesamtschau Zukünftige Entwicklung der Bahnprojekte Ziele von ZEB Vorlage soll:

Mehr

Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand )

Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand ) 668. Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom 8.0.000 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 73 Absatz des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 965

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur. zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur. zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. 84.3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) vom 7..008 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf

Mehr

Erläuternder Bericht zur Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen

Erläuternder Bericht zur Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU 27. April 2018 zur Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der

Mehr

2. Kreditbegehren von CHF inkl. MwSt. für die Sanierung der Abwasserpumpwerke 2 (Rotel) und 3 (Hofmatt)

2. Kreditbegehren von CHF inkl. MwSt. für die Sanierung der Abwasserpumpwerke 2 (Rotel) und 3 (Hofmatt) 2. Kreditbegehren von CHF 680 000 inkl. MwSt. für die Sanierung der Abwasserpumpwerke 2 (Rotel) und 3 (Hofmatt) Ausgangslage Das Abwasser aus dem Siedlungsgebiet Aarburg Nord und Städtchen wird mittels

Mehr

- Vertrag vom 24. Dezember 2012 zwischen verschiedenen Krankenverslcherern,

- Vertrag vom 24. Dezember 2012 zwischen verschiedenen Krankenverslcherern, Kanton Bern Canton de Berne Auszug BUS dem Protokoll ^,^5 Regierungsrates Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif 1 0 2 7 14. August 2013 GEF C Verfügung IWWI ^1 Genehmigung der Verträge betreffend

Mehr

Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Änderung vom 10. Dezember 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 9. Dezember 2002 1 über Finanzhilfen für

Mehr

1 Anforderungen an Wohnbauten und Bewohner

1 Anforderungen an Wohnbauten und Bewohner 854.7 Verordnung über die Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 09..99 (Stand 0.05.003) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 6 Absatz des Dekrets vom 0. September 99 über die Wohnbau-

Mehr