Nr. 734 R I. Einleitung
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- Vincent Hofmann
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1 Nr. 734 R Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 21. Dezember 2004 an den Landrat betreffend Kantonsbeitrag an die Investition für die Ostausfahrt Brig der Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) gemäss Artikel 56 Eisenbahngesetz I. Einleitung Die Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) ersucht mit Schreiben vom 8. November 2004 den Bund und die Kantone Wallis, Graubünden und Uri um Investitionshilfe gemäss Eisenbahngesetz (EBG; SR ). Basierend auf dem EBG kann der Bund den konzessionierten Transportunternehmungen, welche für den allgemeinen Verkehr des Landes von erheblicher Bedeutung sind, Beiträge und Darlehen für technische Verbesserungen gewähren, sofern dadurch die Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit oder Sicherheit des Betriebes wesentlich erhöht werden kann. Die im EBG vorgesehene Hilfe des Bundes setzt die Mitwirkung der Kantone voraus. II. Sachverhalt 1. Das Projekt Ostausfahrt Brig Mit Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels im Dezember 2007 wird der Bahnhof Visp neu zum Vollknoten; er dient der MGB im Regionalverkehr als Umsteige- und Ausgangsbahnhof. Alle MGB-Verbindungen können neu in Brig im Transit erfolgen. Dies hilft, Zeit und Kosten zu sparen. Mit einer neuen Ostausfahrt wird der Bahnhof Brig von einem Kopfbahnhof neu zu einem Durchgangsbahnhof. Er kann damit von Osten direkt, also ohne Umweg über Naters, angefahren werden. Der Bahnhofplatz Brig, die Gemeinde Naters sowie der Bahnübergang im Bereich des Bahnhofs Brig werden dadurch massiv entlastet. Die transitierenden Züge der MGB müssen neu nicht mehr rangiert und gewendet werden. Der Durchgangsverkehr erwirkt Einsparungen beim Lok-, Rangier- und Fahrdienstpersonal sowie eine Reduktion von Rangierfahrzeugen. Im Weiteren verkürzen sich da-
2 2 durch die Reisezeiten zwischen dem Kanton Uri und Visp um rund 30 Minuten. Davon profitieren vor allem die transitreisende Kundschaft der MGB. Langfristig erlaubt das Projekt auch die Integration des MGB-Bahnhofes in den SBB-Bahnhof (Hochbahnhof Brig). Die bisherige Streckenführung in Brig mit der Schlaufe über Naters weist mehr als 20 Bahnübergänge (4 bewachte, 16 unbewachte) auf, was ein grosses Gefahrenpotenzial bedeutet. Auf diesen Übergängen haben sich in der Zeit von 1987 bis Unfälle - vier davon mit tödlichem Ausgang - ereignet. Mit der neuen direkten Linienführung ohne Umweg über Naters werden all diese Niveauübergänge aufgehoben, was zu einer signifikanten Verbesserung der Sicherheitssituation führt. Mit der neuen Ostausfahrt Brig sind nur noch drei Niveauübergänge notwendig, die sich alle in Verkehrszonen befinden. Die Verlegung des MGB-Trasses in das süd-östliche Bahnhofareal von Brig ermöglicht der Gemeinde Naters die Nutzung der frei werdenden Fläche für andere Zwecke - z. B. für Fuss- und Radwege. Das neue Fahrplankonzept mit Stundentakt ab Bahnhof Visp in Richtung Brig-Goms- Andermatt mit guten Anschlüssen in und nach Göschenen/Disentis ist ohne die Ostausfahrt nicht umsetzbar beziehungsweise mit erheblichen Erschwernissen verbunden. Ohne eine direkte Ostausfahrt müsste die Abfahrt der Züge ab Andermatt um ca. 30 Minuten verschoben werden, was die Anschlussmöglichkeiten in Disentis stark beeinträchtigt und die ö.v.-erschliessung des zentralen Alpenraums (von und nach Uri) unattraktiv macht. 2. Gesetzliche Grundlagen 2.1 Bundesebene Auf Bundesebene werden die Modalitäten der Finanzierung von Eisenbahn-Infrastruktur- Investitionen gemäss Eisenbahngesetz (EBG) geregelt: Artikel 56: "Will eine Transportunternehmung Anlagen oder Einrichtungen erstellen oder ergänzen oder Fahrzeuge anschaffen, um die Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit oder Sicherheit des Betriebes wesentlich zu erhöhen, oder will die Unternehmung Massnahmen zugunsten Behinderter treffen, so kann der Bund Beiträge leisten sowie unverzinsliche Darlehen und verzinsliche Darlehen gewähren oder verbürgen." Darüber hinaus wird in Artikel 60 festgehalten, dass diese Beiträge des Bundes die finanzielle Beteiligung der Kantone voraussetzen.
3 3 Die Beiträge der beteiligten Kantone Wallis, Graubünden und Uri sind nach deren Finanzkraft (Neuberechnung 02/03 des Bundesamtes für Verkehr) und deren Lasten aus bundesrechtlich geregelter Hilfe an konzessionierte Bahnunternehmungen abgestuft und verteilen sich wie folgt: Bund % Kanton Wallis % Kanton Graubünden 2.66 % Kanton Uri 4.64 % Gemäss Artikel 32 der Verordnung über Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen (ADFV) handelt es sich bei den von Bund und Kanton gewährten Darlehen um bedingt rückzahlbare Darlehen. Das BAV bestimmt, ob und in welchem Umfang eine Rückzahlung aus Abschreibungsmitteln oder Betriebsgewinnen verbucht wird. 2.2 Kantonale Ebene Auf kantonaler Ebene sind die Investitionsbeiträge für derartige Infrastrukturvorhaben im Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Verkehrsgesetz, RB ) in den Artikeln 5 bis 7 geregelt. Gemäss Artikel 5 kann der Kanton zugunsten von Vorhaben für technische Verbesserungen im Sinn von Artikel 56, welche mit Beiträgen seitens des Bundes mitfinanziert werden, Investitionsbeiträge leisten. Der Landrat befindet abschliessend über solche Investitionsbeiträge des Kantons (Art. 5 Abs. 3). Gemäss Artikel 7 wird für den Fall, dass die Transportunternehmung nicht nur das Gebiet des Kantons Uri bedient, der Investitionsbeitrag mit der Bedingung verknüpft, dass sich die mitbedienten Kantone ebenfalls anteilsmässig beteiligen. Der Kanton Graubünden hat mit Regierungsbeschluss Nr vom 7. Dezember 2004 der Finanzierung des Vorhabens zugestimmt und ist bereit, seine entsprechenden Verpflichtungen wahrzunehmen. Der Grosse Rat im Kanton Wallis wird das Geschäft in der Februar-Session 2005 behandeln. Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Vorlage anlässlich seiner Sitzung vom 1. Dezember 2004 verabschiedet.
4 4 3. Kosten Der Kostenvoranschlag für das Projekt der Ostausfahrt Brig beträgt 62.5 Mio. Franken. Die detaillierte Kostenzusammenstellung sieht wie folgt aus (Preisbasis 2004): Objekt Kosten in Fr. 1 Grundstück 6'078' Vorbereitungsarbeiten 4'013' Bauarbeiten 28'499' Oberbau (Bahn) 6'415' Energieversorgung / Fahrleitung 3'299' Elektrische Anlagen 6'250' Honorare 5'322' Baunebenkosten (Unvorhergesehenes, Verschiedenes, 2'576' Hochwasserschutz Feldgraben) Total exkl. MWST 62'452' Die Mehrwertsteuer wird von der MGB vorfinanziert und vom Bund zurückerstattet; die Kantone werden dadurch nicht belastet. Der Arbeitsbeginn ist 2005 geplant. Der Abschluss der Arbeiten wird voraussichtlich Ende 2007 (Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels) erfolgen. 4. Finanzierung a) Mittelbedarf 2005 bis Ende 2006: 40'552'000 Franken - Finanzierung erfolgt über den 8. Rahmenkredit gemäss Artikel 56 EBG 8. Rahmenkredit, Art. 56 EBG, Anteil Bund und Kantone VS, UR und GR Eigenmittel - Landverkauf Vereinbarungen 8 und 9, verfügbare Beträge 1 Andere Finanzierungsquellen 2 TOTAL 30'000' ' '020' '684' '552' Vereinbarung 8: Technische Renovation, Bahnhof Brig. Im Rahmen dieser Vereinbarung waren bereits Fr. 2'400' für die Sanierung des Bahnhofplatzes in Brig vorgesehen.
5 5 Vereinbarung 9: Depot und Werkstätte Brig Ein Restbetrag von Fr. 1'619' resultiert aus der Schlussabrechnung. 2 Eine Entschädigung von 1.2 Mio. Franken wird von der SBB an die MGB überwiesen. Der Rest entspricht der Beteiligung von Bund, Kanton und Gemeinden am Projekt Fäldbach. Interkantonaler Verteilschlüssel und Bundesanteil Es ist vorgesehen, dass das Projekt der Ostausfahrt Brig Naters nebst dem Bund von den Kantonen Wallis, Graubünden und Uri mitfinanziert wird. Die nach Abzug des Bundesanteils (57.70 %) verbleibenden Restkosten werden gemäss dem in der Fusionsvereinbarung definierten Schlüssel für die Betriebs- und Investitionskosten wie folgt aufgeteilt: Kanton Wallis 76.1 % Kanton Graubünden 14.8 % Kanton Uri 9.1 % Basierend auf den Bestimmungen der Verordnung über die Anteile der Kantone an die Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr vom 18. Dezember 1995 (KAV ; revidiert am 4. November 2003), werden die Anteile der Kantone für vier Jahre unter Berücksichtigung der Finanzkraft und der strukturellen Voraussetzungen der Kantone für die Jahre 2004 bis 2007 wie folgt festgelegt: Kanton Wallis 46 % Bund 54 % Kanton Graubünden 18 % Bund 82 % Kanton Uri 51 % Bund 49 % Unter Berücksichtigung des interkantonalen Verteilschlüssels resultieren schliesslich für die Aufteilung der Investitionsbeiträge folgende Anteile: Kanton Wallis % (46% von 76.1%) Fr. 10'500' Kanton Uri 4.64 % (51% von 9.1%) Fr. 1'380' Kanton Graubünden 2.66 % (18% von 14.8%) Fr. 810' Bund % (Rest) Fr. 17'310' b) Mittelbedarf 2007: 21.9 Mio. Franken - Finanzierung erfolgt durch eine abzuschliessende Leistungsvereinbarung zwischen Bund und der MGB gemäss den gesetzlichen Bestimmungen über die Bahnreform 2, falls diese bis dahin in Kraft getreten
6 6 sind, oder gemäss Übergangsregelung Mit dem Inkrafttreten der Bahnreform 2 ist eine Neuregelung der Finanzierung von Investitionen in die Schienennetze vorgesehen. Danach sollen Investitionen in die Schieneninfrastruktur durch den Bund finanziert werden. Voraussichtlich Ende 2006 wird der 8. Rahmenkredit bundesseitig ausgeschöpft sein. Die Finanzierung des Restbetrages sollte über eine abzuschliessende Leistungsvereinbarung zwischen der MGB und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) festgelegt werden. Projekte der MGB, welche nur einem einzigen Kanton einen direkten Nutzen stiften, sind im gemeinsamen Investitionsprogramm nicht mehr enthalten. Dies war auch eine der Bedingungen der Kantone Graubünden und Uri für den Zusammenschluss der Brig Visp Zermatt Bahn mit der Furka Oberalp Bahn zur MGB. Der Kanton Wallis finanziert das Terminal Täsch, den Totalumbau Unneri Chipfe, Stägjitschuggen und den Bahnhof Visp in Eigenregie mit dem Bund. Die Kantone Graubünden und Uri werden dazu keine Investitionsbeiträge leisten. 5. Nutzen für den Kanton Uri Die MGB und ihr Angebot nehmen im Kanton Uri wichtige verkehrspolitische Aufgaben wahr. Mit ihrem gesamten Leistungsangebot stellt sie die für den Kanton Uri wichtige Verkehrsdrehscheibe sicher. Durch die Anschlussknoten Göschenen und Andermatt wird die internationale Nord-Südachse (Gotthard) mit dem zentralen Alpenraum und der Ost-Westverbindung erschlossen. Die MGB nimmt nebst der wichtigen Rolle als Regionalverkehrsanbieterin, im Fernverkehr und mit dem Autoverlad eine unentbehrliche Funktion im Tourismus wahr. Im und für das Urserntal stellt die MGB die Mobilität der Bevölkerung sicher und erbringt damit als konzessionierte Transportunternehmung eine wesentliche Leistung für die Grundversorgung im öffentlichen Verkehr. Mit der MGB im Urserntal wird zudem ein wichtiger wirtschaftlicher und regionalpolitischer Beitrag geleistet. Der Kanton Uri profitiert daneben vor allem als Besteller im Regionalverkehr. Die durch die MGB ausgewiesene höhere Produktivität und Wirtschaftlichkeit hat einen günstigen Einfluss auf die künftigen Abgeltungssummen. Der Bund wie auch die Bestellerkantone Wallis, Graubünden und Uri werden mit der Realisation der Ostausfahrt von einem sinkenden Abgeltungsbedarf ausgehen und ihn in den Offertbehandlungen geltend machen.
7 7 III. Antrag Gestützt auf den vorliegenden Bericht beantragt der Regierungsrat dem Landrat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. An die Investitionen für die Ostausfahrt Brig der Matterhorn Gotthard Bahn in den Jahren 2005 bis 2008 leistet der Kanton Uri einen Kredit von Fr. 1'392' Diese Summe entspricht einem Anteil von 4.64 Prozent an den nach Artikel 56 zu leistenden Beiträgen. Das Projekt wird durch den Bund und die Kantone Wallis und Graubünden mitfinanziert. Die Kosten des Investitionsprogramms beruhen auf dem Projektstand mit Preisbasis Der Regierungsrat kann ausgewiesene teuerungsbedingte Mehrkosten zum gleichen Beitragssatz von 4.64 Prozent subventionieren. 3. Die Mittel werden nach Massgabe einer entsprechenden Vereinbarung eingesetzt, die der Regierungsrat namens des Kantons mit dem Bund und den Kantonen Wallis und Graubünden einerseits und der Matterhorn Gotthard Bahn abschliessen wird. 4. Die erforderlichen Mittel sind im Budget 2005 beziehungsweise im Finanzplan 2006 einzustellen. Beilage: Plan projektierte Linienführung
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