Öffentlicher Gestaltungsplan Mittelholzerweg
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- Margarethe Lehmann
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1 Öffentlicher Gestaltungsplan Mittelholzerweg Vorschriften Vom Stadtrat verabschiedet am: Präsident Verwaltungsdirektor René Huber Thomas Peter Vom Gemeinderat festgesetzt am: Präsident Sekretärin.... Von der Baudirektion mit Verfügungs-Nr.: genehmigt am: Für die Baudirektion: Proj. Nr Datum: Gezeichnet: Geprüft: Format: Pet Le / Pet A4 L:\R-B\0_Raumentw\3304_Kloten_off_GP_Mittelholzerweg\05_Berichte_Grafiken\Vorschriften.docx
2 Allgemein Art. Art. Zweck Der Gestaltungsplan Mittelholzerweg schafft die planungsrechtlichen Grundlagen für: Erhalt des Siedlungscharakters im Sinne des kommunalen Inventars Erlangung der Planungssicherheit bezüglich Schutzwürdigkeit Sicherung einer massvollen Entwicklung und Anpassung der Baustruktur an neue Bedürfnisse Sicherung einer guten Einordnung in die bestehende Topografie und Freiraumstruktur Bestandteile / Geltungsbereich Der Gestaltungsplan setzt sich aus diesen Bauvorschriften und dem Situationsplan Massstab :500 zusammen. Der Gestaltungsplan gilt für den im Situationsplan ausgewiesenen Perimeter. 3 Die Vorstudie vom xx.xx.xxxx veranschaulicht die Zielsetzung des Gestaltungsplans. Es ist für die Projekterarbeitung und insbesondere für die Beurteilung von Baugesuchen wegleitend. Art. 3 Geltendes Recht Soweit im Gestaltungsplan nichts anderes festgelegt wird, gilt die jeweils rechtskräftige Bau- und Zonenordnung der Stadt Kloten. Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. Seite
3 Gestaltungsplanperimeter. Siedlungscharakter Art. 4 Art. 5 Gestaltung und Erscheinung Sanierungsmassnahmen und Anbauten müssen behutsam unter Berücksichtigung nachfolgender Grundsätze erfolgen: - Die ursprüngliche Bebauungsstruktur muss erkennbar bleiben - Die Freiräume sollen eine hohe Durchgrünung aufweisen - Die Gebäude sind zu Staffeln und haben Versätze aufzuweisen. Bauten, Anlagen und Umgebung sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und aussenräumlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine besonders gute Gesamtwirkung im Sinne von 38 Abs. des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG) erreicht wird. 3 Die Dächer der bestehenden Bauten müssen geschlossen erhalten bleiben. Pro Dachfläche sind maximal zwei Dachflächenfenster mit je maximaler Länge 0 cm und maximaler Höhe 70 cm erlaubt. Lage der Gebäude Besondere Gebäude bis 0 m² sind ausserhalb der Baubereiche zulässig. Unterirdische Gebäude sind überall zulässig, dürfen jedoch nicht in Erscheinung treten. Es dürfen keine Tiefgaragen erstellt werden. Art. 6 Art. 7 Art. 8 Terrainveränderungen Terrainveränderungen sind zurückhaltend zu gestalten und nur in geringem und untergeordneten Masse erlaubt. Die Terrainveränderungen dürfen nicht mit Stützmauern oder ähnlichen Konstruktionen gebildet werden. Dichte Ausnützungsziffer, Arealüberbauungsbonus und Familienwohnungsbonus nach BZO kommen nicht zur Anwendung. Grünraum Die im Situationsplan als Grünraum bezeichnete Fläche muss einheitlich und offen gestaltet bleiben und werden. Die Sichtbeziehungen von der Strasse zwischen den Grünräumen müssen erhalten bleiben. Es sind ausschliesslich einheimische Obst- und Laubbäume sowie Sträucher und Hecken zulässig. Hecken dürfen maximal 0,8 m hoch sein bzw. müssen unter der Schere gehalten werden. Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. Seite 3
4 . Umgang mit bestehender Bausubstanz Art. 9 Leibungen, Fensterbänke Es dürfen nur glatt verputzte und weiss gestrichene Leibungen ausgebildet werden (keine Metallzargen, keine Faserzementzargen). Die Leibungstiefe darf maximal 30% von der bestehenden Situation abweichen. Art. 0 Türen Art. Fenster 3 Fensterbänke müssen als vorfabrizierte Beton- oder Faserzementbänke ausgebildet und dürfen nicht gestrichen werden (keine Metallbänke). Die Gestaltung der Haus- und Wohnungseingangstüre muss gemäss ursprünglichem Bestand erfolgen. Die Flügelteilung der Fenster muss gemäss dem ursprünglichen Bestand erfolgen. Dreiflüglige Fenster dürfen nicht Mittels Setzholz ausgebildet werden. Es sind schmale Rahmenprofile zu verwenden, die Mittelpartie darf nicht breiter als 00 mm sein. Die Farbe der Fensterrahmen und der Flügel muss weiss sein. Art. Sonnenschutz Klappläden sind zwingend in der Teilung gleich wie der ursprüngliche Bestand zu ersetzen. Holz- und Metallklappläden sind erlaubt. Die gesamte Ladenfläche muss mit feststehenden, offenen Lamellen oder beweglichen Lamellen ausgebildet sein. Es sind zwei Farben, Dunkelrot und Dunkelgrün möglich. Knickarmmarkisen sind, in Abstimmung deren Grösse und deren Stoff- und Gestellfarbe auf das Gebäude, erlaubt. 3 Fest montierte und immer geöffnete oder an einer Pergola geführte horizontale Storen sind nicht erlaubt. Art. 3 Ziegeleindeckung Als Dacheindeckung der Hauptgebäude sind nur dunkelbraune Muldenziegel, in der Gestaltung nahe am Original, erlaubt. Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. Seite 4
5 3 Mehrfamilienhäuser 3. Siedlungscharakter Art. 4 Gestaltung und Erscheinung Es sind keine Dachaufbauten zulässig. Art. 5 Erschliessung und Parkierung Im Situationsplan bezeichneten Bereich können ungedeckte Abstellplätze in Schotterrasen oder Rasengittersteinen erstellt werden. Im Situationsplan bezeichneten Bereich können gedeckte Abstellplätze erstellt werden. Art. 6 Grünraum Art. 7 Balkone Im Zusammenhang mit einer Gebäudesanierung oder einem Balkonanbau muss auch der Grünraum im Sinne des Ursprungs gestaltet werden. In den Baubereichen Balkone können Balkone erstellt werden. Die Balkonerweiterungen müssen je Doppelgebäude einheitlich gestaltet und können teilweise verglast werden. Allfällige Überdachungen der Balkone müssen geschlossen ausgeführt werden und dürfen nicht lichtdurchlässig sein. Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. Seite 5
6 4 Ein- und Doppeleinfamilienhäuser 4. Siedlungscharakter Art. 8 Erschliessung und Parkierung Art. 9 Grünraum Art. 0 Balkone Die Zufahrt zu einem Grundstück darf maximal 5.5 m breit erstellt werden. Die befahrbare Vorplatz- und Parkfläche darf eine Grösse von maximal 50 m² aufweisen. Entlang des Mittelholzerwegs ist zwischen Vorplatz- / Autoabstellfläche und Strassen- / Parzellengrenze eine Rabatte anzulegen. Die Rabatte muss. m breit ausgestaltet und bepflanzt werden. Hartbelag, Chaussierung oder einfacher Rasen ist in der Rabatte nicht gestattet. Eine Ausnahme bildet die Zufahrt. Im Zusammenhang mit einer Gebäudeerweiterung muss auch der Grünraum im Sinne des Ursprungs gestaltet werden. Es sind keine Balkone und Dachterrassen zulässig. 4. Anbauten Art. Nutzweise Baubereiche Anbauten Gegenüber der Erstbewilligung dürfen in den Baubereichen A-A maximal zusätzlich 35 m² Erweiterungsflächen*erstellt werden. * Die Erweiterungsfläche umfasst die anrechenbare Geschossfläche und die Fläche der gedeckten Abstellplätze. Anbauten können für anrechenbare und nichtanrechenbare Geschossflächen genutzt werden (Wohnraumerweiterung, Auto- / Veloabstellplatz). Art. Gestaltung und Erscheinung Anbauten Anbauten müssen eingeschossig in Erscheinung treten und sind so zu gestalten, dass sie sich gut in die ursprünglichen Gebäude einfügen. Die Anbauten dürfen maximal ein anrechenbares Vollgeschoss und ein anrechenbares Untergeschoss aufweisen. In den Baubereichen Anbauten sind nur Flachdächer und flachgeneigte Pultdächer (max. 5 ) zulässig. 3 Die Dächer der Anbauten müssen geschlossen ausgeführt werden und dürfen nicht lichtdurchlässig sein. Art. 3 Gebäudehöhe Anbauten In den Baubereichen Anbauten dürfen Anbauten, bis max. 0.5 m unter die Fenster im. Obergeschoss der ursprünglichen Hauptgebäude erstellt werden (Oberkant Flachdach (wasserführende Schicht) bis unterkant Fensterbank). Der Dachrandabschluss darf maximal 30 cm über dem Flachdach liegen. Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. Seite 6
7 5 Schlussbestimmungen Art. 4 Lärmschutz Art. 5 Energie Im Gestaltungsplangebiet gilt die Empfindlichkeitsstufe II nach Lärmschutzverordnung. Energetische Sanierungen sind an der Fassade, der Kellerdecke, dem Dach und mit Fensterersatz zulässig. An der Fassade darf maximal Dämmmaterial von 6 cm inkl. Verputzt angebracht werden. Der murale Charakter muss erhalten bleiben. Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren dürfen in einem Teilbereich der Ziegeldachfläche bündig eingebaut werden. Art. 6 Abweichungen Geringfügige Abweichungen zu den Gestaltungsplanvorschriften im Rahmen von 0 PBG können bewilligt werden, wenn eine ortsbauliche, architektonische oder denkmalpflegerisch bessere Lösung dies erfordert und keine nachbarschaftlichen oder öffentlichen Interessen entgegenstehen. Art. 7 Inkrafttreten Der öffentliche Gestaltungsplan Mittelholzerweg tritt am Tage nach der amtlichen Publikation der Genehmigung durch die Baudirektion in Kraft. Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. Seite 7
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