IV-Massnahmen ein Update für SchulpsychologInnen

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1 IV-Massnahmen ein Update für SchulpsychologInnen 1 Treffen VSKZ und IV am IV-Massnahmen ein Update für SchulpsychologInnen Programmübersicht Begrüssung Vorstellungsrunde Voraussetzungen für den Bezug von IV-Leistungen Pause Berufliche Massnahmen für Jugendliche Diskussion 2 1

2 Berufliche Integration Prof. Dr. med. Oskar Baenziger, FA für Kinder- und Jugendmedizin Leiter Regionaler Ärztlicher Dienst Nordostschweiz Dr. med. Sibylle German, FÄ für Kinder- und Jugendmedizin Regionaler Ärztlicher Dienst Med. pract. Sonja Barth, FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Regionaler Ärztlicher Dienst Jean-Claude Beer, lic. phil. I, Leiter Strategie und Entwicklung Cornelia Bachmann, Psychologin FH IV-Berufsberaterin Fachdienst Integration 3 Medizinische Voraussetzung für IV-Leistungen Dr. med. Sibylle German Regionaler Ärztlicher Dienst (RAD) 4 2

3 Voraussetzungen für IV-Leistungen Seit 2008 leistet die IV keine Sonderschulbeiträge mehr. Wir haben die entsprechenden Unterlagen nicht mehr im Dossier. Trotzdem arbeiten wir gerne mit den Berichten der Schulpsychologischen Dienste, fordern sie bei Beruflichen Massnahmen auch gezielt an. 5 Voraussetzungen für IV-Leistungen Organisation der IV Die IV ist kantonal organisiert. Die IV-Stelle Zürich ist gegliedert in 6 Prozesslinien mit geographischer Zuordnung nach der Wohngemeinde. Die sehr unterschiedlichen Arbeiten werden erledigt von sachbearbeiterischen KundenberaterInnen und EingliederungsspezialistInnen (Berufsberatende, ArbeitsvermittlerInnen, Job Coaches). Es gibt neu ein eigenes Team von Kundenberatenden für die Medizinischen Massnahmen bei Kindern. 6 3

4 Voraussetzungen für IV-Leistungen Regionaler Ärztlicher Dienst Der RAD berät die IV-Stelle medizinisch. Er wird nur bei medizinischen Fragen hinzugezogen. Er entscheidet medizinisch unabhängig. Er trifft keine eigenen Entscheidungen über Leistungen. RAD Nordostschweiz betreut IV-Stellen Zürich, Glarus und Schaffhausen ca. 30 Ärzte davon 3 Kinderärzte und 1 Kinder- und Jugendpsychiaterin Wir untersuchen allenfalls Jugendliche bei Antrag auf BM. 7 Voraussetzungen für IV-Leistungen Medizinische Massnahmen (MM) Die medizinischen Massnahmen stammen aus der Anfangszeit der IV 1960, damals gab es noch kein Krankenkassenobligatorium. Geburtsbebrechen (Art. 13 IVG) Medizinische Massnahmen mit Eingliederungscharakter (Art. 12 IVG) Medizinische Massnahmen werden bis zum vollendeten 20. Altersjahr ausgerichtet. Berufliche Massnahmen (BM) Berufliche Massnahmen werden ohne Altersbegrenzung ausgerichtet. 8 4

5 Voraussetzungen für IV-Leistungen Getrennte juristische Vorgänge müssen/können unabhängig voneinander beantragt werden sie können sich überlappen 9 Voraussetzungen für alle IV-Leistungen Gemeinsamkeiten Diagnose gemäss ICD-10 ärztlich bescheinigt psychosoziale Zusammenhänge sind IV-fremd, es sei denn, sie bewirken eine Erkrankung vom Ausmass einer ICD-Diagnose 10 5

6 Medizinische Massnahmen Die IV ist Kostenträger (als Tiers payant). nur Plausibilisierung der Diagnosen Beurteilung der Therapien auf die wzw-kriterien hin (wissenschaftlich, zweckmässig, wirtschaftlich) Keine Einmischung in die Therapie wir entscheiden nach den schriftlichen Unterlagen wir bekommen sehr knappe Arztberichte 11 Art. 13 IVG Versicherte haben bis zum vollendeten 20. Altersjahr Anspruch auf die zur Behandlungvon Geburtsgebrechen notwendigen medizinischen Massnahmen. Liste der anerkannten Geburtsgebrechen in der GgV. nur Behandlung keine Prophylaxe keine Abklärungen 12 6

7 Geburtsgebrechen Geburtsgebrechen müssen behandelbar und behandlungsbedürftig sein. Beispiel GG 177 Übrige angeborene Defekte und Missbildungen der Extremitäten, sofern Operation, Apparateversorgung oder Gipsverband notwendig sind. 13 Geburtsgebrechen GG 404 Störungen des Verhaltens bei Kindern mit normaler Intelligenz im Sinne krankhafter Beeinträchtigung der Affektivität oder Kontaktfähigkeit, bei Störungen des Antriebs, des Erfassens, der perzeptiven Funktionen der Wahrnehmung, der Konzentrationsfähigkeit sowie der Merkfähigkeit, sofern diese bis zur Vollendung des 9. Altersjahres auch behandelt worden sind; kongenitale Oligophrenie ist ausschliesslich als Ziffer 403 zu behandeln. Siehe Anhang Nr. 7 KSME 14 7

8 Geburtsgebrechen Die alte Bezeichnung POS gibt es nicht mehr. GG 404 ADHS, aber es gibt Überschneidungen Definition des GG 404: Es muss eine normale Intelligenz vorliegen, das heisst IQ > oder = 70. Die aufgeführten Kriterien müssen alle rechtzeitig nachgewiesen sein. 9-Jahres-Grenze ist definitiv! Bis zum vollendeten 9. Altersjahr muss - Diagnose gestellt sein und - spezifische Therapie begonnen haben Es muss angeboren sein, nicht erworben. 15 Geburtsgebrechen Das ehemalige GG 401 wurde aufgeteilt in GG 405 Autismus-Spektrum-Störungen, sofern die krankheitsspezifischen, therapiebedürftigen Symptome bis zum vollendeten 5. Lebensjahr erkennbar werden GG 406 Frühkindliche primäre Psychosen, sofern die krankheitsspezifischen, therapiebedürftigen Symptome bis zum vollendeten 5. Lebensjahr erkennbar werden Diagnosekriterien für Störungen nach F84 müssen von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einem Kinderarzt dargelegt sein. 16 8

9 Gesetzliche Grundlagen Art. 12 IVG Versicherte haben bis zum vollendeten 20. Altersjahr Anspruch auf medizinische Massnahmen, die nicht auf die Behandlung des Leidens an sich, sondern unmittelbar auf die Eingliederung ins Erwerbsleben oder in den Aufgabenbereich gerichtet sind 17 Art. 12 IVG Das heisst: gezielte Therapie mit konkretem Eingliederungsziel keine Dauerbehandlung gute Prognose Fähigkeiten müssen wesentlich und dauerhaft verbessert werden können 18 9

10 Art. 12 IVG Am häufigsten Psychotherapie ab dem 2. Therapiejahr, wenn Eine psychische Störung in der Persönlichkeitsentwicklung droht, die die Eingliederung behindern wird, wenn keine Dauerbehandlung notwendig ist (z.b. Schizophrenien, manisch-depressive Psychosen) die Prognose zuverlässig als günstig anzusehen ist (d.h. nicht bei hyperkinetischen Störungen, Anorexien) Ausnahmeregelungen entfallen seit (zuvor Kostenübernahme ab sofort möglich bei schwerem Stottern, Mutismus, zur Ermöglichung der Sonderschulung) 19 Art. 12 IVG Selten Ergotherapie z.b. für Graphomotorik zur Einschulung aber nicht bei global retardierten Kindern 20 10

11 Berufliche Massnahmen der IV für Jugendliche Berufliche Massnahmen Die IV handelt aktiv. Sie plant und finanziert passende berufliche Massnahmen im Hinblick auf eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. wir brauchen deutlich ausführlichere Berichte mit plastischen Angaben zu den Fähigkeiten und Defiziten des Jugendlichen für den Erfolg ist auch die Kenntnis von psychosozialen Faktoren wichtig hier setzen wir Ihre Berichte gerne ein allenfalls untersuchen wir die Jugendlichen im RAD 21 Berufliche Massnahmen der IV für Jugendliche Gesetzliche Grundlagen Berufliche Massnahmen werden gewährt für Versicherte, die noch nicht erwerbstätig waren und denen infolge Invalidität bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung in wesentlichem Umfange zusätzliche Kosten entstehen

12 Berufliche Massnahmen der IV für Jugendliche Voraussetzungen Invalidität ICD-Diagnose und relevante Einschränkung von Fähigkeiten Leichte geistige Behinderung erst bei IQ unter 70! Lernbehinderung und Teilleistungsstörungen müssen sehr gut dargelegt sein, damit Relevanz klar ist. z.b. F74 Dissoziierte Intelligenz oder F81 Umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten Soziale Auffälligkeiten müssen das Ausmass einer ICD-Diagnose haben. Bei diagnostischen Unsicherheiten bei psychiatrischen Diagnosen müssen diese erklärt werden. Entscheidend ist dann die Einschränkung der Funktionalität. 23 Berufliche Massnahmen der IV für Jugendliche Hilfreiche Informationen Deshalb fordern wir ausser einem Arztbericht noch ein Schulzeugnisse Berichte des SPD Berichte von Wohnheimen Schnupperzeugnisse usw

13 Berufliche Massnahmen der IV für Jugendliche Hilfreiche Informationen Wertvoll an Ihren Berichten sind für uns Angaben zu IQ-Tests mit Schilderung des Profils Teilleistungsstörungen Lernverhalten Sozialer Kompetenz Verhaltensauffälligkeiten Problemen im Umfeld Verläufen Wenn die Befunde älter sind, sind wir dankbar für wenige Sätze zum aktuellen Stand. 25 Anmeldung für IV-Leistungen Anmeldeformulare Anmeldung für Minderjährige Für BM ab 18: Anmeldung für Erwachsene Arztbericht: Für Versicherte vor dem 20. Altersjahr Vollmacht für Akteneinsicht und Auskünfte der IV-Stelle Zürich. Diese Vollmacht bitte umwandeln: Die Eltern ermächtigen Sie, auch negative Entscheide zu bekommen 26 13

14 Ansprechpersonen Ihre Ansprechpersonen für medizinische Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen: Regionaler Ärztlicher Dienst Nordostschweiz Dr. med. Sibylle German FÄ für Kinder- und Jugendmedizin Tel Med. pract. Sonja Barth FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Tel Voraussetzungen für Eingliederungsmassnahmen der IV Ihre Fragen 28 14

15 Berufliche Integration Cornelia Bachmann Psychologin FH, IV-Berufsberaterin Fachdienst Integration 29 Die IV-Leistungen für die berufliche Eingliederung von Jugendlichen lassen sich in drei Kategorien einteilen: Abklärung (rechtliche Anspruchsvoraussetzungen, Ausbildungsfähigkeit und Berufswahl) Ausbildung (behinderungsbedingte Mehrkosten bei einer Erstausbildung) Einstieg in die Erwerbstätigkeit (evtl. Rentenprüfung) 30 15

16 Abklärungen Im Zentrum stehen folgende Fragen: Besteht ein Gesundheitsschaden im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG)? Hat dieser Gesundheitsschaden Auswirkungen auf die berufliche Eingliederung? Welche? Besteht aktuell eine Ausbildungsfähigkeit und falls ja, unter welchen Rahmenbedingungen muss eine Ausbildung absolviert werden, damit sie voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden kann? 31 Abklärungen in Bezug auf die Ausbildungsfähigkeit Bei der Prüfung der rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen fokussiert die IV-Berufsberatung auf verschiedene Punkte, um festzustellen, ob und in welchem Rahmen aktuell eine Ausbildungsfähigkeit besteht: Belastungsprofil (körperliche Leistungsfähigkeit, kognitive Leistungsfähigkeit, emotionale Stabilität) Schulische Leistungen (Sprachkompetenz, Rechnen, handwerkliche Fertigkeiten, Arbeits- und Lernverhalten) Lebenspraktischer Bereich Sozialverhalten, soziale Integration, Selbstkompetenz 32 16

17 Eingliederungsmassnahmen Unterstützungsmöglichkeiten bei Berufsfindung der IV für Jugendliche Unterstützung durch die IV-Berufsberatung Erstellen eines Ressourcenprofils als Grundlage für die interne Triage und die Planung des Eingliederungsprozesses Besprechen des Ressourcenprofils mit den Jugendlichen und ihren Eltern, Aufzeigen der damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen Berufsfindung unterstützen (Gespräche, Tests, Schnuppererfahrungen) Berufsinformationen abgeben Vermittlung von Ausbildungsplätzen im geschützten Rahmen, wenn dieser behinderungsbedingt notwendig ist 33 Fragestellungen im Zusammenhang mit der Berufswahl Berufsrichtung? Ausbildungsniveau? Geschützter Rahmen oder freie Wirtschaft? Begleitangebote (z.b. Job Coaching) notwendig? Interne Wohnform parallel zur Ausbildung? Unterstützung bei der Bewältigung des Arbeitswegs? Ist langfristig eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt realistisch? Voraussichtliche Höhe des Lehrlingslohns? Anfallende Kosten? 34 17

18 Mögliche Ausbildungsniveaus IV-Anlehre, PrA Insos BBT-Anlehre bzw. Attestausbildung EBA BBT-Lehre EFZ Fachschule Studium (FH oder Uni) 35 Mögliche Ausbildungsformen Vorbereitende Massnahmen, Training von Präsenz und Leistungsfähigkeit Ausschliesslich im geschützten Rahmen mit anschliessender geschützter Tätigkeit Ausschliesslich im geschützten Rahmen mit anschliessender Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt Ausbildung im geschützten Rahmen mit Praktika im ersten Arbeitsmarkt Ausbildungsbeginn im geschützten Rahmen mit Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt mit Job Coaching (Supported Education) Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt mit sporadischer zusätzlicher Unterstützung 36 18

19 Invaliditätsbedingte Mehrkosten Privatschulen (z. B. Handelsschule) Geschützter Ausbildungsrahmen Hilfsmittel am Arbeits- Platz Job Coaching am Ausbildungsplatz Behinderungsbedingter Lohnausfall während der Ausbildung (ab 18) Mehrkosten K os t e n ohne Behinderung K o s t e n mit Behinderung 37 Unterstützung im Anschluss an die Ausbildung Hilfe bei der Suche einer Anstellung im ersten Arbeitsmarkt Leistungen für Arbeitgebende Bei reduzierter Leistungsfähigkeit Prüfung des Rentenanspruchs 38 19

20 Ansprechperson bei Fragen Ihre Ansprechperson für Fragen zur beruflichen Eingliederung von Jugendlichen: Jean-Claude Beer Prozessleiter Strategie und Entwicklung Tel Ihre Fragen 40 20

21 Rentenentwicklung in den letzten 10 Jahren Neue IV-Renten in der CH Neue ausserordentliche Renten in der CH Neue ausserordentliche Renten in der Schweiz IV-Massnahmen ein Update für SchulpsychologInnen Diskussion 42 21

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