Förderprogramme für den Mittelstand
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- Melanie Gerstle
- vor 8 Jahren
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1 Förderprogramme für den Mittelstand Förderprogramme für den Mittelstand 07/2005
2 Inhalt Ein Wort vorweg... 3 Förderprogramme für den Mittelstand... 4 Was wird gefördert?... 4 Wie wird gefördert?... 5 Welche Vorteile bringen die Fördermittel?... 6 Wer kann die Förderung erhalten?... 7 Wie können Sie die Fördermittel beantragen?... 7 Welche Unterlagen sind notwendig?... 8 Welche weiteren Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?... 9 Wo können Sie sich informieren?... 9 Wie Sie die richtigen Förderprogramme finden So gewinnen Sie Ihre Hausbank Durch besseres Rating zu günstigeren Zinsen Was Sie beim Antrag auf öffentliche Finanzierungshilfen wissen müssen Zuschüsse Investitionszulage Ost (Investitionszulagengesetz 2005) Investitionszuschüsse der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Bundesprogramm BMBF Projektförderung (Zuschussprogramm) Förderung der Unternehmensberatung Darlehen, Garantien, Bürgschaften Förderschwerpunkte Existenzgründung und Existenzfestigung Das Mikro-Darlehen StartGeld Das ERP-Kapital für Gründung (Unternehmerkapital) Das ERP-Kapital für Wachstum (Unternehmerkapital)...27 Förderschwerpunkt Umweltschutz...29 ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm KfW-Umweltprogramm Förderschwerpunkt Liquiditätssicherung Der Unternehmerkredit Betriebsmittel Förderschwerpunkt Innovationen, Moderne Technologien, Forschung und Entwicklung ERP-Innovationsprogramm Programmteil I: Förderung in der FuE-Phase Förderprogramme für den Mittelstand 07/2005 1
3 ERP-Innovationsprogramm Programmteil II: Markteinführung...36 Weitere Investitionskredite Der Unternehmerkredit Ausfuhrförderung des Bundes ERP-Exportfinanzierungsprogramm Exportgarantien (Hermesdeckungen)...42 Bürgschaften der Bürgschaftsbanken bzw. der Kreditgarantiegemeinschaften.. 43 Notwendige Unterlagen für einen Förderantrag Die Beschreibung des Vorhabens Der Lebenslauf Die Rentabilitätsvorschau Die wichtigsten Kontaktadressen Förderprogramme für den Mittelstand 07/2005 2
4 Ein Wort vorweg Die Märkte werden immer turbulenter, der Wettbewerb immer härter. Als Folge sinken bei vielen Betrieben die Gewinnmargen, der finanzielle Spielraum wird enger. Um die Unternehmenszukunft zu sichern und Innovationen am Markt zu platzieren, ist jedoch Kapital notwendig. Jede Möglichkeit, den finanziellen Spielraum zu erhöhen, sollte demnach ausgeschöpft werden. Eine Möglichkeit ist die Inanspruchnahme von Förderprogrammen der Länder, des Bundes oder der Europäischen Union. Gerade mittelständische Unternehmen verfügen jedoch oft nicht über die notwendigen Informationen zu diesem Thema. Diese Ausgabe der Infothek für Unternehmer informiert Sie über das Vorgehen bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen und beschreibt die wichtigsten Fördermöglichkeiten. Mit dieser Wissensbasis können Sie sich aktiv um passende Fördermöglichkeiten kümmern und damit die Zukunft Ihres Unternehmens sichern. Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg. Ihre Zurich Gruppe Förderprogramme für den Mittelstand 07/2005 3
5 Förderprogramme für den Mittelstand Der Bund, die Länder und die Europäische Gemeinschaft fördern die gewerbliche Wirtschaft mit einer fast unüberschaubaren Vielfalt unterschiedlicher Programme. Die Förderprogramme sollen Investitionen in Klein- und Mittelbetrieben erleichtern. In erster Linie handelt es sich bei diesen Förderprogrammen um Darlehen, die durch günstige Zinsen, konstante Zinssätze und durch tilgungsfreie Jahre sowie einer teilweisen Haftungsfreistellung finanzielle Vorteile im Vergleich mit einer konventionellen Bankfinanzierung bringen. Allein die KfW Mittelstandsbank hatte im Jahr 2004 ein Fördervolumen von 14 Mrd. Euro. Durch diese Investitionen wurden Arbeitsplätze gesichert und rund Arbeitsplätze neu geschaffen. Was wird gefördert? Primär werden Investitionen gefördert, die dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu verbessern und deren Marktposition zu stärken. Förderungsschwerpunkte sind die Forschung und Entwicklung, der Umweltschutz, die Unterstützung der ostdeutschen Betriebe sowie die Existenzgründung und die Existenzfestigung. Zur Existenzgründung zählen nicht nur die Neugründung von Betrieben, sondern auch die Beteiligung an Betrieben und die Übernahme von Betrieben. Besonders in wirtschaftlich schwachen Gebieten ist die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ein besonderer Förderschwerpunkt. Dafür werden erhebliche Zuschüsse gewährt. Wer zudem zusätzliche Arbeitsplätze zur Verfügung stellt, kann ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Verstärkt gilt die Aufmerksamkeit der Förderinstitute der Erhaltung des Betriebsbestands. Betriebe, die durch Forderungsausfälle ihrer Kunden oder durch gravierende Marktveränderungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können durch Darlehen als Liquiditätshilfe und durch Bürgschaften sowie durch öffentliche Kapitalbeteiligungsgesellschaften eine spürbare Hilfe und einen wichtigen Beitrag zur Sanierung erhalten. Auch außerhalb dieser Förderschwerpunkte gibt es kaum eine Investition in Klein- und Mittelbetrieben, für die sich nicht ein Förderprogramm finden ließe vorausgesetzt die Investition bzw. der Kapitalbedarf hat eine gewisse Mindesthöhe. Untergrenzen gibt es nur bei wenigen Programmen, doch zeigt sich in der Praxis, dass die Kreditinstitute bei Kleinstbeträgen unter Euro nicht bereit sind, einen Förderantrag zu stellen. Häufig setzen sie die Grenzen sogar wesentlich höher. Je nach Bank oder Sparkasse liegen die Untergrenzen bei bis Euro. Trotz der Vielfalt der Förderlandschaft gibt es keine Programme, die für einzelne mittelständische Berufsgruppen bestimmt sind. Aus strukturpolitischen Gründen gibt es in manchen Regionen für bestimmte Industriezweige wie den Bergbau, die Werftindustrie oder die Hochseefischerei spezielle Unterstützungsmaßnahmen. Aber aus Förderprogramme für den Mittelstand 07/2005 4
6 ordnungspolitischen Überlegungen heraus sind Fördermaßnahmen für Berufsgruppen nicht möglich. Wie wird gefördert? Mittelständische Unternehmer erhoffen sich von der öffentlichen Hand meist verlorene Zuschüsse. Diese Form der Zuwendung ist aber die Ausnahme. Zu diesen Ausnahmen zählen die Investitionszulage in den neuen Ländern, die Investitionen in wirtschaftlich schwachen Gebieten, die Zuschüsse für Unternehmensberatungen und Zuschüsse bei einigen wenigen Programmen zur Technologieförderung. In den meisten Fällen handelt es sich um Darlehen mit einem günstigen Zinssatz und tilgungsfreien Jahren. Zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gibt es in den meisten Bundesländern Investitionszuschüsse für gewerbliche Unternehmen einschließlich der Fremdenverkehrsbetriebe. Damit sollen in strukturschwachen Gebieten die Wettbewerbsund Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen sowie bestehende erhalten werden. Eine besondere Hilfe erfahren die Betriebe in den neuen Bundesländern. Nach dem Investitionszulagengesetz erhalten Betriebe mit nicht mehr als 250 Arbeitnehmern eine Investitionszulage als verlorenen Zuschuss. Für fast alle Programme gilt das Prinzip der Anteilsfinanzierung. Die Förderinstitute übernehmen nur einen bestimmten Anteil der Finanzierung wie beispielsweise ein oder zwei Drittel. Der verbleibende Rest muss dann durch Eigenkapital und/oder Bankdarlehen finanziert werden. Häufig können verschiedene Programme des Bundes und der Ländern miteinander kombiniert werden. Durch die Addition mehrerer Programme erhöht sich der Fördereffekt. Eine zusätzliche Unterstützung sind Bürgschaften und Kapitalbeteiligungen. Unternehmen mit geringem Eigenkapital, schnell wachsende Betriebe oder Unternehmen, die in risikoreiche Märkte vordringen wollen, benötigen in erster Linie Sicherheiten oder haftendes Kapital, damit sie Kredite erhalten können. Abhilfe können die Kreditgarantiegemeinschaften in den Bundesländern, die Bürgschaften des Bundes und die Kapitalbeteiligungsgesellschaften des Bundes und der Ländern schaffen. Förderprogramme für den Mittelstand 07/2005 5
7 Welche Vorteile bringen die Fördermittel? Bei den Darlehen ergeben sich die folgenden Vorteile: r Günstiger Zinssatz: Je nach Programm liegen die Vorteile bei ca. 0,5 1,5 Prozentpunkte gegenüber einem gut ausgehandelten Bankdarlehen. Bei einem Darlehen von Euro und einer 10-jährigen Laufzeit sparen Sie somit bis zu Euro. r Konstanter Zinssatz: Die Zinssätze der öffentlichen Finanzierungshilfen sind üblicherweise über die gesamte Laufzeit konstant. Damit haben Sie eine feste Kalkulationsgrundlage. Wenn Sie in Zeiten günstiger Zinssätze die Fördermittel erhalten, wird der geldwerte Vorteil sogar noch größer. Neu ist ein risikogerechtes Zinssystem, das die KfW-Mittelstandsbank zum 1. April 2005 eingeführt hat, an dem sich auch zahlreiche Landesprogramme orientieren. Dieses neue Zinssystem bedeutet die Abkehr vom bisher geltenden Einheitszinssatz, der für alle Unternehmen gleich war. Jedes Unternehmen zahlt jetzt einen individuellen Zinssatz. Entscheidend für die Höhe des Zinssatzes sind zwei Faktoren: Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (die Bonität bestimmt sich u.a. durch die Eigenkapitalquote, die Ertragskraft und die Zukunftsaussichten) und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten. Die Hausbank ermittelt mit einem Rating-Verfahren die Bonität und Sicherheiten und ordnet das Ergebnis einer von sieben Preisklassen zu, wobei jede Preisklasse eine Bandbreite abdeckt, innerhalb derer die Hausbank den Zinssatz festlegen kann. Betriebe mit guter Bonität und mit werthaltigen Sicherheiten kommen in den Genuss besonders günstiger Zinsen. Mit welchen Maßnahmen Sie Ihr Rating verbessern können, erfahren Sie auf Seite 15 f. r Tilgungsfreie Jahre: Bei vielen Programmen zahlen Sie in den ersten ein bis drei Jahren lediglich die Zinsen, die Rückzahlung setzt erst später ein. Gerade bei Existenzgründern oder bei Neuinvestitionen, bei denen die Anlaufphase zu erwarten ist, bringen die tilgungsfreien Jahre eine große Entlastung in einer schwierigen Anlaufzeit. Allerdings wird dann nach Ablauf dieser Schonfrist die Belastung kräftig ansteigen, wenn die Tilgung einsetzt. r Sondertilgungen: Trotz der festen Zinssätze können Sie bei den meisten Förderprogrammen jederzeit Sondertilgungen leisten ohne dass Sie Vorfälligkeitsentschädigungen bezahlen müssen. In Zeiten sinkender Zinsen ist dies zweifellos ein Vorteil. Dieser wirkt sich auch dann aus, wenn Sie das geförderte Wirtschaftsgut verkaufen, bevor Sie das Darlehen getilgt haben. r Sicherheiten: Viele Förderprogramme sind so genannte Nachrangdarlehen, d.h. der Darlehensgeber steht im Rang hinter den Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurück. Die Darlehen haben dadurch eigenkapitalähnliche Funktion und es sind in der Regel keine Sicherheiten zu ihrer Absicherung erforderlich. Sie bündeln dadurch die Vorteile von Eigenkapital und Fremdkapital und verbessern die Bonität. Bei den Zuschüssen liegen die Vorteile auf der Hand: Sie reduzieren den Anschaffungspreis. Bei Beteiligungen wird das Eigenkapital des Betriebs gestärkt. Dies verbessert die Bonität und erleichtert die Aufnahme weiterer Kredite. Förderprogramme für den Mittelstand 07/2005 6
8 An den fehlenden Sicherheiten scheitern viele Erfolg versprechende Investitionen. Wenn die Hausbank keine Möglichkeiten mehr sieht, Darlehen abzusichern, sind die Bürgschaften der Förderinstitute oftmals die einzige Chance, die Investition durchzuführen. Dies gilt auch für die Erweiterung des Kreditrahmens bei Unternehmen, die schnell wachsen wollen. Die Bürgschaftsprovisionen und die einmaligen Gebühren sind ebenfalls günstiger als die banküblichen Beträge. Wer kann die Förderung erhalten? In den Genuss der Förderung können üblicherweise die in Deutschland bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kommen. Dazu zählen Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Handels und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden. Aber auch freiberuflich Tätige, Kliniken, Krankenhäuser, Sanatorien, Kurhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie schulische Einrichtungen können gefördert werden. Voraussetzung sind Investitionen, die langfristig finanziert werden müssen. Zu diesen Investitionen gehören beispielsweise r der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie Bauinvestitionen, r der Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung; darunter fallen Maschinen, Einrichtung, Fahrzeuge und Transporteinrichtungen, r der Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Patente oder Lizenzen, r der Kauf kompletter Betriebe. Ausgeschlossen sind üblicherweise Umschuldungen und die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Investitionsvorhaben. Somit ist es nicht möglich, teure Kredite wie beispielsweise Kontokorrentkredite oder Lieferantenverbindlichkeiten durch zinsgünstige öffentliche Förderprogramme abzulösen. Die Mittelstandsförderung ist an bestimmte Unternehmensgrößen gekoppelt. Die Grenzen sind bei den einzelnen Programmen unterschiedlich. Üblicherweise sind 50 Millionen Euro Umsatz und 300 Mitarbeiter die Grenzen, bis zu der Betriebe gefördert werden. Wie können Sie die Fördermittel beantragen? Die Antragswege sind bei den einzelnen Programmen unterschiedlich. Nur in wenigen Ausnahmen können Sie den Antrag direkt beim Förderinstitut stellen. Teilweise bieten die Förderinstitute auch die Möglichkeit, die Antragsformulare über das Internet herunterzuladen oder online auszufüllen. Bei fast allen Darlehens- und Bürgschaftsprogrammen gilt das so genannte Hausbankprinzip. Das bedeutet: Der Antrag muss bei der Hausbank gestellt werden. Die Förderprogramme für den Mittelstand 07/2005 7
9 Banken und Sparkassen bearbeiten die Kredit- und Bürgschaftsanträge und leiten diese an die Förderinstitute weiter. Die zuständigen Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammer, teilweise auch die Gewerbeaufsichtsämter, geben eine Stellungnahme zum Vorhaben ab. Welche Unterlagen sind notwendig? Beantragt werden die Darlehen auf speziellen Formularen. Ihre Hausbank hat die Formulare vorrätig. Darauf sind Angaben zum Unternehmen und zum Investitionsvorhaben zu machen. Meist werden auch noch folgende Unterlagen angefordert: r ausführliche Beschreibung des Vorhabens, r Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens und des Antragstellers, r Angaben zu den Besitz- und Beteiligungsverhältnissen, r die Bilanzen der letzten zwei Geschäftsjahre, r Angaben zu den vorhandenen und mit der Investition neu entstehenden Arbeitsplätzen, r eine Rentabilitätsvorschau für die nächsten zwei bis drei Jahre, r Vertragsentwürfe, r Angaben zur Absicherung des Kredits sowie zu den aktuellen Wertansätzen der gestellten Sicherheiten, r bei den Programmen zur Existenzgründung und Existenzsicherung: ein Lebenslauf des Antragstellers, r bei den Programmen zur Förderung des Umweltschutzes sind technische Angaben notwendig, die den Förderzweck unterstreichen. Gleiches gilt für die technologieorientierten Programme. Bei den öffentlichen Förderprogrammen wird häufig der Vorwurf erhoben, es würden zu viele Angaben und Unterlagen verlangt. Tatsache ist, dass heute auch schon bei jedem Bankkredit vielfältige Unterlagen aufbereitet werden müssen. Somit sind in dieser Hinsicht die Unterschiede zu den Förderkrediten gering. Die Checklisten, Beispiele und Hinweise im Kapitel Notwendige Unterlagen für einen Förderantrag auf den Seiten 44 bis 50 unterstützen Sie beim Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen. Förderprogramme für den Mittelstand 07/2005 8
10 Welche weiteren Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Generell gilt, dass die Anträge gestellt werden müssen, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Bei einigen Programmen genügt es auch, wenn Sie vorher ein konkretes Finanzierungsgespräch mit der Hausbank geführt haben. In diesen Fällen muss die Hausbank bestätigen, dass das Gespräch stattgefunden hat. Üblicherweise wird die Förderung an die Bedingung geknüpft, dass es sich um ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben handelt. Das Unternehmen sollte auch künftig in der Lage sein, die Zins- und Tilgungsbelastung zu verkraften. Deshalb kommt auch der Rentabilitätsvorschau eine große Bedeutung zu, denn sie bringt die wirtschaftlichen Erwartungen des Investors zum Ausdruck. Nachdem die Förderung erfolgt ist, verlangen die Institute einen Verwendungsnachweis. Durch Rechnungen und Belege können Sie die ordnungsgemäße Verwendung bestätigen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Fördergelder entsprechend dem Antrag eingesetzt wurden. Wo können Sie sich informieren? Ratsam ist es, sich vor dem Gang zur Hausbank Informationen einzuholen. Die meisten Förderinstitute bieten Beratungsmöglichkeiten an, sei es telefonisch oder in Sprechtagen oder über das Internet. Beispielsweise bietet die KfW-Mittelstandsbank bundesweit Beratungssprechtage in Industrie- und Handwerkskammern und in Handwerkskammern an. Außerdem bietet sie eine telefonische Beratung zum Ortstarif an unter der Nummer Eine hervorragende Informationsquelle ist das Internet. Die Förderinstitute stellen nicht nur ihre Programme und die aktuellen Konditionen ausführlich dar. Sie zeigen auch an Hand von Beispielen auf, wie die Förderung erfolgen kann. Zudem finden Sie dort auch Kreditanträge zum Herunterladen und teilweise auch zur Online- Bearbeitung. Die Adressen finden Sie auf Seite 51 ff. Ratsam ist es auch, neutrale Informationen bei den Industrie- und Handwerkskammern bzw. Handwerkskammern und Fachverbänden des Handwerks einzuholen. Bei Förderprogrammen, die Betriebe in wirtschaftsschwachen Gebieten unterstützen wollen, können Sie sich auch bei Ihrer Stadtverwaltung erkundigen, ob die Investition in einem Fördergebiet vorgenommen wird. Bei diesen Beratungen erfahren Sie meist auch, wie Sie Ihr Vorhaben darstellen müssen, damit es förderungswürdig ist. Die Berater helfen, die notwendigen Unterlagen zu erarbeiten und sie geben Ihnen die richtigen Argumente, wie Sie Ihre Hausbank überzeugen können. Einige Unternehmensberater haben sich auch darauf spezialisiert, über Fördermittel zu beraten und bei der Formulierung der Kreditanträge und beim Erstellen der Antragsunterlagen behilflich zu sein. Diese Berater arbeiten üblicherweise auf Provisionsbasis. Förderprogramme für den Mittelstand 07/2005 9
11 Selbstverständlich können Sie sich auch bei Ihrer Bank oder Sparkasse über die Fördermöglichkeiten informieren. Bedenken Sie allerdings, dass die Vermittlung öffentlicher Finanzierungshilfen für die Kreditinstitute einen Verzicht auf die Gewährung eigener Kredite bedeuten kann und somit für sie eine reine Dienstleistung darstellt. Deshalb kann die Information unter Umständen unzulänglich sein. Förderprogramme für den Mittelstand 07/
12 Wie Sie die richtigen Förderprogramme finden Damit ein Berater recherchieren kann, ob eine Förderung in Betracht kommt oder nicht, sind Angaben zum Investitionsobjekt notwendig. Solche Angaben sind: r Welche Maßnahme planen Sie? Beispielsweise: Existenzgründung/Existenzsicherung, Betriebserweiterung, Rationalisierung, Betriebsverlagerung, Umweltschutz, Forschung und Entwicklung. r An welchem Ort wollen Sie die Investition tätigen? r In welcher Höhe wollen Sie investieren? r Wie viel Eigenkapital können Sie einsetzen? r Zu welcher Gruppe gehört Ihr Unternehmen? Beispielsweise: Industrie, Handwerk, Handel, Wohnungswirtschaft, Gartenbau, Gaststättengewerbe. r In welcher Region setzen Sie Ihre Waren/Dienstleistungen überwiegend ab? Örtlich, regional, überregional? r Exportieren Sie? r Welche Sicherheiten können Sie stellen? r Haben Sie bereits Mittel aus öffentlichen Förderprogrammen beantragt? Mit diesen Angaben können Sie selbst (im Internet), der Berater Ihrer Bank oder der Berater Ihrer Kammer beziehungsweise Ihres Verbands schnell aus der Fülle der Förderprogramme die auswählen, die für Sie in Betracht kommen. Wichtiger Hinweis: Die Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Hier können Sie schnell recherchieren, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen. Förderprogramme für den Mittelstand 07/
13 So gewinnen Sie Ihre Hausbank Für die Banken und Sparkassen bedeuten die öffentlichen Finanzierungshilfen viel Aufwand bei sehr geringer Marge, so dass es unter Umständen schwierig sein kann, sie für Ihr Vorhaben zu gewinnen. Nutzen Sie Informationsquellen Lassen Sie sich jedoch auf Ihrem Weg nicht beirren. Informieren Sie sich auch bei anderen Kreditinstituten und bei den neutralen Beratern der Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern. Holen Sie sich über das Internet Informationen über die Förderprogramme und die aktuellen Konditionen. Lassen Sie sich telefonisch durch die Förderinstitute beraten oder besuchen Sie die Sprechtage der Förderbanken. Wenn Sie sich schon vorher informiert haben, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Betracht kommen, stärkt dies Ihre Ausgangsposition bei den Verhandlungen. Bereiten Sie sich vor r Treten Sie bei der Bank selbstbewusst, aber nicht arrogant auf. Sie sind kein Bittsteller, sondern ein Geschäftspartner Ihrer Bank. r Warten Sie mit möglichst konkreten Angaben auf. Belegen Sie Ihren Kreditwunsch mit realistischen Preisen für die einzelnen Anschaffungen. r Berücksichtigen Sie in Ihrem Kapitalbedarf die so genannten Nebenkosten wie Transportkosten, Umbaumaßnahmen, notwendige Installationen, Zubehör und Werkzeuge, aber auch beispielsweise die Kosten für erforderliche Schulungsmaßnahmen. r Sehen Sie auch einen ausreichenden Betriebsmittelbedarf vor. Wenn sich durch Ihre Investition der Umsatz erhöht, steigen auch die Außenstände. Dafür brauchen Sie eine ausreichende Liquiditätsreserve. Möglicherweise müssen Sie ebenso eine Anlaufphase durchstehen, bis die Maschine ausgelastet ist oder bis Sie die Technik im Griff haben. r Nutzen Sie den Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten aus. Lassen Sie erkennen, dass Sie sich bei anderen Instituten ebenfalls Angebote ausarbeiten lassen, und dass Sie gegebenenfalls die Bank wechseln würden. r Zeigen Sie Ihrer Bank auf, welche Vorteile sie durch die künftige Geschäftsbeziehung mit Ihnen hat. Überzeugen Sie die Bank von der Leistungsfähigkeit Ihres Betriebs durch Referenzen, durch Zahlen über die Geschäftsentwicklung. Führen Sie den Berater Ihrer Bank auch einmal durch den Betrieb. Förderprogramme für den Mittelstand 07/
14 r Verdeutlichen Sie dem Bankberater den Nutzen der geplanten Investition für Ihren Betrieb. Planzahlen wie eine Rentabilitätsvorschau und ein Liquiditätsplan sind beim Bankgespräch eine wichtige Argumentationshilfe. r Machen Sie dem Berater Ihrer Bank klar, dass Sie aufgrund der bisherigen und künftigen Zusammenarbeit diese Dienstleistung erwarten. r Machen Sie Vorschläge zur Absicherung des Fremdkapitals. r Bereiten Sie sich auf jeden Fall gut auf das Kreditgespräch vor. Je besser Sie vorbereitet sind, desto konkreter werden die Ergebnisse sein. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung. r Überzeugen Sie die Bank mit einem fundierten Businessplan. Ein sorgfältig ausgearbeiteter, aussagefähiger Plan, in dem die Perspektiven des Unternehmens mit seinen Chancen und Risiken und den geplanten Maßnahmen dargestellt sind, ist Ihr bestes Argument. Tipps zum Erstellen eines Geschäftsplans finden Sie auf Seite 44 ff. Checkliste für die Vorbereitung des Gesprächs bei Ihrer Hausbank Haben Sie einen Termin für das Gespräch mit einem kompetenten Berater vereinbart? Ja Nein Wie hoch wird Ihr Kapitalbedarf voraussichtlich sein? Welche Reserven haben Sie in Ihrer Schätzung für Unvorhergesehenes berücksichtigt? Wodurch können Sie Ihre Schätzungen belegen? (z.b. durch Kostenvoranschläge oder Prospekte) Wie viel Eigenkapital können Sie einsetzen? Welchen Nutzen soll Ihnen die Investition bringen? (z.b. Rationalisierung, Kostenersparnis, Qualitätsverbesserung, Einstieg in neue Märkte, Umweltschutz) Wie wird sich der Markt voraussichtlich entwickeln? Wann wollen Sie mit der Investition beginnen? Wie war die Geschäftsentwicklung in den letzten Jahren? (letzte Jahresabschlüsse, EDV-Auswertungen) 2004 Umsatz : Gewinn : 2003 Umsatz : Gewinn : Wie werden sich Umsätze und Kosten nach Ihrer Einschätzung in den nächsten Jahren entwickeln? (Rentabilitätsvorschau) Bei welchem Umsatz erreichen Sie die Gewinnschwelle? Förderprogramme für den Mittelstand 07/
15 Welche finanzielle Belastung können Sie verkraften? Wie hoch ist die bisherige Zins- und Tilgungsbelastung? Wie wollen Sie die geplante Umsatzsteigerung erreichen? Aktivierung von Altkunden? Werbung von Neukunden? Neue Produkte, neue Dienstleistungen? Welche Maßnahmen sind dazu notwendig? Werbung? Zusätzliches Verkaufspersonal? Neuer Vertriebsweg? Neuer Standort? Welche Kostensteigerungen sind damit verbunden? Personalkosten? Raumkosten? Werbekosten? Sonstige Kosten? Wer soll die Investition durchführen? Der Unternehmer? Die Ehefrau? Die Besitzgesellschaft? Die GmbH? Welche Sicherheiten können Sie anbieten? Freie Grundschulden oder Hypotheken? Sicherungsübereignung? Forderungsabtretung? Bürgschaft? Welche externen Berater haben Sie bei der Vorbereitung unterstützt und werden Sie bei der Durchführung unterstützen? Welche Pläne, Fotos oder anderes Demonstrationsmaterial können Sie vorlegen? In welcher Form können Sie Ihre Überlegungen und Pläne präsentieren (verbal, ein schriftlicher Businessplan etc.)? Förderprogramme für den Mittelstand 07/
16 Durch besseres Rating zu günstigeren Zinsen Viele öffentliche Förderprogramme sind heute mit risikogerechten Zinsen ausgestattet. Dies bedeutet, dass die Höhe des Zinssatzes, den Sie für die Kredite bezahlen müssen, nicht für alle Kreditnehmer gleich ist, sondern von zwei Faktoren abhängt: Von der Bonität des Kreditnehmers und von der Werthaltigkeit der Sicherungen, die zur Besicherung der Kredite gestellt werden. Die Bonität hängt ab von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und von dessen Zukunftsaussichten. Zur Einschätzung des Risikos verwenden die Hausbanken so genannte Ratingverfahren. Ziel eines Unternehmers ist, ein möglichst gutes Rating zu erhalten, damit er in den Genuss möglichst geringer Zinsen kommen kann. Durch die folgenden Maßnahmen können Sie Ihr Rating verbessern: r Stärken Sie das Eigenkapital: Beschränken Sie die Privatentnahmen auf das notwendige Maß und erhöhen Sie das Eigenkapital durch Kapitaleinlagen (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften). r Bei GmbHs: Reduzieren Sie die Gewinnausschüttungen und geben Sie Thesaurierungen den Vorrang, bezahlen Sie das Stammkapital voll ein und erhöhen Sie das Stammkapital. Wandeln Sie Gewinnvorträge in Gewinn-/Kapitalrücklagen um. r Weisen Sie in der Bilanz den Jahresüberschuss als Gewinnvortrag aus, dann wird er dem haftenden Kapital zugeschlagen. r Geben Sie bei Gesellschafterdarlehen die Restlaufzeit des Darlehens an. Bei einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und bei einer Blankogewährung des Darlehens wird es dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugerechnet. r Integrieren Sie so genanntes Mezzaninekapital in Ihre Finanzierung, beispielsweise indem Sie Gesellschafterdarlehen durch die Ausgabe von Genussrechtskapital in mezzanines Kapital umwandeln. r Minimieren Sie die Forderungen durch konsequentes Forderungsmanagement. r Nutzen Sie die Vorteile von Factoring. r Schonen Sie das Eigenkapital und sorgen Sie für eine Liquiditätsentlastung durch Leasing. r Gliedern Sie Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaften aus, z.b. durch Versicherungsunternehmen. Förderprogramme für den Mittelstand 07/
17 r Verbessern Sie Ihr Informationsverhalten gegenüber der Hausbank, indem Sie die Kommunikation intensivieren und die Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen verbessern. r Verstärken Sie die Planung, indem Sie neben einer Planung der Gewinn- und Verlustrechnung auch eine Finanzplanung sowie eine Liquiditätsplanung und eine sorgfältige Investitionsplanung erstellen. Dokumentieren Sie Ihre Planungen. r Verbessern Sie das Controlling, indem Sie ein Konzept zur Unternehmenssteuerung aufbauen und auch unterjährig aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen erstellen. r Sichern Sie den Betrieb durch ein Konzept zur Früherkennung von Risiken. r Achten Sie auf eine geordnete Kontoführung. Sprechen Sie notwendige Überziehungen mit der Hausbank ab. Führen Sie frühzeitig Gespräche über einen anstehenden Investitions- und Liquiditätsbedarf. r Machen Sie sich Gedanken um eine Nachfolgeregelung. Zeigen Sie, wie das Unternehmen fortgeführt werden kann, wenn Sie aus dem Betrieb ausgeschieden sind. Förderprogramme für den Mittelstand 07/
18 Was Sie beim Antrag auf öffentliche Finanzierungshilfen wissen müssen Wenn Sie öffentliche Finanzierungshilfen nutzen wollen, sollten Sie die folgenden wichtigen Punkte unbedingt beachten: r Bevor Sie mit der Investition beginnen: Unterschreiben Sie Kaufverträge erst, nachdem Sie den Antrag auf Förderung gestellt haben und dieser auch genehmigt worden ist. r Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich je nach Programm und Förderinstitut. Sie kann nur einen, aber auch zwölf Monate betragen. Unvollständige Antragsunterlagen und undeutliche Beschreibungen, aber auch zu optimistische Umsatz- und Ertragserwartungen werfen Fragen auf und verzögern die Bearbeitung. Bedenken Sie, dass auch Ihre Bank intern eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei bis drei Wochen benötigt. r Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. r In angemessenem Umfang müssen Sie sich mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen. Eine 100%ige Fremdfinanzierung ist nur in Ausnahmefällen möglich. r Die zinsgünstigen Darlehen sind meist Ratendarlehen. Die Tilgung des Darlehens erfolgt üblicherweise in halbjährlichen Raten. Die Zinsen werden immer nur auf das in Anspruch genommene Darlehen berechnet. Somit sind zwar die Tilgungsraten konstant, die Zinsbelastung sinkt aber. Der Kapitaldienst aus Zins und Tilgung nimmt ab. Einige Programme haben auch eine so genannte endfällige Tilgung. Das Darlehen wird dann nur in einem Betrag am Ende der Laufzeit getilgt. r Bei Zuschüssen haben Sie die Wahl, ob Sie die Zuschüsse als Erträge versteuern, oder von der Abschreibungsbemessungsgrundlage absetzen. r Bei Anträgen auf die Finanzierungshilfen müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben machen. Bei unwahren Angaben können Sie sich wegen Subventionsbetrug strafbar machen ( 264 Strafgesetzbuch). r Bei den Fördermitteln gilt das Bedürftigkeitsprinzip. Gefördert wird, wer ohne die Förderung das Vorhaben nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen durchführen könnte. Im Einzelfall wird entschieden, ob der Antragsteller bedürftig ist oder nicht. Generelle Aussagen dazu sind nicht möglich. r Kein Rechtsanspruch. Weder bei Darlehen noch bei Zuschüssen und Bürgschaften können Sie einen Rechtsanspruch geltend machen. r Verwendungsnachweis führen. Sie müssen die Mittel dem Antrag entsprechend verwenden. Durch Rechnungen und Belege müssen Sie der Hausbank nachweisen, wofür Sie das Geld ausgegeben haben. Sie haben üblicherweise bis zu zirka einem Jahr Zeit, um die Investitionen zu tätigen. Wenn Sie den beantragten Kreditbetrag nicht ausschöpfen, weil Sie nicht alles angeschafft haben oder die Kaufpreise geringer sind als angenommen, müssen Sie die bereits ausbezahlten Fördermittel anteilig zurückzahlen. Förderprogramme für den Mittelstand 07/
19 Zuschüsse Investitionszulage Ost (Investitionszulagengesetz 2005) Was wird gefördert? Gefördert werden Erstinvestitionen in r neue, bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie r neue Gebäude, Eigentumswohnungen, in Teileigentum stehende Räume und andere Gebäudeteile bei Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen. Die angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach ihrer Herstellung oder Anschaffung zum Betriebsvermögen eines Betriebes oder einer Betriebsstätte innerhalb des Fordergebietes gehören bzw. dort verbleiben. Sie dürfen nur zu maximal 10 % privat genutzt werden. Wer wird gefördert? Gefördert werden Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes, die im Fördergebiet begünstigte Investitionen vornehmen. In welcher Höhe wird gefördert? Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 12,5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei Betrieben mit maximal 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 40 Mio. Euro erhöht sich der Fördersatz für Ausrüstungsinvestitionen auf 25 %. In Randgebieten liegt der Fördersatz jeweils um 2,5 % höher. Für Betriebe innerhalb der genannten Größenordnung beträgt er in der Arbeitsmarktregion Berlin 20 %. Besonderheiten Die Investitionen müssen nach dem 24. März 2004 und vor dem 1. Januar 2007 begonnen und nach dem 31. Dezember 2004 und vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen sein. Antragsweg Der Antrag muss auf amtlichem Vordruck beim zuständigen Finanzamt gestellt und vom Antragsberechtigten eigenhändig unterschrieben werden. Darin sind die Investitionen, für de einen Zulage beansprucht wird, so genau zu bezeichnen, dass ihre Feststellung bei einer Nachprüfung möglich ist. Förderprogramme für den Mittelstand 07/
20 Investitionszuschüsse der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Was wird gefördert? Förderfähige Investitionen sind r die Errichtung einer Betriebsstätte, r die Erweiterung einer Betriebsstätte, r Umstellung oder grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte, r Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte. Wer wird gefördert? Betriebe in den GA-Gebieten 1), die überwiegend Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die regelmäßig außerhalb eines Radius von 50 km abgesetzt werden. Mit dem Vorhaben müssen Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. In welcher Höhe wird gefördert? Die Förderschwerpunkte und die Höchstsätze werden von den Ländern festgelegt. Maximal können Investitionen um 50 % verbilligt werden. Besonderheiten Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen in der Regel mindestens drei Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben. Förderungsfähig sind nur solche Vorhaben, r deren Investitionsbetrag die in den letzten drei Jahren verdienten Abschreibungen ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen um mindestens 50 % übersteigt oder r bei denen die Zahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 15 % erhöht wird. Antragsweg Informationen über die Annahmestellen der Anträge in den einzelnen Bundesländern erteilen das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Telefon , Internet sowie die Wirtschaftsministerien der Länder. 1) Fördergebiete nach dem jeweils gültigen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderprogramme für den Mittelstand 07/
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