Inhaltsverzeichnis. Schema C Derivate 1 ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN UND SEIN KAPITAL... 1

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1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN UND SEIN KAPITAL Allgemeine Angaben über den Emittenten Firma, Sitz, Ort Gründung, Dauer Rechtsordnung, Rechtsform Zweck Register Konzern Angaben über die Organe Personelle Zusammensetzung Revisionsstelle Geschäftstätigkeit Haupttätigkeit Nettoumsatzerlöse Standort und Grundbesitz Lagerstätten und voraussichtliche Nutzungsdauer Patente und Lizenzen Gerichts-, Schieds- und Administrativverfahren Investitionspolitik Getätigte Investitionen Laufende Investitionen Bereits beschlossene Investitionen Kapital Kapitalstruktur Ausstehende Wandel- und Optionsrechte, Anleihen, Kredite und Eventualverbindlichkeiten Eigene Beteiligungsrechte

2 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange 2 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE Jahresrechnung Bestandteile Stichtag des Jahresabschlusses Konsolidierung Konsolidierungsgrundsätze und Angaben zu konsolidierten Beteiligungen Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten des Emittenten Wesentliche Veränderungen sei dem letzten Jahres- resp. Zwischenabschluss Nicht konsolidierte Beteiligungen Angaben über die Prüfung der Jahresabschlüsse ANGABEN ÜBER DIE VALOREN Rechtsgrundlage Art der Emission Bedingungen der Valoren Gesamtbetrag und Aufstockungsmöglichkeit Währung Nominalbetrag der Emission Stückelung Anzahl Ausgabe- und Rücknahmepreis Zinssatz, Ausschüttung Laufzeit Zinstermine Verjährung Vorteile Steuern Sicherstellung Nachrangigkeit Anwendbares Recht und Gerichtsstand Zahlstellen, Ausübungsstellen Trustee Internationale Emission Mit dem Valor verbundene Rechte

3 Inhaltsverzeichnis Ausübungsmodalitäten Verwässerungsschutz Umtausch der Basiswerte Kapitalschutz Stillhalter-Optionen Derivate auf eigene Beteiligungsrechte Hinweis auf die Risiken Wenn die Emission weniger als zwölf Monate zurückliegt Verbriefung Publikation Beschränkung der Übertragbarkeit, Handelbarkeit Valorennummer und ISIN Vertreter ANGABEN ZU DEN BASISWERTEN Derivate, welche nach Wahl des Emittenten, des Investors oder aufgrund der Börsenkurse des Basiswertes entweder zur Lieferung des Basiswertes oder zu einer entsprechenden Barabgeltung berechtigen Derivate auf Beteiligungsrechte oder Forderungsrechte Derivate auf Fondsanteile Derivate, welche anstatt zur Lieferung des Basiswertes ausschliesslich zu einer entsprechenden Barabgeltung berechtigen Derivate auf Beteiligungsrechte oder Forderungsrechte Derivate auf Fondsanteile Derivate auf Indices Derivate auf Währungen, Edelmetalle oder Rohstoffe VERANTWORTUNG FÜR DEN KOTIERUNGSPROSPEKT

4 1 ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN UND SEIN KAPITAL Der Kotierungsprospekt muss folgende Angaben über den Emittenten und sein Kapital enthalten: 1.1 Allgemeine Angaben über den Emittenten Firma, Sitz, Ort Firma, Sitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Sitz zusammenfällt Gründung, Dauer Zeitpunkt der Gründung und vorgesehene Dauer des Emittenten, sofern diese nicht unbestimmt ist Rechtsordnung, Rechtsform Rechtsordnung, unter welcher der Emittent tätig ist, und Rechtsform, die er im Rahmen dieser Rechtsordnung angenommen hat Zweck Angabe des Zwecks des Emittenten unter Bezugnahme auf die betreffende Bestimmung der Statuten oder des Gesellschaftsvertrags Register Angabe des Registers und Datum der Eintragung in dieses Register Konzern Falls der Emittent ein Konzernunternehmen ist: Stellung innerhalb des Konzerns und kurze Beschreibung des Konzerns. 1.2 Angaben über die Organe Personelle Zusammensetzung Namen der nachstehenden Personen und ihre Stellung beim Emittenten sowie die wichtigsten Tätigkeiten, die sie ausserhalb des Emittenten ausüben, sofern diese Tätigkeiten für den Emittenten von Bedeutung sind: a. Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane; b. persönlich haftende Gesellschafter bei einer Kommanditgesellschaft; c. Gründer, wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, die seit weniger als fünf Jahren besteht. 1

5 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange Revisionsstelle Name resp. Firma und Adresse der gesetzlich zugelassenen Revisionsstelle, welche die Jahresabschlüsse (Konzern- resp. Einzelabschluss) der letzten zwei Geschäftsjahre geprüft hat. Wurde für das laufende Geschäftsjahr eine andere Revisionsstelle gewählt, so ist dies anzugeben. 1.3 Geschäftstätigkeit Der Kotierungsprospekt hat diejenigen im Folgenden genannten Angaben über die Geschäftstätigkeit zu enthalten, welche für die Beurteilung der Geschäftstätigkeit und Rentabilität des Emittenten von Bedeutung sind. Falls die Angaben gemäss Ziff bis durch aussergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden sind, so ist darauf besonders hinzuweisen. Ist der Emittent eine Konzernobergesellschaft, sind die Angaben über die Geschäftstätigkeit konzernweit auf konsolidierter Basis zu machen. Für andere Emittenten sind die Angaben über die Konzernobergesellschaft ebenfalls anzufügen, sofern sie für die Beurteilung des Valors und des Emittenten von wesentlicher Bedeutung sind Haupttätigkeit Beschreibung der Haupttätigkeitsbereiche unter Angabe der wichtigsten Arten der vertriebenen Erzeugnisse oder erbrachten Dienstleistungen; Angabe neuer Erzeugnisse oder Tätigkeiten Nettoumsatzerlöse Nettoumsatzerlöse für die letzten zwei Geschäftsjahre Standort und Grundbesitz Standort und Bedeutung der Schwerpunktbetriebe und kurze Angaben über den Grundbesitz. Schwerpunktbetrieb ist ein Betrieb, der mehr als 10% zum Umsatz oder zur Produktion beiträgt Lagerstätten und voraussichtliche Nutzungsdauer Bei Emittenten, welche in Gewinnung, Verarbeitung oder sonstigen Nutzungen von Rohstoffen oder Energiequellen tätig sind: Beschreibung der Lagerstätten, Schätzung der wirtschaftlich nutzbaren Vorräte und voraussichtliche Nutzungsdauer. Angabe der Dauer und der wesentlichen Bedingungen der Abbau- und Nutzungsrechte. Angaben über den Stand der Erschliessung Patente und Lizenzen Kurze Angaben über etwaige Abhängigkeiten in Bezug auf Patente und Lizenzen, Industrie-, Handels- oder Finanzierungsverträge oder neue Herstellungsverfahren. 2

6 1.3.6 Gerichts-, Schieds- und Administrativverfahren Angabe der hängigen oder drohenden Gerichts-, Schieds- oder Administrativverfahren. Falls keine derartigen Verfahren hängig oder angedroht sind, ist eine entsprechende Negativerklärung in den Kotierungsprospekt aufzunehmen. 1.4 Investitionspolitik Der Kotierungsprospekt hat folgende Angaben über die Investitionspolitik zu enthalten: Ist der Emittent eine Konzernobergesellschaft, sind die Angaben über die Investitionspolitik konzernweit auf konsolidierter Basis zu machen. Für andere Emittenten sind die Angaben über die Konzernobergesellschaft ebenfalls anzufügen, sofern sie für die Beurteilung des Valors und des Emittenten von wesentlicher Bedeutung sind Getätigte Investitionen Zahlenangaben über die wichtigsten in den letzten zwei Geschäftsjahren und den bereits vergangenen Monaten des laufenden Geschäftsjahres vorgenommenen Investitionen einschliesslich Anlagen in anderen Unternehmen, namentlich in Form von Beteiligungsrechten, Anteilen oder Darlehen Laufende Investitionen Angaben über die wichtigsten laufenden Investitionen mit Ausnahme der Finanzanlagen, unter Angabe der Verteilung dieser Investitionen nach geografischen Gesichtspunkten (In- und Ausland) und der Finanzierungsart (Eigen- oder Fremdfinanzierung) Bereits beschlossene Investitionen Angaben über die wichtigsten künftigen Investitionen, die von den Leitungsorganen des Emittenten bereits fest beschlossen sind und für welche rechtsverbindliche Verpflichtungen eingegangen wurden, mit Ausnahme der Finanzanlagen. Der Emittent kann die Angaben über wichtige bereits beschlossene Investitionen im Kotierungsprospekt weglassen, wenn die Verbreitung der Angaben geeignet ist, die berechtigten Interessen des Emittenten zu beeinträchtigen. In diesem Fall muss der Emittent die umfassende Vertraulichkeit dieser Informationen gewährleisten. 3

7 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange 1.5 Kapital Der Kotierungsprospekt hat folgende Angaben über das Kapital des Emittenten aufzuführen: Kapitalstruktur Betrag des ordentlichen, genehmigten und bedingten Kapitals, Zahl und Gattungen der Beteiligungsrechte, jeweils unter Angabe der nach Kategorien unterschiedenen Hauptmerkmale, wie Dividendenberechtigung, allfällige Vorzugsrechte und ähnliche Berechtigungen sowie des nicht einbezahlten Teils auf dem ordentlichen Kapital Ausstehende Wandel- und Optionsrechte, Anleihen, Kredite und Eventualverbindlichkeiten Angaben über die ausstehenden Wandelanleihen und über die vom Emittenten oder von Konzerngesellschaften auf Beteiligungsrechte des Emittenten begebenen Optionen unter Aufführung von Laufzeit, Wandelund Ausübungsbedingungen. Angaben, sofern wesentlich, über die ausstehenden Anleihen, wobei zu unterscheiden ist zwischen (durch dingliche Sicherheiten oder auf andere Art durch den Emittenten oder durch Dritte) sichergestellten und nicht sichergestellten Anleihen unter Aufführung von Zins, Verfalldatum und Währung. Angaben, sofern wesentlich, über den Gesamtbetrag aller sonstigen Kreditaufnahmen und Verbindlichkeiten, wobei zwischen sichergestellten und nicht sichergestellten Verbindlichkeiten zu unterscheiden ist, unter Aufführung von Zins, Verfalldatum und Währung. Angaben, sofern wesentlich, zum Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten, unter Aufführung von Zins, Verfalldatum und Währung. Die Angaben können für die oben aufgeführten Kategorien jeweils summarisch erfolgen, soweit eine summarische Darstellung nicht zu einem irreführenden Eindruck führt Eigene Beteiligungsrechte Angaben über Anzahl der vom Emittenten oder in seinem Auftrag gehaltenen eigenen Beteiligungsrechte, einschliesslich seiner Beteiligungsrechte, die eine andere Gesellschaft hält, an der er mehr als 50% der Stimmrechte hält. 4

8 2 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE Der Kotierungsprospekt muss über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die folgenden Informationen enthalten: 2.1 Jahresrechnung Bestandteile Bilanz, Erfolgsrechnung und, soweit durch die Rechnungslegungsvorschriften gemäss Art. 66 ff. KR vorgeschrieben, die Mittelflussrechnung der letzten zwei Geschäftsjahre in der Form einer vergleichenden Darstellung sowie den Anhang zum Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres. Die Rechnungslegung hat für diesen Zeitraum nach den gleichen Rechnungslegungsnormen zu erfolgen und muss gemäss Art. 66 ff. KR erstellt werden Stichtag des Jahresabschlusses Der Stichtag des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses darf bei der Einreichung des Kotierungsgesuchs nicht länger als 18 Monate zurückliegen. In Ausnahmefällen kann die Zulassungsstelle diese Frist verlängern Konsolidierung Veröffentlicht der Emittent lediglich einen konsolidierten Jahresabschluss, so ist dieser in den Kotierungsprospekt aufzunehmen. Veröffentlicht der Emittent sowohl einen Einzelabschluss als auch einen konsolidierten Jahresabschluss, so sind beide Abschlüsse in den Kotierungsprospekt aufzunehmen. Die Zulassungsstelle kann auf vorgängigen Antrag hin im Einzelfall gestatten, jeweils nur den Einzelabschluss oder den konsolidierten Jahresabschluss in den Kotierungsprospekt aufzunehmen, wenn der nicht aufgenommene Jahresabschluss keine wesentlichen zusätzlichen Angaben enthält Konsolidierungsgrundsätze und Angaben zu konsolidierten Beteiligungen Enthält der Kotierungsprospekt konsolidierte Jahresabschlüsse, so sind anzugeben: 1 die angewandten Konsolidierungsgrundsätze. Diese Grundsätze sind klar zu beschreiben, wenn sie nicht den entsprechenden Rechtsgrundsätzen entsprechen; 2 Firma und Sitz der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, wenn diese Angabe für die Beurteilung der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Emittenten von Bedeutung ist; 5

9 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange 3 für jede unter 2. genannte Beteiligung: a. der prozentuale Anteil der von der Unternehmensgruppe gehaltenen Anteile; b. die Erfassungsmethode (Voll-, Quotenkonsolidierung oder Equity- Methode). 2.2 Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten des Emittenten Der Kotierungsprospekt muss allgemeine Angaben über die Geschäftsentwicklung des Emittenten seit Abschluss des Geschäftsjahres, auf das sich der letzte veröffentlichte Jahresabschluss bezieht, enthalten, insbesondere über die wichtigsten Tendenzen in der jüngsten Entwicklung der Produktion von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen, der Lagerhaltung und der Auftragsbestände, soweit anwendbar, sowie über die jüngsten Tendenzen in der Entwicklung der Kosten und Erlöse. Ferner muss der Kotierungsprospekt Angaben über die Geschäftsaussichten des Emittenten mindestens für das laufende Geschäftsjahr enthalten. 2.3 Wesentliche Veränderungen seit dem letzten Jahres- resp. Zwischenabschluss Wesentliche Änderungen, die seit dem Abschluss des letzten Geschäftsjahres oder dem Stichtag des Zwischenabschlusses in der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Emittenten eingetreten sind, müssen im Kotierungsprospekt beschrieben werden. Andernfalls ist eine negative Bestätigung in den Kotierungsprospekt aufzunehmen (Art. 34 Abs. 2 KR und Art. 51 Ziff. 3 KR). 2.4 Nicht konsolidierte Beteiligungen Über nicht konsolidierte Beteiligungen, deren anteiliger Eigenkapitalwert mindestens 10% des Konzerneigenkapitals darstellt oder deren anteiliges Periodenergebnis mindestens 10% zum Konzernergebnis beiträgt, sind folgende Angaben zu machen: Firma, Sitz und Tätigkeitsbereich; Gesellschaftskapital und Anteil des Emittenten am Gesellschaftskapital sowie noch einzuzahlender Betrag; Eigenkapital und Reserven für eigene Beteiligungsrechte sowie Gewinn/Verlust des letzten Geschäftsjahres, sofern die nicht konsolidierte Beteiligungsgesellschaft die Jahresabschlüsse veröffentlicht; Höhe der Dividendeneinkünfte des letzten Geschäftsjahres aus der Beteiligung an diesem Unternehmen; Wert, zu dem der Emittent diese nicht konsolidierte Beteiligung in den Büchern führt; 6

10 Höhe der Forderungen und der Verbindlichkeiten des Emittenten gegenüber dem Unternehmen. Diese Angaben können unterbleiben, wenn die Beteiligung nur vorübergehender Natur ist. 2.5 Angaben über die Prüfung der Jahresabschlüsse Der Kotierungsprospekt muss den im letzten Geschäftsbericht veröffentlichten Bericht der Revisionsstelle und des Konzernprüfers enthalten (Art. 71 KR). 3 ANGABEN ÜBER DIE VALOREN Der Kotierungsprospekt hat folgende Angaben über die zu kotierenden Valoren zu enthalten: 3.1 Rechtsgrundlage Angaben über die Beschlüsse, Ermächtigungen und Genehmigungen, aufgrund deren die Valoren begeben worden sind oder begeben werden. 3.2 Art der Emission Die Art der Emission der Titel; namentlich ist bei Festübernahmen auch das federführende Institut anzugeben. Erstreckt sich die Festübernahme nur auf einen Teil der Emission, so ist dessen Höhe anzugeben. 3.3 Bedingungen der Valoren Die Bedingungen der Valoren sind im Kotierungsprospekt vollständig aufzuführen. Insbesondere sind die folgenden Angaben zu machen: Gesamtbetrag und Aufstockungsmöglichkeit Gesamtbetrag der Emission. Ist dieser Betrag nicht festgesetzt oder kann er erhöht werden (zum Beispiel durch Aufstockung), so muss dies erwähnt werden Währung Währung der Valoren Nominalbetrag der Emission Nominalbetrag der Emission, sofern anwendbar Stückelung Stückelung der Valoren, sofern anwendbar Anzahl Anzahl der Valoren. 7

11 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange Ausgabe- und Rücknahmepreis Ausgabe- und Rücknahmepreis oder Formel des Rücknahmepreises der Valoren Zinssatz, Ausschüttung Bei verzinslichen Derivaten und Derivaten mit vorgesehener Ausschüttung: Zinssatz resp. vorgesehene Ausschüttung; bei verzinslichen Derivaten und Derivaten mit vorgesehener Ausschüttung mit variablem Zinssatz resp. variabler Ausschüttung zudem die Zins- resp. Ausschüttungsperioden und die Bedingungen für die Festlegung des Zinssatzes resp. des Betrages der Ausschüttung Laufzeit Laufzeit der Emission unter Angabe des letzten Handelstages einschliesslich der Uhrzeit, zu welcher der Handel eingestellt werden soll. Bei Valoren, für welche eine Ausübung vorgesehen ist: Fällt die Ausübungsfrist der Valoren nicht mit der Laufzeit zusammen, so ist dies anzugeben. Bei Valoren, für welche am Ende der Laufzeit eine Rück- oder Auszahlung vorgesehen ist: Fällt der Stichtag für die Berechnung dieser Rück- oder Auszahlung nicht mit dem Ende der Laufzeit zusammen, so ist dies anzugeben Zinstermine Bei verzinslichen Derivaten und Derivaten mit vorgesehener Ausschüttung: Beginn der Verzinsung resp. der Berechnungsperiode für die Ausschüttung und Termine für die Auszahlung des Zinses resp. der Ausschüttung sowie Angabe des Ex-Tages Verjährung Fristen für die Verjährung der Ansprüche auf Zinsen oder Ausschüttungen und Rückzahlung Vorteile Bedingungen für die Gewährung von Vorteilen und deren Berechnung Steuern Allfällige Quellensteuern, welche auf Einkünfte aus den Valoren erhoben werden, sowie Angaben über eine etwaige Übernahme von Quellensteuern durch den Emittenten. Angaben zu allfälligen Steuerfolgen, welche beim Erwerb der Basiswerte eintreten. 8

12 Sicherstellung Beschreibung der Art und Natur von allfälligen Sicherstellungen. Im Falle von Garantien, Bürgschaften oder ähnlichen Sicherungsversprechen von Dritten (Art. 11 KR) ist der volle Wortlaut in den Kotierungsprospekt aufzunehmen Nachrangigkeit Angaben über eine allfällige Nachrangigkeit der Valoren gegenüber anderen schon bestehenden oder künftigen Verbindlichkeiten des Emittenten Anwendbares Recht und Gerichtsstand Rechtsordnung, nach der die Valoren begeben wurden, das anwendbare Recht und der Gerichtsstand Zahlstellen, Ausübungsstellen Angaben über die Zahlstellen und Ausübungsstellen Trustee Falls zwischen Emittent und Anlegern ein Treuhänder eingeführt wird (Trusteekonstruktionen), sind im Kotierungsprospekt die folgenden Angaben zu machen: a. Kurzporträt des Treuhänders; b. Kompetenzen des Treuhänders; c. Bedingungen für den Wechsel des Treuhänders; d. anwendbares Recht und Gerichtsstand des Treuhandvertrags sowie Hinweis, wo die entsprechenden Verträge zur Einsicht aufliegen Internationale Emission Erfolgt die Ausgabe gleichzeitig auf verschiedenen Märkten im In- und Ausland und werden einzelne Tranchen einem oder mehreren Märkten vorbehalten, so ist dies anzugeben; es sind ferner Angaben über die vorbehaltenen Tranchen in den Kotierungsprospekt aufzunehmen. Falls die Valoren bereits an anderen Börsen zum Handel zugelassen sind oder deren Handelszulassung an anderen Börsen zum Zeitpunkt der Kotierung beantragt wird, so ist dies unter Nennung der entsprechenden Börsen anzugeben Mit dem Valor verbundene Rechte Detaillierte Darstellung der mit dem Valor verbundenen Rechte; insbesondere ist, wenn eine Barabgeltung vorgesehen ist, auf diese Tatsache hinzuweisen. 9

13 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange Ausübungsmodalitäten Detaillierte Darstellung der Modalitäten der Ausübung und des Zeitpunktes der letztmöglichen Ausübung (einschliesslich Uhrzeit). Auf Einschränkungen der Ausübbarkeit, wie namentlich die Beschränkung der maximal zulässigen Ausübungszahl pro Tag, die Festlegung von minimalen Ausübungszahlen, sowie auf abweichende Valutaregelungen (zum Beispiel Valuta am Bankarbeitstag nach der Ausübung) ist gesondert hinzuweisen. Falls eine automatische Ausübung durch den Emittenten vorgesehen ist, so ist dies anzugeben Verwässerungsschutz Detaillierte Darstellung des Verwässerungsschutzes, sofern ein solcher vorgesehen ist Umtausch der Basiswerte Angaben für die Anpassung der Bedingungen der Valoren bei unvorhersehbaren Veränderungen der Basiswerte, bei Titelumtausch, Änderungen des Nennwerts und ähnlichen Transaktionen sowie beim Erlöschen der Basiswerte Kapitalschutz Höhe des Kapitalschutzes; falls der Kapitalschutz mit dem Erreichen, Überoder Unterschreiten von Schwellenwerten verbunden ist, so ist dies aufzuführen, einschliesslich der Art der Berechnung der Höhe des Kapitalschutzes Stillhalter-Optionen Unter dem Titel «Absicherung des Emittenten» eine Erklärung, dass die entsprechende Anzahl Basiswerte dem Emittenten und/oder den Inhabern der Optionen verpfändet oder hinterlegt ist, damit der Emittent jederzeit seinen Verpflichtungen zur Lieferung der Titel nachkommen kann Derivate auf eigene Beteiligungsrechte Bei Derivaten, welche von an der SWX Swiss Exchange kotierten Gesellschaften begeben werden und zum Bezug eigener Beteiligungsrechte des Emittenten berechtigen (zum Beispiel Aktionärsoptionen und Optionen ab Optionsanleihen): Hinweis auf die Art und Weise der Bereitstellung der entsprechenden Anzahl Basiswerte; bei Vorliegen von bedingtem Kapital: zum Beispiel Generalversammlungsbeschluss; allenfalls konkrete Darstellung der Hinterlegung von Vorratsaktien. 10

14 3.4 Hinweis auf die Risiken Hinweis über die Risiken einer Anlage in den Valor. Es steht dem Emittenten offen, das Verlustpotenzial in Worten zu beschreiben oder eine grafische Darstellung der Wertentwicklung des Valors in Abhängigkeit vom Basiswert abzubilden. 3.5 Wenn die Emission weniger als zwölf Monate zurückliegt Erfolgt die Emission gleichzeitig mit der Kotierung oder fand sie weniger als zwölf Monate vor der Kotierung statt, sind in den Kotierungsprospekt die folgenden Informationen über die Emission aufzunehmen: a. Zeitraum, in welchem die Valoren zur Zeichnung oder zum Kauf angeboten werden, und Angabe der Zeichnungsstellen; b. Emissionspreis und Zahlungsdatum; c. Modalitäten und Fristen für die Lieferung der Valoren; d. soweit bekannt Zeitpunkt, von welchem an die Valoren kotiert resp. gehandelt werden. 3.6 Verbriefung Angaben über die Art der Verbriefung der Valoren; falls Wertpapiere gedruckt werden, muss angegeben werden, ob es sich um Inhaber- oder Orderpapiere handelt (Art. 21 KR). Falls die Valoren nicht verbrieft werden, muss die Regelung der börsenmässigen Übertragungsmöglichkeiten und des Ausweises über die Rechtsträgerschaft offen gelegt werden (Art. 23 und 24 KR). Falls die Valoren in Form einer oder mehrerer Globalurkunden auf Dauer verbrieft werden, ist im Kotierungsprospekt deutlich darauf hinzuweisen, dass der Anleger die Auslieferung von Einzelurkunden nicht verlangen kann (Art. 22 KR). 3.7 Publikation Hinweis, in welchen Publikationsorganen die Mitteilungen über die Valoren und den Emittenten veröffentlicht werden. 3.8 Beschränkung der Übertragbarkeit, Handelbarkeit Übertragbarkeit der Valoren und allfällige Beschränkungen der Handelbarkeit. Insbesondere ist deutlich auf allfällige Verkaufsbeschränkungen des ausländischen Rechts hinzuweisen. Die Zulassungsstelle regelt die Einzelheiten in einer Richtlinie. 3.9 Valorennummer und ISIN Valorennummer und ISIN der Valoren Vertreter Hinweis auf eine allfällige Vertretung durch einen anerkannten Vertreter gemäss Art. 50 KR. 11

15 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange 4 ANGABEN ZU DEN BASISWERTEN Der Kotierungsprospekt hat folgende Angaben über den Basiswert zu enthalten: 4.1 Derivate, welche nach Wahl des Emittenten, des Investors oder aufgrund der Börsenkurse des Basiswertes entweder zur Lieferung des Basiswertes oder zu einer entsprechenden Barabgeltung berechtigen Derivate auf Beteiligungsrechte oder Forderungsrechte Bei Derivaten, welche sich auf Beteiligungsrechte oder Forderungsrechte beziehen, sind die folgenden Angaben über diese Basiswerte in den Kotierungsprospekt aufzunehmen: a. Firma, Sitz und Ort der Hauptverwaltung (falls dieser nicht mit dem Sitz zusammenfällt) des Emittenten der Basiswerte; falls es sich bei den Basiswerten um Forderungsrechte handelt, welche mit einer Sicherstellung versehen sind, sind diese Angaben auch für den Sicherheitsgeber zu machen; b. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Basiswerte kotiert sind; c. Bezeichnung der Basiswerte, einschliesslich deren Nennwert oder Stückelung; d. Valorennummer und ISIN der Basiswerte; e. Angabe, ob es sich bei den Basiswerten um Namen- oder Inhabertitel handelt; f. Übertragbarkeit der Basiswerte und allfällige Beschränkungen der Handelbarkeit; g. Angaben über die Kursentwicklung der Basiswerte während der letzten drei Jahre; h. Hinweis, wo die aktuellen Geschäftsberichte, welche sich auf die Emittenten der Basiswerte beziehen, während der gesamten Laufzeit der Valoren spesenfrei bezogen werden können. Bei Derivaten auf Baskets, welche aus mindestens fünf Beteiligungs- oder Forderungsrechten bestehen, hat der Emittent folgende Angaben zu machen: a. Firmen der Gesellschaften; b. Valorennummern, ISIN, Ticker Codes; c. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Beteiligungs- oder Forderungsrechte kotiert sind; d. Gewichtung im Basket. 12

16 4.1.2 Derivate auf Fondsanteile Bei Derivaten, welche sich auf Fondsanteile beziehen, sind die folgenden Angaben in den Kotierungsprospekt aufzunehmen: a. Beschreibung des Fonds einschliesslich Firma der Gesellschaft, welche den Fonds emittiert und bewirtschaftet, sowie Angaben zur Zusammensetzung des jeweiligen Fonds; b. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Fondsanteile kotiert sind; c. Art und Häufigkeit der Publikation des Wertes der Fondsanteile; d. Bestätigung, dass der Fonds von der EBK bewilligt worden ist. Bei Derivaten auf Baskets, welche aus mindestens fünf Fonds bestehen, hat der Emittent folgende Angaben zu machen: a. Namen der Fonds; b. Valorennummern, ISIN, Ticker Codes der Fonds; c. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Fonds kotiert sind; d. Gewichtung im Basket; e. Angabe, dass die Fonds von der EBK bewilligt wurden. 4.2 Derivate, welche anstatt zur Lieferung des Basiswertes ausschliesslich zu einer entsprechenden Barabgeltung berechtigen Derivate, welche den Kursverlauf eines oder mehrerer Basiswerte abbilden und während oder am Ende der Laufzeit eine Barausschüttung vorsehen Derivate auf Beteiligungsrechte oder Forderungsrechte Bei Derivaten, welche sich auf Beteiligungsrechte oder Forderungsrechte beziehen, sind die folgenden Angaben über diese Basiswerte in den Kotierungsprospekt aufzunehmen: a. Firma, Sitz und Ort der Hauptverwaltung (falls dieser nicht mit dem Sitz zusammenfällt) des Emittenten der Basiswerte; falls es sich bei den Basiswerten um Forderungsrechte handelt, welche mit einer Sicherstellung versehen sind, sind diese Angaben auch für den Sicherheitsgeber zu machen; b. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Basiswerte kotiert sind; c. Bezeichnung der Basiswerte, einschliesslich deren Nennwert oder Stückelung; d. Angaben über die Kursentwicklung der Basiswerte während der letzten drei Jahre; e. Valorennummer und ISIN der Basiswerte; f. Angabe, ob es sich bei den Basiswerten um Namen- oder Inhabertitel handelt; 13

17 Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange g. Art und Häufigkeit der Veröffentlichung der jeweiligen Kurse der Basiswerte. Bei Derivaten auf Baskets, welche aus mindestens fünf Beteiligungs- oder Forderungsrechten bestehen, hat der Emittent folgende Angaben zu machen: a. Firmen der Gesellschaften; b. Valorennummern, ISIN, Ticker Codes; c. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Beteiligungs- oder Forderungsrechte kotiert sind; d. Gewichtung im Basket Derivate auf Fondsanteile Bei Derivaten, welche sich auf Fondsanteile beziehen, sind die folgenden Angaben in den Kotierungsprospekt aufzunehmen: a. Beschreibung der Fonds einschliesslich Namen der Gesellschaften, welche die Fonds emittieren und bewirtschaften, und Angaben zur Zusammensetzung des jeweiligen Fonds; b. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Fondsanteile kotiert sind; c. Art und Häufigkeit der Publikation des Wertes der Fondsanteile; d. Angabe, dass der Fonds von der EBK bewilligt wurde. Bei Derivaten auf Baskets, welche aus mindestens fünf Fonds bestehen, hat der Emittent folgende Angaben zu machen: a. Namen der Fonds; b. Valorennummern, ISIN, Ticker Codes der Fonds; c. Nennung der Hauptbörse, an welcher die Fonds kotiert sind; d. Gewichtung im Basket; e. Bestätigung, dass die Fonds von der EBK bewilligt wurden Derivate auf Indices Bei Derivaten, welche sich auf Indices beziehen, sind die folgenden Angaben in den Kotierungsprospekt aufzunehmen: a. summarische Beschreibung der Indices einschliesslich Namen der Stelle, welche den Index berechnet und publiziert, sowie Angaben über die Berechnungsweise; b. Art und Häufigkeit der Publikation der Indices; c. Angaben über die Kursentwicklung der Indices während der letzten drei Jahre. 14

18 4.2.4 Derivate auf Währungen, Edelmetalle oder Rohstoffe Bei Derivaten, welche sich auf Währungen, Edelmetalle oder Rohstoffe beziehen, sind die folgenden Angaben in den Kotierungsprospekt aufzunehmen: a. Beschreibung der Basiswerte; b. Nennung und Beschreibung der Märkte, an welchen die Basiswerte gehandelt werden, unter Angabe des Datums der Gründung, der durchschnittlichen täglichen Handelsvolumina, des Status der jeweiligen Märkte in ihren Heimatländern sowie des Namens der zuständigen Überwachungsbehörde; c. Art und Häufigkeit der Publikation der Preise der Basiswerte; d. Angaben über die Kursentwicklung der Basiswerte während der letzten drei Jahre. 5 VERANTWORTUNG FÜR DEN KOTIERUNGSPROSPEKT Der Kotierungsprospekt muss Namen und Stellung, bei juristischen Personen oder Gesellschaften Firma und Sitz der Personen oder Gesellschaften aufführen, die für den Inhalt des Kotierungsprospekts oder gegebenenfalls für bestimmte bezeichnete Abschnitte die Verantwortung übernehmen; er muss eine Erklärung dieser Personen oder Gesellschaften enthalten, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. 15

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